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4165/2021

Auswirkungen der Steuerschätzung aus November 2021 auf den Haushalt der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 02.12.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 06.12.2021, TOP 2.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 02.12.2021 
 4165/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 06.12.2021 
 
Auswirkungen der Steuerschätzung aus November 2021 auf den Haushalt der Stadt Köln 
Vom 09. bis 11. November 2021 fand die 161. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Zwi-
schenzeitlich wurden die Ergebnisse vom Städtetag wie folgend übermittelt: 
 
I. Allgemeine Informationen zur Steuerschätzung 
Der Deutsche Städtetag führt aus: 
„Die aktuelle Steuerschätzung prognostiziert gegenüber der Steuerschätzung vom Mai diesen Jahres 
deutlich höhere Steuereinnahmen. Ursache hierfür sind sowohl die in den vergangenen Monaten zu 
beobachtenden überraschend hohen Steuereinnahmen als auch die geänderten Erwartungen zur 
wirtschaftlichen Entwicklung. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen geht letztlich davon aus, dass bei 
den Steuereinnahmen ab dem Jahr 2024 nur noch geringe Corona-Effekte zu erwarten sind. […] 
Die November-Steuerschätzung weist gegenüber der Mai-Steuerschätzung an verschiedenen Berei-
chen deutliche Änderungen auf, die im Ergebnis zu deutlichen Verbesserungen der Einnahmeerwar-
tungen führen. In der Gesamtschau sind nur noch in den Jahren 2021 und 2022 besonders deutliche 
Effekte aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu erwarten. Die deutliche Anhe-
bung des prognostizierten Anstiegs der Steuereinnahmen im Jahr 2021 führt dazu, dass die Abwei-
chung zwischen den ursprünglichen Erwartungen (Steuerschätzung vom November 2019) und den 
aktuellen Erwartungen ausgesprochen gering ist und teilweise im Bereich üblicher Schätzungenauig-
keiten liegt. 
Insgesamt kann die Steuerschätzung – trotz der deutlichen Aufkommenssteigerungen – unter Be-
rücksichtigung der unterstellten wirtschaftlichen Entwicklung als ausgewogen bezeichnet werden.“ 
 
Prognose  
Die Steuerschätzung November 2021 basiert auf einer Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung 
seitens der Bundesregierung. Zum Zeitpunkt der Erstellung wurde davon ausgegangen, dass es kei-
ne neuerlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der Corona-Pandemie und kein 
eingeschränktes Arbeitskräfteangebot aufgrund steigender Infektionszahlen mehr geben wird. Es 
wurde erwartet, dass sich Lieferengpässe bis spätestens 2022 auflösen, die Arbeitsmigration wieder, 
wenn auch auf niedrigem Niveau, stattfindet und die Brutto-Lohn- und Gehaltssumme insbesondere 
aufgrund weniger Kurzarbeit deutlich steigt. 
Die Prognose enthält zudem weitere Unwägbarkeiten. So bestehen zum Beispiel Schwierigkeiten 
bezüglich einer Einschätzung des Konsumverhaltens der Bevölkerung. Hierbei ist fraglich, ob der 
bislang ausgefallene Konsum in 2020 und 2021 „nachgeholt“ wird oder ob bei der nicht direkt von 
Corona betroffenen Bevölkerung eine einmalige Vermögenserhöhung eintritt. Die Bundesregierung ist

2 
 
hier mit einer Einschätzung zurückhaltend. 
Das reale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wird in 2021 niedriger erwartet als bisher. Ein 
Großteil dieses Ausfalls soll aber in 2022 durch ein größer erwartetes Wachstum nachgeholt werden: 
realer Wachstum BIP (in %) 
 bisherige Erwartung aktuelle Erwartung 
2021 3,5 2,6 
2022 3,6 4,1 
Ursächlich für das zunächst niedriger erwartete Wachstum in 2021 sind Probleme im verarbeitenden 
Gewerbe (Chipproblematik, Lieferkettenprobleme). In den Jahren ab 2023 wird mit einer Normalisie-
rung der Wachstumsraten von 0,8 % bis 1,6 % p. a. gerechnet.  
Das Wachstum des Unternehmens- und Vermögenseinkommens (UVE) wird noch stärker steigen, als 
die Brutto-Lohn- und Gehaltssumme: 
Wachstum UVE (in %) 
2021 14,3 
2022 8,4 
2023 – 2026 2,5 – 3,5 
Hierdurch wird insbesondere die Prognose der gewinnabhängigen Steuern geprägt. 
Für 2021 und 2022 wird seitens der Bundesregierung eine deutlich höhere Inflationsrate unterstellt, 
als bisher angenommen: 
Inflationsrate (in %) 
 bisherige Erwartung aktuelle Erwartung 
2021 1,7 2,9 
2022 1,5 2,3 
Gründe für den Inflationsanstieg sind nicht nur neue Daten, die bisher nicht berücksichtigt werden 
konnten, sondern auch die Wirkung der Staatstätigkeit (z. B. Baupreissteigerung) auf die Inflation, die 
seitens der Bundesregierung stark eingeschätzt wird. 
Zusammenfassend wird der Unterschied zwischen der aktuellen BIP-Prognose für 2023 ff. und frühe-
ren Prognosen aus 2019 nur noch als gering eingeschätzt, da durch das niedrigere reale Wachstum 
und die höhere Inflationsrate eine Art ausgleichende Wechselwirkung eintritt.  
Methode der aktuellen Steuerschätzung: 
Der Arbeitskreis Steuerschätzung hat in seiner aktuellen Sitzung einen neuen methodischen Ansatz 
gewählt, um die Corona-bedingten Verwerfungen von 2020 bis 2022 besser handhaben zu können. 
Es wurde die Annahme getroffen, dass spätestens in 2023 eine „Normallage“ ohne Corona-

3 
 
Verzerrungen besteht. Das Jahr 2023 wurde daher als sog. „Ankerpunkt“ festgelegt. Da die gesamt-
wirtschaftliche Entwicklung bis zur Corona-Krise relativ stabil war, wurde diese Entwicklung für die 
Jahre ab 2023 weiterhin unterstellt.  
Mit dem weit fortgeschrittenen Jahr 2021 liegen für das aktuelle Jahr ausreichend Informationen über 
das Ausmaß der Entwicklung bzw. der Erholung vor. 
Für das Jahr 2022 wurde vom Arbeitskreis Steuerschätzung eine Kombination aus zwei Schätz-
ansätzen gewählt. Einerseits wurde die um Sondereffekte - wie hohe Nachzahlungen - bereinigte 
Aufkommensschätzung des Jahres 2021 als Basis verwendet und mit der Bemessungsgrundlagen-
entwicklung fortgeschrieben. Andererseits wurde vom „Ankerpunkt“ 2023 auf das Jahr 2022 zurück-
gerechnet. Die Kombination dieser beiden Verfahren erlaubt es, den zu erwartenden Fehler bei der 
Einschätzung des Steueraufkommens in 2022 gering zu halten.  
Verbleibende Unsicherheiten in der Steuerschätzung resultieren vorrangig aus der Projektion zur ge-
samtwirtschaftlichen Entwicklung selbst, nicht aus der Umsetzung dieser unterstellten Entwicklung in 
das Steueraufkommen. 
 
II. Auswertung der Steuerschätzung November 2021 für die Stadt Köln  
Bei der Analyse und Auswertung der Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ muss be-
dacht werden, dass nur die tatsächlichen Zuflüsse für das jeweilige Haushaltsjahr (Einzahlungen) 
betrachtet werden, und deshalb die (nach dem doppischen Haushaltsrecht notwendige) Periodenzu-
ordnung auf der Ertragsseite nur von den Kommunen individuell und mit Rücksicht auf die jeweilige 
örtliche Situation vorgenommen werden kann. Auch der Deutsche Städtetag empfiehlt angesichts 
großer regionaler Abweichungen die Ergebnisse der Steuerschätzung nicht unmodifiziert auf jede 
einzelne Kommune zu übertragen. Vor diesem Hintergrund werden bei Auswertung und Analyse der 
vorliegenden Steuerschätzungen intensiv die örtlichen Steuerentwicklungen berücksichtigt.  
Die vorliegende Steuerschätzung November 2021 führt für die Stadt Köln zu den nachfolgenden Er-
gebnissen: 
Gewerbesteuer 
Für das Jahr 2021 wird unter Einbeziehung aller regionaler Parameter (Volumen der Stundungen, 
regionale Ausdifferenzierungen) und den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Ergebnis ein Gewer-
besteuerertrag in Höhe von 1.467,40 Mio. EUR prognostiziert (siehe auch Vorlage 4082/2021). Bei 
der Prognose berücksichtigt wurden einmalige Sondereffekte in Höhe von rd. 111,7 Mio. EUR aus 
Mehrerträgen aus dem Verkauf von Firmenanteilen eines Unternehmens und Mehrerträgen aus über-
durchschnittlich vielen Steuererklärungen von größeren Unternehmen für Vorjahre, die in der Progno-
sebasis nicht 1:1 fortgeschrieben werden können.  
Für das Jahr 2022 ist der Eintritt von Sondereffekten ungewiss. Bundesweit wird mit einem Anstieg 
von 2,5 % (Mai-Prognose 4,2 %) und für das Jahr 2023 mit einem weiteren Anstieg von 3,1 % (Mai-
Prognose 8,5 %) gegenüber dem jeweiligen Vorjahr gerechnet. Die Steigerungsraten fallen somit 
nach der November-Prognose in den kommenden Haushaltsjahren zunächst zurückhaltend aus und 
die erheblichen Aufholeffekte verlagern sich nach 2023.  
Für die Folgejahre 2024 und 2025 werden bundesweit Steigerungsraten von 6,5 % und 6,1 % prog-
nostiziert. Hintergrund dieser Bundesprognose ist weiterhin die unterstellte schnelle konjunkturelle 
Erholung ab 2023.  
Unter teilweise marginaler Anpassung der Steigerungssätze aufgrund der in Köln gegebenen Beson-
derheiten und den damit einhergehenden Abweichungen bedeuten die Prognosen der November-
Steuerschätzung für Köln insbesondere in den Jahren 2022 bis 2024 gering abweichende Gewerbe-
steuererträge gegenüber der bisherigen Planung zum Haushaltsplan 2022:

4 
 
 
Gewerbesteuer (in Mio. EUR) 
 Haushaltsplan 2022  
incl. Mifrifi 
November-
Steuerschätzung 2021 Abweichung 
2022 1.383,9 1.389,6 5,7 
2023 1.494,6 1.494,9 0,3 
2024 1.591,8 1.592,1 0,3 
2025 1.663,4 1.689,2 25,8 
Gesamt 6133,7 6.165,8 32,1 
Dieses Ergebnis zeigt, dass die getroffene Annahme des Arbeitskreises Steuerschätzung weitestge-
hend auch für die Gewerbesteuerentwicklungen der Stadt Köln bestätigt werden kann. Ein Vergleich 
zwischen dem sog. Ankerjahr 2023 und dem vorläufigen Ergebnis aus dem Haushaltsjahr 2019 in 
Höhe von 1.409,1 Mio. Euro (Vorkrisenniveau) zeigt, dass unter den getätigten Prämissen voraus-
sichtlich spätestens in 2023 eine „Normallage“ ohne Corona-Verzerrungen erreicht wird.  
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 
Mit Blick auf den derzeitigen Pandemieverlauf ist festzustellen, dass der Arbeitsmarkt in Deutschland 
zumindest im Bereich mittlerer und höherer Beschäftigungsverhältnisse bemerkenswert stabil ist. Die 
Krise zeigt sich daher mit Blick auf die steuerlichen Aspekte insbesondere im Rahmen der steuerli-
chen Folgen der Kurzarbeit sowie bei der veranlagten Einkommensteuer.  
Aktuelle Hochrechnungen für das Jahr 2021 ergeben gegenüber dem Planansatz 2021 jedoch immer 
noch einen Wenigerertrag in Höhe von rund 57,3 Mio. EUR. 
Für die Folgejahre (2022 – 2025) werden Steigerungsraten von 2,6 %, 5,5 %, 5,7 % und 5,2 % prog-
nostiziert. Bis zum Jahr 2025 läge demnach der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegen-
über den Vergleichswerten aus der aktuell gültigen Mittelfristplanung kumuliert über die Jahre um 
insgesamt rund 36,2 Mio. EUR über den Planungen.  
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 
Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist von den verschiedenen, teilweise be-
fristeten Erhöhungen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer geprägt. Ausgehend von dem all-
gemeinen leichten Rückgang des Umsatzsteueraufkommens prägen die Auswirkungen der (aller-
dings nur befristeten) Fortführung der Flüchtlingsfinanzierung die Entwicklungen beim kommunalen 
Umsatzsteueranteil. Für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird insgesamt für das aktuelle 
Jahr eine Steigerung um 0,2 % (Mai-Steuerschätzung -5,3 %) prognostiziert. Aktuelle Hochrech-
nungen für das Jahr 2021 ergeben gegenüber dem Planansatz 2021 dadurch einen Mehrertrag 
in Höhe von rund 26,8 Mio. EUR. 
Für das Folgejahr wird im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung (-10,2 %) hingegen mit einem weiteren 
Rückgang auf nun -14 % gerechnet. Der prognostizierte Einbruch beim Umsatzsteueranteil aus der 
Mai-Steuerschätzung wurde im Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2022 bereits berücksichtigt. 
Durch den aktuell in 2021 erwarteten hohen Umsatzsteueranteil wird unter Anwendung der  Novem-
ber-Steuerschätzung für das Haushaltsjahr 2022 gegenüber der bisherigen Planung ein Mehrertrag 
von rd. 4,2 Mio. EUR erwartet. In den Folgejahren (2023 – 2025) wird mit einer leichten Steigerung 
von 2,9 %, 2 % und 1,8 % gerechnet. 
 
Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus November 2021 auf den Haushalt

5 
 
der Stadt Köln 
 
Per Saldo ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung folgende Mehrer-
träge gegenüber dem Hpl. 2022 inkl. Mittelfristplanung bis 2025: 
 
2022 = rd. 21,3 Mio. EUR 
2023 = rd. 15,7 Mio. EUR 
2024 = rd. 13,5 Mio. EUR 
2025 = rd. 35,1 Mio. EUR 
 
Insgesamt können im Betrachtungszeitraum der gesamten mittelfristigen Finanzplanung (2022 – 
2025) und auf Basis der oben skizzierten Prämissen Mehrerträge in Höhe von 85,6 Mio. EUR erwar-
tet werden. Dies bestätigt die für die aktuelle Finanzplanung konservativ getätigten Modifizierungen 
bei den Steigerungsraten und die hierfür vorsichtige Betrachtung der Entwicklungen eventueller Un-
wägbarkeiten aufgrund der Corona-Krise. 
Fazit 
Die Ergebnisse für die Stadt Köln aus der aktuell vorliegenden Steuerschätzung zeigen, dass die bis-
herigen Planungen auf einer fundierten und soliden Grundlage erfolgt sind. Allerdings ist das vorlie-
gende Ergebnis auch mit Risiken verbunden, die es heißt, bei den weiteren Planungen entsprechend 
zu berücksichtigen. So ist in den kommenden Jahren mit nicht unerheblichen Gewerbesteuer-
Rückzahlungen an Unternehmen zu rechnen. Hintergrund sind zum einen die für größere Unterneh-
men vermehrt eingehenden Ergebnisse aus Steuererklärungen für das pandemiegeprägte Jahr 2020. 
Ferner wird im Kontext mit dem seit vielen Jahren verfestigten Niedrigzinsniveau eine Entscheidung 
des Bundesverfassungsgerichts zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen der gewerbesteuerpflich-
tigen Unternehmen erwartet, die Steuerausfällen erwarten lässt.  
Auch konnten die aktuellen Entwicklungen der Corona Pandemie mit einer neuen Virus Mutation bei 
den Prognosen nicht berücksichtigt werden, weshalb auch weiterhin vorsichtig zu planen ist.  
 
Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich vom 10. bis 12. Mai 2022 statt.  
 
Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4165/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.12.2021
Erstellt
26.11.2021 07:54