0471/2018
Hundewiese im Theodor-Heuss-Park 2
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Mitteilung BV
2736 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 0471/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 Hundewiese im Theodor-Heuss-Park 2 AN/1737/2017 Antrag CDU TOP 7.2.10 in der Sitzung am 07.12.2017 Aufgrund oben genannten Antrags wurde beschlossen, dass gem. dem Ergebnis des Ortstermins mit Mitarbeitern des Grünflächenamtes und der Bezirksvertretung eine Hundewiese östlich der Clever Str. bis zur Bastei eingerichtet werden soll. Dieser Beschluss ist jedoch nicht umsetzbar. Bei dem Ortstermin, auf den sich die CDU-Fraktion in ihrem Antrag beruft, waren lediglich zwei Vertreter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wegen des Toto-Brunnens vor Ort, die zuvor in die Thematik Hundefreilaufflächen nie involviert waren und dazu keine sachkundigen Stellungnahmen abgeben konnten. Wie bereits in der Mitteilung Nr. 1729/2017 dargestellt, wird die gesamte Grünanlage am Theodor-Heuss-Ring äußerst stark frequen- tiert und dient den verschiedensten Freizeitaktivitäten. Die Aussage, dass die Einrichtung einer Hun- defreilauffläche am Theodor-Heuss-Ring nicht möglich ist, bezog sich auf die gesamte Grünfläche und nicht nur auf den unmittelbaren Bereich am Weiher. Die nun ausgewählte Fläche zwischen Clever-Straße und Bastei besitzt zwei Kinderspielplätze, wie bereits im Lageplan zur oben genannten Mitteilung dargestellt ist. Wie allgemein bekannt sein sollte, machen frei laufende Hunde keinen Halt vor Kinderspielplätzen. Eine Einzäunung der Spielplätze wird vom Amt für Kinder, Jugend und Familie abgelehnt, da sie Kinder einsperren und von der Nutzung der Wiese für ihre Spiel-Aktivitäten ausschließen würde. Unabhängig davon ist gemäß Kölner Stadt- ordnung das Spielen auf Hundefreilaufflächen verboten, ebenso darf dort auch nicht gegrillt werden. Die Ausweisung einer Hundefreilauffläche in dem gewünschten Bereich würde zu erheblichen Konflik- ten mit allen anderen Nutzern der Grünanlage führen. Seien es Jogger, die von Hunden angesprun- gen werden, oder dass die Hinterlassenschaften der Hunde auf den Spielplätzen vorzufinden sind. Hundeführer entfernen diese erfahrungsgemäß nur in wenigen Fällen, abgesehen davon, dass sie selten darauf achten, dass Hunde Spielplätze nicht betreten dürfen. Bekanntermaßen wird die Wiese im Sommer stark für Grillaktivitäten genutzt. Eine Ausweichfläche für diese Art der Freizeitnutzung steht in der näheren Umgebung nicht zur Verfügung. Die Verwaltung lehnt daher, wie bereits in Nr. 1729/2017 mitgeteilt wurde, die Einrichtung einer Hun- defreilauffläche im gesamten Park am Theodor-Heuss-Ring ab. Der Beschluss ist aus den genannten Gründen nicht umsetzbar.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Clever Straße
- Theodor-Heuss-Ring
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Details
- Aktenzeichen
- 0471/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 15.02.2018
- Erstellt
- 09.02.2018 10:14