2687/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradfahrer im Rheinauhafen (Az.: 02-1600-76/18)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 2687/2018 Freigabedatum 27.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradfahrer im Rheinauhafen (Az.: 02-1600-76/18) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Eingabe. Die Verwal- tung wird gebeten, bei gemeinsamen Terminen mit der Polizei, auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr hinzuweisen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 30.10.2018 2 Begründung: Die Petentin beanstandet das zu hohe Tempo von Radfahrenden am Rheinauhafen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Der Rheinauhafen ist seit Beginn der Umgestaltung als „Fußgängerzone, Radverkehr frei“ ausge- schildert und Bestandteil eines internationalen Radwanderweges. Er ist zudem für den lokalen Rad- verkehr von Bedeutung und eine attraktive Route im Freizeitbereich. Der Verwaltung liegen für diesen Bereich lediglich vereinzelte Beschwerden vor. Parallel zum Rheinradweg durch den Rheinauhafen verläuft an der Rheinuferstraße ein Zweirich- tungsradweg, den der Radverkehr nutzen kann. Gemäß der Straßen- und Verkehrsordnung (StVO) muss sich der Radverkehr dort mit gebotener Rücksicht bewegen. Leider halten sich nicht alle Verkehrsteilnehmende an dieses Gebot. Die Verwal- tung hat eine Informationsbroschüre verfasst, in der diese Verkehrsregeln erläutert werden. Diese Broschüre liegt im Stadthaus aus und wird bei Veranstaltungen, bei denen der Fahrradbeauftragte mit einem Informationsstand vertreten ist, verteilt. Anlage Eingabe
Anlage 1 Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, es ist mit Sicherheit zu begrüßen das immer mehr Menschen das Fahrrad benutzen, ich bin im übrigen selber Fahrradfahrer. Nun muß ich aber leider feststellen, daß der Rheinauhafen wie eine Radschnellbahn benutzt wird, insbesondere an der Rheinseite. Ob als Fußgänger mit/ohne Kinderwagen oder Hund sieht man sich im höchsten Maße von diesen Verkehrsrowdies gefährdet. Mit wirklich beachtlichem Tempo rasen diese an Ihnen vorbei, sie spüren den Wind noch in ihrer Jacke. Zumeist nähern sie sich von hinten ohne einen Klingellaut, so daß man nur von Glück sprechen kann, daß es noch nicht zu einem schwereren Unfall gekommen ist. Es ist mir unerklärlich, das Autos in diesem Gebiet mit 10 km fahren müssen, aber Fahrradfahrer gefühlt mit dem 5-fachen Tempo auf Tour sind. Die Dreistigkeit der Fahrradfahrer ist nicht zu überbieten, man glaubt sie haben die Macht der Fußgängerzonen übernommen, springt man nicht sofort bei einem dieser Rüpel auf Seite, so werden diese auch noch laut und frech. Leider hat man den Radfahrern eine zu große Plattform geboten, das sieht man ja auch im Stadtzentrum, offensichtlich brauchen Fahrradfahrer keine Verkehrsregeln einzuhalten, sonst würde man viel häufiger Kontrollen durchführen und Verkehrsdelikte im Rahmen der Möglichkeiten ahnden. Diese Frage kann ich mir jetzt selbst beantworten „man hat sicher zu wenig Personal“ für solche Aktionen. Ich bin mit Sicherheit kein Einzelfall der sich darüber beschwert und bitte Sie sich im Stadtrat damit auseinanderzusetzen. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2687/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.08.2018
- Erstellt
- 14.08.2018 11:21