Mandari Insight

V/0895/2010

Ausbau der Straße Erlenkamp

Vorlagen 29.11.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 18.01.2011, TOP 4.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4181 Zeichen

V/0895/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Straße Erlenkamp 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straße Erlenkamp wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster auf-
gestellten Ausführungsplanung ( Lageplan Nr. 9874 Blatt 1(1) vom Oktober 2010) ausge-
baut. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4021 Erlenkamp    
Auszahlungen   2011 10.000  
   2012 202.000 Die zur Finanzierung 
erforderliche Ermäch-
tigung über den 
Haushaltsansatz von 
201.000 € hinaus ist 
entspr. § 9 Ziffer 1.4 
der Haushalts-
satzung im Budget 
des Tiefbauamtes zur 
Verfügung zu stellen. 
Investitionsmaßnahme 0004 Erschließungsbeiträge nach 
BauGB 
   
Einzahlungen   2013 31.500  
Vorlagen-Nr.: 
V/0895/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Reloe 
Ruf: 
492 69 30 
E-Mail: 
ReloeB@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0895/2010 
Investitionsmaßnahme 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG    
Einzahlungen   2013 141.600  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
 Der Rat der Stadt Münster hat te dem Bebauungsplan Erlenkamp Nr.  106,  zuletzt 
geändert am 29.06.1983, zugestimmt. 
 
 Die Straße Erlenkamp ist in einer bei m Tiefbauamt geführten Pr üfliste über noch 
nicht endgültig hergestellte Straßen enthalten. In den vergangenen Jahren wurden 
umfangreiche Schäden in der Fahrbahn mit eigenen Einsatzwagen beseitigt und die 
nicht vorhandene Straßenentwässerung dur ch den Einbau von Abläufen notdürftig 
gewährleistet. Nach eingehender Sach- und Er forderlichkeitsprüfung in den einzel-
nen Fachbereichen des Tiefbauamtes wurde die Straße Erlenkamp als erneuerungs-
bedürftig eingestuft.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
 Das Tiefbauamt der Stadt Münster hat am 15.07.2010 im AGORA des Bürgerhauses 
Kinderhaus die Anlieger der Straße Er lenkamp, nach Abwägung der Anregungen 
und Hinweise zur Ausbauplanung dur ch die Anlieger, in einer 
3. Bürgerinformationsveranstaltung über de n jetzt geplanten Ausbau der Straße Er-
lenkamp informiert.  
 
 Die von den Anliegern gewünschte Variant e sieht einen niveaugleichen Ausbau unter 
Beibehaltung der Tempo 30 Zone vor.  
 
 Die 7 m breite Fahrbahn der Straße Erlenkamp wird in gepflasterte Bauweise mit Be-
tonsteinpflaster 20/10/8 in grau hergestellt. Der vollständige Aufbau der Anliegerstra-
ße wird in einer Dicke von ca. 60 cm hergestellt.  
 
 Das Tiefbauamt schlägt ei ne Beleuchtung mit 11 Straßenl aternen vor. Die Planung 
der Straßenbeleuchtung, erfolgt bei der St adt Münster in Anlehnung an die DIN EN 
13201 Straßenbeleuchtung. Um die Gütemerk male, insbesondere die Gleich- mä-
ßigkeit zu erfüllen, ist es erforderlich, die Leuchten in einem Abstand von max. 30 m 
zu stellen.  
      
3. Ausschreibung und Bau: 
 
 Der Baubeginn für den Aus bau der Straße Erlenkamp ist für das Jahr 2012, nach 
Fertigstellung der Westhoffstraße, vorgesehen.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:

- 3 - 
V/0895/2010 
 Durch diese endgültige Herstellung der Erschließungsanlage in der von den Anlie-
gern gewünschten Variante entsteht eine gesetzliche Beitr agspflicht für die Eigentü-
mer der erschlossenen Grundstücke in der Straße Erlenkamp. Von den Baukosten 
der Beleuchtung sind nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 90 % von den Anliegern zu 
zahlen. Von den Ausbaukosten der Fahr bahnerneuerung sind nach dem Kommunal-
abgabengesetz (KAG) 80 % von den Anliegern zu zahlen.  
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
 Für die Maßnahme sind kei ne Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
 Es sind keine liegenschaft lichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entspre chend dem Serviceversprechen des Tief-
bauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

18.01.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Erlenkamp
  • Westhoffstraße
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0895/2010
Typ
Vorlagen
Datum
29.11.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37