Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Umgestaltung des Maternuskirchplatzes
Beschlussvorlage Ausschuss 3221/2018 vom 29.01.2019
Stand: Am 01.04.2019 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage 2- Variante ohne Erhalt Stellplätze
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6.00 6.00 5.00 4.001.50 8.00 5.00 2.64 9.50 6.00 X X X X X X X X X Ob Feuerwehrzufahrt gepflastert werde kann, muss vor Ort wegen Wurzelanhebungen entschieden werden. XX X X X X X X X X X X X X XX X X X X X X X XX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X XXXXX X X XX X X X X X XX X X X X XX X X X X X X XX XX XXXXXXXX X X X X X X X X X X X X X XX X X X vorh. Bord RB a=3cm a=0cm a=0cm a=0cm a=0cm a=0cm a=0cm vorh. Bord vorh. Bord a=0cm vorh. Borda=0cm a=0cm Radwegführung auf Fahrbahn, da 30 Km/h Höchstgeschwindigkeit. Radwegführung auf Fahrbahn, da Tempo 30-Zone. Austausch markiertes Natursteinpflaster vorh. Haarnadeln versetzen Aufstellung von Spielgeräten mögl. Abstimmung zw. 51 und Kirchengemeinde gepl. Unterflur- glascontainer Streugut versetzen Stromschaltkasten versetzen vorh. Bänke (Drahtgitter) vorh. Haarnadeln versetzen vorh. Haarnadeln versetzen vorh. Mülleimer versetzen gepl. Leuchte gepl. Leuchte gepl. Leuchte vorh. Leuchte demontieren gepl. Leuchte anstelle Schildermast gepl. Leuchte anstelle Schildermast vorh. Leuchte austauschen vorh. Leuchte austauschen gepl. Leuchte gepl. Leuchte Altkleider AWB versetzen Altglas entfernen Feuerwehr- zufahrt vorh.Trafostation neuer Standort vorh.Trafostation versetzen Altkleider,Postkasten,Streugut A A PSA vorh.demontierbare Poller ( Schließung B ) als Feuerwehrzufahrt VZ 242-1 Füßgängerzone VZ 437 Siegfriedstr. Zusatzschild Feuerwehrzufahrt Maßnahme: M 1: Geplant: D atum: Amtsleiter/-in (66) A bteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer: x Gezeichnet: 250 1 -Maternuskirchplatz.dpn 590 mm 420 mm 180820_LP_DHP_gez. 04.07.2017 Graf G ödderz Sanierung Maternuskirchplatz L ageplan Variante2 gez. Gödderz 26.04.2018 gez.Harzendorf 03.05.2018 gepl. Poller wassergebundene Decke Rundbord 10/20 a = 3 cm Tiefbord 10/20 a = 0 cm Schnitt A - A Bauweise für Rad- und Gehwege RStO 12, Tafel 6, Zeile 1 8 cm Betonsteinplatten mit Basaltvorsatz 30/30/8, altgraphit 4 cm Bettung 15 cm Schottertragschicht ____________________________________ 27 cm Gesamtaufbau 2,5% 2,5% Anlage 2 -
Anlage 1- Variante mit Erhalt Stellplätze
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6.00 6.00 5.00 4.001.50 8.00 5.00 2.64 3.50 10.01 6.0 13.5 5.00 4.50 10.00 5.00 5.00 X X X X X X X X X XX X X X X X X X X X X X X XX X X X X X X X XX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X XXXXX X X XX X X X X X XX X X X X XX X X X X X X XX XX XXXXXXXX X X X X X X X X X X X X X XX X X X X vorh. Bord RB a=3cm a=0cm a=0cm a=0cm a=0cm a=0cm a=0cm vorh. Bord vorh. Bord a=0cm vorh. Borda=0cm a=0cm Radwegführung auf Fahrbahn, da 30 Km/h Höchstgeschwindigkeit. Radwegführung auf Fahrbahn, da Tempo 30-Zone. Austausch markiertes Natursteinpflaster vorh. Haarnadeln versetzen Aufstellung von Spielgeräten mögl. Abstimmung zw. 51 und Kirchengemeinde gepl. Unterflur- glascontainer Streugut versetzen Stromschaltkasten versetzen vorh. Bänke (Drahtgitter) vorh. Haarnadeln versetzen vorh. Haarnadeln versetzen vorh. Mülleimer versetzen gepl. Leuchte gepl. Leuchte gepl. Leuchte vorh. Leuchte demontieren gepl. Leuchte anstelle Schildermast gepl. Leuchte anstelle Schildermast vorh. Leuchte austauschen vorh. Leuchte austauschen gepl. Leuchte gepl. Leuchte Altkleider AWB versetzen Altglas entfernen Feuerwehr- zufahrt vorh.Trafostation neuer Standort vorh.Trafostation versetzen Altkleider,Postkasten,Streugut A A gepl. Rundbord = 8 m gepl. Tiefbord = 228 m gepl. Läuferstein, weiß = 42 m gepl. Poller = 12 St. gepl. Fahrradständer = 13 St. gepl. Sitzbank = 4 St. gepl. wassergebundene Decke = 542 qm gepl. Betonsteinpflaster, anthrazit = 105 qm gepl. Betonplatten, altgraphit = 828 qm gepl. Austausch Natursteinpflaster = 11 qm 1.50 1.50 2.50 M 1: Bearbeitet Amt für Straßen + Ve rkehrstechnik Datum Amtsleiter (66) Ab teilungsleiterin (661) Gruppenleiter (661/12) Bezirksingenieur (661/12) 250 grafn Sanierung Maternuskirchplatz 03.07.2018 grafn Lageplan ge z. Harzendorf 03.05.2018 gez. Gödderz 26.04.2018 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 67 665/2 Parkplatz Gehweg wassergebundene Decke Rundbord 10/20 a = 3 cm Tiefbord 10/20 a = 0 cm Läuferstein weiß Schnitt A - A Bauweise mit Pflasterdecke RStO 12, Tafel 3, Zeile 1, Bk 0,3 8 cm Betonsteinpflaster mit Basaltvorsatz 10/20/8, anthrazit 4 cm Bettung 15 cm Schottertragschicht 0/32 ____________________________________ 27 cm Gesamtaufbau Bauweise für Rad- und Gehwege RStO 12, Tafel 6, Zeile 1 8 cm Betonsteinplatten mit Basaltvorsatz 30/30/8, altgraphit 4 cm Bettung 15 cm Schottertragschicht 0/32 ____________________________________ 27 cm Gesamtaufbau 2,5% 2,5% 4 cm Dolomitbrechsand 3/5 15 cm Schottertragschicht 0/32 Anlage 1 -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/2 66 Vorlagen-Nummer 3221/2018 Freigabedatum 29.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Maternuskirchplatzes sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen – hier: Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung öffentlicher Plätze Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Maternuskirchplatzes unter Beibehaltung der öffentlichen Stellplätze entlang der Westseite der Siegfriedstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 514.800,- €. Alternative Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Maternuskirchplatzes unter ersatzlosem Wegfall der öffentlichen Stellplätze entlang der West- seite der Siegfriedstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 514.800,- €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 485.300,- € für die Sanierung des Maternuskirchplatzes im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung öffentlicher Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2019. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 485.300,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 29.500,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG wird derzeit ge- prüft % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 9.706,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Im Jahre 2009 wurde ein studentischer Wettbewerb zur Umgestaltung des Maternuskirchplatzes durchgeführt. Der Siegerentwurf sah eine teilweise Umgestaltung der umliegenden Straßen vor. Da dieser Entwurf mittelfristig nicht umzusetzen ist, wurde aufgrund der verschiedenen Ortstermine mit der Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) und der Kirchengemeinde eine Umgestaltung, die nur die Platzfläche zum Inhalt hat, geplant. Die bituminöse Oberfläche des Maternuskirchplatzes ist durch Wurzelschäden größtenteils schadhaft und entspricht zudem nicht mehr dem Leitgedanken einer innerstädtischen Platzgestaltung. Auf der Platzfläche sind Hochbeete vorhanden, die teilweise verwildert sind und teilweise von den Anwohnerinnen und Anwohnern bepflanzt werden. Die Hochbeete sind schlecht zu pflegen und wer- den als störende Elemente auf dem Maternuskirchplatz wahrgenommen. Zu Beschlussvorschlag: Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden die bituminöse Oberfläche und die Hochbeete ent- fernt. Die Baumbeete werden vergrößert und als wassergebundene Decke ausgeführt. In der Mitte des Maternuskirchplatzes wird ebenfalls eine wassergebundene Fläche hergestellt; diese kann z. B. zum Aufstellen von Kinderspielgeräten genutzt werden. Die Hauptverbindungswege über die Platzfläche werden mit Platten im Format 30/30 cm hergestellt. Aufgrund des Parkdrucks in der Südstadt bleiben die bewirtschafteten, öffentlichen Stellplätze auf der Platzfläche erhalten und werden mit Platten 15/30 cm im gleichen Farbton wie die Platten der Haupt- verbindungswege hergestellt. Somit fügen sich die Stellplätze optisch in die Platzfläche ein. 3 Der Strom-Trafo und der Stromschaltkasten sowie das sonstige Mobiliar auf dem Platz werden an der süd-östlichen Platzkante in einem Versorgungscarree konzentriert. Die oberirdischen Glascontainer wurden aufgrund des Beschlusses der BV 1 zwischenzeitlich entfernt. Die Platzfläche erhält eine neue Beleuchtung mittels drei Stelen. Im Rahmen der Maßnahme wird die Beleuchtung in der Alteburger Straße und Sigfriedstraße teilweise ertüchtigt. Ob für die mit der Umgestaltung verbundenen straßenbaulichen Arbeiten Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) zu erheben sind, wird noch geprüft. Die vorhandenen Bänke werden durch den Banktyp Cologne Nr. 3 (Innenstadtbank) ersetzt. Die Standorte der Fahrradabstellanlagen werden an die neue Platzsituation angepasst. Die Verwaltung hat die Planung in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung der Bezirksvertretung In- nenstadt am 05.10.2017 vorgestellt. Weiterhin wurde die Planung mit der Kirchengemeinde St. Se- verin abgestimmt. Dem Wunsch der Kirchengemeinde nach Vergrößerung der wassergebundenen Decke über die o. g. Flächen hinaus kann nicht nachgekommen werden, da es sich bei den Haupt- verbindungswegen um Rettungswege handelt und auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ausreichend befestigte Bereiche für zu Fuß Gehende vorhanden sein müssen. Zur Beschlussalternative: Damit die gesamte Platzfläche als Aufenthaltsraum genutzt werden kann, sollen die vorhandenen, bewirtschafteten Stellplätze auf der Platzfläche ersatzlos entfallen. Die Fläche der wegfallenden Stell- plätze wird ebenfalls mit Platten 30/30 cm gestaltet. Die Poller werden an den Fahrbahnrand versetzt, damit die Platzfläche gegen widerrechtliches Befahren weiterhin geschützt wird. Die Behindertenstellplätze werden von der Platzfläche auf die Ostseite der Siegfriedstraße verlegt. Die Einnahmen des Parkscheinautomaten Nr. 42 beliefen sich in 2018 auf 6.346,- Euro. Durch den Entfall der Senkrechtparkplätze auf der Platzfläche ergibt sich eine um 50 % geminderte Ertragsprog- nose. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 514.800 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 485.300 € und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuch- tung in Höhe von ca. 29.500 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Die erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 485.300 € zur Umgestaltung des Maternus- kirchplatzes stehen im Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanz- stelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung öffentlicher Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen zur Verfügung. Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201 ab 2020 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - für die über den Zeitraum der Nutzung zu zah- lenden Beleuchtungskosten veranschlagt. Darüber hinaus werden in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2020 ff. entsprechen- de Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 9.706 € berücksichtigt. Anlagen: 1. Variante mit Erhalt Stellplätze 2. Variante ohne Erhalt Stellplätze
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