0015/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Henk-Hollstein aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 2. Dezember 2024 bezüglich dem Zustand der Fassade des historischen Rathauses
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2432 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 31.01.2025 0015/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.02.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Henk-Hollstein (CDU) aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 2. Dezember 2024 bezüglich dem Zustand der Fassade des historischen Rathauses Anfrage: RM Henk-Hollstein fragt in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 2. Dezember 2024 nach einem Sachstand zu dem Zustand der Fassade des historischen Rat- hauses. Antwort der Verwaltung: Nach jetzigem Sachstand soll der Fassadenteil mit den roten Tuffsteinen komplett erneuert werden. Auch der Gebäudeteil mit den gelben Tuffsteinen wird im weiteren Prozess in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege sowie dem Landschaftsverband Rheinland unter- sucht. Der festgestellte Sanierungsaufwand des historischen Rathauses ist darüber hinaus so umfangreich, dass eine Generalsanierung erforderlich ist. Hierrunter fallen unter anderem für die Außenhaut des Gebäudes, die restauratorische Sanie- rung der Rathauslaube, die professionelle Reinigung und Instandsetzung der Bronzewand, die Erneuerung des Glasdaches des Atriums sowie die Überprüfung und gegebenenfalls In- standsetzung der Fundamente, der Fenster sowie der Flachdächer des Gebäudes. Um insbesondere in dem Bereich der Fassade ein aussagekräftiges Urteil tätigen zu können, müssen neben der reinen Analyse des Ist-Zustands (Untersuchung des Wandaufbaus, Zu- stand der vorhandenen Steine, Zustand der Betonelemente, wissenschaftliche Maßanalyse et cetera) auch die denkmalpflegerischen Aspekte (mögliche Ersatzmaterialien, Bemusterungs- termine) sowie die weiteren technischen Notwendigkeiten im Rahmen einer Fassadensanie- rung (energetische Gesichtspunkte, Blitzschutz, Entwässerung) berücksichtigt werden. Die Projektstrategie befindet sich zurzeit in der Abstimmung. Angaben zum Rahmentermin- plan können erst nach der Bedarfsermittlung und Grundlagenermittlung erfolgen. Nach Ab- schluss der Grundlagenermittlung können weitergehende Sanierungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Fassade geplant werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Fassade in regelmäßigen Abständen seitens der Gebäudewirtschaft kontrolliert, sodass keine Gefahr für Passanten entstehen kann. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0015/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 31.01.2025
- Erstellt
- 06.01.2025 06:17