A-W/0027/2020
Verbesserte Sicherheit an der Ausfahrt der Offerkämpe zur Straße Oberort
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Originalantrag
1343 Zeichen
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Ute Hagemann
Udo Junge
Elke Kraut-Kleinschmidt
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Münster, 29.04.2020
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Verbesserte Sicherheit an der Ausfahrt der Offerkämpe zur Straße Oberort
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:
• An der Ausfahrt der Straße Offerkämpe zur Straße Oberort wird ein Parabolspiegel
installiert.
Begründung:
An der Ausfahrt der Straße Offerkämpe befindet sich auf der rechten Seite ein endender Fahrradweg,
der auch aus Richtung Stadtkern von Fahrradfahrern und Fußgängern benutzt wird.
Durch eine Hecke an der Einmündung ist die Sicht für sämtliche Verkehrsteilnehmer, die die Offer-
kämpe verlassen, stark eingeschränkt. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen
an der Ecke zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern. Durch Installation eines Parabol-
spiegels können Verkehrsteilnehmer, die aus der Offerkämpe kommen, frühzeitig ersehen, ob sich
von der rechten Seite Verkehrsteilnehmer nähern, wodurch Fahrradfahrer und Fußgänger geschützt
und die gefährliche Situation entschärft wird.
Gez. Ute Hagemann
Stellungnahme der Verwaltung vom 26.05.2020
4280 Zeichen
A-W [ORION 32.23.0012 26.05.2020 Frau Krieger 3211 An die Bezirksvertretung Eing 29, MAI 2020 Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer über : 33.24 — Frau Remmers Verbesserte Sicherheit an der Ausfahrt der Offerkämpe zur Straße Oberort e Antrag Ifd. Nr. A-W/0027/2020 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 29.04.2020 : Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt zu prü- fen, ob zur Verbesserung der Sicht ein Verkehrsspiegel im Einmündungsbereich Offerkämpe / Oberort installiert werden kann. Begründet wird die Anregung damit, dass das Sichtdreieck durch eine Hecke so stark eingeschränkt ist, dass Radfahrer/-innen aus Richtung Ortsmitte nicht rechtzeitig erkannt werden können. Der westliche Geh-/Radweg entlang der Straße Oberort beginnt erst hinter der Einmündung Offerkämpe. Dieser ist nicht für die Gegenrichtung freigegeben, sodass Radfahrer/-innen, die aus dem Ortskern’kommen, diesen in Fahrtrichtung Offerkämpe nicht nutzen dürfen. Hierfür muss der gegenüberliegende Geh-/Radweg genutzt werden. Somit dürfen bei der Ausfahrt aus der Offerkämpe grundsätzlich keine Radfahrer/-innen von rechts aus Richtung Ortskern kommend den Einmündungsbereich kreuzen. Unabhängig von der Verkehrsregelung vor Ort, wird die Einrichtung von Verkehrsspiegeln in Bezug auf die Verkehrssicherheit kritisch gesehen. Verkehrsspiegel sind keine Verkehrsein-. richtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Grundsätzlich stellen sie nur einen Behelf dar, der Verkehrsteilnehmer/-innen an unübersichtlichen Stellen unterstützen soll. Mit der Aufstellung von Verkehrsspiegeln sind deutliche Nachteile verbunden, die den Vorteil der besseren Sicht übersteigen. Allgemein spricht gegen die Aufstellung eines Verkehrsspiegels, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer/-innen die gefahrene Geschwindigkeit eines herannahen- den Kraftfahrzeuges im Verkehrsspiegel richtig einschätzen können. Werden Geschwindig- keiten unterschätzt, kann es durch die aus den Einmündungen ausfahrenden Verkehrsteil- nehmer/-innen zu erheblichen Gefahrensituationen kommen. Auch gilt es zu. berücksichtigen, dass unterschiedliche Witterungsverhältnisse wie z.B. Regen, Nebel, Schneefall oder Frost die Wirkung eines Spiegels deutlich beeinträchtigen können. Ebenso können fremde Licht- quellen die Wirkung des Verkehrsspiegels mindern. Weiterhin entbindet ein Verkehrsspiegel nicht von der Umschaupflicht. Der Blick in den Verkehrsspiegel allein ist nicht ausreichend. Es kommt somit eine Blickrichtung hinzu. Daraus können sich insbesondere an Straßen mit einem höheren Verkehrsaufkommen zusätzliche Gefahren ergeben. Zudem können Radfah- rer/-innen und Fußgänger/-innen aufgrund der schmalen Silhouette in Verkehrsspiegeln kaum erkannt werden. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels ist daher nicht geeignet, eine bestehende Sichtbe- hinderung wirkungsvoll zu beseitigen. Vielmehr birgt sie eine zusätzliche Gefahrenquelle für die den Spiegel benutzenden Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund und den Erfahrungen bei vorhandenen älten Verkehrsspiegeln haben die städtischen Fachämter in Abstimmung mit der Polizei vereinbart, keine Verkehrsspiegel mehr aufzustellen. Ausnahmen werden lediglich an atypischen Stellen gemacht, an denen z.B. ein langsames Eintasten in den Ver- kehr aufgrund fehlender Gehwege und/oder extrem enger Straßenverhältnisse nicht möglich ist. Auch gab es in der Vergangenheit Privatinitiativen, bei denen Verkehrsspiegel an Grund- stücksausfahrten oder landwirtschaftlichen Wegen auf privatem Grund vorgenommen wur- den. Zur Beurteilung der Sachlage wurde darüber hinaus vor Ort ein Fahrversuch vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass durch ein langsames Hineintasten in den Einmündungsbe- reich eine ausreichende Sicht vorhanden ist. Nach Mitteilung der Polizei liegt für den Einmündungsbereich Offerkämpe / Oberort keine Unfalllage vor. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels wird aus Sicht der Verwaltung und der Polizei aus den genannten Gründen nicht befürwortet. Im Bereich Offerkämpe / Oberort kann zurzeit von sicheren Verkehrsverhältnissen ausgegangen werden. Sollte sich die Si- cherheitseinschätzung ändern, wird die Verwaltung hierauf in Abstimmung mit der Polizei zeitnah reagieren. . m) Schulze- Weer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Offerkämpe
- Oberort
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0027/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 29.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37