1086/2017
Reinigung desFuß-und Radweges "Dellbrücker Mauspfad und Hardthofstraße" in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2830 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1086/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.05.2017 Reinigung desFuß-und Radweges "Dellbrücker Mauspfad und Hardthofstraße" in Köln Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet um Klärung folgender Fragen: Wer ist für die Reinigung des Fuß-und Radweges und die Leerung der Müllbehälter im Bereich Dellbrücker Mauspfad sowie Hardthofstraße zuständig? In welchen Intervallen wird gereinigt? Ist es möglich, dass die Leerungsintervalle der Müllbehälter erhöht werden können? Die Stadtverwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Fahrbahn- und Gehwegreinigung der Hardthofstraße im Bereich zwischen Kampstr. und Hs.Nr. 40 sind laut gültiger Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln auf die Anlieger übertragen. Der weite- re Verlauf der Hardthofstr. bis Bensberger Marktweg ist nicht in der Straßenreinigungssatzung gere- gelt, da er sich außerhalb geschlossener Ortslage befindet. Hier ist die Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrstechnik für die Reinigung zuständig und hat die AWB GmbH mit der Durchführung im 14-Tage-Rhythmus beauftragt. Die Fahrbahn der Mielenforster Str. zwischen Dellbrücker Hauptstr. und Bensberger Marktweg wird genau wie der Grafenmühlenweg in diesem Bereich satzungsgemäß ebenfalls durch die AWB GmbH gereinigt. Für die Gehwegreinigung in diesen Abschnitten sind die Anlieger zuständig. Der Geh- und Radweg, welcher sich von der Hardthofstraße über die Mielenforster Str. und den Gra- fenmühlenweg hinweg bis zum Dellbrücker Mauspfad zieht, führt durch mehrere Grünanlagen. Bisher liegt der AWB Gm hier nur ein Reinigungsauftrag für die Grünanlage vor, die entlang des Radweges führt. Diese Grünanlage befindet sich zwischen Grafenmühlenweg und Dellbrücker Mauspfad. Hier sind 4 Papierkörbe installiert. Eine Ortsbesichtigung ergab, dass Grünanlage und Papierkörbe hin- sichtlich des Sauberkeitszustandes nicht zu beanstanden waren. In den Grünanlagen zwischen der Hardthofstraße und der Mielenforster Str. sowie zwischen der Mielenforster Str. und dem Grafenmühlenweg sind insgesamt 9 Papierkörbe installiert. Hierzu liegt der AWB GmbH kein Reinigungsauftrag vor. Wir werden uns diesbezüglich mit der AWB GmbH in 2 Verbindung setzen mit dem Ziel, diese Flächen in das Leistungsverzeichnis des „Litteringvertrages“ zu integrieren und auch hier zukünftig eine bedarfsgerechte Säuberung durchzuführen. Da jedoch offensichtlich akuter Handlungsbedarf besteht, wird seitens der AWB GmbH die besagte Grünanlage und die dazugehörigen Papierkörbe in unregelmäßigen Abständigen kontrolliert und bis zur endgülti- gen Klärung der Sachlage bei Bedarf gereinigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1086/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27