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AN/1223/2020

Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des Stadtbahnvertrages zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Gem. Änderungsantrag (CDU) 10.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

2830 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Kölner Rat 
 
 
An die Vorsitzende 
des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.09.2020 
 
AN/1223/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.09.2020 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des Stadtbahnvertrages zur Übertragung 
der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.11 - Ergänzung des 
Stadtbahnvertrages zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der 
Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG - auf die Tagesordnung des 
Rates am 10.09.2020: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext unter Nr. 3. und 4. wird wie folgt ersetzt und mit einem Punkt 5. ergänzt: 
 
3. Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 
bis Zündorf / Ranzeler Straße und darüber hinaus bis Langel die Entwurfsplanung und Ge-
nehmigungsplanung (bis Leistungsphase 4 der HOAI – Honorarordnung für Architekten und 
Ingenieure) erarbeitet und die notwendigen Genehmigungen beantragt. Die KVB beantragt 
die entsprechende Förderung beim Zuschussgeber. Sollten Teile der Streckenführung nicht 
förderfähig sein, sind andere Fördermöglichkeiten oder Finanzierungsmodelle zu identifizie-
ren. 
 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung der Ent-
wurfs- und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die 1. Baustufe bis zur Hal-
testelle Ranzeler Straße in Höhe von prognostizierten 0,43 Mio. €. Die auf die Betriebstech-
nik entfallenden Planungskosten für die 1. Baustufe hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung 
berücksichtigt. Für die 2. Baustufe beauftragt der Rat die KVB mit der Erstellung der Planung 
der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI einschließlich der Nutzen-Kosten-Abschätzung der 
städtischen Gewerke in Höhe von ebenfalls prognostizierten 0,43 Mio. €. Die anfallenden

- 2 - 
 
Planungskosten für die Betriebstechnik der 2. Baustufe wird die KVB in ihrer Mittelfristpla-
nung berücksichtigen. 
 
5. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 14.11.2017 (AN/1647/2017), insbesondere die 
Vorgabe, dass eine Bebauung in Zündorf- Süd nur nach einer Realisierung der erforderli-
chen ÖPNV-Infrastruktur erfolgen darf. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Rafael Struwe     gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lino Hammer     gez. Ulrich Breite 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

10.09.2020 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1223/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
10.09.2020
Erstellt
10.09.2020 09:38