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A-W/0027/2020

Verbesserte Sicherheit an der Ausfahrt der Offerkämpe zur Straße Oberort

Antrag an die BV West 29.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 18.06.2020, TOP 8.1

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 26.05.2020

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Originalantrag

1343 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Ute Hagemann 
Udo Junge 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
 
 
 
 
           
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West  Münster, 29.04.2020 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
 
Verbesserte Sicherheit an der Ausfahrt der Offerkämpe zur Straße Oberort 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: 
 
 
• An der Ausfahrt der Straße Offerkämpe zur Straße Oberort wird ein Parabolspiegel 
installiert. 
 
Begründung: 
 
An der Ausfahrt der Straße Offerkämpe befindet sich auf der rechten Seite ein endender Fahrradweg, 
der auch aus Richtung Stadtkern von Fahrradfahrern und Fußgängern benutzt wird. 
Durch eine Hecke an der Einmündung ist die Sicht für sämtliche Verkehrsteilnehmer, die die Offer-
kämpe verlassen, stark eingeschränkt. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen 
an der Ecke zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern. Durch Installation eines Parabol-
spiegels können Verkehrsteilnehmer, die aus der Offerkämpe kommen,  frühzeitig ersehen, ob sich 
von der rechten Seite Verkehrsteilnehmer nähern, wodurch Fahrradfahrer und Fußgänger geschützt 
und die gefährliche Situation entschärft wird. 
  
 
 
Gez. Ute Hagemann

Stellungnahme der Verwaltung vom 26.05.2020

4280 Zeichen

A-W [ORION

32.23.0012 26.05.2020
Frau Krieger 3211

An die Bezirksvertretung Eing 29, MAI 2020
Münster-West

über
Herrn Stadtrat Heuer

über :
33.24 — Frau Remmers

Verbesserte Sicherheit an der Ausfahrt der Offerkämpe zur Straße Oberort

e Antrag Ifd. Nr. A-W/0027/2020 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung
Münster-West vom 29.04.2020 :

Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt zu prü-
fen, ob zur Verbesserung der Sicht ein Verkehrsspiegel im Einmündungsbereich Offerkämpe
/ Oberort installiert werden kann. Begründet wird die Anregung damit, dass das Sichtdreieck
durch eine Hecke so stark eingeschränkt ist, dass Radfahrer/-innen aus Richtung Ortsmitte
nicht rechtzeitig erkannt werden können.

Der westliche Geh-/Radweg entlang der Straße Oberort beginnt erst hinter der Einmündung
Offerkämpe. Dieser ist nicht für die Gegenrichtung freigegeben, sodass Radfahrer/-innen, die
aus dem Ortskern’kommen, diesen in Fahrtrichtung Offerkämpe nicht nutzen dürfen. Hierfür
muss der gegenüberliegende Geh-/Radweg genutzt werden. Somit dürfen bei der Ausfahrt
aus der Offerkämpe grundsätzlich keine Radfahrer/-innen von rechts aus Richtung Ortskern
kommend den Einmündungsbereich kreuzen.

Unabhängig von der Verkehrsregelung vor Ort, wird die Einrichtung von Verkehrsspiegeln in
Bezug auf die Verkehrssicherheit kritisch gesehen. Verkehrsspiegel sind keine Verkehrsein-.
richtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Grundsätzlich stellen sie nur einen
Behelf dar, der Verkehrsteilnehmer/-innen an unübersichtlichen Stellen unterstützen soll. Mit
der Aufstellung von Verkehrsspiegeln sind deutliche Nachteile verbunden, die den Vorteil der
besseren Sicht übersteigen. Allgemein spricht gegen die Aufstellung eines Verkehrsspiegels,
dass nicht alle Verkehrsteilnehmer/-innen die gefahrene Geschwindigkeit eines herannahen-
den Kraftfahrzeuges im Verkehrsspiegel richtig einschätzen können. Werden Geschwindig-
keiten unterschätzt, kann es durch die aus den Einmündungen ausfahrenden Verkehrsteil-
nehmer/-innen zu erheblichen Gefahrensituationen kommen. Auch gilt es zu. berücksichtigen,
dass unterschiedliche Witterungsverhältnisse wie z.B. Regen, Nebel, Schneefall oder Frost
die Wirkung eines Spiegels deutlich beeinträchtigen können. Ebenso können fremde Licht-
quellen die Wirkung des Verkehrsspiegels mindern. Weiterhin entbindet ein Verkehrsspiegel
nicht von der Umschaupflicht. Der Blick in den Verkehrsspiegel allein ist nicht ausreichend.
Es kommt somit eine Blickrichtung hinzu. Daraus können sich insbesondere an Straßen mit
einem höheren Verkehrsaufkommen zusätzliche Gefahren ergeben. Zudem können Radfah-

rer/-innen und Fußgänger/-innen aufgrund der schmalen Silhouette in Verkehrsspiegeln
kaum erkannt werden.

Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels ist daher nicht geeignet, eine bestehende Sichtbe-
hinderung wirkungsvoll zu beseitigen. Vielmehr birgt sie eine zusätzliche Gefahrenquelle für
die den Spiegel benutzenden Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund und den Erfahrungen
bei vorhandenen älten Verkehrsspiegeln haben die städtischen Fachämter in Abstimmung
mit der Polizei vereinbart, keine Verkehrsspiegel mehr aufzustellen. Ausnahmen werden
lediglich an atypischen Stellen gemacht, an denen z.B. ein langsames Eintasten in den Ver-
kehr aufgrund fehlender Gehwege und/oder extrem enger Straßenverhältnisse nicht möglich
ist. Auch gab es in der Vergangenheit Privatinitiativen, bei denen Verkehrsspiegel an Grund-
stücksausfahrten oder landwirtschaftlichen Wegen auf privatem Grund vorgenommen wur-
den.

Zur Beurteilung der Sachlage wurde darüber hinaus vor Ort ein Fahrversuch vorgenommen.
Dabei wurde festgestellt, dass durch ein langsames Hineintasten in den Einmündungsbe-
reich eine ausreichende Sicht vorhanden ist.

Nach Mitteilung der Polizei liegt für den Einmündungsbereich Offerkämpe / Oberort keine
Unfalllage vor. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels wird aus Sicht der Verwaltung und
der Polizei aus den genannten Gründen nicht befürwortet. Im Bereich Offerkämpe / Oberort
kann zurzeit von sicheren Verkehrsverhältnissen ausgegangen werden. Sollte sich die Si-
cherheitseinschätzung ändern, wird die Verwaltung hierauf in Abstimmung mit der Polizei
zeitnah reagieren. .

m)

Schulze- Weer

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Offerkämpe
  • Oberort

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0027/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
29.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37