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AN/1389/2024

Zertifizierung „Stillfreundliche Kommune“: Stillmöglichkeiten in den Bezirksrathäusern schaffen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 17.10.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 29.10.2024, TOP 4.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

3150 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.10.2024 
 
AN/1389/2024 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 29.10.2024 
 
Zertifizierung „Stillfreundliche Kommune„: Stillmöglichkeiten in den 
Bezirksrathäusern schaffen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,  
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses am 
29.10.2024 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Zertifizierung der Stadt Köln als „Stillfreundliche 
Kommune“ hinzuarbeiten. Dazu sollen in den Bezirksrathäusern Still-Orte eingerichtet wer-
den, um stillenden Personen gute Rahmenbedingungen für das Stillen zu ermöglichen.  
 
Die Verwaltung soll in 6 Monaten im Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern über die Ergebnisse berichten. 
 
 
 
Begründung:  
 
Das Konzept der "Stillfreundlichen Kommune" des Deutschen Hebammenverbandes und 
des Hebammenverbandes NRW verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit stärker für die Bedürf-
nisse stillender Mütter zu sensibilisieren und ihnen geeignete Orte zur Verfügung zu stellen, 
an denen sie in Ruhe und geschützter Atmosphäre stillen können. Ein erster Schritt in diese 
Richtung, wurde mit Beschluss des Gleichstellungsausschusses zum Thema stillfreundliche 
Kommune im November 2023 [AN/2060/2023] gemacht.

- 2 - 
 
Gemäß der Nationalen Strategie 2017 zur Stillförderung des Bundesministeriums für Ernäh-
rung und Landwirtschaft stellt die Kommunale Stillförderung eines der Strategiefelder dar. 
Stillförderung ist Gesundheitsförderung1:  
die kognitive und psychomotorische Entwicklung sowie die Hirnentwicklung wird positiv be-
einflusst, kurz- und langfristige Krankheitsrisiken werden vermindert wie z.B. Infektionen der 
unteren Atemwege, des Mittelohres, des Magen-Darm-Traktes, das Risiko für plötzlichen 
Kindstod ist verringert, die Entwicklung einer späteren Adipositas ist deutlich unwahrscheinli-
cher, das Risiko an Diabetes Mellitus Typ 2 zu erkranken, ist reduziert. Auch gibt es eine 
deutliche Korrelation zur positiven Entwicklung der Mutter-Kind-Bindung und langfristige po-
sitive psychosoziale Folgen. 
 
Die Bereitstellung von Stillmöglichkeiten in den Bezirksrathäusern leistet nicht nur einen 
wichtigen Beitrag zur Unterstützung stillender Mütter, sondern fördert auch die Familien-
freundlichkeit in diesen Stadtbezirken. Nach und nach sollen möglichst alle Kölner Bezirks-
rathäuser mit Stillmöglichkeiten ausgestattet werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
                                                 
1  Siehe Bundesgesundheitsblatt, 25.6.2018

Beratungsverlauf (1)

29.10.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1389/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
17.10.2024
Erstellt
15.10.2024 11:52