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V/0681/2008

Bebauungsplan Nr. 227, 3. Änderung - Kenntnisnahme des Entwurfs

Vorlagen 18.08.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 18.09.2008, TOP 6.8

Berichtsvorlage

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Ansehen

V-0681-2008-Anlage-4-Planverkleinerung

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Ansehen

V-0681-2008-Anlage-1-Bürgerinformation

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Ansehen

V-0681-2008-Anlage-2-Begründung

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Ansehen

V-0681-2008-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

Berichtsvorlage

2930 Zeichen

V/0681/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern 
Kenntnisnahme des Entwurfs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.09.2008 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 „Nien-
berge Ortskern“ öffentlich auszulegen. 
 
Mit der Vorlage Nr. V/0589/2008 (Zentrumserweiterung Nienberge) hat der Rat der Stadt Münster 
zur Kenntnis genommen, dass zur Umsetzung der Zentrumserweiterung Nienberge u. a. ein Be-
bauungsplan, fokussiert auf den favorisierten Wettbewerbsentwurf, erstellt wird. Um diesen Plan 
handelt es sich bei dem nun vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227. 
 
Zentrale Zielsetzung für den Bereich südlich der Plettendorfstraße ist die Stärkung der Versor-
gungsfunktion des Stadtteilzentrums durch eine multifunktionale Nutzung bestehend aus Ein-
zelhandel, Dienstleistung, Wohnen, mit Service und / oder Pflege. Zielsetzung für den Bereich 
nördlich der Plettendorfstraße ist eine Anpassung an die vorhandenen und geplanten Bau- und 
Nutzungsstrukturen des Stadtteilzentrums. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 28.05.2008 statt. Hier wurde die Öffentlich-
keit über die Ergebnisse der Jurysitzung zur Zentr umserweiterung Nienberge informiert (s. Anla-
ge 1). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im Juni 2008 durchgeführt. Die Äu-
ßerungen während dieser Beteiligungen wurden soweit wie möglich in der Planung berücksich-
tigt. 
 
Die Neufassung des Beschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 wird in den zu-
ständigen parlamentarischen Gremien parallel beraten (Vorlage Nr. V/0680/2008). 
 
Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Oktober erfolgen. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen sowie den Vorlagen Nr. 
V/0680/2008 (Neuer Änderungsbeschluss) und V/0589/2008 (Zentrumserweiterung Nienberge – 
Beschluss zu dem favorisierten Wettbewerbsentwurf) entnommen werden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0681/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Schröder / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 41 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
26.08.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0681/2008 
 
 
Der Stadt Münster entstehen durch die Bebauungsplanänderung keine Kosten und Folgekosten. 
Alle Maßnahmen auf privatem Grund sowie di e erforderlichen Änderungen der Zufahrten sind 
hier, wie in allen anderen vergleichbaren Fällen auch, nicht durch die Stadt Münster sondern 
durch den Investor zu tragen. Durch die Grundstücksveräußerung sind Einnahmen zu erwarten 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Protokoll der Bürgerinformation 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung

V-0681-2008-Anlage-4-Planverkleinerung

834 Zeichen

E
L 
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P
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I
5
459 
Zur Gräfte 
418 
373 
IV 
6
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461 
I
1
2
III 
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462 
577 17 
1375 
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Ev. G 
1376 I
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I
19 
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I
1539 
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II 
Am Haus Nienberge 
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I
13 
460 520 11 
572 
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I
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I
587 
5
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I
594 
1538 
1541 
1540 
I
1439 
1416 
Feuerwehr 
I
22 I
22a 
1438 
21 
1415 25 
23 
I
424 
585 
I
422 
I
7
I6
423 
I584 
160 
8
I
421 
L 529   Hülshoffstraße 
1392 I
28 
24 
26 
1431 
38 1430 
1393 
30 
I
I
30a I1476 
1373 
I
34 
I
36 
1463 
1477 
Kurneystraße 
I
32 
1371 
1372 
1407 44 
42 
I
1432 
1433 
0,6 1,2 
FD 
I
III 
II-III 
St 
St 
SO 
Stadtteilzentrum 
St 
0,6 1,0 
ND 
WA II 
Flur 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0681/2008 
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
    Planverkleinerung Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER

V-0681-2008-Anlage-1-Bürgerinformation

14339 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0681/2008 
Protokoll der Bürgerinformation „Zentrumserweiterung Nienberge“ / Seite 1 von 4 
Niederschrift über die Bürgerinformation zu den Wet tbewerbsentwürfen für die Erweiterung 
des Zentrums in Nienberge  
 
Stadtbezirk: 
   Münster-West 
 
Zeit: 
     Mittwoch, den 28.05.2008, 18.00 – 20.00 Uhr 
 
Ort: 
 im Forum der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule,  
Kirmstraße 1, 48161 Münster 
 
Teilnehmer: 
   ca. 40 Bürgerinnen und Bürger 
 
Vertreter der 
 
Verwaltung:  Herr Kurz, Herr Bewernitz,  
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
Der Vertreter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadt planung, Verkehrsplanung, Herr Kurz, begrüßt 
die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und erläutert  Anlass und Ablauf der Veranstaltung. Der 
Abend dient der Information der Bürgerschaft über d ie Ergebnisse der Jurysitzung zur Zentrumser- 
weiterung Nienberges vom 16.05.2008. Die Vorstellun g der einzelnen Entwürfe erfolgt anhand der 
ausgestellten Pläne und Ansichten, im Anschluss an die Erläuterungen des jeweiligen Vorschlags 
können direkt Fragen gestellt werden. 
 
Herr Kurz gibt einen Überblick über den Ablauf des bisherigen Verfahrens: Es wird als Investo-
renwettbewerb durchgeführt, d.h. ein Architekturbür o entwickelt zusammen mit einem Bauträger ein 
Konzept, so dass eine rasche Umsetzung der Planungen nach Zuschlagserteilung möglich wird. 
Zu den Kriterien, auf die bei der Auslobung des Wet tbewerbs und der Beurteilung der einge-
gangenen Entwürfe großen Wert gelegt wurde, gehören  u. a. die Fragen nach dem städtebaulichen 
Maßstab, einem tragfähigen Nutzungskonzept mit betr eutem Wohnen und Lebensmittel-
einzelhandel, der Unterbringung der Stellplätze und  der städtebauliche Abschluss der Sebasti-
anstraße. 
 
Herr Kurz beschreibt Zusammensetzung und Arbeitswei se des Beurteilungsgremiums und weist 
darauf hin, dass die Jury nur eine Empfehlung ausge sprochen hat. Letztendlich entscheidet der Rat 
der Stadt Münster darüber, in welcher Weise die Zentrumserweiterung Nienberge erfolgen solle. 
 
 
Im Anschluss daran erläutert Herr Kurz den Entwurf des vom Beurteilungsgremium empfohlenen 
Entwurfs der Architektengemeinschaft Bleckmann/Krys  aus Münster zusammen mit der WVA Ge- 
schäftsführung und Baubetreuung GmbH aus Greven. Vorgeschlagen ist ein einziger Baukörper, der 
dem Verlauf der Plettendorfstraße folgt und zur Str aße hin über drei Geschosse geht. Das Nut- 
zungskonzept sieht einen Vollsortimenter im Erdgesc hoss vor; in den beiden Obergeschossen sind 
Service-Wohnungen in Verbindung mit einem Pflegebüro vor Ort vorgesehen. Das Pflegekonzept ist 
bereits mit dem Perthes-Werk abgestimmt. 
Es gibt zwei Stellplatzanlagen, eine größere im Nor den, die dem Lebensmitteleinzelhandel zu-
geordnet ist, und eine kleinere südlich des Gebäude s. Die Anlieferung erfolgt über den nördlichen 
Parkplatz, die Anlieferzone ist eingehaust, so dass  Lärmbelastungen während der Lieferzeiten mi- 
nimiert werden. Die Stellung des Gebäudes zur Sebas tianstraße gibt dem Zentrum Nienberges eine

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3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 
Nienberge Ortskern 
Protokoll der Bürgerinformation „Zentrumserweiterung Nienberge“ / Seite 2 von 4 
wahrnehmbare Kante und einen erfahrbaren Abschluss.  Der Entwurf sieht eine verhältnismäßig ge- 
ringe Auslastung des Grundstücks vor und fügt sich in seiner Struktur gut in den Bebauungszusam- 
menhang von Nienberge ein. 
 
Aus der Bürgerschaft kommen Fragen zum Entwurf von Bleckmann/Krys, die sich auf die 
Verlässlichkeit und Durchführbarkeit des vorgestell ten Konzepts, die Auswirkungen auf die 
verkehrliche Situation sowie die Stellplätze beziehen. 
 
Herr Kurz erläutert, dass verbindliche vertragliche  Regelungen aufgrund der formalen Anforde-
rungen an die Ausschreibung nicht abgeschlossen wer den können. Über die Änderung des be-
stehenden Bebauungsplans werden aber Festsetzungen zur Dichte der Bebauung, zur Lage und die 
Abmessungen des Baukörpers sowie zur Art der Nutzun g getroffen. Im Erdgeschoss wird ein Le- 
bensmitteleinzelhandel festgesetzt. Allerdings ist es im Bebauungsplan schwierig, eine bestimmte 
Art von Wohnen (Altenwohnen, Service-Wohnen etc.) f estzulegen. Das mit dem Perthes-Werk ab- 
gestimmte Pflegekonzept scheint aber grundsätzlich tragfähig. Jedoch sind die zukünftigen Nutzer 
frei in ihrer Entscheidung für einen Pflegedienst. Ob die Wohnungen als Eigentums- oder Mietwoh- 
nungen angeboten werden, hängt ebenfalls vom Pflegekonzept ab. 
Bezüglich der Verkehrssituation erklärt Herr Kurz, dass eine Anlieferung und Zufahrt des Park-
platzes direkt über die Hülshoffstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit am nahen Knotenpunkt 
nicht vorgesehen ist. Bei der Bearbeitung des konkr eten Projekts wird das Verkehrskonzept aber 
überarbeitet werden, sollten sich Probleme mit der Verkehrsführung abzeichnen. 
Der nördliche Parkplatz verfügt über ca. 39 Stellpl ätze, der südliche über ca. 20. Das Wegekreuz im 
Bereich des südlichen Parkplatzes wird dabei erhalt en. Eine nachträgliche Verringerung der Stell- 
plätze durch den Raumbedarf der anliefernden LKW is t auszuschließen, da die Fahrgassen ausrei- 
chend groß dimensioniert sind. Herr Kurz erklärt, d ass die tatsächlich erforderliche Anzahl der Stell-
plätze für die Wohnungen in dem Gebäude vom endgült igen Nutzungs- bzw. Wohnkonzept abhän- 
ge, eine Möglichkeit Bewohnerstellplätze unterzubri ngen bietet der südliche Parkplatz. Eine Tiefga- 
rage ist bei der geringen Grundstücksgröße und der verhältnismäßig geringen Bebauung nicht vor- 
gesehen, weil sie voraussichtlich nicht wirtschaftl ich zu errichten und zu betreiben ist. Außerdem 
stellt sich bei Tiefgaragen grundsätzlich die Frage nach der Akzeptanz durch die Nutzer. 
 
 
Dann folgt der Entwurf des Architekturbüros Maas+Pa rtner zusammen mit der CM Immobilien 
GmbH. 
Der Entwurf sieht eine Bebauungsstruktur vor, die s ich in drei dreigeschossige Teile gliedert. Im 
Erdgeschoss sind neben einem Vollsortimenter zusätz lich eine Bäckerei und ein Café sowie zwei 
weitere Ladenlokale geplant. In den beiden Obergesc hossen wird ein kombiniertes Pflegekonzept 
mit betreutem Wohnen und einer Pflegeeinrichtung ve rfolgt. Ca. 63 Stellplätze sind auf einem Park- 
platz im Norden des Grundstücks untergebracht, über  den auch die Anlieferung erfolgt. Der Entwurf 
nutzt die Grundstücksfläche insgesamt höher aus, di es drückt sich in der Dichte der Bebauung aus. 
Des Weiteren wird in den Plänen die Schaffung eines  Platzes im Bereich Plettendorfstraße / Sebas- 
tianstraße angeregt, dessen Kante an der Sebastians traße ein weiteres neues Gebäude fasst. Die 
gesamte Umgestaltung der heutigen Verkehrsflächen z u einem Platz ist aber kein Bestandteil der 
Wettbewerbsausschreibung und wurde deshalb auch nicht weiter konkretisiert. 
 
Aus der Bürgerschaft kommen Fragen zum Entwurf von Maas+Partner, die sich mit dem 
Wohn- und Nutzungskonzept, den Flächengrößen, mögli chen Folgenutzungen und der Ges- 
taltung der Gebäude und Fassaden auseinandersetzen.

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3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 
Nienberge Ortskern 
Protokoll der Bürgerinformation „Zentrumserweiterung Nienberge“ / Seite 3 von 4 
 
Herr Kurz führt aus, dass hier ein flexibles Wohn-/ Pflegekonzept angestrebt wird, das aus einzelnen 
Wohnungen (ca. 15-20 pro Stockwerk) mit individuell en Serviceangeboten sowie aus Wohnpflege- 
gruppen bestehe. Jede Nutzungsänderung (wie z.B. di e Ansiedlung einer Praxis) erfordert einen 
Bauantrag, in dem gerade auch die Frage der Stellpl ätze geklärt wird. Der Antragsteller muss zei- 
gen, dass er die für sein Vorhaben notwendigen Stel lplätze auf dem eigenen Grundstück unter- 
bringt. 
Hinsichtlich der Gestaltung erklärt Herr Kurz, dass  das Thema der Gliederung und der Fassaden in 
der Jury intensiv diskutiert wurde und die Jury – auch unter Berücksichtigung der weiteren zu bewer- 
tenden Aspekte – einen einzelnen Baukörper für die überzeugendere Lösung an dieser Stelle hielt. 
Herr Kurz beziffert die Größen der Verkaufsflächen am Waltruper Weg mit ca. 700m² und bei den 
vorliegenden Entwürfen mit ca. 1.000m². Eine Verkau fsfläche von 1.000m² ist heute tatsächlich die 
untere Grenze für einen Vollsortimenter. Viel mehr Verkaufsfläche kann aber aufgrund des kleinen 
Grundstücks und des Stellplatzbedarfs für den Leben smittelladen, der auf den eigenen Flächen un- 
tergebracht werden müsse, nicht bereitgestellt werden. Wichtig ist die Konzentration auf die Entwick- 
lung und langfristige Stärkung des Zentrums, der Au sbau des Einzelhandelstandorts am Waltruper 
Weg wird dagegen nicht verfolgt. 
 
Von Seiten der evangelischen Kirche sei eine Platzg estaltung interessant und die Errichtung 
eines Gebäudes als Platzkante wünschenswert. Der Pl atz könne als ein Ort der Begegnung 
dienen und das Zentrum insgesamt aufwerten. Der Ent wurf von Maas+Partner lebe sehr von 
diesem Raum. Nur die Errichtung eines Gebäudes auf dem alten Festplatz sei als räumlicher 
Abschluss des Zentrums zu wenig. 
 
Herr Kurz erläutert, dass die Grundlage des Wettbew erbs das ausgeschriebene Grundstück ist. Ein 
Umbau der Verkehrsflächen zu einem Platz ist nicht beabsichtigt und wurde mit dem Wettbewerb 
auch nicht verfolgt. In weiteren Arbeitsschritten i st die nähere Beschäftigung mit dem öffentlichen 
Raum und seinen Qualitäten allerdings nicht ausgeschlossen. Wichtigstes Ziel bleibt es, mehr Leben 
und Aktivität in den Ortskern von Nienberge zu bringen. 
 
 
Im Anschluss daran stellt Herr Kurz den Entwurf der  Stadtraum Projekt GmbH & Co KG zusammen 
mit der Prokonzept GmbH vor. Entlang der Plettendor fstraße befinden sich zwei parallel versetzte, 
traufenständige Baukörper mit zwei Geschossen und D achgeschoss mit Steildach. Rechtwinklig da- 
zu erstrecken sich zwei dreigeschossige Gebäuderieg el nach Westen, jeweils mit Staffelgeschoss 
und Flachdach. 
Im Norden ist ein großer Parkplatz mit ca. 51 Stell plätzen geplant, im Süden des Gebäudes ein klei- 
ner Parkplatz für Bewohner mit ca. 6 Stellplätzen. Im Erdgeschoss sind verschiedene Ein-
zelhandelseinrichtungen untergebracht, dazu gehören  ein Vollsortimenter sowie eine Bäckerei mit 
Cafe und eine Apotheke. In den Obergeschossen soll wiederum ein kombiniertes Wohn-/ Pflege- 
konzept mit Service-Wohnen und betreuten Wohngemein schaften entstehen. Ein Merkmal dieses 
Entwurfs ist das Angebot einer auch von der Straße zugänglichen Dachterrasse zwischen den bei- 
den rückwärtigen Gebäuderiegeln, die einen Freibereich für die angrenzenden Wohnungen darstellt. 
 
Aus der Bürgerschaft werden Fragen zur Anzahl der W ohnungen sowie der Stellplatzbe-
rechnung gestellt.

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3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 
Nienberge Ortskern 
Protokoll der Bürgerinformation „Zentrumserweiterung Nienberge“ / Seite 4 von 4 
Herr Kurz nennt eine Anzahl von ca. 16 Wohneinheite n plus einer Wohngemeinschaft mit Platz für 
16 Personen. Dabei rechnet man im Normalfall mit ei nem Stellplatz pro Wohnung, für eine Pflege- 
einrichtung ist der Ansatz geringer. Genauso werden  die notwendigen Stellplätze für den Vollsorti- 
menter ermittelt, wobei die Zahl der Stellplätze z.B. bei zentraler Lage reduziert werden kann. 
 
 
Danach stellt Herr Kurz den Entwurf der Gruppe MDK zusammen mit der Schomaker Bauträger 
GmbH vor. Das Projekt zeichnet sich durch zwei u-förmige, zueinander versetzte Baukörper aus, die 
zwei Innenhöfe als kleine Freibereiche für die Bewo hner ausbilden. Die Erdgeschosszone ist von ei- 
nem Vollsortimenter komplett belegt, in den Oberges chossen wird ein einheitliches pflegerisches 
Konzept mit ca. 60 Plätzen in betreuten Wohngruppen  verfolgt. Wie bei den anderen Entwürfen wird 
der Parkplatz mit ca. 60 Stellplätzen verkehrsgünstig im Norden des Grundstücks angeordnet. 
 
 
Im Anschluss an die Vorstellung der einzelnen Entwü rfe erläutert Herr Kurz das weitere Verfahren. 
Das Grundstück des alten Festplatzes ist im aktuell  gültigen Bebauungsplan als Grünfläche festge- 
setzt, weswegen eine Änderung des Bebauungsplans mi t verschiedenen Verfahrensschritten not- 
wendig wird. Nach Abschluss der erforderlichen Vora rbeiten wird der Planentwurf öffentlich ausge- 
legt, am Ende entscheidet der Rat der Stadt Münster  über die Änderung. Damit rasch mit dem Bau 
begonnen werden kann, soll das Verfahren schnell du rchgeführt werden. Im Idealfall wird das Ände- 
rungsverfahren bereits im zweiten Quartal 2009 abge schlossen sein und könnte danach sofort der 
Bau in Angriff genommen werden. Mit Fertigstellung wird aber frühestens in einem Jahr nach Bau- 
beginn zu rechnen sein. 
 
Aus der Bürgerschaft werden weitere Fragen gestellt , die sich mit der Verbindlichkeit der 
vorgestellten Nutzungs- und Wohn-/ Pflegekonzepte b efassen. Von Interesse sei auch, ob 
eine Überarbeitung des empfohlenen Entwurfs auf ein  neues Konzept hinauslaufen könne, 
ob ein Lärmgutachten erstellt würde und welchen Ein fluss das Preisgebot der einzelnen Bie- 
ter auf die Entscheidung der Jury gehabt habe. 
 
Herr Kurz antwortet, dass der Pflegebereich ständig in Bewegung ist und die Anbieter deswegen auf 
flexible Konzepte angewiesen sind. Letztendlich ist der erfolgreiche Betrieb von Pflegeeinrichtungen, 
Service-Wohnungen etc. eine wirtschaftliche Frage, die sich auch über detaillierte Verträge nicht re- 
geln lässt. 
Der Entwurf selbst wird sicher im weiteren Verfahren in Details geändert werden, ohne dass aber die 
grundsätzliche Struktur eingegriffen wird. 
Herr Kurz erklärt, dass die Grundlage für ein aussa gekräftiges Lärmgutachten das konkrete Nut- 
zungskonzept ist um alle möglichen Lärmquellen ausr eichend beurteilen zu können. Dies liegt meist 
erst bei der Baugenehmigung geprüft und gegebenenfalls eingefordert. Alle Entwürfe hatten mindes- 
tens den geforderten Kaufpreis geboten. Bei der Beu rteilung der Entwürfe spielte der finanzielle As- 
pekt nur eine untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren allein städtebauli- 
che Kriterien. 
 
Die Veranstaltung endet um 20.00 Uhr. 
 
Herr Bewernitz,  
Schriftführer

V-0681-2008-Anlage-2-Begründung

45555 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0681/2008 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 16 
B e g r ü n d u n g 
 
zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
 
Inhalt Seite 
 
 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................ 2 
2.  Geltungsbereich.................................................................................................................................... 2 
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................ 2 
3.1  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 2 
3.2  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan................................................................................. 3 
4.  Räumliche und strukturelle Situation.................................................................................................... 3 
5.  Planungsziele ....................................................................................................................................... 3 
6.  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................ 4 
6.1  Grundzüge der Planung................................................................................................................ 4 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung........................................................................................... 4 
6.2.1  Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .................................................................................... 4 
6.2.2  Bebaubare Flächen, Bauhöhe ......................................................................................... 5 
6.2.3  Material, Farbgebung, Dachform ..................................................................................... 5 
6.2.4  Erschließung, Stellplätze, Anlieferung, Nebenanlagen.................................................... 6 
6.2.5  Freiflächen, Begrünung.................................................................................................... 6 
6.2.6  Werbeanlagen.................................................................................................................. 7 
6.3  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur........................................................................... 7 
6.4  Ausgleichsflächen ......................................................................................................................... 7 
6.5  Immissionsschutz.......................................................................................................................... 7 
6.6  Altlasten / Altstandorte .................................................................................................................. 8 
6.7  Denkmalschutz / Archäologie ....................................................................................................... 8 
7.  Flächenbilanz........................................................................................................................................ 9 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt .............................................................................................................. 9 
8.1  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung .................................................................................... 9 
8.1.1  Menschen......................................................................................................................... 9 
8.1.2  Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt........................................................................ 10  
8.1.3  Boden ............................................................................................................................. 11  
8.1.4  Wasser ........................................................................................................................... 11  
8.1.5  Klima / Luft ..................................................................................................................... 11  
8.1.6  Landschaft...................................................................................................................... 11  
8.1.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter............................................................................... 11  
8.2  Wechselwirkungen der Schutzgüter / Zusammenfassung ......................................................... 12  
9.  Gesamtabwägung............................................................................................................................... 12  
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .................................................................... 12  
Anlage: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht..................................... 14

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 16 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Mit der Zielsetzung, eine Stärkung der Ortsmitte vo n Nienberge vorzubereiten, wurde bereits 
2001 ein städtebauliches Gutachterverfahren durchge führt. Das Plangebiet umfasste die ge-
samte Ortsmitte von der Altenberger Straße bis zum Festplatz an der Plettendorfstraße. Dieser 
soll zugunsten einer dichten, publikumsintensiven N utzung an einen neuen Standort innerhalb 
des Stadtteils verlagert werden. Im Bereich des Nie nberger Kirchplatzes wurden die Wettbe-
werbsergebnisse durch den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses bereits umgesetzt. Das 
Areal des Festplatzes soll, entsprechend dem städte baulichen Konzept, insbesondere dazu 
dienen, einen Standort für einen großflächigen Lebe nsmittelmarkt innerhalb des Ortszentrums 
bereitzustellen. Diese Zielsetzung entspricht dem E inzelhandelskonzept der Stadt Münster und 
soll bewirken, dass das Ortszentrum als Ort der täg lichen Versorgung für den Stadtteil langfris- 
tig gesichert wird. 
 
In den Jahren 2007 / 2008 wurde ein städtebauliches  Optimierungsverfahren für das Festplatz-
areal durchgeführt. Der in gestalterischer und nutz ungsstruktureller Hinsicht überzeugendste 
Entwurf wird durch den Bebauungsplanentwurf aufgegriffen. 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zum best ehenden Stadtteilzentrum Nienberge. Es 
wird im Osten durch die Plettenbergstraße und die S traße Am Haus Nienberge und im Westen 
durch die L 529 Hülshoffstraße begrenzt. 
 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Nienberge, 
Flur 8, Flurstück 594, Teil des Flurstücks 571 
Flur 10, Flurstück 1541, Teil des Flurstücks 1538 
 
Die Grenzen des Geltungsbereichs der Bebauungsplanä nderung sind im Plan durch einen 
grauen Farbstreifen bezeichnet. 
 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen 
 
Der Bebauungsplan Nr. 227 „Nienberge Ortskern“ ist seit 1982, mit der 1. Änderung seit 1983 
und mit der 2. Änderung seit 1986 rechtskräftig und  wurde zur planungsrechtlichen Sicherung 
der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstü cke für die Ortsmitte Nienberge aufge-
stellt. 
 
Für den betroffenen Planbereich in der 2. Änderung dieses Bebauungsplans ist “Öffentliche 
Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung “Parkanlage“, ö ffentliche Verkehrsfläche und Reines 
Wohngebiet festgesetzt. 
Damit entspricht der Bebauungsplan nicht den im Wei teren dargestellten Zielen und bedarf ei-
ner Änderung. 
 
Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung d es Plangebiets wird durch das Verfahren 
zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 geschaffen.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 16 
Diese soll als 'Bebauungsplan der Innenentwicklung'  gemäß § 13a BauGB durchgeführt wer-
den. 
 
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 verfolgt  das Ziel der Nachverdichtung des be-
bauten Ortskerns von Nienberge. Bei dem Plangebiet handelt es sich nicht um eine Fläche au-
ßerhalb der Ortslagen, vielmehr steht sie im engen Zusammenhang mit der vorhandenen Sied- 
lungsfläche des Ortskerns Nienberge. Sie hat eine F lächengröße von 7940 m². Damit werden 
die Maßgaben des § 13a BauGB eingehalten und in die sem Verfahren angewendet. Eine UVP-
Pflicht besteht nicht (vgl. Kap. 8.1 und Anlage zur Begründung). 
 
3.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
 
Durch die Änderung werden die Darstellungen des Flä chennutzungsplans nicht betroffen. Die 
im Flächennutzungsplan für einen Bereich der Änderu ng dargestellte gemischte Baufläche be-
zieht sich auf die gesamte Fläche des Stadtteilzent rums Nienberge. Das im Bebauungsplan 
festgesetzte Sondergebiet - Stadtteilzentrum mit ze ntrentypischen Nutzungen entspricht damit 
der Intention der Darstellung des Flächennutzungsplans. 
 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
 
Der Standort für die geplante Zentrumserweiterung umfasst das Festplatzareal entlang der Plet- 
tendorfstraße. Umgeben wird das Areal von Bebauung unterschiedlicher Geschossigkeit. Öst- 
lich der Plettendorfstraße befindet sich das evange lische Gemeindezentrum mit einer weit-
läufigen Vorplatzfläche, die durch eine Skulptur ge prägt wird. Westlich grenzt der Standort der 
alten Mühle mit Wohn- und Dienstleistungsnutzung an. Im Süden erstreckt sich das Wohngebiet 
an der Kurneystraße mit Einfamilienhäusern, während  die Hülshoffstraße - neben der Al-
tenberger Straße eine der beiden Hauptverkehrsstraß en des Stadtteils - den nördlichen Ab-
schluss bildet. 
 
Entlang der Sebastianstraße erstreckt sich das Stad tteilzentrum mit einem deutlichen Schwer-
punkt rund um den Nienberger Kirchplatz. Dort befin det sich eine vielfältige Geschäfts- und 
Dienstleistungsnutzung. Die Bebauung ist mehrgescho ssig mit steilen Dächern und von eher 
kleinteiligem Maßstab geprägt. Demgegenüber wird di e Wohnbebauung im westlichen Teil der 
Sebastianstraße deutlich durch den größeren Maßstab  des Geschosswohnungsbaues der 
1970/80er Jahre geprägt. 
 
Durch Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich des Nienber ger Kirchplatzes sowie durch Ver-
kehrsberuhigungsmaßnahmen in der Sebastianstraße wu rde die Gestalt- und Aufenthaltsqua-
lität des Ortszentrums deutlich verbessert. 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan weist den größten Teil der Flächen entlang der Sebastian-
straße einschließlich des historischen Ortszentrums  sowie die Bereiche westlich des Festplat-
zes als Allgemeines Wohngebiet WA aus. Als „Reine W ohngebiete (WR)“ werden die Bereiche 
entlang der Kurneystraße sowie der Straße Am Haus N ienberge festgesetzt. Gemeinbedarfs-
flächen für das kirchliche Gemeindezentrum und öffe ntliche Grünflächen für den Festplatz er-
gänzen die Festsetzungen. 
 
 
5. Planungsziele 
 
Zentrale Zielsetzung für den Bereich südlich der Pl ettendorfstraße ist die Stärkung der Versor-
gungsfunktion des Stadtteilzentrums durch eine mult ifunktionale Nutzung bestehend aus Ein-
zelhandel, Dienstleistung, Wohnen, mit Service und / oder Pflege:

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 16 
− Es soll ein Lebensmittelmarkt – als Vollsortimente r – mit zukunftsfähiger Ladengröße (min-
destens 950 m² Verkaufsfläche) entstehen. 
− An diesem zentralen Standort sollen insbesondere W ohn- und/oder Pflegeangebote mit 
Wohnformen für mobilitätseingeschränkte Menschen un terschiedlichen Alters und unter-
schiedlicher Lebenssituation (mit/ohne Pflegebedarf) entstehen. 
− Zusätzlich sind Büro- und Dienstleistungsnutzungen  denkbar. 
− Es soll eine mehrgeschossige Bebauung mit maximal drei Geschossen  entstehen, die so 
auf dem Grundstück angeordnet wird, dass die Sebast ianstraße einen räumlichen Ab-
schluss erhält. 
− Ebenerdige Stellplatzanlagen sind durch Baumpflanz ungen zu gliedern. 
 
Zielsetzung für den Bereich nördlich der Plettendor fstraße ist eine Anpassung an die vorhande-
nen und geplanten Bau- und Nutzungsstrukturen des Stadtteilzentrums. 
 
 
6. Inhalte des Bebauungsplans 
 
6.1 Grundzüge der Planung 
 
Zur Sicherung der  beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sind: 
• die Art und das Maß der baulichen Nutzung, 
• die Einhaltung der Baugrenzen sowie 
• die Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verk ehrs  
von substanzieller Bedeutung und stellen die Grundzüge der Planung dar. 
 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte  
 
– Art der baulichen Nutzung – 
 
Für das Baugebiet südlich der Plettendorfstraße set zt der Bebauungsplan die bauliche und 
sonstige Nutzung als Sondergebiet - Stadtteilzentrum  fest, damit die beabsichtigte multifunk-
tionale Nutzung aus Einzelhandel, Dienstleistung, S ervicewohnen und/oder Pflege vom Grund-
satz her realisiert werden kann. In diesem Sonderge biet wird im Erdgeschoss nur Einzelhandel  
zugelassen, in der konkreten Ausformung, dass im Er dgeschoss ein  Lebensmittel-Verbrau-
chermarkt  mit mindestens 950 m² Verkaufsfläche und ergänzend e kleinflächige Einzelhan-
delsnutzungen  vorzusehen ist. Damit wird das Ziel, dass ein Lebe nsmittelmarkt – als Vollsor-
timenter – mit zukunftsfähiger Ladengröße entstehen  soll, ausreichend gesichert  (TF: 1.1). An-
stelle von Misch- oder Kerngebietsfestsetzung wird durch die Festsetzung eines Sondergebie-
tes eine zielgerichtete Steuerung der beabsichtigten Nutzung erreicht. 
 
Die Festsetzungen stimmen mit dem Einzelhandelskonz ept der Stadt Münster überein, bzw. 
setzen dieses um und bilden damit die nutzungsstruk turellen Maßgaben für die städtebauliche 
Ordnung in diesem Bereich. 
 
In den darüber liegenden Geschossen sind ausschließ lich Wohnen  und Büro- und Dienstleis-
tungsnutzungen zugelassen (TF: 1.1). Das Ziel, ein Wohn- und/oder Pflegeangebot an diesem 
zentralen Standort zu schaffen, das insbesondere Wo hnformen für mobilitätseingeschränkte 
Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedli cher Lebenssituation (mit/ohne Pflegebe- 
darf) bietet, wird damit in ausreichendem Maße gesi chert, allerdings so, dass bei ge-
gebenenfalls fehlendem Bedarf, alternative Nutzungen möglich sind.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 von 16 
Für das Baugebiet nördlich der Plettendorfstraße - bislang als Reines Wohngebiet festgesetzt - 
setzt der Bebauungsplan die bauliche und sonstige N utzung als Allgemeines Wohngebiet , in 
dem neben den zulässigen Nutzungen Betriebe des Beherbergungsgewerbes , sonstige 
nicht störende Gewerbebetriebe  sowie Anlagen für Verwaltung  zulässig sind, fest. Weitere 
Ausnahmen werden ausgeschlossen (TF: 1.2) . Damit wird eine wesentlich größere Nutzungs-
palette als bisher im Reinen Wohngebiet eröffnet un d das Ziel einer Anpassung an die vorhan-
denen und geplanten Nutzungsstrukturen des Stadtteilzentrums erreicht. 
 
– Maß der baulichen Nutzung – 
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl mit 0,6 in beiden Baugebieten 
und die Geschossflächenzahl mit 1,2 im Sondergebiet  und 1.0 im Allgemeinen Wohngebiet 
festgesetzt und ermöglicht damit die beabsichtigte städtebauliche Maßstäblichkeit, unter Be-
rücksichtigung der zentralen Lage im Stadtteil und der vorhandenen Nachbarbebauung. Dar- 
über hinaus ergibt sich die bauliche Entwicklung au s den durch die festgesetzten Baugrenzen 
bestimmten überbaubaren Grundstücksflächen, aus den  festgesetzten Geschosszahlen zu- 
sammen mit den festgesetzten Bauhöhen und ermöglich t im Sondergebiet damit einerseits die 
Realisierung der beabsichtigten Erweiterung des Ort skerns und anderseits die hierfür erfor-
derlichen Frei- und Stellplatzflächen. 
 
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe  
 
– Überbaubare Grundstücksflächen – 
 
Die durch die festgesetzten Baugrenzen bestimmten ü berbaubaren Grundstücksflächen geben 
den Rahmen für das zukünftige Gebäude und können we itestgehend ausgeschöpft werden. Sie 
entsprechen auch dem Ziel, dass die Sebastianstraße  einen räumlichen Abschluss erhält und 
dass eine städtebaulich kompakte Bebauung entstehen wird. 
 
– Zahl der Vollgeschosse und Bauhöhen – 
 
Die Zahl der Vollgeschosse ist im Sondergebiet teils mit zwingend ein, teils mit zwei bis drei und 
teils mit zwingend drei Vollgeschossen festgesetzt,  damit einerseits ein einheitlicher, klarer 
Baukörper zur Plettendorfstraße entstehen kann, and erseits ausreichend Flexibilität in der Aus- 
formung möglich bleibt. Ebenso ist die Bauhöhe ents prechend der beabsichtigten Baumaß-
nahme mit jeweils einem konkreten Maß festgesetzt. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist 
jeweils die Oberkante der fertig gestellten Grundst ücksfläche, die zur unmittelbaren Erschlie-
ßung dient, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge  des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäu-
deteils (TF: 1.3). Im Allgemeinen Wohngebiet können bis zu zwei Voll geschosse realisiert wer-
den, damit eine Anpassung und Vermittlung einerseit s an die angrenzende Eingeschossigkeit 
im Norden und anderseits zum höhergeschossigen Bere ich des Stadtteilzentrums hin möglich 
wird. 
 
6.2.3 Material, Farbgebung, Dachform 
 
Damit auch im Fassadenmaterial eine Anpassung an da s Ortsbild erfolgen kann, ist für alle Au- 
ßenwände überwiegend roter Klinker zu verwenden (TF: 2.1) . Ebenso sind für alle Gebäude im 
Sondergebiet Flachdächer und im allgemeinen Wohngebiet Neigungsdächer festgesetzt. 
 
Damit berücksichtigen diese Festsetzungen die städt ebauliche Maßstäblichkeit, gebildet einer-
seits durch die zentrale Lage im Stadtteil und ande rerseits durch die vorhandene Nachbarbe-
bauung.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 von 16 
6.2.4 Erschließung, Stellplätze, Anlieferung, Neben anlagen 
 
Die Erschließung insgesamt und die KFZ- Anbindung d es Areals erfolgt vorrangig über die 
nördliche Plettendorfstraße und reduziert so eine m ögliche Belastung der angrenzenden südli-
chen Wohngebiete auf ein Minimum. Zur Anbindung mus s die Plettendorfstraße im Zufahrtsbe-
reich umgebaut werden. Der Kreuzungsbereich mit der  Hülshoffstraße wird am WA- Gebiet 
durch die Festsetzung eines Bereiches ohne Ein- und  Ausfahrt - wie im bislang rechtsverbindli-
chen Bebauungsplan –  und im Sondergebiet durch die  Festsetzung eines geschlossenen 
Pflanzgebotes gesichert. 
 
Das erforderliche Stellplatzangebot verteilt sich n ördlich (ca. 40 St) und südlich (ca. 20 St) der 
überbaubaren Flächen mit jeweiliger Ein- und Ausfah rt von der Plettendorfstraße. Stellplätze 
und Garagen sind im Sondergebiet nur innerhalb über baubarer Flächen und in den dafür ge-
kennzeichneten Flächen zulässig. Tiefgaragen  sind auch außerhalb überbaubarer Flächen zu-
lässig (TF: 1.4). Damit werden einerseits die Aufteilung der Stellp latzflächen und die Art der Un- 
terbringung bestimmt und anderseits gestalterische unerwünschte Baumaßnahmen ausge-
schlossen aber auch ein Mehrbedarf an Stellplätzen ermöglicht. 
 
Die Anlieferung des Lebensmittelmarktes soll ohne R angieren im öffentlichen Straßenraum auf 
dem Grundstück abgewickelt werden. Unter dem Gesich tspunkt von Lärmemissionen muss ei- 
ne Einhausung erfolgen. 
 
Aus stadtgestalterischen Gründen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und andere 
in den Abstandsflächen zulässige bauliche Anlagen a uf den nicht überbaubaren Grundstücks-
flächen unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind not wendige Einkaufswagenüberdachungen 
und Überdachungen von Fahrradabstellplätzen (TF: 1.5) . Damit werden gestalterisch uner-
wünschte Nebenanlagen soweit als notwendig ausgeschlossen. 
 
6.2.5 Freiflächen, Begrünung 
 
Damit die Aufenthaltsqualität des zukünftigen erwei terten Stadtteilzentrums für die Öffentlichkeit 
gewährleistet wird, sowie stadtgestalterische Gründ e und Belange des Umweltschutzes beach- 
tet werden, sind  die nicht überbaubaren Flächen der Grundstücke zu b egrünen und mit stand- 
ortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen, soweit sie  nicht für notwendige Zuwegungen und 
Stellplätze benötigt werden. 
 
Aus den gleichen Gründen sind Flächen zur Anpflanzu ng von Bäumen, Sträuchern und sonsti-
gen Bepflanzungen umgrenzt. Diese Flächen sind mit standortgerechten, heimischen Laubge-
hölzen (Sträucher wie z. B. Hasel, Kornelkirsche, W eißdorn) vollflächig, in einem Abstand von 
1,25m in und zwischen den Reihen, zu begrünen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu unterhalten, 
Ausfälle sind zu ersetzen. 
 
Ebenso ist innerhalb der ebenerdigen Stellplatzanla gen pro sechs Stellplätze ein hochstämmi-
ger Laubbaum (Stieleiche oder Esche) mit einem Stam mumfang von mindestens 16-18 cm 
fachgerecht zu pflanzen und zu erhalten. Pro Baum i st eine offene Vegetationsfläche von mind. 
6,5 m², die in einer Mindestbreite von 1,5 m angelegt wird, vorzusehen. 
 
Zum Teil können die im nördlichen Grundstücksbereic h vorhandenen Bäume (Kastanien) nicht 
erhalten bleiben. Als Ersatz werden zusätzlich 4 weitere Baumstandorte vorgeschlagen. 
 
Im südlichen Grundstücksbereich befindet sich ein W egekreuz, das durch Festsetzung einer 
großzügigen Eingrünung einen neuen Rahmen erhält.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 7 von 16 
Damit eine hohe Wohnqualität möglich wird, sind dar über hinaus die Dachflächen der Gebäude 
die in Massivbauweise errichtet werden, zu mindeste ns 60 % fachgerecht, mit mindestens 5 cm 
Substratschicht zu begrünen (TF: 1.6). 
 
Aus stadtgestalterischen Gründen sind Aufschüttunge n mit einer Höhe von mehr als 0,50 m 
sowie Abgrabungen im direktem Umfeld der Gebäude unzulässig ( TF: 2.2). 
 
6.2.6 Werbeanlagen 
 
Werbeanlagen sind nur zulässig an der Stätte der Le istung. Ausnahmen können gestattet wer-
den für einheitlich gestaltete, in Sammelanlagen zusammengefasste Hinweisschilder. 
 
Unzulässig sind Werbeanlagen oberhalb der Fensterun terkante des 1. Obergeschosses sowie 
Werbeanlagen in beweglicher, veränderlicher oder re flektierender Form ( TF: 2.3). Damit soll die 
Prägung des öffentlichen Raums durch die Architektur sichergestellt werden. 
 
Diese Festsetzung trägt den Zielen dieses Planes Re chnung und ordnet die Ausstattung des 
Gebietes mit Werbeanlagen im Grundsatz in die des g esamten Bebauungsplans  Nr. 227 ein 
und ergänzt sie. 
 
6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 
 
Zur Stromversorgung des Areals wird eine Trafoanlag e benötigt, in die südliche Freifläche in-
tegriert und durch Planzeichen im Bebauungsplan fes tgesetzt. Die Feinjustierung dieser Anlage 
innerhalb der Fläche erfolgt im Rahmen des Bauantra ges unter Abstimmung des Versorgungs-
trägers mit dem Bauherrn. 
 
Die Gas- und Wasserversorgung wird über die angrenz enden Erschließungsstraßen sicherge-
stellt. 
 
Im südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ver laufen eine Wasserleitung und ein 
Stromkabel. Die Trassen werden durch entsprechende mit Leitungsrechten für den Erschlie-
ßungsträger zu belastende Flächen im Bebauungsplan festgesetzt. 
 
6.4 Ausgleichsflächen 
 
Ausgleichsflächen sind nicht erforderlich. 
 
6.5 Immissionsschutz 
 
In einem Lärmgutachten (Wenker & Gesing 07.08.2008)  ist die immissionsschutzrechtliche Be- 
wertung der beim künftigen Betrieb zu erwartenden u nd auf die vorhandenen bzw. geplanten 
schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft un d innerhalb des Plangebietes einwirken-
den Geräusche durchgeführt worden. 
 
Neben diesen gewerblich bedingten Schallimmissionen  sind, bezogen auf die möglichen 
Wohnnutzungen, auch die Lärmimmissionen des öffentlichen Straßenverkehrs beurteilt worden.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 8 von 16 
Gewerbelärm  
Das lärmtechnische Gutachten hat ergeben, dass durc h den zu erwartenden Kunden- und Gü-
terverkehr des geplanten Lebensmittelmarktes als Vo llsortimenter mit etwa 1.000 m² Verkaufs-
fläche an allen der untersuchten Immissionsorten un d an den Wohnungen in dem geplanten 
Objekt die schalltechnischen Orientierungswerte gem äß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 unterschrit-
ten werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Betr ieb des Marktes ausschließlich im Tages-
zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr. 
 
Aus Schallschutzgründen ist eine Einhausung der Ver ladezone zwingend erforderlich. Auch bei 
der Anordnung und Ausgestaltung der Einkaufswagenbox(en) sind ggf. Lärmschutzmaßnahmen 
vorzusehen. Klimatechnische Anlagen sind so einzuri chten, dass auch im Nachtzeitraum von 
22:00 bis 6:00 Uhr die Einhaltung der entsprechende n Orientierungs- und Immissionsrichtwerte 
gewährleistet ist. 
 
Straßenverkehr 
 
Die Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen, di e vom Straßenverkehr der Hülshoffstraße 
(L 529) und der Plettendorfstraße auf das Plangebie t einwirken, ergab an den vom Verkehrs-
lärm am stärksten betroffenen Fassaden im Sondergeb iet - Stadtteilzentrum eine Unterschrei-
tung der für die geplante Nutzung zu Grunde gelegte n Orientierungswerte von 60 dB(A) tags 
und 50 dB(A) nachts um mindestens 2 dB(A) tags und 1 dB(A) nachts. Bauliche oder sonstige 
technische Schallschutzvorkehrungen gegenüber Straß enverkehrslärm sind daher hier nicht er- 
forderlich. 
 
Dagegen treten im nördlich der Plettendorfstraße ge legenen allgemeinen Wohngebiet, bei Mit-
telungspegeln von bis zu 66 dB(A) tags und 57 dB(A)  nachts, deutliche Überschreitungen der 
für allgemeine Wohngebiete anzustrebenden Orientier ungswerte von 55 dB(A) tags und 45 
dB(A) nachts auf. Aus diesem Grund müssen entlang d er gekennzeichneten Baugrenzen bei 
Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung des Gebä udes in den nicht nur vorübergehend 
zum Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen die  Anforderungen an das resultierende 
Schalldämmmaß gemäß den ermittelten und ausgewiesen en Lärmpegelbereichen nach DIN 
4109 erfüllt werden. 
 
In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mi t Fenstern in Gebäudefronten mit ge-
kennzeichneten Lärmpegelbereichen sind schallgedämm te Lüftungen vorzusehen. Ausnahmen 
können gewährt werden, wenn zusätzliche Fenster in Bereichen vorgesehen sind, die keine 
Überschreitungen der Orientierungswerte aufweisen. Zusätzlich wird, um auch die Außenflä-
chen des Grundstücks von Verkehrslärm zu entlasten,  im Allgemeinen Wohngebiet an der 
Hülshoffstraße im gekennzeichneten Bereich eine bis  zu 2,0 m hohe Einfriedigung (Zaun oder 
Mauer) als Schallschutzeinrichtung  zugelassen (TF: 1.7) . 
 
6.6 Altlasten / Altstandorte 
 
Altlasten / Altstandorte sind nicht vorhanden. 
 
 
6.7 Denkmalschutz / Archäologie 
 
– Bodendenkmale – 
 
Da es sich bei dem Plangebiet um eine über Jahrhund erte hinweg besiedelte Kulturlandschaft 
handelt, können bei Bodeneingriffen jederzeit archä ologische Funde und Befunde auftreten. 
Daher wurden entsprechende Hinweise zur Benachricht igung der Stadt Münster oder des 
Westf. Museums für Archäologie / Amt für Bodendenkm alpflege im Bebauungsplan aufge-
nommen (H 3.1) .

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 9 von 16 
– Baudenkmale – 
 
Baudenkmalpflegerische Belange werden nicht berührt. 
 
 
7. Flächenbilanz 
 
 m² ha % 
Gesamtes Plangebiet 7.940  0,79  100  
Öffentliche Verkehrs-
fläche 
1.387 
 0,14  17,5  
Sondergebiet 4.209  0,42  53,0  
Allgemeines Wohnge-
biet 
2.344 
 0,23  29,5  
 
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt 
 
8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung 
 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, da es 
sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (Ä nderung des bestehenden Bebauungs-
planes Nr. 227) handelt, dessen Grundfläche weniger  als 20.000 m² aufweist. Eine für die An-
wendung des beschleunigten Verfahrens unzulässige B eeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 
Buchstabe b genannten Schutzgüter (FFH-Gebiete bzw.  Vogelschutzgebiete) ist ausgeschlos-
sen. Im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Ein zelfalls wurde festgestellt, dass für den 
geplanten großflächigen Einzelhandel im Sinne von A nlage 1 Nr. 18.8/18.6.2 UVPG keine UVP-
Pflicht besteht (siehe Anlage zur Begründung). 
 
8.1.1 Menschen  
 
Der Bebauungsplan umfasst vorwiegend eine vorhanden e Grünfläche (Festplatz) in der Orts-
mitte von Nienberge. Daneben werden Wohnbauflächen nördlich der Plettendorfstraße integ- 
riert. An das Plangebiet grenzen im Norden ein Rein es Wohngebiet und im Süden ein All-
gemeines Wohngebiet an. Im Osten befindet sich das evangelische Gemeindezentrum und im 
Westen die Hülshoffstraße (L 529).  
 
Lärmimmissionen 
: 
Mit der beabsichtigen Ansiedlung eines großflächige n Einzelhandels (Vollsortimenter) sind Im-
missionen im Umfeld des Standortes zu erwarten. Im Rahmen einer schalltechnischen Unter-
suchung (Wenker & Gesing 07.08.2008) wurden die von  der Planung ausgehenden und auf 
diese einwirkenden Lärmimmissionen untersucht.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 10 von 16 
Gewerbelärm  
Das lärmtechnische Gutachten hat ergeben, dass durc h den zu erwartenden Kunden- und Gü-
terverkehr des geplanten Lebensmittelmarktes als Vo llsortimenter mit etwa 1.000 m² Verkaufs-
fläche an allen der untersuchten Immissionsorten un d an den Wohnungen in dem geplanten 
Objekt die schalltechnischen Orientierungswerte gem äß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 unterschrit-
ten werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Betr ieb des Marktes ausschließlich im Tages-
zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr. 
 
Im Baugenehmigungsverfahren ist die Einhaltung der Richtwerte der TA-Lärm, die vom Wert 
her den o. g. Orientierungswerten entsprechen, zu g ewährleisten. Hierbei sind insbesondere 
Aspekte der Teil-/ Volleinhausung der Verladezone, der Lüftungsanlage und der Einkaufswa-
genboxen zu berücksichtigen. 
 
Straßenverkehr 
 
Die Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen, di e vom Straßenverkehr der Hülshoffstraße 
(L 529) und der Plettendorfstraße auf das Plangebie t einwirken, ergab an den vom Verkehrs-
lärm am stärksten betroffenen Fassaden des Stadttei lzentrums eine Unterschreitung der für die 
geplante Nutzung zu Grunde gelegten Orientierungswe rte von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) 
nachts um mindestens 2 dB(A) tags und 1 dB(A) nacht s. Bauliche oder sonstige technische 
Schallschutzvorkehrungen gegenüber Straßenverkehrslärm sind daher hier nicht erforderlich. 
 
Dagegen treten im nördlich der Plettendorfstraße ge legenen allgemeinen Wohngebiet, bei Mit-
telungspegeln von bis zu 66 dB(A) tags und 57 dB(A)  nachts, deutliche Überschreitungen der 
für allgemeine Wohngebiete anzustrebenden Orientier ungswerte von 55 dB(A) tags und 45 
dB(A) nachts auf. 
 
Schallschutzmaßnahmen 
 
Aktive Schallschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan  nicht zwingend festgesetzt. Hierbei 
ist zu berücksichtigen, dass mit der vorgesehenen A usweisung eines allgemeinen Wohnge-
bietes die Empfindlichkeit gegenüber dem bislang im  Bebauungsplan Nr. 227 festgesetztem 
reinen Wohngebiet deutlich vermindert wird. 
 
Zur Gewährleistung verträglicher Innenraumpegel wer den für das Allgemeine Wohngebiet 
Lärmpegelbereiche der Klassen III-IV festgesetzt. E ntlang der gekennzeichneten Baugrenzen 
müssen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderu ng des Gebäudes in den nicht nur vo- 
rübergehend zum Aufenthalt von Menschen vorgesehene n Räumen die Anforderungen an das 
resultierende Schalldämmmaß gem. den ermittelten un d ausgewiesenen Lärmpegelbereichen 
nach DIN 4109 erfüllt werden. In den überwiegend zu m Schlafen genutzten Räumen mit Fens- 
tern in Gebäudefronten mit gekennzeichneten Lärmpeg elbereichen sind schallgedämmte Lüf- 
tungen vorzusehen (vgl. TF 1.7). 
 
Zusätzlich wird an der Hülshoffstraße im gekennzeic hneten Bereich eine bis zu 2,0 m hohe Ein- 
friedigung (Zaun oder Mauer) zugelassen, um auch di e Außenflächen des Grundstücks von 
Verkehrslärm entlasten zu können (vgl. TF 1.7). 
 
Im Baugenehmigungsverfahren sind weiterhin schallte chnische Details zu lösen, um den 
Schutz gegenüber gewerblich induzierten Immissionen sicherzustellen. 
 
Luftschadstoffe: 
 
Hinsichtlich der maßgeblichen verkehrsbedingten Luf tschadstoffe (Stickstoffdioxid, Feinstaub / 
PM10) liegen keine Hinweise auf erhöhte Belastungen  oder gar Grenzwertüberschreitungen 
vor. Eine erhebliche planbedingte Verschlechterung der Luftsituation ist bei dem zu erwarten-
den Verkehrsaufkommens nicht zu erwarten.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 11 von 16 
8.1.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt  
 
Das Plangebiet wird südlich der Plettendorfstraße z urzeit etwa zur Hälfte durch Schotterrasen 
und Wegeflächen eingenommen, um hier die notwendige n Voraussetzungen für die Festplatz-
nutzung zu gewährleisten. In den übrigen Bereichen befinden sich Rasenflächen mit Einzel-
bäumen sowie standortheimische Gehölzanpflanzungen.  Nördlich der Plettendorfstraße ist ne-
ben den bestehenden Gebäuden eine Gartennutzung vor zufinden. Sonstige für die Tier- und 
Pflanzenwelt bedeutsame Strukturen sind im Gebiet n icht vorhanden. Ein Vorkommen pla-
nungsrelevanter Tierarten gemäß der Auflistung des LANUV ist für das Plangebiet nicht anzu-
nehmen. 
 
Mit der Planung, d.h. durch Hochbauten und Stellplä tze, ist im Bereich des Festplatzes von ei-
ner Versiegelung der heutigen Grünfläche von rund 9 0 % auszugehen. Die im Gebiet vorhan-
denen Gehölzstrukturen mit ihren Lebensraumfunktion en für die Tier- und Pflanzenwelt gehen 
abgesehen von einzelnen Bäumen weitgehend verloren.  Nördlich der Plettendorfstraße erge-
ben sich durch die geänderte Gebietskategorie keine  relevanten Veränderungen gegenüber 
dem bisherigen Plan. 
 
Durch die vorgesehenen Flächen für Anpflanzungen un d die geplante Begrünung von Gebäu-
den, die mit Flachdächern ausgestattet und in Massivbauweise errichtet werden, lassen sich die 
Beeinträchtigungen teilweise kompensieren (TF 1.6). 
 
Mit dem Zu- und Abfahrtsverbot nördlich der Plettendorfstraße wird auf den vorhandenen 
Baumbestand im Straßenraum Rücksicht genommen. 
 
Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft  ist bei Bebauungsplänen der Innenentwick-
lung nicht erforderlich (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 
 
8.1.3 Boden  
 
Altlasten-/ Verdachtsflächen sind im Plangebiet nic ht bekannt. Mit dem Bauvorhaben ist eine 
Neuversiegelung von ca. 4.000 m² verbunden. Eine Vo rbelastung besteht hinsichtlich des Bo-
denschutzes durch den vorhandenen Schotterrasen des  Festplatzes. Grundsätzlich dient die 
Planung durch ihre Lage im Innenbereich dem Gebot m it Grund und Boden sparsam und scho-
nend umzugehen (§ 1a Abs. 2 BauGB). 
 
8.1.4 Wasser  
 
Oberflächengewässer werden durch die Planung nicht tangiert. Die verminderte Grundwasser-
neubildung ist durch die Kleinflächigkeit des Vorha bens in Verbindung mit den geringen Durch- 
lässigkeiten der anstehenden Böden vernachlässigbar . Die Entwässerung des Plangebietes ist 
über eine Trennkanalisation vorgesehen. 
 
8.1.5 Klima / Luft  
 
Klimatisch relevante Auswirkungen sind durch die innerstädtische Lage nicht gegeben. 
 
Eine Nutzung von Solarenergie ist durch die Ausbild ung der Dächer als Flachdach grundsätz-
lich möglich. 
 
Hinsichtlich der Lufthygiene erfolgt eine Einschätzung in Kap. 8.1.1

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 12 von 16 
8.1.6 Landschaft  
 
Nachteilige Auswirkungen auf die Landschaft können ausgeschlossen werden. Der aus der 
Festplatznutzung resultierende grüne Charakter der innerörtlichen Fläche kann durch die ge-
plante intensive Nutzung der Fläche nicht erhalten bleiben. Durch Pflanzgebote (TF 1.6) erfolgt 
eine Abschirmung zur angrenzenden Wohnbebauung im W esten und eine gestalterische Auf-
wertung im Kreuzungsbereich von Hülshoffstraße und Plettendorfstraße. Pro 6 Stellplätze ist 
zudem ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten. Das vorhandene Wegekreuz 
mit Baumbestand bleibt als markantes Raumelement erhalten. 
 
8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
 
Im Süden des Plangebietes befindet sich ein Wegekre uz, dessen Erhaltung durch die Planung 
gesichert wird. Nach Auskunft der Unteren Denkmalbe hörde handelt es sich bei dem Wege-
kreuz nicht um ein Denkmal. 
 
8.2 Wechselwirkungen der Schutzgüter / Zusammenfass ung 
 
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 wird  insbesondere der Bau eines Stadtteil-
zentrums für Nienberge ermöglicht. Zudem umfasst de r Plan in geringem Umfang Wohnbauflä-
chen. 
 
Eine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft  durch den Betrieb des Einzelhandels 
kann nach den Ergebnissen eines schalltechnischen G utachtens ausgeschlossen werden. Be-
dingt durch die Nähe zur Hülshoffstraße (Kreuzung) sind für das geplante allgemeine Wohnge-
biet Vorkehrungen zum passiven Schallschutz zu tref fen, da hier die Orientierungswerte der 
DIN 18005-1 deutlich überschritten werden. 
 
Die geplante Überbauung der bestehenden Grünfläche (Festplatz) hat nachteilige Auswirkun-
gen auf den Naturhaushalt (Überbauung von Lebensräu men der Tier- und Pflanzenwelt, Ver-
siegelung). Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur un d Landschaft ist bei dem im beschleunigten 
Verfahren durchgeführten Bebauungsplan nicht erford erlich. Die Planung dient grundsätzlich 
dem Ziel die Innenentwicklung zu fördern und Beeinträchtigungen im unbebauten Außenbereich 
zu minimieren. 
 
Weitere Umweltaspekte sind von der Planung nicht erheblich betroffen. 
 
 
9. Gesamtabwägung 
 
Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft  ist nicht erforderlich. Für entfallendes Grün 
wird ausreichend Ersatz geschaffen. Dem Schallschut z vor dem neu entstehenden Gewerbe-
lärm und vor dem vorhandenen Straßenlärm wird sowoh l durch Festsetzung von aktiven und 
passiven Schutzmaßnahmen Rechnung getragen. 
 
Der Umsetzung des zentralen Ziels für den Planberei ch: die Stärkung der Versorgungsfunktion 
des Stadtteilzentrums durch eine multifunktionale N utzung bestehend aus Einzelhandel, Dienst- 
leistung, Wohnen, mit Service und/oder Pflege ist d amit im Verhältnis zu den verbleibenden 
Auswirkungen auf die Umwelt deutlich der Vorrang zu geben. 
 
 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
 
Zur Durchführung des Bebauungsplanes sind keine Maß nahmen der öffentlichen Hand zur 
Ordnung des Grund und Bodens erforderlich.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 13 von 16 
 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes berührt zwar  die persönlichen Lebensumstände der 
im Plangebiet arbeitenden Menschen, nachteilige Aus wirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer 
Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 – Nienberge – 
Ortskern 
 
 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
 
Anlage: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 14 von 16 
 
Anlage: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht 
 
Vorhaben: Geplanter großflächiger Einzelhandel im Z uge der 3. Änderung des Be-
bauungsplanes Nr. 227 Nienberge Ortsmitte  
 
Aktenzeichen: 67.21.0003 
 
Einzelfallprüfung nach § §§ 3 a - ff. UVPG (Screening)  
 
Vorhabentyp gemäß Anlage 1 UVPG  Prüfwerte 
Nr.: Typ: UVP-Pflicht  
(obligatorisch) 
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles 
18.8 / 
18.6.2  
großflächiger Einzelhandel im 
Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 
BauNVO (Innenbereich) 
nein- Ja,  
da Schwellenwert von 1.200 m² über-
schritten wird 
 
1. Merkmale des Vorhabens (gemäß Anlage 2 Nr. 1 UVPG NW):  
Kriterien Beschreibung 
(kurze Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Merkmale) 
1.1 Größe des Vorhabens,  ca. 1.000 m² Verkaufsfläche = ca. 1.500 m² Geschossfläche 
im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO,  
1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, 
Boden, Natur und Landschaft,  Neuversiegelung einer bisherigen Grünfläche (Festplatz, z. 
T. mit Schotterrasen) von ca. 3.500 – 4.000 m².o. 
1.3 Abfallerzeugung,  nein 
1.4 Umweltverschmutzung und Belästigun-
gen,  Lärmimmissionen  
1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf 
verwendete Stoffe und Technologien.   nein 
 
2. Standort des Vorhabens (gemäß Anlage 2 Nr. 2 UVP G NW): 
Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das d urch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird , ist ins-
besondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schut zkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit  anderen 
Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen  
Kriterien Beschreibung 
(kurze Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Kriterien)  
2.1 Nutzungskriterien:   
Bestehende Nutzung des Gebietes, 
insbesondere als Fläche für  
• Siedlung und Erholung,  
• land-, forst- und fischereiwirt-
schaftliche Nutzungen, 
• sonstige wirtschaftliche und öf- 
fentliche Nutzungen,  
• Verkehr,  
• Ver- und Entsorgung 
 
Öffentliche Grünfläche (Festplatz) in der Ortmitte des Stadt- 
teils Nienberge. Angrenzend Wohnnutzung. 
2.2 Qualitätskriterien: 
Reichtum, Qualität und Regenera-
tionsfähigkeit von  
• Wasser,  
• Boden,  
• Natur und Landschaft  
des Gebietes 
 
 
Besondere Raumqualitäten sind hinsichtlich der genannten 
Kriterien nicht vorhanden

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 15 von 16 
 
Kriterien Checkliste Schutzkriterien 
(Prüfung auf Betroffenheit / kurze Darlegung des Schutzzweckes)  
2.3 Schutzkriterien : 
Belastbarkeit der Schutzgüter unter 
besonderer Berücksichtigung fol- 
gender Gebiete und von Art und 
Umfang des ihnen jeweils zuge-
wiesenen Schutzes:  
 
 
 
liegt vor:           Schutzzweck: 
nein  ja  
2.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher Be-
deutung oder europäische Vogel-
schutzgebiete, die  im Bundesanzeiger 
gemäß §§ 10  Abs. 6, 33  BNatSchG be-
kannt gemachte  
 
2.3.2 Naturschutzgebiete gemäß § 20  LG 
NW und nach § 42a  LG NW i.V.m. § 20  
LG NW einschließlich einstweilig si-
chergestellter Naturschutzgebiete ge-
mäß § 42e  LG, (soweit nicht 2.3.1)  
 
2.3.3 Nationalparke gemäß § 43  LG NW, so-
weit nicht bereits von den in der Num-
mer 2.3.1 genannten Gebieten erfasst,  
 
2.3.4 Landschaftsschutzgebiete gemäß § 21  
LG und nach § 42a  LG NW einschließ-
lich einstweilig sichergestellter Land-
schaftsschutzgebiete gemäß § 42e  LG 
NW, , (soweit nicht 2.3.1) 
 
2.3.5 gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 
62  LG NW , , (soweit nicht 2.3.1 oder 
2.3.2) 
 
2.3.6 Wasserschutzgebiete gemäß § 19 
WHG oder Heilquellenschutzgebiete 
nach § 16 LWG sowie Überschwem-
mungsgebiete gemäß § 32 WHG  
 
2.3.7 Gebiete, in denen die in den Gemein-
schaftsvorschriften festgelegten Um-
weltqualitätsnormen bereits über-
schritten sind  
 
2.3.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, 
insbesondere Zentrale Orte und Sied-
lungsschwerpunkte in verdichteten 
Räumen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 
und Nr. 5 ROG,  
 
2.3.9 Denkmale, Denkmalensembles, Bo-
dendenkmale oder Gebiete, die von der 
durch die Länder bestimmten Denk-
malschutzbehörde als archäologisch 
bedeutende Landschaften eingestuft 
worden sind (soweit in amtlichen Listen 
oder Karten verzeichnet)  
. 
 Sonstige umweltrelevante / ökologische 
Empfindlichkeit des möglicherweise be- 
einträchtigten Gebietes 
 
“ 
 
 
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3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: 
Nienberge Ortskern 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 16 von 16 
3. Mögliche erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt  
   (gemäß Anlage 2 Nr. 3 UVPG NW): 
Beurteilung des Vorhabens anhand der unter 1. und 2. aufgeführten Kriterien; insbesondere ist Folgendem Rechnung 
zu tragen:  
 
3.1 dem Ausmaß der Auswirkungen (geographisches Gebie t und betroffene Bevölkerung),  
3.2 dem etwaigen grenzüberschreitenden Charakter de r Auswirkungen,  
3.3 der Schwere und der Komplexität der Auswirkungen,  
3.4 der Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen,  
3.5 der Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Aus wirkungen.“  
 
 
Beurteilung des Vorhabens unter Berücksichtigung der  vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaß-
nahmen des Vorhabenträgers (§ 3c Abs. 1 UVPG) 
Die auslösende Schwelle für die Vorprüfungspflicht wird mit dem Vorhaben soeben überschritten. 
 
Die Lärmimmissionen überschreiten die zulässigen Ri chtwerte der TA-Lärm mit Bezug auf ein all-
gemeines Wohngebiet in der Nachbarschaft nicht. Erh eblich nachteilige Auswirkungen auf die 
Nachbarschaft sind damit nicht zu befürchten. 
Durch die Lage im Innenbereich kommt bei Anwendung des § 13a BauGB ein Ausgleich für Ein-
griffe in Natur und Landschaft nicht zum tragen.  
 
 
 
 
 
4. Beurteilung der UVP- Pflichtigkeit des Vorhabens  
 
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG ist  e rforderlich  
  nicht erforderlich 
 
 
kurze zusammenfassende Begründung  
Das Vorhaben ist aufgrund einer Überschreitung des Schwellenwertes von 1.200m² Geschossflä-
che gemäß § 3c UVPG einer allgemeinen Vorprüfung de s Einzelfall zu unterziehen. Erheblich 
nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt konnten nic ht prognostiziert werden, da die Nutzungs-
kriterien nicht erheblich beeinträchtigt werden und  empfindliche Gebiete im Sinne der o. g. Quali-
täts- und Schutzkriterien im Gebiet nicht tangiert werden. 
 
 
 
Bearbeiter/in Unterschrift   
 
Kuttenkeuler i. A. 
 
gez.  
Koolwaay 
Datum: 12.08.2008 
 
 
 
 
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V-0681-2008-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

5041 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0681/2008 
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 1 von 1 
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
 
1.1 Im Sondergebiet (SO)-Stadtteilzentrum  sind aus-
schließlich zulässig: 
im Erdgeschoss (EG ): 
 ein  Lebensmittel-Verbrauchermarkt  mit 
mindestens 950 m² Verkaufsfläche und 
 ergänzende kleinflächige Einzelhandels-
nutzungen , 
in den darüber liegenden Geschossen: 
 Wohnen und  
 Büro- und Dienstleistungsnutzungen (§ 11 
BauNVO). 
 
1.2 Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind neben 
den zulässigen Nutzungen Betriebe des Beher-
bergungsgewerbes , sonstige nicht störende 
Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwal-
tung zulässig. Weitere Ausnahmen werden aus-
geschlossen (§ 4 (3) BauNVO). 
 
1.3 Bauhöhen  dürfen im Sondergebiet (SO)-
Stadtteilzentrum 
- bei einem Vollgeschoss BH = 5,50 m, 
- bei zwei Vollgeschossen BH = 8,50 m und 
- bei drei Vollgeschossen BH = 11,50 m 
nicht überschreiten. 
 
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils 
die Oberkante der fertiggestellten Wege und 
Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung die-
nen, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge 
des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (§ 
16 (2) 4 BauNVO i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 
 
1.4 Im Sondergebiet (SO)–Stadtteilzentrum sind 
Stellplätze  und  Garagen  nur innerhalb überbau-
barer Flächen und in den dafür gekennzeichneten 
Flächen zulässig. Tiefgaragen sind auch außer-
halb überbaubarer Flächen zulässig (§ 12 (6) 
BauNVO). 
 
1.5 Nebenanlagen  im Sinne des § 14 BauNVO und 
andere in den Abstandsflächen zulässige bauli-
che Anlagen sind auf den nicht überbaubaren 
Grundstücksflächen unzulässig. Ausnahmsweise 
zulässig sind notwendige Einkaufswagenüberda-
chungen und Überdachungen von Fahrradab-
stellplätzen (§ 23 (5) BauNVO). 
 
1.6 Die nicht überbaubaren Flächen der Grundstücke 
sind zu begrünen und mit standortgerechten 
Laubgehölzen  zu bepflanzen, soweit sie nicht für 
notwendige Zuwegungen, Stellplätze und Neben-
anlagen benötigt werden (§ 9 (1) 25 a BauGB).  
 
Die Flächen zur Anpflanzung von Bäumen 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen  sind 
mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen 
(Sträucher wie z. B. Hasel, Kornelkirsche, Weiß-
dorn) vollflächig, in einem Abstand von 1,25 m in 
und zwischen den Reihen, zu begrünen. Die 
Pflanzung ist dauerhaft zu unterhalten, Ausfälle 
sind zu ersetzen (§ 9 (1) 25 a BauGB). 
 
Innerhalb der Stellplatzanlagen ist pro 6 Stell-
plätze ein hochstämmiger, großkroniger  
Laubbaum  (Stieleiche oder Esche) mit einem 
Stammumfang von mindestens 16-18 cm fachge-
recht zu pflanzen und zu erhalten. Pro Baum ist 
eine offene Vegetationsfläche von mind. 6,5 m², 
die in einer Mindestbreite von 1,5 m angelegt 
wird, vorzusehen (§ 9 (1) 25 a BauGB). 
 
Die Dachflächen der Gebäude  die in Massiv-
bauweise errichtet werden, sind zu mindestens 
60 % fachgerecht, mit mindestens 5 cm Substrat-
schicht zu begrünen (§ 9 (1) 25 a BauGB). 
 
1.7 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müs-
sen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsän-
derung des Gebäudes in den nicht nur vorüber-
gehend zum Aufenthalt von Menschen vorgese-
henen Räumen die Anforderungen an das resul-
tierende Schalldämmmaß gem. den ermittelten 
und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen  nach 
DIN 4109 erfüllt werden. 
 
In den überwiegend zum Schlafen genutzten 
Räumen mit Fenstern in Gebäudefronten mit ge-
kennzeichneten Lärmpegelbereichen sind schall-
gedämmte Lüftungen  vorzusehen. 
Ausnahmen können gewährt werden, wenn zu-
sätzliche Fenster in Bereichen vorgesehen sind, 
die keine Überschreitungen der Orientierungs-
werte aufweisen. 
 
Im Allgemeinen Wohngebiet an der Hülshoff-
straße wird im gekennzeichneten Bereich eine bis 
zu 2,0 m hohe Einfriedigung (Zaun oder Mauer) 
als Schallschutzeinrichtung zugelassen (§ 9 (1) 
24 BauGB). 
 
 
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO 
NRW 
 
2.1 Für Außenwände  ist überwiegend roter Klinker 
zu verwenden. 
 
2.2 Aufschüttungen  mit einer Höhe von mehr als 
0,50 m sowie Abgrabungen im direkten Umfeld 
der Gebäude sind unzulässig. 
 
2.3 Werbeanlagen  sind nur zulässig an der Stätte 
der Leistung. Ausnahmen können gestattet wer-
den für einheitlich gestaltete, in Sammelanlagen 
zusammengefasste Hinweisschilder. 
Unzulässig sind Werbeanlagen oberhalb der 
Fensterunterkante des 1. Obergeschosses sowie 
Werbeanlagen in beweglicher, veränderlicher 
oder reflektierender Form. 
 
 
3. Hinweise 
 
3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen  ist unver-
züglich der Stadt Münster / Städtische Denkmal-
behörde oder dem Landschaftsverband Westfa-
len-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt 
für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 
15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu er-
halten (§ 16 DSchG).  
 
3.2 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften 
(Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vor-
schriften) können bei der Stadt Münster, im Kun-
denzentrum „Planen - Bauen - Umwelt“ im Erd-
geschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 
33, eingesehen werden.

Beratungsverlauf (2)

18.09.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Bebauungsplan Nr. 227, 3. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Kurneystraße
  • Kirmstraße 1
  • Hülshoffstraße 1392i
  • Altenberger Straße
  • Sebastianstraße
  • Waltruper Weg
  • Nienberger Kirchplatz
  • Am Haus Nienberge 519
  • Albersloher Weg 33

Bebauungsplan Nr. 227, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Ortskern

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0681/2008
Typ
Vorlagen
Datum
18.08.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37