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3376/2025

Mitteilung zu dem Bürgerschreiben "Fußgängerübergang Birkenweg, 51061 Köln"

Mitteilung BV 02.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.03.2026, TOP 10.2.7

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwort an Petent

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Anlage 4 weitere Rückmeldung von 64

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Anlage 3 weiteres Schreiben Petent

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Anlage 1 Bürgerschreiben

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Mitteilung BV

412 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3376/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 
 
Mitteilung zu dem Bürgerschreiben "Fußgängerübergang Birkenweg, 51061 Köln" 
Die Bürgerschreiben sowie das Antwortschreiben des Amtes für Verkehrsmanagement wer-
den der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben.  
 
 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwort an Petent

5801 Zeichen

Gesendet: Donnerstag, 16. Oktober 2025 um 10:10 
Von: 64-SVB@STADT-KOELN.DE 
An:  
CC: verkehrsdienst@stadt-koeln.de,poststelle.koeln@polizei.nrw.de,strassen-
radwegebau@stadt-koeln.de 
Betreff: WG: Anfrage/Antrag auf sicheren Fußgängerübergang (insbesondere für Kinder) am 
Birkenweg, 51061 Köln 
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Örtlichkeit wurde von der Straßenverkehrsbehörde 
geprüft. 
Für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gelten die Vorgaben des 
§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Verkehrszeichen dürfen nur dort 
angebracht werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. 
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs sind nur zulässig, wenn 
eine konkrete Gefahrenlage vorliegt. Die Straßenverkehrsbehörde ist jedoch nicht verpflichtet, 
Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern durch bauliche Maßnahmen zu verhindern. 
Die Straßenverkehrsordnung sieht innerorts ein Geschwindigkeitsniveau von 50 km/h vor. 
Eine Einzelbeschilderung mit Tempo 30 km/h ist nicht realisierbar, da es sich beim 
Birkenweg um eine Hauptverkehrsstraße (Straße des Vorbehaltsnetzes) mit einer wichtigen 
Erschließungsfunktion für die anliegenden Quartiere handelt. Eine streckenweise Begrenzung 
der Geschwindigkeit auf 30 km/h sehen die gesetzlichen Vorgaben nicht vor, da keine 
Eingänge zu schützenswerten Einrichtungen wie bspw. Schulen, Kitas oder 
Seniorenwohnheime unmittelbar an der Straße gelegen sind. 
Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
auf 30 km/h in vielen Fällen aber durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu schaffen, 
Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu 
erhöhen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative “Lebenswerte Städte durch 
angemessene Geschwindigkeiten- eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren 
Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund 
auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen “Tempo 30 km/h“ 
als Höchstgeschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für 
notwendig halten. Mehr Informationen dazu sind unter www.lebenswerte-staedte.de zu 
finden. Zurzeit ist die Verwaltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich 
vorgegebenen Rahmenbedingungen einzuhalten. 
Nach Prüfung der vorliegenden Aktenlage ist für den Birkenweg keine erhöhte Gefahrenlage 
erkennbar. Es liegen weder vermehrte Unfallzahlen noch Hinweise auf 
Geschwindigkeitsüberschreitungen vor, die eine verkehrsrechtliche Maßnahme rechtfertigen 
würden. Aufgrund dessen, dass sich der Birkenweg im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln 
befindet, ist zudem die Integration in eine Tempo 30-Zone ebenfalls nicht möglich. 
Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) und Lichtsignalanlagen (LSA) sind die 
Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001), die Richtlinien für Lichtsignalanlagen 
(RiLSA) und die StVO maßgebend. Nach Maßgabe dieser Richtlinien dürfen FGÜ nur hinter 
Bushaltestellen errichtet werden. Hier an der konkreten Örtlichkeit (zwischen Wipperfelder 
Weg und Lippeweg), befinden sich die beiden Bushaltestellen jeweils vor der bereits

vorhandenen Querungshilfe in der jeweiligen Fahrtrichtung. Somit ist die Errichtung eines 
richtlinienkonformen und verkehrssicheren FGÜ nicht möglich. Zudem dürfen 
Lichtsignalanlagen nach den RiLSA nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der 
besonderen Umstände zwingend geboten ist (siehe Erläuterung zu § 45 Absatz 9 StVO). Für 
die von Ihnen beklagte Örtlichkeit liegen die genannten Voraussetzungen nach aktueller 
Aktenlage nicht vor. 
Die bereits vorhandene Querungshilfe dient zur Querung des Birkenweges, insbesondere zur 
verkehrssicheren Anbindung der beiden Bushaltestellen der KVB. Durch die Querungshilfe 
erhalten die Querenden ausreichende Sichtverhältnisse auf den Verkehr. Des Weiteren besteht 
hierdurch die Möglichkeit einzeln die Fahrstreifen zu queren. Des Weiteren dient die 
Querungshilfe zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit insbesondere im Zusammenhang 
mit den bestehenden Bushaltestellen, da hierdurch das gezielte Queren hinter den Bussen 
erfolgen kann. Auch wird durch die Querungshilfe das Überholen des Busses im Bereich der 
Haltestelle verhindert. 
Nach Maßgabe der StVO sind somit keine straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen 
erforderlich. Von der Veränderung der Verkehrssituation müssen wir daher absehen. 
Wir haben Ihre Anmerkung zur geplanten Bautätigkeit auf dem ehemaligen LEG-Gelände 
sowie die damit verbundenen verkehrlichen Auswirkungen auf den Birkenweg zur Kenntnis 
genommen und an das zuständige Fachamt mit der Bitte um Prüfung und Berücksichtigung 
im Rahmen der Arbeitsprogrammplanung weitergeleitet. 
Die von Ihnen geschilderten Probleme (hier: Geschwindigkeitsüberschreitungen) betreffen 
den Bereich des fließenden Verkehr. Für Geschwindigkeits- und allgemeine 
Verkehrskontrollen sind die Polizei Köln sowie der Verkehrsdienst der Stadt Köln zuständig. 
Wir haben diese Behörden über Ihr Anliegen informiert und bitten sie um Kenntnisnahme 
sowie eine direkte Rückmeldung an Sie. Diesbezüglich bitten wir Sie noch um wenig Geduld. 
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Interesse an der Verkehrssicherheit in Köln. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Ihre Straßenverkehrsbehörde 
  
 
Stadt Köln- Die Oberbürgermeisterin  
Amt für Verkehrsmanagement 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln

Telefax: (0221) 221 28711 
E-Mail:  verkehrsmanagement@stadt-koeln.de 
Internet: www.stadt-koeln.de 
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Anlage 4 weitere Rückmeldung von 64

1889 Zeichen

Von: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Freitag, 14. November 2025 14:17 
An:  
Betreff: WG: Antrag  
 
Sehr geehrter Herr  , 
 
liegt Ihnen die in der Anlage beigefügte Mail vom 05.10.2025 vor?  
 
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich hierzu kurz anrufen könnten… 
 
 
Vielen Dank und viele Grüße, 
 
 
Von:  
Gesendet: Montag, 17. November 2025 11:00 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: WG: Antrag  
 
Guten Morgen Frau   , 
 
ich hatte Sie eben versucht zu erreichen.  
 
Die Anfrage des Bürgers liegt uns vor. Diese hatten wir geprüft und am 16.10.2025 
dem Petenten eine Antwort zukommen lassen (siehe E-Mail im Anhang). Somit ist 
der Sachverhalt für die SVB abgeschlossen. 
 
Konnte ich damit Ihr Anliegen beantworten? 
 
 
Viele Grüße 
 
64 / Amt für Verkehrsmanagement  
 
 
 
Von: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 17. November 2025 11:18 
An:  
Betreff: AW: Antrag  
 
Guten Tag     
vielen Dank für Ihre Rückmeldung und für das in der Anlage beigefügte 
Antwortschreiben. Die Sache wäre für mich erledigt; oder hat der Bürger sich 
nochmal auf Ihre Antwort hin gemeldet? 
 
Viele Grüße,

Gesendet: Montag, 17. November 2025 12:18 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: AW: Antrag  
 
Hallo Frau , 
 
ja, der Bürger hatte auf unser Schreiben geantwortet. Jedoch ergab sich bei seiner 
Rückmeldung keine neue Erkenntnislage. Ihm wurde bereits mehr als ausführlich 
geantwortet. 
 
Aus diesem Grund wurde sein Schreiben von der Straßenverkehrsbehörde nur zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
Viele Grüße 
 
64 / Amt für Verkehrsmanagement

Anlage 3 weiteres Schreiben Petent

3280 Zeichen

Von:  
Gesendet: Samstag, 25. Oktober 2025 09:56 
An: 64-SVB <64-SVB@STADT-KOELN.DE> 
Betreff: Aw: WG: Anfrage/Antrag auf sicheren Fußgängerübergang (insbesondere für Kinder) am 
Birkenweg, 51061 Köln 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung sowie die Weiterleitung an das Fachamt sowie die 
Polizei. Das wissen wir sehr zu schätzen. 
  
Der Fokus geht uns allerdings zu sehr auf die Geschwindigkeitsbegrenzung. Das ist aus unserer 
Sicht ein notwendiges Mittel, aber grundsätzlich geht es eher darum, dass der Birkenweg an den 
beschriebenen Stellen (Wipperfelder Weg, Lippeweg) keinen sicheren Übergang für Fußgänger 
bietet. 
  
Sie sprechen von der Querungshilfe an der Bushaltestelle. Das ist alles Theorie. Die Realität ist, 
dass ich noch nie gesehen habe, dass da jemand rübergegangen ist, weil es einfach nicht gut liegt 
und nicht gut gemacht ist und auch nicht sicher ist. Auf der einen Seite von der Finnensiedlung hier 
aus kommend gibt es nicht mal einen richtigen Bürgersteig, sondern dort befindet sich bepflanztes 
Grundstück. Und auch erkennen die Autos das nicht als Übergang, sondern rasen da genauso durch 
oder überholen den Bus vorher. Wie gesagt, Theorie und Praxis weichen stark voneinander ab. 
  
Demzufolge gibt es aktuell immernoch keinen sicheren Übergang für Fußgänger hier am Birkenweg 
und insbesondere auch nicht für Kinder, die Geschwindigkeiten von Autos schwerer einschätzen 
können beim Überqueren. 
  
Sie sprechen von naheliegenden Schulen, Kitas, Einrichtungen, etc. , die es notwendig machen, 
sichere Übergänge zu haben. An den beschriebenen Stellen (Wipperfelder Weg, Lippeweg) 
überqueren täglich unzählige Menschen den Birkenweg, für folgende Aktivitäten bzw. um zu 
folgenden Plätzen zu gehen: 
• Spielplatz 
• Basketball-Freiplatz 
• Tennis-Platz 
• Hockey-Platz 
• --> beim Dünnwalder-Turnverein (DTV) sind 1.800 Mitglieder angemeldet; nach 
Rücksprache hat die Vereinsleitung hat auch großes Interesse daran, dass die Kinder zum 
Training sicher über den Birkenweg kommen 
• Fußball-Wiese 
• Voltigier-Verein 
• Restaurant Fair-Play 
• Viele gehen mit ihren Hunden in den Wald spazieren 
• Durchgang zum Höhenfelder See 
• Durchgang zum Dünnwald Tierpark oder Waldbad 
Es ist auch die Rede davon, dass keine vermehrten Unfallzahlen vorliegen. Also scheint es auch 
schon Unfälle gegeben zu haben ... Und einge Autos fahren hier auch deutlich zu schnell ... Also ist 
es wirklich nur eine Frage der Zeit, bis hier ein Unfall passiert. 
  
Zudem muss man auch aus Autofahrer-Sicht sagen, dass der Birkenweg sehr schmal ist für Autos 
und nicht mal einen Mittelstreifen hat bzw. der Fußgängerweg nicht mal eine Abgrenzung durch 
Poller oder durch eine Erhöhung hat und Fußgänger hier nicht sicher abgeschirmt sind, wenn ein 
Auto mal ausscheren sollte. Bzw. wird der Fußgängerweg auch oft als Parkplatz genutzt und 
Fußgänger müssen beim Vorbeigehen kurz auf die Straße. 
  
Der Birkenweg ist aktuell für Fußgänger und beim Überquerenan den Stellen Wipperfelder Weg und 
Lippeweg einfach nicht sicher und hier muss unbedingt etwas gemacht werden. 
  
Vielleicht können Sie diese Gedanken nochmal in Ihre Prüfung einfließen lassen. 
Ich freue mich, von Ihnen zu hören. 
 Vielen Dank und Gruß

Anlage 1 Bürgerschreiben

3475 Zeichen

Von:      @stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 6. Oktober 2025 15:04 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc:  
Betreff: Antrag  
 
Liebe Frau     , 
 
beigefügte Anfrage, die Herr Fuchs zur Kenntnis erhielt, leite ich Ihnen 
zuständigkeitshalber und mit der Bitte um Bearbeitung zu. Der Antrag liegt 64 bereits 
vor.  
Dem Petenten lasse ich eine Abgabenachricht per Mail zukommen.  
Bei Rückfragen können wir gerne telefonieren. 
 
Herzliche Grüße 
 
02-9 – Bürgeramt Mülheim

Gesendet: Sonntag, 5. Oktober 2025 um 20:38 
Von: " > 
An: Baustellengenehmigung-StVO@stadt-koeln.de 
Betreff: Anfrage/Antrag auf sicheren Fußgängerübergang (insbesondere für Kinder) am 
Birkenweg, 51061 Köln 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
unsere Familie wohnt in Köln-Höhenhaus 51061 im Lützenkircher Weg, der Parallelstraße 
zum Birkenweg. In unserem Wohngebiet wohnen viele Familien, deren Kinder z. B. den 
Birkenweg (größtenteils 50 km/h) überqueren müssen, um beim Sportverein DTV Dünnwald 
Köln in den diversen Sportarten (Tennis, Basketball, Hockey) zu trainieren. Wenn unser 9-
jähriger Sohn zum Training dorthin geht, begleiten wir ihn jedes Mal über den Birkenweg, 
weil wir die Straße als sehr gefährlich sehen. Zum Teil fahren die Autos auch schneller als 50 
km/h und das ist insbesondere für Kinder sehr schwer einzuschätzen beim Überqueren. Selbst 
ich muss manchmal mehrmals gucken, bevor ich die Straße überquere. Es ist ein Wunder, 
dass noch nichts Schlimmes passiert ist. 
Zudem ist auch vom Wohngebiet aus kommend die Bushaltestelle in Richtung Bergisch 
Gladbach (Linie 155, 157) auf der anderen Straßenseite und muss ebenfalls über den 
Birkenweg ohne sicheren Übergang überquert werden. 
Des Weiteren ist auf dem ehemaligen LEG-Gelände in Köln-Höhenhaus 51061 ein 
Bauprojekt geplant, wodurch es perspektivisch zu noch mehr Verkehr und damit Gefahren für 
die Fußgänger auf dem Birkenweg kommen wird. 
Siehe Link. 
Köln-Höhenhaus: Neues Wohnquartier ab 2027 geplant[Protected link] 
Im Rahmen von "Vision Zero" ist es unbedingt notwendig am Birkenweg etwas am Übergang 
für die Fußgänger zu ändern. Am Besten mit Ampeln, zumindestens mit Zebrastreifen 
und/oder Straßenpoller und einer kompletten 30 km/h Zone. Einen entsprechenden Screenshot 
habe ich Ihnen beigefügt, wo die sicheren Übergange benötigt werden. 
Ich spreche hier für viele Eltern, die beruhigter wären, wenn sich hier am Birkenweg etwas 
ändern würde hinsichtlich Übergang. 
Vielen Dank schon mal im Voraus und ich freue mich, von Ihnen zu hören. 
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 
Ihnen einen guten Wochenstart! 
Schöne Grüße 
Von:  
Gesendet: Montag, 6. Oktober 2025 13:54 
An:  Fuchs,Norbert
Betreff: Fw: Anfrage/Antrag auf sicheren Fußgängerübergang (insbesondere für Kinder) am 
Birkenweg, 51061 Köln 
Sehr geehrter Herr Fuchs,

gerne möchte ich Ihnen meine gestrige E-Mail an die Stadt Köln bezüglich eines notwendigen 
Übergangs am Birkenweg weiterleiten mit der Bitte um Hilfe. 
Vielleicht könnte dieses sehr wichtige Thema einen Platz auf Ihrer Agenda bekommen. Darüber 
würde ich mich sehr freuen, genauso wie alle Eltern hier aus der Finnensiedlung und Umgebung. 
Ein Bild mit den notwenigen Übergängen am Birkenweg (rot markiert) habe ich Ihnen beigefügt. 
Vielen Dank schon mal für Ihre Unterstützung! 
Ich freue mich, von Ihnen zu hören. 
Schöne Grüße

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Birkenweg
  • Lützenkircher Weg
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Wipperfelder Weg
  • Lippeweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3376/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
02.02.2026
Erstellt
26.11.2025 07:53