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V/0599/2006

Sanierung der Brücke Hammer Straße / Trauttmansdorffstraße

Vorlage 27.07.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.09.2006, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4127 Zeichen

V/0599/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sanierung der Brücke Hammer Straße / Trauttmansdorffstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.09.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
19.09.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Das  Sanierungsprojekt der Brücke im Zuge der Hammer Straße über die Trauttmansdorffstraße 
(BW 67) wird durchgeführt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass  Kosten in Höhe von 770.000 €  entstehen. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
Ausgaben 
 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6620.950.neu01
9 
Erneuerung BrückeTrautt-
mansdorffstr./Hammer Str. 
2007 215 000  
  VE2008 200 000  
  2008 200 000  
  2009 355 000  
 
Insgesamt: 770 000  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0599/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0599/2006 
 
Begründung: 
 
Die Brücke im Zuge der Hammer Straße über die Trauttmansdorffstraße ist 1969 erstellt worden.  
Im Jahre 1987 wurde die Bauwerksabdichtung im Bereich der Fahrbahnen erneuert. Im Zuge der 
geplanten Arbeiten soll die Abdichtung der Geh- und Radwegbereiche erneuert werden.  
 
An Hand der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der letzten Jahre ist eine deutliche Ver-
schlechterung des Zustandes der Brücke abzulesen. Die bereits bei der Hauptprüfung im Jahre 
2001 durch einen anerkannten Brückenprüfer aufgenommenen Schäden haben sich in den Folge-
jahren ausgeweitet. Nach der einfachen Prüfung im Jahr 2004 wurde vom Prüfer Handlungsbedarf 
gesehen. Die weitergehenden Untersuchungen und Querschläge haben die genauere Ursache der 
Schäden herausgestellt. 
 
Eine Vielzahl der festgestellten Betonschäden sind auf unzureichende und schadhafte Entwässe-
rungseinrichtungen zurückzuführen. 
Trotz der großen Fahrbahnfläche und sehr geringem Längsgefälle wurden keine Brückenabläufe 
eingebaut, die das Regenwasser über Leitungen abführen. Zur Zeit wird das Regenwasser entlang 
der Schrammborde in den hinter dem undichten Fahrbahnübergang angeordneten Straßenablauf 
eingeleitet. Das durch die Übergangskonstruktionen dringende Wasser erzeugt in den, für einzelne 
Tropfen ausgelegten Ablaufrinnen bereits so große Ablagerungen durch Aussinterungen aus dem 
durchnässten Beton, dass das Regenwasser nach vorne aus den Auflagerbänken herausströmt. 
 
Auch die Lager auf den Mittelstützen und die Quervorspannung im Kragarmbereich werden vom 
Regenwasser durchfeuchtet und geschädigt.  
 
Besonders die regelmäßig durchfeuchteten Betonbereiche sind einem nicht mehr zu akzeptieren-
den Verfall ausgesetzt. Die Karbonisierungsgrenze hat in Bereichen mit geringer Betondeckung 
die Bewehrung erreicht, hier beginnt bereits die Korrosion und Absprengung des Betons. 
 
Die jetzt geplanten Abdichtungs- und Erneuerungsarbeiten sollen einen weiteren Verfall des Über-
baues stoppen. Bei Nichtdurchführung dieser Arbeiten werden sich mittelfristig Kosten in Höhe von 
ca. 1,8 Mio. €, für die Erneuerung des gesamten Überbaues ergeben.  
 
Mit der Planung und Ausschreibung des Sanierungskonzeptes wurde ein Ing.-Büro beauftragt. Das 
Sanierungskonzept ist so gewählt worden, dass im Jahre 2007 die für die Erhaltung des Bauwer-
kes zwingend notwendigen Abdichtungsarbeiten im Bereich der Geh- und Radwegflächen durch-
geführt werden. Diese sind für die Umleitungsstrecke des Projektes Albersloher Weg nicht ver-
kehrsbehindernd.  
Nach Erneuerung der Bauwerksabdichtung im Geh- und Radwegbereich erhält die Brücke beidsei-
tig Betonkappen mit durchgehendem Quergefälle von 2,0 %. Von unten werden die geschädigten 
Betonoberflächen saniert. Abschließend erhält das Bauwerk auf den Kappen neue Geländer.  
 
Sobald die Hammer Straße keine Umleitungsfunkti on mehr für das Projekt Albersloher Weg hat, 
können im 2. Bauabschnitt (geplant 2009) die Arbeiten im Fahrbahnbereich fortgesetzt werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
Joksch

Beratungsverlauf (2)

07.09.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Trauttmansdorffstraße
  • Hammer Straße 2007
  • Albersloher Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0599/2006
Typ
Vorlage
Datum
27.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37