AN/1223/2020
Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des Stadtbahnvertrages zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Kölner Rat An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.09.2020 AN/1223/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.09.2020 Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des Stadtbahnvertrages zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs- Betriebe AG Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des Stadtbahnvertrages zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG - auf die Tagesordnung des Rates am 10.09.2020: Beschluss: Der Beschlusstext unter Nr. 3. und 4. wird wie folgt ersetzt und mit einem Punkt 5. ergänzt: 3. Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis Zündorf / Ranzeler Straße und darüber hinaus bis Langel die Entwurfsplanung und Ge- nehmigungsplanung (bis Leistungsphase 4 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erarbeitet und die notwendigen Genehmigungen beantragt. Die KVB beantragt die entsprechende Förderung beim Zuschussgeber. Sollten Teile der Streckenführung nicht förderfähig sein, sind andere Fördermöglichkeiten oder Finanzierungsmodelle zu identifizie- ren. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung der Ent- wurfs- und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die 1. Baustufe bis zur Hal- testelle Ranzeler Straße in Höhe von prognostizierten 0,43 Mio. €. Die auf die Betriebstech- nik entfallenden Planungskosten für die 1. Baustufe hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigt. Für die 2. Baustufe beauftragt der Rat die KVB mit der Erstellung der Planung der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI einschließlich der Nutzen-Kosten-Abschätzung der städtischen Gewerke in Höhe von ebenfalls prognostizierten 0,43 Mio. €. Die anfallenden - 2 - Planungskosten für die Betriebstechnik der 2. Baustufe wird die KVB in ihrer Mittelfristpla- nung berücksichtigen. 5. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 14.11.2017 (AN/1647/2017), insbesondere die Vorgabe, dass eine Bebauung in Zündorf- Süd nur nach einer Realisierung der erforderli- chen ÖPNV-Infrastruktur erfolgen darf. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer gez. Ulrich Breite GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1223/2020
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 10.09.2020
- Erstellt
- 10.09.2020 09:38