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0471/2018

Hundewiese im Theodor-Heuss-Park 2

Mitteilung BV 15.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.03.2018, TOP 12.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2736 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0471/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 
 
Hundewiese im Theodor-Heuss-Park 2 
AN/1737/2017 Antrag CDU TOP 7.2.10 in der Sitzung am 07.12.2017 
Aufgrund oben genannten Antrags wurde beschlossen, dass gem. dem Ergebnis des Ortstermins mit 
Mitarbeitern des Grünflächenamtes und der Bezirksvertretung eine Hundewiese östlich der Clever 
Str. bis zur Bastei eingerichtet werden soll.  
 
Dieser Beschluss ist jedoch nicht umsetzbar. Bei dem Ortstermin, auf den sich die CDU-Fraktion in 
ihrem Antrag beruft, waren lediglich zwei Vertreter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen 
wegen des Toto-Brunnens vor Ort, die zuvor in die Thematik Hundefreilaufflächen nie involviert waren 
und dazu keine sachkundigen Stellungnahmen abgeben konnten. Wie bereits in der Mitteilung Nr. 
1729/2017 dargestellt, wird die gesamte Grünanlage am Theodor-Heuss-Ring äußerst stark frequen-
tiert und dient den verschiedensten Freizeitaktivitäten. Die Aussage, dass die Einrichtung einer Hun-
defreilauffläche am Theodor-Heuss-Ring nicht möglich ist, bezog sich auf die gesamte Grünfläche 
und nicht nur auf den unmittelbaren Bereich am Weiher.  
 
Die nun ausgewählte Fläche zwischen Clever-Straße und Bastei besitzt zwei Kinderspielplätze, wie 
bereits im Lageplan zur oben genannten Mitteilung dargestellt ist. Wie allgemein bekannt sein sollte, 
machen frei laufende Hunde keinen Halt vor Kinderspielplätzen. Eine Einzäunung der Spielplätze wird 
vom Amt für Kinder, Jugend und Familie abgelehnt, da sie Kinder einsperren und von der Nutzung 
der Wiese für ihre Spiel-Aktivitäten ausschließen würde. Unabhängig davon ist gemäß Kölner Stadt-
ordnung das Spielen auf Hundefreilaufflächen verboten, ebenso darf dort auch nicht gegrillt werden. 
 
Die Ausweisung einer Hundefreilauffläche in dem gewünschten Bereich würde zu erheblichen Konflik-
ten mit allen anderen Nutzern der Grünanlage führen. Seien es Jogger, die von Hunden angesprun-
gen werden, oder dass die Hinterlassenschaften der Hunde auf den Spielplätzen vorzufinden sind. 
Hundeführer entfernen diese erfahrungsgemäß nur in wenigen Fällen, abgesehen davon, dass sie 
selten darauf achten, dass Hunde Spielplätze nicht betreten dürfen. Bekanntermaßen wird die Wiese 
im Sommer stark für Grillaktivitäten genutzt. Eine Ausweichfläche für diese Art der Freizeitnutzung 
steht in der näheren Umgebung nicht zur Verfügung. 
 
Die Verwaltung lehnt daher, wie bereits in Nr. 1729/2017 mitgeteilt wurde, die Einrichtung einer Hun-
defreilauffläche im gesamten Park am Theodor-Heuss-Ring ab. Der Beschluss ist aus den genannten 
Gründen nicht umsetzbar.

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Clever Straße
  • Theodor-Heuss-Ring

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Details

Aktenzeichen
0471/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
15.02.2018
Erstellt
09.02.2018 10:14