A-W/0035/2020
Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen auf der Brockmannstraße
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Stellungnahme der Verwaltung vom 05.08.2020
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A-w(o03S[R0OI2 CT a Münster 05.08.2020 6657 66.31.0004 Herr Leiber Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung West STA DT MÜNSTER] 20.A über Ill | Uß. 2020 | Amt für Bürger- u. Raisservioe Bezirksyarwaktıs West Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen auf der Brockmannstraße Antrag Ifd. Nr. A-W/0035/2020 der CDU-Fraktion vom 15.05.2020 Mit dem o. g. Antrag wurde die Verwaltung gebeten, für die im Endausbau befindli- che Brockmannstraße geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen vorzuschlagen. Begründet wird der Antrag damit, dass die Kfz-Fahrenden aufgrund der geraden Straßenführung in Verbindung mit einem breiten Straßenquerschnitt mithilfe dieser Maßnahmen immer wieder an die Tempo 30-Begrenzung im Wohngebiet erinnert werden sollen. Selbiges Anliegen war bereits, neben weiteren, Gegenstand des Antrages „Ge- schwindigkeitsreduzierende Maßnahmen von Anfang an vorsehen“ mit der Ifd. Nr. A- W/0019/2015 vom 13.04.2015 (s. Anlage 1). Die relevanten Aussagen des damali- gen Antwortschreibens (s. Anlage 2) werden im Folgenden aufgegriffen und um eine aktuelle Stellungnahme ergänzt. Entlang der Brockmannstraße, die sich derzeit im Endausbau befindet, sind Stellplät- ze in Senkrechtaufstellung angeordnet. Sie sind nicht nur flächensparend, sondern auch gehwegsichernd, da sie ein Parken auf den Gehwegen weitgehend ausschlie- ßen. Außerdem tragen sie zur Verkehrsberuhigung bei, da der Parkvorgang im Stra- ßenraum erfolgt und einem zu schnellen Befahren der Straße entgegenwirkt. Im Rahmen der Ausführungsplanung zum Bebauungsplan Nr. 396 wurde bereits eine Aufpflasterung in der Einmündung Brockmannstraße / Meyerbeerstraße als bauliche Maßnahme berücksichtigt, um auf den Tempo-30-Zoneneingang aufmerksam zu machen. Diese wird nach Fertigstellung des Baugebietes im Bereich zwischen Mey- erbeerstraße, Dingbänger Weg und Weseler Straße realisiert, um eine Beschädigung durch Baufahrzeuge während der Bauphase zu verhindern. In Übereinstimmung mit der damaligen Stellungnahme vom 17.11.2016 (Anlage 2) empfiehlt die Verwaltung, den Endausbau der Brockmannstraße mit den vorgesehe- nen verkehrsberuhigenden Maßnahmen (Aufpflasterung und Stellplätze in Senk- rechtaufstellung) abzuwarten. Nach Fertigstellung des Endausbaus werden die gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten auf dem betroffenen Streckenabschnitt durch die Verwaltung beobachtet. Sofern sich das Erfordernis ergibt, werden eventuell notwendige Maßnahmen zur Geschwindig- keitsreduzierung (z. B. Freiburger Kegel) geprüft. Im Falle eines erhöhten Geschwindigkeitsniveaus könnte zudem ein Dialog-Display eine verkehrsberuhigende Wirkung entfalten. Da im städtischen Haushalt keine Mittel für die Aufstellung ortsfester Dialog-Displays vorhanden sind und diese somit von den Bezirksvertretungen zu finanzieren wären, fällt auch die Entscheidungsbefugnis in die Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksvertretung. Die Verwaltung würde im Be- | darfsfall die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter in ihrer Entscheidung über die | Anschaffung ortsfester Dialog-Displays unterstützen, indem sie zunächst ein mobiles Gerät aufstellen und nach Auswertung der Messergebnisse eine fachliche Empfeh- lung aussprechen würde. Der öng. Antrag wird damit als erledigt angesehen. \ Anlagen: Anlage 1 Antrag Ifd. Nr. A-W/0019/2015 vom 13.04.2015 Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag Ifd. Nr. A-W/0019/2015 vom 17.11.2016 Arlage A "CDU. Fraktionen in der Bezirksvertretung Münster - West An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Münster, 02.04.2015 Antrag „ Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen von Anfang an vorsehen“ (in Ergänzung zu Vorlage V/0924/2014) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsberuhigungskonzept zu entwickeln, nach dem die Meyerbeerstraße und die Brockmannstraße (südlicher Teil) im Rahmen des Endausbaus verkehrsberuhigt erstellt werden, mit dem Ziel, eine Nutzung als „Schleichweg“ und „Rennstrecke“ zur Umgehung der Weseler Straße zu vermeiden. Dabei soll u.a. geprüft werden, wie der Kreuzungsbereich mit der Weseler Straße so umgestaltet werden kann, dass die Einfahrt von schweren LKW in Zukunft vermieden und der Verkehr insgesamt abgebremst wird. Zudem sollte dargestellt werden, ob eine Unterbrechung der Meyerbeerstraße für den Kraftverkehr bei gleichzeitiger Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer in Höhe des Spielplatzes sinnvoll ist. Nach dem Vorbild des bestehenden Quartiers Mecklenbeck-Mitte soll z.B. durch - versetzte Freiburger Kegel im Verlauf der beiden Straßen - Aufpflasterung der Kreuzung Meyerbeerstraße / Brockmannstraße - zusätzliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Bereich der bereits ausgebauten Meyerbeerstraße oder ähnlich wirksame bzw. wirksamere Maßnahmen der Verkehr insgesamt „abgebremst“ werden. Zur Finanzierung der Maßnahmen ist zu prüfen, ob Erschließungsbeiträge für die neuen Wohnquartiere herangezogen werden können. CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 - 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de - www.cdu-muenster.de "CDU... raktionen in der Bezirksvertretung Münster - West Eine aktuelle Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitsmessung insbesondere auf der Meyerbeerstraße sollten zeitnah durchgeführt werden. Begründung: \ Mit der 4. und 6. Anderung des B-Plans 396 entstehen in Mecklenbeck-Mitte neue Wohnquartiere, zu deren Erschließung die Meyerbeerstraße und die Brockmannstraße als Baustraßen vorbereitet wurden. Schon jetzt - vor Bau der Wohnquartiere - ist festzustellen, dass diese als Parallelstraßen zur Weseler Straße bzw. zum Dingbängerweg erstellten Straßen vermehrt zur Umgehung von Ampeln genutzt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass beide Straßen durch die gerade Straßenführung und dem aufgrund der Senkrechtparkplätze breiten Straßenquerschnitt zu Geschwindigkeitsübertretungen verleiten. Dies muss von vornherein unterbunden werden und die Straßen müssen für Durchgangsverkehre unattraktiv werden. Daher ist gleich mit dem Endausbau durch bauliche Maßnahmen, wie im Antrag formuliert, sicherzustellen, dass diese Straßen für Schleich- und Durchgangsverkehre unattraktiv werden. Auch die bestehende Meyerbeerstraße, die nach der o.g. B-Plan-Änderung zukünftig beidseitig dem Wohnen dient, muss einen Wohngebietscharakter erhalten und ist in das Konzept einzubeziehen. Die Meyerbeerstraße wurde ursprünglich zur Erschließung eines Dienstleistungsgürtels entlang der Weseler Straße geplant, der aus verkehrlichen Gründen nicht direkt von der Weseler Straße erschlossen werden konnte. Mit der Umwidmung der Flächen für den Wohnungsbau besteht die Möglichkeit, die Attraktivität dieser Zufahrt für ortsfremde Schleichverkehre unattraktiver zu machen. Durch den offensichtlich zu großzügig gestalteten Einmündungsbereich in die Weseler Straße werden immer wieder LKW verleitet, in die Meyerbeerstraße einzufahren. Da es sich mittlerweile um eine Straße zur Erschließung der nun reinen Wohngebiete handelt, sind die LKW dann gezwungen, im Kreuzungsbereich zu wenden. In der Vergangenheit kam es dabei wiederholt zu Beschädigungen an parkenden Fahrzeugen und auch an den Vorgärten der Anliegerinnen und Anlieger. Da es sich zudem ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe befindet, ist zusätzlich eine Gefährdung von Kindern durch rückwärtsfahrende LKW zu befürchten. Die Kreuzung sollte also so umgestaltet werden, dass dies in Zukunft effektiv verhindert wird. Die Meyerbeerstraße erschließt lediglich die angrenzenden Wohngebiete und dient nicht zur Entlastung der Weseler Straße. Da sich an der Straße zudem ein gut genutzter Spielplatz befindet, sollten alle Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 - 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de » www.cdu-muenster.de M_HBEPF . "CDU. Fraktionen in der Bezirksvertretung Münster - West geprüft werden, insbesondere auch eine etwaige Unterbrechung der Straße in Höhe des Spielplatzes. Bei durch die neuen Baugebiete künftig zu erwartendem höherem Verkehrsaufkommen könnte ansonsten eine erhebliche Gefährdung. für die dort spielenden und im weiteren Verlauf auch wohnenden Kinder eintreten. Die zurückgestellten Anträge von CDU und SPD aus Januar 2015 unter gleicher Überschrift sind mit diesem Antrag erledigt. gezeichnet: Brinktrine Hamann Hinzmann Köster Kraut-Kleinschmidt Krekeler Kretzschmar Lilge Neugebauer Schappler Schmitz v. Diepenbroick-Grüter Wolfgarten CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de Anloge ‚P 61.42.0014 17.11.2016 Frau Sowa 6159 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-West Bezirksverwaltung West Über Herrn Stadtrat Peck „Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen von Anfang an vorsehen“ Antrag Ifd. Nr. A-W/0019/2015 der CDU- und SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West vom 13.04.2015 Mit dem Antrag (A-W/0019/2015) der CDU- und SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 13.04.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Verkehrsberuhigungskonzept zu entwickeln, nach dem die Meyerbeerstraße und die Brockmannstraße (südlicher Teil) im Rahmen des Endausbaus verkehrsberuhigt erstellt werden, mit dem Ziel, eine Nutzung als Schleichweg“ und „Rennstrecke“ zur Umgehung der Weseler Straße zu vermeiden. Der o. g. Antrag wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung und der Polizei mit folgendem Ergebnis geprüft: Das WVerkehrsnetz für das Gebiet ‘westlich des Dingbängerweges ist im Bebauungsplanplan Nr.396 „Mecklenbeck — Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove“ festgesetzt. Das hierarchisch gegliederte Straßennetz dient der Aufnahme nicht nur des fließenden, sondern auch des ruhenden Verkehrs. Den Fahrflächen sind alle Stellplätze der Wohnbebauung in Senkrechtaufstellung zugeordnet. Sie sind nicht nur flächensparend, sondern auch gehwegsichernd, da sie ein Parken auf den Gehwegen weitgehend ausschließen. Außerdem tragen sie zur Verkehrsberuhigung bei, da der Parkvorgang im Straßenraum erfolgt und ein zu schnelles Befahren der Straßen verhindert. Zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen: Im Rahmen der Ausführungsplanung zum Bebauungsplan Nr. 396 wurden bereits bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung wie Aufpflasterungen, die einen stark geschwindigkeitsdämpfenden Effekt aufweisen, berücksichtigt. Um die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Bereich des vorhandenen Spielplatzes an der Meyerbeerstraße zu erhöhen, wird im Rahmen des Endausbaus eine Aufpflasterung realisiert. Zudem wird im Einmündungsbereich Meyerbeerstraße/Brockmannstraße zusätzlich eine Aufpflasterung vorgesehen, um auf den Tempo-30-Zoneneingang aufmerksam zu machen. Die entstehenden zusätzlichen Kosten für die geplante Aufpflasterung von ca. 10.000 € werden im Rahmen des Endausbaus berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt, den Endausbau der beiden Straßen mit den vorgesehen verkehrsberuhigenden Maßnahmen (Aufpflasterungen) abzuwarten und bei Erfordernis weitere zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen. Weitere zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen werden zurzeit aus Sicht der Verwaltung nicht für erforderlich gehalten. Unterbrechung der Meyerbeerstraße in Höhe des Spielplatzes Der 0. g. rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 396 setzt eine durchgängige Verbindung im Zuge der Meyerbeerstraße fest. Zurzeit ist die Baustraße In Höhe des vorh. Spielplatzes mit Freiburger Kegeln gesperrt. Viele Anwohner der Straße Am Hof Schultmann klagen über den zugenommenen Schleichverkehr, der auf die Sperrung an der Meyerbeerstraße zurückzuführen ist. Im Zuge des Endausbaus der Straße soll diese Sperrung aufgehoben werden, da die Meyerbeerstraße ein unverzichtbares Element des Gesamtnetzes ist. Ihre Erschließungs- und Verteilungsfunktion würde erheblich beeinträchtigt, wenn die Anbindung am Dingbängerweg entfiele.e Es müssten längere \Wege von der Innenstadt über die schon hoch belastete Weseler Straße in Kauf genommen werden. Die Anbindung der Meyerbeerstraße an die Weseler Straße dient zudem der Erschließung des geplanten verlegten Bahnhaltepunktes südlich der Weseler Straße. Wie o. erläutert wird im Rahmen des Endausbaus an dieser Stelle eine Aufpflasterung zu Geschwindigkeitsdämpfung vorgesehen. Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Weseler Straße/Meyerbeerstraße Der Kreuzungspunkt Meyerbeerstraße/Weseler Straße ist so konzipiert, dass die Befahrbarkeit mit einem 3-achsigen Müllfahrzeug sichergestellt ist. Diesen Einmündungsbereich enger zu gestalten ist aus verkehrstechnischer Sicht nicht möglich. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird in diesem Bereich auf einem beidseitig geführten gem. Geh- und Radweg geführt, um die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger an dieser Stelle zu erhöhen. Im weiteren Verlauf der Meyerbeerstraße wird die Fahrbahn auf 5,50m eingeengt. Der Radverkehr wird entsprechend den Vorgaben der StVO in Tempo-30-Zonen auf der Fahrbahn geführt. Nach einer aktuellen am 24.11.2015 durchgeführten \Verkehrszählung ist festzustellen, dass sich durch die neue Entlastungsstraße Fritz-Stricker-Straße K 5 das Verkehrsaufkommen im Vergleich zu früheren Zählungen in den parallelen Straßen wesentlich verändert hat. Bei einem Vergleich der Verkehrserhebungen aus dem Jahr 2011 und aus dem Jahr 2015 lassen sich signifikante Unterscheide feststellen. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) aus dem Jahr 2011 betrug auf dem Dingbängerweg 11.000 Fahrzeuge/24h. Das Verkehrsaufkommen aus der aktuellen Messung beträgt auf dem Dingbängerweg insgesamt 7.800 Kfz/24h. Die aktuelle. Verkehrszählung bestätigt, dass eine Verlagerung des fließenden Verkehrs auf die neue Entlastungsstraße Fritz-Stricker-Straße mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 6.900 Kfz/24h stattgefunden hat. Zudem wurden nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde Richtungshinweisschilder und Hinweisschilder an den neuen Einmündungspunkt der Entlastungsstraße verlegt, um den Fremdverkehr über die neue Entlastungsstraße zu führen. Der o. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. Christian Schowe Anlage
Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r A-W/0035/2020 Münster, 15.05.2020 Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen auf der Brockmannstraße Die V erwaltung wird gebeten, für die im Endausbau befindliche Brockmannstraße das in Mecklenbeck-Mitte praktizierte Konzept von versetzten Freiburger Kegeln fortzusetzen oder andere geeignete Maßnahmen (wie Dialog-Display) vorzuschlagen. Begründung: Derzeit hat der Endausbau der Brockmannstraße begonnen. Die Straßen zur Erschließung der Wohnquartiere in Mecklenbeck-Mitte sind durch eine weitestgehende gerade Straßenführung und aufgrund der Senkrechtparkplätze durch einen für Wohnquartiere sehr breiten Straßenquerschnitt geprägt. Um den Autofahrer immer wieder daran zu erinnern, dass er durch ein Wohnquartier mit Tempo 30 fährt, wurde neben Aufpflasterungen in den Kreuzungsbereichen, an ausgewählten Stellen des Straßennetzes versetzte Freiburger Kegel aufgestellt. Dieses Konzept oder andere geeignete Maßnahmen (Display) soll jetzt im Rahmen des Endausbaus auf der Brockmannstraße fortgesetzt werden. An der Brockmannstraße, die eine gegenüber dem Dingbängerweg untergeordnete Erschließungsfunktion für das Mecklenbecker Zentrum besitzt, befinden sich das Jugendzentrum Paulushof, die Kita Mecklenbeck, einige Seniorenwohnanlagen und das Gehörlosenzentrum. Daher handelt es sich hier um einen besonders sensiblen Bereich. gezeichnet: Peter Wolfgarten Thomas Bartelt Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter Ingeborg Hißmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Brockmannstraße
- Meyerbeerstraße
- Weseler Straße
- Mauritzstraße 4
- Dingbängerweg 11
- Am Hof Schultmann
- Fritz-Stricker-Straße
- Egelshove
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0035/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 14.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37