1642/2019
Zweiter Bericht im Rahmen des laufenden Ombudsverfahrens bei der Berufsfeuerwehr Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 17.06.2019 1642/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 02.07.2019 Zweiter Bericht im Rahmen des laufenden Ombudsverfahrens bei der Berufsfeuerwehr Köln Seit mehr als einem Jahr ist bei der Feuerwehr ein Ombudsverfahren eingerichtet (s. a. Mitteilung 1863/2018, Gesundheitsausschuss vom 13.09.2018). In diesem Verfahren nimmt die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als externe Ombudsstelle Anregungen, Hinweise und Beschwerden aus dem Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (37-Berufsfeuerwehr) entge- gen. Mittlerweile wurden 69 Eingaben über die Ombudsstelle an die Berufsfeuerwehr weitergeleitet, drei weitere Eingaben erreichten die Geschäftsstelle für das Ombudsverfahren bei der Berufsfeuerwehr unmittelbar. Hierbei mussten die z. T. umfangreichen Eingaben aufgeteilt werden, da verschiedene Themen benannt wurden. Somit ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt aus den 69 Eingaben insgesamt 120 Teileingaben. (Bei den blau markierten Eingaben handelt es sich um Eingaben, die unmittelbar bei der Geschäftsstelle der Berufsfeuerwehr eingegangen sind) Die inhaltliche Befassung der Eingaben erfolgte in Projektgruppen. Die Voten der Projektgruppen wurden in die Lenkungsgruppe des Ombudsverfahren eingebracht. Die Lenkungsgruppe hat sich bis- lang vollumfänglich den Voten der Projektgruppe angeschlossen und die von der Projektgruppe vor- geschlagenen Maßnahmen und Ergänzungen beschlossen. In der Zwischenzeit sind 111 Teileinga- 2 ben, das sind insgesamt etwa 95 % aller Eingaben abschließend behandelt worden. Die restlichen 5 % der Teileingaben werden voraussichtlich bis Ende Juni 2019 abgearbeitet sein. Nachdem Anfangs eine hohe Nachfrage aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feu- erwehr die Ombudsstelle erreichten, hat sich die Anzahl der Eingaben in den letzten 10 Monaten drastisch reduziert. Im Durchschnitt (August 2018– Mai 2019) gingen hier drei Eingaben im Monat ein. Dies ist als deutliches Indiz zu werten, dass die Handlungsfelder mittlerweile nahezu erschöpfend benannt wurden. Parallel zum Ombudsverfahren bietet der von Herrn Stadtdirektor Dr. Keller im letzten Jahr angesto- ßene Gestaltungsprozess zusätzlich die Möglichkeit, Hinweise, Fragen und Informationen in den je- weiligen Arbeitsgruppen oder aber auch über den eigens für den Reformprozess eingerichteten Blog zu benennen. Die Bearbeitung der Fragestellungen erfolgt in einem breit angelegten Beteiligungsfor- mat, so dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr die Möglichkeit haben, sich aktiv einbringen zu können. Sowohl durch Eingaben des Ombudsverfahrens als auch im Rahmen des Gestaltungsprozesses ha- ben sich aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Themenschwerpunkte herauskristalli- siert, die seit Oktober 2018 in drei Arbeitsgruppen (Arbeitszeit/Ablösezeiten/Dienstplanmodell, Füh- rungsverhalten/Kommunikation und Personalentwicklung und Personalgewinnung) bearbeitet werden Im Rahmen des Gestaltungsprozesses hat der Stadtdirektor Dr. Keller eine erste Bilanz im März 2019 gezogen. An zwei Tagen haben sich insgesamt 232 interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den aktuellen Sachstand der drei Arbeitsgruppen an zwei Präsenzveranstaltungen informiert. Hierbei wurde seitens der Arbeitsgruppen auch dargestellt, dass aufgrund der teils hohen Komplexität und der hohen Tragweite der Themenstellungen der Gestaltungsprozess sehr arbeits- und zeitinten- siv ist. Aktuell erarbeiten die Arbeitsgruppen konkrete Arbeitspakete, welche Veränderungen in den durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannten Handlungsfeldern einleiten sollen. Darin sind sowohl die Eingaben des Ombudsverfahrens, als auch die konstruktiven Vorschläge der Arbeitsgrup- penmitglieder eingeflossen. Das bisherige Ombudsverfahren wird zukünftig in diesen Prozess integriert, so dass auch weiterhin Hinweise und Beschwerden aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfließen können. gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1642/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 08.05.2019 14:34