0364/2017
Mehr Sicherheit-Weniger Angstgefühl in den U-Bahn-Stationen Kalk Post und Kalk Kapelle
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Anlage: Ratsbeschluss vom 22-09-2016
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/69/690/3 Vorlagen-Nummer 2931/2016 Freigabedatum 01.09.2016 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Videoüberwachung in Kölner Stadtbahnhaltestellen Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 12.09.2016 Entscheidung Rat 22.09.2016 Genehmigung (DE) Begründung für die Dringlichkeit: Die KVB AG hat am 10. Juni 2016 für die Videoüberwachung in den Zwischenebenen aller Kölner U- Bahnhaltestellen und zusätzlich am 15. Juli 2016 für die Videoüberwachung in einer 1. Baustufe in den Haltestellen Rudolfplatz und Friesenplatz jeweils eine Programmanmeldung zur nachträglichen Aufnahme der Maßnahme in den bereits beschlossenen Förderkatalog der Bewilligungsbehörde ein- gereicht. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat als Zuschussgeber mitgeteilt, dass er die Maß- nahme „Videoüberwachung in den Zwischenebenen der U-Bahnhaltestellen (1. Baustufe)“ in der Ver- bandsversammlung am 16. September 2016 nachträglich zur Aufnahme in den aktuellen Förderkata- log nach § 12 ÖPNVG vorschlagen wird. Zudem wird die Förderung weiterer Baustufen ggf. in Aus- sicht gestellt. Auf Grund der engen Fristsetzung durch den NVR besteht die Dringlichkeit, einen Beschluss in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.09.2016 herbeizuführen. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt in Ergänzung der gesamtstädtischen Sicherheitskonzepte die Ertei- lung des Hausrechtes zur Installation der Videodetektion zwecks Abschreckungswirkung für alle Zwi- schenebenen der U-Bahn-Haltestellen an die KVB AG zu übertragen. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung und den Nachweis datenschutzrechtlicher Belange befindet sich ausschließlich in der Zuständigkeit der KVB. Dieses Hausrecht wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren übertragen. Nach dieser Zeit sind die Erfahrungen und die Ergebnisse der Videoüberwa- chung in einem Bericht zwecks Verlängerung der Übertragung dem Rat der Stadt Köln vorzulegen. Alternative: Der Rat beschließt das nach dem gesamtstädtischen Sicherheitskonzept erteilte Hausrecht zur Instal- lation der Videodetektion zwecks Herstellung einer Abschreckungswirkung, ausschließlich für die Hal- testelle Dom/Hbf, Appellhofplatz Nord und Neumarkt/Hugopassage bestehen zu lassen und nicht zu erweitern. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Begründung Im Jahr 2015 wurden mit den Bahnen und Bussen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG über 276,2 Mio. Fahrgäste befördert. Um für die Sicherheit der Fahrgäste zu sorgen, wurden in den letzten Jahren die Instrumente zur Bekämpfung von Vandalismus und Kriminalität umfassend erweitert, verfeinert und weiterentwickelt. Das Sicherheitskonzept der Kölner Verkehrs-Betriebe AG umfasst sowohl die As- pekte der Personalpräsenz als auch der technischen Einrichtungen, zu denen die Videoüberwachung gehört. 1. Mit der Installation von Innenraumüberwachungskameras in Stadtbahnfahrzeugen wurde 1995 begonnen. Mittlerweile sind -mit Ausnahme von vier Fahrzeugen – alle Stadtbahnfahrzeuge mit Vi- deoanlagen ausgerüstet. Ebenso sind alle Busse der KVB AG seit 2013 mit Videokameras ausgestat- tet. Die U-Bahn-Haltestellen sind vollständig mit Videokameras ausgerüstet. Im Regelfall befinden sich an den Haltestellen zwei Kameras, eine gerichtet auf den gesamten Bahnsteig, eine gerichtet auf die Umgebung der Notrufsäule. Alle Kameras in den U-Bahnstationen sind mittlerweile mit digitaler Technik ausgestattet. Die KVB betreibt 1472 Kameras in Stadtbahnen und 708 Kameras in Bussen sowie 319 stationäre Kameras an ober- und unterirdischen Stadtbahnhaltestellen im öffentlich zu- gänglichen Verkehrsraum. Die Bushaltestellen gehören zum öffentlichen Straßenraum und werden daher nicht von der KVB durch Kameras überwacht. 2. Die Videoanlagen dienen u.a. zur Wahrnehmung des Hausrechts, welches der Kölner Verkehrs- Betriebe AG in den Fahrzeugen und auf den Bahnsteigen obliegt. Das Hausrecht kann sowohl zu präventiven als auch zu repressiven Zwecken wahrgenommen werden, somit z.B. zur Vermeidung von Straftaten und Unfällen bzw. zur Verfolgung von Straftaten. Diese Voraussetzungen werden er- füllt, da die Videoanlagen zur Vermeidung von Vandalismus und Gewalt, zur Verhinderung von Eigen- tumsverletzungen, zur Beweissicherung sowie zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und siche- ren Betriebsdurchführung installiert wurden. Mit den Videokameras sollen das Beschmieren bzw. Be- sprühen von Stadtbahnfahrzeugen oder Fassaden in U-Bahnhaltestellen sowie Gewaltanwendungen gegenüber Mitarbeitern oder Fahrgästen vermieden werden. Ferner hat die Kölner Verkehrs-Betriebe AG ein Interesse daran, solche Verstöße vor Gericht nachweisen zu können. In diesem Zusammenhang ist die Personalpräsenz wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzep- tes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG. Zurzeit verfügt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG über 120 eige- ne Mitarbeiter im Bereich Sicherheit und Service. Hinzu kommen weitere 80 Mitarbeiter im Fahraus- weisprüfdienst, 24 Mitarbeiter im Bereich Sonderaufgaben/Service, sowie die Verkehrsmeister (Mitar- beiter des Bereichs Betriebssteuerung), die ebenfalls in Dienstkleidung im Streckennetz unterwegs sind. Außerdem sind täglich zusätzlich vier Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens im Einsatz, die als Hundeführer die Mitarbeiter des Bereichs Sicherheit und Service begleiten und unter- stützen. Bereits seit einiger Zeit diskutieren die Stadt Köln und die KVB AG über eine Ausweitung der Video- überwachung in den Zwischenebenen der U-Bahnhaltestellen, die bisher nicht mit Videokameras überwacht werden (in den Zwischenebenen Neumarkt/HUGO, Appellhofplatz-Nord, Dom/Hbf. (seit Februar 2016) sowie in den Zwischeneben aller Haltestellen der Nord-Süd-Stadtbahn gibt es bereits Videoüberwachung). Nicht erst seit den Vorfällen in der Silvesternacht gab es seitens der KVB und der Öffentlichkeit die Forderungen nach mehr Videoüberwachung auch in den Anlagen der KVB AG. Aufgrund der Silves- terereignisse wurde deshalb kurzfristig seitens der Stadt Köln die Genehmigung zum Einbau von Vi- 3 deokameras in den Zwischenebenen der Haltestelle Dom/Hbf. erteilt, die rechtzeitig vor Karneval in Betrieb gegangen sind. Es ist festzustellen, dass sich diese Maßnahme positiv auf die Betriebsab- wicklung an den Karnevalstagen ausgewirkt hat. Die KVB AG strebt an, die Zwischenebenen der U-Bahn-Stationen Äußere Kanalstr., Akazienweg, Amsterdamer Str., Appellhofplatz-Süd, Bensberg, Bf. Deutz Messe, Bf. Mülheim, Chorweiler, Chris- tophstr., Dom Hbf., Deutz Technische Hochschule, Ebertplatz, Escher Str., Florastr., Friesenplatz, Fuldaer Str., Geldernstr./Parkgürtel, Hansaring, Hans-Böckler-Platz, Heimersdorf, Kalk Kapelle, Kalk Post, Körnerstr., Leyendeckerstr., Lohsestr., Piusstr., Poststr., Reichenspergerplatz, Rudolfplatz, Sla- bystr., Thielenbruch, Venloer Str./Gürtel, Vingst, Wiener Platz ebenfalls mit Videoüberwachung aus- zustatten. Zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden für alle geplanten Standorte, wie in der Vergangenheit auch, im Genehmigungsverfahren durch den betrieblichen Datenschutzbeauftrag- ten (DSB) sogenannte Vorabkontrollen durchgeführt. Im Rahmen dieser Vorabkontrolle wird jede ein- zelne Kamera überprüft. Mittels eines drei Seiten umfassenden Anforderungsberichtes wird für jeden Kamerastandort und dessen Aufnahmebereich eine nachvollziehbare Begründung für die Notwendig- keit der Kameras erstellt. Bei jeder Neuinstallation einer Videokamera wird eine Vorabkontrolle nach diesen Kriterien durchgeführt. Ferner findet seitens des DSB eine turnusmäßige Kontrolle hinsichtlich der Erforderlichkeit der einzelnen Kameras statt. Die Berliner Verkehrsbetriebe -BVG- und die Münchener Verkehrsgesellschaft -MVG- überwachen seit vielen Jahren die U-Bahnhöfe und Zwischenebenen mit Videokameras. Beide Unternehmen be- tonen, dass der Ausbau und die Modernisierung der Videoüberwachung ein wichtiges Element im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung des Sicherheitsemp- findens für die Fahrgäste darstellt. Umfragen in beiden Städten haben ergeben, dass die Fahrgäste die Videoüberwachung nicht nur begrüßen, sondern sogar einen weiteren Ausbau wünschen. Beide Verkehrsbetriebe weisen darauf hin, dass die jeweiligen Polizeibehörden in der Vergangenheit zahlreiche Fahndungs- und Ermittlungserfolge durch die Auswertung der Videodateien erzielt haben. Aufgrund der ausgeweiteten Videoüberwachung sei auch ein Rückgang der Vandalismusschäden zu verzeichnen. Auch in Köln hat die Polizei durch die Veröffentlichung von Fotos aus Videodateien im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen regelmäßig Erfolge bei der Identifizierung/Festnahme von Straftätern erzielt. Die Kölner Polizei begrüßt ebenfalls den Ausbau der Videoüberwachung in den Zwischenebenen. Zudem hat die Kölner Polizei aktuell angekündigt, dass sie die Videoüberwachung im öffentlichen Raum verstärken möchte und hat hierfür ihr Konzept sowie mögliche Standorte in die öffentliche und politische Diskussion gegeben. Förderfähigkeit der Videodetektion in den Haltestellen Friesenplatz und Rudolfplatz durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) Die KVB AG hat am 10. Juni 2016 für die Videoüberwachung in den Zwischenebenen aller Kölner U- Bahnhaltestellen und zusätzlich am 15. Juli 2016 für die Videoüberwachung in einer 1. Baustufe in den Haltestellen Rudolfplatz und Friesenplatz jeweils eine Programmanmeldung zur nachträglichen Aufnahme der Maßnahme in den bereits beschlossenen Förderkatalog der Bewilligungsbehörde ein- gereicht. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat als Zuschussgeber nun mitgeteilt, dass er die Maßnahme „Videoüberwachung in den Zwischenebenen der U-Bahnhaltestellen (1. Baustufe)“ in der Verbandsversammlung am 16. September 2016 nachträglich zur Aufnahme in den aktuellen Förder- 4 katalog nach § 12 ÖPNVG vorschlagen wird. Zudem wird die Förderung weiterer Baustufen ggf. in Aussicht gestellt. Seitens der Verwaltung der Stadt Köln wurde eine Beschlussvorlage (1596/2016) für die Erteilung des Hausrechtes an die KVB AG zur Installation der Videodetektion zwecks Abschreckungswirkung für alle Zwischenebenen der U-Bahn-Haltestellen erstellt und auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom 28. Juni 2016 aufgenommen. Wegen Beratungsbedarf wurde die Beschlussvorlage zurückgestellt. Der NVR teilt der KVB AG nun auf Rückfrage am 11. August 2016 mit, dass für eine positive Ent- scheidung für eine Förderung mindestens ein Beschluss über eine Übertragung des Hausrechts für die Zwischenebenen der vorgenannten U-Bahnhaltestellen von der Stadt Köln an die KVB AG zwin- gend notwendig ist. Die KVB AG hat die Stadtverwaltung umgehend mit Datum vom 12. August 2016 über diese Möglichkeit in Kenntnis gesetzt. Die KVB AG trägt die Kosten beziehungsweise die Eigenanteile für die Videoinstallation vollständig selbst.
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/3 Vorlagen-Nummer 0364/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 Mehr Sicherheit-Weniger Angstgefühl in den U-Bahn-Stationen Kalk Post und Kalk Kapelle AN/1641/2016 Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 3.11.2016 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung, mit der KVB AG Gespräche zu führen mit dem Ziel, Videokameras auf den Verteilerebenen der U-Bahn-Haltestellen Kalk Post und Kalk Kapelle zu instal- lieren und in Betrieb zu nehmen.“ Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Nachrüstung der beiden Haltestellen ist in dem Maßnahmenpaket zur Videoüberwachung der Verteilerebenen enthalten (siehe anliegende Vorlage). Die Umsetzung ist in der 2. Baustufe vorgese- hen. Allerdings sind bisher nur die Kameras für die Haltestellen Friesenplatz und Rudolfplatz im aktu- ellen Förderkatalog nach § 12 ÖPNV aufgenommen worden. Die Förderung zur Ausrüstung weiterer Haltstellen mit Kameras wurde wie im beigefügten Beschluss des Rates vom 22.09.2016 erläutert ggf. in Aussicht gestellt. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0364/2017
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 20.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27