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1642/2019

Zweiter Bericht im Rahmen des laufenden Ombudsverfahrens bei der Berufsfeuerwehr Köln

Mitteilung Ausschuss 17.06.2019

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 02.07.2019, TOP 6.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4135 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 17.06.2019 
 1642/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 02.07.2019 
 
Zweiter Bericht im Rahmen des laufenden Ombudsverfahrens bei der Berufsfeuerwehr Köln 
Seit mehr als einem Jahr ist bei der Feuerwehr ein Ombudsverfahren eingerichtet (s. a. Mitteilung 
1863/2018, Gesundheitsausschuss vom 13.09.2018). In diesem Verfahren nimmt die Hotstegs 
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als externe Ombudsstelle Anregungen, Hinweise und Beschwerden 
aus dem Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (37-Berufsfeuerwehr) entge-
gen. 
 
Mittlerweile wurden 69 Eingaben über die Ombudsstelle an die Berufsfeuerwehr weitergeleitet, drei 
weitere Eingaben erreichten die Geschäftsstelle für das Ombudsverfahren bei der Berufsfeuerwehr 
unmittelbar. Hierbei mussten die z. T. umfangreichen Eingaben aufgeteilt werden, da verschiedene 
Themen benannt wurden. Somit ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt aus den 69 Eingaben insgesamt 
120 Teileingaben. 
 
 
(Bei den blau markierten Eingaben handelt es sich um Eingaben, die unmittelbar bei der Geschäftsstelle der Berufsfeuerwehr eingegangen 
sind) 
 
 
Die inhaltliche Befassung der Eingaben erfolgte in Projektgruppen. Die Voten der Projektgruppen 
wurden in die Lenkungsgruppe des Ombudsverfahren eingebracht. Die Lenkungsgruppe hat sich bis-
lang vollumfänglich den Voten der Projektgruppe angeschlossen und die von der Projektgruppe vor-
geschlagenen Maßnahmen und Ergänzungen beschlossen. In der Zwischenzeit sind 111 Teileinga-

2 
 
ben, das sind insgesamt etwa 95 % aller Eingaben abschließend behandelt worden. Die restlichen 5 
% der Teileingaben werden voraussichtlich bis Ende Juni 2019 abgearbeitet sein. 
 
Nachdem Anfangs eine hohe Nachfrage aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feu-
erwehr die Ombudsstelle erreichten, hat sich die Anzahl der Eingaben in den letzten 10 Monaten 
drastisch reduziert. Im Durchschnitt (August 2018– Mai 2019) gingen hier drei Eingaben im Monat 
ein. Dies ist als deutliches Indiz zu werten, dass die Handlungsfelder mittlerweile nahezu erschöpfend 
benannt wurden. 
Parallel zum Ombudsverfahren bietet der von Herrn Stadtdirektor Dr. Keller im letzten Jahr angesto-
ßene Gestaltungsprozess zusätzlich die Möglichkeit, Hinweise, Fragen und Informationen in den je-
weiligen Arbeitsgruppen oder aber auch über den eigens für den Reformprozess eingerichteten Blog 
zu benennen. Die Bearbeitung der Fragestellungen erfolgt in einem breit angelegten Beteiligungsfor-
mat, so dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr die Möglichkeit haben, sich 
aktiv einbringen zu können. 
 
Sowohl durch Eingaben des Ombudsverfahrens als auch im Rahmen des Gestaltungsprozesses ha-
ben sich aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Themenschwerpunkte herauskristalli-
siert, die seit Oktober 2018 in drei Arbeitsgruppen (Arbeitszeit/Ablösezeiten/Dienstplanmodell, Füh-
rungsverhalten/Kommunikation und Personalentwicklung und Personalgewinnung) bearbeitet werden 
 
Im Rahmen des Gestaltungsprozesses hat der Stadtdirektor Dr. Keller eine erste Bilanz im März 2019 
gezogen. An zwei Tagen haben sich insgesamt 232 interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
über den aktuellen Sachstand der drei Arbeitsgruppen an zwei Präsenzveranstaltungen informiert. 
Hierbei wurde seitens der Arbeitsgruppen auch dargestellt, dass aufgrund der teils hohen Komplexität 
und der hohen Tragweite der Themenstellungen der Gestaltungsprozess sehr arbeits- und zeitinten-
siv ist. Aktuell erarbeiten die Arbeitsgruppen konkrete Arbeitspakete, welche Veränderungen in den 
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannten Handlungsfeldern einleiten sollen. Darin sind 
sowohl die Eingaben des Ombudsverfahrens, als auch die konstruktiven Vorschläge der Arbeitsgrup-
penmitglieder eingeflossen.   
 
Das bisherige Ombudsverfahren wird zukünftig in diesen Prozess integriert, so dass auch weiterhin 
Hinweise und Beschwerden aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfließen können.  
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

02.07.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1642/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.06.2019
Erstellt
08.05.2019 14:34