0977/2021
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0108 und Teilergebnisplan 0903
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Beschlussvorlage Rat
2770 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23 Vorlagen-Nummer 0977/2021 Freigabedatum 18.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 0108 und Teilergebnisplan 0903 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von insgesamt 834.000 €, hiervon 742.000 € im Teilergebnisplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten und 92.000 € im Teilergebnisplan 0903, Grundstücksbezogene Basisinformationen, Grundstücksordnung und Wertermittlung im Haushaltsjahr 2020. Der Betrag ist ausschließlich in der Teilpanzeile 14, bilan- zielle Abschreibungen angefallen. Es handelt sich um nicht zahlungswirksamen Mehraufwand. Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Mehraufwendungen begründen sich wie folgt: Teilplan 0108 - Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen – Sachkonto 573900 – außerplanmäßi- ge Abschreibung auf Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte/Aufbauten Mehraufwand: 742.000 € Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind bei voraussichtlich dauernder Wertminde- rung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzuset- zen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Bewertung hat zur Folge, dass in der Bilanz nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden. 23 verwaltet den unbebauten sowie Teile des bebauten Grundbesitzes. Durch Nutzungsartenände- rungen werden Anlagen, wenn nötig, auf einen niedrigeren Buchwert abgeschrieben. Im Jahr 2020 wurden in diesem Bereich 742.000 € abgeschrieben, für die keine Deckung im eigenen Teilplan mög- lich ist. Teilplan 0903 - Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen – Sachkonto 578200 – Forderungsver- lust Mehraufwand 92.000 € Es handelt sich um Forderungen im Bereich Bodenordnung und Ortsbaurecht aus dem Jahr 2017, welche in 2020 aufwandswirksam abgesetzt wurden. Der Forderungsverlust war nicht vorhersehbar. Eine Deckung im Teilplan ist nicht möglich. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020 durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301 - Schulträgeraufgaben - Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen. Die Verbesserung bei den bilanziellen Abschreibungen im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufga- ben sind begründet durch Schulbauverzögerungen und der damit verzögerten Beschaffung von Ein- richtungsgegenständen. Es wurden weniger investive Güter als geplant beschafft; dies führt zu Ver- besserungen bei den bilanziellen Abschreibungen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0977/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 11.03.2021 09:06