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V/0847/2009

B-Plan Nr. 522 - Östlich Auf der Horst

Vorlagen 14.12.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 19.01.2010, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2658 Zeichen

V/0847/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
B-Plan Nr. 522 - Östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straßen und Wege im Baugebiet „Östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg“ werden auf der 
Grundlage der vom  Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung Lageplan 
Reg.-Nr. 10 013 Blatt 1(1) vom 22.12.2009 ausgebaut. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die geschätzten Straßenbaukosten betragen ca. 157.600 €. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Bebauungsplanes 
Nr. 522 " Östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg " vom 09.10.2009 und der am 07.10.2009 abge-
schlossene Städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 522 " Östlich Auf der Horst / süd-
lich Bohlweg" mit dem Vorhabensträger. 
 
Die Kosten für Planung und Bau übernimmt der Vorhabensträger. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Grundlage ist der am 09.10.2009 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 522 "Östlich Auf 
der Horst / südlich Bohlweg". 
Vorlagen-Nr.: 
V/0847/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Wächter 
Ruf: 
492 66 49 
E-Mail: 
Waechter@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.12.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0847/2009 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
Zur Erschließung der Baugrundstücke ist der Ausbau einer Stichstraße am „Bohlweg“ er-
forderlich. Der Ausbau der Stichstraße vom „Bohlweg“ erfolgt in Pflasterbauweise mit einer 
Breite von ca. 6.00 m; seitlich werden in Verbundsteinpflaster öffentliche Senkrechtpark-
plätze angelegt. 
In der Straße „Auf der Horst“ wird auf der östlichen Seite ein Parkstreifen mit einer Breite 
von 2,00 m in Verbundsteinpflaster und ein Gehweg in Betonsteinpflaster mit einer Breite 
von 1,50 m befestigt.  
Private Wohnwege innerhalb des Quartiers verbinden den Stichweg „Bohlweg“ mit der 
Straße „Auf der Horst“. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
Mit den Bauarbeiten soll in 2010 begonnen werden. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
Beiträge nach KAG und BauBG werden nicht erhoben. 
 
5. liegenschaftliche Regelungen :   
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster 
kostenneutral übernommen. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 522 (amtlicher Umring) amtlich
  • Bohlweg
  • Auf der Horst

Bebauungsplan Nr. 522

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0847/2009
Typ
Vorlagen
Datum
14.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37