1532/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Nippes vom 16.03.20.23 (AN-0452-2023) betreffend "Grethenstraße in Longerich"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3834 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 1532/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Nippes vom 16.03.2023 (AN-0452-2023) betreffend „Grethenstraße in Longerich„ Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 15.11.2018 wurde die Verwaltungsvorlage 3386/2018 zur Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr in geänderter Fassung beschlossen. Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 1 „Welche Erfahrungen wurden seitdem gewonnen? Bitte der BV eine detaillierte Darstel- lung geben.“ 2 „Wie oft und wann genau (Datum und Uhrzeitrahmen) erfolgte eine Zählung der Radfah- renden?“ 3 „Wie oft erfolgte eine Kontrolle der Ausschleusungsspur an der Longericher Hauptstraße auf falsch parkende PKW durch den Ordnungsdienst?“ 4 „Wie erklärt die Verwaltung, dass trotz beschlossener halbjähriger Versuchsphase die Öffnung bis heute unverändert besteht, ohne dass die BV über die Verlängerung oder die Erkenntnisse aus der Versuchsphase informiert wurde?“ Antwort der Verwaltung: Einbahnstraßen werden stadtweit nach Prüfung für den Radverkehr in Gegenrichtung geöff- net, wenn die Rahmenbedingungen es zulassen. Dies ermöglicht die Schließung von Netzlü- cken. Dieses Vorgehen führte in den letzten Jahren zu einer Vielzahl an Öffnungen und ist so- mit ein etabliertes Verfahren. Hierzu liegen Beschlüsse vor, die dieses Verfahren als laufen- des Geschäft der Verwaltung ermöglichen. Der Stadtbezirk Nippes hat hierzu in der Sitzung vom 03.12.2020 (1279/2020) einen Beschluss gefasst. Seitdem konnten über 30 Einbahnstra- ßen für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden. Das Vorgehen ist hierbei bei jeder Öffnung identisch. Es gibt keine Mindestanzahl von Nutzenden, bei der eine Einbahnstraßenöffnung in Erwägung gezogen oder nachträglich wieder zurückgenommen wird. Es gibt daher stadtweit keine sepa- rate Evaluierung/Verkehrszählung einer Einbahnstraßenöffnung. Eine Rücknahme der Öff- nung für Radfahrende in Gegenrichtung fand im gesamten Stadtgebiet in den letzten Jahren nicht statt. Bei Bedarf werden vereinzelt Anpassungen der Infrastruktur vorgenommen, um eine Öffnung weiter zu ermöglichen. Eine explizite Zählung der Radfahrenden erfolgt bei einer Öffnung der Einbahnstraße aus oben genannten Gründen nicht. 2 Zu 1. und 2.) Die Öffnung der Einbahnstraße der Grethenstraße in Gegenrichtung erfolgte ge- mäß dem Ergebnis des Ortstermins. Seit der Öffnung haben sich keine Hinweise darauf erge- ben, dass die Öffnung zu Konflikten geführt hat. Aufgrund des obigen Sachverhaltes und des allgemeinen städtischen Vorgehens sah die Verwaltung keinen weiteren Handlungsbedarf und die Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr blieb bestehen. Zu 3.) Es erfolgen keine expliziten Kontrollen für diese Maßnahme. Die Kontrollen werden im Bezirk entsprechend der personellen Kapazitäten im Rahmen der vorgesehenen Kontrollen durchgeführt. Eine Beschwerdelage liegt der Verwaltung bis heute nicht vor. Zu 4.) Da die Öffnung von Einbahnstraßen einer standardisierten Vorgehensweise folgt und keine explizite Evaluierung einer Öffnung vorgenommen wird, ist der Unterpunkt dieses Be- schlusses inkl. der Rückmeldung mit dem Hintergrund des zusätzlichen Beschlusses aus 2020 im Rahmen des Tagesgeschäftes leider liegen geblieben. Die Meldung an die BV be- züglich der Ergebnisse wurde dahingehend versäumt. Eine zusätzliche Anmeldung als Tagesordnungspunkt in einem der letzten Runden Tische Fuß- und Radverkehr wurde von keiner Seite vorgenommen. Die Verwaltung wird die Thema- tik für den nächsten Termin am 19.05 vorsehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1532/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.05.2025
- Erstellt
- 16.05.2025 08:15