AN/1552/2021
Änderungsantrag zu TOP 4.1 - Anbieter von Verleihsystemen müssen verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern garantieren
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FDP Änderungsantrag nach § 13
3301 Zeichen
www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.07.2021 AN/1552/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 19.07.2021 Änderungsantrag zu TOP 4.1 - Anbieter von Verleihsystemen müssen verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern garantieren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1 (Antrag AN/1536/2021 – Anbieter von Verleihsystemen müssen verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern garantieren) auf die Tagesordnung des heutigen Hauptausschusses am 19. Juli 2021 zu setzen. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt folgende Änderung: Der Beschluss wird in Punkt 2 wie folgt ersetzt: 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Anbietern von Verleihsystemen für Elektrotretrol- ler im Rahmen des Ordnungsrechts folgende Auflagen zu machen: Es sollen an neuralgischen Punkten mehr Abstellflächen für Fahrräder sowie E- Scooter und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen werden. Wenn diese nicht vorhanden sind, muss allerdings sichergestellt werden, dass Gehwege bis zu einer Mindestbreite von 1,50m freigehalten werden. Über ihre jeweiligen Apps müssen die Verleiher die Nutzenden dazu verpflichten. Das ordnungsgemäße Abstellen könnte z. B. über ein von den Nutzenden beim Mietende zu entsendendes Foto überprüft werden. Falsch geparkte Fahrzeuge müssen dem Ordnungsamt gemeldet und von den Anbietern innerhalb von vier Stunden versetzt werden. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Elektrokleinstfahrzeuge soll dadurch begrenzt FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de werden, dass pro Standort nur maximal je drei Fahrzeuge von maximal drei verschie- denen Verleihern angeboten werden dürfen. Die einzelnen Bereitstellungsstandorte müssen minimal 50m von einander entfernt liegen. E-Scooter und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in der Kernnachtzeit nicht mehr entliehen werden. Die Verleiher müssen sicherstellen, dass E-Scooter und sonstige Elektrokleinfahr- zeuge nur mit einem Mindestabstand von 50m von Gewässern und nicht befahrbaren Fußgängerzonen abgestellt werden können. Fußgängerzonen, die ganz oder zeitweise für E-Scooter und sonstige Elektroklein- fahrzeuge gesperrt sind, sollen in diesem Sinne eindeutiger beschildert werden. Anbieter von Verleihsystemen werden verpflichtet, abgängige Fahrzeuge bei der Stadt zu melden. Illegal im Rhein, in Seen, und in Grünanlagen bzw. Wäldern usw. entsorgte E-Scooter müssen von den Anbietern umgehend geborgen und entsorgt werden. Die Verleiher werden verpflichtet, mit den AWB einen Servicevertrag abzuschließen, der die AWB gegen Bezahlung beauftragt, im Rahmen ihrer Straßenreinigungsleistun- gen bei falsch abgestellten oder z.B. umgefallenen E-Scootern und sonstigen Elektroklein- fahrzeugen einen ordnungsgemäßen Abstellzustand (wieder) herzustellen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ralph Sterck Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1552/2021
- Typ
- FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 19.07.2021
- Erstellt
- 19.07.2021 11:38