Steinpoller als Gefahrenquelle bewerten und gegebenenfalls abbauen oder austauschen
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1600/2024 vom 19.11.2024
Stand: Am 02.12.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Anfrage 3 Steinpoller als Gefahrenquelle bewerten und entsprechend abbauen oder austauschen
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 18.11.2024 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Steinpoller als Gefahrenquelle bewerten und gegebenenfalls abbauen oder austauschen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, im Kölner Straßenraum sind immer noch eine große Anzahl von steinernen Pollern oder Sperrpfosten anzutreffen, die den Erforderlichkeiten der Straßenverkehrsordnung, aber auch den Belangen von vielen Verkehrsteilnehmenden nicht gerecht werden. Sie können ein Hindernis und zum Teil sogar eine Gefahrenquelle nicht nur für mobilitätseingeschränkte Personen darstellen. Für ältere und behinderte Menschen trifft Letzteres ganz besonders zu. Zu geringe Abstände zwischen den Sperrpfosten sind eine Barriere für Rollstuhl und Rollator- Nutzer*innen. Steinerne Poller ohne Markierung oder angebrachte Reflektoren sind in der Dunkelheit nicht gut aus zu machen. Sehbehinderte Menschen haben diesbezüglich besonders große Schwierigkeiten. Auch die Höhe von Pollern kann ein Kriterium für eine mögliche Gefahrenquelle sein. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: 1. Welches Amt ist für die Überprüfung von Pollern zuständig und wie gelangt es an die Hinweise, die zu einer Überprüfung und möglichen Maßnahmen führen? 2. Nach welchen gesetzlichen Vorgaben wird sich bei der Überprüfung von Pollern als Gefahrenquelle gerichtet? 3. Gibt es eine Art Bestandsschutz für ältere Modelle von Sperrpfosten oder einen Interpretationsspielraum des entsprechende Amtes hinsichtlich der Bewertung von Pollern, auf die z.B. Bürger*innen aufmerksam machen? 4. Wenn ja, wie sehen die Kriterien für Bestandschutz und der Interpretationsspielraum im Detail aus? 5. Wenn nein, wie wird von Seiten des Amtes in welchem Zeitraum nach dem Zeitpunkt der Überprüfung vorgegangen? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
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