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AN/1552/2021

Änderungsantrag zu TOP 4.1 - Anbieter von Verleihsystemen müssen verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern garantieren

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 19.07.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.07.2021

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

3301 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Vorsitzende 
des Hauptausschusses 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.07.2021 
 
AN/1552/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 19.07.2021 
 
Änderungsantrag zu TOP 4.1 - Anbieter von Verleihsystemen müssen 
verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern garantieren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1 (Antrag 
AN/1536/2021 – Anbieter von Verleihsystemen müssen verantwortungsvollen Umgang mit 
E-Scootern garantieren) auf die Tagesordnung des heutigen Hauptausschusses am 19. Juli 
2021 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Hauptausschuss beschließt folgende Änderung: 
 
Der Beschluss wird in Punkt 2 wie folgt ersetzt: 
 
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Anbietern von Verleihsystemen für Elektrotretrol-
ler 
im Rahmen des Ordnungsrechts folgende Auflagen zu machen: 
 
Es sollen an neuralgischen Punkten mehr Abstellflächen für Fahrräder sowie E-
Scooter 
und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen werden. Wenn diese 
nicht vorhanden sind, muss allerdings sichergestellt werden, dass Gehwege bis zu 
einer Mindestbreite von 1,50m freigehalten werden. Über ihre jeweiligen Apps müssen 
die Verleiher die Nutzenden dazu verpflichten. Das ordnungsgemäße Abstellen 
könnte z. B. über ein von den Nutzenden beim Mietende zu entsendendes Foto überprüft 
werden. Falsch geparkte Fahrzeuge müssen dem Ordnungsamt gemeldet und 
von den Anbietern innerhalb von vier Stunden versetzt werden. 
 
Die Zahl der zur Verfügung stehenden Elektrokleinstfahrzeuge soll dadurch begrenzt 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
werden, dass pro Standort nur maximal je drei Fahrzeuge von maximal drei verschie-
denen Verleihern angeboten werden dürfen. Die einzelnen Bereitstellungsstandorte 
müssen minimal 50m von einander entfernt liegen. 
 
E-Scooter und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in der Kernnachtzeit nicht 
mehr entliehen werden. 
 
Die Verleiher müssen sicherstellen, dass E-Scooter und sonstige Elektrokleinfahr-
zeuge 
nur mit einem Mindestabstand von 50m von Gewässern und nicht befahrbaren 
Fußgängerzonen abgestellt werden können. 
 
Fußgängerzonen, die ganz oder zeitweise für E-Scooter und sonstige Elektroklein-
fahrzeuge gesperrt sind, sollen in diesem Sinne eindeutiger beschildert 
werden. 
 
Anbieter von Verleihsystemen werden verpflichtet, abgängige Fahrzeuge bei der Stadt 
zu melden. Illegal im Rhein, in Seen, und in Grünanlagen bzw. Wäldern usw. entsorgte 
E-Scooter müssen von den Anbietern umgehend geborgen und entsorgt werden. 
 
Die Verleiher werden verpflichtet, mit den AWB einen Servicevertrag abzuschließen, 
der die AWB gegen Bezahlung beauftragt, im Rahmen ihrer Straßenreinigungsleistun-
gen 
bei falsch abgestellten oder z.B. umgefallenen E-Scootern und sonstigen Elektroklein-
fahrzeugen einen ordnungsgemäßen Abstellzustand (wieder) herzustellen. 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ralph Sterck 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

19.07.2021 Hauptausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1552/2021
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
19.07.2021
Erstellt
19.07.2021 11:38