AN/1600/2024
Steinpoller als Gefahrenquelle bewerten und gegebenenfalls abbauen oder austauschen
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Anfrage 3 Steinpoller als Gefahrenquelle bewerten und entsprechend abbauen oder austauschen
2935 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
in der Bezirksvertretung
Köln- Mülheim
Bezirksrathaus
Köln- Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, den 18.11.2024
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Steinpoller als Gefahrenquelle bewerten und gegebenenfalls abbauen oder
austauschen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
im Kölner Straßenraum sind immer noch eine große Anzahl von steinernen Pollern oder
Sperrpfosten anzutreffen, die den Erforderlichkeiten der Straßenverkehrsordnung, aber auch
den Belangen von vielen Verkehrsteilnehmenden nicht gerecht werden. Sie können ein
Hindernis und zum Teil sogar eine Gefahrenquelle nicht nur für mobilitätseingeschränkte
Personen darstellen.
Für ältere und behinderte Menschen trifft Letzteres ganz besonders zu. Zu geringe Abstände
zwischen den Sperrpfosten sind eine Barriere für Rollstuhl und Rollator- Nutzer*innen.
Steinerne Poller ohne Markierung oder angebrachte Reflektoren sind in der Dunkelheit nicht
gut aus zu machen. Sehbehinderte Menschen haben diesbezüglich besonders große
Schwierigkeiten.
Auch die Höhe von Pollern kann ein Kriterium für eine mögliche Gefahrenquelle sein.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Welches Amt ist für die Überprüfung von Pollern zuständig und wie gelangt es an die
Hinweise, die zu einer Überprüfung und möglichen Maßnahmen führen?
2. Nach welchen gesetzlichen Vorgaben wird sich bei der Überprüfung von Pollern als
Gefahrenquelle gerichtet?
3. Gibt es eine Art Bestandsschutz für ältere Modelle von Sperrpfosten oder einen
Interpretationsspielraum des entsprechende Amtes hinsichtlich der Bewertung von
Pollern, auf die z.B. Bürger*innen aufmerksam machen?
4. Wenn ja, wie sehen die Kriterien für Bestandschutz und der Interpretationsspielraum im
Detail aus?
5. Wenn nein, wie wird von Seiten des Amtes in welchem Zeitraum nach dem Zeitpunkt
der Überprüfung vorgegangen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1600/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.11.2024
- Erstellt
- 19.11.2024 09:40