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1111/2017

Barrierefreiheit von Spielplätzen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.04.2017

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 16.05.2017, TOP 4.11

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8691 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 1111/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 
 
Barrierefreiheit von Spielplätzen 
Frau Passavanti stellt folgende Anfrage zur Barrierefreiheit von Spielplätzen: 
 
„Die Fachverwaltung wird um Sachstandbericht zur Barrierefreiheit der 
Kinderspielplätze in Köln gebeten: 
 
• Wie viele Kinderspielplätze gibt es in Köln und wie viele sind davon barrierefrei? 
 
• Wie definiert die Stadt die Barrierefreiheit eines Kinderspielplatzes? 
 
• Wie viele Kinderspielplätze sind in Köln barrierefrei für mobilitätsbehinderte und/oder 
   sinnesbehinderte Menschen, also für Kinder und Begleitpersonen? 
 
• Der 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik enthält eine Zielsetzung zur  
  Umsetzung der Barrierefreiheit auf Kölner Spiel- und Bolzplätzen. Wie ist der Sachstand zur  
  Umsetzung? 
 
• Die Selbstständigkeit behinderter Kinder soll altersgerecht gefördert werden. Was ist hierzu  
   geplant? 
 
• Ist es möglich in den zukünftigen Kinderspielplatzplanungen, direkt zu vermerken, welche  
  Einheiten barrierefrei für mobilitätsbehinderte und sinnesbehinderte Kinder und Begleitung  
  gestaltet werden? 
 
• Wie sieht die Berücksichtigung der Planung von Mehrgenerations- und barrierefreien 
  Kinderspielplätzen in den neuen Flächen für Wohnungsbau und den jetzigen Neubaugebieten  
  aus? 
 
Der Sachstandsbericht soll auch der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
zur Kenntnis gegeben werden.“ 
 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Wie viele Kinderspielplätze gibt es in Köln und wie viele sind davon barrierefrei? 
Derzeit gibt es 694 Spiel- und Bolzplätze in Köln. Hinsichtlich der Erreichbarkeit sind bereits ca. 95% 
barrierefrei zugänglich gestaltet. Der restliche Teil der Spielplätze wird sukzessive überarbeitet.

2 
 
 
Wie definiert die Stadt die Barrierefreiheit eines Kinderspielplatzes? 
Barrierefreiheit der Spiel- und Bolzplätze bedeutet für die Stadt Köln, dass bei der Planung darauf 
geachtet wird, dass sowohl die barrierefreie Erreichbarkeit des gesamten Spielplatzes oder einzelner 
Spielzonen ermöglicht und darüber hinaus eine vielfältige Ausstattung in unterschiedlichen Schwie-
rigkeitsgraden realisiert wird. 
Barrierefreie Zugänge und geeignete Sitz- oder Aufstellmöglichkeiten für einen Rollstuhl werden mit 
eingeplant, damit sich auch beeinträchtigte Begleitpersonen mit Rollstuhl, Rollator und Eltern mit Kin-
derwagen auf den Spielplätzen aufhalten können. 
In erster Linie soll ein Spielplatz neben seiner barrierefreien Zugänglichkeit vor allem integrativ sein.  
Unter einem integrativen Spielplatz ist ein Ort gemeint, der die Möglichkeit des Miteinanderspielens 
für alle Kinder bietet – ohne Ausgrenzung, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, Nationalität und 
von körperlicher, geistiger oder seelischer Gesundheit. Integratives Spiel bedeutet allen Kindern zur 
gleichen Zeit den Zugang zum selben Ort zu ermöglichen und hängt nicht ausschließlich von spezifi-
schen Ausstattungsgegenständen ab. 
Grundsätzlich ist integratives Spiel auf öffentlichen Spielplätzen der Stadt Köln erwünscht. 
Dies ist umso wichtiger, da aus Beteiligungsverfahren, an dem beeinträchtigte Kinder teilgenommen 
haben und aus Erfahrungen mit integrativen Kindertagesstätten klar zu erkennen ist, dass die Spielin-
teressen von Kindern mit Beeinträchtigungen sich nicht wesentlich von denen anderer Kinder unter-
scheiden. Spielplätze sollten so beschaffen sein, dass gemeinsames Spiel ermöglicht wird und die 
Begegnung aller Kinder mit und ohne Beeinträchtigung fördert. Lediglich die Nutzung der Spielgeräte 
ist unterschiedlich eingeschränkt und vereinzelt auch nur mit Hilfestellung zu nutzen. Aber auch das 
gegenseitige Helfen beinhaltet den integrativen Gedanken. 
 
Wie viele Kinderspielplätze sind in Köln barrierefrei für mobilitätsbehinderte und/oder 
sinnesbehinderte Menschen, also für Kinder und Begleitpersonen? 
 
Im Prinzip sind öffentliche Spielplätze barrierefrei. 
Sinnvoll erscheint die Aufstellung von "barrierefreien" Spielgeräten nur, wenn diese durch die Men-
schen mit Beeinträchtigung auch selbstständig ohne Hilfestellung zu nutzen sind. Bei allen anderen 
Spielgeräten greift der pädagogische Gedanke des gegenseitigen Helfens und des Miteinanders. 
Auf diesem Hintergrund wurden in Köln keine „Sonderspielplätze“ gebaut, sondern auf vielen Spiel-
plätzen einzelne Geräte aufgestellt, die für behinderte Menschen geeignet sind.  
 
Der 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik enthält eine Zielsetzung zur 
Umsetzung der Barrierefreiheit auf Kölner Spiel- und Bolzplätzen. Wie ist der Sachstand zur 
Umsetzung? 
 
Die Zielsetzung aus dem 2. Folgebericht zum Handlungskonzept setzt die Kinder- und Jugendverwal-
tung konsequent um, d.h. im engen Austausch mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln wer-
den alle Neubauten und Umgestaltungen von öffentlichen Spielplätzen hinsichtlich barrierefreier As-

3 
 
pekte abgestimmt. 
 
Die Selbstständigkeit behinderter Kinder soll altersgerecht gefördert werden. Was ist hierzu 
geplant? 
 
 
Grundsätzlich besteht ein integrativer Ansatz. Ein Spielplatz ist für jeden ein Ort der Begegnung ohne 
Ausgrenzung. Alle Kinder sollen auf Spielplätzen Barrieren überwinden, ihre Grenzen erfahren und 
die Möglichkeit erhalten sich auszuprobieren. 
Die gestalterische Planung berücksichtigt viele unterschiedliche Spielbedürfnisse, die für behinderte 
Kinder je nach Behinderungsart mehr oder weniger geeignet sind. Bei der Beschaffung neuer Spiel-
geräte wird berücksichtigt, welche Spielgeräte die vielfältigen Bedarfe erfüllen. Wichtig ist auch die 
Beachtung der EN-Norm in Bezug auf Art und Höhe des Fallschutzes. 
Der integrative Ansatz wird nicht alleine durch die Ausstattung geprägt, sondern durch deren Benut-
zer/innen. Es ist demnach wichtig, dass der Spielplatz die Gelegenheit bietet dort andere Kinder zu 
treffen, die man kennt oder kennen lernen kann, miteinander zu spielen, agieren und kommunizieren. 
Dies kann teilweise unterstützt und verstärkt werden durch punktuelle, behindertengerechte Angebote 
von Spielmaterialien und einer spielbezogenen Raumgestaltung z. B. Geländemodellierung, Schaf-
fung von Rückzugsmöglichkeiten (Nischen) und Inseln mit spezifischen Spielangeboten. So werden 
schon lange auf den öffentlichen Spielplätzen in Köln Angebote geschaffen, die nicht nur dem jeweili-
gen Entwicklungsstand der Kinder (dies schließt auch die mögliche Funktions- und Aktivitätsein-
schränkung ein) entsprechen, sondern auch Kindern ein kreatives Spiel mit Naturmaterialien wie 
Wasser, Sand, Erde, Holz usw. ermöglichen. Diese sind für alle Kinder, ob mit oder ohne Beeinträch-
tigung zugänglich und nutzbar. 
Durch diese Gelegenheiten, können Vorurteile abgebaut und Integration ermöglicht werden. 
Fast alle Spielangebote auf diesen Plätzen eignen sich mehr oder weniger auch für den Gebrauch 
durch Kinder mit Handicaps. Selbst wenn nicht alle Möglichkeiten eines Gerätes erschöpfend genutzt 
werden, können Teilaspekte schon einen hohen Spielwert für diese Kinder darstellen. 
Viele Spielgeräte können, je nach Grad der Einschränkung, von Kindern selbständig und ohne fremde 
Hilfe genutzt werden. Sie sind so gestaltet, dass sie die Fähigkeiten der Kinder unterstützen und för-
dern. 
Um auch für Kinder mit Beeinträchtigungen ein wohnungsnahes Spielangebot zu erreichen, ist es 
sinnvoll, auf vielen im gesamten Stadtgebiet verteilten Spielplätzen punktuell Möglichkeiten zu schaf-
fen, die auch von behinderten Menschen zu nutzen sind.  
 
Ist es möglich in den zukünftigen Kinderspielplatzplanungen, direkt zu vermerken, welche 
Einheiten barrierefrei für mobilitätsbehinderte und sinnesbehinderte Kinder und Begleitung 
gestaltet werden? 
 
In Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern des Arbeitskreises „Barrierefreies Köln“, sachkundigen 
Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und dem Behindertenbeauf-
tragten wird an der Weiterentwicklung von Standards gearbeitet. Die Ergebnisse werden in die Pla-

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nungen eingearbeitet und in den politischen Vorlagen benannt. 
 
Wie sieht die Berücksichtigung der Planung von Mehrgenerations- und barrierefreien Kinder-
spielplätzen in den neuen Flächen für Wohnungsbau und den jetzigen Neubaugebieten aus? 
 
Gemäß der Behindertenpolitik werden in allen neuen Flächen für Wohnungsbau und den jetzigen 
Neubaugebieten Barrierefreiheit auf Spielplätzen berücksichtigt. 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1111/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27