V/0217/2017
Coermühle - Anträge zur Verkehrsberuhigung in den Rieselfeldern
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Anlage 1, Antrag an ASSVW
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10.02.16 Fahrradstraße Rieselfelder Antrag an den ASSVW Der Ausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die das Naturreservat Rieselfelder durchschneidenden Straßen Coermühle und Hessenweg in Teilbereichen zu Fahrradstraßen umzuwidmen. Zusatzverkehre wie Kfz-Verkehr bleiben weiterhin möglich, setzen jedoch Tempo 30 voraus. Es werden Amphibiendurchgänge geschaffen, um den wandernden Amphibien eine gefahrlose Querung der Straße anzubieten. Diese Durchgänge sollen baulich so eingerichtet werden, dass gleichzeitig Drempel entstehen, die den Autofahrern zum langsamen passieren zwingen. Die vielen Besucherinnen und Besucher müssen Verkehrssicherheit erfahren, die Natur ist zu schützen. KFZ-Verkehr soll weiterhin möglich bleiben, hat sich jedoch anzupassen. Begründung Die Rieselfelder sind ein Vogelschutzgebiet der Europäischen Union. Es bietet vielen bedrohten Vogelarten eine Zuflucht und ist gleichzeitig ein sehr beliebtes Ausflugsziel, nicht nur für die münstersche Bevölkerung. Jedoch ist der aktuelle Vorrang des individuellen KFZ-Verkehrs vor dem Erholungs- und Naturgedanken nicht mehr zeitgemäß und vor allen Dingen mit Verkehrssicherheit nicht vereinbar. Seit Jahren nimmt der Kfz und Lkw-Verkehr auf den Straßen der Rieselfelder zu. Im Jahresbericht 2014 der biologischen Station Rieselfelder Münster heißt es wörtlich: „Ein nicht unerheblicher Teil der Verkehrsteilnehmer nutzt die Coermühle als Durchfahrtstraße in Richtung Innenstadt oder stadtauswärts. Auch wenn die MS - Kennzeichen über die ganze Zähldauer hinweg überwiegen, so stellt zu den Stoßzeiten die MS-Kennzeichen nur 1/3 der gezählten Kraftfahrzeuge. Bemerkenswert bleibt weiterhin, dass trotz des bestehenden Verbotes LKW regelmäßig die Coermühle nutzen. Am Zähltag waren es 23 Lkw. Nach wie vor wird auf der Coermühle und auch auf dem Hessenweg zu schnell gefahren. Beleg dafür ist ein neuer trauriger Geschwindigkeits- rekord von über 100 km/h auf dem Hessenweg. Und schnelles Fahren ist auch eine Hauptursache für die Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern und dem Straßentod von Wildtieren.“ Denkbare Fahrradzonen könnten auf der Coermühle zwischen Coerder Liekweg und Gittruper Straße und auf dem Hessenweg ab Kanal bis zur Sprakler Straße eingerichtet werden. gez. Thomas Fastermann und Fraktion Anlage 1 zur Vorlage V/0217/2017
Anlage 2, Antrag A-N/0003/2016
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Anlage 2 zur Vorlage V/0217/2017
Berichtsvorlage
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V/0217/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Coermühle - Anträge zur Verkehrsberuhigung in den Rieselfeldern Beratungsfolge 09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht Bericht: Anlass Der Verwaltung liegen drei Anträge zur Verkehrsberuhigung auf den Straßen Coermühle und Hessenweg im Bereich des Naturreservats Rieselfelder vor. Mit dem Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 10.02.2016 (Anlage 1) und dem Antrag (A-N/0003/2016) der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord (An- lage 2) wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit durch Ausweisung von Abschnitten der Straßen Coermühle und Hessenweg als Fahrradstraße verbessert werden kann. Ergänzend wird vorgeschlagen, die geplanten Amphibiendurchlässe so auszubilden, dass diese als Schwellen in der Fahrbahn zur Verkehrsberuhigung beitragen. Im Weiteren hat die Ratsfraktion DIE LINKE mit ihrem Antrag (A-R/0021/2016) die Sperrung der Straßen Coermühle und Hessenweg im Bereich der Rieselfelder beantragt (Anlage 3). Bestand Der Bereich der Straße Coermühle zwischen Heidekrug und Hessenweg war bereits 2011 Ge- genstand einer umfangreichen Untersuchung. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden mit der Vorlage V/0681/2011 der BV-Nord und dem ASSVW mitgeteilt. Die Verkehrsbelastung liegt werk- tags bei 200 Kfz/h und 40 Radfahrern und am Wochenende bei etwa 120 Kfz/h und 5 Radfah- rern. In der rückblickenden Unfallbetrachtung bis zum Jahre 2013 konnte keine signifikante Unfallhäu- fung festgestellt werden. Die bei Geschwindigkeitsüberwachungen des Ordnungsamtes ermittel- ten Geschwindigkeitsübertretungen betrugen 0 – 2%. Die niedrigen Ergebnisse resultieren ver- mutlich daraus, dass das Messfahrzeug auf dieser geraden Straße schon von weitem sichtbar ist. Diese Stelle wird seit Mai 2016 nicht mehr angefahren. Überwachungsmaßnahmen sind daher nur durch die Polizei mittels Lasermessungen zielführend. Da im Bereich der Rieselfelder kein unfallauffälliger Bereich festzustellen ist und sich die polizeilichen Überwachungsmaßnahmen neben der schwerpunktmäßigen Überwachung der Unfallhäufungsstellen auf das gesamte Stadt- gebiet ausdehnen, kann von dort eine Intensivierung für den Bereich Coermühle nicht zugesi- chert werden. Prüfergebnisse Vorlagen-Nr.: V/0217/2017 Auskunft erteilt: Frau Hecht Ruf: 492 61 63 E-Mail: Hecht@stadt-muenster.de Datum: 22.03.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0217/2017 Einrichtung einer Fahrradstraße Nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Straßenverkehrsordnung (StVO) kommen Fahr- radstraßen in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies als- bald zu erwarten ist. Der Anteil des Radverkehrs auf der Coermühle und Hessenweg ist im Be- stand als sehr gering einzustufen. Auf der Straße Coermühle ist der Radverkehr nur an den Wo- chenenden der wärmeren Monate erhöht. An den anderen Tagen des Jahres wird die Straße von wenigen Radfahrern genutzt. Zudem liegt die Straße Coermühle im Außenbereich, ist keine Hauptverbindung im Radverkehrsnetz der Stadt Münster und bündelt nicht mehrere Radverkehr- sachsen. Auch perspektivisch (Radverkehrskonzept 2025) wird diese Strecke im Netz keine Funktion übernehmen. Eine Zunahme des Radverkehrsanteils wird auch zukünftig nicht zu er- warten sein. Die Ausweisung der Straßen Coermühle und Hessenweg als Fahrradstraße ist aufgrund der dar- gelegten Rahmenbedingungen rechtlich nicht zulässig und wird von der Verwaltung ausge- schlossen. Sperrung für den Durchgangsverkehr Insbesondere die Biologische Station Rieselfelder befürwortet eine erneute Sperrung der Coer- mühle. Diese Regelung war nach einer kurzen Einrichtungszeit von März 1998 bis Februar 2000 durch Ratsbeschluss wieder aufgehoben worden. Die Problematik einer erneuten Sperrung (Überwachung/Ausnahmegenehmigungen) wurde in der Vorlage V/0570/2010 umfangreich dar- gelegt. Bei einer erneuten Sperrung der Coermühle zwischen der Gaststätte „Heidekrug“ und der Biologischen Station Rieselfelder müsste die Benutzung der Straße für die Anwohner weiterhin gestattet und das Verkehrszeichen „Anlieger frei“ (VZ 1020-30) aufgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass erneut eine Vielzahl von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der gesperrten Straße gestellt werden würden. Eine Kontrolle und Ahndung der Verkehrsteilnehmer, die die Straße widerrechtlich befahren, ist durch die Polizei kaum realisier- bar. Die Verwaltung vertritt weiterhin die Auffassung, dass aufgrund der Erfahrungen aus der Sper- rung Ende der 90-er Jahre, eine erneute Sperrung nicht dauerhaft durchsetzbar ist. Einrichtung von Schwellen mittels Amphibiendurchgänge Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wird der Einbau von Amphibiendurchgängen auf einem Abschnitt der Coermühle zwischen der Biologischen Station und der Einmündung Wöstebach geprüft. Es zeichnet sich ab, dass aufgrund der hohen Wasserstände nur eine begrenzte Einbau- tiefe der Tunnel möglich wird. Damit würde eine Umsetzung voraussichtlich nur erfolgen können, wenn die Fahrbahn im Bereich der Querungen mindestens 20 cm erhöht und eine Einschränkung des Begegnungsverkehrs in diesem Bereich erfolgt. Detailplanungen liegen hierfür noch nicht vor. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann nach einer ersten Kostenschätzung von Gesamt- kosten in Höhe von mind. 250.000,00 € ausgegangen werden. Bei der Prüfung der Möglichkeiten für den Amphibienschutz sind auch die verkehrlichen Belange zu berücksichtigen. Die erforderlichen Fahrbahnerhöhungen im Bereich der geplanten Amphi- biendurchgänge werden ohne eine ausreichende Beleuchtung und Temporeduzierung als nicht verkehrssicher beurteilt. Eine Beleuchtung im Außenbereich wird allerdings aus Gründen des Artenschutzes abgelehnt. Aufgrund der Rahmenbedingungen wird eine kurzfristige Umsetzung nicht erfolgen können. Fazit Das Verkehrsaufkommen auf den Straßen Coermühle und Hessenweg kann als gering eingestuft werden. Die Unfalllage stellt sich als unfallunauffällig dar. Die Verwaltung sieht keine Notwendig- keit und keinen Handlungsraum für zusätzliche verkehrsregelnde Maßnahmen im Bereich Coer- mühle und Hessenweg. 3 V/0217/2017 i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1 - SPD-Antrag im ASSWV Anlage 2 - A-N/0003/2016 Anlage 3 - A-R/0021/2016
Anlage 3,Antrag A-R/0021/2016
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2016 3.05.2016 Ratsantrag Vorrang für Natur- und Vogelschutz in den Rieselfeldern! Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Rund um das Vogelschutzgebiet Rieselfelder ist für Windkraftanlagen über 50 m Bauhöhe ein Abstand von mindestens 1.200 m einzuhalten. 2. Die Straßen Coermühle und Hessenweg werden im Bereich der Rieselfelder schnellstmöglich für den Durchgangsverkehr gesperrt. Begründung: Die Rieselfelder sind ein Vogelschutzgebiet europäischen Rangs und müssen auch als solches behandelt werden. Deshalb schließen wir uns der Forderung der staatlichen Vogelschutzwarten nach einem Mindestabstand Windkraftanlagen/Vogelschutzgebiete von 1.200 m an, um Vogelschlag und Verscheuchung der Vögel zu vermeiden. Hier muss nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt werden! Weiterhin ist der Durchgangsverkehr durch die Rieselfelder nicht zu tolerieren. Hierdurch werden unnötig Tiere und Besucher*innen der Rieselfelder gefährdet, und dies nur, um hauptsächlich im Berufsverkehr etwas Zeit einzusparen. Nach Abwägung aller Belange gegeneinander kann man hier nur zu der Entscheidung kommen, den Durchgangsverkehr nicht mehr zuzulassen. DIE LINKE. Ratsfraktion Münster Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Heiko Wischnewski, Ortrud Philipp DIE LINKE. Ratsfraktion Münster Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 02 51 / 9 81 60 51 An den Oberbürgermeister Anlage 3 zur Vorlage V/0217/2017
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt, mit Prüfauftrag
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (6)
- Achtermannstraße 19
- Hessenweg
- Coerder Liekweg
- Gittruper Straße
- Coermühle
- Wöstebach
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Details
- Aktenzeichen
- V/0217/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37