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2152/2025

Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/1008/2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.06.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 01.09.2025, TOP 4.1.1

Anfrage der Fraktion Bündnis 90Die Grünen und Volt (AN10082025)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90Die Grünen und Volt (AN10082025)

2121 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Finanzausschusses  
Herr Dr. Krupp 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.06.2025 
 
AN/1008/2025 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 30.06.2025 
 
Kostenänderung in Köln durch Bonner Ratsbeschluss vom 8. Mai 2025 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Krupp, 
 
am 8. Mai 2025 hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, den Transport des Klärschlamms 
aus den Bonner Kläranlagen zukünftig mit elektrisch betriebenen Lastkraftwagen durchzu-
führen. Ursprünglich war vorgesehen, den Klärschlamm umweltfreundlich per Schiff an die 
neue Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich zu transportieren, die von der KLAR 
GmbH ab Ende 2025 gebaut und 2029 in Betrieb genommen werden soll. 
Der Ratsbeschluss beruht unter anderem auf einem Kostenvergleich, der den Schiffstrans-
port als die teuerste Variante identifiziert hat. Gleichzeitig soll die Option eines Schiffstrans-
ports weiterhin offenbleiben, um bei veränderten Rahmenbedingungen eine Neubewertung 
zu ermöglichen. 
 
In diesem Kontext bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen: 
1. Wann, wie und an wen wurde der Bonner Ratsbeschluss der Stadt Bonn an die Stadt 
Köln bzw. an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) kommuniziert? 
 
2. Welche rechtlichen oder vertraglichen Möglichkeiten bestehen seitens der Stadt Köln 
bzw. der beteiligten Gesellschaften, um diesen Beschluss zu prüfen oder gegebenenfalls zu 
beanstanden?

- 2 - 
 
3. Welche konkreten Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten der KLAR 
GmbH werden durch die Umstellung auf den Lkw-Transport erwartet? 
 
4. Inwieweit können sich diese Kostenänderungen auf die Abwassergebühren der Stadt-
entwässerungsbetriebe Köln und damit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln aus-
wirken? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Lino Hammer       gez. Lucas Sickmöller 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3100 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 30.06.2025 
 2152/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 30.06.2025 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/1008/2025 
Die Verwaltung beantwortet die schriftliche Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen 
und Volt (AN/1008/2025) in Abstimmung mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB Köln) wie folgt: 
 
1. Wann, wie und an wen wurde der Bonner Ratsbeschluss der Stadt Bonn an die 
Stadt Köln bzw. an die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) kommuniziert? 
Die Vertreter*innen der SWK und der StEB Köln wurden erstmals am 14.05.2025 in der Ge-
sellschafterversammlung der KLAR GmbH mündlich informiert, dass eine „Entscheidung der 
Bundesstadt Bonn zur Anlieferung per Schiff zur Diskussion steht und zwischenzeitlich ent-
schieden wurde, die Anlieferung per E-LKW durchführen zu wollen“.  
Konkrete Kenntnis erlangte die SWK vom Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn im 
Zuge des Dringlichkeitsantrags der SPD-Fraktion „Menschen im Kölner Norden schützen – 
Klärschlammtransport aus Bonn darf nur mit Schiff erfolgen!“ zur Sitzung des Rates der Stadt 
Köln am 27.05.2025.  
Über die Pressemitteilung der Bundesstadt Bonn hinaus ist der antwortgebenden Dienststelle 
eine ausdrückliche Kommunikation des Beschlusses des Rates der Bundesstadt Bonn an die 
Stadt Köln nicht bekannt.  
2. Welche rechtlichen oder vertraglichen Möglichkeiten bestehen seitens der Stadt 
Köln bzw. der beteiligten Gesellschaften, um diesen Beschluss zu prüfen oder gegebe-
nenfalls zu beanstanden? 
Der Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 08.05.2025 lässt die Option von Schiffstrans-
porten offen. Derzeit finden daher Gespräche zwischen der Bundesstadt Bonn, KLAR GmbH 
und StEB Köln statt, um zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein Schiffstransport 
doch noch realisierbar ist. 
Eine Prüfung bzw. Beanstandung des Beschlusses des Rates der Stadt Bonn ist SWK/StEB 
Köln nicht möglich. Dies gilt auch für die KLAR GmbH selbst. Nach Kenntnis von SWK/StEB 
Köln gibt es keine vertragliche Verpflichtung der Bundesstadt Bonn zu einem Transport des 
Klärschlamms der Bundesstadt Bonn über Schiffe. 
Der Stadt Köln steht kein Recht zur Beanstandung der Beschlüsse des Rates der Stadt Bonn 
nach § 54 Abs. 2 GO NRW zu. Die weiteren Gespräche werden daher auf der o.g. Ebene ge-
führt.

2 
 
3. Welche konkreten Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten der 
KLAR GmbH werden durch die Umstellung auf den Lkw-Transport erwartet? 
Es sind keine Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten der KLAR GmbH erkenn-
bar. Die Kosten des Transports obliegen der Bundesstadt Bonn. 
4. Inwieweit können sich diese Kostenänderungen auf die Abwassergebühren der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln und damit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt 
Köln auswirken? 
Es gibt keine Auswirkungen auf die von der StEB Köln erhobenen Abwassergebühren. Die 
Kosten des Transports obliegen der Bundesstadt Bonn. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 4.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2152/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.06.2025
Erstellt
26.06.2025 18:17