2152/2025
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/1008/2025
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Anfrage der Fraktion Bündnis 90Die Grünen und Volt (AN10082025)
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Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herr Dr. Krupp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.06.2025 AN/1008/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 30.06.2025 Kostenänderung in Köln durch Bonner Ratsbeschluss vom 8. Mai 2025 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Krupp, am 8. Mai 2025 hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, den Transport des Klärschlamms aus den Bonner Kläranlagen zukünftig mit elektrisch betriebenen Lastkraftwagen durchzu- führen. Ursprünglich war vorgesehen, den Klärschlamm umweltfreundlich per Schiff an die neue Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich zu transportieren, die von der KLAR GmbH ab Ende 2025 gebaut und 2029 in Betrieb genommen werden soll. Der Ratsbeschluss beruht unter anderem auf einem Kostenvergleich, der den Schiffstrans- port als die teuerste Variante identifiziert hat. Gleichzeitig soll die Option eines Schiffstrans- ports weiterhin offenbleiben, um bei veränderten Rahmenbedingungen eine Neubewertung zu ermöglichen. In diesem Kontext bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Wann, wie und an wen wurde der Bonner Ratsbeschluss der Stadt Bonn an die Stadt Köln bzw. an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) kommuniziert? 2. Welche rechtlichen oder vertraglichen Möglichkeiten bestehen seitens der Stadt Köln bzw. der beteiligten Gesellschaften, um diesen Beschluss zu prüfen oder gegebenenfalls zu beanstanden? - 2 - 3. Welche konkreten Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten der KLAR GmbH werden durch die Umstellung auf den Lkw-Transport erwartet? 4. Inwieweit können sich diese Kostenänderungen auf die Abwassergebühren der Stadt- entwässerungsbetriebe Köln und damit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln aus- wirken? Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer gez. Lucas Sickmöller Grüne-Fraktionsgeschäftsführer Geschäftsführer Volt-Fraktion
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 30.06.2025 2152/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 30.06.2025 Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/1008/2025 Die Verwaltung beantwortet die schriftliche Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt (AN/1008/2025) in Abstimmung mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB Köln) wie folgt: 1. Wann, wie und an wen wurde der Bonner Ratsbeschluss der Stadt Bonn an die Stadt Köln bzw. an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) kommuniziert? Die Vertreter*innen der SWK und der StEB Köln wurden erstmals am 14.05.2025 in der Ge- sellschafterversammlung der KLAR GmbH mündlich informiert, dass eine „Entscheidung der Bundesstadt Bonn zur Anlieferung per Schiff zur Diskussion steht und zwischenzeitlich ent- schieden wurde, die Anlieferung per E-LKW durchführen zu wollen“. Konkrete Kenntnis erlangte die SWK vom Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn im Zuge des Dringlichkeitsantrags der SPD-Fraktion „Menschen im Kölner Norden schützen – Klärschlammtransport aus Bonn darf nur mit Schiff erfolgen!“ zur Sitzung des Rates der Stadt Köln am 27.05.2025. Über die Pressemitteilung der Bundesstadt Bonn hinaus ist der antwortgebenden Dienststelle eine ausdrückliche Kommunikation des Beschlusses des Rates der Bundesstadt Bonn an die Stadt Köln nicht bekannt. 2. Welche rechtlichen oder vertraglichen Möglichkeiten bestehen seitens der Stadt Köln bzw. der beteiligten Gesellschaften, um diesen Beschluss zu prüfen oder gegebe- nenfalls zu beanstanden? Der Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 08.05.2025 lässt die Option von Schiffstrans- porten offen. Derzeit finden daher Gespräche zwischen der Bundesstadt Bonn, KLAR GmbH und StEB Köln statt, um zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein Schiffstransport doch noch realisierbar ist. Eine Prüfung bzw. Beanstandung des Beschlusses des Rates der Stadt Bonn ist SWK/StEB Köln nicht möglich. Dies gilt auch für die KLAR GmbH selbst. Nach Kenntnis von SWK/StEB Köln gibt es keine vertragliche Verpflichtung der Bundesstadt Bonn zu einem Transport des Klärschlamms der Bundesstadt Bonn über Schiffe. Der Stadt Köln steht kein Recht zur Beanstandung der Beschlüsse des Rates der Stadt Bonn nach § 54 Abs. 2 GO NRW zu. Die weiteren Gespräche werden daher auf der o.g. Ebene ge- führt. 2 3. Welche konkreten Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten der KLAR GmbH werden durch die Umstellung auf den Lkw-Transport erwartet? Es sind keine Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten der KLAR GmbH erkenn- bar. Die Kosten des Transports obliegen der Bundesstadt Bonn. 4. Inwieweit können sich diese Kostenänderungen auf die Abwassergebühren der Stadtentwässerungsbetriebe Köln und damit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln auswirken? Es gibt keine Auswirkungen auf die von der StEB Köln erhobenen Abwassergebühren. Die Kosten des Transports obliegen der Bundesstadt Bonn. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2152/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.06.2025
- Erstellt
- 26.06.2025 18:17