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2113/2025

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betr. Sicherheit und Sauberkeit auf Spielplätzen und in Grünanlagen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.09.2025, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7859 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2113/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betr. Sicherheit und Sauberkeit auf 
Spielplätzen und in Grünanlagen 
Inan Gökpinar der SPD-Fraktion stellt in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 
20.06.2024 folgende schriftliche Anfrage: 
 
1. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung zu ergreifen, um zukünftig 
derartige Verletzungen durch weggeworfene Glasflaschen zu verhindern?  
2. Gibt es Pläne für verstärkte Reinigungsaktionen oder besondere Kampagnen zur Sen-
sibilisierung der Öffentlichkeit? 
3. Wie oft und in welchen Abständen werden Kontrollen durchgeführt, um die Sicherheit 
auf Spielplätzen und in Grünanlagen zu gewährleisten?  
4. Werden diese Kontrollen regelmäßig oder nur anlassbezogen durchgeführt?  
5. Welche Behörden oder Abteilungen sind für diese Kontrollen zuständig und wie wird 
die Effektivität dieser Maßnahmen bewertet? 
6. Welche Maßnahmen werden derzeit ergriffen, um den Konsum und die Hinterlassen-
schaften von Cannabis in diesen Bereichen zu kontrollieren und zu reduzieren?  
7. Gibt es spezielle Programme oder Kooperationen mit der Polizei, um diese Problema-
tik anzugehen?  
8. Welche Aufklärungsmaßnahmen oder Präventionskampagnen sind geplant, um das 
Bewusstsein für die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen des Konsums von Dro-
gen auf öffentlichen Plätzen zu schärfen? 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu Frage 1 
Im Kölner Stadtgebiet befinden sich über 960 Sammelorte für Altglas. Dies entspricht dem 
empfohlenen städtischen Durchschnitt von ca. einem Standort pro 1000 Einwohnende. Die 
Reinigung von Spielplätzen wird von der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) 
durchgeführt. Das Reinigungsintervall beträgt einmal pro Woche. Hierzu gehört die Leerung 
der Papierkörbe und etwaige Bestückung von Hundekotbeutelspendern. Das Reinigungsteam 
der AWB entsorgt abgelagerte Glasflaschen bei der Reinigung und Leerung der Papierkörbe, 
darüber hinausgehende Maßnahmen sind nicht Teil der Satzung.  
 
Zu Frage 2 
Seit 2001 gibt es mit der stadtweiten Rundum-Sauber-Aktion „Kölle putzmunter“ eine mehr-
mals pro Jahr stattfindende Müllsammelaktion unter dem Motto "Gemeinsam für ein sauberes 
Köln", an der sich alle Freiwilligen beteiligen können. Die Veranstaltergemeinschaft besteht

2 
 
aus Stadt Köln, AWB, Kölner Express, Der grüne Punkt - DSD und der Abfallverwertungsge-
sellschaft Köln. Ziel ist es, das Thema Sauberkeit öffentlicher Flächen stärker im Bewusstsein 
zu verankern und aufzuzeigen, dass alle mitverantwortlich sind, ihr Lebensumfeld sauber zu 
halten. Die Koordination der einzelnen Reinigungseinsätze, von der Anmeldung über die kos-
tenfreie Ausgabe von Handschuhen und Müllbeuteln bis hin zur Abfuhr des gesammelten 
Mülls übernehmen die AWB Köln.   
Im Jahre 2024 haben sich fast 25.000 Freiwillige in 562 Aktionen beteiligt, die Tendenz für 
2025 ist steigend. 
Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit wurden in 2025 zwei Sauberkeits-Kampagnen in Zu-
sammenarbeit mit dem Presseamt umgesetzt. Im März wurde eine Anti-Littering Kampagne 
mit einem Appell für Stadtsauberkeit (siehe Bild 1) veröffentlicht. Im Mai 2025 wurde eine Ab-
fallvermeidungskampagne in Zusammenarbeit mit der Zero Waste Fachstelle und des Presse-
amts umgesetzt (Bild 2). Fortlaufende Aufklärungsarbeit insbesondere an Schulen und Bil-
dungsinstitution wird von der Abteilung für Umweltbildung der AWB geleistet. 
 
 
Bild 1: Anti-Littering 
  
 
Bild 2: Zero Waste

3 
 
Zu Frage 3: 
Der Kommunale Ordnungsdienst führt täglich zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten 
Kontrollen auf Spielplätzen im gesamten Kölner Stadtgebiet durch. Hierbei ist zu beachten, 
dass die Außendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes im Rahmen der personellen 
Kapazitäten die Spielplätze kontrollieren Die Häufigkeit der Kontrollen hängt maßgeblich von 
der konkreten Beschwerdelage ab. 
 
Zu Frage 4: 
Bei einigen Spielplätzen im Stadtgebiet besteht eine erhöhte Beschwerdelage. Diese werden 
entsprechend in sehr kurzen Abständen von den Außendienstkräften kontrolliert und die Maß-
nahmen zu allen Feststellungen werden dokumentiert und an die zuständigen Fachdienststel-
len zur weiteren Bearbeitung im Rahmen von ggf. der Einleitung von Bußgeldverfahren weiter-
geleitet. Die Daueraufträge werden bevorzugt bearbeitet, dennoch werden auch alle Spiel-
plätze – abhängig von der Beschwerdelage und der personellen Kapazitäten - kontrolliert, die 
eine weniger hohe Beschwerdelage vorweisen. 
 
Zu Frage 5: 
Die Zuständigkeit im gesamten Stadtgebiet und somit auch auf Spielplätzen, hängt von dem 
jeweiligen Verstoß ab. Auf Spielplätzen bestehen folgende Kontrollzuständigkeiten des Kom-
munalen Ordnungsdienstes gemäß § 25 der Kölner Stadtordnung (KSO): 
• der Konsum und das Mitführen alkoholischen Getränken 
• der Konsum von Tabakwaren, anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen (zum Beispiel E-Ziga-
retten, Shishas), Cannabis, Drogen und/oder ähnlichen Substanzen wie Distickstoffmonoxid, 
sogenanntes technisches Lachgas 
• das Fahrradfahren von Jugendlichen und Erwachsenen sowie das Fahren mit E-Rollern 
• das Befahren mit motorbetriebenen Fahrzeugen aller Art, unabhängig ihrer Antriebsart 
• die Einrichtung und Unterhaltung von Feuerstellen 
 
Bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten leitet der Kommunale Ordnungsdienst ordnungsbe-
hördliche Maßnahmen gegen die störenden Personen ein. 
Der Kommunale Ordnungsdienst ist lediglich für Ordnungswidrigkeiten zuständig. Bei straf-
rechtlichen Angelegenheiten – auch in Bezug auf das KCanG – ist die Polizei zuständig. 
 
Die Effektivität der Maßnahmen hängt im Wesentlichen von der Kontrolldichte und damit von 
den personellen Kapazitäten des Kommunalen Ordnungsdienstes ab. 
 
Zu Frage 6: 
Der Kommunale Ordnungsdienst und auch die Polizei zeigen vermehrt Präsenz auf öffentli-
chen Spiel- und Bolzplätzen. Darüber hinaus werden Verstöße gegen das KCanG in beson-
ders schützenswerten Bereichen geahndet. Dazu zählt der Konsum in unmittelbarer Gegen-
wart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Umkreis vom 100 
Metern im Bereich von Schulen, Spielplätzen, Kinder – und Jugendeinrichtungen und öffent-
lich zugänglichen Sportstätten sowie in deren Sichtweite. Je nach Menge und Verstoß, wer-
den durch den kommunalen Ordnungsdienst Ordnungswidrigkeitenanzeigen und durch die 
Polizei auch Strafanzeigen gefertigt. Gegebenenfalls finden Sicherstellungen statt. 
 
Zu Frage 7: 
Eine spezielle Kooperation mit den Kolleg*innen der Polizei gibt es im Rahmen der Kontrollen 
bzgl. des KCanG nicht.  
Jedoch gibt es seit März 2025 die Kooperationsstreife zwischen Kommunalem Ordnungs-
dienst, KVB und Polizei, welche ihren Dienst an Hot-Spots in der Innenstadt aufgenommen 
hat. Die interdisziplinären Teams bestreifen dabei besonders neuralgische Orte, zeigen Prä-
senz und stärken somit das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger*innen. Darüber hin-
aus können durch die Interdisziplinarität Maßnahmen in den unterschiedlichen Zuständigkei-
ten des Teams erfolgen, z.B. ordnungswidriges Lagern, Drogenkonsum- und handel, Platzver-
weise durch Inanspruchnahme des Hausrechts der KVB. Die Zusammenarbeit wird als positiv 
und erfolgsversprechend bewertet. Für eine flächendeckende Kontrolle des gesamten Kölner 
Stadtgebietes sind nicht ausreichend Kapazitäten vorhanden. 
 
Zu Frage 8:

4 
 
Die Stadt Köln nimmt die Themen „Vermüllung“ und „Drogenkonsum“ regelmäßig in den 
Social Media Kanälen entsprechend auf. Insbesondere bei großen Veranstaltungen werden 
die Kölner*innen und Besucher*innen für die Einhaltung der Vorschriften der Kölner Stadtord-
nung sensibilisiert.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2113/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.07.2025
Erstellt
24.06.2025 17:33