1141/2023
Einfahrt Gut Leidenhausen
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Mitteilung BV
2587 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 1141/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 Einfahrt Gut Leidenhausen hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 16.03.2023, TOP 8.5 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Einfahrt zum Gut Leidenhausen vom Grengeler Mauspfad kommend mit einer codierten Schranke (anstelle der manuellen Schranke) ausgestattet oder parallel zur Einfahrt zum Gut Leidenhausen ein Gehweg - gerne mit wassergebundener Wegedecke – angebracht werden kann. Nach positiver Prüfung unter Einbindung der vor Ort ansässigen Gruppierungen soll die Um- setzung zügig erfolgen und die Kosten ggfs. aufgeteilt werden.“ Mitteilung der Verwaltung: Eine Möglichkeit zur Verhinderung von Verkehren in Fußgängerbereichen ist der Einsatz von mobilen Absperrungen an den Zufahrten. Neben der Beschilderung, Schranken und händisch herausnehmbaren Pollern wird verstärkt der Einsatz von versenkbaren Pollern als mögliche Lösung gefordert. Der Einsatz dieser Polleranlagen muss nicht nur vor dem Hintergrund der erstmaligen Aufstel- lung und entsprechenden Ausstattung betrachtet werden, sondern auch ist es erforderlich, die Folgekosten und die betriebliche Unterhaltung sowie die Zufahrtssteuerung und – berechtigung zu betrachten. Alleine die Investitionskosten von zw. 60 u. 80 TSD Euro und nachfolgende Unterhaltungskosten incl. in unterschiedlichen Ämtern zu verortenden erforder- licher Personalressourcen machen eine Grundsatzentscheidung und Organisationsfestlegun- gen zu Aufgabenwahrnehmungen notwendig. Um hier eine stadtweite, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung zu erhalten, will die Verwal- tung ein verkehrliches und betriebliches Konzept für den Einbau und die Unterhaltung dieser versenkbaren Poller erstellen. Für das verkehrliche Konzept kann die Altstadt dienen, wobei die Zufahrtswege und –berechtigte sowie Lage der Barrieren zu definieren sind. Sobald die Prüfung, wo der Einsatz der versenkbaren Poller sinnvoll ist und die betriebliche Unterhaltung und Zufahrtssteuerung erfolgen kann, abgeschlossen ist, wird die Verwaltung ein entspre- chendes Konzept zur Beschlussfassung vorlegen. Die Installation einzelner Polleranlagen wird bis zur abschließenden Prüfung ausgesetzt. Die derzeit mögliche Umfahrung an der Schrankenanlage wird mit einfachen Mitteln in Form einer wassergebundenen Decke ertüchtigt. Damit ist auch bei geschlossener Schranke eine problemlose Nutzung des Weges möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1141/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.04.2023
- Erstellt
- 04.04.2023 14:33