V/0847/2009
B-Plan Nr. 522 - Östlich Auf der Horst
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Beschlussvorlage
2658 Zeichen
V/0847/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft B-Plan Nr. 522 - Östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg - Baubeschluss - Beratungsfolge 19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Straßen und Wege im Baugebiet „Östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg“ werden auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung Lageplan Reg.-Nr. 10 013 Blatt 1(1) vom 22.12.2009 ausgebaut. II. Kosten/Folgekosten Die geschätzten Straßenbaukosten betragen ca. 157.600 €. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 522 " Östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg " vom 09.10.2009 und der am 07.10.2009 abge- schlossene Städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 522 " Östlich Auf der Horst / süd- lich Bohlweg" mit dem Vorhabensträger. Die Kosten für Planung und Bau übernimmt der Vorhabensträger. Begründung: 1. Voraussetzungen Grundlage ist der am 09.10.2009 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 522 "Östlich Auf der Horst / südlich Bohlweg". Vorlagen-Nr.: V/0847/2009 Auskunft erteilt: Frau Wächter Ruf: 492 66 49 E-Mail: Waechter@stadt-muenster.de Datum: 29.12.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0847/2009 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Zur Erschließung der Baugrundstücke ist der Ausbau einer Stichstraße am „Bohlweg“ er- forderlich. Der Ausbau der Stichstraße vom „Bohlweg“ erfolgt in Pflasterbauweise mit einer Breite von ca. 6.00 m; seitlich werden in Verbundsteinpflaster öffentliche Senkrechtpark- plätze angelegt. In der Straße „Auf der Horst“ wird auf der östlichen Seite ein Parkstreifen mit einer Breite von 2,00 m in Verbundsteinpflaster und ein Gehweg in Betonsteinpflaster mit einer Breite von 1,50 m befestigt. Private Wohnwege innerhalb des Quartiers verbinden den Stichweg „Bohlweg“ mit der Straße „Auf der Horst“. 3. Ausschreibung und Bau: Mit den Bauarbeiten soll in 2010 begonnen werden. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Beiträge nach KAG und BauBG werden nicht erhoben. 5. liegenschaftliche Regelungen : Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster kostenneutral übernommen. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 522 (amtlicher Umring) amtlich
- Bohlweg
- Auf der Horst
Bebauungsplan Nr. 522
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0847/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37