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V/0329/2019

Stickstoffdioxidkonzentrationen korrekt erfassen - Münster misst selber (A-R/0009/2019)

Vorlagen 01.04.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 14.05.2019, TOP 4.14

Beschlussvorlage

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A-R_0009_2019_Anlage

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Beschlussvorlage

5317 Zeichen

V/0329/2019 
V/0329/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stickstoffdioxidkonzentrationen korrekt erfassen - Münster misst selber (A-R/0009/2019) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen teilt die Einschätzung des Am-
tes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, dass kein fachlicher Anlass besteht, das 
Messverfahren oder die Lage der Messstellen zur Erfassung der Luftqualität in Münster 
durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) infrage zu 
stellen. Eine Einrichtung von städtischen Luftmessstationen zum Zweck der Überprüfung der 
Messergebnisse des Landes ist nicht erforderlich. 
 
2. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen nimmt zur Kenntnis, dass der-
zeit im Rahmen der Lärmaktionsplanung durch die Stadt Münster ein Jahr lang Messungen 
zur Bestimmung der Stickstoffdioxid-Belastung im Stadtgebiet durchgeführt werden. Darüber 
hinaus sind nach Einschätzung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der-
zeit keine weiteren städtischen Luftmessungen notwendig. 
 
3. Der an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesene Antrag der 
AfD-Ratsgruppe an den Rat Nr. A-R/0009/2019 (Anlage) ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
Begründung: 
 
Die AfD-Ratsgruppe hat beantragt, dass die Stadt Münster auf dem Stadtgebiet Messstationen zur 
Bestimmung der Konzentration der Umgebungsluft mit Stickstoffdioxid einrichten solle. Die Notwen-
digkeit von eigenen städtischen Messungen wird begründet über erhebliche Zweifel, die bezüglich der 
Regelkonformität der offiziellen Luftmessungen des Landes beständen. Der Antrag wurde durch den 
Rat zur Beantwortung an den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesen. 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
11.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Besler 
Telefon: 492 67 98 
Besler@stadt-muenster.de

- 2 - 
            V/0329/2019 
 
Standorte und Messverfahren der Landesmessstellen 
 
Großräumige Ortsbestimmung  
 
Die potentiell mit Luftschadstoffen hoch belasteten Straßenabschnitte in Münster wurden rechnerisch 
durch eine Grobscreening -Untersuchung des LANUV identifiziert. Die großräumige Ortsbestimmung 
der Messstellen wurden anhand der ermittelten Hot -Spots für die Schadstoffbelastung im Straße n-
raum vorgenommen. Die Lage dieser Hot-Spots ist auch durch städtische Untersuchungen verifiziert. 
Die 39. BImSchV „Verordnung über Luftqualitätsstandards“ sieht vor, dass die gewählten Messorte in 
den hoch belasteten Straßenabschnitten repräsentativ für die Luftqualität eines Straßenabschnitts 
von mindestens 100 m Straßenlänge sind. Aus den Untersuchungen der Stadt Münster zur Identifizie-
rung von wirkungsvollen Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung am „Bült“ und an der „Weseler Str a-
ße“ kann entnommen werden, dass die Immissionen der Messstandorte repräsentativ sind. 
 
Kleinräumige Ortsbestimmung  
 
Das LANUV hat aus Anlass der Diskussion, ob die Lage der Messstellen in d en Luftmessnetzen der 
Bundesländer den rechtlichen Vorgaben der EU entsprechen, eine unabhängige Prüfung durch den 
TÜV Rheinland durchführen lassen.  Von 133 NO 2-Probenahmestellen des LANUV wurde lediglich 
eine beanstandet. Die Messstationen in Münster sind  davon nicht betroffen. Der Ergebnisbericht des 
TÜV vom November 2018 ist im Internet veröffentlicht. 
 
Messverfahren  
 
Die Messverfahren zur Ermittlung der limitierten Luftschadstoffe (wie Stickstoffdioxid) sind europaweit 
vorgegeben. Das LANUV ist ein nationales Referenzlabor, das für die Qualitätssicherungsmaßna h-
men bei der Beurteilung der Luftgüte verantwortlich ist und ist Mitglied des Netzwerks europäischer 
Referenzlaboratorien "Network of Air Quality Reference Lab oratories". Das LANUV nimmt selbst an 
Ringversuchen teil, die vom Europäischen Referenzlabor für Luftverschmutzung (ERLAP) veranstaltet 
werden. 
 
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es weder bei der Lage der Messstationen des Landes in Münster 
noch beim Mes sverfahren Anhaltspunkte gibt, die auf eine nicht mit den EU -Regelungen konforme 
Ermittlung der Luftschadstoffe hinweisen. 
 
Städtische Luftschadstoffmessungen  
 
Die Stadt Münster führt derzeit Schadstoffmessungen zur Erfassung der Stickstoffdioxid-Belastung im 
Straßenraum der „Münzstraße“, der Straße „An der Apostelkirche“ und in der „Mauritzstraße“ durch. 
Die Luftmessungen erfolgen, um die Umweltauswirkungen der Einführung von Tempo -30 im Rahmen 
der Lärmaktionsplanung Münster zu untersuchen (Ratsvorlage V/ 0687/2017). Sie werden zwischen 
September 2018 und September 2019  durchgeführt. Auch die Messergebnisse des LANUV am 
Messstandort „Bült“ werden in die Untersuchung mit einbezogen. 
 
Die Zwischenergebnisse dieser Untersuchung weisen keine auffälligen Abweich ungen zu den Immis-
sionen am „Bült“ auf. Sie zeigen auch, dass im Jahr 2018 voraussichtlich, wie bereits im Jahr 2017, 
die Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten werden. Ein Endbericht zu der städtischen Unters u-
chung wird im ersten Quartal 2020 vorliegen. 
 
I.V. 
 
Gez. Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlage            V/0329/2019

A-R_0009_2019_Anlage

2501 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.::A-R/0009/2019

AD-Ratsgruppe im Rat’der Stadt Münsier

Stickstoffkonzentration korrekt ia sta münster
erfassen — Münster misst selber Leostr. 16-B

48153 Münster
Tel. (0251) 60688623
martin.schiller@afd-muenster.de

Antrag an den Rat der Stadt Münster

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

Die Stadt Münster. richtet auf dem Stadtgebiet Meßstationen zur Bestimmung der
Konzentration der Umgebungsluft mit Stickoxiden ein. Eine Messung erfolgt an. den |
bisherigen Meßstationen Bült, Geiststraße und Weseler Straße. Die Verwaltung prüft die 1
Einrichtung weiterer Meßstationen zur Bestimmung der Stickoxidkonzentration in

Münster. -

Begründung: \ |

In Münster gibt es mehrere Meßstationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW. Diese messen die. Konzentration der Luft in Münster: Hierbei
ermitteln sie die Konzentration. der Atemluft mit potentiell schädlichen Stoffen für den
Menschen. Zu dieser gehört die Stoffgruppe der Stickoxide. :

In letzter Zeit häufen sich die Einwände gegen die Meßmethode der :
Landesumweltämter. Ihnen wird vorgeworfen, dass ihre Meßwerte fehlerhaft seien. Und
die öffentlichen Statistiken eine viel höhere Konzentration mit diesen Stoffen ausweisen,
als dies tatsächlich der Fall sei.

Zugleich sind diese als offiziell deklarierten Messergebnisse die Grundlage für
gerichtliche Entscheidungen. Aufgrund derer in den Kommunen für. bestimmte Strecken
innerorts Fahrverbote verhängt werden.

Dies ist eine einschneidende Maßnahme. Da sie in die persönliche Handlungsfreiheit
..der Verkehrsteilnehmer stark eingreift. Daher. muss sicher sein, dass die ausgewiesenen
Meßwerte auch zutreffen.

Hieran jedoch bestehen erhebliche Zweifel. Denn mehrere Großstädte sind dazu
übergegangen die Konzentration der :Stickoxide selbst zu messen.

Sie kommen hierbei.generell und überall zu viel niedrigeren Werten.als die vom
Landesumweltamt ermittelten Konzentrationen für Stickoxide.

ESTER LEO AEREBeR

Me ne en U UL UGEREEE

«| Mitglieder
Marrtin Schiller (Sprecher)
Richard Frederik Mol

AfD-Ratsgruppe Münster B B
Leostraße 16. B 1 +49(251) 60688623 www.afd-muenster.de
48153 Münster \ ;

62 martin.schiller@afd-muenster.de

RR EEE OF

Daher misst und ermittelt die Stadt Münster durch’eigene Messungen die Belastung mit
Stickoxiden auf dem Stadtgebiet. Damit hat sie zudem eine argumentative Basis, um

mögliche Fahrverbote für die Zukunft zu verhindern.

Martin Schiller
Richard Mol

EEE EEE EL ne ES eure EL nlaererei rn

Beratungsverlauf (1)

14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Leostraße 16
  • Münzstraße
  • Mauritzstraße
  • An der Apostelkirche
  • Weseler Straße
  • Geiststraße

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Details

Aktenzeichen
V/0329/2019
Typ
Vorlagen
Datum
01.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37