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0015/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Henk-Hollstein aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 2. Dezember 2024 bezüglich dem Zustand der Fassade des historischen Rathauses

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 31.01.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 24.03.2025, TOP 2.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2432 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 31.01.2025 
 0015/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.02.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Henk-Hollstein (CDU) aus der Sitzung 
des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 2. Dezember 2024 bezüglich dem 
Zustand der Fassade des historischen Rathauses 
Anfrage: 
RM Henk-Hollstein fragt in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 2. 
Dezember 2024 nach einem Sachstand zu dem Zustand der Fassade des historischen Rat-
hauses. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Nach jetzigem Sachstand soll der Fassadenteil mit den roten Tuffsteinen komplett erneuert 
werden. Auch der Gebäudeteil mit den gelben Tuffsteinen wird im weiteren Prozess in enger 
Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege sowie dem Landschaftsverband Rheinland unter-
sucht. Der festgestellte Sanierungsaufwand des historischen Rathauses ist darüber hinaus so 
umfangreich, dass eine Generalsanierung erforderlich ist.  
Hierrunter fallen unter anderem für die Außenhaut des Gebäudes, die restauratorische Sanie-
rung der Rathauslaube, die professionelle Reinigung und Instandsetzung der Bronzewand, 
die Erneuerung des Glasdaches des Atriums sowie die Überprüfung und gegebenenfalls In-
standsetzung der Fundamente, der Fenster sowie der Flachdächer des Gebäudes.  
 
Um insbesondere in dem Bereich der Fassade ein aussagekräftiges Urteil tätigen zu können, 
müssen neben der reinen Analyse des Ist-Zustands (Untersuchung des Wandaufbaus, Zu-
stand der vorhandenen Steine, Zustand der Betonelemente, wissenschaftliche Maßanalyse et 
cetera) auch die denkmalpflegerischen Aspekte (mögliche Ersatzmaterialien, Bemusterungs-
termine) sowie die weiteren technischen Notwendigkeiten im Rahmen einer Fassadensanie-
rung (energetische Gesichtspunkte, Blitzschutz, Entwässerung) berücksichtigt werden. 
 
Die Projektstrategie befindet sich zurzeit in der Abstimmung. Angaben zum Rahmentermin-
plan können erst nach der Bedarfsermittlung und Grundlagenermittlung erfolgen. Nach Ab-
schluss der Grundlagenermittlung können weitergehende Sanierungsmaßnahmen an der 
denkmalgeschützten Fassade geplant werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Fassade in 
regelmäßigen Abständen seitens der Gebäudewirtschaft kontrolliert, sodass keine Gefahr für 
Passanten entstehen kann.  
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0015/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
31.01.2025
Erstellt
06.01.2025 06:17