Mandari Insight

V/0270/2023

Medizinische Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen

Vorlagen 26.04.2023

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Anlage_3_Praxenbefragung

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Anlage 1_A-R_0050_2021_Gruene_SPD_Linke_Volt_Partei_OeDP_Versorgungssicherheit_bei_Schwanger

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Anlage 2_A-R-0060-2021-CDU-Schwangerenkonfliktberatung umfänglich verstehen

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Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage_3_Praxenbefragung

17697 Zeichen

Befragung der gynäkologischen Praxen in Münster 
zur Situation der medizinischen Versorgung bei Schwangerschafts-
abbrüchen 
(Dezember 2022 bis Februar 2023) 
 
a) Ausgangssituation / Ziel der Befragung 
Ziel der Befragung ist es, die Situation der medizinischen Versorgung bei S chwanger-
schaftsabbrüchen in Münster aus Sicht der niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynä-
kologen zu erfassen. Dabei geht es zum einen um die Erfahrungen mit dem Thema, und 
zum anderen konkret darum, ob bereits Abbrüche durchgeführt werden oder in Zukunft ge-
plant sind, und was ggf. Hinderungsgründe sind, dies nicht zu tun. 
b) Die Befragung 
Die Befragung wurde im Zeitraum von Dezember 2022 bis Februar 2023 durch das Ge-
sundheitsamt durchgeführt. Es wurden 42 Münsteraner Praxen niedergelassener Gynäko-
loginnen und Gynäkologen recherchiert und auf dem Postweg angeschrieben und dem An-
schreiben jeweils ein zweiseitiger Fragebogen sowie ein frankierter Rückumschlag be ige-
legt. Kurz vor dem Ende der gesetzten Rücklauffrist erhielten 26 Pr axen, deren Email-Ad-
ressen sich recherchieren ließen und die nicht bereits durch eine Namensangabe bei der 
Rückantwort identifiziert werden konnten, per Email eine Erinnerung. Der Fragebog en 
wurde entwickelt von der Arbeitsgruppe „Versorgungssituation Schwanger schaftsabbruch 
Bochum“ und für Münster ergänzt um Fragen speziell zu einer Koordinierungsstel le sowie 
einer freiwilligen Möglichkeit zur Mitteilung von Kontaktdaten, sollten Schwangerschaftsab-
brüche bereits durchgeführt werden oder dies in naher Zukunft geplant sein. Die Befragung 
erfolgte ansonsten anonym. 
c) Ergebnisse 
Die Rücklaufquote der Fragebögen betrug nach Anschreiben und Erinnerungsmail 48% (20 
Fragebögen). Im Folgenden werden die Ergebnisse der Befragung in der Reihenfolge, wie 
sie auf dem Fragebogen erscheinen, dargestellt. 
i. Allgemeine Informationen 
Nennen Sie Ihren Patientinnen Praxen, 
in denen ein Schwangerschaftsabbruch 
durchgeführt werden kann? 
 
War es für Ihre Patientinnen schon 
einmal schwierig, im erforderlichen 
Zeitraum eine Praxis zu finden?  
 
Anlage 3 zur Vorlage V/0270/2023

Befragung gynäkologischer Praxen in Münster zur Situation der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen 
 
2 
 
 
 
 
 
 
ii. Hindernisse für die Vorhaltung des Angebotes 
 
  
Werden in Ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt? 
 
2
6
7
9
11
14
1
2
4
2
4
2
1
1
2
3
2
1
1
2
3
14
2
2
4
3
1
1
7
2
2
2
Ich fühle mich nicht ausreichend ausgebildet für die
Durchführung von instrumentellen/medikamentösen
Schwangerschaftsabbrüchen.
Ich finde, dass die Vergütung für diese Leistung zu
gering ist.
Ich habe Befürchtungen, dass mein Arbeitspensum
durch zusätzliche Termine und Rufbereitschaften
steigt.
Ich habe Befürchtungen, dass ich Kritik von meinen
Stamm-Patientinnen oder Probleme mit sogenannten
Lebensschützern bekomme und der Ruf meiner Praxis
darunter leidet.
Ich möchte nicht in diesem Bereich tätig sein.
Die Anschaffungen für einen instrumentellen Abbruch
und die Anforderungen, die an die Praxis gestellt
werden, sind sehr aufwändig und kostspielig.
5 - trifft voll zu 4 3 2 1 - trifft gar nicht zu keine Angabe

Befragung gynäkologischer Praxen in Münster zur Situation der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen 
 
3 
iii. Rahmenbedingungen 
Für zehn der antwortenden Praxen gibt es Rahmenbedingungen, unter denen sie 
sich vorstellen können, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen (Mehrfachnen-
nungen mögl., jeweils 1x die Kombinationen AB, AE, ABC, ABCD und ABCDE): 
  Anzahl 
 Nennungen 
A 
Wenn in Münster ein Behandlungsraum (z.B. in einem Krankenhaus oder ei-
nem ambulanten OP-Zentrum) zur Verfügung gestellt würde, in dem ich z.B. 
an einem Tag Eingriffe durchführen könnte. 
6 
B Wenn mehrere Kolleginnen und Kollegen bereit wären, so dass sich die Ar-
beit auf mehrere Praxen verteilen würde. 8 
C Wenn die finanzielle Honorierung deutlich gesteigert würde. 4 
D Wenn mir ausreichend Fortbildung und Hospitation angeboten würde. 2 
E 
Sonstiges 
„wenn keine Konzentration auf Schwangerschaftsabbrüche erfolgen würde“ 
„wenn ich vor "Lebensschützern" sicher geschützt würde“ 
2 
 
 
 
iv. Koordinierungsstelle als Bindeglied zwischen Patientinnen, Schwangerschaftsbera-
tungsstellen und den niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen und was 
kann/sollte diese leisten/anbieten?  
 
 
 
v. Weitere Anmerkungen/Lösungsvorschläge der an der Befragung Teilnehmenden 
o „Praxisnennung „erfolgt über die Beratungsstellen““ 
o „Zentrale Information v.a. auch in Bezug der Inzidenz/Prävalenz von un gewoll-
ten Schwangerschaften bei Kondomgebrauch…!“ 
o „Wir wären bereit, unter den skizzierten Rahmenbedingungen einen Beitrag zur 
Versorgung betroffener Patientinnen zu leisten.“ 
[Anm.: gemeint sind damit die Angaben „Vorselektion der Patientinnen bezüglich 
medikamentösem oder instrumentellem Abbruch anhand einer Check- Liste“, 
„Terminvergabe, Räumlichkeiten, Personal“] 
o „Meines Erachtens ist eine Uniklinik eine Institution, die SS-Abbrüche durchfüh-
ren sollte. Wir reden immerhin von einer Klinik der Maximalversorgung.“ 
 
„gerechte Verteilung auf mehrere Praxen, Einbindung aller 
ambulanten OP-Zentren (auch der kirchlichen Häuser?!?)“ 
„Terminvergabe, Räumlichkeiten, Personal“ 
„die Wege für die Patienten verkürzen, die Wartezeiten mi-
nimieren“ 
„Sicherheit d. Betroffenen, Schutz der Ärztin / des Arztes“ 
„Vorselektion der Patientinnen bezüglich medikamentösem 
oder instrumentellem Abbruch anhand einer Check-Liste“ 
„Informatik [Anm.: schlecht lesbar], hands-out, Medika-
mente zur Verfügung stellen“

Befragung gynäkologischer Praxen in Münster zur Situation der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen 
 
4 
o „Enttabuisierung in Stadt MS und Gesellschaft; bessere Bezahlung“ 
o „Münster ist in punkto Abbrüche ein schwieriges Pflaster“ 
d) Zusammenfassung der Ergebnisse 
- Insgesamt ist eine gute Rücklaufquote von knapp 50% zu verzeichnen, so dass aus 
den Ergebnissen auch Rückschlüsse gezogen werden können. Die Nicht-Teil-
nahme von gut der Hälfte der angeschriebenen Praxen wirft jedoch die Frage auf, 
ob das Thema für viele im beruflichen Alltag doch vielleicht eher eine unter geord-
nete Rolle spielt oder man in diesem Bereich einfach nicht tätig sein und sich daher 
auch nicht damit befassen möchte. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz gewähr-
leistet, dass kein Arzt zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verpflich-
tet werden kann (§12 SchKG).  
- Nur eine der 20 antwortenden Praxen gibt an, bereits medikamentöse Schwanger-
schaftsabbrüche durchzuführen, alle anderen 19 Praxen tun dies nach eigenen An-
gaben nicht und haben es auch in Zukunft nicht vor. Die Praxen wurden im An-
schreiben, das der Befragung beilag, ermuntert, gerne mit der Verwaltung in den 
Austausch zu treten, um das Thema weiter zu diskutieren. 
- 30% der Teilnehmenden nennen ihren Patientinnen Praxen, die Schwangerschafts-
abbrüche durchführen, 50% nicht immer oder manchmal, 20% gar nicht. Vermutlich 
kommt hier zum Tragen, dass den Praxen bekannt ist, dass die Schwangerschafts-
beratungsstellen über aktuelle Listen von Einrichtungen verfügen, die Schwanger-
schaftsabbrüche vornehmen, und die Patientinnen diese Beratungsstellen ohnehin 
aufsuchen müssen. 
- Weniger als die Hälfte (37%) der Praxen gibt an, es sei für ihre Patientinn en schon 
einmal schwierig gewesen, im erforderlichen Zeitraum eine Praxis zu finden. Dies 
deckt sich auch mit der Erfahrung, dass es den Schwangerschaftsberatungsstellen 
in der Vergangenheit noch immer gelungen ist, Betroffene an eine Praxis oder Ein-
richtung zu vermitteln, auch wenn eine direkte Wohnortnähe möglicherweise nicht 
immer garantiert werden konnte. 
- Die größten Hindernisse für das Vorhalten des Angebotes sind laut Angaben der 
Praxen die kostspieligen und aufwändigen Anschaffungen und Anforderungen an 
instrumentelle Abbrüche sowie die Sorge um Kritik vom Stammpatientinnen, Prob-
leme mit den sogenannten Lebensschützern sowie den Ruf der Praxis, oder man 
möchte generell nicht in diesem Bereich tätig sein. Am wenigsten problematisch 
wird die Ausbildung gesehen. Hier wurde sich in der Umfrage ausschließlich auf die 
instrumentellen Eingriffe bezogen. Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche 
sind mit weit weniger kostspieligen Anforderungen an Ausstattung etc. verbunden. 
Wie die Teilnehmenden an der Befragung zu dieser Art von Abbrüchen stehen, lässt 
sich nicht aus der Befragung ableiten. 
- Zehn Praxen können sich Rahmenbedingungen vorstellen, unter denen sie 
Schwangerschaftsabbrüche durchführen würden: Am häufigsten werden dabei die 
Verteilung der Arbeit auf mehrere Kolleginnen und Kollegen genannt sowie di e 
Möglichkeit, zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten nutzen zu können. Ei ne Stei-
gerung der finanziellen Honorierung sowie Fortbildung und Hospitationsmöglichkei-
ten werden als eher nachrangig angesehen. Hierbei muss angemerkt werden, dass

Befragung gynäkologischer Praxen in Münster zur Situation der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen 
 
5 
die Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen möglicherweise nicht allen Gy-
näkologinnen und Gynäkologen bekannt ist, was die vermehrten fehlenden Anga-
ben sowie ergänzende Anmerkungen auf dem Fragebogen bei der Finanzierung 
als Hindernis für die Vorhaltung des Angebotes vermuten lassen. 
- Sieben der 20 Praxen können sich eine Koordinierungsstelle als Bindeglied zwi-
schen Patientinnen, Schwangerschaftsberatungsstellen und den niedergelassenen 
Gynäkologinnen und Gynäkologen vorstellen, 13 verneinen dies oder machen keine 
Angabe dazu. Vier der sieben Praxen äußern ihre Ideen bzgl. Leistungen und An-
gebot. Diese betreffen vor allen Dingen logistische Aspekte.

... 
 
Mein Zeichen (bitte angeben)  Münster, 12.12.2022 
53.20.0122  
Medizinische Versorgung von Frauen nach Entscheidung für einen 
Schwangerschaftsabbruch in Münster 
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 
ein Schwangerschaftsabbruch ist für betroffene Frauen in der Regel eine ext-
reme Ausnahmesituation. Zu der hohen emotionalen Belastung kommen 
Zeitdruck sowie logistische Herausforderungen und finanzielle Belastungen. 
Umso wichtiger ist es, dass den Frauen wohnortnah Möglichkeiten zur Vor-
nahme eines medizinisch sicheren Abbruchs zur Verfügung stehen.  
Aktuell gibt es drei Kolleginnen/Kollegen bzw. Praxen, die in Münster 
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Ein Kollege hat dabei das übliche 
Rentenalter bereits deutlich überschritten, fühlt sich jedoch noch den Frauen 
gegenüber verantwortlich, solange es kein adäquates, ausreichendes Ange-
bot gibt. Dieser Zahl gegenüber standen im vergangenen Jahr 689 Frauen, 
die eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Münster in Anspruch nahmen. 
Viele dieser Frauen sind vermutlich auch Patientinnen Ihrer Praxis. 
Politik und Verwaltung haben das Thema der medizinischen Versorgung bei 
Schwangerschaftsabbrüchen in der Stadt aufgenommen und setzen sich an 
diversen Schnittstellen für die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine 
gute Versorgungssituation in der Stadt ein. Diesem Schreiben ist ein Frage-
bogen beigefügt, mit dem wir die Situation aus Sicht der niedergelassenen 
Gynäkologinnen und Gynäkologen, aus Ihrer Sicht, in Münster erfassen 
möchten. Uns geht es um Ihre Erfahrungen mit dem Thema, darum, ob Si e 
bereits Abbrüche durchführen oder in Zukunft planen, und was Sie ggf. daran 
hindert, dies nicht zu tun. Ideen Ihrerseits zur Verbesserung der Versor-
gungsituation nehmen wir in diesem Zusammenhang ebenfalls gerne entge-
gen. 
Wir freuen uns, wenn Sie diesen Fragebogen ausfüllen und mit beigefügtem 
Rückumschlag bis zum 31.01.2023 an uns zurücksenden. Sie können dies 
 
 
Abt. Kinder- und Jugendgesund-
heit 
Stolbergstrasse 2a 
Ihr/e Ansprechpartner/-in: 
Frau Knese-Janning 
Zimmer: 307 
Telefon: 02
 51 / 4 92-5417 
Fax: 02 51 / 4 92-7935 
Knese-Janning@ 
stadt-muenster.de 
 
 
 
Stadt Münster · 48127 Münster  
 
 
 
 
Stadt Münster 
Telefon: 02
 51 / 4 92-0 
Fax: 02 51 / 4 92-77 00 
stadtverwaltung@ 
stadt-muenster.de 
www.stadt-muenster.de
 
Service für Menschen  
mit Behinderung: 
www.stadt-muenster.de/ 
barrierefrei

2 
selbstverständlich anonym tun. Möchten Sie uns mitteilen, dass in Ihrer Pra-
xis Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden oder Sie dies in naher 
Zukunft planen, und wir diese Information an die Münsteraner Schwanger-
schaftsberatungsstellen weitergeben dürfen, bitten wir um Ihre Kontaktdaten 
und Unterschrift auf dem Fragebogen. 
Eine Auswertung der Daten sowie die sich anschließende Berichterstattung 
erfolgen ohne eine Möglichkeit, Rückschlüsse auf einzelne Personen und/o-
der Praxen zu ziehen, und es erfolgt keine Weitergabe der persönlichen I n-
formationen außer in oben genanntem Fall. 
Sollten Sie an einer weiteren Diskussion zu diesem Thema interessiert sein, 
kontaktieren Sie uns, auch unabhängig von dieser Befragung, jederzeit  
gerne. 
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
N. Schulze Kalthoff 
Leiter Gesundheits- und Veterinäramt

Bitte Rückseite beachten. 
 
 
 
 
Fragebogen für die niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen zur Situation 
der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster 
 
Allgemeine Informationen 
 Nennen Sie Ihren Patientinnen Praxen, in denen ein Schwangerschaftsabbruch durchgef ührt 
werden kann? 
Ο ja   Ο nein   Ο manchmal   Ο nur auf Anfrage 
 War es für Ihre Patientinnen schon einmal schwierig, im erforderlichen Zeit raum eine Praxis zu 
finden? 
Ο ja   Ο nein 
 Werden in Ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt? 
Ο nein   Ο geplant für ______________________________________________ 
 
Ο ja, für alle Frauen, die sich bei mir melden 
Ο medikamentöser Abbruch   Ο instrumenteller Abbruch 
 
Ο ja, nur für eigene Patientinnen 
Ο medikamentöser Abbruch   Ο instrumenteller Abbruch 
 
Unser Anliegen ist es, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen sich neue 
Ärztinnen und Ärzte finden, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Daher 
interessiert uns, welche Hindernisse Sie für die Vorhaltung des Angebots sehen. 
 Ich möchte nicht in diesem Bereich tätig sein. 
trifft voll zu  5   -   4   -   3   -   2   -   1 trifft gar nicht zu 
 
 Ich finde, dass die Vergütung für diese Leistung zu gering ist. 
trifft voll zu 5   -   4   -   3   -   2   -   1 trifft gar nicht zu 
 
 Die Anschaffungen für einen instrumentellen Abbruch und die Anforderungen, die an di e Praxis 
gestellt werden, sind sehr aufwändig und kostspielig. 
 
trifft voll zu 5   -   4   -   3   -   2   -   1 trifft gar nicht zu 
 
 Ich habe Befürchtungen, dass ich Kritik von meinen Stamm-Patientinnen oder  Probleme mit 
sogenannten Lebensschützern bekomme und der Ruf meiner Praxis darunter leidet. 
 
trifft voll zu 5   -   4   -   3   -   2   -   1 trifft gar nicht zu 
 
 Ich habe Befürchtungen, dass mein Arbeitspensum durch zusätzliche Termine und R ufbereit-
schaften steigt. 
 
trifft voll zu 5   -   4   -   3   -   2   -   1 trifft gar nicht zu 
 
 Ich fühle mich nicht ausreichend ausgebildet für die Durchführung von instr umentellen/medika-
mentösen Schwangerschaftsabbrüchen. 
 
trifft voll zu 5   -   4   -   3   -   2   -   1 trifft gar nicht zu

Gäbe es Rahmenbedingungen, unter denen Sie sich vorstellen könnten, Schwangerschaftsab-
brüche durchzuführen? [Mehrfachantworten möglich] 
Ο Wenn in Münster ein Behandlungsraum (z.B. in einem Krankenhaus oder einem  ambu-
lanten OP-Zentrum) zur Verfügung gestellt würde, in dem ich z.B. an einem Tag Eingriffe 
durchführen könnte. 
 
Ο Wenn mehrere Kolleginnen und Kollegen bereit wären, so dass sich die Arbeit au f meh-
rere Praxen verteilen würde. 
 
Ο Wenn die finanzielle Honorierung deutlich gesteigert würde. 
 
Ο Wenn mir ausreichend Fortbildung und Hospitation angeboten würde. 
 
Ο Wenn _______________________________________________________________ 
 
Könnten Sie sich vorstellen, dass eine Koordinierungsstelle als Bindeglied zwischen Patientin-
nen, Schwangerschaftsberatungsstellen und Ihnen als niedergelassene Gynäkologinnen und 
Gynäkologen in Münster einen Mehrwert bezüglich der Schaffung von Kapazitäten zur Vor-
nahme eines Schwangerschaftsabbruches darstellen könnte? 
Ο ja Was kann und soll eine Koordinierungsstelle aus Ihrer Sicht bezüglich der Schaffung von 
zusätzlichen Kapazitäten zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruches leisten? 
  
  
  
 Was sollte eine Koordinierungsstelle außerdem noch anbieten, um als Bindeglied zwi -
schen den Gynäkologen und  Schwangerschaftsberatungsstellen hilfreich zu sein? 
  
  
 
Ο nein 
 
     
Haben Sie weitere Lösungsvorschläge? 
 
 
 
Dürfen wir Ihre Kontaktdaten an die Münsteraner Schwangerschaftsberatungsstellen weitergeben, soll-
ten Sie bereits Schwangerschaftsabbrüche in Ihrer Praxis durchführen oder dies in naher Zukunft pla-
nen (s.o.)?  
Ο Daten sind dort bereits bekannt  Ο ja, Daten dürfen weitergegeben werden  Ο nein 
 
 
Kontaktdaten Unterschrift 
 
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! 
 
© Entwickelt von der Arbeitsgruppe „Versorgungssituation Schwangerscha ftsabbruch Bochum“ bestehend aus den Schwangerschafts(kon flikt)beratungsstellen: 
Ev. Beratungszentrum (IM-Diakonisches Werk), donum vitae Bochum e .V., pro familia Bochum, dem Referat für Gleichstellung und Inklusion der Stadt Bochum 
sowie Expertinnen. Der Fragebogen darf von Arbeitsgruppen in ander en Städten in vorliegender Form verwendet werden. August 2021. 
Die Fragen nach der Koordinierungsstelle sowie zur Weitergab e der Daten wurden vom Gesundheits- und Veterinäramt Münster ergänzend mit aufgen ommen. 
Dezember 2022.

Anlage 1_A-R_0050_2021_Gruene_SPD_Linke_Volt_Partei_OeDP_Versorgungssicherheit_bei_Schwanger

7711 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0050/2021 
      
 
                                                                                                 11. Mai 2021 
 
  
 
Ratsantrag:  
 
Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster  
Einrichtung einer Koordinierungsstelle 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für 
Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung in die Wege zu leiten. 
 
1. Die Koordinierungsstelle verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit bei 
Schwangerschaftsabbrüchen in Münster zu gewährleisten und formuliert dazu 
entsprechende Indikatoren (beteiligte Ärzt*innen bzw. Praxen, durchgeführte 
Schwangerschaftsabbrüche in Relation zu durchgeführten Konfliktberatungen, 
Erreichbarkeit u.a.). 
 
2. Die Verwaltung entwickelt eine Konzeption für eine organisatorische Struktur, die die 
Bedarfe der Schwangeren wie auch der Ärzt*innen gleichermaßen berücksichtigt. 
Erforderlich ist eine Einrichtung, die beide Zielgruppen in geeigneter Weise schützt und 
unterstützt. In die konzeptionelle Entwicklung werden Träger der 
Schwangerschaftskonfliktberatung sowie das Netzwerk der Gynäkolog*innen in Münster 
einbezogen. 
 
3. Die Verwaltung legt dar, wie die Koordinierungsstelle organisiert sein kann, um 
Behandlungsanfragen von Schwangeren, Kapazitäten von Praxen bzw. ambulanten OP-
Zentren und Rückmeldungen der Beratungsstellen zusammenzuführen und 
entsprechend eine Wahlfreiheit für die Durchführung medikamentöser und ambulanter 
operativer Abbrüche zu gewährleisten. 
 
4. Die Koordinierungsstelle soll erreichen, dass sich die Zahl der niedergelassenen 
Gynäkolog*innen und Hausärzt*innen in Münster, die Schwangerschaftsabbrüche 
durchführen, erhöht. Sie soll sich für die Nachwuchsarbeit, Fortbildung und die 
Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche im medizinischen Kontext engagieren und 
dazu auch in den Austausch mit WWU und UKM gehen. 
 
5. Die Verwaltung legt dar, wie die Stelle personell und finanziell ausgestattet sein 
muss, um die o.g. Aufgaben wahrzunehmen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass 
Praxen für Fehlbelegungen durch nicht wahrgenommene Termine ggf. entschädigt 
werden. 
 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0270/2023

Begründung:  
 
Sichere und wohnortnahe Möglichkeiten zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen 
nach der Beratungsregelung gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind essenziell 
für die reproduktive Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren. 
Die aktuelle Versorgungslage in Münster ist mit derzeit zwei örtlichen Praxen, die 
Schwangerschaftsabbrüche durchführen (davon nur eine, die operative Eingriffe vornimmt), 
unzureichend und kann sich weiter verschlechtern. Ziel muss es sein, die Versorgungslage zu 
verbessern und die Hürden zu senken, damit mehr Praxen bereit sind, diese medizinische 
Aufgabe zu übernehmen. 
Keine Praxis kann oder will dies allein tun. Da keine gynäkologische Praxis verpflichtet werden 
kann, Abbrüche durchzuführen, ist d ie aktuelle Versorgung abhängig von der individuellen 
Bereitschaft einzelner Ärztinnen und Ärzte und damit strukturell nicht verlässlich verankert. In 
keinem Krankenhaus in Münster werden Schwangerschaftsabbrüche nach der 
Beratungsregelung durchgeführt. Auch das UKM hat im November 2020 mitgeteilt, dass sich 
in der Frauenklinik kein ärztlicher Mitarbeiter und keine ärztliche Mitarbeiterin mit 
Facharztstatus zu den Eingriffen bereiterklärt habe. 
 
Die Annahme des Landes NRW, für eine Abtreibung könnten Schwangere eine Einrichtung im 
Umkreis von bis zu 150 km aufzusuchen, halten wir aus finanziellen und psychologischen 
Gründen für unzumutbar. Da das Land NRW seinem Versorgungsauftrag im Rahmen des § 
218 nicht nachkommt, halten wir es vor diesem Hintergrund für unumgänglich, dass die Stadt 
Münster im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Durchführung von 
Schwangerschaftsabbrüchen eine verlässliche und sichere Struktur schafft, die ungewollt 
Schwangeren und ihren Partner*innen Wahlfreiheit und Erreichbarkeit bietet.  
 
Eine neutrale Adresse zur Koordination der Bedarfe ist sowohl für die behandelnden 
Ärzt*innen als auch für die ratsuchenden Schwangeren von besonderer Bedeutung.  
Eine städtische Koordinierungsstelle soll dabei kein zusätzliches ambulantes Angebot 
aufbauen, sondern eine koordinierende Funktion übernehmen und mit der vorhandenen 
Infrastruktur (Praxen, ambulante OP -Zentren) arbeiten. Um eine Stigmatisierung von 
gynäkologischen Praxen als „Abtreibungspraxen“ zu verhindern und Praxen vor Angriffen 
durch Gegner*innen selbstbestimmter Schwangerschaftsabbrüche zu schützen, ist es 
sinnvoll, das medizinische Angebot der Schwangerschaftsabbrüche über eine zentrale und 
neutrale Stelle zu koordinieren. Eine Koordinierungsstelle ist momentan auch besser in der 
Lage, die Aufklärungs - und Informationspflicht wahrzunehmen. Der Hinweis auf die 
medizinische Leistung des Schwangerschaftsabbruchs kann Ärzt*innen wegen des noch 
geltenden § 219a als Werbung ausgelegt werden.

Somit lassen sich möglicherweise auch die Hürden für niedergelassene Ärzt*innen, sich an 
dem Versorgungsangebot zu beteiligen, senken. Im Kontext geplanter 
Schwangerschaftsabbrüche muss zudem immer mit einer Fehlbelegun g gerechnet werden, 
da Schwangeren bis kurz vor dem Eingriff die Möglichkeit gegeben sein muss, die 
Entscheidung zu überdenken. Das wirtschaftliche Risiko ist für Praxen schwer auszugleichen. 
Die Koordinierungsstelle kann sich zum Ort der Kooperation für Gynäkolog*innen entwickeln. 
Dem starken Nachwuchsmangel unter Gynäkolog*innen, die bereit sind, 
Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, muss mit mehr Fortbildungen, Sensibilisierung 
und weiterer Vernetzung begegnet werden. Auch hier sollte die Stelle z.B. in Kooperation mit 
der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. den Beratungsstellen eine Rolle spielen. Auch sollte 
weiterhin das Gespräch mit den Kliniken in Münster und im Umland gesucht werden, um auf 
eine Beteiligung an der Versorgung zu drängen.  
 
Über eine übergeordnete koordinierende Stelle lässt sich die Versorgungssicherheit bzw. die 
Versorgungslücke bei Schwangerschaftsabbrüchen schließlich datenbasiert darstellen. 
Bislang gibt es zwar Daten zu den wahrgenommenen Schwangerschaftskonfliktberatun gen, 
aber keine gesicherten Zahlen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Münster.   
Das Anliegen, Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster 
herzustellen, wird von bürgerschaftlichen Initiativen wie dem Bündnis für sexuelle 
Selbstbestimmung oder der Arbeitsgemeinschaft münsterscher Frauenorganisationen (AMF) 
mitgetragen. Die AMF hat sich als überparteiliches Bündnis und Zusammenschluss aller 
Frauenorganisationen der Stadt 2018 mit einem Schreiben an den Rat der Stadt Münster 
gewandt und ein en tsprechendes Handeln gefordert: „Fehlende Wahlmöglichkeiten sowohl 
der Methode (operativ oder medikamentös) als auch der Ärztin/ des Arztes, Wartezeiten oder 
auch weite Wege sind aus unserer Sicht aufgrund der Fristenwahrung und Vertrauenssituation 
für die Frauen generell nicht hinnehmbar und zumutbar. Hier sehen wir die Stadt Münster in 
der Pflicht, gerade auch in einer wachsenden Stadt für eine ausreichende mitwachsende 
Versorgung die Rahmenbedingungen zu schaffen und zu organisieren.“ (Schreiben AMF an 
den Rat der Stadt Münster vom 20.11.2018) 
 
gez.     gez.     gez.    
Andrea Blome   Thomas Kollmann  Helene Goldbeck   
Sylvia Rietenberg  Doris Feldmann  Tim Pasch   
Christoph Kattentidt  Marius Herwig       
und Fraktion   und Fraktion   
 
gez.    gez. 
Ulrich Thoden   Franz Pohlmann 
und Fraktion   Lars Nowak

Anlage 2_A-R-0060-2021-CDU-Schwangerenkonfliktberatung umfänglich verstehen

6067 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0060/2021 
 
 
RATSANTRAG 
 
 
 Münster, 15.06.2021 
 
Schwangerenkonfliktberatung umfänglich 
verstehen – Hilfen für Schwangere stärken 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Der Rat bekräftigt den gesetzlichen Schutzauftrag gegenüber den hilfesuchenden 
Schwangeren und sorgt für die Bereitstellung einer guten Beratungs- und 
Unterstützungsinfrastruktur in Münster.  
 
2. Die Verwaltung erörtert mit den ortsansässigen Schwangerschaftsberatungsstellen 
in freier Trägerschaft den aktuellen Sachstand zur Schwangerschaftsberatung in 
Münster und legt den zuständigen Fachausschüssen einen Bericht vor.  
 
3. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit der Bezirksregierung Münster, der 
Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung auf mit dem 
Ziel, die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen nach den 
gültigen rechtlichen Regelungen darzulegen und für Münster sicherzustellen. 
 
 
Begründung: 
 
Schwangerenkonfliktsituationen sind Ausnahmesituationen. Der Schutz des ungeborenen 
Lebens und das der werdenden Mutter steht für die CDU-Ratsfraktion im Mittelpunkt. Daher 
muss alles dafür getan werden, um die Entscheidung für ein Kind zu erleichtern. Dazu 
gehört insbesondere vielseitige Unterstützung der werdenden Mütter und ihrer Familien. Es 
geht dabei neben den wirtschaftlichen Fragen auch um Chancen, einen Schulabschluss, 
eine Aus- und Fortbildung oder ein Studium mit Kind zu ermöglichen. Es geht aber dabei um 
eine Familienpolitik, die Familien ganzheitlich in Schutz nimmt und ihnen vielseitige 
Entfaltungsmöglichkeiten in den Quartieren der Stadt, in Kitas und Schulen gibt.  
 
Frauen, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheiden, befinden sich zum 
Zeitpunkt des Abbruchs aber auch danach in einer Extremsituation. Die Entscheidung zu 
einem Abbruch der Schwangerschaft ist keine leichte Entscheidung und kann mit großen 
psychischen und physischen Belastungen für die betroffenen Frauen verbunden sein. Daher 
ist es außerordentlich wichtig, die Frauen umfassend zu begleiten und eine auskömmliche 
Infrastruktur an Beratungsstellen vorzuhalten. Werdende Mütter dürfen unabhängig von 
ihrer Entscheidung nicht alleine gelassen werden. Die unterschiedlichen Träger sind in 
ihrer weltanschaulichen Vielfalt wichtig und daher förderungswürdig. 
 
Die Münsteraner Schwangerschaftsberatungsstellen halten vielfältige Hilfsangebote zu 
allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Sexualität im Rahmen der geltenden 
Gesetze bereit. Dabei geht es um Hilfen für Schwangere, um eine Entscheidung für ein Kind 
             Anlage 2 zur Vorlage V/0270/2023

zu erleichtern. Es geht aber auch um Regelungen der vertraulichen Geburt und um 
Beratung und Hilfe bei Konfliktlagen. Die Verantwortung für die Organisation und die 
Steuerung der Angebote liegt bei den Münsteranern Beratungsstellen.  
 
Zur Stärkung eines aktiven Schutzes der Frauen und Kinder bedarf es verbindlicher 
niedrigschwelliger und vielseitiger Angebote für Familien während und nach der 
Schwangerschaft.  
Die Hauptaufgabe in der Schwangerschaftsberatung ist die psychosoziale Beratung 
einschließlich der Vermittlung von vielfältigen Hilfen. Für Frauen und Familien - besonders 
den gesellschaftlich benachteiligten - ist zumeist die existenzielle Absicherung ein 
zentrales Thema in der Schwangerschaftsberatung. In den Netzwerken der Frühen Hilfen 
der Stadt Münster, die in der Arbeit mit Familien dazu beitragen, das Wohl und die 
Entwicklung von Familien und Kindern zu fördern, stellt die Schwangerschaftsberatung 
einen wichtigen Baustein dar. Das Zusammenwirken und die Kooperation mit anderen 
Akteuren sowie die Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Aspekte der Arbeit. Die 
Reflexion und Diskussion von strukturellen und fachlichen Aspekten unter 
Berücksichtigung der sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen unterstützt 
die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote im breiten Spektrum der Hilfen für 
Schwangere, Mütter, Väter, Jugendliche und Kinder.  
 
Seit mehreren Jahren steht ein städtischer Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und 
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ zur Verfügung, der in der letzten Wahlperiode 
finanziell weiter aufgewertet wurde. Bei den Mitteln handelt es sich um freiwillige 
Leistungen in Form von finanziellen Hilfen, die unmittelbar, schnell und unbürokratisch 
gewährt werden.  
 
Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung obliegt den Kassenärztlichen 
Vereinigungen. Die Koordinierung der Sicherstellung der medizinischen Versorgung bei 
Schwangerschaftsabbrüchen gemäß den gesetzlichen Regelungen sieht die CDU-Fraktion 
als primäre Aufgabe der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung und nicht die 
der Stadt. Die beiden Institutionen in Kooperation mit der Bezirksregierung sind daher der 
Ansprechpartner für die Bereitstellung und Organisation der medizinischen Versorgung. 
Das Gebot der Anonymität wird vollständig bewahrt. Arztpraxen und Kliniken können zudem 
nicht verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche in den Leistungskatalog 
aufzunehmen. 
 
Nach dem Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum 
Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) sind die Beratungsstellen den 
Regierungsbezirken als „Versorgungsgebiet“ zugeordnet, um eine wohnortnahe Versorgung 
zu gewährleisten.  
Laut Auskunft der vier Münsteraner Konfliktberatungsstellen (Stand 2019) gibt es mit der 
Neu-Niederlassung einer Ärztin aktuell drei Praxen, die in Münster 
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Davon führen zwei sowohl medikamentöse als 
auch operative Abbrüche durch, eine Praxis nur medikamentöse (vgl. V/0336/2019). Da 
dieses Vorgehen ein sehr sensibles ist und zum Schutz der Betroffenen volle Anonymität 
gewährleisten muss, werden zurecht keine veröffentlichten Listen bzw. Übersichten über 
Kliniken/Ärzte geführt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jedoch haben die 
Beratungsstellen ausreichende Kenntnisse davon.  
 
 
gez.  
Stefan Weber und Fraktion

Anlage A

1831 Zeichen

Anlage A zur V/0270/2023 
Kurzüberblick 
Die Berichtsvorlage bezieht sich auf die Ratsanträge A-R/0050/2021 „Versorgungssicherheit bei 
Schwangerschaftsabbrüchen in Münster / Einrichtung eines Koordinierungszentrums für Famili-
enplanung und Schwangerschaftsabbrüche“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD-
Fraktion, der Fraktion Die Linke, der Ratsgruppe Volt und der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP und 
Nr.: A-R/0060/2021 „Schwangerenkonfliktberatung umfänglich verstehen – Hilfen für Schwangere 
stärken“ der CDU-Ratsfraktion und beantwortet diese aufgrund des sich überschneidenden The-
mas hier zusammen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Berichtsvorlage ist als Zwischenbericht zu sehen und soll einen aktuellen Überblick über die 
medizinische Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregelung 
geben sowie über bereits vorgenommene als auch geplante Schritte der Verwaltung informieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Thema sensibilisiert für ein frauenspezifisches Thema, wobei hier immer alle Menschen ge-
meint sind, die schwanger werden können, unabhängig von ihrem selbst definierten Geschlecht.

Berichtsvorlage

24539 Zeichen

V/0270/2023 
V/0270/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Medizinische Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
   01.06.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
   07.06.2023 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
 
 
Bericht: 
I. Einführung 
Diese Berichtsvorlage bezieht sich auf die Ratsanträge A -R/0050/2021 „Versorgungssicherheit 
bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster / Einrichtung eines Koordinierungszentrums für Fa-
milienplanung und Schwangerschaftsabbrüche“ der Fraktion Bündnis 90/Die Gr ünen/GAL, der 
SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der Ratsgruppe Volt und der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP 
(Anlage 1) und Nr.: A-R/0060/2021 „Schwangerenkonfliktberatung umfänglich verstehen – Hilfen 
für Schwangere stärken“ der CDU -Ratsfraktion (Anlage 2) und beantwortet diese aufgrund des 
sich überschneidenden Themas hier zusammen.  
Diese Berichtsvorlage ist als Zwischenbericht zu sehen und soll einen aktuellen Überblick über 
die medizinische Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsrege-
lung geben sowie über bereits vorgenommene als auch geplante Schritte der Verwaltung infor-
mieren. 
II. Aktuelle Situation 
a) In Deutschland / NRW 
Laut Statistischem Bundesamt (Destatis ) lag die Zahl der gemeldeten Schwangerschaftsab-
brüche 2022 bei rund 104.000 Fällen und ist damit um 9,9% gegenüber dem Vorjahr mit 
94.600 Fällen gestiegen. Damit lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche auch über dem 
Niveau der Jahre 2014 bis 2020. Eine klare Ursache der starken Zunahme im Jahr 2022 ist 
anhand der vorhandenen Daten nicht zu erkennen. 96% der im Jahr 2022 gemeldeten 
Schwangerschaftsabbrüche wurden laut Destatis nach der Beratungsregelung vorgenommen. 
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
08.05.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Knese-Janning 
Telefon: 492-5417 
Knese-Janning@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0270/2023 
61% der Schwangerschaftsabbrüche wurden operativ durchgeführt (davon 83% per Absaug-
methode), bei 35% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet (medikamentöser Schwanger-
schaftsabbruch). Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon rund 83% in Arztpraxen 
beziehungsweise OP-Zentren und 14% ambulant im Krankenhaus. 1 
Die Steigerung der Fallzahlen findet sich auch in NRW wieder, wo laut IT.NRW für das Jahr 
2022 Arztpraxen und Krankenhäuser 22. 558 Schwangerschaftsabbrüche von Frauen mit 
Wohnsitz in Nordrhein -Westfalen gemeldet haben. Dies sei die höchste Zahl seit 2010 (da-
mals: 22.897 Schwangerschaftsabbrüche) und im Vergleich zum Vorjahr, wo mit 19.887 Fäl-
len der niedrigste Stand seit Beginn der Statistik 1996 verzeichnet wurde, eine Steigerung von 
13,4%.2 
Aus den Fallzahlen lassen sich keine Auss agen zur tatsächlichen medizinischen Versor-
gungssituation in einzelnen Regionen und Städten treffen. Im Frühjahr 2021 führte der Deut-
sche Städtetag (DST), der sich inzwischen ebenfalls intensiv mit dem Thema beschäftigt, eine 
Umfrage zu diesem Thema durch,  an der 81 Mitgliedsstädte aus allen Bundesländern teilge-
nommen haben3. Dabei existierten in allen an der Umfrage teilnehmenden Städten Schwan-
gerenkonfliktberatungsstellen, in gut 80% der Städte hätten die Frauen dabei die Wahl zwi-
schen mehreren Beratungsstellen. Demgegenüber gebe es nur in 58 Städten niedergelassene 
Gynäkologinnen und Gynäkologen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. In weniger 
als der Hälfte der beteiligten Städte (38 von 81) könnten Frauen eine stationäre Betreuung in 
Anspruch nehmen. Zudem wurde angegeben, dass klinische Abbrüche überwiegend bei me-
dizinischer Indikation und nicht auch nach der Beratungslösung angeboten werden. Insbeson-
dere zu Urlaubszeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte käme es dadurch zu Eng-
pässen. Etwas me hr als die Hälfte der an der Umfrage beteiligten Städte gab an, dass das 
vorgehaltene Angebot zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs den Bedarfen nicht 
gerecht werde. Gründe dafür seien Gynäkologinnen und Gynäkologen, die in Ruhestand gin-
gen, Nachfolgerinnen und Nachfolger böten Abbrüche nicht mehr an und der Nachwuchs-
mangel generell. Als Gründe werden von den an der Umfrage beteiligten Städten die fortbe-
stehende gesellschaftliche Tabuisierung sowie befürchtete Stigmatisierung angegeben. Wei-
terhin wurde in der Umfrage als möglicher Grund für den Mangel an Gynäkologinnen und Gy-
näkologen angeführt, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht Gegen-
stand der medizinischen Ausbildung sei. Auf Grundlage der Umfrage wurde das Thema „Ver-
sorgungssituation von ungewollt Schwangeren“ inzwischen in den Sitzungen des Ausschus-
ses für Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten sowie des Gesundheitsausschusses des 
Deutschen Städtetages beraten sowie Beschlussvorschläge erarbeitet. Darin sollen unter an-
derem Bund und Länder aufgefordert werden, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukom-
men, ein ausreichendes Angebot an Abbruchmöglichkeiten wohnortnah sicherzustellen. 
Grundsätzlich sind die Länder bereits verpflichtet, ein ausreichendes und plurales Angeb ot 
wohnortnaher Beratungsstellen (§ 8 SchKG 4) sowie ein ausreichendes Angebot ambulanter 
und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zu sichern (§ 
13 SchKG). Das Gesetz sieht jedoch – anders als bei der personellen Ausstattung von 
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen – aktuell keinen Versorgungsschlüssel vor (§  13 
Abs. 2 SchKG). Es verlangt lediglich ein „ausreichendes“ Angebot an Einrichtungen, konkrete 
Ausführungen dazu werden nicht gemacht. Das Ministerium für Kinder, Jug end, Familie, 
                                                 
1 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaf t -Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaf tsabbrueche/_inhalt.html [ abgeruf en zuletzt 14.04.2023]  
2 https://www.it.nrw/nrw-134 -prozent-mehr-schwangerschaftsabbru eche -im-jahr-2022 -120635 [abgerufen zuletzt 15.04.2023]  
3 „Ergebnisse der Umf rage zur Versorgungslage f ür ungewollt Schwangere bezüglich der Durchf ührung eines Schwangerschaf tsabbruchs“, Deutscher Städte-
tag, Bezugsrundschreiben v om 27.04.2021 (Dokumenten -Nr. T 3078) 
4 Schwangerschaftskonfliktgesetz

- 3 - 
V/0270/2023 
Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) teilte dazu 
auf Nachfrage 2019 mit, dass aus Sicht der Landesregierung ein ausreichendes Angebot am-
bulanter und stationärer Einrichtungen zur Durchführung von Sch wangerschaftsabbrüchen 
vorliege, wenn eine entsprechende Einrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb ei-
nes Tages zu erreichen sei. 
Umgesetzt wurde inzwischen die ersatzlose Streichung des sogenannten Werbeverbots für 
Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB5). Bislang machten sich Ärztinnen und Ärzte straf-
bar, wenn sie öffentlich Informationen über den Ablauf und die Durchführung von Schwanger-
schaftsabbrüchen bereitstellten. Mit der Aufhebung des § 219a ist es ihnen nun erlaubt, etwa 
auf Webseiten s achlich über die Möglichkeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen 
zu informieren. Bereits seit 2019 existiert eine Liste, die von der Bundesärztekammer geführt 
wird und online für die Öffentlichkeit einsehbar ist, in der Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser 
und Einrichtungen auf freiwilliger Basis ebenfalls informieren können , dass sie Schwanger-
schaftsabbrüche vornehmen6. Da die Liste nicht vollständig ist, sind Betroffene jedoch weiter-
hin auf die Informationen ihrer behandelnden Gynäkologinnen und Gynä kologen sowie der 
Schwangerschaftsberatungsstellen angewiesen.  
Wie im Koalitionsvertrag bereits vorgesehen war, dass „Regulierungen für den Schwanger-
schaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs“ innerhalb der Legislaturperiode rechtlich 
geprüft werden sollen7, wurde nun im Frühjahr 2023 eine 18-köpfige Expertenkommission aus 
den Bereichen Medizin, Ethik und Rechtswissenschaften durch das Bundesgesundheitsminis-
terium ins Leben gerufen, die unter anderem eine Regelung des Verfahrens außerhalb des 
Strafgesetzbuches überprüfen soll. Diese Legalisierung würde die Aufnahme eines Schwan-
gerschaftsabbruches in den Leistungskatalog des Gesundheitssystems ermöglichen und da-
mit auch Auswirkungen auf die zu gewährleistende Grundversorgung in Krankenhäusern und 
Praxen sowie auf die Aus- und Fortbildung haben. Auch eine größere Akzeptanz in der Ge-
sellschaft wäre durch die Entkriminalisierung vorstellbar. 
Passend zum Thema dieser Vorlage, der medizinischen Versorgungssituation bei Schwan-
gerschaftsabbrüchen, findet aktuell im Rahmen einer vom Bundesgesundheitsministerium ge-
förderten großen Studie auch eine Befragung von Gynäkologinnen und Gynäkologen in den 
drei Städten/Regionen Bremen, Mecklenburg -Vorpommern und Regierungsbezirk Tübingen 
statt, die die persönlichen, institutionellen und strukturellen Gründe untersucht, warum Ärztin-
nen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder nicht. Ziel des gesamten For-
schungsvorhabens ELSA ist es, „Erkenntnisse über die sozialen und gesundheitlichen Belas-
tungen und Ressourcen von Fr auen, die ungewollt schwanger sind und diese Schwanger-
schaft austragen oder abbrechen, zu gewinnen sowie zu ergründen, wie die Unterstützung 
und Versorgung, die sie erfahren, die Verarbeitungsprozesse befördern oder erschweren.“8 
b) In Münster 
Anders als in der Vorlage V/0336/2019 „Die medizinische Versorgung bei Schwangerschafts-
abbrüchen in Münster“ berichtet, stehen zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Berichtsvorlage 
zwar weiterhin drei Ärztinnen/Ärzte bzw. Praxen in Münster für medikamentöse Schwanger-
                                                 
5 Strafgesetzbuch  
6 https://www.bundesaerzt ekammer.de/themen/aerzt e/sch wangerschaftsabbruch [abgerufen zuletzt 15.04.2023]  
7 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021 -12-10-koav2021 -data.pdf?download=1 [abgerufen zuletzt 
15.04.2023]  
8 https://elsa-studie.de/ [zuletzt abgerufen 21.04.2023]

- 4 - 
V/0270/2023 
schaftsabbrüche nach der Beratungsregelung zur Verfügung, allerdings bietet nur noch eine 
Praxis auch operative Abbrüche an (statt in der Vergangenheit zwei Praxen). Diese Praxis hat 
ihren Sitz in einem benachbarten Landkreis, nutzt jedoch ein ambulantes OP -Zentrum in 
Münster und wird dadurch auch von Frauen aus Münster – neben vielen Frauen aus den um-
liegenden Kreisen – in Anspruch genommen. Anfang 2023 hatte sich die Lage kurzzeitig noch 
einmal verschärft, da diese Praxis über einen gewissen Zeitraum nicht mehr  wöchentlich, 
sondern nur noch zweiwöchentlich in Münster tätig war. Auf Nachfrage des Gesundheitsamtes 
in dem betreffenden ambulanten OP-Zentrum sei die Praxis aber inzwischen wieder zum vor-
herigen Turnus zurückgekehrt.  
Von den münsterschen Krankenhäusern und Kliniken mit gynäkologischer Abteilung, die sich 
mit Ausnahme des Universitätsklinikums (UKM) alle in konfessioneller Trägerschaft befinden, 
steht weiterhin kein Haus für die Durchführung eines Abbruchs nach der Beratungsregelung in 
Münster zur Verfügung.  
Für die Beratung haben betroffene Frauen in Münster die Wahl zwischen vier in der Schwan-
gerschaftskonfliktberatung tätigen Beratungsstellen: 
- Diakonie Münster – Beratungs- und BildungsCentrum 
- Pro Familia – Beratungsstelle Münster 
- Donum Vitae Münster e.V. 
- Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF e.V.) bietet in Münster ebenfalls 
Schwangerschaftsberatung an, stellt jedoch keine sog. Beratungsscheine aus. 
Da das Statistische Bundesamt keine Daten zur Versorgung unterhalb der Landesebene ver-
öffentlicht, liegen für die Stadt Münster weiterhin keine Angaben zur Anzahl der vorgenomme-
nen Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr vor. Hier seien 689 Konfliktberatungen im Jahr 2021 
und 766 im Jahr 2022 genannt, die zusammengerechnet in den vier Beratungsstellen durch-
geführt wurden, ohne jedoch eine Aussage über den tatsächlichen Ausgang treffen zu kön-
nen. Die Beraterinnen dieser vier Beratungsstellen sowie der Beratungsste lle des SkF e.V. 
sind im kommunalen Arbeitskreis der Schwangerschaftsberatungsstellen organisiert und ver-
netzt und treffen sich regelmäßig, um sich über aktuelle und für ihre Arbeit relevante Themen 
zu beraten, auszutauschen und gemeinsame Arbeitsgrundlagen zu entwickeln. Auch die Öf-
fentlichkeitsarbeit ist ein Schwerpunkt des Arbeitskreises. Das Gesundheitsamt steht in en-
gem Austausch mit der städtischen Schwangerschaftsberatungsstelle und über diese mit den 
weiteren in der Stadt ansässigen Beratungsstellen. 
Auch wenn das Angebot an Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruches 
in Münster nicht groß ist, ist der Verwaltung kein Fall bekannt, wo eine betroffene Frau in der 
Vergangenheit nicht an eine Praxis oder Klinik hätte vermittelt werden können, was sicherlich 
in erster Linie dem Einsatz und der guten Zusammenarbeit der münsterschen Beratungsstel-
len zu verdanken ist. Inzwischen kann es jedoch vorkommen, dass weitere Wege von den Be-
troffenen in Kauf genommen werden müssen. Das kann, neben eine r erhöhten finanziellen 
Belastung, dazu führen, einen größeren logistischen Aufwand betreiben zu müssen, wenn 
zum Beispiel - unter Umständen auch gegen den Wunsch der Betroffenen - weitere Personen 
einbezogen werden müssen, weil der zeitliche Aufwand deutl ich größer ist und daher unter 
Umständen die Kinderbetreuung ansonsten nicht gesichert wäre.

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V/0270/2023 
III. Maßnahmen der Verwaltung 
Folgende Aktivitäten hat die Verwaltung gemeinsam mit weiteren Akteurinnen und Akteuren bis 
dato zur Verbesserung der gegenwärtigen Versorgungslage in der Stadt unternommen bzw. sind 
in Planung: 
1) Berichtsvorlage 
2019 hat die Verwaltung das von der Arbeitsgemeinschaft Münsterscher Frauenorganisatio-
nen (AMF) eingebrachte Thema der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftsabbrü-
chen nach der Beratungsregelung in Münster aufgenommen und dazu eine ausführliche Be-
richtsvorlage erstellt (V/0336/2019). In der Vorbereitung des o.g. Berichtes erfolgten Gesprä-
che der Verwaltung mit der Bezirksregierung und eine Anfrage beim Ministerium für Kinder, 
Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI). Zudem wurde 
die Problematik dem damaligen Vorstandsvorsitzenden und Ärztlichen Direktor sowie den 
Verantwortlichen der Frauenklinik des UKM ausführlich erläutert. Leider ist zum dama ligen 
Zeitpunkt die Aufnahme der Eingriffe in den Leistungskatalog des UKM bekanntermaßen nicht 
zustande gekommen. 
2) Deutscher Städtetag (DST) 
Im Frühjahr 2021 nahm das Gesundheitsamt zusammen mit der städtischen Schwanger-
schaftsberatungsstelle im Amt für Ki nder, Jugendliche und Familien an der oben genannten 
Umfrage des Deutschen Städtetages zur Versorgungslage für ungewollt Schwangere in den 
jeweiligen Mitgliedsstädten teil. 
Im April sowie im Juni 2022 erfolgten durch die Stadt Münster zwei Mitteilun-
gen/Stellungnahmen an den DST. Die Stadt hat sich in ihren Schreiben für die Umsetzung ei-
nes verbindlichen und vor allem auch realistischen Versorgungsschlüssels sowie die gesetzli-
che Verpflichtung kommunaler und vom Land getragener Krankenhäuser mit Fachabteilungen 
für Gynäkologie sowie generell Krankenhäuser der Maximalversorgung zur Durchführung von 
Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregelung ausgesprochen. Zudem wurde 
nochmals auf die Zumutbarkeitsgrenze für die von einer Schwangeren zurückzulegende Ent-
fernung zur nächsten Abbruchmöglichkeit („Tagesreise“) hingewiesen und angeregt, diese 
Entfernung nach unten zu korrigieren. 
3) Information der gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher 
Im April 2022 wurden im Rahmen einer Videokonferenz die gesundh eitspolitischen Spreche-
rinnen und Sprecher der Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat durch die Verwaltung über 
das Thema und die Problematik informiert. 
4) Gespräch mit Frau Klein-Schmeink, MdB 
Auf politischer Bundesebene konnte im Mai 2022 Frau Klein -Schmeink, MdB, für ein Ge-
spräch gewonnen und von der Verwaltung über den aktuellen Stand der Diskussionen in 
Münster in Kenntnis gesetzt werden. Der Bitte um Unterstützung auf politischer Landes- und 
Bundesebene zur Schaffung verbindlicher Versorgungsschlü ssel im Hinblick auf Einrichtun-
gen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruches nach der Beratungsregelung werde 
man im Rahmen der Möglichkeiten nachkommen. Inzwischen hat bereits die oben erwähnte 
Expertenkommission auf Bundesebene ihre Arbeit aufgenommen.

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V/0270/2023 
5) Expertenhearing 
Ebenfalls im Mai 2022 fand das von der Arbeitsgemeinschaft Münsterscher Frauenorganisati-
onen e.V. (AMF) organisierte Expertenhearing zur Versorgungssicherheit bei Schwanger-
schaftsabbrüchen statt. Vertreterinnen des Gesundheitsamtes sowie des Amtes für Gleichstel-
lung wirkten dabei in einem Podiums- und Publikumsgespräch zum Thema „Welche Struktu-
ren können wir hier in Münster schaffen?“ mit. 
6) Wiederaufnahme der Gespräche mit dem UKM 
Im Juni 2022 ist es der Verwaltung gelungen, die Gespräche m it dem UKM wiederaufzuneh-
men. Der aktuelle Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende teilte in diesem Zusammen-
hang mit, dass er sehr wohl den Versorgungsauftrag und die Verantwortung des UKM als An-
stalt öffentlichen Rechts hinsichtlich der Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsrege-
lung sehe und sich ein Mitwirken der Klinik an diesen Eingriffen zukünftig vorstellen könne. In 
einer kürzlich durch die Verwaltung erfolgten erneuten Nachfrage im UKM wurde auf das lau-
fende Nachbesetzungsverfahren der Klin ikleitung für die Frauenklinik verwiesen. Es wurde 
zugesichert, die bestehende Problematik der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen 
nach der Beratungsregelung mit den Bewerberinnen und Bewerbern anzusprechen, um hier 
zu einer Angebotserweiterung zu gelangen. Allerdings verwies der ärztliche Direktor des UKM 
auf die Langwierigkeit des Verfahrens bezüglich der Neubesetzung sowie auch die Knappheit 
ambulanter Operationsräume im UKM. Diese seien durch die  wachsende Zahl ambulanter 
Eingriffe aus anderer Indikation bereits hochgradig ausgelastet. 
7) Umfrage in den gynäkologischen Praxen in Münster 
Um die Situation der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster 
aus Sicht der niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen zu erfassen, führ te die 
Verwaltung zwischen Dezember 2022 und Februar 2023 eine Befragung der gynäkologischen 
Praxen in der Stadt durch, an der 20 von 42 angeschriebenen Praxen teilnahmen (48%). Der 
Fragebogen und die Ergebnisse finden sich ausführlich in der Anlage 3. Ein e Rückmeldung 
der Ergebnisse an die Praxen ist geplant. 
8) Bezirksregierung und MAGS NRW 
Um auf den Kapazitätsengpass hinsichtlich der wohnortnahen medizinischen Versorgung 
aufmerksam zu machen, hat die Verwaltung im März 2023 sowohl die Bezirksregierung Müns-
ter über die aktuelle Lage informiert als auch ein Schreiben an NRW -Gesundheitsminister 
Karl-Josef Laumann verfasst mit der dringenden Bitte, die Krankenhäuser der Maximalversor-
gung wie die Universitätskliniken als Anstalten des öffentlichen Rechts zur Durchführung von 
Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregelung zu verpflichten sowie zeitnah eine 
verbindliche Lösung auf Landes- bzw. Bundesebene auf der Grundlage realistischer Versor-
gungsschlüssel zu schaffen. 
Als Reaktion auf das Schreiben an den M inister teilte das MAGS in der 17. KW telefonisch 
mit, dass man sich bereits mit dem Thema beschäftige und ein Austausch mit weiteren Akteu-
ren stattfinde. Man werde mit Münster zu dem Thema gerne im Kontakt bleiben. 
9) Teilnahme an Veranstaltung der AMF 
Geplant ist, die Ergebnisse der oben genannten Befragung der gynäkologischen Praxen im 
Juni 2023 auf der Veranstaltung „Ungewollt schwanger – alleingelassen beim Abbruch / Wie 
kann die medizinische Versorgung in Münster besser werden?“, organisiert von der Arbe its-

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V/0270/2023 
gemeinschaft Münsterscher Frauenorganisationen (AMF) in Kooperation mit dem Bündnis für 
sexuelle Selbstbestimmung, vorzustellen. 
10) Broschüre zum Thema Schwangerschaftsabbrüche 
In Vorbereitung ist aktuell in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gleichstellung un d der städti-
schen Schwangerschaftsberatungsstelle eine Broschüre „Informationen zum Schwanger-
schaftsabbruch“. Viele ungeplant Schwangere recherchieren als erstes im Internet, wenn sie 
Antworten auf ihre Fragen suchen. Ziel der Broschüre, die auch auf der s tädtischen Internet-
seite zur Verfügung stehen soll, ist es, Betroffene neutral und seriös mit Informationen rund 
um das Thema Schwangerschaftskonflikt/ -abbruch zu versorgen und ergänzend zu den In-
formationen der Schwangerschaftsberatungsstellen zu einer qu alifizierten Entscheidungsfin-
dung mit beizutragen. 
IV. Fazit 
 
Eine ungewollte Schwangerschaft stellt Betroffene vor eine schwerwiegende Gewissensentschei-
dung. Umso wichtiger ist es, dass sie mit dieser Entscheidung nicht alleine gelassen werden, 
sondern auf ei n umfassendes Angebot an Beratung und Informationen zurückgreifen können. 
Neben diesem Angebot muss jedoch auch die medizinische Versorgung bei der Entscheidung für 
einen Schwangerschaftsabbruch gesichert sein. Anders als bei der personellen Ausstattung de r 
Schwangerschaftsberatungsstellen sieht der Gesetzgeber zwar eine ausreichende Versorgung 
der Bevölkerung mit ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwanger-
schaftsabbrüchen vor, definiert jedoch keinen konkreten Versorgungsschlüssel ( § 13 Abs. 2 
SchKG). Da auch keine Fallzahlen unterhalb der Landesebene vorliegen, es also nicht bekannt 
ist, wie viele Kapazitäten in einer Stadt oder Region theoretisch vorgehalten werden müssten, ist 
ein gutes Monitoring der Situation durch die Schwangerschaftsberatungsstellen umso wichtiger. 
Dies hat in der Vergangenheit in Münster sehr gut funktioniert und unter anderem konnte so auch 
auf den sich inzwischen abzeichnenden Engpass bei der medizinischen Versorgung aufmerksam 
gemacht werden. 
Die Verwaltung geht konform damit, dass Betroffenen, denen das Recht eingeräumt wird, unter 
Beachtung geltender Rechtsvorschriften, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, 
auch entsprechend wohnortnahe Möglichkeiten für einen medizinisch sicheren Abbruch zur Ver-
fügung stehen. Nur so können die besondere Belastungssituation der Betroffenen, die medizini-
sche Zumutbarkeit sowie soziale Aspekte wie Reisekosten, nötige Kinderbetreuung, Einbezie-
hung von Dritten berücksichtigt werden. Auch eine Wahlfreiheit des Ortes (ambulant/klinisch) so-
wie der Methode (medikamentös/operativ) sollte grundsätzlich vor Ort gegeben sein.  
In Kapitel III ist dargestellt, auf welchen Ebenen das komplexe Thema bislang beleuchtet wurde 
und welche Schritte bis dato unternommen wurden. 
Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit einer Verbesserung der medizinischen Versorgung bei 
Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregelung in Münster und wird weiterhin an die-
sem Thema aktiv mitwirken. Sie wird insbesondere folgende Aspekte weiterverfolgen:  
 die Gespräche mit dem UKM fortführen 
 auf Grundlage der Praxenbefragung und der Vorstellung der Ergebnisse auf der Veran-
staltung der AMF im Juni (s.o.) Genanntes noch einmal im Detail aufgreifen und prüfen 
 mit den Schwangerschaftsberatungsstellen weiterhin mögliche Schnittstellen beleuchten 
und ggf. ausbauen

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V/0270/2023 
 das Angebot des weiteren Austausches mit dem MAGS wahrnehmen 
 Appelle an das Land sowie den Bund (über die Bezirksregierung, das MAGS sowie den 
DST) für eine rechtlich bindende Lösung auf Bundes- bzw. Landesebene fortsetzen 
 Ergebnisse der Expertenkommission sowie des aktuellen Forschungsvorhabens ELSA 
im Blick behalten (s.o.)  
 
Insoweit wird die Verwaltung im dritten oder vierten Quartal des Jahres erneut zum Themenfeld 
und den in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnissen berichten.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: A-R/0050/2021 „Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster / 
Einrichtung eines Koordinierungszentrums für Familienplanung und Schwan-
gerschaftsabbrüche“  
Anlage 2: A-R/0060/2021 „Schwangerenkonfliktberatung umfänglich verstehen – Hilfen für 
Schwangere stärken“  
Anlage 3: Fragebogen und Auswertung

Beratungsverlauf (3)

24.05.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.06.2023 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Stolbergstraße 2a

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Details

Aktenzeichen
V/0270/2023
Typ
Vorlagen
Datum
26.04.2023
Erstellt
25.04.2023 12:05