3100/2023
Bündelungsgymnasien 2023 - Sachstand
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Mitteilung Ausschuss
1717 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 17.10.2023 3100/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Bündelungsgymnasien 2023 - Sachstand Die Verwaltung hat mit Mitteilung 4422/2021 (Bündelungsgymnasien in Köln in den Schuljah- ren 2023/24 bis 2025/26) die Notwendigkeit beschrieben, im Kontext der Umstellung auf G9 Bündelungsgymnasien einzurichten und dargestellt, welche städtischen Gymnasialstandorte gegenüber der Bezirksregierung Köln benannt wurden. Das Ministerium für Bildung hat die benannten Gymnasien, sowie zwei weitere in nicht-städti- scher Trägerschaft, als Bündelungsgymnasien in Köln festgelegt. Es handelt sich um die städtischen Schulen: - Georg-Büchner-Gymnasium, Ostlandstraße (Köln-Weiden) - Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz (Köln-Altstadt/Süd) und - Kaiserin-Theophanu-Schule, Kantstraße (Köln-Kalk) Darüber hinaus fungieren diese Gymnasien in nicht-städtischer Trägerschaft als Bündelungs- gymnasien: - Ursulinengymnasium Köln, Machabäerstraße (Köln-Altstadt/Nord) - Ferdinand-Franz-Wallraf-Gymnasium, Arnsberger Straße (Köln-Buchheim) Zum Schuljahr 2023/24 sind nach einer ersten Erhebung im Rahmen der Vorstatistik (die amt- lichen Schuldaten liegen noch nicht vor) rd. 340 Schüler*innen an den drei städtischen Bünde- lungsgymnasien aufgenommen worden: Schule Kapazität / Plätze in der Ein- gangsphase der Sekundar- stufe II Aufnahmen laut Vorstatistik Georg-Büchner-Gymnasium 180 120 Kaiserin-Augusta-Schule 120 100 Kaiserin-Theophanu-Schule 140 120 Summe städtische Gymna- sien 440 340 Zu den nichtstädtischen Schulen liegen aktuell keine Daten vor. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3100/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.10.2023
- Erstellt
- 26.09.2023 15:37