0446/2022
Stellungnahme zum Antrag AN/0037/2022 "Ermittlung von mutmaßlichen regelmäßigen nächtlichen Lärmbelästigungen durch feiernde Gruppen" der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der FDP und Die Linke vom 08.01.2022
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
4659 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 0446/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.03.2022 Stellungnahme zum Antrag AN/0037/2022 "Ermittlung von mutmaßlichen regelmäßigen nächtlichen Lärmbelästigungen durch feiernde Gruppen" der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der FDP und Die Linke vom 08.01.2022 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, Beschwerden von Anwohnern über regelmäßige nächtliche Lärmbelästigungen durch feiernde Gruppen im Bereich der KVB-Haltestelle "Lindenburg" an der Zül- picher Straße nachzugehen. Sie soll ermitteln, ob es hier zu unzumutbaren Lärmbelästigungen und zu einer Vermüllung des öffentlichen Raums kommt und - wenn dies der Fall sein sollte – Lösungs- möglichkeiten erarbeiten und der Bezirksvertretung zeitnah hierüber Bericht erstatten. Stellungnahme der Verwaltung: Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind die Außendienstmitarbeiten- den des städtischen Ordnun gsdienstes nahezu ganzjährig im Rahmen der bestehenden Auf- tragslage im Kölner Stadtgebiet im Einsatz. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln gliedert sich in verschiedene Dienstgruppen, die jeweils einer bezirklichen Zuständigkeit unterliegen. Dabei sind die Dienstgruppen im Rahmen der gesamten Schwerpunktthemen in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“, was zu einer effektiven Aufgabenwahrnehmung in den Stadtbezirken führt. Der Bereich um die KVB -Haltestelle „Lindenburg“ an der Zülpicher Str. ist der Dien stgruppe Lin- denthal als Beschwerdestelle bekannt. Vor allem in den Sommermonaten erreichen den Ord- nungsdienst über das Servicetelefon des Ordnungs - und Verkehrsdienstes Meldungen über lär- mende Jugendliche und Gruppen von jungen Erwachsenen mit Alkohol rund um die vor Ort an- sässigen Kioske. Insbesondere seit Beginn der Corona -Pandemie und den damit einhergehen- den Schließungen von Ausgehmöglichkeiten hat sich die Beschwerdelage weiter erhöht. So wur- den seit 2020 insgesamt 29 telefonische Meldungen wegen oben genannter Gründe aufgenom- men. Hinzu kommen einzelne Beschwerden, die den Ordnungsdienst auf schriftlichem Wege erreichten. Nach eingehenden Beschwerden wird die Örtlichkeit durch die Außendienstkräfte des Ordnungs- dienstes umgehend kontrolliert. In der Ver gangenheit wurden im Bereich der KVB -Haltestelle „Lindenburg“ immer wieder der Meldung entsprechende Feststellungen getroffen. Werden im Zuge dieser Kontrollen Ordnungswidrigkeiten identifiziert, werden konsequent Maßnahmen vom Ordnungsdienst umgesetzt. Aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens finden regelmäßig, auch unabhängig von Meldun- gen, Kontrollen zu unterschiedlichen Uhrzeiten durch die Ordnungsdienstkräfte statt, um umge- hend etwaige Lärmquellen zu beseitigen oder Verschmutzungen in Form von Alkoholf laschen und hinterlassenem Müll durch feiernde Personen vorzubeugen. In diesem Zusammenhang wur- 2 den immer wieder Präventivgespräche mit angetroffenen Personengruppen geführt. Außerdem wurden auch Gespräche mit den dort ansässigen Kiosk -Betreiber*innen gefüh rt, um diese betref- fend der Beschwerdelage zu sensibilisieren. Hinsichtlich der Betriebstätigkeiten der vor Ort ansässigen Kioske arbeitet der Ordnungsdienst auch eng mit der Abteilung für Gewerbeangelegenheiten zusammen. Damit von der Fachabtei- lung eine entsprechende Prüfung und Bewertung vorgenommen werden kann, von welchem Ki- osk, Trinkhalle etc. die Lärmbelästigung ausgeht, bedarf es einer ausführlichen Dokumentation. In diesem Zusammenhang besteht derzeit ein Dauerauftrag zur Kontrolle der Örtlichkeit . Doku- mentationen und Feststellungen werden durch den Ordnungsdienst an die Fachabteilung weiter- gegeben, damit von dort aus eine Auswertung und eine rechtliche Würdigung vorgenommen werden kann. Auf dieser Basis können künftig mögliche Maßnahmen zur Verbes serung der Situation geprüft werden. Bei akuten Störungen können sich Bürger*innen tagsüber und bis in die späten Abend - und Nachtstunden über das Servicetelefon des Ordnungs - und Verkehrsdienstes unter der Rufnum- mer 0221 / 221 – 32000 an den Ordnungsdienst wenden. Das Servicetelefon ist zu folgenden Zeiten für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar: Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr bis 01:00 Uhr Sonntag 09:30 Uhr bis 00:00 Uhr Feiertag 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0446/2022
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 15.02.2022
- Erstellt
- 07.02.2022 16:32