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2623/2021

Neuer Übergang Innere Kanalstraße auf Höhe des Telekom-Verwaltungsgebäudes

Mitteilung Ausschuss 20.08.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.10.2021, TOP 7.2.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2689 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer  10.08.2021 
 2623/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 
Verkehrsausschuss 05.10.2021 
 
Neuer Übergang Innere Kanalstraße auf Höhe des Telekom-Verwaltungsgebäudes 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Sitzung am 28.06.2021, TOP 8.1 
(AN/1420/2021) 
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld: 
 
„Die Verwaltung wird aufgefordert die neu geschaffene Lichtsignalanlage (zwischen Prälat-Ludwig-
Wolker-Bezirkssportanlage und dem Inneren Grüngürtel) so zu optimieren, dass es für alle wartenden 
Menschen möglich ist, in einer Grünphase die Innere Kanalstraße zu überqueren. Dazu sind die War-
tezeiten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen bei der Überquerung zu verkürzen und die Grün-
phasen zu verlängern.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die gewünschte Anpassung der Schaltung der neu geschaffenen Lichtsignalanlage zur Querung der 
Inneren Kanalstraße in Höhe des Fernmeldeturms gemäß des Beschlusses der BV 4 kann seitens 
der Verwaltung nicht umgesetzt werden. 
 
Begründung: 
Die Querung der Richtungsfahrbahnen der Inneren Kanalstraße ist eingerichtet worden, um das We-
genetz für den Fuß- und Radverkehr zu ergänzen, direkte Beziehungen zu eröffnen und damit im 
erheblichen Umfang Umwege und Wegezeiten zu reduzieren. Diese Ziele werden in beträchtlichem 
Umfang erreicht, auch wenn Wartezeiten an der Ampelanlage entstehen. 
 
Eine durchgängige Grünphase für den Fuß- und Radverkehr wurde aufgrund der Gesamtabwägung 
zum Verkehrsablauf auf der Inneren Kanalstraße nicht realisiert. Das Anhalten der bisher in Grüner 
Welle koordinierten Fahrzeugströme hätte durch die Brems- und Anfahrvorgänge eine deutliche Ver-
schlechterung in den Aspekten der Luftreinhaltung, des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit zur 
Folge. Der kurzzeitige Aufenthalt auf der 5,00 m langen und 4,00 m breiten Mittelinsel, die eine siche-
re Aufstellmöglichkeit für Radfahrende und zu Fuß Gehende bietet, wird aufgrund der Verkehrsbe-
deutung der Inneren Kanalstraße als Landesstraße, als vertretbarer Nachteil in einer wesentlich ver-
besserten Wegebeziehung für den Kraftfahrzeugverkehr entsprechend der Empfehlung der Verwal-
tungsvorschrift zu § 37 der StVO hingenommen.    
 
Hinweis: 
Die Innere Kanalstraße hat eine übergeordnete verkehrliche Bedeutung. Änderungsmaßnahmen an 
der Inneren Kanalstraße sind daher durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. Dem Verkehrs-

2 
 
ausschuss wird diese Mitteilung deshalb gleichfalls zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. i.V. Greitemann für Dez. III

Beratungsverlauf (3)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.14 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
06.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.10.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2623/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.08.2021
Erstellt
21.07.2021 07:43