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V/0217/2017

Coermühle - Anträge zur Verkehrsberuhigung in den Rieselfeldern

Vorlagen 22.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 11.05.2017, TOP 7.3

Anlage 1, Antrag an ASSVW

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Anlage 2, Antrag A-N/0003/2016

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Berichtsvorlage

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Anlage 3,Antrag A-R/0021/2016

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Anlage 1, Antrag an ASSVW

2368 Zeichen

10.02.16
Fahrradstraße Rieselfelder
Antrag an den ASSVW
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die das Naturreservat Rieselfelder durchschneidenden 
Straßen Coermühle und Hessenweg in Teilbereichen zu Fahrradstraßen umzuwidmen. 
Zusatzverkehre wie Kfz-Verkehr bleiben weiterhin möglich, setzen jedoch Tempo 30 voraus. 
Es werden Amphibiendurchgänge geschaffen, um den wandernden Amphibien eine gefahrlose 
Querung der Straße anzubieten. Diese Durchgänge sollen baulich so eingerichtet werden, dass 
gleichzeitig Drempel entstehen, die den Autofahrern zum langsamen passieren zwingen.
Die vielen Besucherinnen und Besucher müssen Verkehrssicherheit erfahren, die Natur ist zu 
schützen. KFZ-Verkehr soll weiterhin möglich bleiben, hat sich jedoch anzupassen. 
Begründung
Die Rieselfelder sind ein Vogelschutzgebiet der Europäischen Union. Es bietet vielen bedrohten 
Vogelarten eine Zuflucht und ist gleichzeitig ein sehr beliebtes Ausflugsziel, nicht nur für die 
münstersche Bevölkerung.  Jedoch ist der aktuelle Vorrang des individuellen KFZ-Verkehrs vor 
dem Erholungs- und Naturgedanken nicht mehr zeitgemäß und vor allen Dingen mit 
Verkehrssicherheit nicht vereinbar.
Seit Jahren nimmt der Kfz und Lkw-Verkehr auf den Straßen der Rieselfelder zu. Im Jahresbericht 
2014 der biologischen Station Rieselfelder Münster heißt es wörtlich: „Ein nicht unerheblicher Teil 
der Verkehrsteilnehmer nutzt die Coermühle als Durchfahrtstraße in Richtung Innenstadt oder 
stadtauswärts. Auch wenn  die MS - Kennzeichen über die ganze Zähldauer hinweg überwiegen, 
so stellt zu den Stoßzeiten die MS-Kennzeichen nur 1/3 der gezählten Kraftfahrzeuge. 
Bemerkenswert bleibt weiterhin, dass trotz des bestehenden Verbotes LKW regelmäßig die 
Coermühle nutzen. Am Zähltag waren es 23 Lkw. Nach wie vor wird auf der Coermühle und auch 
auf dem Hessenweg zu schnell gefahren. Beleg dafür ist ein neuer trauriger Geschwindigkeits-
rekord von über 100 km/h auf dem Hessenweg. Und schnelles Fahren ist auch eine Hauptursache 
für die Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern und dem Straßentod von Wildtieren.“ 
Denkbare Fahrradzonen könnten auf der Coermühle zwischen Coerder Liekweg und Gittruper 
Straße und auf dem Hessenweg ab Kanal bis zur Sprakler Straße eingerichtet werden.
gez.
Thomas Fastermann 
und Fraktion
Anlage 1 zur Vorlage V/0217/2017

Anlage 2, Antrag A-N/0003/2016

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0217/2017

Berichtsvorlage

6612 Zeichen

V/0217/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Coermühle - Anträge zur Verkehrsberuhigung in den Rieselfeldern 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
 
 
Bericht: 
Anlass 
Der Verwaltung liegen drei Anträge zur Verkehrsberuhigung auf den Straßen Coermühle und 
Hessenweg im Bereich des Naturreservats Rieselfelder vor. Mit dem Antrag der SPD-Fraktion im 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 10.02.2016 (Anlage 1) 
und dem Antrag (A-N/0003/2016) der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord  (An-
lage 2) wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit durch Ausweisung 
von Abschnitten der Straßen Coermühle und Hessenweg als Fahrradstraße verbessert werden 
kann. Ergänzend wird vorgeschlagen, die geplanten Amphibiendurchlässe so auszubilden, dass 
diese als Schwellen in der Fahrbahn zur Verkehrsberuhigung beitragen. Im Weiteren hat die 
Ratsfraktion DIE LINKE mit ihrem Antrag  (A-R/0021/2016) die Sperrung der Straßen Coermühle 
und Hessenweg im Bereich der Rieselfelder beantragt (Anlage 3).  
 
Bestand 
Der Bereich der Straße Coermühle zwischen Heidekrug und Hessenweg war bereits 2011 Ge-
genstand einer umfangreichen Untersuchung. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden mit der 
Vorlage V/0681/2011 der BV-Nord und dem ASSVW mitgeteilt. Die Verkehrsbelastung liegt werk-
tags bei 200 Kfz/h und 40 Radfahrern und am Wochenende bei etwa 120 Kfz/h und 5 Radfah-
rern. 
In der rückblickenden Unfallbetrachtung bis zum Jahre 2013 konnte keine signifikante Unfallhäu-
fung festgestellt werden. Die bei Geschwindigkeitsüberwachungen des Ordnungsamtes ermittel-
ten Geschwindigkeitsübertretungen betrugen 0 – 2%. Die niedrigen Ergebnisse resultieren ver-
mutlich daraus, dass das Messfahrzeug auf dieser geraden Straße schon von weitem sichtbar ist. 
Diese Stelle wird seit Mai 2016 nicht mehr angefahren. Überwachungsmaßnahmen sind daher 
nur durch die Polizei mittels Lasermessungen zielführend. Da im Bereich der Rieselfelder kein 
unfallauffälliger Bereich festzustellen ist und sich die polizeilichen Überwachungsmaßnahmen 
neben der schwerpunktmäßigen Überwachung der Unfallhäufungsstellen auf das gesamte Stadt-
gebiet ausdehnen, kann von dort eine Intensivierung für den Bereich Coermühle nicht zugesi-
chert werden. 
 
Prüfergebnisse 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0217/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Hecht 
Ruf: 
492 61 63 
E-Mail: 
Hecht@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.03.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0217/2017 
 
 Einrichtung einer Fahrradstraße 
Nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Straßenverkehrsordnung (StVO) kommen Fahr-
radstraßen in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies als-
bald zu erwarten ist. Der Anteil des Radverkehrs auf der Coermühle und Hessenweg ist im Be-
stand als sehr gering einzustufen. Auf der Straße Coermühle ist der Radverkehr nur an den Wo-
chenenden der wärmeren Monate erhöht. An den anderen Tagen des Jahres wird die Straße von 
wenigen Radfahrern genutzt. Zudem liegt die Straße Coermühle im Außenbereich, ist keine 
Hauptverbindung im Radverkehrsnetz der Stadt Münster und bündelt nicht mehrere Radverkehr-
sachsen. Auch perspektivisch (Radverkehrskonzept 2025) wird diese Strecke im Netz keine 
Funktion übernehmen. Eine Zunahme des Radverkehrsanteils wird auch zukünftig nicht zu er-
warten sein. 
 
Die Ausweisung der Straßen Coermühle und Hessenweg als Fahrradstraße ist aufgrund der dar-
gelegten Rahmenbedingungen rechtlich nicht zulässig und wird von der Verwaltung ausge-
schlossen. 
 
 Sperrung für den Durchgangsverkehr 
Insbesondere die Biologische Station Rieselfelder befürwortet eine erneute Sperrung der Coer-
mühle. Diese Regelung war nach einer kurzen Einrichtungszeit von März 1998 bis Februar 2000 
durch Ratsbeschluss wieder aufgehoben worden. Die Problematik einer erneuten Sperrung 
(Überwachung/Ausnahmegenehmigungen) wurde in der Vorlage V/0570/2010 umfangreich dar-
gelegt. Bei einer erneuten Sperrung der Coermühle zwischen der Gaststätte „Heidekrug“ und der 
Biologischen Station Rieselfelder müsste die Benutzung der Straße für die Anwohner weiterhin 
gestattet und das Verkehrszeichen „Anlieger frei“ (VZ 1020-30) aufgestellt werden. Es ist davon 
auszugehen, dass erneut eine Vielzahl von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 
zum Befahren der gesperrten Straße gestellt werden würden. Eine Kontrolle und Ahndung der 
Verkehrsteilnehmer, die die Straße widerrechtlich befahren, ist durch die Polizei kaum realisier-
bar.  
 
Die Verwaltung vertritt weiterhin die Auffassung, dass aufgrund der Erfahrungen aus der Sper-
rung Ende der 90-er Jahre, eine erneute Sperrung nicht dauerhaft durchsetzbar ist. 
 
 Einrichtung von Schwellen mittels Amphibiendurchgänge 
Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wird der Einbau von Amphibiendurchgängen auf einem 
Abschnitt der Coermühle zwischen der Biologischen Station und der Einmündung Wöstebach 
geprüft. Es zeichnet sich ab, dass aufgrund der hohen Wasserstände nur eine begrenzte Einbau-
tiefe der Tunnel möglich wird. Damit würde eine Umsetzung voraussichtlich nur erfolgen können, 
wenn die Fahrbahn im Bereich der Querungen mindestens 20 cm erhöht und eine Einschränkung 
des Begegnungsverkehrs in diesem Bereich erfolgt. Detailplanungen  liegen hierfür noch nicht 
vor. Nach dem derzeitigen Planungsstand kann nach einer ersten Kostenschätzung von Gesamt-
kosten in Höhe von mind. 250.000,00 € ausgegangen werden. 
 
Bei der Prüfung der Möglichkeiten für den Amphibienschutz sind auch die verkehrlichen Belange 
zu berücksichtigen. Die erforderlichen Fahrbahnerhöhungen im Bereich der geplanten Amphi-
biendurchgänge werden ohne eine ausreichende Beleuchtung und Temporeduzierung als nicht 
verkehrssicher beurteilt. Eine Beleuchtung im Außenbereich wird allerdings aus Gründen des 
Artenschutzes abgelehnt. Aufgrund der Rahmenbedingungen wird eine kurzfristige Umsetzung 
nicht erfolgen können. 
 
Fazit 
Das Verkehrsaufkommen auf den Straßen Coermühle und Hessenweg kann als gering eingestuft 
werden. Die Unfalllage stellt sich als unfallunauffällig dar. Die Verwaltung sieht keine Notwendig-
keit und keinen Handlungsraum für zusätzliche verkehrsregelnde Maßnahmen im Bereich Coer-
mühle und Hessenweg.

3 
V/0217/2017 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - SPD-Antrag im ASSWV 
Anlage 2 - A-N/0003/2016 
Anlage 3 - A-R/0021/2016

Anlage 3,Antrag A-R/0021/2016

1436 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2016 
 3.05.2016 
Ratsantrag 
Vorrang für Natur- und Vogelschutz in den Rieselfeldern! 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Rund um das Vogelschutzgebiet Rieselfelder ist für Windkraftanlagen über 50 m
Bauhöhe ein Abstand von mindestens 1.200 m einzuhalten.
2. Die Straßen Coermühle und Hessenweg werden im Bereich der Rieselfelder
schnellstmöglich für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Begründung: 
Die Rieselfelder sind ein Vogelschutzgebiet europäischen Rangs und müssen auch als 
solches behandelt werden. Deshalb schließen wir uns der Forderung der staatlichen 
Vogelschutzwarten nach einem Mindestabstand Windkraftanlagen/Vogelschutzgebiete von 
1.200 m an, um Vogelschlag und Verscheuchung der Vögel zu vermeiden. Hier muss nach 
dem Vorsorgeprinzip gehandelt werden! 
Weiterhin ist der Durchgangsverkehr durch die Rieselfelder nicht zu tolerieren. Hierdurch 
werden unnötig Tiere und Besucher*innen der Rieselfelder gefährdet, und dies nur, um 
hauptsächlich im Berufsverkehr etwas Zeit einzusparen. Nach Abwägung aller Belange 
gegeneinander kann man hier nur zu der Entscheidung kommen, den Durchgangsverkehr 
nicht mehr zuzulassen. 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster 
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Heiko Wischnewski, Ortrud Philipp 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster 
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 02 51 / 9 81 60 51 An den Oberbürgermeister 
Anlage 3 zur Vorlage V/0217/2017

Beratungsverlauf (2)

09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: vertagt, mit Prüfauftrag

Zur Sitzung
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Achtermannstraße 19
  • Hessenweg
  • Coerder Liekweg
  • Gittruper Straße
  • Coermühle
  • Wöstebach

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Details

Aktenzeichen
V/0217/2017
Typ
Vorlagen
Datum
22.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37