V/0681/2008
Bebauungsplan Nr. 227, 3. Änderung - Kenntnisnahme des Entwurfs
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Berichtsvorlage
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V/0681/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern Kenntnisnahme des Entwurfs Beratungsfolge 18.09.2008 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 „Nien- berge Ortskern“ öffentlich auszulegen. Mit der Vorlage Nr. V/0589/2008 (Zentrumserweiterung Nienberge) hat der Rat der Stadt Münster zur Kenntnis genommen, dass zur Umsetzung der Zentrumserweiterung Nienberge u. a. ein Be- bauungsplan, fokussiert auf den favorisierten Wettbewerbsentwurf, erstellt wird. Um diesen Plan handelt es sich bei dem nun vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227. Zentrale Zielsetzung für den Bereich südlich der Plettendorfstraße ist die Stärkung der Versor- gungsfunktion des Stadtteilzentrums durch eine multifunktionale Nutzung bestehend aus Ein- zelhandel, Dienstleistung, Wohnen, mit Service und / oder Pflege. Zielsetzung für den Bereich nördlich der Plettendorfstraße ist eine Anpassung an die vorhandenen und geplanten Bau- und Nutzungsstrukturen des Stadtteilzentrums. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 28.05.2008 statt. Hier wurde die Öffentlich- keit über die Ergebnisse der Jurysitzung zur Zentr umserweiterung Nienberge informiert (s. Anla- ge 1). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im Juni 2008 durchgeführt. Die Äu- ßerungen während dieser Beteiligungen wurden soweit wie möglich in der Planung berücksich- tigt. Die Neufassung des Beschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 wird in den zu- ständigen parlamentarischen Gremien parallel beraten (Vorlage Nr. V/0680/2008). Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Oktober erfolgen. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen sowie den Vorlagen Nr. V/0680/2008 (Neuer Änderungsbeschluss) und V/0589/2008 (Zentrumserweiterung Nienberge – Beschluss zu dem favorisierten Wettbewerbsentwurf) entnommen werden. Vorlagen-Nr.: V/0681/2008 Auskunft erteilt: Herr Schröder / Herr Husmann Ruf: 492 61 41 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 26.08.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0681/2008 Der Stadt Münster entstehen durch die Bebauungsplanänderung keine Kosten und Folgekosten. Alle Maßnahmen auf privatem Grund sowie di e erforderlichen Änderungen der Zufahrten sind hier, wie in allen anderen vergleichbaren Fällen auch, nicht durch die Stadt Münster sondern durch den Investor zu tragen. Durch die Grundstücksveräußerung sind Einnahmen zu erwarten I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Protokoll der Bürgerinformation 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0681-2008-Anlage-4-Planverkleinerung
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Zur Gräfte
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Am Haus Nienberge
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Feuerwehr
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L 529 Hülshoffstraße
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Kurneystraße
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Stadtteilzentrum
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Flur
Anlage 4
zur Vorlage Nr. V/0681/2008
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Planverkleinerung Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER
V-0681-2008-Anlage-1-Bürgerinformation
14339 Zeichen
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0681/2008
Protokoll der Bürgerinformation „Zentrumserweiterung Nienberge“ / Seite 1 von 4
Niederschrift über die Bürgerinformation zu den Wet tbewerbsentwürfen für die Erweiterung
des Zentrums in Nienberge
Stadtbezirk:
Münster-West
Zeit:
Mittwoch, den 28.05.2008, 18.00 – 20.00 Uhr
Ort:
im Forum der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule,
Kirmstraße 1, 48161 Münster
Teilnehmer:
ca. 40 Bürgerinnen und Bürger
Vertreter der
Verwaltung: Herr Kurz, Herr Bewernitz,
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Der Vertreter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadt planung, Verkehrsplanung, Herr Kurz, begrüßt
die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und erläutert Anlass und Ablauf der Veranstaltung. Der
Abend dient der Information der Bürgerschaft über d ie Ergebnisse der Jurysitzung zur Zentrumser-
weiterung Nienberges vom 16.05.2008. Die Vorstellun g der einzelnen Entwürfe erfolgt anhand der
ausgestellten Pläne und Ansichten, im Anschluss an die Erläuterungen des jeweiligen Vorschlags
können direkt Fragen gestellt werden.
Herr Kurz gibt einen Überblick über den Ablauf des bisherigen Verfahrens: Es wird als Investo-
renwettbewerb durchgeführt, d.h. ein Architekturbür o entwickelt zusammen mit einem Bauträger ein
Konzept, so dass eine rasche Umsetzung der Planungen nach Zuschlagserteilung möglich wird.
Zu den Kriterien, auf die bei der Auslobung des Wet tbewerbs und der Beurteilung der einge-
gangenen Entwürfe großen Wert gelegt wurde, gehören u. a. die Fragen nach dem städtebaulichen
Maßstab, einem tragfähigen Nutzungskonzept mit betr eutem Wohnen und Lebensmittel-
einzelhandel, der Unterbringung der Stellplätze und der städtebauliche Abschluss der Sebasti-
anstraße.
Herr Kurz beschreibt Zusammensetzung und Arbeitswei se des Beurteilungsgremiums und weist
darauf hin, dass die Jury nur eine Empfehlung ausge sprochen hat. Letztendlich entscheidet der Rat
der Stadt Münster darüber, in welcher Weise die Zentrumserweiterung Nienberge erfolgen solle.
Im Anschluss daran erläutert Herr Kurz den Entwurf des vom Beurteilungsgremium empfohlenen
Entwurfs der Architektengemeinschaft Bleckmann/Krys aus Münster zusammen mit der WVA Ge-
schäftsführung und Baubetreuung GmbH aus Greven. Vorgeschlagen ist ein einziger Baukörper, der
dem Verlauf der Plettendorfstraße folgt und zur Str aße hin über drei Geschosse geht. Das Nut-
zungskonzept sieht einen Vollsortimenter im Erdgesc hoss vor; in den beiden Obergeschossen sind
Service-Wohnungen in Verbindung mit einem Pflegebüro vor Ort vorgesehen. Das Pflegekonzept ist
bereits mit dem Perthes-Werk abgestimmt.
Es gibt zwei Stellplatzanlagen, eine größere im Nor den, die dem Lebensmitteleinzelhandel zu-
geordnet ist, und eine kleinere südlich des Gebäude s. Die Anlieferung erfolgt über den nördlichen
Parkplatz, die Anlieferzone ist eingehaust, so dass Lärmbelastungen während der Lieferzeiten mi-
nimiert werden. Die Stellung des Gebäudes zur Sebas tianstraße gibt dem Zentrum Nienberges eine
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wahrnehmbare Kante und einen erfahrbaren Abschluss. Der Entwurf sieht eine verhältnismäßig ge-
ringe Auslastung des Grundstücks vor und fügt sich in seiner Struktur gut in den Bebauungszusam-
menhang von Nienberge ein.
Aus der Bürgerschaft kommen Fragen zum Entwurf von Bleckmann/Krys, die sich auf die
Verlässlichkeit und Durchführbarkeit des vorgestell ten Konzepts, die Auswirkungen auf die
verkehrliche Situation sowie die Stellplätze beziehen.
Herr Kurz erläutert, dass verbindliche vertragliche Regelungen aufgrund der formalen Anforde-
rungen an die Ausschreibung nicht abgeschlossen wer den können. Über die Änderung des be-
stehenden Bebauungsplans werden aber Festsetzungen zur Dichte der Bebauung, zur Lage und die
Abmessungen des Baukörpers sowie zur Art der Nutzun g getroffen. Im Erdgeschoss wird ein Le-
bensmitteleinzelhandel festgesetzt. Allerdings ist es im Bebauungsplan schwierig, eine bestimmte
Art von Wohnen (Altenwohnen, Service-Wohnen etc.) f estzulegen. Das mit dem Perthes-Werk ab-
gestimmte Pflegekonzept scheint aber grundsätzlich tragfähig. Jedoch sind die zukünftigen Nutzer
frei in ihrer Entscheidung für einen Pflegedienst. Ob die Wohnungen als Eigentums- oder Mietwoh-
nungen angeboten werden, hängt ebenfalls vom Pflegekonzept ab.
Bezüglich der Verkehrssituation erklärt Herr Kurz, dass eine Anlieferung und Zufahrt des Park-
platzes direkt über die Hülshoffstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit am nahen Knotenpunkt
nicht vorgesehen ist. Bei der Bearbeitung des konkr eten Projekts wird das Verkehrskonzept aber
überarbeitet werden, sollten sich Probleme mit der Verkehrsführung abzeichnen.
Der nördliche Parkplatz verfügt über ca. 39 Stellpl ätze, der südliche über ca. 20. Das Wegekreuz im
Bereich des südlichen Parkplatzes wird dabei erhalt en. Eine nachträgliche Verringerung der Stell-
plätze durch den Raumbedarf der anliefernden LKW is t auszuschließen, da die Fahrgassen ausrei-
chend groß dimensioniert sind. Herr Kurz erklärt, d ass die tatsächlich erforderliche Anzahl der Stell-
plätze für die Wohnungen in dem Gebäude vom endgült igen Nutzungs- bzw. Wohnkonzept abhän-
ge, eine Möglichkeit Bewohnerstellplätze unterzubri ngen bietet der südliche Parkplatz. Eine Tiefga-
rage ist bei der geringen Grundstücksgröße und der verhältnismäßig geringen Bebauung nicht vor-
gesehen, weil sie voraussichtlich nicht wirtschaftl ich zu errichten und zu betreiben ist. Außerdem
stellt sich bei Tiefgaragen grundsätzlich die Frage nach der Akzeptanz durch die Nutzer.
Dann folgt der Entwurf des Architekturbüros Maas+Pa rtner zusammen mit der CM Immobilien
GmbH.
Der Entwurf sieht eine Bebauungsstruktur vor, die s ich in drei dreigeschossige Teile gliedert. Im
Erdgeschoss sind neben einem Vollsortimenter zusätz lich eine Bäckerei und ein Café sowie zwei
weitere Ladenlokale geplant. In den beiden Obergesc hossen wird ein kombiniertes Pflegekonzept
mit betreutem Wohnen und einer Pflegeeinrichtung ve rfolgt. Ca. 63 Stellplätze sind auf einem Park-
platz im Norden des Grundstücks untergebracht, über den auch die Anlieferung erfolgt. Der Entwurf
nutzt die Grundstücksfläche insgesamt höher aus, di es drückt sich in der Dichte der Bebauung aus.
Des Weiteren wird in den Plänen die Schaffung eines Platzes im Bereich Plettendorfstraße / Sebas-
tianstraße angeregt, dessen Kante an der Sebastians traße ein weiteres neues Gebäude fasst. Die
gesamte Umgestaltung der heutigen Verkehrsflächen z u einem Platz ist aber kein Bestandteil der
Wettbewerbsausschreibung und wurde deshalb auch nicht weiter konkretisiert.
Aus der Bürgerschaft kommen Fragen zum Entwurf von Maas+Partner, die sich mit dem
Wohn- und Nutzungskonzept, den Flächengrößen, mögli chen Folgenutzungen und der Ges-
taltung der Gebäude und Fassaden auseinandersetzen.
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Verkehrsplanung
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Herr Kurz führt aus, dass hier ein flexibles Wohn-/ Pflegekonzept angestrebt wird, das aus einzelnen
Wohnungen (ca. 15-20 pro Stockwerk) mit individuell en Serviceangeboten sowie aus Wohnpflege-
gruppen bestehe. Jede Nutzungsänderung (wie z.B. di e Ansiedlung einer Praxis) erfordert einen
Bauantrag, in dem gerade auch die Frage der Stellpl ätze geklärt wird. Der Antragsteller muss zei-
gen, dass er die für sein Vorhaben notwendigen Stel lplätze auf dem eigenen Grundstück unter-
bringt.
Hinsichtlich der Gestaltung erklärt Herr Kurz, dass das Thema der Gliederung und der Fassaden in
der Jury intensiv diskutiert wurde und die Jury – auch unter Berücksichtigung der weiteren zu bewer-
tenden Aspekte – einen einzelnen Baukörper für die überzeugendere Lösung an dieser Stelle hielt.
Herr Kurz beziffert die Größen der Verkaufsflächen am Waltruper Weg mit ca. 700m² und bei den
vorliegenden Entwürfen mit ca. 1.000m². Eine Verkau fsfläche von 1.000m² ist heute tatsächlich die
untere Grenze für einen Vollsortimenter. Viel mehr Verkaufsfläche kann aber aufgrund des kleinen
Grundstücks und des Stellplatzbedarfs für den Leben smittelladen, der auf den eigenen Flächen un-
tergebracht werden müsse, nicht bereitgestellt werden. Wichtig ist die Konzentration auf die Entwick-
lung und langfristige Stärkung des Zentrums, der Au sbau des Einzelhandelstandorts am Waltruper
Weg wird dagegen nicht verfolgt.
Von Seiten der evangelischen Kirche sei eine Platzg estaltung interessant und die Errichtung
eines Gebäudes als Platzkante wünschenswert. Der Pl atz könne als ein Ort der Begegnung
dienen und das Zentrum insgesamt aufwerten. Der Ent wurf von Maas+Partner lebe sehr von
diesem Raum. Nur die Errichtung eines Gebäudes auf dem alten Festplatz sei als räumlicher
Abschluss des Zentrums zu wenig.
Herr Kurz erläutert, dass die Grundlage des Wettbew erbs das ausgeschriebene Grundstück ist. Ein
Umbau der Verkehrsflächen zu einem Platz ist nicht beabsichtigt und wurde mit dem Wettbewerb
auch nicht verfolgt. In weiteren Arbeitsschritten i st die nähere Beschäftigung mit dem öffentlichen
Raum und seinen Qualitäten allerdings nicht ausgeschlossen. Wichtigstes Ziel bleibt es, mehr Leben
und Aktivität in den Ortskern von Nienberge zu bringen.
Im Anschluss daran stellt Herr Kurz den Entwurf der Stadtraum Projekt GmbH & Co KG zusammen
mit der Prokonzept GmbH vor. Entlang der Plettendor fstraße befinden sich zwei parallel versetzte,
traufenständige Baukörper mit zwei Geschossen und D achgeschoss mit Steildach. Rechtwinklig da-
zu erstrecken sich zwei dreigeschossige Gebäuderieg el nach Westen, jeweils mit Staffelgeschoss
und Flachdach.
Im Norden ist ein großer Parkplatz mit ca. 51 Stell plätzen geplant, im Süden des Gebäudes ein klei-
ner Parkplatz für Bewohner mit ca. 6 Stellplätzen. Im Erdgeschoss sind verschiedene Ein-
zelhandelseinrichtungen untergebracht, dazu gehören ein Vollsortimenter sowie eine Bäckerei mit
Cafe und eine Apotheke. In den Obergeschossen soll wiederum ein kombiniertes Wohn-/ Pflege-
konzept mit Service-Wohnen und betreuten Wohngemein schaften entstehen. Ein Merkmal dieses
Entwurfs ist das Angebot einer auch von der Straße zugänglichen Dachterrasse zwischen den bei-
den rückwärtigen Gebäuderiegeln, die einen Freibereich für die angrenzenden Wohnungen darstellt.
Aus der Bürgerschaft werden Fragen zur Anzahl der W ohnungen sowie der Stellplatzbe-
rechnung gestellt.
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Herr Kurz nennt eine Anzahl von ca. 16 Wohneinheite n plus einer Wohngemeinschaft mit Platz für
16 Personen. Dabei rechnet man im Normalfall mit ei nem Stellplatz pro Wohnung, für eine Pflege-
einrichtung ist der Ansatz geringer. Genauso werden die notwendigen Stellplätze für den Vollsorti-
menter ermittelt, wobei die Zahl der Stellplätze z.B. bei zentraler Lage reduziert werden kann.
Danach stellt Herr Kurz den Entwurf der Gruppe MDK zusammen mit der Schomaker Bauträger
GmbH vor. Das Projekt zeichnet sich durch zwei u-förmige, zueinander versetzte Baukörper aus, die
zwei Innenhöfe als kleine Freibereiche für die Bewo hner ausbilden. Die Erdgeschosszone ist von ei-
nem Vollsortimenter komplett belegt, in den Oberges chossen wird ein einheitliches pflegerisches
Konzept mit ca. 60 Plätzen in betreuten Wohngruppen verfolgt. Wie bei den anderen Entwürfen wird
der Parkplatz mit ca. 60 Stellplätzen verkehrsgünstig im Norden des Grundstücks angeordnet.
Im Anschluss an die Vorstellung der einzelnen Entwü rfe erläutert Herr Kurz das weitere Verfahren.
Das Grundstück des alten Festplatzes ist im aktuell gültigen Bebauungsplan als Grünfläche festge-
setzt, weswegen eine Änderung des Bebauungsplans mi t verschiedenen Verfahrensschritten not-
wendig wird. Nach Abschluss der erforderlichen Vora rbeiten wird der Planentwurf öffentlich ausge-
legt, am Ende entscheidet der Rat der Stadt Münster über die Änderung. Damit rasch mit dem Bau
begonnen werden kann, soll das Verfahren schnell du rchgeführt werden. Im Idealfall wird das Ände-
rungsverfahren bereits im zweiten Quartal 2009 abge schlossen sein und könnte danach sofort der
Bau in Angriff genommen werden. Mit Fertigstellung wird aber frühestens in einem Jahr nach Bau-
beginn zu rechnen sein.
Aus der Bürgerschaft werden weitere Fragen gestellt , die sich mit der Verbindlichkeit der
vorgestellten Nutzungs- und Wohn-/ Pflegekonzepte b efassen. Von Interesse sei auch, ob
eine Überarbeitung des empfohlenen Entwurfs auf ein neues Konzept hinauslaufen könne,
ob ein Lärmgutachten erstellt würde und welchen Ein fluss das Preisgebot der einzelnen Bie-
ter auf die Entscheidung der Jury gehabt habe.
Herr Kurz antwortet, dass der Pflegebereich ständig in Bewegung ist und die Anbieter deswegen auf
flexible Konzepte angewiesen sind. Letztendlich ist der erfolgreiche Betrieb von Pflegeeinrichtungen,
Service-Wohnungen etc. eine wirtschaftliche Frage, die sich auch über detaillierte Verträge nicht re-
geln lässt.
Der Entwurf selbst wird sicher im weiteren Verfahren in Details geändert werden, ohne dass aber die
grundsätzliche Struktur eingegriffen wird.
Herr Kurz erklärt, dass die Grundlage für ein aussa gekräftiges Lärmgutachten das konkrete Nut-
zungskonzept ist um alle möglichen Lärmquellen ausr eichend beurteilen zu können. Dies liegt meist
erst bei der Baugenehmigung geprüft und gegebenenfalls eingefordert. Alle Entwürfe hatten mindes-
tens den geforderten Kaufpreis geboten. Bei der Beu rteilung der Entwürfe spielte der finanzielle As-
pekt nur eine untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren allein städtebauli-
che Kriterien.
Die Veranstaltung endet um 20.00 Uhr.
Herr Bewernitz,
Schriftführer
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0681/2008 BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 16 B e g r ü n d u n g zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................ 2 2. Geltungsbereich.................................................................................................................................... 2 3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................ 2 3.1 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 2 3.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan................................................................................. 3 4. Räumliche und strukturelle Situation.................................................................................................... 3 5. Planungsziele ....................................................................................................................................... 3 6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................ 4 6.1 Grundzüge der Planung................................................................................................................ 4 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung........................................................................................... 4 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .................................................................................... 4 6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe ......................................................................................... 5 6.2.3 Material, Farbgebung, Dachform ..................................................................................... 5 6.2.4 Erschließung, Stellplätze, Anlieferung, Nebenanlagen.................................................... 6 6.2.5 Freiflächen, Begrünung.................................................................................................... 6 6.2.6 Werbeanlagen.................................................................................................................. 7 6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur........................................................................... 7 6.4 Ausgleichsflächen ......................................................................................................................... 7 6.5 Immissionsschutz.......................................................................................................................... 7 6.6 Altlasten / Altstandorte .................................................................................................................. 8 6.7 Denkmalschutz / Archäologie ....................................................................................................... 8 7. Flächenbilanz........................................................................................................................................ 9 8. Auswirkungen auf die Umwelt .............................................................................................................. 9 8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung .................................................................................... 9 8.1.1 Menschen......................................................................................................................... 9 8.1.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt........................................................................ 10 8.1.3 Boden ............................................................................................................................. 11 8.1.4 Wasser ........................................................................................................................... 11 8.1.5 Klima / Luft ..................................................................................................................... 11 8.1.6 Landschaft...................................................................................................................... 11 8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter............................................................................... 11 8.2 Wechselwirkungen der Schutzgüter / Zusammenfassung ......................................................... 12 9. Gesamtabwägung............................................................................................................................... 12 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .................................................................... 12 Anlage: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht..................................... 14 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 16 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Mit der Zielsetzung, eine Stärkung der Ortsmitte vo n Nienberge vorzubereiten, wurde bereits 2001 ein städtebauliches Gutachterverfahren durchge führt. Das Plangebiet umfasste die ge- samte Ortsmitte von der Altenberger Straße bis zum Festplatz an der Plettendorfstraße. Dieser soll zugunsten einer dichten, publikumsintensiven N utzung an einen neuen Standort innerhalb des Stadtteils verlagert werden. Im Bereich des Nie nberger Kirchplatzes wurden die Wettbe- werbsergebnisse durch den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses bereits umgesetzt. Das Areal des Festplatzes soll, entsprechend dem städte baulichen Konzept, insbesondere dazu dienen, einen Standort für einen großflächigen Lebe nsmittelmarkt innerhalb des Ortszentrums bereitzustellen. Diese Zielsetzung entspricht dem E inzelhandelskonzept der Stadt Münster und soll bewirken, dass das Ortszentrum als Ort der täg lichen Versorgung für den Stadtteil langfris- tig gesichert wird. In den Jahren 2007 / 2008 wurde ein städtebauliches Optimierungsverfahren für das Festplatz- areal durchgeführt. Der in gestalterischer und nutz ungsstruktureller Hinsicht überzeugendste Entwurf wird durch den Bebauungsplanentwurf aufgegriffen. 2. Geltungsbereich Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zum best ehenden Stadtteilzentrum Nienberge. Es wird im Osten durch die Plettenbergstraße und die S traße Am Haus Nienberge und im Westen durch die L 529 Hülshoffstraße begrenzt. Innerhalb des Plangebietes befinden sich die folgenden Grundstücke: Gemarkung Nienberge, Flur 8, Flurstück 594, Teil des Flurstücks 571 Flur 10, Flurstück 1541, Teil des Flurstücks 1538 Die Grenzen des Geltungsbereichs der Bebauungsplanä nderung sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen Der Bebauungsplan Nr. 227 „Nienberge Ortskern“ ist seit 1982, mit der 1. Änderung seit 1983 und mit der 2. Änderung seit 1986 rechtskräftig und wurde zur planungsrechtlichen Sicherung der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstü cke für die Ortsmitte Nienberge aufge- stellt. Für den betroffenen Planbereich in der 2. Änderung dieses Bebauungsplans ist “Öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung “Parkanlage“, ö ffentliche Verkehrsfläche und Reines Wohngebiet festgesetzt. Damit entspricht der Bebauungsplan nicht den im Wei teren dargestellten Zielen und bedarf ei- ner Änderung. Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung d es Plangebiets wird durch das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 geschaffen. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 16 Diese soll als 'Bebauungsplan der Innenentwicklung' gemäß § 13a BauGB durchgeführt wer- den. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 verfolgt das Ziel der Nachverdichtung des be- bauten Ortskerns von Nienberge. Bei dem Plangebiet handelt es sich nicht um eine Fläche au- ßerhalb der Ortslagen, vielmehr steht sie im engen Zusammenhang mit der vorhandenen Sied- lungsfläche des Ortskerns Nienberge. Sie hat eine F lächengröße von 7940 m². Damit werden die Maßgaben des § 13a BauGB eingehalten und in die sem Verfahren angewendet. Eine UVP- Pflicht besteht nicht (vgl. Kap. 8.1 und Anlage zur Begründung). 3.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Durch die Änderung werden die Darstellungen des Flä chennutzungsplans nicht betroffen. Die im Flächennutzungsplan für einen Bereich der Änderu ng dargestellte gemischte Baufläche be- zieht sich auf die gesamte Fläche des Stadtteilzent rums Nienberge. Das im Bebauungsplan festgesetzte Sondergebiet - Stadtteilzentrum mit ze ntrentypischen Nutzungen entspricht damit der Intention der Darstellung des Flächennutzungsplans. 4. Räumliche und strukturelle Situation Der Standort für die geplante Zentrumserweiterung umfasst das Festplatzareal entlang der Plet- tendorfstraße. Umgeben wird das Areal von Bebauung unterschiedlicher Geschossigkeit. Öst- lich der Plettendorfstraße befindet sich das evange lische Gemeindezentrum mit einer weit- läufigen Vorplatzfläche, die durch eine Skulptur ge prägt wird. Westlich grenzt der Standort der alten Mühle mit Wohn- und Dienstleistungsnutzung an. Im Süden erstreckt sich das Wohngebiet an der Kurneystraße mit Einfamilienhäusern, während die Hülshoffstraße - neben der Al- tenberger Straße eine der beiden Hauptverkehrsstraß en des Stadtteils - den nördlichen Ab- schluss bildet. Entlang der Sebastianstraße erstreckt sich das Stad tteilzentrum mit einem deutlichen Schwer- punkt rund um den Nienberger Kirchplatz. Dort befin det sich eine vielfältige Geschäfts- und Dienstleistungsnutzung. Die Bebauung ist mehrgescho ssig mit steilen Dächern und von eher kleinteiligem Maßstab geprägt. Demgegenüber wird di e Wohnbebauung im westlichen Teil der Sebastianstraße deutlich durch den größeren Maßstab des Geschosswohnungsbaues der 1970/80er Jahre geprägt. Durch Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich des Nienber ger Kirchplatzes sowie durch Ver- kehrsberuhigungsmaßnahmen in der Sebastianstraße wu rde die Gestalt- und Aufenthaltsqua- lität des Ortszentrums deutlich verbessert. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist den größten Teil der Flächen entlang der Sebastian- straße einschließlich des historischen Ortszentrums sowie die Bereiche westlich des Festplat- zes als Allgemeines Wohngebiet WA aus. Als „Reine W ohngebiete (WR)“ werden die Bereiche entlang der Kurneystraße sowie der Straße Am Haus N ienberge festgesetzt. Gemeinbedarfs- flächen für das kirchliche Gemeindezentrum und öffe ntliche Grünflächen für den Festplatz er- gänzen die Festsetzungen. 5. Planungsziele Zentrale Zielsetzung für den Bereich südlich der Pl ettendorfstraße ist die Stärkung der Versor- gungsfunktion des Stadtteilzentrums durch eine mult ifunktionale Nutzung bestehend aus Ein- zelhandel, Dienstleistung, Wohnen, mit Service und / oder Pflege: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 16 − Es soll ein Lebensmittelmarkt – als Vollsortimente r – mit zukunftsfähiger Ladengröße (min- destens 950 m² Verkaufsfläche) entstehen. − An diesem zentralen Standort sollen insbesondere W ohn- und/oder Pflegeangebote mit Wohnformen für mobilitätseingeschränkte Menschen un terschiedlichen Alters und unter- schiedlicher Lebenssituation (mit/ohne Pflegebedarf) entstehen. − Zusätzlich sind Büro- und Dienstleistungsnutzungen denkbar. − Es soll eine mehrgeschossige Bebauung mit maximal drei Geschossen entstehen, die so auf dem Grundstück angeordnet wird, dass die Sebast ianstraße einen räumlichen Ab- schluss erhält. − Ebenerdige Stellplatzanlagen sind durch Baumpflanz ungen zu gliedern. Zielsetzung für den Bereich nördlich der Plettendor fstraße ist eine Anpassung an die vorhande- nen und geplanten Bau- und Nutzungsstrukturen des Stadtteilzentrums. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Zur Sicherung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sind: • die Art und das Maß der baulichen Nutzung, • die Einhaltung der Baugrenzen sowie • die Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verk ehrs von substanzieller Bedeutung und stellen die Grundzüge der Planung dar. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte – Art der baulichen Nutzung – Für das Baugebiet südlich der Plettendorfstraße set zt der Bebauungsplan die bauliche und sonstige Nutzung als Sondergebiet - Stadtteilzentrum fest, damit die beabsichtigte multifunk- tionale Nutzung aus Einzelhandel, Dienstleistung, S ervicewohnen und/oder Pflege vom Grund- satz her realisiert werden kann. In diesem Sonderge biet wird im Erdgeschoss nur Einzelhandel zugelassen, in der konkreten Ausformung, dass im Er dgeschoss ein Lebensmittel-Verbrau- chermarkt mit mindestens 950 m² Verkaufsfläche und ergänzend e kleinflächige Einzelhan- delsnutzungen vorzusehen ist. Damit wird das Ziel, dass ein Lebe nsmittelmarkt – als Vollsor- timenter – mit zukunftsfähiger Ladengröße entstehen soll, ausreichend gesichert (TF: 1.1). An- stelle von Misch- oder Kerngebietsfestsetzung wird durch die Festsetzung eines Sondergebie- tes eine zielgerichtete Steuerung der beabsichtigten Nutzung erreicht. Die Festsetzungen stimmen mit dem Einzelhandelskonz ept der Stadt Münster überein, bzw. setzen dieses um und bilden damit die nutzungsstruk turellen Maßgaben für die städtebauliche Ordnung in diesem Bereich. In den darüber liegenden Geschossen sind ausschließ lich Wohnen und Büro- und Dienstleis- tungsnutzungen zugelassen (TF: 1.1). Das Ziel, ein Wohn- und/oder Pflegeangebot an diesem zentralen Standort zu schaffen, das insbesondere Wo hnformen für mobilitätseingeschränkte Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedli cher Lebenssituation (mit/ohne Pflegebe- darf) bietet, wird damit in ausreichendem Maße gesi chert, allerdings so, dass bei ge- gebenenfalls fehlendem Bedarf, alternative Nutzungen möglich sind. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 von 16 Für das Baugebiet nördlich der Plettendorfstraße - bislang als Reines Wohngebiet festgesetzt - setzt der Bebauungsplan die bauliche und sonstige N utzung als Allgemeines Wohngebiet , in dem neben den zulässigen Nutzungen Betriebe des Beherbergungsgewerbes , sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltung zulässig sind, fest. Weitere Ausnahmen werden ausgeschlossen (TF: 1.2) . Damit wird eine wesentlich größere Nutzungs- palette als bisher im Reinen Wohngebiet eröffnet un d das Ziel einer Anpassung an die vorhan- denen und geplanten Nutzungsstrukturen des Stadtteilzentrums erreicht. – Maß der baulichen Nutzung – Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl mit 0,6 in beiden Baugebieten und die Geschossflächenzahl mit 1,2 im Sondergebiet und 1.0 im Allgemeinen Wohngebiet festgesetzt und ermöglicht damit die beabsichtigte städtebauliche Maßstäblichkeit, unter Be- rücksichtigung der zentralen Lage im Stadtteil und der vorhandenen Nachbarbebauung. Dar- über hinaus ergibt sich die bauliche Entwicklung au s den durch die festgesetzten Baugrenzen bestimmten überbaubaren Grundstücksflächen, aus den festgesetzten Geschosszahlen zu- sammen mit den festgesetzten Bauhöhen und ermöglich t im Sondergebiet damit einerseits die Realisierung der beabsichtigten Erweiterung des Ort skerns und anderseits die hierfür erfor- derlichen Frei- und Stellplatzflächen. 6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe – Überbaubare Grundstücksflächen – Die durch die festgesetzten Baugrenzen bestimmten ü berbaubaren Grundstücksflächen geben den Rahmen für das zukünftige Gebäude und können we itestgehend ausgeschöpft werden. Sie entsprechen auch dem Ziel, dass die Sebastianstraße einen räumlichen Abschluss erhält und dass eine städtebaulich kompakte Bebauung entstehen wird. – Zahl der Vollgeschosse und Bauhöhen – Die Zahl der Vollgeschosse ist im Sondergebiet teils mit zwingend ein, teils mit zwei bis drei und teils mit zwingend drei Vollgeschossen festgesetzt, damit einerseits ein einheitlicher, klarer Baukörper zur Plettendorfstraße entstehen kann, and erseits ausreichend Flexibilität in der Aus- formung möglich bleibt. Ebenso ist die Bauhöhe ents prechend der beabsichtigten Baumaß- nahme mit jeweils einem konkreten Maß festgesetzt. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Grundst ücksfläche, die zur unmittelbaren Erschlie- ßung dient, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäu- deteils (TF: 1.3). Im Allgemeinen Wohngebiet können bis zu zwei Voll geschosse realisiert wer- den, damit eine Anpassung und Vermittlung einerseit s an die angrenzende Eingeschossigkeit im Norden und anderseits zum höhergeschossigen Bere ich des Stadtteilzentrums hin möglich wird. 6.2.3 Material, Farbgebung, Dachform Damit auch im Fassadenmaterial eine Anpassung an da s Ortsbild erfolgen kann, ist für alle Au- ßenwände überwiegend roter Klinker zu verwenden (TF: 2.1) . Ebenso sind für alle Gebäude im Sondergebiet Flachdächer und im allgemeinen Wohngebiet Neigungsdächer festgesetzt. Damit berücksichtigen diese Festsetzungen die städt ebauliche Maßstäblichkeit, gebildet einer- seits durch die zentrale Lage im Stadtteil und ande rerseits durch die vorhandene Nachbarbe- bauung. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 von 16 6.2.4 Erschließung, Stellplätze, Anlieferung, Neben anlagen Die Erschließung insgesamt und die KFZ- Anbindung d es Areals erfolgt vorrangig über die nördliche Plettendorfstraße und reduziert so eine m ögliche Belastung der angrenzenden südli- chen Wohngebiete auf ein Minimum. Zur Anbindung mus s die Plettendorfstraße im Zufahrtsbe- reich umgebaut werden. Der Kreuzungsbereich mit der Hülshoffstraße wird am WA- Gebiet durch die Festsetzung eines Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt - wie im bislang rechtsverbindli- chen Bebauungsplan – und im Sondergebiet durch die Festsetzung eines geschlossenen Pflanzgebotes gesichert. Das erforderliche Stellplatzangebot verteilt sich n ördlich (ca. 40 St) und südlich (ca. 20 St) der überbaubaren Flächen mit jeweiliger Ein- und Ausfah rt von der Plettendorfstraße. Stellplätze und Garagen sind im Sondergebiet nur innerhalb über baubarer Flächen und in den dafür ge- kennzeichneten Flächen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb überbaubarer Flächen zu- lässig (TF: 1.4). Damit werden einerseits die Aufteilung der Stellp latzflächen und die Art der Un- terbringung bestimmt und anderseits gestalterische unerwünschte Baumaßnahmen ausge- schlossen aber auch ein Mehrbedarf an Stellplätzen ermöglicht. Die Anlieferung des Lebensmittelmarktes soll ohne R angieren im öffentlichen Straßenraum auf dem Grundstück abgewickelt werden. Unter dem Gesich tspunkt von Lärmemissionen muss ei- ne Einhausung erfolgen. Aus stadtgestalterischen Gründen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und andere in den Abstandsflächen zulässige bauliche Anlagen a uf den nicht überbaubaren Grundstücks- flächen unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind not wendige Einkaufswagenüberdachungen und Überdachungen von Fahrradabstellplätzen (TF: 1.5) . Damit werden gestalterisch uner- wünschte Nebenanlagen soweit als notwendig ausgeschlossen. 6.2.5 Freiflächen, Begrünung Damit die Aufenthaltsqualität des zukünftigen erwei terten Stadtteilzentrums für die Öffentlichkeit gewährleistet wird, sowie stadtgestalterische Gründ e und Belange des Umweltschutzes beach- tet werden, sind die nicht überbaubaren Flächen der Grundstücke zu b egrünen und mit stand- ortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen, soweit sie nicht für notwendige Zuwegungen und Stellplätze benötigt werden. Aus den gleichen Gründen sind Flächen zur Anpflanzu ng von Bäumen, Sträuchern und sonsti- gen Bepflanzungen umgrenzt. Diese Flächen sind mit standortgerechten, heimischen Laubge- hölzen (Sträucher wie z. B. Hasel, Kornelkirsche, W eißdorn) vollflächig, in einem Abstand von 1,25m in und zwischen den Reihen, zu begrünen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu unterhalten, Ausfälle sind zu ersetzen. Ebenso ist innerhalb der ebenerdigen Stellplatzanla gen pro sechs Stellplätze ein hochstämmi- ger Laubbaum (Stieleiche oder Esche) mit einem Stam mumfang von mindestens 16-18 cm fachgerecht zu pflanzen und zu erhalten. Pro Baum i st eine offene Vegetationsfläche von mind. 6,5 m², die in einer Mindestbreite von 1,5 m angelegt wird, vorzusehen. Zum Teil können die im nördlichen Grundstücksbereic h vorhandenen Bäume (Kastanien) nicht erhalten bleiben. Als Ersatz werden zusätzlich 4 weitere Baumstandorte vorgeschlagen. Im südlichen Grundstücksbereich befindet sich ein W egekreuz, das durch Festsetzung einer großzügigen Eingrünung einen neuen Rahmen erhält. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 7 von 16 Damit eine hohe Wohnqualität möglich wird, sind dar über hinaus die Dachflächen der Gebäude die in Massivbauweise errichtet werden, zu mindeste ns 60 % fachgerecht, mit mindestens 5 cm Substratschicht zu begrünen (TF: 1.6). Aus stadtgestalterischen Gründen sind Aufschüttunge n mit einer Höhe von mehr als 0,50 m sowie Abgrabungen im direktem Umfeld der Gebäude unzulässig ( TF: 2.2). 6.2.6 Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur zulässig an der Stätte der Le istung. Ausnahmen können gestattet wer- den für einheitlich gestaltete, in Sammelanlagen zusammengefasste Hinweisschilder. Unzulässig sind Werbeanlagen oberhalb der Fensterun terkante des 1. Obergeschosses sowie Werbeanlagen in beweglicher, veränderlicher oder re flektierender Form ( TF: 2.3). Damit soll die Prägung des öffentlichen Raums durch die Architektur sichergestellt werden. Diese Festsetzung trägt den Zielen dieses Planes Re chnung und ordnet die Ausstattung des Gebietes mit Werbeanlagen im Grundsatz in die des g esamten Bebauungsplans Nr. 227 ein und ergänzt sie. 6.3 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur Zur Stromversorgung des Areals wird eine Trafoanlag e benötigt, in die südliche Freifläche in- tegriert und durch Planzeichen im Bebauungsplan fes tgesetzt. Die Feinjustierung dieser Anlage innerhalb der Fläche erfolgt im Rahmen des Bauantra ges unter Abstimmung des Versorgungs- trägers mit dem Bauherrn. Die Gas- und Wasserversorgung wird über die angrenz enden Erschließungsstraßen sicherge- stellt. Im südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ver laufen eine Wasserleitung und ein Stromkabel. Die Trassen werden durch entsprechende mit Leitungsrechten für den Erschlie- ßungsträger zu belastende Flächen im Bebauungsplan festgesetzt. 6.4 Ausgleichsflächen Ausgleichsflächen sind nicht erforderlich. 6.5 Immissionsschutz In einem Lärmgutachten (Wenker & Gesing 07.08.2008) ist die immissionsschutzrechtliche Be- wertung der beim künftigen Betrieb zu erwartenden u nd auf die vorhandenen bzw. geplanten schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft un d innerhalb des Plangebietes einwirken- den Geräusche durchgeführt worden. Neben diesen gewerblich bedingten Schallimmissionen sind, bezogen auf die möglichen Wohnnutzungen, auch die Lärmimmissionen des öffentlichen Straßenverkehrs beurteilt worden. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 8 von 16 Gewerbelärm Das lärmtechnische Gutachten hat ergeben, dass durc h den zu erwartenden Kunden- und Gü- terverkehr des geplanten Lebensmittelmarktes als Vo llsortimenter mit etwa 1.000 m² Verkaufs- fläche an allen der untersuchten Immissionsorten un d an den Wohnungen in dem geplanten Objekt die schalltechnischen Orientierungswerte gem äß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 unterschrit- ten werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Betr ieb des Marktes ausschließlich im Tages- zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr. Aus Schallschutzgründen ist eine Einhausung der Ver ladezone zwingend erforderlich. Auch bei der Anordnung und Ausgestaltung der Einkaufswagenbox(en) sind ggf. Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Klimatechnische Anlagen sind so einzuri chten, dass auch im Nachtzeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr die Einhaltung der entsprechende n Orientierungs- und Immissionsrichtwerte gewährleistet ist. Straßenverkehr Die Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen, di e vom Straßenverkehr der Hülshoffstraße (L 529) und der Plettendorfstraße auf das Plangebie t einwirken, ergab an den vom Verkehrs- lärm am stärksten betroffenen Fassaden im Sondergeb iet - Stadtteilzentrum eine Unterschrei- tung der für die geplante Nutzung zu Grunde gelegte n Orientierungswerte von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts um mindestens 2 dB(A) tags und 1 dB(A) nachts. Bauliche oder sonstige technische Schallschutzvorkehrungen gegenüber Straß enverkehrslärm sind daher hier nicht er- forderlich. Dagegen treten im nördlich der Plettendorfstraße ge legenen allgemeinen Wohngebiet, bei Mit- telungspegeln von bis zu 66 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts, deutliche Überschreitungen der für allgemeine Wohngebiete anzustrebenden Orientier ungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts auf. Aus diesem Grund müssen entlang d er gekennzeichneten Baugrenzen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung des Gebä udes in den nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das resultierende Schalldämmmaß gemäß den ermittelten und ausgewiesen en Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 erfüllt werden. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mi t Fenstern in Gebäudefronten mit ge- kennzeichneten Lärmpegelbereichen sind schallgedämm te Lüftungen vorzusehen. Ausnahmen können gewährt werden, wenn zusätzliche Fenster in Bereichen vorgesehen sind, die keine Überschreitungen der Orientierungswerte aufweisen. Zusätzlich wird, um auch die Außenflä- chen des Grundstücks von Verkehrslärm zu entlasten, im Allgemeinen Wohngebiet an der Hülshoffstraße im gekennzeichneten Bereich eine bis zu 2,0 m hohe Einfriedigung (Zaun oder Mauer) als Schallschutzeinrichtung zugelassen (TF: 1.7) . 6.6 Altlasten / Altstandorte Altlasten / Altstandorte sind nicht vorhanden. 6.7 Denkmalschutz / Archäologie – Bodendenkmale – Da es sich bei dem Plangebiet um eine über Jahrhund erte hinweg besiedelte Kulturlandschaft handelt, können bei Bodeneingriffen jederzeit archä ologische Funde und Befunde auftreten. Daher wurden entsprechende Hinweise zur Benachricht igung der Stadt Münster oder des Westf. Museums für Archäologie / Amt für Bodendenkm alpflege im Bebauungsplan aufge- nommen (H 3.1) . 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 9 von 16 – Baudenkmale – Baudenkmalpflegerische Belange werden nicht berührt. 7. Flächenbilanz m² ha % Gesamtes Plangebiet 7.940 0,79 100 Öffentliche Verkehrs- fläche 1.387 0,14 17,5 Sondergebiet 4.209 0,42 53,0 Allgemeines Wohnge- biet 2.344 0,23 29,5 8. Auswirkungen auf die Umwelt 8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (Ä nderung des bestehenden Bebauungs- planes Nr. 227) handelt, dessen Grundfläche weniger als 20.000 m² aufweist. Eine für die An- wendung des beschleunigten Verfahrens unzulässige B eeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (FFH-Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist ausgeschlos- sen. Im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Ein zelfalls wurde festgestellt, dass für den geplanten großflächigen Einzelhandel im Sinne von A nlage 1 Nr. 18.8/18.6.2 UVPG keine UVP- Pflicht besteht (siehe Anlage zur Begründung). 8.1.1 Menschen Der Bebauungsplan umfasst vorwiegend eine vorhanden e Grünfläche (Festplatz) in der Orts- mitte von Nienberge. Daneben werden Wohnbauflächen nördlich der Plettendorfstraße integ- riert. An das Plangebiet grenzen im Norden ein Rein es Wohngebiet und im Süden ein All- gemeines Wohngebiet an. Im Osten befindet sich das evangelische Gemeindezentrum und im Westen die Hülshoffstraße (L 529). Lärmimmissionen : Mit der beabsichtigen Ansiedlung eines großflächige n Einzelhandels (Vollsortimenter) sind Im- missionen im Umfeld des Standortes zu erwarten. Im Rahmen einer schalltechnischen Unter- suchung (Wenker & Gesing 07.08.2008) wurden die von der Planung ausgehenden und auf diese einwirkenden Lärmimmissionen untersucht. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 10 von 16 Gewerbelärm Das lärmtechnische Gutachten hat ergeben, dass durc h den zu erwartenden Kunden- und Gü- terverkehr des geplanten Lebensmittelmarktes als Vo llsortimenter mit etwa 1.000 m² Verkaufs- fläche an allen der untersuchten Immissionsorten un d an den Wohnungen in dem geplanten Objekt die schalltechnischen Orientierungswerte gem äß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 unterschrit- ten werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Betr ieb des Marktes ausschließlich im Tages- zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr. Im Baugenehmigungsverfahren ist die Einhaltung der Richtwerte der TA-Lärm, die vom Wert her den o. g. Orientierungswerten entsprechen, zu g ewährleisten. Hierbei sind insbesondere Aspekte der Teil-/ Volleinhausung der Verladezone, der Lüftungsanlage und der Einkaufswa- genboxen zu berücksichtigen. Straßenverkehr Die Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen, di e vom Straßenverkehr der Hülshoffstraße (L 529) und der Plettendorfstraße auf das Plangebie t einwirken, ergab an den vom Verkehrs- lärm am stärksten betroffenen Fassaden des Stadttei lzentrums eine Unterschreitung der für die geplante Nutzung zu Grunde gelegten Orientierungswe rte von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts um mindestens 2 dB(A) tags und 1 dB(A) nacht s. Bauliche oder sonstige technische Schallschutzvorkehrungen gegenüber Straßenverkehrslärm sind daher hier nicht erforderlich. Dagegen treten im nördlich der Plettendorfstraße ge legenen allgemeinen Wohngebiet, bei Mit- telungspegeln von bis zu 66 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts, deutliche Überschreitungen der für allgemeine Wohngebiete anzustrebenden Orientier ungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts auf. Schallschutzmaßnahmen Aktive Schallschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan nicht zwingend festgesetzt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit der vorgesehenen A usweisung eines allgemeinen Wohnge- bietes die Empfindlichkeit gegenüber dem bislang im Bebauungsplan Nr. 227 festgesetztem reinen Wohngebiet deutlich vermindert wird. Zur Gewährleistung verträglicher Innenraumpegel wer den für das Allgemeine Wohngebiet Lärmpegelbereiche der Klassen III-IV festgesetzt. E ntlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderu ng des Gebäudes in den nicht nur vo- rübergehend zum Aufenthalt von Menschen vorgesehene n Räumen die Anforderungen an das resultierende Schalldämmmaß gem. den ermittelten un d ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 erfüllt werden. In den überwiegend zu m Schlafen genutzten Räumen mit Fens- tern in Gebäudefronten mit gekennzeichneten Lärmpeg elbereichen sind schallgedämmte Lüf- tungen vorzusehen (vgl. TF 1.7). Zusätzlich wird an der Hülshoffstraße im gekennzeic hneten Bereich eine bis zu 2,0 m hohe Ein- friedigung (Zaun oder Mauer) zugelassen, um auch di e Außenflächen des Grundstücks von Verkehrslärm entlasten zu können (vgl. TF 1.7). Im Baugenehmigungsverfahren sind weiterhin schallte chnische Details zu lösen, um den Schutz gegenüber gewerblich induzierten Immissionen sicherzustellen. Luftschadstoffe: Hinsichtlich der maßgeblichen verkehrsbedingten Luf tschadstoffe (Stickstoffdioxid, Feinstaub / PM10) liegen keine Hinweise auf erhöhte Belastungen oder gar Grenzwertüberschreitungen vor. Eine erhebliche planbedingte Verschlechterung der Luftsituation ist bei dem zu erwarten- den Verkehrsaufkommens nicht zu erwarten. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 11 von 16 8.1.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Das Plangebiet wird südlich der Plettendorfstraße z urzeit etwa zur Hälfte durch Schotterrasen und Wegeflächen eingenommen, um hier die notwendige n Voraussetzungen für die Festplatz- nutzung zu gewährleisten. In den übrigen Bereichen befinden sich Rasenflächen mit Einzel- bäumen sowie standortheimische Gehölzanpflanzungen. Nördlich der Plettendorfstraße ist ne- ben den bestehenden Gebäuden eine Gartennutzung vor zufinden. Sonstige für die Tier- und Pflanzenwelt bedeutsame Strukturen sind im Gebiet n icht vorhanden. Ein Vorkommen pla- nungsrelevanter Tierarten gemäß der Auflistung des LANUV ist für das Plangebiet nicht anzu- nehmen. Mit der Planung, d.h. durch Hochbauten und Stellplä tze, ist im Bereich des Festplatzes von ei- ner Versiegelung der heutigen Grünfläche von rund 9 0 % auszugehen. Die im Gebiet vorhan- denen Gehölzstrukturen mit ihren Lebensraumfunktion en für die Tier- und Pflanzenwelt gehen abgesehen von einzelnen Bäumen weitgehend verloren. Nördlich der Plettendorfstraße erge- ben sich durch die geänderte Gebietskategorie keine relevanten Veränderungen gegenüber dem bisherigen Plan. Durch die vorgesehenen Flächen für Anpflanzungen un d die geplante Begrünung von Gebäu- den, die mit Flachdächern ausgestattet und in Massivbauweise errichtet werden, lassen sich die Beeinträchtigungen teilweise kompensieren (TF 1.6). Mit dem Zu- und Abfahrtsverbot nördlich der Plettendorfstraße wird auf den vorhandenen Baumbestand im Straßenraum Rücksicht genommen. Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ist bei Bebauungsplänen der Innenentwick- lung nicht erforderlich (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 8.1.3 Boden Altlasten-/ Verdachtsflächen sind im Plangebiet nic ht bekannt. Mit dem Bauvorhaben ist eine Neuversiegelung von ca. 4.000 m² verbunden. Eine Vo rbelastung besteht hinsichtlich des Bo- denschutzes durch den vorhandenen Schotterrasen des Festplatzes. Grundsätzlich dient die Planung durch ihre Lage im Innenbereich dem Gebot m it Grund und Boden sparsam und scho- nend umzugehen (§ 1a Abs. 2 BauGB). 8.1.4 Wasser Oberflächengewässer werden durch die Planung nicht tangiert. Die verminderte Grundwasser- neubildung ist durch die Kleinflächigkeit des Vorha bens in Verbindung mit den geringen Durch- lässigkeiten der anstehenden Böden vernachlässigbar . Die Entwässerung des Plangebietes ist über eine Trennkanalisation vorgesehen. 8.1.5 Klima / Luft Klimatisch relevante Auswirkungen sind durch die innerstädtische Lage nicht gegeben. Eine Nutzung von Solarenergie ist durch die Ausbild ung der Dächer als Flachdach grundsätz- lich möglich. Hinsichtlich der Lufthygiene erfolgt eine Einschätzung in Kap. 8.1.1 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 12 von 16 8.1.6 Landschaft Nachteilige Auswirkungen auf die Landschaft können ausgeschlossen werden. Der aus der Festplatznutzung resultierende grüne Charakter der innerörtlichen Fläche kann durch die ge- plante intensive Nutzung der Fläche nicht erhalten bleiben. Durch Pflanzgebote (TF 1.6) erfolgt eine Abschirmung zur angrenzenden Wohnbebauung im W esten und eine gestalterische Auf- wertung im Kreuzungsbereich von Hülshoffstraße und Plettendorfstraße. Pro 6 Stellplätze ist zudem ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten. Das vorhandene Wegekreuz mit Baumbestand bleibt als markantes Raumelement erhalten. 8.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im Süden des Plangebietes befindet sich ein Wegekre uz, dessen Erhaltung durch die Planung gesichert wird. Nach Auskunft der Unteren Denkmalbe hörde handelt es sich bei dem Wege- kreuz nicht um ein Denkmal. 8.2 Wechselwirkungen der Schutzgüter / Zusammenfass ung Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 wird insbesondere der Bau eines Stadtteil- zentrums für Nienberge ermöglicht. Zudem umfasst de r Plan in geringem Umfang Wohnbauflä- chen. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch den Betrieb des Einzelhandels kann nach den Ergebnissen eines schalltechnischen G utachtens ausgeschlossen werden. Be- dingt durch die Nähe zur Hülshoffstraße (Kreuzung) sind für das geplante allgemeine Wohnge- biet Vorkehrungen zum passiven Schallschutz zu tref fen, da hier die Orientierungswerte der DIN 18005-1 deutlich überschritten werden. Die geplante Überbauung der bestehenden Grünfläche (Festplatz) hat nachteilige Auswirkun- gen auf den Naturhaushalt (Überbauung von Lebensräu men der Tier- und Pflanzenwelt, Ver- siegelung). Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur un d Landschaft ist bei dem im beschleunigten Verfahren durchgeführten Bebauungsplan nicht erford erlich. Die Planung dient grundsätzlich dem Ziel die Innenentwicklung zu fördern und Beeinträchtigungen im unbebauten Außenbereich zu minimieren. Weitere Umweltaspekte sind von der Planung nicht erheblich betroffen. 9. Gesamtabwägung Ein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ist nicht erforderlich. Für entfallendes Grün wird ausreichend Ersatz geschaffen. Dem Schallschut z vor dem neu entstehenden Gewerbe- lärm und vor dem vorhandenen Straßenlärm wird sowoh l durch Festsetzung von aktiven und passiven Schutzmaßnahmen Rechnung getragen. Der Umsetzung des zentralen Ziels für den Planberei ch: die Stärkung der Versorgungsfunktion des Stadtteilzentrums durch eine multifunktionale N utzung bestehend aus Einzelhandel, Dienst- leistung, Wohnen, mit Service und/oder Pflege ist d amit im Verhältnis zu den verbleibenden Auswirkungen auf die Umwelt deutlich der Vorrang zu geben. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en Zur Durchführung des Bebauungsplanes sind keine Maß nahmen der öffentlichen Hand zur Ordnung des Grund und Bodens erforderlich. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 13 von 16 Die Verwirklichung des Bebauungsplanes berührt zwar die persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet arbeitenden Menschen, nachteilige Aus wirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 – Nienberge – Ortskern Münster, __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 14 von 16 Anlage: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht Vorhaben: Geplanter großflächiger Einzelhandel im Z uge der 3. Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 227 Nienberge Ortsmitte Aktenzeichen: 67.21.0003 Einzelfallprüfung nach § §§ 3 a - ff. UVPG (Screening) Vorhabentyp gemäß Anlage 1 UVPG Prüfwerte Nr.: Typ: UVP-Pflicht (obligatorisch) Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles 18.8 / 18.6.2 großflächiger Einzelhandel im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO (Innenbereich) nein- Ja, da Schwellenwert von 1.200 m² über- schritten wird 1. Merkmale des Vorhabens (gemäß Anlage 2 Nr. 1 UVPG NW): Kriterien Beschreibung (kurze Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Merkmale) 1.1 Größe des Vorhabens, ca. 1.000 m² Verkaufsfläche = ca. 1.500 m² Geschossfläche im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO, 1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft, Neuversiegelung einer bisherigen Grünfläche (Festplatz, z. T. mit Schotterrasen) von ca. 3.500 – 4.000 m².o. 1.3 Abfallerzeugung, nein 1.4 Umweltverschmutzung und Belästigun- gen, Lärmimmissionen 1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien. nein 2. Standort des Vorhabens (gemäß Anlage 2 Nr. 2 UVP G NW): Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das d urch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird , ist ins- besondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schut zkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen Kriterien Beschreibung (kurze Beschreibung der voraussichtlich erheblichen Kriterien) 2.1 Nutzungskriterien: Bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für • Siedlung und Erholung, • land-, forst- und fischereiwirt- schaftliche Nutzungen, • sonstige wirtschaftliche und öf- fentliche Nutzungen, • Verkehr, • Ver- und Entsorgung Öffentliche Grünfläche (Festplatz) in der Ortmitte des Stadt- teils Nienberge. Angrenzend Wohnnutzung. 2.2 Qualitätskriterien: Reichtum, Qualität und Regenera- tionsfähigkeit von • Wasser, • Boden, • Natur und Landschaft des Gebietes Besondere Raumqualitäten sind hinsichtlich der genannten Kriterien nicht vorhanden 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 15 von 16 Kriterien Checkliste Schutzkriterien (Prüfung auf Betroffenheit / kurze Darlegung des Schutzzweckes) 2.3 Schutzkriterien : Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung fol- gender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zuge- wiesenen Schutzes: liegt vor: Schutzzweck: nein ja 2.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher Be- deutung oder europäische Vogel- schutzgebiete, die im Bundesanzeiger gemäß §§ 10 Abs. 6, 33 BNatSchG be- kannt gemachte 2.3.2 Naturschutzgebiete gemäß § 20 LG NW und nach § 42a LG NW i.V.m. § 20 LG NW einschließlich einstweilig si- chergestellter Naturschutzgebiete ge- mäß § 42e LG, (soweit nicht 2.3.1) 2.3.3 Nationalparke gemäß § 43 LG NW, so- weit nicht bereits von den in der Num- mer 2.3.1 genannten Gebieten erfasst, 2.3.4 Landschaftsschutzgebiete gemäß § 21 LG und nach § 42a LG NW einschließ- lich einstweilig sichergestellter Land- schaftsschutzgebiete gemäß § 42e LG NW, , (soweit nicht 2.3.1) 2.3.5 gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 62 LG NW , , (soweit nicht 2.3.1 oder 2.3.2) 2.3.6 Wasserschutzgebiete gemäß § 19 WHG oder Heilquellenschutzgebiete nach § 16 LWG sowie Überschwem- mungsgebiete gemäß § 32 WHG 2.3.7 Gebiete, in denen die in den Gemein- schaftsvorschriften festgelegten Um- weltqualitätsnormen bereits über- schritten sind 2.3.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und Sied- lungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 5 ROG, 2.3.9 Denkmale, Denkmalensembles, Bo- dendenkmale oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denk- malschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind (soweit in amtlichen Listen oder Karten verzeichnet) . Sonstige umweltrelevante / ökologische Empfindlichkeit des möglicherweise be- einträchtigten Gebietes “ x x x x x x x x x x 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227: Nienberge Ortskern BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 16 von 16 3. Mögliche erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (gemäß Anlage 2 Nr. 3 UVPG NW): Beurteilung des Vorhabens anhand der unter 1. und 2. aufgeführten Kriterien; insbesondere ist Folgendem Rechnung zu tragen: 3.1 dem Ausmaß der Auswirkungen (geographisches Gebie t und betroffene Bevölkerung), 3.2 dem etwaigen grenzüberschreitenden Charakter de r Auswirkungen, 3.3 der Schwere und der Komplexität der Auswirkungen, 3.4 der Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen, 3.5 der Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Aus wirkungen.“ Beurteilung des Vorhabens unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaß- nahmen des Vorhabenträgers (§ 3c Abs. 1 UVPG) Die auslösende Schwelle für die Vorprüfungspflicht wird mit dem Vorhaben soeben überschritten. Die Lärmimmissionen überschreiten die zulässigen Ri chtwerte der TA-Lärm mit Bezug auf ein all- gemeines Wohngebiet in der Nachbarschaft nicht. Erh eblich nachteilige Auswirkungen auf die Nachbarschaft sind damit nicht zu befürchten. Durch die Lage im Innenbereich kommt bei Anwendung des § 13a BauGB ein Ausgleich für Ein- griffe in Natur und Landschaft nicht zum tragen. 4. Beurteilung der UVP- Pflichtigkeit des Vorhabens Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG ist e rforderlich nicht erforderlich kurze zusammenfassende Begründung Das Vorhaben ist aufgrund einer Überschreitung des Schwellenwertes von 1.200m² Geschossflä- che gemäß § 3c UVPG einer allgemeinen Vorprüfung de s Einzelfall zu unterziehen. Erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt konnten nic ht prognostiziert werden, da die Nutzungs- kriterien nicht erheblich beeinträchtigt werden und empfindliche Gebiete im Sinne der o. g. Quali- täts- und Schutzkriterien im Gebiet nicht tangiert werden. Bearbeiter/in Unterschrift Kuttenkeuler i. A. gez. Koolwaay Datum: 12.08.2008 X
V-0681-2008-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0681/2008 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 227 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF / Seite 1 von 1 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 1.1 Im Sondergebiet (SO)-Stadtteilzentrum sind aus- schließlich zulässig: im Erdgeschoss (EG ): ein Lebensmittel-Verbrauchermarkt mit mindestens 950 m² Verkaufsfläche und ergänzende kleinflächige Einzelhandels- nutzungen , in den darüber liegenden Geschossen: Wohnen und Büro- und Dienstleistungsnutzungen (§ 11 BauNVO). 1.2 Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind neben den zulässigen Nutzungen Betriebe des Beher- bergungsgewerbes , sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwal- tung zulässig. Weitere Ausnahmen werden aus- geschlossen (§ 4 (3) BauNVO). 1.3 Bauhöhen dürfen im Sondergebiet (SO)- Stadtteilzentrum - bei einem Vollgeschoss BH = 5,50 m, - bei zwei Vollgeschossen BH = 8,50 m und - bei drei Vollgeschossen BH = 11,50 m nicht überschreiten. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertiggestellten Wege und Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung die- nen, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (§ 16 (2) 4 BauNVO i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 1.4 Im Sondergebiet (SO)–Stadtteilzentrum sind Stellplätze und Garagen nur innerhalb überbau- barer Flächen und in den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Tiefgaragen sind auch außer- halb überbaubarer Flächen zulässig (§ 12 (6) BauNVO). 1.5 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und andere in den Abstandsflächen zulässige bauli- che Anlagen sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind notwendige Einkaufswagenüberda- chungen und Überdachungen von Fahrradab- stellplätzen (§ 23 (5) BauNVO). 1.6 Die nicht überbaubaren Flächen der Grundstücke sind zu begrünen und mit standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen, soweit sie nicht für notwendige Zuwegungen, Stellplätze und Neben- anlagen benötigt werden (§ 9 (1) 25 a BauGB). Die Flächen zur Anpflanzung von Bäumen Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen (Sträucher wie z. B. Hasel, Kornelkirsche, Weiß- dorn) vollflächig, in einem Abstand von 1,25 m in und zwischen den Reihen, zu begrünen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu unterhalten, Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 (1) 25 a BauGB). Innerhalb der Stellplatzanlagen ist pro 6 Stell- plätze ein hochstämmiger, großkroniger Laubbaum (Stieleiche oder Esche) mit einem Stammumfang von mindestens 16-18 cm fachge- recht zu pflanzen und zu erhalten. Pro Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mind. 6,5 m², die in einer Mindestbreite von 1,5 m angelegt wird, vorzusehen (§ 9 (1) 25 a BauGB). Die Dachflächen der Gebäude die in Massiv- bauweise errichtet werden, sind zu mindestens 60 % fachgerecht, mit mindestens 5 cm Substrat- schicht zu begrünen (§ 9 (1) 25 a BauGB). 1.7 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müs- sen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsän- derung des Gebäudes in den nicht nur vorüber- gehend zum Aufenthalt von Menschen vorgese- henen Räumen die Anforderungen an das resul- tierende Schalldämmmaß gem. den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 erfüllt werden. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in Gebäudefronten mit ge- kennzeichneten Lärmpegelbereichen sind schall- gedämmte Lüftungen vorzusehen. Ausnahmen können gewährt werden, wenn zu- sätzliche Fenster in Bereichen vorgesehen sind, die keine Überschreitungen der Orientierungs- werte aufweisen. Im Allgemeinen Wohngebiet an der Hülshoff- straße wird im gekennzeichneten Bereich eine bis zu 2,0 m hohe Einfriedigung (Zaun oder Mauer) als Schallschutzeinrichtung zugelassen (§ 9 (1) 24 BauGB). 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 2.1 Für Außenwände ist überwiegend roter Klinker zu verwenden. 2.2 Aufschüttungen mit einer Höhe von mehr als 0,50 m sowie Abgrabungen im direkten Umfeld der Gebäude sind unzulässig. 2.3 Werbeanlagen sind nur zulässig an der Stätte der Leistung. Ausnahmen können gestattet wer- den für einheitlich gestaltete, in Sammelanlagen zusammengefasste Hinweisschilder. Unzulässig sind Werbeanlagen oberhalb der Fensterunterkante des 1. Obergeschosses sowie Werbeanlagen in beweglicher, veränderlicher oder reflektierender Form. 3. Hinweise 3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unver- züglich der Stadt Münster / Städtische Denkmal- behörde oder dem Landschaftsverband Westfa- len-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu er- halten (§ 16 DSchG). 3.2 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vor- schriften) können bei der Stadt Münster, im Kun- denzentrum „Planen - Bauen - Umwelt“ im Erd- geschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Bebauungsplan Nr. 227, 3. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
- Kurneystraße
- Kirmstraße 1
- Hülshoffstraße 1392i
- Altenberger Straße
- Sebastianstraße
- Waltruper Weg
- Nienberger Kirchplatz
- Am Haus Nienberge 519
- Albersloher Weg 33
Bebauungsplan Nr. 227, 3. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Ortskern
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0681/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37