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1783/2017

Beantwortung der Anfrage von SE Frau Maleki Balajou zur Mitteilung TOP 12.11 Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt (1271/2017)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.06.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 22.06.2017, TOP 11.2.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2354 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer  12.06.2017 
 1783/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 
 
Beantwortung der Anfrage von SE Frau Maleki Balajou zur Mitteilung TOP 12.11 Integration 
von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt (1271/2017) 
SE Frau Maleki Balajou macht darauf aufmerksam, dass die Berufserfahrung geflüchteter Frauen in 
der Mitteilung nicht aufgeführt ist.  
Der Mitteilung ist die Dokumentation der Fachtagung beigefügt. Dort wird auf Seite 2 zu der ange-
sprochenen Frage ausgeführt: 
 
„Ein genaues und ressourcenorientiertes Erfassen individueller Lebenslagen, Bedarfe und Kompe-
tenzen der Frauen gehört zu den zentralen Schlüsselkonzepten, um deren Teilhabe am Arbeitsmarkt 
zu verbessern. 
In vielen Statistiken werden Geflüchtete als „Ungelernte“ geführt, obwohl sie evtl. Berufserfahrung 
haben, ein Studium angefangen haben, aber nicht zu Ende führen konnten etc.!  
Die statistische Kategorie „berufsqualifizierender Abschluss“ z.B. ist zu eindimensional und macht 
mögliche Potenziale für den Arbeitsmarkt (z.B. Berufserfahrung ohne Ausbildung) unsichtbar.  
49,8% aller befragten Männer sind erwerbstätig – aber nur 11,5% der Frauen! Und das, obwohl mehr 
als drei Viertel der  befragten Frauen erwerbstätig sein wollen, und zwar unabhängig von ihrem Quali-
fikationsstatus!! Dieses Ergebnis weist auf deutliche Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt hin! (Befra-
gung BAMF („Asyl – und dann?“ 2016) Die Erkenntnisse aus dem XENOS-Bleiberechtsnetzwerk le-
gen jedoch eine Relativierung dieses eklatanten Unterschiedes nahe: von denjenigen z.B., die es im 
Projektzeitraum in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschafft haben, sind rund ein 
Drittel Frauen!  
Vergleich Berufsausbildung und Berufserfahrung (diese vergleichende Perspektive wird sonst so gut 
wie nie statistisch erhoben): Während 23,8% der befragten Geflüchteten eine Berufsausbildung ha-
ben, haben jedoch rund zwei Drittel der befragten Geflüchteten Berufserfahrung!! Daher ist u.a. eine 
differenzierte Erhebung und Wertschätzung von Berufserfahrungen bei Kompetenzfeststellungsver-
fahren sehr wichtig!“ 
 
Diese Thematik gehörte zu den zentralen Anliegen der Fachtagung. 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

22.06.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1783/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27