Mandari Insight

1179/2025

Neugestaltung des Spiel-- und Bolzplatzes An den Kreutzmorgen in Köln-Weidenpesch

Beschlussvorlage Ausschuss 12.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 26.05.2025, TOP 7.6

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

8880 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 1179/2025 
Freigabedatum 12.05.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neugestaltung des Spiel-- und Bolzplatzes An den Kreutzmorgen in Köln-Weidenpesch
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt – vorbehaltlich der Zustimmung des Finanz-
ausschusses - die Kinder- und Jugendverwaltung, mit der Neugestaltung des Bolzplat-
zes An den Kreutzmorgen/ Köslinerstraße in Köln-Weidenpesch mit Gesamtkosten in 
Höhe von 322.800 Euro (Brutto) durchzuführen.  
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Finanzierung durch die Inanspruch-
nahme investiver Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan des Amtes für Kin-
der, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der 
Teilfinanzplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle  
5100-0604-0-2002 Spielplätze. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 
Finanzausschuss 26.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   322.800  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen    im Rahmen 
der Pflege und Wartung € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   32.280 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der öffentliche Spiel-und Bolzplatz „An den Kreutzmorgen“ befindet sich im Stadtteil 
Weidenpesch der Stadt Köln zwischen der Straße Am Kreuzmorgen und Am Tetzer-
kamp. 
Der Bolzplatz ist mit einem 4 m hohen Stabgitterzaun eingefriedet.  
Der derzeitige Asphaltbelag befindet sich in einem desolaten Zustand, weil das Wur-
zelwerk der umliegenden Bäume den Belag teilweise angehoben und beschädigt hat. 
Der angehobene und aufgebrochene Asphalt stellt eine Verletzungsgefahr dar, so-
dass aus Gründen der Verkehrssicherheit der Platz im Jahre 2020 durch die Stadt 
Köln gesperrt wurde. 
Der vorhandene alte Baumbestand grenzt die Fläche optisch gegen die umliegende 
Bebauung ab und liefert besonders an heißen Tagen wichtigen Schatten und Kühlung. 
Gutachten und Begehungen zum Baumbestand stufen diesen als vital, ortsprägend

3 
und zweifelsfrei erhaltungswürdig ein. 
Daher wurde im Zuge des Planungsverfahrens umfangreiche Abstimmungen zum 
Baumschutz durchgeführt. 
Sowohl der Bolzplatz als auch der angrenzende Spielplatz stellen einen wichtigen 
Treffpunkt für Kinder und Jugendliche im Viertel dar.  
Im Juni 2022 führte die Stadt Köln, Amt für Kinder Jugend und Familie, eine Kinder- 
und Jugendbeteiligung vor Ort durch. Hierfür wurden Postwurfsendungen verteilt und 
die umliegenden Schulen und Jugendeinrichtungen eingeladen. 
Seitens der Kinder- und Jugendverwaltung wurde erklärt, dass eine zukünftige Nut-
zung des Bolzplatzes auf Grund des vorhandenen Baumbestandes nur durch eine 
Verkleinerung der Spielfläche zu erreichen ist. Um den Kindern und Jugendlichen die 
Maße des neuen Bolzplatzes zu veranschaulichen, wurde die zukünftige Bolzfläche 
vor Ort mit Sprühfarbe markiert. 
Im Zuge des Beteiligungsverfahrens wurde deutlich, dass der Wunsch nach einem 
Fortbestand des Bolzplatzes gegenüber anderen Nutzungen favorisiert wird.  
 
Die Planung sieht nun vor, die bisherige Bolzplatzfläche von 650 m² auf 325 m² zu 
verkleinern. Insbesondere bei den vorhandenen Platanen muss ein ca. 4 m breiter 
Streifen entsiegelt werden, da diese empfindlich auf Arbeiten im Wurzelraum reagie-
ren. Es ist vorgesehen, an den weiteren Seiten die befestigte Fläche um 1,5 bis 2 m 
Breite zu reduzieren und die neue Fläche um 20 cm anzuheben. Diese Art Ausbau hat 
sich bei vorhandenem Baumbestand bewährt, der Eingriff in den vorhandenen Wur-
zelraum wird reduziert, die angrenzenden Bäume und Sträucher erhalten somit bes-
sere Lebensbedingungen.  
Des Weiteren ist beabsichtigt, den bisherigen Asphaltbelag durch einen wasserdurch-
lässigen Kunstrasen zu ersetzen und den Bolzplatz mit einem neuen lärmgedämpften 
Ballfangzaun zur Wohnbebauung zu sichern. Um den Platz soll es eine wasserdurch-
lässige Pflasterfläche aus Dränpflaster zur Abgrenzung zwischen Sportbelag und um-
gebender Pflanzung geben. Zudem sind vier Hockerbänke und zwei Bänke mit Rü-
cken- und Armlehne vorgesehen. Weiterhin ist die Montage von neuen Fußballtoren 
mit Netzen, ebenfalls lärmgedämpft, geplant.  
Der vorhandene Bolzplatz verfügt derzeit über zwei ebenerdige Eingänge. Diese blei-
ben erhalten und werden barrierefrei ausgebaut. Der westliche Eingang dient als Pfle-
gezufahrt mit einer Gesamtbreite von 2,50 m und hat eine barrierefreie Durchgangs-
breite von 1,20 m. Ein neues schwenkbares Drängelgitter verhindert das Befahren der 
Fläche durch unbefugte Fahrzeuge. Der zweite Zugang ist 1,50 m breit und ebenfalls 
barrierefrei. Eine Ballholöffnung auf der Nordseite erleichtert den Spielverlauf. 
Die beiden mit Rücken- und Armlehnen ausgestatteten Bänke sind auch für ältere 
Menschen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar. Die Bänke sind 
über die Pflasterflächen barrierefrei erreichbar und taktil erkennbar. 
Durch die zwei Eingänge, die Ballholöffnung und die offene klare Gestaltung sollen 
Angsträume vermieden werden.  
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf 
das Klima. Es erfolgt keine neue Versiegelung von Flächen, stattdessen werden 
große Bereiche entsiegelt. 
Alle vorhandenen Gehölzstrukturen bleiben unangetastet. Die neu entsiegelten Rand-
bereiche werden durch an den Standort angepasste Pflanzungen und Einsaaten er-
gänzt.  
Die befestigten Flächen bestehen aus natürlichen Materialien. Sowohl der Spielfeldbe-
lag als auch die Pflasterflächen aus Betonsteinpflaster sind wasserdurchlässig. Das

4 
gesamte Oberflächenwasser wird über eine Flächenversickerung unter der Spielfeld-
fläche versickert. Der Kunstrasen bleibt unverfüllt. Er besteht aus recylclebarem Mate-
rial.  
Die Vegetationsflächen an den Längsseiten des Spielfeldes werden ganz leicht aus-
gemuldet, um das Regenwasser, das nicht über die Fläche versickert wird, aufzuneh-
men und die Pflanzen zu bewässern.  
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 322.800 €.  
 
Die Finanzierung erfolgt aus in 2025 veranschlagten Mitteln aus dem Pauschalansatz 
für Spielplätze auf der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 im Teilfinanzplan des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Jugendarbeit in 
der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen.  
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei-
bungen in Höhe von 32.280 € p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im 
Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 
0604 (Kinder- und Jugendarbeit) in 2025 und 2026 entsprechend berücksichtigt. Die 
Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff.ist vom Dezernat IV (Dezer-
nat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gegebe-
nenfalls durch Mittelumschichtungen.  
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Un-
terhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 
 
Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsat-
zung 2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft: 
Die rechtliche und zeitliche Umsetzung ist aus Verkehrssicherungsgründen erforder-
lich. Der Bolzplatz ist nun im vierten Jahr stillgelegt, wird aber dringend im Stadtviertel 
gebraucht. Seine Umzäunung ist inzwischen äußerst marode und an mehreren Stellen 
bereits aufgeschnitten (Vandalismus). Die Fläche wird zudem zunehmend vermüllt. 
Der Unmut der dort lebenden Kinder, Jugendlichen und Anwohnenden wächst täglich.  
Mit der Neugestaltung des Bolzplatzes werden durch umfangreiche Flächenentsiege-
lungen die Lebensbedingungen des vorhandenen Baumbestandes erheblich verbes-
sert und damit dem Klimanotstand Rechnung getragen. 
 
Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die 
kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnor-
men und Nachhaltigkeit ausgewählt.

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

552 Zeichen

Anlage 0 
Dringlichkeitsbegründung zur Vorlage 1179/2025 
 
Im Juni wird auf dem Platz eine Kampfmittelsondierung stattfinden, welche eine 
Baugrube hinterlässt. Diese muss anschließend verfüllt werden um mit der 
Neugestaltung des Bolzplatzes beginnen zu können. 
Bis dahin muss über die Umsetzung der Baumaßnahme entschieden worden sein, 
weswegen eine Beschlussfassung noch im Mai 2025 notwendig ist. 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und 
Abstimmungsprozesses zur neuen Vorgehensweise war eine frühere Vorlage nicht 
möglich.“

Beratungsverlauf (3)

20.05.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1179/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.05.2025
Erstellt
16.04.2025 14:51