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0364/2017

Mehr Sicherheit-Weniger Angstgefühl in den U-Bahn-Stationen Kalk Post und Kalk Kapelle

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 20.02.2017

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Anlage: Ratsbeschluss vom 22-09-2016

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Anlage: Ratsbeschluss vom 22-09-2016

11245 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/69/690/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2931/2016 
Freigabedatum 
01.09.2016 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Videoüberwachung in Kölner Stadtbahnhaltestellen 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 12.09.2016 Entscheidung 
Rat 22.09.2016 Genehmigung (DE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die KVB AG hat am 10. Juni 2016 für die Videoüberwachung in den Zwischenebenen aller Kölner U-
Bahnhaltestellen und zusätzlich am 15. Juli 2016 für die Videoüberwachung in einer 1. Baustufe in 
den Haltestellen Rudolfplatz und Friesenplatz jeweils eine Programmanmeldung zur nachträglichen 
Aufnahme der Maßnahme in den bereits beschlossenen Förderkatalog der Bewilligungsbehörde ein-
gereicht. 
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat als Zuschussgeber mitgeteilt, dass er die Maß-
nahme „Videoüberwachung in den Zwischenebenen der U-Bahnhaltestellen (1. Baustufe)“ in der Ver-
bandsversammlung am 16. September 2016 nachträglich zur Aufnahme in den aktuellen Förderkata-
log nach § 12 ÖPNVG vorschlagen wird. Zudem wird die Förderung weiterer Baustufen ggf. in Aus-
sicht gestellt. 
Auf Grund der engen Fristsetzung durch den NVR besteht die Dringlichkeit, einen Beschluss in der 
Sitzung des Hauptausschusses am 12.09.2016 herbeizuführen. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt in Ergänzung der gesamtstädtischen Sicherheitskonzepte die Ertei-
lung des Hausrechtes zur Installation  der Videodetektion zwecks Abschreckungswirkung für alle Zwi-
schenebenen der U-Bahn-Haltestellen an die KVB AG zu übertragen. 
Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung und den Nachweis datenschutzrechtlicher Belange befindet 
sich ausschließlich in der Zuständigkeit der KVB. Dieses Hausrecht wird zunächst für die Dauer von 
zwei Jahren übertragen. Nach dieser Zeit sind die Erfahrungen und die Ergebnisse der Videoüberwa-
chung in einem Bericht zwecks Verlängerung der Übertragung dem Rat der Stadt Köln vorzulegen. 
Alternative: 
Der Rat beschließt das nach dem gesamtstädtischen Sicherheitskonzept erteilte Hausrecht zur Instal-
lation der Videodetektion zwecks Herstellung einer Abschreckungswirkung, ausschließlich für die Hal-
testelle Dom/Hbf, Appellhofplatz Nord und Neumarkt/Hugopassage bestehen zu lassen und nicht zu 
erweitern. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

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Begründung 
 
Im Jahr 2015 wurden mit den Bahnen und Bussen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG über 276,2 Mio. 
Fahrgäste befördert. Um für die Sicherheit der Fahrgäste zu sorgen, wurden in den letzten Jahren die 
Instrumente zur Bekämpfung von Vandalismus und Kriminalität umfassend erweitert, verfeinert und 
weiterentwickelt. Das Sicherheitskonzept der Kölner Verkehrs-Betriebe AG umfasst sowohl die As-
pekte der Personalpräsenz als auch der technischen Einrichtungen, zu denen die Videoüberwachung 
gehört. 
1. Mit der Installation von Innenraumüberwachungskameras in Stadtbahnfahrzeugen wurde 1995 
begonnen. Mittlerweile sind -mit Ausnahme von vier Fahrzeugen – alle Stadtbahnfahrzeuge mit Vi-
deoanlagen ausgerüstet. Ebenso sind alle Busse der KVB AG seit 2013 mit Videokameras ausgestat-
tet. Die U-Bahn-Haltestellen sind vollständig mit Videokameras ausgerüstet. Im Regelfall befinden 
sich an den Haltestellen zwei Kameras, eine gerichtet auf den gesamten Bahnsteig, eine gerichtet auf 
die Umgebung der Notrufsäule. Alle Kameras in den U-Bahnstationen sind mittlerweile mit digitaler 
Technik ausgestattet. Die KVB betreibt 1472 Kameras in Stadtbahnen und 708 Kameras in Bussen 
sowie 319 stationäre Kameras an ober- und unterirdischen Stadtbahnhaltestellen im öffentlich zu-
gänglichen Verkehrsraum. Die Bushaltestellen gehören zum öffentlichen Straßenraum und werden 
daher nicht von der KVB durch Kameras überwacht. 
2. Die Videoanlagen dienen u.a. zur Wahrnehmung des Hausrechts, welches der Kölner Verkehrs-
Betriebe AG in den Fahrzeugen und auf den Bahnsteigen obliegt. Das Hausrecht kann sowohl zu 
präventiven als auch zu repressiven Zwecken wahrgenommen werden, somit z.B. zur Vermeidung 
von Straftaten und Unfällen bzw. zur Verfolgung von Straftaten. Diese Voraussetzungen werden er-
füllt, da die Videoanlagen zur Vermeidung von Vandalismus und Gewalt, zur Verhinderung von Eigen-
tumsverletzungen, zur Beweissicherung sowie zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und siche-
ren Betriebsdurchführung installiert wurden. Mit den Videokameras sollen das Beschmieren bzw. Be-
sprühen von Stadtbahnfahrzeugen oder Fassaden in U-Bahnhaltestellen sowie Gewaltanwendungen 
gegenüber Mitarbeitern oder Fahrgästen vermieden werden. Ferner hat die Kölner Verkehrs-Betriebe 
AG ein Interesse daran, solche Verstöße vor Gericht nachweisen zu können.  
In diesem Zusammenhang ist die Personalpräsenz wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzep-
tes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG. Zurzeit verfügt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG über 120 eige-
ne Mitarbeiter im Bereich Sicherheit und Service. Hinzu kommen weitere 80 Mitarbeiter im Fahraus-
weisprüfdienst, 24 Mitarbeiter im Bereich Sonderaufgaben/Service, sowie die Verkehrsmeister (Mitar-
beiter des Bereichs Betriebssteuerung), die ebenfalls in Dienstkleidung im Streckennetz unterwegs 
sind. Außerdem sind täglich zusätzlich vier Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens im 
Einsatz, die als Hundeführer die Mitarbeiter des Bereichs Sicherheit und Service begleiten und unter-
stützen.  
Bereits seit einiger Zeit diskutieren die Stadt Köln und die KVB AG über eine Ausweitung der Video-
überwachung in den Zwischenebenen der U-Bahnhaltestellen, die bisher nicht mit Videokameras 
überwacht werden (in den Zwischenebenen Neumarkt/HUGO, Appellhofplatz-Nord, Dom/Hbf. (seit 
Februar 2016) sowie in den Zwischeneben aller Haltestellen der Nord-Süd-Stadtbahn gibt es bereits 
Videoüberwachung).  
Nicht erst seit den Vorfällen in der Silvesternacht gab es seitens der KVB und der Öffentlichkeit die 
Forderungen nach mehr Videoüberwachung auch in den Anlagen der KVB AG. Aufgrund der Silves-
terereignisse wurde deshalb kurzfristig seitens der Stadt Köln die Genehmigung zum Einbau von Vi-

3 
 
deokameras in den Zwischenebenen der Haltestelle Dom/Hbf. erteilt, die rechtzeitig vor Karneval in 
Betrieb gegangen sind. Es ist festzustellen, dass sich diese Maßnahme positiv auf die Betriebsab-
wicklung an den Karnevalstagen ausgewirkt hat. 
Die KVB AG strebt an, die Zwischenebenen der U-Bahn-Stationen Äußere Kanalstr., Akazienweg, 
Amsterdamer Str., Appellhofplatz-Süd, Bensberg, Bf. Deutz Messe, Bf. Mülheim, Chorweiler, Chris-
tophstr., Dom Hbf., Deutz Technische Hochschule, Ebertplatz, Escher Str., Florastr., Friesenplatz, 
Fuldaer Str., Geldernstr./Parkgürtel, Hansaring, Hans-Böckler-Platz, Heimersdorf, Kalk Kapelle, Kalk 
Post, Körnerstr., Leyendeckerstr., Lohsestr., Piusstr., Poststr., Reichenspergerplatz, Rudolfplatz, Sla-
bystr., Thielenbruch, Venloer Str./Gürtel, Vingst, Wiener Platz ebenfalls mit Videoüberwachung aus-
zustatten.  
Zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden für alle geplanten Standorte, wie in 
der Vergangenheit auch, im Genehmigungsverfahren durch den betrieblichen Datenschutzbeauftrag-
ten (DSB) sogenannte Vorabkontrollen durchgeführt. Im Rahmen dieser Vorabkontrolle wird jede ein-
zelne Kamera überprüft. Mittels eines drei Seiten umfassenden Anforderungsberichtes wird für jeden 
Kamerastandort und dessen Aufnahmebereich eine nachvollziehbare Begründung für die Notwendig-
keit der Kameras erstellt. Bei jeder Neuinstallation einer Videokamera wird eine Vorabkontrolle nach 
diesen Kriterien durchgeführt. Ferner findet seitens des DSB eine turnusmäßige Kontrolle hinsichtlich 
der Erforderlichkeit der einzelnen Kameras statt. 
Die Berliner Verkehrsbetriebe -BVG- und die Münchener Verkehrsgesellschaft -MVG- überwachen 
seit vielen Jahren die U-Bahnhöfe und Zwischenebenen mit Videokameras. Beide Unternehmen be-
tonen, dass der Ausbau und die Modernisierung der Videoüberwachung ein wichtiges Element im 
Rahmen einer Gesamtstrategie zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung des Sicherheitsemp-
findens für die Fahrgäste darstellt. Umfragen in beiden Städten haben ergeben, dass die Fahrgäste 
die Videoüberwachung nicht nur begrüßen, sondern sogar einen weiteren Ausbau wünschen. 
Beide Verkehrsbetriebe weisen darauf hin, dass die jeweiligen Polizeibehörden in der Vergangenheit 
zahlreiche Fahndungs- und Ermittlungserfolge durch die Auswertung der Videodateien erzielt haben. 
Aufgrund der ausgeweiteten Videoüberwachung sei auch ein Rückgang der Vandalismusschäden zu 
verzeichnen.  
Auch in Köln hat die Polizei durch die Veröffentlichung von Fotos aus Videodateien im Rahmen von 
Fahndungsmaßnahmen regelmäßig Erfolge bei der Identifizierung/Festnahme von Straftätern erzielt. 
Die Kölner Polizei begrüßt ebenfalls den Ausbau der Videoüberwachung in den Zwischenebenen. 
Zudem hat die Kölner Polizei aktuell angekündigt, dass sie die Videoüberwachung im öffentlichen 
Raum verstärken möchte und hat hierfür ihr Konzept sowie mögliche Standorte in die öffentliche und 
politische Diskussion gegeben. 
Förderfähigkeit der Videodetektion in den Haltestellen Friesenplatz und Rudolfplatz durch den 
Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) 
 
Die KVB AG hat am 10. Juni 2016 für die Videoüberwachung in den Zwischenebenen aller Kölner U-
Bahnhaltestellen und zusätzlich am 15. Juli 2016 für die Videoüberwachung in einer 1. Baustufe in 
den Haltestellen Rudolfplatz und Friesenplatz jeweils eine Programmanmeldung zur nachträglichen 
Aufnahme der Maßnahme in den bereits beschlossenen Förderkatalog der Bewilligungsbehörde ein-
gereicht. 
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat als Zuschussgeber nun mitgeteilt, dass er die 
Maßnahme „Videoüberwachung in den Zwischenebenen der U-Bahnhaltestellen (1. Baustufe)“ in der 
Verbandsversammlung am 16. September 2016 nachträglich zur Aufnahme in den aktuellen Förder-

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katalog nach § 12 ÖPNVG vorschlagen wird. Zudem wird die Förderung weiterer Baustufen ggf. in 
Aussicht gestellt. 
Seitens der Verwaltung der Stadt Köln wurde eine Beschlussvorlage (1596/2016) für die Erteilung des 
Hausrechtes an die KVB AG zur Installation der Videodetektion zwecks Abschreckungswirkung für 
alle Zwischenebenen der U-Bahn-Haltestellen erstellt und auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom 
28. Juni 2016 aufgenommen. Wegen Beratungsbedarf wurde die Beschlussvorlage zurückgestellt. 
Der NVR teilt der KVB AG nun auf Rückfrage am 11. August 2016 mit, dass für eine positive Ent-
scheidung für eine Förderung mindestens ein Beschluss über eine Übertragung des Hausrechts für 
die Zwischenebenen der vorgenannten U-Bahnhaltestellen von der Stadt Köln an die KVB AG zwin-
gend notwendig ist. Die KVB AG hat die Stadtverwaltung umgehend mit Datum vom 12. August 2016 
über diese Möglichkeit in Kenntnis gesetzt.  
Die KVB AG trägt die Kosten beziehungsweise die Eigenanteile für die Videoinstallation vollständig 
selbst.

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

1205 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0364/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 
 
Mehr Sicherheit-Weniger Angstgefühl in den U-Bahn-Stationen Kalk Post und Kalk Kapelle 
AN/1641/2016 
 
 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 3.11.2016 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung, mit der KVB AG Gespräche zu führen mit dem Ziel, 
Videokameras auf den Verteilerebenen der U-Bahn-Haltestellen Kalk Post und Kalk Kapelle zu instal-
lieren und in Betrieb zu nehmen.“ 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Die Nachrüstung der beiden Haltestellen ist in dem Maßnahmenpaket zur Videoüberwachung der 
Verteilerebenen enthalten (siehe anliegende Vorlage). Die Umsetzung ist in der 2. Baustufe vorgese-
hen. Allerdings sind bisher nur die Kameras für die Haltestellen Friesenplatz und Rudolfplatz im aktu-
ellen Förderkatalog nach § 12 ÖPNV aufgenommen worden. Die Förderung zur Ausrüstung weiterer 
Haltstellen mit Kameras wurde wie im beigefügten Beschluss des Rates vom 22.09.2016 erläutert 
ggf. in Aussicht gestellt. 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0364/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
20.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27