V/0329/2019
Stickstoffdioxidkonzentrationen korrekt erfassen - Münster misst selber (A-R/0009/2019)
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Beschlussvorlage
5317 Zeichen
V/0329/2019
V/0329/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Stickstoffdioxidkonzentrationen korrekt erfassen - Münster misst selber (A-R/0009/2019)
Beratungsfolge
14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen teilt die Einschätzung des Am-
tes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, dass kein fachlicher Anlass besteht, das
Messverfahren oder die Lage der Messstellen zur Erfassung der Luftqualität in Münster
durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) infrage zu
stellen. Eine Einrichtung von städtischen Luftmessstationen zum Zweck der Überprüfung der
Messergebnisse des Landes ist nicht erforderlich.
2. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen nimmt zur Kenntnis, dass der-
zeit im Rahmen der Lärmaktionsplanung durch die Stadt Münster ein Jahr lang Messungen
zur Bestimmung der Stickstoffdioxid-Belastung im Stadtgebiet durchgeführt werden. Darüber
hinaus sind nach Einschätzung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der-
zeit keine weiteren städtischen Luftmessungen notwendig.
3. Der an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesene Antrag der
AfD-Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0009/2019 (Anlage) ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Begründung:
Die AfD-Ratsgruppe hat beantragt, dass die Stadt Münster auf dem Stadtgebiet Messstationen zur
Bestimmung der Konzentration der Umgebungsluft mit Stickstoffdioxid einrichten solle. Die Notwen-
digkeit von eigenen städtischen Messungen wird begründet über erhebliche Zweifel, die bezüglich der
Regelkonformität der offiziellen Luftmessungen des Landes beständen. Der Antrag wurde durch den
Rat zur Beantwortung an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesen.
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
11.04.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Besler
Telefon: 492 67 98
Besler@stadt-muenster.de
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V/0329/2019
Standorte und Messverfahren der Landesmessstellen
Großräumige Ortsbestimmung
Die potentiell mit Luftschadstoffen hoch belasteten Straßenabschnitte in Münster wurden rechnerisch
durch eine Grobscreening -Untersuchung des LANUV identifiziert. Die großräumige Ortsbestimmung
der Messstellen wurden anhand der ermittelten Hot -Spots für die Schadstoffbelastung im Straße n-
raum vorgenommen. Die Lage dieser Hot-Spots ist auch durch städtische Untersuchungen verifiziert.
Die 39. BImSchV „Verordnung über Luftqualitätsstandards“ sieht vor, dass die gewählten Messorte in
den hoch belasteten Straßenabschnitten repräsentativ für die Luftqualität eines Straßenabschnitts
von mindestens 100 m Straßenlänge sind. Aus den Untersuchungen der Stadt Münster zur Identifizie-
rung von wirkungsvollen Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung am „Bült“ und an der „Weseler Str a-
ße“ kann entnommen werden, dass die Immissionen der Messstandorte repräsentativ sind.
Kleinräumige Ortsbestimmung
Das LANUV hat aus Anlass der Diskussion, ob die Lage der Messstellen in d en Luftmessnetzen der
Bundesländer den rechtlichen Vorgaben der EU entsprechen, eine unabhängige Prüfung durch den
TÜV Rheinland durchführen lassen. Von 133 NO 2-Probenahmestellen des LANUV wurde lediglich
eine beanstandet. Die Messstationen in Münster sind davon nicht betroffen. Der Ergebnisbericht des
TÜV vom November 2018 ist im Internet veröffentlicht.
Messverfahren
Die Messverfahren zur Ermittlung der limitierten Luftschadstoffe (wie Stickstoffdioxid) sind europaweit
vorgegeben. Das LANUV ist ein nationales Referenzlabor, das für die Qualitätssicherungsmaßna h-
men bei der Beurteilung der Luftgüte verantwortlich ist und ist Mitglied des Netzwerks europäischer
Referenzlaboratorien "Network of Air Quality Reference Lab oratories". Das LANUV nimmt selbst an
Ringversuchen teil, die vom Europäischen Referenzlabor für Luftverschmutzung (ERLAP) veranstaltet
werden.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es weder bei der Lage der Messstationen des Landes in Münster
noch beim Mes sverfahren Anhaltspunkte gibt, die auf eine nicht mit den EU -Regelungen konforme
Ermittlung der Luftschadstoffe hinweisen.
Städtische Luftschadstoffmessungen
Die Stadt Münster führt derzeit Schadstoffmessungen zur Erfassung der Stickstoffdioxid-Belastung im
Straßenraum der „Münzstraße“, der Straße „An der Apostelkirche“ und in der „Mauritzstraße“ durch.
Die Luftmessungen erfolgen, um die Umweltauswirkungen der Einführung von Tempo -30 im Rahmen
der Lärmaktionsplanung Münster zu untersuchen (Ratsvorlage V/ 0687/2017). Sie werden zwischen
September 2018 und September 2019 durchgeführt. Auch die Messergebnisse des LANUV am
Messstandort „Bült“ werden in die Untersuchung mit einbezogen.
Die Zwischenergebnisse dieser Untersuchung weisen keine auffälligen Abweich ungen zu den Immis-
sionen am „Bült“ auf. Sie zeigen auch, dass im Jahr 2018 voraussichtlich, wie bereits im Jahr 2017,
die Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten werden. Ein Endbericht zu der städtischen Unters u-
chung wird im ersten Quartal 2020 vorliegen.
I.V.
Gez. Matthias Peck
Stadtrat
Anlage V/0329/2019
A-R_0009_2019_Anlage
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Antrag an den Rat Nr.::A-R/0009/2019 AD-Ratsgruppe im Rat’der Stadt Münsier Stickstoffkonzentration korrekt ia sta münster erfassen — Münster misst selber Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Stadt Münster. richtet auf dem Stadtgebiet Meßstationen zur Bestimmung der Konzentration der Umgebungsluft mit Stickoxiden ein. Eine Messung erfolgt an. den | bisherigen Meßstationen Bült, Geiststraße und Weseler Straße. Die Verwaltung prüft die 1 Einrichtung weiterer Meßstationen zur Bestimmung der Stickoxidkonzentration in Münster. - Begründung: \ | In Münster gibt es mehrere Meßstationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Diese messen die. Konzentration der Luft in Münster: Hierbei ermitteln sie die Konzentration. der Atemluft mit potentiell schädlichen Stoffen für den Menschen. Zu dieser gehört die Stoffgruppe der Stickoxide. : In letzter Zeit häufen sich die Einwände gegen die Meßmethode der : Landesumweltämter. Ihnen wird vorgeworfen, dass ihre Meßwerte fehlerhaft seien. Und die öffentlichen Statistiken eine viel höhere Konzentration mit diesen Stoffen ausweisen, als dies tatsächlich der Fall sei. Zugleich sind diese als offiziell deklarierten Messergebnisse die Grundlage für gerichtliche Entscheidungen. Aufgrund derer in den Kommunen für. bestimmte Strecken innerorts Fahrverbote verhängt werden. Dies ist eine einschneidende Maßnahme. Da sie in die persönliche Handlungsfreiheit ..der Verkehrsteilnehmer stark eingreift. Daher. muss sicher sein, dass die ausgewiesenen Meßwerte auch zutreffen. Hieran jedoch bestehen erhebliche Zweifel. Denn mehrere Großstädte sind dazu übergegangen die Konzentration der :Stickoxide selbst zu messen. Sie kommen hierbei.generell und überall zu viel niedrigeren Werten.als die vom Landesumweltamt ermittelten Konzentrationen für Stickoxide. ESTER LEO AEREBeR Me ne en U UL UGEREEE «| Mitglieder Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol AfD-Ratsgruppe Münster B B Leostraße 16. B 1 +49(251) 60688623 www.afd-muenster.de 48153 Münster \ ; 62 martin.schiller@afd-muenster.de RR EEE OF Daher misst und ermittelt die Stadt Münster durch’eigene Messungen die Belastung mit Stickoxiden auf dem Stadtgebiet. Damit hat sie zudem eine argumentative Basis, um mögliche Fahrverbote für die Zukunft zu verhindern. Martin Schiller Richard Mol EEE EEE EL ne ES eure EL nlaererei rn
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Leostraße 16
- Münzstraße
- Mauritzstraße
- An der Apostelkirche
- Weseler Straße
- Geiststraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0329/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37