AFO/0008/2026
Sachstand zum Baugebiet Kötterstraße
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Anfrage AFO/0008/2026
1607 Zeichen
AFO/0008/2026 PB cD U FRAKTION IN DER BV-OST Münster, 26.05.2026 Anfrage an die Verwaltung Sachstand zum Baugebiet Kötterstraße Die Verwaltung wird gebeten, einen Zwischenbericht zum Bebauungsplan Nr. 623 (Handorf - nördlich Kötterstraße, zwischen Hobbeltstraße und Lützowstraße) zu geben. Begründung Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist im Jahr 2021 erfolgt, nachdem zuvor im Rahmen eines Werkstattverfahrens Entwürfe für die Entwicklung des Baugebiets erstellt wurde. Nachdem die Baureife damals für 2027 avisiert wurde, hat sich diese Planung zwischenzeitlich verzögert, weil Ausgleichsflächen gesucht werden mussten, die den bislang auf den Äckern brütenden Kiebitzpärchen als Ersatzlebensraum zur Verfügung gestellt werden können. Im Rahmen verschiedener anderer Vorlagen wurde zwischenzeitlich jeweils das Ende des Jahrzehnts als Realisierungszeitraum genannt, auch im Kontext des Einzelhandelskonzepts ist das Baugebiet sehr wichtig, weil dort ein dringend benötigter weiterer Einzelhandelsstandort realisiert werden soll. Soweit bekannt hat die Stadt mittlerweile geeignete Ausgleichsflächen erworben. Wie ist das weitere Vorgehen und in welchem zeitlichen Ablauf kann voraussichtlich der Bebauungsplan beschlossen, die Erschließung beginnen und mit der Wohn- und Einzelhandelsbebauung begonnen werden? Für die Fraktion c Kreisvorsitzender Telefon 0251 41842-0 CDU-SPENDENKONTO: Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Sparkasse Münsterland Ost Hammer Straße 10 post@cdu-muenster.de IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18 48153 Münster www.cdu-muenster.de BIC WELADEDIMST
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Kötterstraße
- Hobbeltstraße
- Hammer Straße 10
- Lützowstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0008/2026
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 02.06.2026
- Erstellt
- 02.06.2026 10:14