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AN/1600/2024

Steinpoller als Gefahrenquelle bewerten und gegebenenfalls abbauen oder austauschen

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 19.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.12.2024, TOP 7.2.4

Anfrage 3 Steinpoller als Gefahrenquelle bewerten und entsprechend abbauen oder austauschen

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Anfrage 3 Steinpoller als Gefahrenquelle bewerten und entsprechend abbauen oder austauschen

2935 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                        
 
 
                        DIE LINKE. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
 
Köln, den 18.11.2024 
 
 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Steinpoller als Gefahrenquelle bewerten und gegebenenfalls abbauen oder 
austauschen  
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
im Kölner  Straßenraum  sind immer noch eine große Anzahl von steinernen Pollern oder 
Sperrpfosten anzutreffen, die den Erforderlichkeiten der Straßenverkehrsordnung, aber auch 
den Belangen von vielen Verkehrsteilnehmenden nicht gerecht werden. Sie können ein  
Hindernis und  zum Teil sogar eine Gefahrenquelle nicht nur für mobilitätseingeschränkte 
Personen darstellen.                                                                                                                           
Für ältere und behinderte Menschen trifft Letzteres ganz besonders zu. Zu geringe Abstände 
zwischen den Sperrpfosten sind eine Barriere für Rollstuhl und Rollator- Nutzer*innen.    
Steinerne Poller ohne Markierung oder angebrachte Reflektoren sind in der Dunkelheit nicht 
gut aus zu machen. Sehbehinderte Menschen haben diesbezüglich besonders große 
Schwierigkeiten.                                                                                                                      
Auch die Höhe von Pollern kann ein Kriterium  für eine mögliche Gefahrenquelle sein.

In diesem  Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: 
  1. Welches Amt ist für die Überprüfung von Pollern zuständig und wie gelangt es an die  
      Hinweise, die zu einer Überprüfung und möglichen Maßnahmen führen?  
 
  2.  Nach welchen gesetzlichen Vorgaben wird sich bei der Überprüfung von Pollern als  
       Gefahrenquelle gerichtet?   
 
3.  Gibt es eine Art Bestandsschutz für ältere Modelle von Sperrpfosten oder einen  
     Interpretationsspielraum des  entsprechende Amtes hinsichtlich der Bewertung von  
     Pollern, auf die z.B. Bürger*innen aufmerksam machen?   
 
4.  Wenn ja, wie sehen die Kriterien für Bestandschutz und der Interpretationsspielraum im  
     Detail aus?  
 
5.  Wenn nein, wie wird von Seiten des Amtes in welchem Zeitraum  nach dem Zeitpunkt  
     der Überprüfung vorgegangen?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Nijat Bakis                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                             
     DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.4 Entscheidung
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Aktenzeichen
AN/1600/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
19.11.2024
Erstellt
19.11.2024 09:40