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4125/2018

Wohnungsleerstand im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.12.2018, TOP 7.2.8.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2356 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/3 
AN/1795/2018 
Vorlagen-Nummer 
 4125/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
 
Wohnungsleerstand im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zu der Anfrage der Fraktion DIE LINKE unter AN/1795/2018 
 
1. Wie viele Wohnungen stehen seit mehr als einem Jahr im Stadtbezirk Rodenkirchen leer und wel-
cher Stadtteil ist besonders betroffen? 
 
Antwort zu Frage 1 
 
Aktuell sind der Verwaltung 17 offene Fälle von ungenehmigtem Leerstand im Stadtbezirk Rodenkir-
chen bekannt. Insgesamt stehen bei diesen Fällen 28 Wohnungen mehr als ein Jahr leer. Davon ent-
fällt der Großteil von 16 Wohneinheiten auf die Stadtteile Bayenthal (6 Wohneinheiten) und Marien-
burg (10 Wohneinheiten). 
 
2. Sind unter den leerstehenden Wohnungen auch Wohnungen, die der Stadt Köln gehören? 
 
Antwort zu Frage 2 
 
Nein, keine dieser leerstehenden Wohnungen ist im Eigentum der Stadt Köln. 
 
3. Wie viele Wohnungen wurden und werden zweckentfremdet genutzt und was unternimmt die Stadt 
Köln dagegen? 
 
Antwort zu Frage 3 
 
Die beim Amt für Wohnungswesen ansässige Wohnungsaufsicht geht jedem Hinweis auf eine mögli-
che Zweckentfremdung von Wohnraum nach. Zur üblichen Praxis gehören unter anderem zunächst 
umfangreiche Ermittlungen sowie die Überprüfung von Eigentums- und Mietverhältnissen. Sollte sich 
ein Anfangsverdacht erhärten, führt die Wohnungsaufsicht die erforderlichen Verwaltungsverfahren 
durch. Dies können Bußgeldverfahren zur Ahndung von Verstößen gegen die Wohnraumschutzsat-
zung sein und/oder ordnungsrechtliche Verfahren, in denen die Wiederzuführung der zweckfremd 
genutzten Wohnungen zu Wohnzwecken angeordnet wird. 
 
In Köln wurden seit Einführung der Wohnraumschutzsatzung am 01.07.2014 hinsichtlich 2089 
Wohneinheiten Ermittlungen wegen des Verdachts auf Zweckentfremdung von Wohnraum aufge-
nommen, davon waren 666 Wohnungen wegen des Verdachts auf Leerstand betroffen. Davon wur-
den bezogen auf den Stadtbezirk Rodenkirchen 53 Wohneinheiten wegen des Verdachtes auf unge-
nehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen und 40 Wohnungen wegen des 
Verdachtes auf ungenehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum durch Umwandlung überprüft.

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4125/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.12.2018
Erstellt
10.12.2018 11:21