2113/2025
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betr. Sicherheit und Sauberkeit auf Spielplätzen und in Grünanlagen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 2113/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betr. Sicherheit und Sauberkeit auf Spielplätzen und in Grünanlagen Inan Gökpinar der SPD-Fraktion stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.06.2024 folgende schriftliche Anfrage: 1. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung zu ergreifen, um zukünftig derartige Verletzungen durch weggeworfene Glasflaschen zu verhindern? 2. Gibt es Pläne für verstärkte Reinigungsaktionen oder besondere Kampagnen zur Sen- sibilisierung der Öffentlichkeit? 3. Wie oft und in welchen Abständen werden Kontrollen durchgeführt, um die Sicherheit auf Spielplätzen und in Grünanlagen zu gewährleisten? 4. Werden diese Kontrollen regelmäßig oder nur anlassbezogen durchgeführt? 5. Welche Behörden oder Abteilungen sind für diese Kontrollen zuständig und wie wird die Effektivität dieser Maßnahmen bewertet? 6. Welche Maßnahmen werden derzeit ergriffen, um den Konsum und die Hinterlassen- schaften von Cannabis in diesen Bereichen zu kontrollieren und zu reduzieren? 7. Gibt es spezielle Programme oder Kooperationen mit der Polizei, um diese Problema- tik anzugehen? 8. Welche Aufklärungsmaßnahmen oder Präventionskampagnen sind geplant, um das Bewusstsein für die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen des Konsums von Dro- gen auf öffentlichen Plätzen zu schärfen? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1 Im Kölner Stadtgebiet befinden sich über 960 Sammelorte für Altglas. Dies entspricht dem empfohlenen städtischen Durchschnitt von ca. einem Standort pro 1000 Einwohnende. Die Reinigung von Spielplätzen wird von der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) durchgeführt. Das Reinigungsintervall beträgt einmal pro Woche. Hierzu gehört die Leerung der Papierkörbe und etwaige Bestückung von Hundekotbeutelspendern. Das Reinigungsteam der AWB entsorgt abgelagerte Glasflaschen bei der Reinigung und Leerung der Papierkörbe, darüber hinausgehende Maßnahmen sind nicht Teil der Satzung. Zu Frage 2 Seit 2001 gibt es mit der stadtweiten Rundum-Sauber-Aktion „Kölle putzmunter“ eine mehr- mals pro Jahr stattfindende Müllsammelaktion unter dem Motto "Gemeinsam für ein sauberes Köln", an der sich alle Freiwilligen beteiligen können. Die Veranstaltergemeinschaft besteht 2 aus Stadt Köln, AWB, Kölner Express, Der grüne Punkt - DSD und der Abfallverwertungsge- sellschaft Köln. Ziel ist es, das Thema Sauberkeit öffentlicher Flächen stärker im Bewusstsein zu verankern und aufzuzeigen, dass alle mitverantwortlich sind, ihr Lebensumfeld sauber zu halten. Die Koordination der einzelnen Reinigungseinsätze, von der Anmeldung über die kos- tenfreie Ausgabe von Handschuhen und Müllbeuteln bis hin zur Abfuhr des gesammelten Mülls übernehmen die AWB Köln. Im Jahre 2024 haben sich fast 25.000 Freiwillige in 562 Aktionen beteiligt, die Tendenz für 2025 ist steigend. Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit wurden in 2025 zwei Sauberkeits-Kampagnen in Zu- sammenarbeit mit dem Presseamt umgesetzt. Im März wurde eine Anti-Littering Kampagne mit einem Appell für Stadtsauberkeit (siehe Bild 1) veröffentlicht. Im Mai 2025 wurde eine Ab- fallvermeidungskampagne in Zusammenarbeit mit der Zero Waste Fachstelle und des Presse- amts umgesetzt (Bild 2). Fortlaufende Aufklärungsarbeit insbesondere an Schulen und Bil- dungsinstitution wird von der Abteilung für Umweltbildung der AWB geleistet. Bild 1: Anti-Littering Bild 2: Zero Waste 3 Zu Frage 3: Der Kommunale Ordnungsdienst führt täglich zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten Kontrollen auf Spielplätzen im gesamten Kölner Stadtgebiet durch. Hierbei ist zu beachten, dass die Außendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes im Rahmen der personellen Kapazitäten die Spielplätze kontrollieren Die Häufigkeit der Kontrollen hängt maßgeblich von der konkreten Beschwerdelage ab. Zu Frage 4: Bei einigen Spielplätzen im Stadtgebiet besteht eine erhöhte Beschwerdelage. Diese werden entsprechend in sehr kurzen Abständen von den Außendienstkräften kontrolliert und die Maß- nahmen zu allen Feststellungen werden dokumentiert und an die zuständigen Fachdienststel- len zur weiteren Bearbeitung im Rahmen von ggf. der Einleitung von Bußgeldverfahren weiter- geleitet. Die Daueraufträge werden bevorzugt bearbeitet, dennoch werden auch alle Spiel- plätze – abhängig von der Beschwerdelage und der personellen Kapazitäten - kontrolliert, die eine weniger hohe Beschwerdelage vorweisen. Zu Frage 5: Die Zuständigkeit im gesamten Stadtgebiet und somit auch auf Spielplätzen, hängt von dem jeweiligen Verstoß ab. Auf Spielplätzen bestehen folgende Kontrollzuständigkeiten des Kom- munalen Ordnungsdienstes gemäß § 25 der Kölner Stadtordnung (KSO): • der Konsum und das Mitführen alkoholischen Getränken • der Konsum von Tabakwaren, anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen (zum Beispiel E-Ziga- retten, Shishas), Cannabis, Drogen und/oder ähnlichen Substanzen wie Distickstoffmonoxid, sogenanntes technisches Lachgas • das Fahrradfahren von Jugendlichen und Erwachsenen sowie das Fahren mit E-Rollern • das Befahren mit motorbetriebenen Fahrzeugen aller Art, unabhängig ihrer Antriebsart • die Einrichtung und Unterhaltung von Feuerstellen Bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten leitet der Kommunale Ordnungsdienst ordnungsbe- hördliche Maßnahmen gegen die störenden Personen ein. Der Kommunale Ordnungsdienst ist lediglich für Ordnungswidrigkeiten zuständig. Bei straf- rechtlichen Angelegenheiten – auch in Bezug auf das KCanG – ist die Polizei zuständig. Die Effektivität der Maßnahmen hängt im Wesentlichen von der Kontrolldichte und damit von den personellen Kapazitäten des Kommunalen Ordnungsdienstes ab. Zu Frage 6: Der Kommunale Ordnungsdienst und auch die Polizei zeigen vermehrt Präsenz auf öffentli- chen Spiel- und Bolzplätzen. Darüber hinaus werden Verstöße gegen das KCanG in beson- ders schützenswerten Bereichen geahndet. Dazu zählt der Konsum in unmittelbarer Gegen- wart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Umkreis vom 100 Metern im Bereich von Schulen, Spielplätzen, Kinder – und Jugendeinrichtungen und öffent- lich zugänglichen Sportstätten sowie in deren Sichtweite. Je nach Menge und Verstoß, wer- den durch den kommunalen Ordnungsdienst Ordnungswidrigkeitenanzeigen und durch die Polizei auch Strafanzeigen gefertigt. Gegebenenfalls finden Sicherstellungen statt. Zu Frage 7: Eine spezielle Kooperation mit den Kolleg*innen der Polizei gibt es im Rahmen der Kontrollen bzgl. des KCanG nicht. Jedoch gibt es seit März 2025 die Kooperationsstreife zwischen Kommunalem Ordnungs- dienst, KVB und Polizei, welche ihren Dienst an Hot-Spots in der Innenstadt aufgenommen hat. Die interdisziplinären Teams bestreifen dabei besonders neuralgische Orte, zeigen Prä- senz und stärken somit das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger*innen. Darüber hin- aus können durch die Interdisziplinarität Maßnahmen in den unterschiedlichen Zuständigkei- ten des Teams erfolgen, z.B. ordnungswidriges Lagern, Drogenkonsum- und handel, Platzver- weise durch Inanspruchnahme des Hausrechts der KVB. Die Zusammenarbeit wird als positiv und erfolgsversprechend bewertet. Für eine flächendeckende Kontrolle des gesamten Kölner Stadtgebietes sind nicht ausreichend Kapazitäten vorhanden. Zu Frage 8: 4 Die Stadt Köln nimmt die Themen „Vermüllung“ und „Drogenkonsum“ regelmäßig in den Social Media Kanälen entsprechend auf. Insbesondere bei großen Veranstaltungen werden die Kölner*innen und Besucher*innen für die Einhaltung der Vorschriften der Kölner Stadtord- nung sensibilisiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2113/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 11.07.2025
- Erstellt
- 24.06.2025 17:33