Beantwortung der Anfrage von SE Frau Maleki Balajou zur Mitteilung TOP 12.11 Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt (1271/2017)
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1783/2017 vom 12.06.2017
Stand: Am 22.06.2017 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 12.06.2017 1783/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 Beantwortung der Anfrage von SE Frau Maleki Balajou zur Mitteilung TOP 12.11 Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt (1271/2017) SE Frau Maleki Balajou macht darauf aufmerksam, dass die Berufserfahrung geflüchteter Frauen in der Mitteilung nicht aufgeführt ist. Der Mitteilung ist die Dokumentation der Fachtagung beigefügt. Dort wird auf Seite 2 zu der ange- sprochenen Frage ausgeführt: „Ein genaues und ressourcenorientiertes Erfassen individueller Lebenslagen, Bedarfe und Kompe- tenzen der Frauen gehört zu den zentralen Schlüsselkonzepten, um deren Teilhabe am Arbeitsmarkt zu verbessern. In vielen Statistiken werden Geflüchtete als „Ungelernte“ geführt, obwohl sie evtl. Berufserfahrung haben, ein Studium angefangen haben, aber nicht zu Ende führen konnten etc.! Die statistische Kategorie „berufsqualifizierender Abschluss“ z.B. ist zu eindimensional und macht mögliche Potenziale für den Arbeitsmarkt (z.B. Berufserfahrung ohne Ausbildung) unsichtbar. 49,8% aller befragten Männer sind erwerbstätig – aber nur 11,5% der Frauen! Und das, obwohl mehr als drei Viertel der befragten Frauen erwerbstätig sein wollen, und zwar unabhängig von ihrem Quali- fikationsstatus!! Dieses Ergebnis weist auf deutliche Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt hin! (Befra- gung BAMF („Asyl – und dann?“ 2016) Die Erkenntnisse aus dem XENOS-Bleiberechtsnetzwerk le- gen jedoch eine Relativierung dieses eklatanten Unterschiedes nahe: von denjenigen z.B., die es im Projektzeitraum in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschafft haben, sind rund ein Drittel Frauen! Vergleich Berufsausbildung und Berufserfahrung (diese vergleichende Perspektive wird sonst so gut wie nie statistisch erhoben): Während 23,8% der befragten Geflüchteten eine Berufsausbildung ha- ben, haben jedoch rund zwei Drittel der befragten Geflüchteten Berufserfahrung!! Daher ist u.a. eine differenzierte Erhebung und Wertschätzung von Berufserfahrungen bei Kompetenzfeststellungsver- fahren sehr wichtig!“ Diese Thematik gehörte zu den zentralen Anliegen der Fachtagung. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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22.06.2017
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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