V/0089/2006
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände, Initiativen und Vereinigungen
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Beschlussvorlage
2422 Zeichen
V/0089/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände, Initiativen und Vereinigungen Beratungsfolge 14.02.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: In Abänderung des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 29.11.2005, Vorlage V/0935/2005 „Zuschüsse an Vereine, Verbände, Initiativen und Vereinigungen“, erhält die Augus- tin-Wibbelt-Gesellschaft für die am 29.12.2005 durchgeführte Einzelveranstaltung „Tüschken de Jaohre“ einen Zuschuss in Höhe von 116 €. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass abweichend von dem in der Sachentscheidung vom 29.11.2005 geänderten Beschluss nunmehr Kosten in Höhe von 116 € entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 0000.718.2000.9 Zuschüsse an Vereine 2006 N.N. Haushaltsplanbera- tungen 2006 ste- hen noch aus Zahlung aus über- tragenen Mitteln des Vorjahres 2005 Vorlagen-Nr.: V/0089/2006 Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492 60 45 E-Mail: DautzenT@stadt-muenster.de Datum: 02.02.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0089/2006 Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat in ihrer Sitzung am 29.11.2005 die Vorlage V/0935/2005 „Zuschüsse an Vereine, Verbände, Initiativen und Vereinigungen“, der entsprechend die Augustin- Wibbelt-Gesellschaft für die Einzelveranstaltung „Tüschken de Jaohre“ einen Zuschuss in Höhe von 185 € erhält, einstimmig beschlossen. Dieser Zuschuss zur Einzelveranstaltung orientierte sich an dem in der Antragstellung angegebe- nen Fehlbetrag in Höhe von 367 € und betrug mit 185 € den in der Regel gewährten Zuschuss in Höhe des hälftigen Fehlbetrages. Nach Durchführung der Veranstaltung gab die Augustin-Wibbelt-Gesellschaft an, dass sich die Gesamtkosten und somit der Fehlbetrag um ca. 135 € auf 232 € verringert haben. Da der Zuschuss in Höhe von 185 € nunmehr die Hälfte des Fehlbetrages deutlich übersteigt, ist aus Sicht der Verwaltung eine erneute Festsetzung des Zuschusses erforderlich. Der vorgeschla- gene Zuschuss, der sich ebenfalls an der Höhe des Fehlbetrages orientiert, beträgt 116 €. gez. Dr. Tillmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0089/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37