2623/2021
Neuer Übergang Innere Kanalstraße auf Höhe des Telekom-Verwaltungsgebäudes
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Mitteilung Ausschuss
2689 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 10.08.2021 2623/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 Verkehrsausschuss 05.10.2021 Neuer Übergang Innere Kanalstraße auf Höhe des Telekom-Verwaltungsgebäudes hier: Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Sitzung am 28.06.2021, TOP 8.1 (AN/1420/2021) Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld: „Die Verwaltung wird aufgefordert die neu geschaffene Lichtsignalanlage (zwischen Prälat-Ludwig- Wolker-Bezirkssportanlage und dem Inneren Grüngürtel) so zu optimieren, dass es für alle wartenden Menschen möglich ist, in einer Grünphase die Innere Kanalstraße zu überqueren. Dazu sind die War- tezeiten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen bei der Überquerung zu verkürzen und die Grün- phasen zu verlängern.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die gewünschte Anpassung der Schaltung der neu geschaffenen Lichtsignalanlage zur Querung der Inneren Kanalstraße in Höhe des Fernmeldeturms gemäß des Beschlusses der BV 4 kann seitens der Verwaltung nicht umgesetzt werden. Begründung: Die Querung der Richtungsfahrbahnen der Inneren Kanalstraße ist eingerichtet worden, um das We- genetz für den Fuß- und Radverkehr zu ergänzen, direkte Beziehungen zu eröffnen und damit im erheblichen Umfang Umwege und Wegezeiten zu reduzieren. Diese Ziele werden in beträchtlichem Umfang erreicht, auch wenn Wartezeiten an der Ampelanlage entstehen. Eine durchgängige Grünphase für den Fuß- und Radverkehr wurde aufgrund der Gesamtabwägung zum Verkehrsablauf auf der Inneren Kanalstraße nicht realisiert. Das Anhalten der bisher in Grüner Welle koordinierten Fahrzeugströme hätte durch die Brems- und Anfahrvorgänge eine deutliche Ver- schlechterung in den Aspekten der Luftreinhaltung, des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit zur Folge. Der kurzzeitige Aufenthalt auf der 5,00 m langen und 4,00 m breiten Mittelinsel, die eine siche- re Aufstellmöglichkeit für Radfahrende und zu Fuß Gehende bietet, wird aufgrund der Verkehrsbe- deutung der Inneren Kanalstraße als Landesstraße, als vertretbarer Nachteil in einer wesentlich ver- besserten Wegebeziehung für den Kraftfahrzeugverkehr entsprechend der Empfehlung der Verwal- tungsvorschrift zu § 37 der StVO hingenommen. Hinweis: Die Innere Kanalstraße hat eine übergeordnete verkehrliche Bedeutung. Änderungsmaßnahmen an der Inneren Kanalstraße sind daher durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. Dem Verkehrs- 2 ausschuss wird diese Mitteilung deshalb gleichfalls zur Kenntnis gegeben. Gez. i.V. Greitemann für Dez. III
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2623/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.08.2021
- Erstellt
- 21.07.2021 07:43