1951/2024
Liquidation der GbR Historische Mitte
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II, VI Vorlagen-Nummer 1951/2024 Freigabedatum 24.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Liquidation der GbR Historische Mitte Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts „GbR Historische Mitte“ aufgrund der Unmöglichkeit der Erreichung des Gesellschaftszweckes auf- zulösen und zu liquidieren, sowie alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zur abschließenden Abwicklung und Abrechnung der gemeinsamen Gesellschaft von Hoher Domkirche und Stadt Köln zu veranlassen. Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 13,5 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Der Rat der Stadt Köln hat am 26.09.2019 die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts „GbR Historische Mitte“ als Bauherrengemeinschaft mit der Hohen Domkirche zu Köln beschlossen (Session-Nr. 2292/2019). Die Hohe Domkirche einerseits und die Stadt Köln an- dererseits sind jeweils Eigentümerinnen von Grundbesitz im Bereich der sogenannten „Histori- schen Mitte“ in Köln. Gegenstand der Gesellschaft war die gemeinsame Errichtung eines Ge- bäudeensembles auf den zusammenhängenden Liegenschaften beider Gesellschafterinnen in Form der Umsetzung des Ergebnisses eines städtebaulichen Wettbewerbs. Auflösung der Gesellschaft Mit der abschließenden Entscheidung der Hohen Domkirche, von der Realisierung des Bau- projektes abzusehen, ist der Gesellschaftszweck der gemeinsamen „GbR Historische Mitte“ als Bauherrengemeinschaft erloschen bzw. nicht mehr zu erreichen. Eine Projektrealisierung 3 durch die Stadt Köln in alleiniger Verantwortung scheidet aus, da die städtischen Projektan- teile aufgrund der Grundstücksverhältnisse nicht unabhängig errichtet werden können. Für die Gründung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts „GbR Historische Mitte“ bestand weiterhin eine Ausnahmegenehmigung der Kommunalaufsicht für das konkrete Bauvorhaben, da die kommunalrechtlichen Vorgaben die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf- grund der persönlichen Haftung der Gesellschafterinnen grundsätzlich verbieten. Auch diese Ausnahmegenehmigung ist ohne Verwirklichungsmöglichkeit des Bauvorhabens gegen- standslos. Vor diesem Hintergrund ist in Abstimmung mit der Hohen Domkirche vorgesehen, dass die beiden Gesellschafterinnen, Stadt Köln und Hohe Domkirche, die Unmöglichkeit der Errei- chung des Gesellschaftszweckes übereinstimmend feststellen. In der Folge ist die gemeinsame Gesellschaft bürgerlichen Rechts von Hoher Domkirche und Stadt Köln gemäß §§ 729 Absatz 2, 735 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aufzulösen und zu liquidieren. Abwicklungsverfahren Die Auflösung einer GbR bewirkt noch keine unmittelbare Beendigung der GbR, sondern lässt die GbR zunächst in ein identitätswahrendes Abwicklungsstadium eintreten. In diesem findet die Liquidation des Vermögens der Gesellschaft statt. Die GbR besteht daher als sog. Liquida- tionsgesellschaft fort. In Abstimmung zwischen Stadt und Hoher Domkirche soll gemäß § 736 Absatz 4 BGB ein Liquidator bestellt werden. Der Liquidator ist im Innenverhältnis an die Wei- sungen der Gesellschafterinnen gebunden. Aufgabe des Liquidators wird es gemäß § 736d Absatz 2 BGB dann sein, die laufenden Ge- schäfte zu beendigen, die Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und das übrige Vermö- gen in Geld umzusetzen. Die Gesellschaft ist beendet, wenn das Verfahren zur Abwicklung der GbR abgeschlossen ist. Haushaltsauswirkungen / Buchungstechnische Abwicklung Das Projekt „Historische Mitte Köln“ befand sich am Ende der Leistungsphase 3 der Honora- rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), in der ein konkreter Entwurf des gesamten Bauprojektes sowie dezidiert ausgearbeitete und belastbare Planungs- und Zahlenwerke erar- beitet wurden. Derartige Planungskosten gehören grundsätzlich zu den Herstellungskosten eines Gebäudes. Sie unterliegen daher nach Fertigstellung des Gebäudes der regulären Abschreibung. Wenn ein Bauvorhaben jedoch nicht realisiert werden kann, handelt es sich um „vergebliche Pla- nungskosten“, die ggf. außerordentlich abzuschreiben sind. Im Projekt „Historische Mitte Köln“ sind bisher auf die Stadt entfallende Planungskosten in Höhe von rund 13,5 Mio. Euro entstanden, welche als „vergebliche Planungskosten“ zu be- handeln sind. Die buchungstechnische Abwicklung im Haushalt wird derzeit ausgearbeitet. In diesem Zusammenhang wird für den gesamten Projektzeitraum geprüft, inwieweit Beträge konsumtiv oder investiv verausgabt wurden, inwieweit aufgrund des Zeitablaufs eine Berück- sichtigung noch im Jahresabschluss 2023 angezeigt ist oder ob der Betrag ganz oder teil- weise im Jahr 2024 als Auflösung von Anzahlungen bzw. außerordentliche Abschreibung überplanmäßig zu buchen ist und damit das Jahresergebnis 2024 ggf. in Höhe von bis zu 13,5 Mio. Euro belasten wird. Nach Abschluss der Prüfungen für die weitere buchungstechnische Abwicklung wird die Ver- waltung erforderlichenfalls eine entsprechende Vorlage in die politischen Gremien einbringen. Kommunalrechtliche Aspekte 4 Die Auflösung und Liquidierung der Gesellschaft ist gemäß §§ 111 Absatz 1, 115 Absatz 1 S.1 lit. a) GO NRW der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Vollbeendigung der Gesellschaft ist im Anschluss der Kommunalaufsicht mitzuteilen. Weiteres Vorgehen Zurzeit wird verwaltungsintern eruiert, wie die kulturkonzeptionellen Aspekte der Historischen Mitte in anderer Weise umgesetzt werden können. Im Anschluss wird zu prüfen sein, wo diese Überlegungen räumlich zu verorten sind und ob hierfür bauliche Maßnahmen notwendig wer- den. Neben dem konzeptionellen Aspekt wird aus baulicher Perspektive eine Entscheidung erfor- derlich werden, wie mit dem sanierungsbedürftigen Studienhaus des RGM umzugehen ist, das im Rahmen der Umsetzung der Historischen Mitte abgebrochen worden wäre. Im Rah- men der Projektrealisierung wären zudem eine Erschließung des Römischen Hafentores so- wie ein barrierefreier Zugang zum Stadtraum zwischen Roncalliplatz und Kurt-Hackenberg- Platz entstanden. Es ist ebenso offen, ob sich diese Projektbestandteile unabhängig und künf- tig auf andere Weise realisieren lassen. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln zeitnah entsprechende Entscheidungsvorschläge vorlegen. Begründung der Dringlichkeit: Der Lenkungskreis von Hoher Domkirche und Stadt Köln hat am 19.06.2024 die Unmöglich- keit der Erreichung des Gesellschaftszweckes der gemeinsamen GbR Historische Mitte fest- gestellt und der Gesellschafterversammlung die Auflösung und Liquidation der gemeinsamen Gesellschaft empfohlen. Eine fristgerechte Vorlageerstellung für den Finanzausschuss und den Rat der Stadt Köln konnte daher nicht erfolgen. Die nächste Sitzungsfolge kann nicht abgewartet werden, da wichtige vertragliche Kündigungsfristen am 30.06.2024 ablaufen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1951/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.06.2024
- Erstellt
- 14.06.2024 06:54