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AN/0271/2023

Einrichtung eines Zebrastreifens in Regenbogen-Farben, Antrag FDP

Antrag nach § 3 BV1 (FDP) 13.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.04.2023, TOP 5.1.3

Antrag nach § 3 (FDP BV1)

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Sachstandsbericht BV 10/2023

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Antrag nach § 3 (FDP BV1)

2408 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0271/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 
 
Einrichtung eines Zebrastreifens in Regenbogen-Farben 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
ich bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung beschließt:  
 
Im Zuge der Umgestaltung der Ehrenstraße wird in Höhe der Pfeilstraße 
ein symbolischer Fußgängerüberweg in Regenbogen-Farben errichtet. Da 
es sich nicht um einen echten Zebrastreifen im Sinne der StVO, sondern 
um eine farbige Markierung, die an einen Zebrastreifen erinnert, handeln 
soll, sind Schilder, die den Zebrastreifen kennzeichnen, nicht anzubringen. 
 
 
Begründung: 
 
Köln ist in der gesamten Bundesrepublik und darüber hinaus als vielfältige 
und tolerante Stadt bekannt. 
FDP in der  
Bezirksvertretung Innenstadt 
Christian Nüsser 
Suevenstr. 22  
50679 Köln     
Tel 0221-29891914 
Fax 0221-29891915 
 
Christian.Nuesser@fdp-koeln.de 
www.fdp-koeln-innenstadt.de  
FDP-Fraktion BV Köln-Innenstadt  Laurenzplatz 1 - 3  50667 Köln 
 
Herr Bezirksbürgermeister  Frau Oberbürgermeisterin 
Andreas Hupke   Henriette Reker 
Laurenzplatz 1 - 3   Hist. Rathaus 
 
50667 Köln    50667 Köln 
 
Herr Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Laurenzplatz 1 
 
50667 Köln

Seit einigen Jahren gibt es Bemühungen, dies durch die Installation eines 
Zebrastreifens in Regenbogen-Farben als sichtbares Zeichen für Solidarität 
und Wertschätzung der queeren Community Ausdruck zu verleihen. 
Aufgrund rechtlicher Hürden sind diese Bemühungen bisher stets 
gescheitert. In Bonn wurde nun der erste symbolische Zebrastreifen in 
einer Fußgängerzone in Regenbogen-Farben installiert. Es ist  nun höchste 
Zeit für Köln, hier nachzuziehen. Die Ehrenstraße befindet sich nach den 
geltenden Beschlüssen in der Umgestaltung in eine lebendige 
Fußgängerzone mit hoher Aufenthaltsqualität. Aus diesem Grund sind die 
Anforderungen an eine solche Installation an dieser Stelle möglichst 
gering. Auch bietet sich der vorgeschlagene Ort durch seine zentrale Lage, 
als auch durch die direkt angrenzende Kettengasse als einem Ort der 
queeren Community in besonderer Weise an.  
  
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
Christian Nüsser 
Bezirksvertreter

Sachstandsbericht BV 10/2023

3509 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0271/2023
Stand: 05.10.2023 
Sachstandsbericht  
Einrichtung eines Zebrastreifens in Regenbogen-Farben, Antrag FDP 
Ergänzter Beschluss: 
Im Zuge der Umgestaltung der Ehrenstraße wird in Höhe der Pfeilstraße ein symbolischer 
Fußgängerüberweg in Regenbogen-Farben wie ein Bild errichtet. Da es sich nicht um einen 
echten Zebrastreifen im Sinne der StVO, sondern um eine farbige Markierung, die an einen 
Zebrastreifen erinnert, handeln soll, sind Schilder, die den Zebrastreifen kennzeichnen, nicht 
anzubringen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Einrichtung eines regenbogenfarbenen „Zebrastreifens“ ist im öffentlichen Straßenland mit 
Straßenverkehr jeglicher Art nicht möglich. Die Straßenmarkierung des Fußgängerüberweges 
stellt ein eigenständiges Verkehrszeichen dar, welche auch ohne Beschilderung rechtlich wirk-
sam ist. 
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den ergänzenden Richtlinien sind klare Vorga-
ben zur Markierung im öffentlichen Straßenland festgelegt. Die StVO ist ein Bundesgesetz, 
welches insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen einheitliche Regelungen für das ge-
samte Bundesgebiet festlegt. Ein sicherer und geregelter Verkehrsablauf ist nur möglich, 
wenn eindeutige Regelungen vorhanden sind und diese den Verkehrsteilnehmenden bekannt 
sind. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass alle Verkehrsteilnehmenden diese Regelungen 
akzeptieren bzw. sich daran orientieren. Diese Regelungen beziehen sich auf alle öffentlichen 
Verkehrsflächen. 
In der StVO ist eindeutig festgelegt, dass Markierungen im öffentlichen Straßenraum nur in 
der Farbe Weiß für ortsfeste Markierungen und in der Farbe Gelb für Baustellenbereiche aus-
geführt werden dürfen. Aus den genannten Gründen ist es daher nicht möglich, im öffentlichen 
Verkehrsraum Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) in anderen Farben darzustellen. Eine 
Änderung der Farbgestaltung eines Fußgängerüberweges ist daher nur möglich, wenn eine 
entsprechende Änderung der StVO erfolgen würde.

2 
 
Die Stadt Köln sieht in einer abweichenden Handhabung die Gefahr einer Verkehrsgefähr-
dung, wobei damit Personen- und Sachschäden in Kauf genommen werden, weil eine der 
StVO abweichende Beschilderung und Signalisierung fehlinterpretiert werden kann und deren 
Verbindlichkeit durch diese Modifikation nicht mehr gegeben ist. Daher kann auch ein symboli-
scher bunter Fußgängerüberweg mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht angeordnet werden. 
Auch die Stadt Köln steht für Vielfalt und Toleranz. So wurden im Stadtgebiet Aktionen im 
Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit temporären Markierungen, außerhalb von Flächen des 
fließenden Verkehrs, positiv begleitet.  
Auf Flächen ohne fließenden Verkehr, wie zum Beispiel Platzflächen, sind gestalterische Maß-
nahmen auf eigene Kosten nach vorheriger genehmigter Duldung im Einzelfall möglich. Dabei 
muss jedoch unter anderem sichergestellt werden, dass die Gestaltung nicht mit Verkehrszei-
chen verwechselt werden. 
Die Verwaltung arbeitet aktuell an der Umsetzung einer gestalterischen Maßnahme, die wie 
beschlossen einen Regenbogen sinnbildlich wiedergibt und nicht mit einem Verkehrszeichen 
verwechselt wird. Hierfür wurde die an die Ehrenstraße angrenzende, vom übrigen KFZ-Ver-
kehr abgesperrten Fläche der Apostelnstraße ausgewählt, die in den Willy-Millowitsch-Platz 
übergeht. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

27.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ehrenstraße
  • Suevenstraße 22
  • Kettengasse
  • Laurenzplatz 1
  • Apostelnstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0271/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (FDP)
Datum
13.02.2023
Erstellt
10.02.2023 16:17