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AN/2116/2023

Verfahren für zukünftige Beigeordnetenwahlen

Die Linke. Antrag nach § 3 12.12.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2024, TOP 3.1.4

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

3691 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.11.2023 
AN/2116/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.12.2023 
06.02.2024 
 
Verfahren für zukünftige Beigeordnetenwahlen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet den folgenden Antrag auf  
die Tagesordnung der Ratssitzung am 07. Dezember 2023 zu setzen.  
 
Beschluss:  
Für zukünftige Beigeordnetenwahlen werden die folgenden Punkte berücksichtigt:  
1. Aus der Mitte des Rates wird eine Kommission gebildet. Die Besetzung erfolgt 
dabei entsprechend der Mehrheitsverhältnisse des Rates.  Die Kommission tagt 
nichtöffentlich. Sie unterbreitet zusa mmen mit der Oberbürgermeisterin dem 
Rat – ggf. mehrheitlich – spätestens zwei Wochen vor der Ratsentscheidung 
einen oder mehrere Vorschläge, für die Wahl der*des Beigeordneten. Der 
Findungskommission kommt keine eigene Entscheidungskompetenz zu, 
vielmehr bleibt der Rat selbst Herr des Verfahrens, auch wenn er sich für den 
Vorschlag geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten einer solchen 
Findungskommission bedient. Das Recht des Rates eigene Vorschläge zu 
unterbreiten bleibt unberührt. 
 
2. Um ein rechtssicheres Wahlverfahren zu gewährleisten, wird der Leitfaden der 
Bezirksregierung zur Wahl von Beigeordneten nach § 71 GO NRW (Schreiben 
vom 11. September 2023) beachtet.

3. Die Informations-, Mitwirkungs - und Akteneinsichtsrechte der Ratsmitglieder 
werden beachtet. 
 
4. Damit die Ratsmitglieder sich ein eigenes Bild machen und eine 
Wahlentscheidung treffen können, werden ihnen frühzeitig und umfassend 
Informationen zur Verfügung gestellt. Die zur Wahl von Beigeordneten 
berufenen Ratsmitglieder haben das organschaftliche R echt, sich über den Kreis 
der Bewerber*innen im Vorfeld der Wahl zu informieren. Eine Geheimhaltung 
von Bewerber*innen gegenüber dem Rat ist auch dann ausgeschlossen, wenn 
beispielsweise zur Vorbereitung der Auswahl ein privates 
Personalberatungsunternehmen hinzugezogen und/oder eine 
Findungskommission des Rates eingesetzt wurde.  
 
5. Bei Hinzuziehung eines Personalberatungsunternehmens ist zu gewährleisten, 
dass die Transparenz gegenüber jedem Ratsmitglied hergestellt wird. Das 
Personalberatungsunternehmen ber ichtet an die Findungskommission. Das 
Recht der Ratsmitglieder auf Prüfung der Wahlvorschläge umfasst auch alle von 
der Personalagentur direkt Angesprochenen, die Bewerbungsunterlagen 
abgegeben und/oder an Interviews und Auswahlrunden teilgenommen haben, 
sofern sie die Bewerbung nicht zurückgezogen haben.  
Dies gilt auch hinsichtlich derjenigen Bewerber*innen, denen zuvor abgesagt 
wird. Zu einer solchen Absage sind weder das Personalberatungsunternehmen 
noch die Kommission befugt. 
 
Begründung:  
Nicht immer hat die Stadt Köln in den letzten Jahren in Bezug auf die Besetzung 
offener Stellen ein gutes Bild abgegeben. Das hat nicht zum Renommee und zur 
Bewerbungswilligkeit der besten Köpfe beigetragen. Der Stadt aber muss es daran 
gelegen sein, eben diese besten  Köpfe unabhängig von Parteizugehörigkeiten zu 
verpflichten. Auch und gerade bei der Besetzung der Kölner Stadtspitze mit 
Wahlbeamten für acht Jahre sind größtmögliche Offenheit und Transparenz zu 
gewährleisten und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte de r Bewerber*innen zu 
wahren. 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.02.2024 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2116/2023
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
12.12.2023
Erstellt
27.11.2023 10:05