V/1076/2008
Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte
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Beschlussvorlage
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V/1076/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte Beratungsfolge 04.02.2009 Ausländerbeirat Anhörung 05.02.2009 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen Anhörung 18.02.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, die „Integrationshilfen für Aussiedler“ zu den „Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschic hte“ umzuwidmen und mit den Wohlfahrtsver- bänden (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonisches Werk) ent- sprechende Leistungsvereinbarungen abzuschließen. II. Kosten/Folgekosten Die Haushaltsmittel stehen in der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“, Zeile 15 „Transferleistungen“, Produkt „Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte“ zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Kosten entstehen nicht. Begründung: 1. Ausgangslage Die oben genannten vier Wohlfahrtsverbände erhalten auf Grund der Beschlüsse des ASG und des HAFI vom 17. bzw. 18.01.1989 einen jährlichen Pauschalzuschuss zur Durchführung von In- tegrationshilfen für Aussiedler. Seit 1991 steht der Betrag unverändert in Höhe von (45.800 DM) 23.417 € pro Verband zur Verfügung. Vorlagen-Nr.: V/1076/2008 Auskunft erteilt: Frau Schwering Ruf: 492 50 02 E-Mail: SchweringMaria@stadt-muenster.de Datum: 17.12.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1076/2008 Darüber hinaus sind im Produkt „Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte“ Integrations- maßnahmen für die Landsmannschaft der Deutsc hen aus Russland mit jährlich 737 € sowie ein Einzelfallberatungsangebot für Aussiedler von der Verbraucherzentrale 2.945 € eingestellt. Die Mittel werden jeweils nach Bedarf bereitgestellt. Seit dem 01.01.2005 sind der Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz und das Diakonische Werk mit unterschiedlichen Stellenanteilen als Migrationserstberatungsstelle (MEB) anerkannt und erhalten Bundesmittel. Zurzeit ist für Münster ein Bedarf an 1,8 Personalstellen durch das Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgelegt. Die Erfahrungen der MEB haben deutlich gemacht, dass die Beratung überwiegend von bereits länger im Bundesgebiet lebenden Zuwande- rern (Ausländer und Aussiedler) und weniger von Neuzuwanderern aufgesucht wird. Von daher wird das BAMF die Migrationserstberatung (MEB) zum 01.01.2009 in eine Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) verändern. Die konzeptionellen Inhalte der MEB bleiben für die MBE weiterhin bindend. Mit Blick auf die jährlich zurück gehenden Aussiedlerzahlen (2005:165; 2006:71, 2007:29, 2008:2) und die damit verbundenen Schließungen von Aussiedlereinrichtungen hat sich auch die soziale Beratung und Begleitung von neu zugezogenen Aussiedlern absolut verringert. Die letzte Aussied- lereinrichtung in Hiltrup wird zum 31.03.2009 geschlossen. 2. Handlungsbedarf Unter Berücksichtung der veränderten Situation ist eine Neuausrichtung angezeigt: Für die Integrationshilfen für Aussiedler besteht keine kommunale Finanzierungsnotwendigkeit mehr. Zu den Zielgruppen der MEB bzw. MBE gehören neben Ausländern auch neu kommende Aussiedler sowie im Rahmen einer nachholenden Betreuung, Ausländer und Aussiedler. Allen an- deren Ausländern und Aussiedlern stehen die kommunalen und gemeinnützigen Regeldienste offen. Von daher nehmen die Verbände in Zukunft einen neuen Schwerpunkt auf und bringen ihre Erfah- rungen aus der Migrationsarbeit in das neue Aufgabenfeld ein. Dieser Schwerpunkt soll zukünftig eine gezielte Leistung zur Eingliederung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II beinhalten. Zum Ende 2007 waren 2.317 Personen (1.309 Männer und 1.008 Frau- en) mit Migrationsvorgeschichte (ohne Aussiedler) im Rechtskreis SGB II arbeitsuchend. Migrantinnen und Migranten sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler, für deren Eingliederung in das Erwerbsleben psychosoziale Betreuung angezeigt ist, werden von der AMS an die Verbände ver- wiesen. Die Verbände stellen die Beratung sicher, übernehmen Fallverantwortung und vermitteln ggf. an andere Fachdienste. Die Stadt finanziert im Rahmen einer Pauschalfinanzierung in Höhe von 23.000 € eine halbe Per- sonalstelle pro Verband mit dem Titel „Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte“. Für die neuen Aufgabenschwerpunkte schließt die Stadt Leistungsvereinbarungen für einen Zeit- raum über 2 Jahre ab, die die Inhalte der Leistung, insbesondere im Bereich der psychosozialen Hilfestellung, ein Verfahren zur Inanspruchnahme, zur Ausgestaltung und zur Begrenzung der Hilfe beschreibt sowie den Stadtteilbezug, die Sprechstunden sowie die Dokumentation regelt und die Mitarbeiterqualifizierung festschreibt. - 3 - V/1076/2008 3. Fazit Die Leistungsvereinbarungen sollen zum 01.04.2009 abgeschlossen werden. Im Zuschussbericht wird im Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ der Verwendungszweck bzw. die Zielsetzung der lfd. Nummer 35 von „Aussiedlerberatung“ in „Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ umbenannt. Die Finanzierung der Einzelberatung durch die Verbraucherzentrale wird auf die Personengruppe der arbeitsuchenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte erweitert und ebenso aus dem Pro- duktbereich 05 bzw. der lfd. Nummer 35 geregelt. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russ- land kann einen Antrag an die lfd. Nummer 37 „Förderungen im Feld Migration/Integration“ stellen, um so die Nutzungsgebühr des Raumes für ihre Veranstaltungen finanzieren zu können. In Vertretung Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/1076/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.12.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37