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0977/2021

Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0108 und Teilergebnisplan 0903

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 8.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2770 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 0977/2021 
Freigabedatum 18.05.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0108 und Teilergebnisplan 0903 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von insgesamt 
834.000 €, hiervon 742.000 € im Teilergebnisplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten und 
92.000 € im Teilergebnisplan 0903, Grundstücksbezogene Basisinformationen, Grundstücksordnung 
und Wertermittlung im Haushaltsjahr 2020. Der Betrag ist ausschließlich in der Teilpanzeile 14, bilan-
zielle Abschreibungen angefallen. Es handelt sich um nicht zahlungswirksamen Mehraufwand. 
 
 
 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Mehraufwendungen begründen sich wie folgt: 
 
Teilplan 0108 - Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen – Sachkonto 573900 – außerplanmäßi-
ge Abschreibung auf Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte/Aufbauten 
Mehraufwand: 742.000 € 
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind bei voraussichtlich dauernder Wertminde-
rung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzuset-
zen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Bewertung hat zur Folge, dass in der Bilanz 
nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden. 
23 verwaltet den unbebauten sowie Teile des bebauten Grundbesitzes. Durch Nutzungsartenände-
rungen werden Anlagen, wenn nötig, auf einen niedrigeren Buchwert abgeschrieben. Im Jahr 2020 
wurden in diesem Bereich 742.000 € abgeschrieben, für die keine Deckung im eigenen Teilplan mög-
lich ist. 
 
Teilplan 0903 - Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen – Sachkonto 578200 – Forderungsver-
lust 
Mehraufwand 92.000 € 
Es handelt sich um Forderungen im Bereich Bodenordnung und Ortsbaurecht aus dem Jahr 2017, 
welche in 2020 aufwandswirksam abgesetzt wurden. Der Forderungsverlust war nicht vorhersehbar. 
Eine Deckung im Teilplan ist nicht möglich. 
 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020 durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301 - 
Schulträgeraufgaben - Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen. 
 
Die Verbesserung bei den bilanziellen Abschreibungen im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufga-
ben sind begründet durch Schulbauverzögerungen und der damit verzögerten Beschaffung von Ein-
richtungsgegenständen. Es wurden weniger investive Güter als geplant beschafft; dies führt zu Ver-
besserungen bei den bilanziellen Abschreibungen.

Beratungsverlauf (2)

21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0977/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.05.2021
Erstellt
11.03.2021 09:06