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3221/2018

Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Umgestaltung des Maternuskirchplatzes

Beschlussvorlage Ausschuss 29.01.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 01.04.2019, TOP 7.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1- Variante mit Erhalt Stellplätze

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Ansehen

Anlage 2- Variante ohne Erhalt Stellplätze

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

7156 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/2 
66 
Vorlagen-Nummer 
 3221/2018 
Freigabedatum 
29.01.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung des Maternuskirchplatzes sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung 
öffentlicher Plätze 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des  
Maternuskirchplatzes unter Beibehaltung der öffentlichen Stellplätze entlang der Westseite der 
Siegfriedstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 514.800,- €.  
 
 
Alternative 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des  
Maternuskirchplatzes unter ersatzlosem Wegfall der öffentlichen Stellplätze entlang der West-
seite der Siegfriedstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 514.800,- €. 
 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 485.300,- € für die Sanierung des Maternuskirchplatzes im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung öffentlicher 
Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2019.  
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   485.300,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  29.500,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG wird derzeit ge-
prüft           % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   9.706,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Im Jahre 2009 wurde ein studentischer Wettbewerb zur Umgestaltung des Maternuskirchplatzes 
durchgeführt. Der Siegerentwurf sah eine teilweise Umgestaltung der umliegenden Straßen vor. Da 
dieser Entwurf mittelfristig nicht umzusetzen ist, wurde aufgrund der verschiedenen Ortstermine mit 
der Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) und der Kirchengemeinde eine Umgestaltung, die nur die 
Platzfläche zum Inhalt hat, geplant. 
  
Die bituminöse Oberfläche des Maternuskirchplatzes ist durch Wurzelschäden größtenteils schadhaft 
und entspricht zudem nicht mehr dem Leitgedanken einer innerstädtischen Platzgestaltung.  
 
Auf der Platzfläche sind Hochbeete vorhanden, die teilweise verwildert sind und teilweise von den 
Anwohnerinnen und Anwohnern bepflanzt werden. Die Hochbeete sind schlecht zu pflegen und wer-
den als störende Elemente auf dem Maternuskirchplatz wahrgenommen. 
 
Zu Beschlussvorschlag: 
 
Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden die bituminöse Oberfläche und die Hochbeete ent-
fernt. Die Baumbeete  werden vergrößert und als wassergebundene Decke ausgeführt. In der Mitte 
des Maternuskirchplatzes wird ebenfalls eine  wassergebundene Fläche hergestellt; diese kann z. B. 
zum Aufstellen von Kinderspielgeräten genutzt werden.  
 
Die Hauptverbindungswege über die Platzfläche werden mit Platten im Format 30/30 cm hergestellt.  
 
Aufgrund des Parkdrucks in der Südstadt bleiben die bewirtschafteten, öffentlichen Stellplätze auf der 
Platzfläche erhalten und werden mit Platten 15/30 cm im gleichen Farbton wie die Platten der Haupt-
verbindungswege hergestellt. Somit fügen sich die Stellplätze optisch in die Platzfläche ein.

3 
  
Der Strom-Trafo und der Stromschaltkasten sowie das sonstige Mobiliar auf dem Platz werden an der 
süd-östlichen Platzkante in einem Versorgungscarree konzentriert. Die oberirdischen Glascontainer 
wurden aufgrund des Beschlusses der BV 1 zwischenzeitlich entfernt. 
 
Die Platzfläche erhält eine neue Beleuchtung mittels drei Stelen. Im Rahmen der Maßnahme wird die 
Beleuchtung in der Alteburger Straße und Sigfriedstraße teilweise ertüchtigt.  
 
Ob für die mit der Umgestaltung verbundenen straßenbaulichen Arbeiten Straßenbaubeiträge nach 
dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) zu erheben sind, wird noch geprüft. 
 
Die vorhandenen Bänke werden durch den Banktyp Cologne Nr. 3 (Innenstadtbank) ersetzt. Die 
Standorte der Fahrradabstellanlagen werden an die neue Platzsituation angepasst. 
 
Die Verwaltung hat die Planung in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung der Bezirksvertretung In-
nenstadt am 05.10.2017 vorgestellt. Weiterhin wurde die Planung mit der Kirchengemeinde St. Se-
verin abgestimmt. Dem Wunsch der Kirchengemeinde nach Vergrößerung der wassergebundenen 
Decke über die o. g. Flächen hinaus kann nicht nachgekommen werden, da es sich bei den Haupt-
verbindungswegen um Rettungswege handelt und auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ausreichend 
befestigte Bereiche für zu Fuß Gehende vorhanden sein müssen. 
 
 
 
Zur Beschlussalternative: 
 
Damit die gesamte Platzfläche als Aufenthaltsraum genutzt werden kann, sollen die vorhandenen, 
bewirtschafteten Stellplätze auf der Platzfläche ersatzlos entfallen. Die Fläche der wegfallenden Stell-
plätze wird ebenfalls mit Platten 30/30 cm gestaltet. Die Poller werden an den Fahrbahnrand versetzt, 
damit die Platzfläche gegen widerrechtliches Befahren weiterhin geschützt wird. 
Die Behindertenstellplätze werden von der Platzfläche auf die Ostseite der Siegfriedstraße verlegt. 
 
Die Einnahmen des Parkscheinautomaten Nr. 42 beliefen sich in 2018 auf 6.346,- Euro. Durch den 
Entfall der Senkrechtparkplätze auf der Platzfläche ergibt sich eine um 50 % geminderte Ertragsprog-
nose.     
 
Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 514.800 €. Diese setzen sich zusammen aus 
Investitionsauszahlungen in Höhe von 485.300 € und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuch-
tung in Höhe von ca. 29.500 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages 
seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt 
werden.  
 
Die erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 485.300 € zur Umgestaltung des Maternus-
kirchplatzes stehen im Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanz-
stelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung öffentlicher Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen zur Verfügung. 
 
Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201 ab 2020 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - für die über den Zeitraum der Nutzung zu zah-
lenden Beleuchtungskosten veranschlagt. 
 
Darüber hinaus werden in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2020 ff. entsprechen-
de Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 9.706 € berücksichtigt. 
 
Anlagen: 
1. Variante mit Erhalt Stellplätze 
2. Variante ohne Erhalt Stellplätze

Anlage 1- Variante mit Erhalt Stellplätze

2599 Zeichen

6.00
6.00
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4.001.50
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2.64
3.50
10.01
6.0
13.5
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4.50
10.00
5.00
5.00
X
X
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X XXXXX
X
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XX
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XX
X
X
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X
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XX
XX
XXXXXXXX
X X X X X X X X
X
X
X
X
X
XX
X
X
X
X
vorh. Bord
RB a=3cm
a=0cm
a=0cm
a=0cm
a=0cm
a=0cm
a=0cm
vorh. Bord
vorh. Bord
a=0cm
vorh. Borda=0cm
a=0cm
Radwegführung auf Fahrbahn,
da 30 Km/h Höchstgeschwindigkeit.
Radwegführung auf Fahrbahn,
da Tempo 30-Zone.
Austausch markiertes
Natursteinpflaster
vorh. Haarnadeln versetzen
Aufstellung von
Spielgeräten mögl.
Abstimmung zw. 51
und Kirchengemeinde
gepl. Unterflur-
glascontainer
Streugut
versetzen
Stromschaltkasten
versetzen
vorh. Bänke
(Drahtgitter)
vorh. Haarnadeln versetzen
vorh. Haarnadeln versetzen
vorh. Mülleimer versetzen
gepl. Leuchte
gepl. Leuchte
gepl. Leuchte
vorh. Leuchte
demontieren
gepl. Leuchte
anstelle Schildermast
gepl. Leuchte
anstelle Schildermast
vorh. Leuchte
austauschen
vorh. Leuchte
austauschen
gepl. Leuchte
gepl. Leuchte
Altkleider AWB
versetzen
Altglas
entfernen
Feuerwehr-
zufahrt
vorh.Trafostation
neuer Standort
vorh.Trafostation
versetzen
Altkleider,Postkasten,Streugut
A
A
gepl. Rundbord       
 = 8 m
gepl. Tiefbord       
 = 228 m
gepl. Läuferstein, weiß       
 = 42 m
gepl. Poller       
 = 12 St.
gepl. Fahrradständer       
 = 13 St.
gepl. Sitzbank       
 = 4 St.
gepl. wassergebundene Decke     
 = 542 qm
gepl. Betonsteinpflaster, anthrazit 
 = 105 qm
gepl. Betonplatten, altgraphit       
 = 828 qm
gepl. Austausch Natursteinpflaster 
 = 11 qm
1.50
1.50
2.50
 M  1:
Bearbeitet
Amt für Straßen +
Ve
rkehrstechnik
Datum
Amtsleiter (66) Ab teilungsleiterin (661) Gruppenleiter (661/12) Bezirksingenieur (661/12)
250
grafn
Sanierung Maternuskirchplatz
03.07.2018
grafn
Lageplan
ge
z. Harzendorf
03.05.2018
gez. Gödderz
26.04.2018
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
67
665/2
Parkplatz Gehweg wassergebundene
        Decke
Rundbord 10/20
a = 3 cm
Tiefbord 10/20
a = 0 cm
Läuferstein
weiß
Schnitt A - A
Bauweise mit Pflasterdecke
RStO 12, Tafel 3, Zeile 1, Bk 0,3
 8 cm Betonsteinpflaster
 mit Basaltvorsatz 10/20/8, anthrazit
  4 cm Bettung
15 cm Schottertragschicht 0/32
____________________________________
27 cm Gesamtaufbau
Bauweise für Rad- und Gehwege
RStO 12, Tafel 6, Zeile 1
 8 cm Betonsteinplatten
 mit Basaltvorsatz 30/30/8, altgraphit
  4 cm Bettung
15 cm Schottertragschicht 0/32
____________________________________
27 cm Gesamtaufbau
2,5% 2,5%
 4 cm Dolomitbrechsand 3/5
15 cm Schottertragschicht 0/32
Anlage 1

Anlage 2- Variante ohne Erhalt Stellplätze

2099 Zeichen

6.00
6.00
5.00
4.001.50
8.00
5.00
2.64
9.50
6.00
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Ob Feuerwehrzufahrt gepflastert werde kann,
muss vor Ort wegen Wurzelanhebungen entschieden werden.
XX
X X
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X XX
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X XXXXX
X
X
XX
X
X
X
X
X
XX
X
X
X
X
XX
X
X
X
X
X
X
XX
XX
XXXXXXXX
X X X X X X X X
X
X
X
X
X
XX
X
X
X
vorh. Bord
RB a=3cm
a=0cm
a=0cm
a=0cm
a=0cm
a=0cm
a=0cm
vorh. Bord
vorh. Bord
a=0cm
vorh. Borda=0cm
a=0cm
Radwegführung auf Fahrbahn,
da 30 Km/h Höchstgeschwindigkeit.
Radwegführung auf Fahrbahn,
da Tempo 30-Zone.
Austausch markiertes
Natursteinpflaster
vorh. Haarnadeln versetzen
Aufstellung von
Spielgeräten mögl.
Abstimmung zw. 51
und Kirchengemeinde
gepl. Unterflur-
glascontainer
Streugut
versetzen
Stromschaltkasten
versetzen
vorh. Bänke
(Drahtgitter)
vorh. Haarnadeln versetzen
vorh. Haarnadeln versetzen
vorh. Mülleimer versetzen
gepl. Leuchte
gepl. Leuchte
gepl. Leuchte
vorh. Leuchte
demontieren
gepl. Leuchte
anstelle Schildermast
gepl. Leuchte
anstelle Schildermast
vorh. Leuchte
austauschen
vorh. Leuchte
austauschen
gepl. Leuchte
gepl. Leuchte
Altkleider AWB
versetzen
Altglas
entfernen
Feuerwehr-
zufahrt
vorh.Trafostation
neuer Standort
vorh.Trafostation
versetzen
Altkleider,Postkasten,Streugut
A
A
PSA
vorh.demontierbare 
Poller ( Schließung B )
als Feuerwehrzufahrt
VZ 242-1 
Füßgängerzone
VZ 437
Siegfriedstr.
Zusatzschild
Feuerwehrzufahrt
Maßnahme:  M  1:
Geplant:
D
atum:
Amtsleiter/-in (66) A bteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer:
x
Gezeichnet:
250
1
-Maternuskirchplatz.dpn 590 mm 420 mm
180820_LP_DHP_gez.
04.07.2017
Graf
G
ödderz
Sanierung Maternuskirchplatz
L
ageplan Variante2
gez. Gödderz
 26.04.2018
gez.Harzendorf
 03.05.2018
gepl. Poller wassergebundene
 Decke
Rundbord 10/20
a = 3 cm
Tiefbord 10/20
a = 0 cm
Schnitt A - A
Bauweise für Rad- und Gehwege
RStO 12, Tafel 6, Zeile 1
 8 cm Betonsteinplatten
 mit Basaltvorsatz 30/30/8, altgraphit
  4 cm Bettung
15 cm Schottertragschicht
____________________________________
27 cm Gesamtaufbau
2,5% 2,5%
Anlage 2

Beratungsverlauf (2)

21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3221/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.01.2019
Erstellt
04.10.2018 10:50