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2017/2020

Zuteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.10.2020

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Anlage 1 Geänderter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 05.11.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Geänderter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 05.11.2020

1221 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 2017/2020 
Geänderter Beschlussvorschlag 
 
Beschluss: 
I. Der Ausschussvorsitz für den Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 
Kommunalwahlgesetz NRW wird wie folgt verteilt: 
 
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert) 
 
 
II. Die stellvertretenden Ausschussvorsitze für den Wahlprüfungsausschuss gemäß 
§ 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW werden wir folgt verteilt: 
 
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert) 
 
 
III. Nach Bildung der weiteren Ausschüsse wird das Zuteilungsverfahren wiederholt. 
Die Vorlage wird daher in die nächste Sitzung vertagt.  
 
Begründung: 
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden in der ersten Ratssitzung nur der 
Hauptausschuss und der Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz 
NRW gebildet. Nach Bildung der weiteren Ausschüsse (übrige Pflichtausschüsse und 
freiwillige Ausschüsse) in der nächsten Sitzung des Rates erfolgt die erneute Zuteilung der 
Ausschussvorsitze.  
Dies betrifft auch die Zuteilung der Ausschussvorsitze für den Wahlprüfungsausschuss, da 
das Zuteilungsverfahren für alle Ausschüsse zu wiederholen ist, wenn während der 
Wahlperiode neue Ausschüsse gebildet werden (§ 58 Absatz 6 Gemeindeordnung NRW).

Beschlussvorlage Rat

2605 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 2017/2020 
Freigabedatum 
26.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Die Ausschussvorsitze werden wie folgt verteilt: 
 
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) 
 
II. Die stellvertretenden Ausschussvorsitze werden wie folgt verteilt: 
 
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) 
 
Der Beschluss gilt nicht für den Hauptausschuss, den Jugendhilfeausschuss, den Wahlausschuss 
und den Kreiswahlausschuss. 
 
Rat 05.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Verteilung der Ausschussvorsitzvorsitze ist in § 58 Absatz 5 GO NRW geregelt. 
§ 58 Absatz 5 Satz 1 GO NRW bestimmt hierzu: 
„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser 
Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen 
die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten 
Ratsmitglieder.“ 
Soweit eine Einigung nicht erzielt wurde, regelt § 58 Absatz 5 Sätze 2 und 3 der GO NRW das 
weitere Verfahren: 
„Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der 
Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktio-
nen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei glei-
chen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen be-
nennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen 
und bestimmen die Vorsitzenden.“ 
Gemäß § 58 Absatz 5 Satz 6 GO NRW wird das vorgenannte Verfahren auch für die stellvertretenden 
Ausschussvorsitze angewendet. 
Da nur stimmberechtigte Ratsmitglieder im jeweiligen Ausschuss zur bzw. zum Vorsitzenden oder 
einer ihrer bzw. seiner Stellvertreterin bzw. Stellvertreter ernannt werden können, besteht eine Teil-
nahmemöglichkeit an dem Zugreifverfahren nur für die Fraktionen, die in dem entsprechenden Aus-
schuss auch mit mindestens einem stimmberechtigten Ratsmitglied vertreten sind.  
Nicht unter das Zuteilungsverfahren fallen der Hauptausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der 
Wahlausschuss und der Kreiswahlausschuss. Hierfür gelten gesonderte Regelungen.

Beratungsverlauf (2)

05.11.2020 Rat
TOP 8.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2020 Rat
TOP 1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2017/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.10.2020
Erstellt
06.07.2020 12:54