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AN/2097/2023

ÄA zu TOP 8.1.1.Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen (vier Haltekanten) der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk

Änderungsantrag BV8 (Linke) 23.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.11.2023

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

2392 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.11.2023 
AN/2097/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 
TOP 8.1.1 
 
ÄA zu TOP 8.1.1.Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei 
Bushaltestellen (vier Haltekanten) der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um die Aufnahme des 
folgenden Änderungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk am 23. November 2023.  
 
Beschluss:  
 
Die vorliegende Beschlussvorlage wird um den folgenden Punkt 3 ergänzt: 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach den vom Rat der Stadt Köln 
beschlossenen Leitlinien wird auf der untersten Intensitätsstufe 
durchgeführt werden. 
(Beispielhaft könnte die in Beschlussvorlage 3760/2023 dargelegte Beteiligung sein) 
 
Begründung:  
In den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
gliedern sich in drei Intensitätsstufen. Je höher die Stufe, desto stärker sind die 
Möglichkeiten der Einflussnahme aufseiten der sich beteiligenden Personen und 
Gruppen. Und desto stärker ist auch ihre Mitverantwortung für das Ergebnis. Die 
Beteiligungsstufen reichen dabei von Information hin zu gemeinsamer Gestaltung. Die 
Beteiligungsstufe spiegelt wider, wie Kommunikation abläuft und welches 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
Beteiligungsversprechen der Öffentlichkeit gegeben wurde. Die Intensitätsstufen sind 
aufsteigend: 
 
Die niedrigste Intensitätsstufe ist die 
Information 
Die Öffentlichkeit kann sich über Planungen oder Entscheidungen informieren, 
sie nimmt aber keinen Einfluss darauf. 
Die Kommunikation verläuft in der Regel einseitig. 
 
Warum diese Form der Beteiligung mit der ebenfalls in den Leitlinien vorgesehenen 
Begründung, dass es keinen Gestaltungsspielraum gäbe, abgelehnt werden kann ist 
zum einen ein zu behebender Mangel an den Leitlinien und zum zweiten logisch nicht 
nachvollziehbar.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsvorsitzender      Stellvertretender  
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2097/2023
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
23.11.2023
Erstellt
23.11.2023 11:19