V/0895/2010
Ausbau der Straße Erlenkamp
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Beschlussvorlage
4181 Zeichen
V/0895/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Ausbau der Straße Erlenkamp
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Straße Erlenkamp wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster auf-
gestellten Ausführungsplanung ( Lageplan Nr. 9874 Blatt 1(1) vom Oktober 2010) ausge-
baut.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und –anlagen
Investitionsmaßnahme 4021 Erlenkamp
Auszahlungen 2011 10.000
2012 202.000 Die zur Finanzierung
erforderliche Ermäch-
tigung über den
Haushaltsansatz von
201.000 € hinaus ist
entspr. § 9 Ziffer 1.4
der Haushalts-
satzung im Budget
des Tiefbauamtes zur
Verfügung zu stellen.
Investitionsmaßnahme 0004 Erschließungsbeiträge nach
BauGB
Einzahlungen 2013 31.500
Vorlagen-Nr.:
V/0895/2010
Auskunft erteilt:
Herr Reloe
Ruf:
492 69 30
E-Mail:
ReloeB@stadt-muenster.de
Datum:
29.11.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0895/2010
Investitionsmaßnahme 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG
Einzahlungen 2013 141.600
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Der Rat der Stadt Münster hat te dem Bebauungsplan Erlenkamp Nr. 106, zuletzt
geändert am 29.06.1983, zugestimmt.
Die Straße Erlenkamp ist in einer bei m Tiefbauamt geführten Pr üfliste über noch
nicht endgültig hergestellte Straßen enthalten. In den vergangenen Jahren wurden
umfangreiche Schäden in der Fahrbahn mit eigenen Einsatzwagen beseitigt und die
nicht vorhandene Straßenentwässerung dur ch den Einbau von Abläufen notdürftig
gewährleistet. Nach eingehender Sach- und Er forderlichkeitsprüfung in den einzel-
nen Fachbereichen des Tiefbauamtes wurde die Straße Erlenkamp als erneuerungs-
bedürftig eingestuft.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Das Tiefbauamt der Stadt Münster hat am 15.07.2010 im AGORA des Bürgerhauses
Kinderhaus die Anlieger der Straße Er lenkamp, nach Abwägung der Anregungen
und Hinweise zur Ausbauplanung dur ch die Anlieger, in einer
3. Bürgerinformationsveranstaltung über de n jetzt geplanten Ausbau der Straße Er-
lenkamp informiert.
Die von den Anliegern gewünschte Variant e sieht einen niveaugleichen Ausbau unter
Beibehaltung der Tempo 30 Zone vor.
Die 7 m breite Fahrbahn der Straße Erlenkamp wird in gepflasterte Bauweise mit Be-
tonsteinpflaster 20/10/8 in grau hergestellt. Der vollständige Aufbau der Anliegerstra-
ße wird in einer Dicke von ca. 60 cm hergestellt.
Das Tiefbauamt schlägt ei ne Beleuchtung mit 11 Straßenl aternen vor. Die Planung
der Straßenbeleuchtung, erfolgt bei der St adt Münster in Anlehnung an die DIN EN
13201 Straßenbeleuchtung. Um die Gütemerk male, insbesondere die Gleich- mä-
ßigkeit zu erfüllen, ist es erforderlich, die Leuchten in einem Abstand von max. 30 m
zu stellen.
3. Ausschreibung und Bau:
Der Baubeginn für den Aus bau der Straße Erlenkamp ist für das Jahr 2012, nach
Fertigstellung der Westhoffstraße, vorgesehen.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
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V/0895/2010
Durch diese endgültige Herstellung der Erschließungsanlage in der von den Anlie-
gern gewünschten Variante entsteht eine gesetzliche Beitr agspflicht für die Eigentü-
mer der erschlossenen Grundstücke in der Straße Erlenkamp. Von den Baukosten
der Beleuchtung sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 90 % von den Anliegern zu
zahlen. Von den Ausbaukosten der Fahr bahnerneuerung sind nach dem Kommunal-
abgabengesetz (KAG) 80 % von den Anliegern zu zahlen.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Für die Maßnahme sind kei ne Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Es sind keine liegenschaft lichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohner und Eigentümer werden entspre chend dem Serviceversprechen des Tief-
bauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (3)
- Erlenkamp
- Westhoffstraße
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0895/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37