BKA 0820
Feststellungsbeschluss
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Feststellungsbeschluss)
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Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0820 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Gerit Ulmen Telefon 0221 / 147 - 2397 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 04.10.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 27.10.2023 5.2 beschließend TOP: Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Der Braunkohlenausschuss beschließt über die im Braunkohlenplanänderungsver- fahren Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die Rheinwasser- transportleitung vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwägungs - vorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln. 2. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Feststellung des Braunkohlenplanes Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertrans - portleitung in der Fassung des Entwurfs - Stand September 2023 - Textliche Darstel - lung mit Erläuterungsbericht und Zeichnerische Festlegung im Maßstab 1:10.000 ein- schließlich des Kapitels 1 Umweltprüfung und des Kapitels 2 Umweltverträglichkeits- prüfung und die Zusammenfassende Darstellung gem. § 10 Abs. 3 ROG. Erläuterungen: Bisheriger Verfahrenslauf Der Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwas - sertransportleitung (im Folgenden Braunkohlenplan RWTL) wurde am 17.6.2020 von der Landesre- gierung NRW genehmigt. Im Januar 2019 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwan- del und Beschäftigung“ (KWSB) ihre Empfehlungen für den Ausstieg der Braunkohleverstromung in Deutschland vorgelegt. Als eine Folge daraus, hat der Bund im August 2020 mit dem Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung angeordnet. Dies war wiederum die Grundlage für die Landesregierung NRW, um mit ihrer „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ vom 23.03.2021 den Beitrag zur Umsetzung des Ausstiegs aus der Braunkohlegewinnung im Rheinischen Revier in NRW vorzulegen. Die für dieses Verfahren relevanten Festlegungen der LE 2016 für den Tagebau Garzweiler haben auch mit der Leitentscheidung 2021 weiter Bestand. Für den Tagebau Hambach wurden die Festle- gungen in der Leitentscheidung 2021 jedoch nicht bestätigt. Stattdessen haben sich die Bedingun - gen zum Betrieb im Tagebau Hambach wesentlich geändert und eine Seebefüllung mit Rheinwasser Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0820 Seite 2 von 4 ist durch den frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle bereits ab dem Jahr 2030 vorgesehen, nicht erst ab dem Jahr 2045. Entsprechend ist auch für die Befüllung des Tagebausees Hambach mit Rheinwasser ab 2030 eine Trasse für die Zuleitung von Rheinwasser raumordnerisch zu sichern. Am 28. Mai 2021 hat der Braunkohlenausschuss in seiner 160. Sitzung festgestellt, dass sich die Grundannahmen für den Braunkohlenplan RWTL u. a., aufgrund der Erweiterung für Hambach, we- sentlich geändert haben und hat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, einen entsprechenden Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans „Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“. Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Amtsblatt vom 28.6.2021 die Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte Änderung des Braunkohlenplans RWTL unterrichtet. Die in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden nach § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) mit Schreiben vom 29.06.2021 frühzeitig über die zuvor dargestellten Planungsabsichten unterrichtet und dazu aufgefordert, bereits vorliegende Hinweise aus ihrem Ge- schäftsbereich, die für die oben geschilderte Änderung des Braunkohlenplans von Belang sind, bis zum 23.07.2021 zu übermitteln. Die Beteiligten des Scopings wurden mit Schreiben vom 20.07.2021 über den beabsichtigten Um - fang der Umweltprüfung informiert und zu einem Scoping-Termin zur Besprechung von Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung am 20.08.2021 eingeladen. Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen hat die Regionalplanungsbehörde die Bergbau - treibende mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen sowie über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen unterrichtet. In seiner 8. Sitzung wurde dem Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung der Vorentwurf des Braun- kohlenplans einschließlich der zeichnerischen Festlegung und der Umwelt- und Umweltverträglich - keitsprüfung vorgelegt, daraufhin fasste er am 21.10.2022 einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Beschluss: „Der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Aufstellung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung auf der Grundlage des Planvorentwurfes - Stand Oktober 2022 - zu beschließen und den klarstellenden Beschluss zu fassen, die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Verfahren durchzuführen.“ Der Braunkohlenausschuss ist dieser Empfehlung in der 165. Sitzung am 25.11.2022 gefolgt und hat bei einer Gegenstimme folgenden Beschluss gefasst: Der Braunkohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braunkohlenplans Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ auf der Grundlage des Planvorentwurfes Stand Oktober 2022 in der vom Arbeitskreis am 21.10.2022 beschlossenen Fassung und der zugehörigen zeichnerischen Festlegung. Der Braunkohlen- ausschuss beschließt, die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem Verfahren durchzuführen. Der Braunkohlenausschuss er - mächtigt die Regionalplanungsbehörde, erforderliche redaktionelle Änderungen am Planent- wurf vorzunehmen. Mit Schreiben vom 05.01.2023 wurden die Beteiligten gemäß § 17 Abs. 1 UVPG über das Vorhaben unterrichtet und gem. § 17 Abs. 2 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 3a VwVfG NRW zur Abgabe von Stellung- nahmen bei der Bezirksregierung Köln bis zum 31.03.2023 aufgefordert. Die Unterlagen Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung (Entwurf) - Textliche Darstellung mit Erläuterung und Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:10 000 – sowie der UVP-Bericht mit Angaben zur Umweltprüfung (kom - Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0820 Seite 3 von 4 binierter UP/UVP-Bericht) der Bergbautreibenden und weitere Unterlagen zum Verfahren standen ab dem 16.01.2023 bis einschließlich 15.03.2023 zum Download auf der Internetseite der Bezirks - regierung Köln zur Verfügung. Die Frist, innerhalb derer Stellungnahmen vorgebracht werden konn- ten, lief bis einschließlich 17.04.2023. Mit Schreiben vom 04.01.2023 wurden die beteiligten Gemeinden zur öffentlichen Auslegung der oben genannten Unterlagen aufgefordert. Die Unterlagen haben vom 16.01.2023 bis 15.03.2023 ausgelegen. Die Auslegung bei den beteiligten Kreisen erfolgte digital. In diesem Zeitraum lagen die Unterlagen auch in der Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde aus. Im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung wurden zahlreiche Anregungen und Hinweise von Behörden und öffentlichen Stellen eingebracht. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden durch Stellungnahmen / Einwendungen insbeson- dere die Themen Immissions- und Hochwasserschutz, Beeinträchtigung der Lebensqualität und ne- gative Veränderungen des Landschaftsbildes hervorgehoben. Soweit vorgetragen wurde, dass sich durch das Vorhaben der Hochwasserschutz in Dormagen verschlechtert bzw. der Hochwasser - schutz in der Planung nicht hinreichend berücksichtigt worden ist, hat die Bergbautreibende dazu im Rahmen der Onlinekonsultation eine ergänzende Stellungnahme abgegeben. Die Bergbautreibende hat in diesem Zusammenhang die Auswirkungen auf den Hochwasserschutz abermals geprüft. Dazu hat sie im Verfahren erklärt, dass die dauerhaften und temporären Bauwerke im Deichvorland unter Berücksichtigung entsprechender Ausgleichsmaßnahmen so ausgeführt werden, dass die Re- tentionsflächen im Deichvorland nicht nachteilig verändert werden, die Maßnahmen zu keiner Ver - schlechterung der Hochwassersituation führen, das Retentionsvermögen des Bodens im Hinblick auf eine Hochwasserschutzsituation nicht nachteilig verändert wird und die Hochwasserschutzfunk- tion des Rhein-Deichs nicht nachteilig beeinflusst wird. Im Übrigen hat die Bergbautreibende im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erklärt, dass erfor - derliche Nebeneinrichtungen für die Bauausführung möglichst in der Trasse errichtet werden sollen. Soweit dafür jedoch die Bereitstellung von Flächen außerhalb der dargestellten Leitungstrasse er - forderlich werden sollte, erfolgt dies im Rahmen der Vorhabenzulassung nach dem allgemeinen Re- gelungsregime, soweit dies dort rechtlich geboten ist. Soweit darüber hinaus redaktionelle Anpassungen des Textes des Braunkohlenplans erfolgt sind, wirken sich diese nicht auf den Inhalt der UP/UVP aus. Online-Konsultation Im Zeitraum vom 17. August 2023 bis zum 31. August 2023 konnten alle, die eine Stellungnahme eingereicht hatten, an einer Online-Konsultation nach § 73 Abs. 6 VwVfG NRW i. V. m. § 5 Abs. 2 bis 4 PlanSiG teilnehmen. Hierzu wurden wie bei einem Erörterungstermin die Äußerungen der Re- gionalplanungsbehörde zu den eingegangenen Stellungnahmen für die Stellungnehmenden zu - gänglich gemacht und es gab die Möglichkeit, eine Rückäußerung dazu abzugeben. Das Ergebnis sowohl der öffentlichen Auslegung und der Online-Konsultation ist in Form einer Syn- opse dargestellt (s. Anlage 3). Weiteres Verfahren: Der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 folgendene Be - schlüsse gefasst. 1. Der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, über die im Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung ei- ner Trasse für die Rheinwassertransportleitung vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwägungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln zu beschließen. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0820 Seite 4 von 4 2. Der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Feststellung des Braunkohlenplanes Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung in der Fassung des Entwurfs - Stand September 2023 - Textliche Darstellung mit Erläuterungsbericht und Zeichnerische Festlegung im Maß - stab 1:10.000 einschließlich des Kapitels 1 Umweltprüfung und des Kapitels 2 Umweltver - träglichkeitsprüfung zu beschließen und die Zusammenfassende Darstellung gem. § 10 Abs. 3 ROG zu beschließen. Der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung beauftragt die Regionalplanungsbehörde die Erfordernisse der Leitentscheidung 2023 die Rheinwassertransportleitung betreffend, soweit erforderlich, in den Braunkohlenplanentwurf einzuarbeiten. Nach dem Feststellungsbeschluss wird der geänderte Braunkohlenplan dem Ministerium für Wirt - schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie als Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Anlagen: 1. Textliche Festlegung Braunkohlenplan Änderung RWTL Feststellungsbeschluss 2. Zeichnerische Festlegung Braunkohlenplan Änderung RWTL Feststellungsbeschluss 3. Synopse der eingegangenen Stellungnahmen, der Abwägungsvorschläge und der Begrün - dungen der Regionalplanungsbehörde Köln, der Rückmeldungen im Konsultationsverfahren und der Gesamtabwägungsvorschläge. 4. Änderungen Braunkohlenplan nach Beteiligungen 5. Zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 3 ROG Hinweis: Die Anlagen zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 finden Sie aufgrund der Größenbeschränkung des Ratsinformationssystems unter folgendem Link: https://membox.nrw.de/index.php/s/dqYgVU0yppyKZoS Das Passwort lautet: BKA168
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0820
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 27.10.2023
- Erstellt
- 04.10.2023 09:56