AN/2116/2023
Verfahren für zukünftige Beigeordnetenwahlen
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.11.2023 AN/2116/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 07.12.2023 06.02.2024 Verfahren für zukünftige Beigeordnetenwahlen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 07. Dezember 2023 zu setzen. Beschluss: Für zukünftige Beigeordnetenwahlen werden die folgenden Punkte berücksichtigt: 1. Aus der Mitte des Rates wird eine Kommission gebildet. Die Besetzung erfolgt dabei entsprechend der Mehrheitsverhältnisse des Rates. Die Kommission tagt nichtöffentlich. Sie unterbreitet zusa mmen mit der Oberbürgermeisterin dem Rat – ggf. mehrheitlich – spätestens zwei Wochen vor der Ratsentscheidung einen oder mehrere Vorschläge, für die Wahl der*des Beigeordneten. Der Findungskommission kommt keine eigene Entscheidungskompetenz zu, vielmehr bleibt der Rat selbst Herr des Verfahrens, auch wenn er sich für den Vorschlag geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten einer solchen Findungskommission bedient. Das Recht des Rates eigene Vorschläge zu unterbreiten bleibt unberührt. 2. Um ein rechtssicheres Wahlverfahren zu gewährleisten, wird der Leitfaden der Bezirksregierung zur Wahl von Beigeordneten nach § 71 GO NRW (Schreiben vom 11. September 2023) beachtet. 3. Die Informations-, Mitwirkungs - und Akteneinsichtsrechte der Ratsmitglieder werden beachtet. 4. Damit die Ratsmitglieder sich ein eigenes Bild machen und eine Wahlentscheidung treffen können, werden ihnen frühzeitig und umfassend Informationen zur Verfügung gestellt. Die zur Wahl von Beigeordneten berufenen Ratsmitglieder haben das organschaftliche R echt, sich über den Kreis der Bewerber*innen im Vorfeld der Wahl zu informieren. Eine Geheimhaltung von Bewerber*innen gegenüber dem Rat ist auch dann ausgeschlossen, wenn beispielsweise zur Vorbereitung der Auswahl ein privates Personalberatungsunternehmen hinzugezogen und/oder eine Findungskommission des Rates eingesetzt wurde. 5. Bei Hinzuziehung eines Personalberatungsunternehmens ist zu gewährleisten, dass die Transparenz gegenüber jedem Ratsmitglied hergestellt wird. Das Personalberatungsunternehmen ber ichtet an die Findungskommission. Das Recht der Ratsmitglieder auf Prüfung der Wahlvorschläge umfasst auch alle von der Personalagentur direkt Angesprochenen, die Bewerbungsunterlagen abgegeben und/oder an Interviews und Auswahlrunden teilgenommen haben, sofern sie die Bewerbung nicht zurückgezogen haben. Dies gilt auch hinsichtlich derjenigen Bewerber*innen, denen zuvor abgesagt wird. Zu einer solchen Absage sind weder das Personalberatungsunternehmen noch die Kommission befugt. Begründung: Nicht immer hat die Stadt Köln in den letzten Jahren in Bezug auf die Besetzung offener Stellen ein gutes Bild abgegeben. Das hat nicht zum Renommee und zur Bewerbungswilligkeit der besten Köpfe beigetragen. Der Stadt aber muss es daran gelegen sein, eben diese besten Köpfe unabhängig von Parteizugehörigkeiten zu verpflichten. Auch und gerade bei der Besetzung der Kölner Stadtspitze mit Wahlbeamten für acht Jahre sind größtmögliche Offenheit und Transparenz zu gewährleisten und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte de r Bewerber*innen zu wahren. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/2116/2023
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 12.12.2023
- Erstellt
- 27.11.2023 10:05