AN/2097/2023
ÄA zu TOP 8.1.1.Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen (vier Haltekanten) der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk
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Änderungsantrag (Die Linke BV8)
2392 Zeichen
Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.11.2023 AN/2097/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 TOP 8.1.1 ÄA zu TOP 8.1.1.Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen (vier Haltekanten) der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um die Aufnahme des folgenden Änderungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 23. November 2023. Beschluss: Die vorliegende Beschlussvorlage wird um den folgenden Punkt 3 ergänzt: Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien wird auf der untersten Intensitätsstufe durchgeführt werden. (Beispielhaft könnte die in Beschlussvorlage 3760/2023 dargelegte Beteiligung sein) Begründung: In den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung gliedern sich in drei Intensitätsstufen. Je höher die Stufe, desto stärker sind die Möglichkeiten der Einflussnahme aufseiten der sich beteiligenden Personen und Gruppen. Und desto stärker ist auch ihre Mitverantwortung für das Ergebnis. Die Beteiligungsstufen reichen dabei von Information hin zu gemeinsamer Gestaltung. Die Beteiligungsstufe spiegelt wider, wie Kommunikation abläuft und welches Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Beteiligungsversprechen der Öffentlichkeit gegeben wurde. Die Intensitätsstufen sind aufsteigend: Die niedrigste Intensitätsstufe ist die Information Die Öffentlichkeit kann sich über Planungen oder Entscheidungen informieren, sie nimmt aber keinen Einfluss darauf. Die Kommunikation verläuft in der Regel einseitig. Warum diese Form der Beteiligung mit der ebenfalls in den Leitlinien vorgesehenen Begründung, dass es keinen Gestaltungsspielraum gäbe, abgelehnt werden kann ist zum einen ein zu behebender Mangel an den Leitlinien und zum zweiten logisch nicht nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2097/2023
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 23.11.2023
- Erstellt
- 23.11.2023 11:19