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AN/2066/2021

Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Stadtbezirk Ehrenfeld

Anfrage nach § 4 BV4 (SPD) 28.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 15.11.2021, TOP 6.4

Anfrage (SPD BV4)

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Anfrage (SPD BV4)

2214 Zeichen

SPD-Fraktion  
In der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus 
  Venloer Str.  419-421 
 50825 Köln 
 
Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 
Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Fax: 0221 / 22194 - 313 
Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 
50825 Köln koeln.de 
 www.SPDfraktion- 
ehrenfeld.de 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2066/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021 
Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes im 
Stadtbezirk Ehrenfeld 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04. Oktober 2021 zu setzen. 
 
Der Deutsche Bundestag hat am 11.06.2021 das BauGB überarbeitet und mit dem 
Baulandmobilisierungsgesetz den Kommunen weitere Möglichkeiten zugesprochen, dem 
angespannten Wohnungsmarkt entgegenzutreten. Ziel ist u.a. mehr geförderten Wohnraum 
zu ermöglichen. Zentrale Inhalte dieses Gesetzes sind:  
 Die Möglichkeit, geförderten Wohnungsbau bei Entwicklungen nach §34 BauGB über 
einen sektoralen Bebauungsplan und dem damit zusammenhängenden 
Städtebaulichen Vertrag einzufordern,  
 die Stärkung des Vorkaufsrechts insbesondere für Grundstücke auf denen 
Wohnungsbau errichtet werden kann,  
 ein Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen,  
 die Stärkung des Baugebots, um Spekulationen entgegen zu wirken. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche Stadtteile des Stadtbezirks Ehrenfeld kämen als Gebiete mit angespanntem

Wohnungsmarkt in Frage?  
2. Ab welchem Zeitpunkt kann die Anwendung von sektoralen Bebauungsplänen im 
Stadtbezirk Ehrenfeld erwartet werden? 
3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung für den Stadtbezirk Ehrenfeld, um von der 
Stärkung des Vorkaufsrechts und dem Umwandlungsverbot profitieren zu können? 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Petra Bossinger   Jürgen Brock-Mildenberger 
Fraktionsvorsitzende  Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

15.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2066/2021
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (SPD)
Datum
28.09.2021
Erstellt
28.09.2021 09:35