1045/2020
Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene in Form von institutionellen Förderungen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 1045/2020 Freigabedatum 07.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene in Form von institutionellen Förderungen Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss beschließt die „Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene als institutio- nelle Förderungen“ in allen Sparten der freien Szene und beauftragt die Verwaltung mit der darge- stellten Umsetzung (Ausschreibung von dreijährigen Betriebskostenzuschüssen) ab dem Haushalts- jahr 2021. Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2021 zur Verfügung. Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Mit der Änderung des Förderschwerpunkts Interessenvertretungen von einer Projekt- in eine instituti- onelle Förderung (dreijähriger Betriebskostenzuschuss) verfolgt die Kulturverwaltung das Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Diese Zielsetzung entspricht nicht zuletzt einer Idee, die bei den runden Tischen zur Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung Köln formuliert wurde (siehe Kulturentwicklungsplanung Köln, 2019: S. 149). Eine besondere Rolle und Bedeutung in der freien Szene kommt den sogenannten Interessenvertre- tungen in Köln zu, bei denen es sich um Zusammenschlüsse von Akteuren in einer Sparte oder Teil- sparte handelt. Die Interessenvertretungen sind dadurch charakterisiert, dass sie - jenseits von Ein- zelinteressen - übergeordnete Entwicklungen, Fragestellungen und Themen einer Sparte diskutieren und diese sowohl intern als auch nach außen kommunizieren und vertreten. Um eine Förderung erhalten zu können muss eine Interessenvertretung die folgenden Kriterien erfül- len: Die Interessenvertretung muss klar erkennbar legitimiert sein, d.h. ihre Mitgliedschaft muss ak- tiv erworben werden. Die Interessenvertretung muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene vertreten. Die Interessenvertretung muss über eine Geschäftsordnung, Satzung, o.ä. ihre grundsätzli- chen Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen. Die Interessenvertretung stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder öffent- lich bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme neuer Mitglieder zu. Die Interessenvertretung leistet kontinuierliche Gremienarbeit, auch über Köln hinaus (z.B. in Landes- oder Bundesverbänden). Die Interessenvertretung trägt anteilig zu Finanzierung ihrer Struktur bei, z.B. durch das Akqui- rieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. Gefördert werden Interessenvertretungen anteilig bei der Umsetzung ihrer Jahresplanungen. Die Jahresplanungen weisen klar die Aufgaben und Tätigkeiten aus, die die jeweilige Interes- senvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte umsetzen wird. Zu den förderfähigen Aufga- ben und Tätigkeiten zählen unter anderem: - Teilnahme an runden Tischen zur Kulturentwicklungsplanung Köln und in weiteren Gremi- en - Vernetzungsarbeit (lokal, regional, überregional) - Kommunikation nach innen (Szene) und nach außen (Verwaltung, Politik, Presse) - PR- und Öffentlichkeitsarbeit für die Szene (Website, Flyer, etc.) - Beratung der Mitglieder - Präsentation auf Fachkonferenzen oder –messen - Durchführung von Veranstaltungen zur Situation einer Sparte (Diskussionsforen, Sympo- sien, Kongresse, o.ä.) Alle im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten zur Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-, Miet-, Organisations-, Werbe- sowie Rei- sekosten etc.) sind förderfähig. Die Förderung erfolgt anteilig. Sollte keine weitere Kofinanzierung zur Verfügung stehen, beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. 3 „+“ = Vorteile/ „-“ = Nachteile der jeweiligen Förderart Neu: Institutionelle Förderung (BKZ) Bisher: Projektförderung Ziel der Gründung der Interessenvertretung: siehe oben und muss in Satzung verankert we r- den +Strukturkosten der Instit ution können (idR e.V.) als förderfähige Kosten vollständig b e- rücksichtigt werden + Mittels WiPl wird der Gesamtaufwand der Institution dargestellt, so dass die wirtschaf t- liche Tragfähigkeit eingeschätzt werden kann + Zahlung von Aufwandsentschädigung für Teilnahme an städtischen Runden Tischen, Netzwerken etc. in einer definierten Höhe wird im Zuwendungszweck konkretisiert festgelegt + Flexible Verwendung der Mittel je nach a k- tuellen Bedarfen bei gleichzeitiger Kontinu i- tät + Mehrjährige Förderung mittels Ratsbe- schluss gibt Planungssicherheit - Mittel werden einem Zuschussempfänger auf drei Jahre – unter Haushaltsvorbehalt - zugesagt und sind somit für diese Zeit nicht disponibel Ziel der Gründung der Interessenvertretung: siehe oben und muss in Satzung verankert wer- den - Strukturkosten können in einer Projektfö r- derung ( Projektkostenzuschuss) nur anteilig als förderfähige Kosten berücksichtigt we r- den (bisher als Orga-Pauschale) - Keine Einschätzung über Tragfähigkeit der Vereinsstruktur, da nur anteilig e Kosten der Struktur berücksichtigt werden - Systematik der Projektförderung wird „u n- terlaufen“ - Mittel werden pro Jahr vergeben, keine Planungssicherheit für Initiativen + Projektkostenzuschüsse werden jährlich vergeben, keine Bindung der Mittel ü ber mehrere Jahre Umsetzung Für die Bezuschussung von Interessenvertretungen durch Institutionelle Förderungen sieht die Kul- turverwaltung weiterhin ein Förderbudget „Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene“ in Höhe von 100.000 Euro jährlich vor. Die Umsetzung dieses Förderinstruments in 2020 dient der drin- gend notwendigen Struktursicherung der Institutionen der freien Szene. Anträge können zur allge- meinen Antragsfrist des Kulturamtes 30.09. alle drei Jahre gestellt werden. Die Förderung wird erst- malig zur nächsten Antragsfrist am 30.09.2020 für den Bewilligungszeitraum von Januar 2021 bis Dezember 2023 ausgeschrieben. Über die Zuweisung der Betriebskostenzuschüsse an einzelne Inte- ressenvertretungen entscheidet der Rat bzw. der Ausschuss für Kunst und Kultur der Stadt Köln. Finanzierung Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Demzufolge ist eine Umsetzung „Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene“ entspre- chend dieser Beschlussvorlage nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1045/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.04.2020
- Erstellt
- 03.04.2020 15:14