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1532/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Nippes vom 16.03.20.23 (AN-0452-2023) betreffend "Grethenstraße in Longerich"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 22.05.2025

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3834 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1532/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 
Nippes vom 16.03.2023 (AN-0452-2023) betreffend „Grethenstraße in Longerich„ 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 15.11.2018 wurde die Verwaltungsvorlage 
3386/2018 zur Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr in geänderter 
Fassung beschlossen. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 
1 „Welche Erfahrungen wurden seitdem gewonnen? Bitte der BV eine detaillierte Darstel-
lung geben.“ 
2 „Wie oft und wann genau (Datum und Uhrzeitrahmen) erfolgte eine Zählung der Radfah-
renden?“ 
3 „Wie oft erfolgte eine Kontrolle der Ausschleusungsspur an der Longericher Hauptstraße 
auf falsch parkende PKW durch den Ordnungsdienst?“ 
4 „Wie erklärt die Verwaltung, dass trotz beschlossener halbjähriger Versuchsphase die 
Öffnung bis heute unverändert besteht, ohne dass die BV über die Verlängerung oder 
die Erkenntnisse aus der Versuchsphase informiert wurde?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Einbahnstraßen werden stadtweit nach Prüfung für den Radverkehr in Gegenrichtung geöff-
net, wenn die Rahmenbedingungen es zulassen. Dies ermöglicht die Schließung von Netzlü-
cken. Dieses Vorgehen führte in den letzten Jahren zu einer Vielzahl an Öffnungen und ist so-
mit ein etabliertes Verfahren. Hierzu liegen Beschlüsse vor, die dieses Verfahren als laufen-
des Geschäft der Verwaltung ermöglichen. Der Stadtbezirk Nippes hat hierzu in der Sitzung 
vom 03.12.2020 (1279/2020) einen Beschluss gefasst. Seitdem konnten über 30 Einbahnstra-
ßen für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden. Das Vorgehen ist hierbei bei jeder 
Öffnung identisch. 
 
Es gibt keine Mindestanzahl von Nutzenden, bei der eine Einbahnstraßenöffnung in Erwägung 
gezogen oder nachträglich wieder zurückgenommen wird. Es gibt daher stadtweit keine sepa-
rate Evaluierung/Verkehrszählung einer Einbahnstraßenöffnung. Eine Rücknahme der Öff-
nung für Radfahrende in Gegenrichtung fand im gesamten Stadtgebiet in den letzten Jahren 
nicht statt. Bei Bedarf werden vereinzelt Anpassungen der Infrastruktur vorgenommen, um 
eine Öffnung weiter zu ermöglichen. Eine explizite Zählung der Radfahrenden erfolgt bei einer 
Öffnung der Einbahnstraße aus oben genannten Gründen nicht.

2 
 
Zu 1. und 2.) Die Öffnung der Einbahnstraße der Grethenstraße in Gegenrichtung erfolgte ge-
mäß dem Ergebnis des Ortstermins. Seit der Öffnung haben sich keine Hinweise darauf erge-
ben, dass die Öffnung zu Konflikten geführt hat. Aufgrund des obigen Sachverhaltes und des 
allgemeinen städtischen Vorgehens sah die Verwaltung keinen weiteren Handlungsbedarf und 
die Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr blieb bestehen. 
 
Zu 3.) Es erfolgen keine expliziten Kontrollen für diese Maßnahme. Die Kontrollen werden im 
Bezirk entsprechend der personellen Kapazitäten im Rahmen der vorgesehenen Kontrollen 
durchgeführt. Eine Beschwerdelage liegt der Verwaltung bis heute nicht vor. 
 
Zu 4.) Da die Öffnung von Einbahnstraßen einer standardisierten Vorgehensweise folgt und 
keine explizite Evaluierung einer Öffnung vorgenommen wird, ist der Unterpunkt dieses Be-
schlusses inkl. der Rückmeldung mit dem Hintergrund des zusätzlichen Beschlusses aus 
2020 im Rahmen des Tagesgeschäftes leider liegen geblieben. Die Meldung an die BV be-
züglich der Ergebnisse wurde dahingehend versäumt.  
 
Eine zusätzliche Anmeldung als Tagesordnungspunkt in einem der letzten Runden Tische 
Fuß- und Radverkehr wurde von keiner Seite vorgenommen. Die Verwaltung wird die Thema-
tik für den nächsten Termin am 19.05 vorsehen.

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1532/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.05.2025
Erstellt
16.05.2025 08:15