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V/1076/2008

Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte

Vorlagen 17.12.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 18.02.2009, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5832 Zeichen

V/1076/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.02.2009 Ausländerbeirat Anhörung 
05.02.2009 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen 
Flüchtlingen Anhörung 
18.02.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die „Integrationshilfen für Aussiedler“ zu den „Integrationshilfen für 
arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschic hte“ umzuwidmen und mit den Wohlfahrtsver-
bänden (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonisches Werk) ent-
sprechende Leistungsvereinbarungen abzuschließen.  
 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Haushaltsmittel stehen in der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“, 
Zeile 15 „Transferleistungen“, Produkt „Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte“ zur 
Verfügung. Darüber hinaus gehende Kosten entstehen nicht.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Die oben genannten vier Wohlfahrtsverbände erhalten auf Grund der Beschlüsse des ASG und 
des HAFI vom 17. bzw. 18.01.1989 einen jährlichen Pauschalzuschuss zur Durchführung von In-
tegrationshilfen für Aussiedler. Seit 1991 steht der Betrag unverändert in Höhe von (45.800 DM) 
23.417 € pro Verband zur Verfügung.  
Vorlagen-Nr.: 
V/1076/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwering 
Ruf: 
492 50 02 
E-Mail: 
SchweringMaria@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.12.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1076/2008 
 
Darüber hinaus sind im Produkt „Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte“ Integrations-
maßnahmen für die Landsmannschaft der Deutsc hen aus Russland mit jährlich 737 € sowie ein 
Einzelfallberatungsangebot für Aussiedler von der Verbraucherzentrale 2.945 € eingestellt. Die 
Mittel werden jeweils nach Bedarf bereitgestellt.  
 
Seit dem 01.01.2005 sind der Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz und das Diakonische 
Werk mit unterschiedlichen Stellenanteilen als Migrationserstberatungsstelle (MEB) anerkannt und 
erhalten Bundesmittel. Zurzeit ist für Münster ein Bedarf an 1,8 Personalstellen durch das  Bun-
desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgelegt. Die Erfahrungen der MEB haben deutlich 
gemacht, dass die Beratung überwiegend von bereits länger im Bundesgebiet lebenden Zuwande-
rern (Ausländer und Aussiedler) und weniger von Neuzuwanderern aufgesucht wird. Von daher 
wird das BAMF die Migrationserstberatung (MEB) zum 01.01.2009 in eine Migrationsberatung für 
Erwachsene (MBE) verändern. Die konzeptionellen Inhalte der MEB bleiben für die MBE weiterhin 
bindend.  
 
Mit Blick auf die jährlich zurück gehenden Aussiedlerzahlen (2005:165; 2006:71, 2007:29, 2008:2) 
und die damit verbundenen Schließungen von Aussiedlereinrichtungen hat sich auch die soziale 
Beratung und Begleitung von neu zugezogenen Aussiedlern absolut verringert. Die letzte Aussied-
lereinrichtung in Hiltrup wird zum 31.03.2009 geschlossen.  
 
 
2. Handlungsbedarf  
 
Unter Berücksichtung der veränderten Situation ist eine Neuausrichtung angezeigt: 
 
Für die Integrationshilfen für Aussiedler besteht keine kommunale Finanzierungsnotwendigkeit 
mehr. Zu den Zielgruppen der MEB bzw. MBE gehören neben Ausländern auch neu kommende 
Aussiedler sowie im Rahmen einer nachholenden Betreuung, Ausländer und Aussiedler. Allen an-
deren Ausländern und Aussiedlern stehen die kommunalen und gemeinnützigen Regeldienste 
offen.  
 
Von daher nehmen die Verbände in Zukunft einen neuen Schwerpunkt auf und bringen ihre Erfah-
rungen aus der Migrationsarbeit in das neue Aufgabenfeld ein.  
 
Dieser Schwerpunkt soll zukünftig eine gezielte Leistung zur Eingliederung nach § 16 Abs. 2 Satz 
2 Nr. 3 SGB II beinhalten. Zum Ende 2007 waren 2.317 Personen (1.309 Männer und 1.008 Frau-
en) mit Migrationsvorgeschichte (ohne Aussiedler) im Rechtskreis SGB II arbeitsuchend.  
 
Migrantinnen und Migranten sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler, für deren Eingliederung in das 
Erwerbsleben psychosoziale Betreuung angezeigt ist, werden von der AMS an die Verbände ver-
wiesen. Die Verbände stellen die Beratung sicher, übernehmen Fallverantwortung und vermitteln 
ggf. an andere Fachdienste.   
 
 
Die Stadt finanziert im Rahmen einer Pauschalfinanzierung in Höhe von 23.000 € eine halbe Per-
sonalstelle  pro Verband mit dem Titel „Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte“.  
 
Für die neuen Aufgabenschwerpunkte schließt die Stadt Leistungsvereinbarungen für einen Zeit-
raum über 2 Jahre ab, die die Inhalte der Leistung, insbesondere im Bereich der psychosozialen 
Hilfestellung, ein Verfahren zur Inanspruchnahme, zur Ausgestaltung und zur Begrenzung der Hilfe 
beschreibt sowie den Stadtteilbezug, die Sprechstunden sowie die Dokumentation regelt und die 
Mitarbeiterqualifizierung festschreibt.

- 3 - 
V/1076/2008 
3. Fazit 
 
Die Leistungsvereinbarungen sollen zum 01.04.2009 abgeschlossen werden. Im Zuschussbericht  
wird im Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ der Verwendungszweck bzw. die Zielsetzung der 
lfd. Nummer 35 von „Aussiedlerberatung“ in „Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte“ umbenannt.  
 
Die Finanzierung der Einzelberatung durch die Verbraucherzentrale wird auf die Personengruppe 
der arbeitsuchenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte erweitert und ebenso aus dem Pro-
duktbereich 05 bzw. der lfd. Nummer 35 geregelt. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russ-
land kann einen Antrag an die lfd. Nummer 37 „Förderungen im Feld Migration/Integration“ stellen, 
um so die Nutzungsgebühr des Raumes für ihre Veranstaltungen finanzieren zu können.   
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

04.02.2009 Sitzung
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2009 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen
TOP 8 Anhörung
Zur Sitzung
18.02.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/1076/2008
Typ
Vorlagen
Datum
17.12.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37