3674/2019
Zurückgewiesene Eingabe nach § 24 GO NRW - Stadtteilschild in Humboldt-Gremberg, Az: 224/19
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3674/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 Zurückgewiesene Eingabe nach § 24 GO NRW - Stadtteilschild in Humboldt-Gremberg, Az: 224/19 Beigefügte Eingabe nach § 24 GO zum Thema „Stadtteilschild in Humboldt-Gremberg“ und die Ant- wort der Verwaltung erhalten Sie zur Kenntnis. gez. Dr. Höver
Anlage 1- Eingabe - IG Humboldt-Gremberg e.V. ohne Mailverkehr
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Argumente der Verwaltung Gegenargumente Es wurden keine Genehmigungen für Solche Schilder stehen bereits in Neubrück Ortsschilder im Stadtbezirk 8 erteilt. (2 Stück), im Walbadviertel, Rath-Heumar und in Rath (sogar inmitten des Kreisverkehrs). Die von uns geplanten Schilder enthalten Für was??? Durch die möglichen Einschübe Werbung. soll auf Veranstaltungen hingewiesen werden können: Pfarrfest, Gremberger Straßenfest, Schützenfest u.a. Gewerbliche Hinweise sind nicht vorgesehen. Die Schilder können auf Solche Grundstücke stehen in Humboldt- Privatgrundstücken aufgestellt werden. Gremberg nicht zur Verfügung. Es wäre wünschenswert, wenn es hier auch im Interesse der anderen Stadtteile zu einer grundsätzlichen Regelung, zumindest für den Stadtbezirk 8 kommen würde. Mit freundlichen Grüßen Peter Peterlini Vorsitzender der IG Humboldt-Gremberg e.V. Claire Frings stellvertr. Vorsitzende Anlagen: Lageplan Entwurf Ortsschild Humboldt-Gremberg Fotodokumentation zu bereits vorhandenen Stadtteilschildern Mailverkehr mit Verwaltung Anschrift der Geschäftsstelle IG Humboldt-Gremberg e.V. clo Peter Peterlini Odenwaldstr. 114, 51105 Köln Email: peterlini@iq-humboldt-gremberg.de Internet: www.iq-humboldt-gremberg GeschäftsfOhrender Vorstand: Peter Peter1ini„ Tel. 0176/20380150 Horst Schmidt, Tel. 0176/24554385 Claire Frings, Tel. 0221/83 20 25 Sebastian Schmidt Orqe Matz, Tel. 0173/2724640 Bankverbindung: Konto-Nr.: 1930490568 Bank: Sparkasse KölnBonn BLZ: 370 501 98 IBAN E79370501981930490568 St.-Nr. 218/5758/0878
Anlage 2 - Antwortschreiben
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/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln IG Humboldt-Gremberg e.V. Frau Claire Frings und Herrn Peter Peterlini peterlini@ig-humboldt-gremberg.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02/1/4 Ded 17.10.2019 Ihre Eingabe – Stadtteilschild in Humboldt-Gremberg, Az: 224/2019 Sehr geehrte Frau Frings, sehr geehrter Herr Peterlini, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 29.08.2019, in der Sie die Aufstellung eines Stadtteilschil- des für den Stadtteil Humboldt-Gremberg durch die IG Humboldt-Gremberg e.V. anregen. Inzwischen liegen mit die Stellungnahmen der beteiligten Fachämter vor. Öffentliche Flächen werden nur für Schilder genutzt, welche nach der Straßenverkehrsord- nung erforderlich sind, sowie für Schilder und Werbeanlagen auf Grundlage des Werbenut- zungsvertrages. Eine weitere Freigabe für Schilder jeglicher Art ist schon wegen der Gestal- tung des öffentlichen Raumes und zur Reduzierung des Schilderwaldes nicht vorgesehen. Das Bauverwaltungsamt, welches über Anträge für Schilder und Werbeanlagen auf Grundla- ge des Werbenutzungsvertrages entscheidet, hat Ihnen auf eine Anfrage bereits mitgeteilt, dass ein Stadtteilschild auf öffentlichen Flächen, wie dem Straßenbegleitgrün, nicht geneh- migungsfähig ist. Private Grundstücksflächen, wie Vorgärten oder ähnliches, können eine mögliche Aufstellfläche für ein Stadtteilschild bieten. In Ihrer Bürgereingabe beziehen Sie sich auf bereits vorhandene Stadtteilschilder im Stadtbezirk Kalk. Da die beschriebenen Schilder nicht im öffentlichen Straßenland aufgestellt wurden, handelt es sich um anders gelagerte Fälle, wodurch eine Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Sie können selbstverständlich einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Sondernut- zungserlaubnis zum Aufstellen eines Stadtteilschildes stellen. Dieser müsste konkrete Anga- ben zu der Position des Schildes mit der Bezeichnung des Flurstückes beinhalten. Außer- dem müsste die Anzahl der gewünschten Schilder konkretisiert werden. Die bisherigen An- gaben der eingegangenen Bürgereingabe sind für einen Antrag zur Erteilung einer Son- dernutzungserlaubnis nicht hinreichend bestimmt genug. Erst nach Eingang eines entspre- chenden Antrages ist es möglich einen förmlichen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erlassen. Bei der Ablehnung der Sondernutzungserlaubnis durch einen förmlichen Ablehnungsbe- scheid besteht die Möglichkeit durch Rechtsmittel gegen den Bescheid vorzugehen. Das Bauverwaltungsamt weist allerdings darauf hin, dass nach Ziffer 62.5.3.1 des Gebührentari- fes zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung bei Versagung der Genehmigung eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 75 Prozent der Genehmigungsgebühr nach Ziffer 62.5.3, hier 184,50 Euro, fällig würde. Seite 2 Da es sich bei der Bürgereingabe der Interessensgemeinschaft Humboldt/Gremberg um eine Beschwerde handelt, welche sich gegen ein Verwaltungshandeln richtet, gegen das Rechtsmittel oder Rechtsbehelf eingelegt werden könnte, muss die Eingabe nach § 14 Abs. 3 a der Hauptsatzung der Stadt Köln zurückgewiesen werden. Dieses Antwortschreiben wird der Bezirksvertretung Kalk als Mitteilung zur Kenntnis gege- ben. Diese hat dann die Möglichkeit, sich zu der Mitteilung zu äußern. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3674/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 07.11.2019
- Erstellt
- 22.10.2019 10:12