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0954/2019

Anfrage der Ratsgruppe GUT Köln AN/0236/2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.04.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.05.2019, TOP 11.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9015 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/502/7 
 
Vorlagen-Nummer 16.04.2019 
 0954/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 02.05.2019 
 
Anfrage der Ratsgruppe GUT Köln AN/0236/2019 
Wohnungen für Obdachlose: Das „Housing First“- Konzept 
 
Vor dem Hintergrund des Konzeptes „Housing First“, welches u.a. in Österreich, Finnland oder Portu-
gal erfolgreich praktiziert und auch in Deutschland von anderen Kommunen aufgegriffen wird (wie 
z.B. der Housing First-Fond des Düsseldorfer Vereins der Wohnungslosenhilfe Asphalt e.V./FiftyFifty) 
bittet die Ratsgruppe GUT Köln um die Beantwortung verschiedener Fragen. 
 
Einleitend gibt die Verwaltung zunächst die ihr vorliegenden Kurzinformationen zum Housing First 
Konzept und zum Angebot der Wohnungslosenhilfe Asphalt e.V./FiftyFifty aus Düsseldorf: 
 
Housing First 
 
Das „Housing First“ wird definiert als ein Angebot, mit dem wohnungslose Menschen unmittelbar in 
bezahlbaren und dauerhaften Wohnraum mit regulärem Mietvertrag gebracht werden, ohne dass eine 
vorherige Erlangung einer Mietvertragsfähigkeit durch das stufenweise Durchlaufen aufeinander auf-
bauender Hilfeangebote (z.B. von Notschlafstelle über betreutes Wohnen) zur Bedingung gemacht 
wird. Persönliche Unterstützungsleistungen werden parallel angeboten, deren Annahme aber freiwillig 
ist. Die Vermietung und die Gewährung der Betreuungsleistung sind voneinander getrennt.  
 
Housing- First- Fonds von Asphalt e.V.- FiftyFifty in Kooperation mit dem Paritätischen NRW 
 
Der Düsseldorfer Verein der Wohnungslosenhilfe Asphalt e.V./FiftyFifty schafft in Kooperation mit 
dem Landesverband der Paritätische NRW Finanzierungsgrundlagen zum Ankauf von Wohnungen 
über einen Fonds. Der Finanzierungsfonds ist ausgestattet durch Zuwendungen, die aus dem Verkauf 
von gespendeten Kunstobjekten namhafter Künstler gewonnen werden. Über diesen Fonds soll eine 
Finanzierungsgrundlage für den Ankauf von Wohnungen geschaffen werden, die im Rahmen des 
Housing First Konzeptes wohnungslosen Menschen mit Mietvertrag zur Verfügung gestellt werden. 
Das Projekt wird durch das Land Nordrhein-Westfalen bis Ende November 2020 gefördert.  
 
Im Rahmen des Housing First Fonds können gemeinnützige Träger, die durch den LVR eine Aner-
kennung im Rahmen der Hilfe nach § 67 SGB XII haben, einen Förderantrag über max. 20 % des 
Kaufpreises der Immobilie erhalten. Die Förderung ist i.d.R. nur für den Erwerb von Bestandswoh-
nungen möglich. Die Zweckbindung hinsichtlich der Zielgruppe und des Konzeptansatzes besteht für 
die Dauer von 20 Jahren. Die Wohnungen müssen im Rahmen des jeweils geltenden sozialrechtli-
chen Mietrichtwerts an wohnungslose Menschen vermietet werden.

2 
 
Die Verwaltung beantwortet die von der Ratsgruppe GUT Köln gestellten Fragen wie folgt: 
 
1. Wie bewertet die Verwaltung das Konzept „Housing First“? 
 
Die Sozialverwaltung sieht das „Housing First“ Konzept grundsätzlich als ein innovatives Programm 
an, das als weitere Handlungsoption die Angebote im System der Wohnungslosenhilfe ergänzen 
kann. 
 
Die klassische Wohnungslosenhilfe hat sich auch in Köln über Jahrzehnte hinweg zu einem mehrstu-
figen System entwickelt, welches verschiedene Angebote vorhält (z.B. Notschlafstellen, niederschwel-
lige Wohnhilfen, stationäre Hilfen und betreutes Wohnen). 
 
Diese Hilfesegmente müssen nicht zwangsläufig nacheinander durchlaufen werden. Die Praxis hat 
gezeigt, dass ein stufenweiser Wechsel erfolgt, um eine Mietvertragsfähigkeit zu erproben oder wie-
derherzustellen. Das stufenweise Durchlaufen der Angebote kann im ungünstigen Fall aber auch da-
zu führen, dass eine Verfestigung in Hilfeangeboten der Wohnungslosenhilfe stattfindet und durch die 
an den Hilfesystemen angebundenen Versorgungsstrukturen (insbesondere wenn diese einen statio-
nären Charakter aufweisen) eine sog. Hospitalisierung stattfindet, die die Wiederherstellung der Miet-
vertragsfähigkeit negativ beeinflusst. 
 
Das Housing-First-Konzept stößt nach den Erfahrungen der Verwaltung an Grenzen. Soweit hier-
durch bei Eintritt einer akuten Wohnungslosigkeit unmittelbar Wohnraum angeboten werden kann, 
stellt dies ein sinnvolles Angebot zum Erhalt oder Wiederherstellung der Mietvertragsfähigkeit dar. 
 
Im Wohnungsmarkt in Köln sind aber Vermieter oftmals nicht bereit, an Wohnungslose zu vermieten. 
Zudem können die Betroffenen durch die Folgen jahrelanger Wohnungslosigkeit oder schwerer 
Sucht-/psychischer Erkrankungen notwendige Unterstützungsleistungen nicht in den erforderlichen 
Umfang annehmen. 
 
 
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung „Housing First“ auch in Köln umzusetzen? 
 
Der Housing First Ansatz wird in Köln in Teilaspekten bereits umgesetzt. 
 
Über ambulante Hilfen in Kostenträgerschaft des LVR können im Rahmen der Hilfeplanung nach § 67 
SGB XII Wohnungslose sozialarbeiterisch unterstützt werden, wenn und soweit sie eine Wohnung 
gefunden haben und eine solche Hilfe in Anspruch nehmen. 
 
Zugang zu eigenem Wohnraum ist auch über das abgestufte System der Wohnungslosenhilfe mög-
lich, insbesondere über ambulant betreutes Wohnens gemäß § 67 SGB XII. In diesem Rahmen wird 
eine vom Träger angemietete Wohnung an Wohnungslose untervermietet. Diese Untervermietung ist 
in aller Regel an die parallele sozialarbeiterische Betreuung durch den gleichen Träger gekoppelt. Es 
besteht dabei die Zielsetzung der Vermittlung in eine eigenständige Wohnung. Entsprechend ist das 
ambulant betreute Wohnen im Regelfall befristet. 
 
Ergänzt wird diese Möglichkeit seit November 2017 durch das vom Land geförderte Projekt zur 
Wohnraumakquise „Viadukt - Brücke zur Wohnung“. Der Kooperationsverbund Sozialdienst katholi-
scher Frauen (SkF e.V.), Sozialdienst Katholischer Männer (SKM e.V.) und Diakonisches Werk akqui-
rieren Wohnraum speziell für die Vermittlung wohnungsloser Menschen. Es besteht eine Kooperati-
onsvereinbarung mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. 
 
Bei der Vermittlung von Wohnungen werden Menschen sowohl aus dem System der Wohnungslo-
senhilfe als auch Menschen aus der akuten Wohnungslosigkeit berücksichtigt. Die Menschen erhal-
ten einen Mietvertrag. Begleitend zum Umzug in die neue Wohnung und zur Stabilisierung oder In-
tegration in das neue Wohnumfeld wird ihnen eine ambulante Hilfe nach § 67 SGB XII im neuen 
Wohnraum angeboten. 
 
Eine dezidierte Auswertung des Projektes u.a. hinsichtlich der Anzahl der vermittelten Wohnungen

3 
 
erfolgt zum Ende der Projektphase im November 2019. Derzeit prüft die Verwaltung aufgrund der 
positiven Projektergebnisse, ob eine Regelfinanzierung nach Ablauf der Förderung durch das Ministe-
rium möglich ist. 
 
3. Welche Träger der Obdachlosenhilfe in Köln wären als Kooperationspartner geeignet? 
 
Aufgrund der Förderbestimmungen kommen grundsätzlich alle Träger der Wohnungslosenhilfe als 
Kooperationspartner im Rahmen des Projektes von Asphalt e.V./FiftyFifty in Betracht. 
 
Aufgrund der engen Fördervoraussetzungen hinsichtlich der notwendigen investiven Mittel für den 
Ankauf von Wohnungen in Höhe von 80 % in Verbindung mit dem Mangel an verfügbaren Immobilien 
stößt die Realisierung in Köln an Grenzen. Nach Kenntnisstand der Verwaltung hat bisher kein Kölner 
Träger einen entsprechenden Antrag bei Asphalt e.V./FiftyFifty gestellt. Die Verwaltung hat das The-
ma bereits aufgegriffen und mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe in der Sitzung der Stadtarbeits-
gemeinschaft Wohnungslosenpolitik am 18.03.2019 erörtert. Das Thema wird in der Juli-Sitzung des 
Beirates der StadtAG und in der nächsten Sitzung der StadtAG für Köln abschließend beraten. Kern-
frage wird dabei sein, inwieweit der Ankauf von Wohnungen durch Trägern nach den Konditionen des 
Fonds für Köln eine Erweiterungen der bisherigen Möglichkeiten zur Versorgung mit Wohnraum dar-
stellen kann. 
 
4. Aus einer Antwort der Verwaltung vom 06.09.2018 (1902/2018) ist zu entnehmen, dass mit 
„mit Hochdruck die Strategie verfolgt werde, dem Personenkreis, der am meisten benachteiligt 
ist, am Wohnungsmarkt Wohnungen bereitzustellen“. Welcher Personenkreis ist gemeint und 
wie ist der Stand der Dinge? 
 
Der zitierten Beantwortung der Verwaltung liegt eine Anfrage von der Fraktion „Die Linke“ zur Ver-
wendbarkeit von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchteten zugrunde. 
 
Diese Frage wurde dahingehend beantwortet, dass die nicht mehr benötigten Flüchtlingsunterkünfte 
auf eine weitere Unterbringung für Wohnungslose hin überprüft würden, daneben aber weiterhin die 
Strategie verfolgt werde, für den Personenkreis der akut wohnungslosen und noch nicht regelversorg-
ten Menschen am Wohnungsmarkt Wohnungen bereitzustellen. 
 
Im Rahmen der Wohnungsbauoffensive sollen für öffentlich geförderten Wohnraum in einen größeren 
Umfang auch besonders jene Bürgerinnen und Bürger zum Zuge kommen, die ihre Wohnung verlo-
ren haben oder denen der Verlust der Wohnung droht. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

02.05.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0954/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.04.2019
Erstellt
11.03.2019 09:31