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3276/2023

Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 07.03.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 4.1

Anlage 4 9.2.2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 22.01.2024 3276-2023

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Anlage 6 Beschluss BV Nippes vom 25.01.2024 zu 3276_2023

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Anlage 8 Beschluss BV 4 vom 29.01.2024 zu 3276_2023

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Anlage 10 Beantwortung von Rückfragen aus Sitzung vom 01.02.2024

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Anlage 13 Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 8.2.1, BV 8, 07.03.2024

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Anlage 5 Auszug BV 1 Innenstadt vom 25.01.2024

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Anlage 12 Beantwortung von Rückfragen der BV8 SPD-Fraktion vom 28.02.2024

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Anlage 11 Auszug aus der Niederschrift der BV 6 3276_2023 Sitzung vom 01.02.2024

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Anlage 7 Beschluss BV 3 vom 29.01.2023 zu 3276_2023

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Anlage 2 HEK Grundsätze des Räumlichen Plans

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Anlage 14 (Vorab-) Auszug Niederschrift 8.2.1, BV 8, 07.03.2024, 3276_2023

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Anlage 15 Übersicht Anfragen und Anträge zu 3276/2023

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Anlage 9 Auszug aus der Niederschrift BV 4 vom 29.01.2024 zu 3276_2023

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 3 Protokoll Lenkungsgruppe Masterplan 10.11.2023

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Anlage 2.1 HEK Grundsätze des Räumlichen Plans_hochauflösend

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 9.2.2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 22.01.2024 3276-2023

1243 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 22.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 22.01.2024  
öffentlich 
9.2.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen 
Plans 
3276/2023 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol-
genden Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß  
Anlage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß 
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. 
 
Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen 
ungeändert zustimmen. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Wolters, Frau Krautz, Herr Hertel,  
Herr Schmitt)

Anlage 6 Beschluss BV Nippes vom 25.01.2024 zu 3276_2023

1210 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 26.01.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 25.01.2024  
öffentlich 
9.2.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen 
Plans 
3276/2023 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und 
empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An-
lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß 
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. 
 
Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen 
ungeändert zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der Linken einstimmig beschlossen.

Anlage 8 Beschluss BV 4 vom 29.01.2024 zu 3276_2023

1655 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 30.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 29.01.2024  
öffentlich 
10.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen 
Plans 
3276/2023 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An-
lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß 
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. 
 
Im Höhenentwicklungskonzept sollen verkehrliche Anbindungen als zusätzli-
cher Grundsatz berücksichtigt werden ("Grundsatz 9"). Hierbei sollten Hoch-
punkte insbesondere im direkten Umfeld von SPNV / ÖPNV-Haltepunkten mit 
guter Radverkehrsinfrastruktur bzw. an den Straßen des MIV Grundnetzes er-
möglicht und bei fehlender Erschließung perspektivisch ausgeschlossen wer-
den. Insbesondere Gebiete im Umfeld von gebündelten SPNV bzw. ÖPNV-Um-
steigepunkten sollten als "Möglichkeitsbereich" definiert, Gebiet mit fehlender 
schienengebundener Erschließung als "Ausschlussgebiete". 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Anlage 10 Beantwortung von Rückfragen aus Sitzung vom 01.02.2024

5619 Zeichen

ANLAGE 10 zur Beschlussvorlage 3276/2023 
Beantwortung von Rückfragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsaus-
schusses vom 01.02.2024:  
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  - Höhenentwicklungskonzept für die 
Innere Stadt Köln ; hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des 
Räumlichen Plans 
 
Im Vorabauszug der  Niederschrift über die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 01.02.2024 sind folgende Fragen zur Beantwortung als Anlage durch die Verwaltung 
vermerkt: 
 
RM Schwanitz (Bündnis 9 0/ Die Grünen) begrüßt die Entwicklung des Vorhabens aus der 
Sicht seiner Fraktion und möchte die folgenden drei Fragen in Form einer Anlage zur Vor-
lage beantwortet wissen:  
 
Er erkundigt sich, inwiefern es möglich ist, das Pri nzip des Schüsselkonzepts außerhalb 
des Gürtels anzuwenden. Des Weiteren stellt er fest, dass der Masterplan Stadt grün in 
den Grundsätzen nicht so stark bei diesem Vorhaben verankert sei und fragt nach dem 
Grund dafür. Zudem fragt er, wie die Ge wichtung der beide räumlich -thematischen Analy-
sen zum ÖPNV ist. Er hebt hervor, dass der Fokus bei der dritten Frage auf der Stadtachse 
und dem ÖPNV liegt und nennt aus Sicht seiner Fraktion das gelungene Beispiel „Dürener 
Straße“.  
 
RM Weisenstein möchte wissen, aus welchem Grunde die beiden  Gebiete Weststadt und 
LiebigQuartier / Gleisdreieck als Hochhauscampus vorgesehen sind?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1) Anwendbarkeit des Schüsselkonzepts außerhalb des Gürtels  
Die Vision des sog. Schüsselkonzepts leitet sich aus dem Innenstadtkonzept von 1973 ab. 
Hierin wurde das Stadtbild Kölns anhand einer radialen Struktur um den Dom herum dar-
gestellt und Aussagen für Höhenentwicklung bzw. Potenziale hierfür bis zum Inneren 
Grüngürtel im Zeichen der „autogerechten Stadt“ thematisiert.  
Die Inhalte des Schüsselkonzepts wurden in der Erarbeitung des HEK betrachtet. Die Lo-
gik nach welcher die Stadt seitdem gewachsen ist und insbesondere die Komplexität nach 
welcher für das HEK Aussagen zu neuen Möglichkeitsräumen der Höhenentwicklungen – 
insbesondere au ch außerhalb des Grüngürtels – erarbeitet werden haben sich stark wei-
terentwickelt. Eine Anwendung des Schüsselkonzeptes für den Bereich ab Grüngürtel ist 
daher weder zeitgemäß noch kann es die strategischen Steuerungsansprüche des Räum-
lichen Plans abbilden. 
 
2) Berücksichtigung des Masterplans Grün  
Die Belange des Masterplans Grün sind in der Erstellung des HEK eingeflossen und finden 
sich sowohl im Bewertungsinstrument 0426/2023 als auch den Grundsätzen des R äumli-
chen Plans 3276/2023 wieder. 
Im o.g. Bewertungsinstrument werden über das Themenfeld „Klima“ gesonderte Qualitäts-

kriterien für Freiraum,  Stadtklima und Nachhaltigkeit formuliert. Für neue Höhenentwick-
lungen sind hiermit erhöhte qualitative Anforderungen zu berücksichtigen. Diese sehen 
insbesondere Überprüfungen von Fallwinden, Verschattungen des direkten Umfelds und 
Schutz von Flora & Faun a sowie umgebender empfindlicher Nutzungen vor. Ziel ist die 
Sicherung und Schaffung qualitativer Freiräume und Einbindung von Aspekten der 
Schwammstadt im Kontext solcher Vorhaben. Auch auf gesamtstädtischer Ebene wird hier 
die Berücksichtigung von Frisch - und Kaltluftschneisen und Vermeidung neuer Hitzeinseln 
durch Dimensionierung, Standort und Form neuer Baukörper vorgegeben ( siehe 
0426/2023 Anlage 2 , Seite 9). 
In den o.g. Grundsätzen des Räumlichen Plans wiederum stellt insbesondere der „Grund-
satz 3: Besondere Prüfung an Kanten zu Grünräumen“ auf die Belange des Masterplan 
Grün ab. Hieraus ergeben sich für die Kanten zu Freiraumstrukturen wie den Inneren 
Grüngürtel oder den Rhein besondere Prüfbelange hinsichtlich klimatischer Auswirkun-
gen, Aufenthaltsqualität und Sichtbeziehungen.  
 
3) Gewichtung der räumlich -thematischen Analysen zum ÖPNV  
Der Einzugsbereich leistungsfähiger ÖPNV -Knotenpunkte ist ein wesentliches Kriterium 
für die Ausweisung von Möglichkeitsbereichen von Höhenentwicklung. In der räumlichen 
Analyse wurden daher sowohl Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs als auch 
der Stadtbahn betrachtet.  
Die nun formulierten Grundsätze stellen hierbei Querschnittsbetrachtungen verschiedener 
Belange dar, die ÖPNV-Erreichbarkeit findet sich daher als Teilaspekt in den Grundsätzen 
wieder. Insbesondere Grundsatz 4: Höhenentwicklung an Sta dtachsen stellt hierauf ab. 
Somit ist nicht grundsätzlich jede Fläche um einen Haltepunkt geeignet, entscheidend ist 
hier die Querschnittsbetrachtung mit z.B. individuellen Dichtezielen (KölnKatalog), dem 
Zentrenkonzept oder den Schutzzonen des Doms. Auch ohne eine Höhenentwicklung per 
Definition des HEK kann über eine grundsätzlich höhere Dichte eine optimale Flächenaus-
nutzung erzielt werden – dies kann über die Festlegungen des KölnKatalogs nachvollzo-
gen werden.  
 
4) Einordnung der Weststadt und des Liebigquartiers als Hochhauscampus  
Die unter „Grundsatz 7: Bestehende Entwicklungen sind gesetzt“ dargestellten Gebiete 
eint, dass sie sich bereits in einem laufenden Qualifizierun gs- und Planungsverfahren be-
finden. Die in der Plangrafik zum Grundsatz 7 rot dargestellten Bereiche verfügen bereits 
über konkretisierte Planungen, welche einen Hochpunkt vorsehen.  
 
Die Weststadt und das LiebigQuartier sind Entwicklungen, für die aus der  Analyse des 
Höhenentwicklungskonzeptes die Möglichkeit gesehen wird, in Abhängigkeit der weiteren 
Planung, eine Höhenentwicklung vorzusehen. Diese sind daher als „Möglichkeitsräume“ 
einzuordnen. Für die laufenden Verfahren trifft das HEK daher keine stärk er bindenden 
Aussagen.

Anlage 13 Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 8.2.1, BV 8, 07.03.2024

1127 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail:  
corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 08.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 07.03.2024 
öffentlich 
8.2.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen 
Plans 
3276/2023 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Be-
schluss zu fassen:  
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An-
lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß 
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. 
 
Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen 
ungeändert zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig abgelehnt.

Anlage 5 Auszug BV 1 Innenstadt vom 25.01.2024

3819 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 29.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 25.01.2024  
öffentlich 
3.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen 
Plans 
3276/2023 
Ergänzter Beschluss (Änderungsanträge von B90/Die Grünen (Verkehr/ÖPNV) 
und CDU (stadtbilddefinierende Silhouette):  
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss 
folgenden Beschluss zu fassen und fasst diesen Beschluss vorbehaltlich der 
Beantwortung der Fragen bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses:  
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An-
lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß 
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat auf, die folgende Maßgabe für 
das weitere Vorgehen im Höhenentwicklungskonzept zu beschließen:  
Im Höhenentwicklungskonzept sollen verkehrliche Anbindungen als zusätzli-
cher Grundsatz berücksichtigt werden ("Grundsatz 9"). Hierbei sollten Hoch-
punkte insbesondere im direkten Umfeld von SPNV / ÖPNV-Haltepunkten mit 
guter Radverkehrsinfrastruktur bzw. an den Straßen des MIV Grundnetzes er-
möglicht und bei fehlender Erschließung perspektivisch ausgeschlossen wer-
den. Insbesondere Gebiete im Umfeld von gebündelten SPNV bzw. ÖPNV-Um-
steigepunkten sollten als "Möglichkeitsbereich" definiert, Gebiet mit fehlender 
schienengebundener Erschließung als "Ausschlussgebiete". 
 
Ergänzend zum Dom und den romanischen Kirchen ist die stadtbilddefinierende 
Silhouette um St. Maria Himmelfahrt, die gotischen Kirchen Kartäuserkirche, 
Antoniterkirche, Minoriten Kirche und mittelalterliche Stadttore zu erweitern.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung Frau Dr. Börschel 
(SPD) 
 
 
Fragen: 
1. Entgegen der vielfach herbei fantasierten Engpässe im Bereich Büroraum, 
mangelt es der Stadt faktisch an Wohnraum. In welchem Umfang gibt es 
Hochbaupläne, die diesem Missverhältnis effektiv entgegenwirken könnten? 
Wieviel Wohnfläche konnte seit der Kommunalwahl in Hochhäusern im Bezirk 
Innenstadt realisiert werden?  
2. Wie kann es der Stadt Köln nachhaltig gelingen, dass Hochhäuser einen deut-
lichen und nachvollziehbaren Mehrwert für die Allgemeinheit erzeugen und 
somit zukünftig auf breitere Akzeptanz stoßen? Inwieweit lassen sich die be-
stehen Vorgaben zur Konzeptvergabe u.a. heranziehen, um zukünftig soziale 
Nutzungen in Hochbauten verbindlich zu integrieren (Wohnen, Kultur, Sozial-
einrichtungen, Mehrgenerationenprojekte, etc.)? 
3. Der exorbitant verdichte Stadtbezirk Innenstadt (124.000 Einwohner*innen auf 
16,4 Quadratkilometern) gebietet es zwingend, auch vertikal zu denken und 
zu planen. Zwecks effektiver Nutzung der begrenzten Flächen sind sowohl 
ökologische Standards zu setzen als auch sozial integrative Ansätze zu för-
dern. Warum verzichten die Planungsbehörden darauf, entsprechende Krite-
rien zu Mischnutzungen und Nutzungsvielfalt in die Ausschreibungs-, Jury- 
und Planfestellungs-Vorgaben zu nehmen? 
4. Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass „Synergien zwischen Adress-
bildung für ein neues Vorhaben und die Profilierung der bestehenden Lagen“ 
(Grundsatz 6) in den sog. Campusstandorten nicht zu unerwünschten Auf-
wertungsprozessen, Mietsteigerungen, Verdrängungen, etc. führen (Mülheim-
Süd, Otto-Langen-Quartier)?

Anlage 12 Beantwortung von Rückfragen der BV8 SPD-Fraktion vom 28.02.2024

5746 Zeichen

ANLAGE 12 
Beschlussvorlage 3276/2023 
Stellungnahme Amt 61 zu Rückfragen der SPD-Fraktion, BV8 vom 28.02.2024:  
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt - Höhenentwicklungskonzept für die 
Innere Stadt Köln; hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des 
Räumlichen Plans 
 
In Folge wird die Beantwortung von Rückfra gen der SPD -Fraktion, BV8 vom 
28.02.2024 durch die Verwaltung zur Kenntnis gegeben: 
 
Frage 1: Welche städtebaulichen Erw ägungen haben die Verw altung dazu bew ogen, 
im Grundsatz 5 eine Höhenentwicklung im Bereich der Frankfurter Straße für beson-
ders erw ägensw ert zu halten? Es w ird um eine detaillierte Darstellung gebeten, die 
über den allgemein gehaltenen Verw eis auf die Kölner Perspektiven hinausgeht. Was 
unterscheidet aus Sicht der Verw altung d ie Situation auf der Frankfurter Straße von 
vergleichbaren Ac hsen im linksrheinischen Köln ( etw a Gürtel oder Äußere Kanal-
straße, die im Konzept offenbar auch nicht als Verkehrsachsen angesehen w erden)?  
 
Antwort 1: Die mit den Grundsätzen zum Räumlichen Plan dargestellten Gebietstypen 
sind eine abstrakte Darstellung städtischer Räume anhand derer in einem ersten 
Schritt formuliert wird: Wo wollen wir in Folge über mögliche Höhenentwicklungen re-
den und wo schließt es sich bereits jetzt grundsätzlich aus?  
Der in Grundsatz 5 dargestellte Einzugsbereich lehnt sich hierbei an die Formulierung 
der Stadtstrategie an. Der Zukunftsraum Frankfurter Straße wird als stadtbedeutsamer 
Zukunftsraum und Entwicklungskorridor festgestellt. 
Das Höhenentwicklungskonzept sieht konkret die besonderen Potenziale in: Lage-
gunst durch starke infrastrukturellen Anbindung, besondere Bedeutung der Frankfurter 
Straße als regionaler Korridor, anliegende Stadtteilzentren sowie bestehende Impuls-
geber in deren Einzugsbereich. In Folge soll unter Einbezug der Bezirksvertretungen 
eine genauere Betrachtung und Differenzierung der jeweiligen Räume sowie deren 
individuellen Potenziale stattfinden. 
  
 
Frage 2: Wie soll der Betrachtungsraum im Detail räumlich eingegrenzt sein (auch der 
Plan in höherer Auflösung lässt dies w eiterhin nicht erkennen). Warum w urde genau 
diese räumliche Begrenzung gew ählt?  
 
Antwort 2: Der in Grundsatz 5 gewählte Darstellungsbereich soll vermitteln, dass hier 
Potenziale nicht nur in direkter Adresse der Frankfurter Straße, sondern auch in einem 
größeren Betrachtungsbereich derer erachtet werden. Dies stellt zudem auf die beste-
hende Logik der erweiterten Frankfurter Straße ab – hier orientieren sich insbesondere 
gewerbliche Einheiten in Clustern/Gruppen. Wie oben erwähnt soll eine kleinteilige 
Betrachtung der Frankfurter Straße im weiteren Arbeitsprozess hier erst noch ein dif-
ferenzierteres Raumbild mitsamt individuellen Entwicklungszielen erzeugen. 
  
 
Frage 3: Welche Besonderheiten ergeben sich, wenn Grundsätze/Achsen aufeinan-
dertreffen, z. B. im Bereich Frankfurter Straße/ Olpener Straße? Ergibt sich allein dar-
aus eine besondere Geeignetheit für Hochpunkte?

Antwort 3: An Schnittstellen von Grundsätzen/Achsen treffen auch besondere  Lage-
eigenschaften ergänzend aufeinander. Konkret bildet sich im Bereich Frankfurter/Ol-
pener Straße daher auch ein Knotenpunkt aus, der eine besondere infrastrukturelle 
Lagegunst aufweist. Dennoch greift hier auch der besondere Prüfbedarf entlang von 
Grünräumen (Grundsatz 3).  
  
 
Frage 4:  Wie ist der Stand der Prüfungen zur luftrechtlichen Zulässigkeit (Einflug-
schneise FKB)? 
Antwort 4: Die luftrechtliche Zulässigkeit fließt selbstverständlich als Bindung in die 
fortlaufende Konkretisierung des Räumlichen Plans ein und bildet somit Belang für 
Höhenbegrenzungen insbesondere im Rechtsrheinischen. 
  
 
Frage 5: Insbesondere im Stadtteil Kalk haben in den vergangenen Jahren im erheb-
lichen Umfang Nachverdichtungen durch Wohnungsbau stattgefunden bzw . sind in 
Planung/ Realisierung. Es erscheint insow eit nicht gesichert, dass w eitere Verdichtun-
gen durch Hochpunkte i m Bezirkszentrum Kalk bzw . entlang der Kalker Hauptstraße/ 
Olpener Straße ohne nachhaltige V erbesserung von Infrastruktur ( Verkehr, Bildung 
etc.) oder Einrichtung von Grünflächen noch umsetzbar sind. Wie w ird mit dieser Prob-
lematik im w eiteren Prozess umgegangen? 
 
Antwort 5: Auch die Kalker Hauptstraße weist eine Lagegunst für Dichte bzw. Höhe 
auf. Der weitere Prozess nimmt eine kleinräumige Betrachtung der in den Grundsätzen 
dargestellten Gebietsumgriffe vor, sodass hier die „Möglichkeitsbereiche“ auch räu m-
lich genauer differenziert werden.  
Dass grundsätzlich für jedes Vorhaben auch eine besondere Prüfung der Eignung hin-
sichtlich verkehrlicher Erschließung oder auch freiräumlicher Verträglichkeit bereits in 
einem frühen Zeitpunkt am konkreten Projekt vorzuweisen ist, ist durch das im vergan-
genen Jahr bereits beschlossene vorläufige Bewertungsinstrument (0426/2023)  (An-
lage 2) des Höhenentwicklungskonzepts vorgeschrieben. 
  
Frage 6: Es w ird um eine vollständige Legende des Plans auf Seite 17 der Anlage 2.1 
(Konzept HEK 2023) gebeten. Insbesondere: w as w ird mit dem w aagerecht gestrichel-
ten Bereich links und rechts der Frankfurter Straße dargestellt? 
 
Antwort 6: Hier handelt es sich um einen redaktionellen Fehler. Der  gestrichelte Be-
reich ist dem Legendeneintrag „Rechtsrheinische Potenziale“ zuzuordnen und stellt 
eine Verräumlichung der unter Grundsatz 5 erläuterten Potenziale dar. 
  
 
Frage 7: Mit w elcher Geschossigkeit w ird bei der Höhenentw icklung in Kalk und Hö-
henberg gerechnet? 
 
Antwort 7: Eine Annäherung an mögliche bzw. angemessene Höhengrenzen in Teil-
bereichen der Stadt soll im weiteren Prozess unter Einbezug der BVen diskutiert und 
gemeinsam erarbeitet werden.

Anlage 11 Auszug aus der Niederschrift der BV 6 3276_2023 Sitzung vom 01.02.2024

1883 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Raschke 
Telefon:  (0221) 0221 221 96312 
Fax:   (0221)  
E-Mail: Anja.Raschke@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 06.03.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der 38. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 01.02.2024  
öffentlich 
9.2.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen 
Plans 
3276/2023 
Bezirksvertreter Roth (Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich) regt folgende Ergänzung 
an: 
 
„Die BV 6 w ünscht ein Höhenentw icklungskonzept für den Stadtbezirk Chorw eiler.“ 
 
Bezirksvertreter Schlimgen (FDP) beantragt Einzelabstimmung. 
 
Herr Bezirksbürgermeister Zöllner lässt zunächst über den Ergänzungsantrag, im Fol-
genden über die Beschlussvorlage und abschließende über den geänderten Gesamt-
beschluss abstimmen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsbeschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An-
lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß 
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. 
 
Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen 
ungeändert zustimmen.

Die BV 6 wünscht ein Höhenentwicklungskonzept für den Stadtbezirk Chorwei-
ler. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Abstimmung über den Ergänzungsantrag: 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreter Schlimgen (FDP) 
 
Abstimmung über den ergänzten Beschlussvorschlag: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Schlimgen (FDP)

Anlage 7 Beschluss BV 3 vom 29.01.2023 zu 3276_2023

1603 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313 
 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 30.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 29.01.2024  
öffentlich 
9.2.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen 
Plans 
3276/2023 
geänderter Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An-
lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß 
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. 
 
Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen 
ungeändert zustimmen. 
 
 
Bezüglich der Sichtpunkte und Sichtachsen ist klarzustellen, dass in Anlage 2 
Grundsatz 1 Sichtpunkte und Sichtachsen nicht abschließend dargestellt sind, 
etwa durch die Formulierung: 
 
„Daneben fließen hier Sichtachsen … ein. Da die Sichtbeziehungen zum Dom 
explizit Prüfgegenstände in den jeweiligen Qualifizierungsverfahren sind 
(0426/2023), werden hier zwar wesentliche Sichtpunkte aufgegriffen, eine Unter-
suchung der einzuhaltenden Korridore aber der individuellen Untersuchung in 
der Projektentwicklung zugeschrieben.“  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig zugestimmt 
nicht anwesend: Herr Dr. Reinartz (FDP)

Anlage 2 HEK Grundsätze des Räumlichen Plans

112559 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 1
Anlage 2
zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss
HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT
Grundsätze des Räumlichen Plans
Dezernat für Planen und Bauen
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt 61 Folie 3
1| Einführung und Ziele
AN/0384/2020
Die Verwaltung wird beauftragt:
 
1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb 
des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) 
Erweiterter Betrachtungsraum
LINKSRHEINISCHE  
INNENSTADT
„INNERE STADT“
ÄUßERER GRÜNGÜRTEL

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 2
Inhalt
Zielstellung und Anlass
Rückblick & Sachstandsbericht
Grundsätze des Räumlichen Plans
Grundlage zur Erarbeitung eines Instruments
Entwurf des Räumlichen Plans
Gebietstypen & Entwicklung
Prozessgestaltung
Prozessstruktur & Arbeitsweise
1
2
3
4
3
5
15
18

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 3
Kapitel 1 - Zielstellung & Anlass
Rückblick & Sachstandsbericht
Die vorliegende Vorlage dient dem Beschluss 
von Grundsätzen für den räumlichen Plan des 
Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt 
(HEK). Diese sollen einen ersten Konsens über 
die zu steuernden Inhalte des HEK darstellen, 
und haben als Funktion:
• Den Ausbau der städtischen Rahmenbedin -
gungen gegenüber Höhenentwicklungen, 
anknüpfend an den vorherigen Beschluss 
eines vorläufigen Bewertungsinstruments 
(0426/2023)
• Die Schaffung einer Grundlage für die Er -
stellung des Räumlichen Plans für das HEK. 
Dieses soll in Folge ausgearbeitet werden 
und langfristig als Planwerk und Instrument 
für die Steuerung der Höhenentwicklung von 
Vorhaben dienen.
Die Grundsätze sind hierbei nicht abschließend, 
sondern stellen eine vorläufige und im weiteren 
Prozess auszudifferenzierende Basis für die ge-
meinsame Erarbeitung des räumlichen Plans 
dar. 
Anlass
Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 
0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der 
Haupt-ausschuss die Verwaltung ein Höhen -
entwicklungskonzept (HEK) für den links- und 
rechtsrheinischen Bereich innerhalb des Äuße -
ren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. 
Bestehende Planwerke, wie z.B. das Höhen -
konzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt 
werden. Zudem gilt es, Qualitätskriterien für die 
Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu 
entwickeln sowie die Fachöffentlichkeit und die 
Stadtgesellschaft zu beteiligen.
In einem ersten Schritt hat die Verwaltung in 
2020 verschiedene europäische Metropolen - 
wie z.B. Berlin, München und Wien - in Bezug 
auf ihre Instrumente und Konzepte zur Steue -
rung der Höhenentwicklung recherchiert und 
analysiert. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde 
daran anschließend als Auftakt am 17.04.2021 
ein Fachsymposium durchgeführt. 
Darüber hinaus wurde sich anhand von Refe -
renzen aus anderen Städten der Formulierung 
eines räumlichen Ansatzes, eines Bewertungs -
instruments sowie der Gestaltung eines Prozes-
ses zur Erstellung des HEK Köln angenähert. 
Die Ergebnisse wurden am 29.09.2022 als Mit -
teilung MT 2640/2022 im Stadtentwicklungsaus-
schuss vorgestellt.
In Folge dessen hat die Verwaltung ein vorläufi -
ges Bewertungsinstrument, bestehend aus Aus-
löser (Wofür gilt das Instrument?), Qualitätskri -
terien (Welche Qualitäten für neue Projekte?) 
und Planungsstufen (Welches Verfahren soll 
durchlaufen werden?) entwickelt und dieses im 
Rahmen der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe 
Städtebaulicher Masterplan am 25.11.2022 vor-
gestellt und intensiv diskutiert. 
Die Ergebnisse dessen führten mit Vorlage 
0426/2023 zum Beschluss des vorläufigen Be -
wertungsinstruments im Stadtentwicklungsaus -
schuss am 04.05.2023. Gleicherweise wurde 
hier der Bedarf zur Beauftragung eines externen 
Unternehmens festgestellt. Das Vergabeverfah-
ren wurde im Sommer 2023 durchgeführt und 
der Auftrag im August erteilt.
Als nächster Meilenstein in der Erstellung des 
HEK ist der Beschluss von Grundsätzen für den 
Räumlichen Plan definiert. Gemeinsam mit dem 
beauftragen Büro ASTOC, Köln mit urbanista, 
Hamburg als Nachunternehmerin hat die Verwal-
tung diese erarbeitet und mit externen Expert*In-

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 4
Abb. 1: Darstellung Lernendes System & Meilensteine
 
Beschluss 
Qualitätsstandards 
1. Quartal 2023
Ziel:  
Grundsatzbeschluss  
Zonenplan 
4. Quartal 2023
HEK 
Innere Stadt
Räumliche Ebene  
Zonenplan
Qualitative Ebene 
Qualitätsstandards
Beschluss  
AN 0384/2020
I/ 2020; Auftrag  
Höhenentwicklung-
konzept Innere Stadt
„lernendes System“
nen und politischen Vertreter*Innen aus dem 
Stadtentwicklungsausschuss und den Bezirks -
vertretungen in der 34. Sitzung der Lenkungs -
gruppe Masterplan am 10.11.2023 gemeinsam 
diskutiert und ausgearbeitet.
Wie bereits dargestellt, dient die vorliegende 
Vorlage dem Beschluss von Grundsätzen, um 
einerseits die städtischen Rahmenbedingungen 
in Bezug auf Höhenentwicklungen auszubauen 
und gleicherweise eine Grundlage für die Ent -
wicklung des räumlichen Plans zu schaffen. 
Des Weiteren wird ein Entwurf zum Räum -
lichen Plan zur Kenntnis gegeben, der hierbei 
die Grundsätze als ein Planwerk visualisiert und 
den Arbeitsstand darstellt. 
Im Abschnitt Prozessgestaltung ist dargestellt, 
wie sich der weitere Erarbeitungsprozess und 
die Entwicklung des Räumlichen Plans im wei -
teren Projektverlauf darstellen.

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 5
Kapitel 2 - Grundsätze des Räumlichen Plans
Grundlage zur Entwicklung des Instruments
Die Grundsätze des Räumlichen Plans sollen, 
anknüpfend an das vorläufige Bewertungsinst -
rument (0426/2023), den nächsten Teilschritt in 
der Erarbeitung des HEK als Gesamtkonzept 
darstellen. 
Die somit formulierten Grundsätze wurden durch 
Analyse und Auswertung sämtlicher bestehender 
Grundlagen und einer integrierten räumlichen 
Analyse derer abgeleitet. Analysegegenstän -
de waren insbesondere bestehende städtische 
Konzepte, Beschlüsse und bisherige Arbeits -
stände aus dem Arbeitsprozess zum HEK.
Die Übersicht der Analysekarten sowie die 
Grundsätze des räumlichen Plans im Detail sind 
in Folge aufgeführt:
Abb. 2: Methodik zur Entwicklung des Räumlichen Plans
Methodische Vorgehensweise - Gesamtübersicht
Steuernde Instrumente 
und Beschlüsse
Rahmengebende
Konzepte
Grundlagen Räumliche und thematische 
Analyse
Grundsätze, räumliche Zuordnung 
und Raumtypen
Räumlicher Plan und 
Qualitätskriterien
Standorte Hochhäuser
Schutzzone Innenstadt
Sichtachsen
Stadtachsen
Zentren
Ringstraßen
Dichte
ÖPNV
Campusgebiete
Entwicklungsgebiete
Abwägungs-
bereiche
Schutzbereich
HEK Köln                    2023
Räumlicher Plan 
Höhenentwicklungskonzept
+
Qualitätskriterien
Räumliche und thematische 
Analyse
Räumliche Zuordnung 
(Raumgerüst) und 8 Grundsätze
Raumtypen der Höhenentwicklung
I
II
Entwicklungsbereich
Möglichkeitsbereich
Passivbereich
1. Schutz Weltkulturerbe und 
Sichtachsen Dom
2. Möglichkeit an Ringen und 
Innerem Grüngürtel
3. Kante zu Grünräumen
4. Stadtachsen und Zukunftsräume 
5. Rechtsrheinischer Korridor
6. Möglichkeit an Campusstandorte
7. Bestehende Entwicklungen
8. Siedlungsbereiche
1534. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan, 10.11.2023
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
Ausgangslage Räumlicher Plan
März/Mai 2023 - Anlage zum Beschluss 0426/2023
STADTRAUM & GESTALTUNG
NUTZUNG
VERNETZUNG
KLIMA
+
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen Seite 1
Anlage 2
zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss
HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT
Prozessschema & Bewertungsinstrument
Dezernat für Planen und Bauen
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt 61 Folie 3
1| Einführung und Ziele
AN/0384/2020
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb 
des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) 
Erweiterter Betrachtungsraum
LINKSRHEINISCHE
INNENSTADT
„INNERE STADT“
ÄUßERER GRÜNGÜRTEL
1534. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan, 10.11.2023
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
Ausgangslage Räumlicher Plan
März/Mai 2023 - Anlage zum Beschluss 0426/2023
STADTRAUM & GESTALTUNG
NUTZUNG
VERNETZUNG
KLIMA
+
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen Seite 1
Anlage 2
zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss
HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT
Prozessschema & Bewertungsinstrument
Dezernat für Planen und Bauen
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt 61 Folie 3
1| Einführung und Ziele
AN/0384/2020
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb 
des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) 
Erweiterter Betrachtungsraum
LINKSRHEINISCHE
INNENSTADT
„INNERE STADT“
ÄUßERER GRÜNGÜRTEL
1534. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan, 10.11.2023
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
Ausgangslage Räumlicher Plan
März/Mai 2023 - Anlage zum Beschluss 0426/2023
STADTRAUM & GESTALTUNG
NUTZUNG
VERNETZUNG
KLIMA
+
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen Seite 1
Anlage 2
zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss
HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT
Prozessschema & Bewertungsinstrument
Dezernat für Planen und Bauen
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt 61 Folie 3
1| Einführung und Ziele
AN/0384/2020
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb 
des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) 
Erweiterter Betrachtungsraum
LINKSRHEINISCHE
INNENSTADT
„INNERE STADT“
ÄUßERER GRÜNGÜRTEL
1534. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan, 10.11.2023
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
STUFE 1
Eignungsprüfung 
STUFE 2 
Qualifizierungsverfahren
Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt
Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf…
Handlungsfelder
Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT 
Untersuchung markanter Sichtachsen und 
aussagekräftiger Sichtbeziehungen. 
Der Dom setzt hierbei mit 154m die 
Höhenobergrenze für neue Vorhaben.
… berücksichtigt die Erkenntnisse der 
Sichtachsenprüfung und komponiert wohl 
proportioniert Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss des Gebäudes
…. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und 
oberen Abschluss des Gebäudes
BAUKÖRPER
Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus 
Fußgänger*innenperspektive. 
Wirkung der Gebäudekubatur in seinem 
städtischen Kontext wird dargestellt
… integriert Technikaufbauten und 
Tiefgaragenzufahrten in die 
Gebäudekubatur
… integriert die Technikaufbauten.
… gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. 
Fassade.
ANSPRUCH
Materialität und Fassadengestalt mit dem 
Anspruch höchster baulicher & qualitativer 
Standards.
… formuliert grundlegende Aussagen zu 
Materialität und Fassade. 
… stellt die  Einordnung in den 
städtebaulichen Kontext anhand 
verschiedener Ansichten dar
… überzeugt durch besonders hohe 
Qualität der Fassadengestaltung im 
architektonischen Detail und bestätigt dies 
im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ 
Nachtsimulation.
…gestaltet die Verzahnung mit dem 
öffentlichen Raum.
Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG
Mischnutzung entweder innerhalb eines 
Gebäudes oder innerhalb des 
städtebaulichen Kontextes
… vermeidet ein monofunktionales 
Gebäude und beschreibt eine vielseitige 
Nutzungskomposition.
… ergänzt sinnvoll die Nutzungen im 
städtebaulichen Kontext
… setzt in der architektonischen 
Ausgestaltung eine angemessene 
Nutzungskomposition um
ÖFFENTLICHER MEHRWERT
Stellt einen Mehrwert für die gesamte 
Stadt dar, insbesondere durch vielfältige 
Nutzungsangebote für unterschiedliche 
Zielgruppen.
… integriert lebendige Nutzungen 
(insbesondere in der Sockelzone und im 
Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die 
Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. 
Gastronomie, Einzelhandel, 
Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, 
Dienstleistung, Kultur oder Bildung
… setzt die Ziele im Sinne einer 
qualitätvollen und offenen Ausgestaltung 
um
FLEXIBILITÄT
Aspekte einer  langfristigen Nutzbarkeit im 
baulichen Lebenszyklus des Gebäudes 
werden berücksichtigt.
… Konkretisierung im städtebaulichen 
Entwurf und Entwicklungsprinzipien
… Umsetzung in architektonischer 
Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität)
Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND
Standortprüfung im Sinne einer 
hochleistungsfähigen Anbindung an den 
Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV-
Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 
500m)
… ist optimal in das städtische Fuß-/ 
Radwegenetz eingebunden
… erzeugt in seiner Ausgestaltung keine 
räumlichen Barrieren und fördert 
Durchlässigkeit und Wegeverbindungen 
insbesondere für Fuß- und Radverkehr
… bildet eindeutige Schnittstellen zum 
direkten Umfeld aus
FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR
Neue Hochhausstandorte erzeugen so 
wenig wie möglich neue MIV-Belastung für 
die Stadt
… schafft Bedingungen, die eine 
größtmögliche Verlagerung von Verkehren 
auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr 
bestärken
MOBILITÄTSWENDE
Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf 
Mobilitätswende ein, bspw. 
mit reduzierter Stellplatzzahl,
öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen
… setzt die Ansprüche des 
Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der 
Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
… zeigt baulich-entwerferische Lösungen 
auf für: 
- eine reduzierte Stellplatzzahl 
umzusetzeb(Faktor 0,5)
- die Integration einer Mobilitätsstation
- für gut gestaltete 
Parkierungsmöglichkeiten
Klima FREIRAUM
Überprüfung der Auswirkung von 
Fallwinden und Verschattung auf das 
direkte Umfeld sowie Herstellung einer 
hohen Aufenthaltsqualität  (Stichworte:  
Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, 
soziale Infrastruktur etc.)
… hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung 
ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, 
Ausrichtung
… erzeugt qualitative Freiräume in seinem 
Umfeld (z.B. durch Vermeidung 
Fallwinde/Verschattung, 
Regenwassermanagement)
STADTKLIMA
Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft-
/Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung.
… schützt/ fördert in Bezug auf Standort, 
Dimensionierung, Form und Ausrichtung  
vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen
… fördert Retention
… vermeidet bestmöglich zusätzliche 
Aufheizung 
… fördert Verdunstungskälte
NACHHALTIGKEIT
Absichtserklärung für 
Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine 
Aussagen zum Umgang mit Bau- und 
Rohstoffen, Retention. Einhaltung der 
Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln
… begünstigt eine spätere positive 
Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung 
… berücksichtigt einen möglichen 
Austausch von Wärme oder Energie im 
Quartier
… Ressourcenschonende Bauweise sowie 
energetische Bilanzierung und 
Konstruktionsweise sind zukunftsweisend 
und erreichen den Standard der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln oder 
besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin
… Die verwendeten Materialien und 
Konstruktionsweisen sind bestmöglich 
kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C
Ausgangslage Räumlicher Plan
März/Mai 2023 - Anlage zum Beschluss 0426/2023
STADTRAUM & GESTALTUNG
NUTZUNG
VERNETZUNG
KLIMA
+
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen Seite 1
Anlage 2
zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss
HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT
Prozessschema & Bewertungsinstrument
Dezernat für Planen und Bauen
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt 61 Folie 3
1| Einführung und Ziele
AN/0384/2020
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb 
des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) 
Erweiterter Betrachtungsraum
LINKSRHEINISCHE
INNENSTADT
„INNERE STADT“
ÄUßERER GRÜNGÜRTEL

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 6
Abb. 3: Übersicht der räumlich-thematischen Analysen als Grundlage
Räumlich-thematische Analyse
heutige Hochhaus-
standorte
Ringstraßen
Entwicklungsgebiete
Schutzzone Innenstadt
Dichte
Sichtachsen
ÖPNV - Stadtbahn
Stadtachsen
ÖPNV - RE & S-Bahn
Zentren
Sondergebiete
Übersicht: Räumlich-Thematische Analyse
Fundament zur Erarbeitung der Grundsätze für die Entwicklung eines räumlichen Plans.

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 7
Die weitreichende Geschichte der Kölner Höhen -
entwicklung geht seit jeher vom Dom und seiner 
stadtbilddefinierenden Silhouette inklusive der roma-
nischen Kirchen aus, mit der Sicherung seiner visu -
ellen Integrität als oberstes Motiv.
Insbesondere die UNESCO-Debatte der 2000er Jah-
re und die drohende Aberkennung des Weltkulturer -
bestatus haben mit den Pufferzonen für den Kölner 
Dom (2007) gemeinsam mit dem Höhenkonzept für 
die Innenstadt (2007) zwei bedeutsame und weiter -
hin gesetzte Planwerke, welche in dem neuen Instru-
ment, dem räumlichen Plan, aufgehen und integriert 
werden. In den Wirkungsbereichen des Höhenkon -
zept 2007 und der Pufferzonen werden keine neuen 
Höhenentwicklungen vorgesehen.
Daneben fließen hier die Sichtachsen bzw. der Ster-
nenplan von 1998/2003 ein. Da die Sichtbeziehun -
gen zum Dom explizit Prüfgegenstände in den je -
weiligen Qualifizierungsverfahren sind (0426/2023), 
werden hier zwar die Sichtpunkte aufgegriffen, eine 
Untersuchung der einzuhaltenden Korridore aber der 
individuellen Untersuchung in der Projektentwicklung 
zugeschrieben.
Überlegungen:
• Schutz des Weltkulturerbes Dom
• Pufferzone Dom bleibt unberührt
• Hochhäuser innerhalb der Sichtachsen unter-
liegen erhöhten Anforderungen und einer 
zusätzlichen Prüfung im Rahmen einer Sicht-
feldstudie
Zugrundeliegende Konzepte: 
• Festigung Höhenkonzept Innenstadt 2007 
(max. 35m / keine Hochhäuser)
• Pufferzone Weltkulturerbe 2006
Sichtachsenplan 1998/2003 
Ausblick für das HEK: 
• Definition Schutzbereich: keine Höhenent-
wicklung
• Genaue Prüfung der Sichtachsen bei neuen 
Hochpunktprojekten
1
Der Schutz des Weltkulturerbes bleibt bestehen / 
Die Sichtbeziehung zum Dom werden respektiert
Grundsatz 1
Sichtpunkt
Sichtachse zum Dom
Abb. 4: Grundsatz 1

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 8
Die Ringe als gemischter verdichteter und gut ange -
bundener Stadtraum bieten Rahmenbedingungen für 
die Integration von Höhenentwicklungen, insbeson -
dere im Sinne gemäßigter Entwicklungen „in zweiter 
Reihe“, so wie es bereits im Bestand wiederzufinden 
ist. 
Diese Raumstruktur geht auf Festlegungen des 
Ringkonzepts 2009 zurück. Sie wird gefestigt durch 
historische städtebauliche akzentuierte Stadtein -
gangssituationen im Bereich der Ringe und des In -
neren Grüngürtels. Diese Stadteingangssituationen 
bieten die Möglichkeit qualitativer Orientierungs -
punkte in der Stadt. Die genaue Abgrenzung des 
Betrachtungsraums gegenüber der in Grundsatz 1 
dargestellten Schutzzone, insbesondere entlang der 
Ringe, ist im weiteren Prozess zu klären. Ebenso 
wird das Ringkonzept 2009 geprüft und geht inhalt -
lich im neuen HEK auf.
Der Grüngürtel selbst ist hierbei Ausschlussgebiet für 
weitere bauliche Entwicklungen. Vorhaben in dessen 
Kontext unterliegen erhöhten Anforderungen hin -
sichtlich klimatischer Auswirkungen und Sichtbezie -
hungen.
Überlegungen:
• Ringe als gemischter verdichteter und gut an-
gebundener Stadtraum vertragen Hochhäuser 
(in zweiter Reihe), bietet gute Rahmenbedin-
gungen für die Integration von Hochpunkten 
• anknüpfen: Es bestehen gemäßigte Höhen-
entwicklungen (2. Reihe) Ringe, Ringkonzept 
2009 formuliert bereits Hochpunkte
• historisch städtebaulich akzentuierte Stadtein-
gangssituationen im Bereich Innerer Grüngür-
tel und Ringen
• Innerer Grüngürtel mit Blick auf Stadtmarken 
in 2. + 3. Reihe als qualitative Orientierungs-
punkte in der Stadt
• Freihaltung der definierten Grüngürtelflächen
• Überprüfung der Sichtbeziehungen und Klima-
bedingungen zum Inneren Grüngürtel
Zugrundeliegende Konzepte: 
• Kölner Perspektiven 2030+
• Ringkonzept 2009
• Schüsselprinzip 
Ausblick für das HEK: 
• Qualitätskriterien sind zu definieren (z.B. 
Schnittstelle ÖPNV/ Stadtachsen Stadtpers-
pektive / Sicht aus Grünraum heraus)
2
Möglichkeit der Höhenentwicklung an Ringen und 
Innerem Grüngürtel
Grundsatz 2
Abb. 5: Grundsatz 2

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 9
Große Grünzonen sind im Hinblick auf ihre Verträg -
lichkeit für Höhenentwicklung insbesondere zu prü -
fen. Dies betrifft den Inneren und Äußeren Grüngürtel 
sowie den Rhein. Hier sind klimatische Auswirkun -
gen, Blickbeziehungen und Sichtbarkeit in besonde -
rem Maße zu prüfen. Wesentliche Grundlage sind 
hier Belange des Masterplan Grün und der Kölner 
Perspektiven 2030+.
Überlegungen: 
• großen Grünzonen im Hinblick auf ihre Ver-
träglichkeit zur Höhenentwicklung besonders 
zu überprüfen
• insbesondere Klimaaspekte, Sichtbarkeit, 
Blickbeziehungen etc. müssen betrachtet und 
berücksichtigt werden 
Zugrundeliegende Konzepte: 
• Kölner Perspektiven 2030+
• Masterplan Grün
 
Ausblick für das HEK: 
• Qualitätskriterien sind zu definieren
3
Besondere Prüfung an Kanten zu Grünräumen
Grundsatz 3
Abb. 6: Grundsatz 3

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 10
Mit den Stadtachsen formulieren die „Kölner Pers -
pektiven 2030+“ zentrale Entwicklungsbereiche für 
die „Sicherung und Weiterentwicklung gesamtstädti -
scher und lokaler Nutzungen“ mit einer „Aufwertung 
stadträumlicher und städtebaulicher Qualitäten“.
In Kombination mit den Lageeigenschaften der hier -
an befindlichen Stadtteilzentren sowie der leistungs -
fähigen Anbindung an das städtische ÖPNV-Netz 
(vgl. Qualitätskriterien HEK0426/2023) ergeben sich 
hier Räume, welche sich grundsätzlich für Höhenent-
wicklung als geeignet zeigen. Überlegungen:
• Betonung der Stadtachsen, Erhöhung der 
Nutzungsmischung, Nähe Zentren, Lagegunst 
ÖPNV
• eigene Logik des Rechtsrheinischen  
-> hier geht mehr
• größere Körnungen in der Stadtstruktur ermög-
lichen andere Maßstäblichkeiten 
Zugrundeliegende Konzepte: 
• Kölner Perspektiven 2030+ 
Ausblick für das HEK: 
• Definition Entwicklungsgebiete
• Qualitätskriterien an exponierten Standorten 
sind zu definierten (z.B. Stadtachsen Stadt-
perspektive, Sicht aus Freiräumen)
4
Höhenentwicklung an Stadtachsen & Zukunftsräumen 
Grundsatz 4
Abb. 7: Grundsatz 4

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 11
Der mit den Kölner Perspektiven 2030+ als Zukunfts-
raum formulierte rechtsrheinische Korridor wird über 
den Grundsatz 4 hinaus als eigene räumliche Ein -
heit begriffen, deren Einzugsbereich durch die Frank-
furter Straße geprägt ist. Diesen gilt es im Weiteren 
hinsichtlich seines räumlichen Umrisses und seiner 
Potenziale für Höhenentwicklungen genauer zu un -
tersuchen ist.
Überlegungen: 
• Zukunftsraum Rechtsrheinischer Korridor als 
räumliche Einheit begreifen 
Zugrundeliegende Konzepte: 
• Kölner Perspektiven 2030+ 
Ausblick für das HEK: 
• Definition Entwicklungsgebiete
• Qualitätskriterien an exponierten Standorten 
sind zu definierten (z.B. Stadtachsen Stadt-
perspektive, Sicht aus Freiräumen)
5
Höhenentwicklung im rechtsrheinischen Korridor 
Grundsatz 5
Abb. 8: Grundsatz 5

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 12
Sogenannte Campusstandorte werden im Sinne zu -
sammenhängende Nutzungscluster in der Stadt als 
gesonderter Stadtbaustein verstanden und wurden 
bereits in den Kölner Perspektiven 2030+ als solche 
definiert. An Gebieten wie der Messe, der Sporthoch-
schule oder der Uni-Klinik wird hier Möglichkeit für 
ergänzende Höhenentwicklung gesehen. Hier beste-
hen Synergien zwischen Adressbildung für ein neu -
es Vorhaben und die Profilierung der bestehenden 
Lagen.
Überlegungen: 
• Campusgebiete als zusammenhängende Nut-
zungscluster der Stadt
• Ergänzung von Hochhäusern möglich
• Synergien zwischen der Adressbildung für 
neues Hochhaus und Profilierung bestehender 
Lagen 
Zugrundeliegende Konzepte: 
• Kölner Perspektiven 2030+ 
Ausblick für das HEK: 
• Definition Campusgebiete
• Qualitätskriterien im Sinne der Adressbildung 
sind zu definieren
6
Möglichkeit der Höhenentwicklung an 
Campusstandorten mit besonderen Adressen 
Grundsatz 6
Abb. 9: Grundsatz 6

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 13
Bereits laufende Verfahren und bestehende Planun -
gen für neue Hochpunktentwicklungen werden vom 
HEK nicht mehr gesondert behandelt und als Set -
zung erachtet, jedoch sind noch undefinierte Berei -
che großräumiger Entwicklungen, wie etwa im Fall 
der Weststadt, mit dem HEK abzustimmen.
Überlegungen: 
• bereits laufende Verfahren und bestehende Pla-
nungen mit Hochpunktentwicklungen werden 
von dem Höhenentwicklungskonzept nicht mehr  
angetastet - die Masterpläne haben Bestand
• anstehenden kommenden Planungen und 
neuen Entwicklungsgebieten ist das HEK zu-
grundezulegen 
Zugrundeliegende Konzepte: 
• Kölner Perspektiven 2030+
• laufende Planungen und Qualifizierungsver-
fahren
Ausblick für das HEK: 
• Definition der Entwicklungsgebiete - neue 
Qualifizierungsverfahren
7
Bestehende Entwicklungen sind gesetzt / 
Neue zu definieren
Grundsatz 7
Mülheimer Süden
Deutzer Hafen
Weststadt
Max-Becker
LiebigQuartier
Parkstadt Süd
Abb. 10: Grundsatz 7

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 14
Gewachsene kleinteilige bis dörfliche Siedlungsge -
biete sind durch den KölnKatalog definiert. Diese 
werden im Sinne des HEK als grundsätzlich nicht 
geeignet für Höhenentwicklungen im Sinne des Aus-
lösers (vgl. 0426/2023) erachtet.
Überlegungen: 
• gewachsene, kleinteilige Siedlungsgebiete eig-
nen sich nicht für eine Höhenentwickung 
Zugrundeliegende Konzepte: 
• Köln-Katalog / Köln-DNA (Siedlungstypologien 
EFH/RH/DH/Dorf) 
 
 
 
 
 
Ausblick für das HEK: 
• Definition Schutzbereich
8
Kleinteilige Siedlungsbereiche sind ungeeignet
Grundsatz 8
Abb. 11: Grundsatz 8

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 15
Kapitel 3 - Entwurf des Räumlichen Plans
Der Entwurf zum Räumlichen Plan für das HEK 
Innere Stadt visualisiert vorläufige Bereichsab -
grenzungen für die unter 3. formulierten Grund -
sätze. 
Der Entwurf differenziert hierbei zwei Raumty -
pen, welche die Diskussion und Erarbeitung des 
Räumlichen Plans leiten sollen. Die dem räumli-
chen Plan zu Grunde liegenden Raumtypen sind 
in Folge erläutert:
RAUMTYP I – Schutzbereich
In diesen Bereichen sind neue Höhenentwick -
lungen grundsätzlich zu vermeiden. Schutz -
bereiche sind dabei sowohl die durch das Hö -
henkonzept 2007 als auch die Pufferzonen für 
den Dom betroffenen Gebiete zum Schutze des 
Weltkulturerbes inklusive romanischer Kirchen 
sowie kleinteilige, dörfliche Siedlungstypologien 
gemäß dem Köln Katalog.
RAUMTYP II – Abwägungsbereich
Der Abwägungsbereich umfasst drei Unterkate -
gorien, die sich wie folgt definieren:
1. Entwicklungsbereiche:
Dies umfasst in konkreter Planung befindliche 
Gebiets- und Projektentwicklungen, welche be -
reits als gesetzt betrachtet werden und sich in 
laufenden oder abgeschlossenen Qualifizie -
rungsverfahren befinden. Diese werden im Rah-
men des HEK als gesetzt erachtet. Sofern es 
sich hier bei Teilentwicklungen einer größeren 
Maßnahme handelt, wie z.B. im Falle des Max-
Becker-Areals als Teil Weststadt, so wird das 
komplette Areal als möglicher Entwicklungsbe -
reich betrachtet, den es im Weiteren zu präzisie-
ren gilt.
2. Möglichkeitsbereiche:
Diese Räume zeichnen eine grundsätzliche Eig-
nung für die Entwicklung neuer Hochpunkte aus. 
Möglichkeitsräume sind hierbei insbesondere 
Gebiete, die durch bestehende Konzepte als 
Entwicklungsschwerpunkte definiert sind, wie 
z.B. Zukunftsräume der Stadtstrategie oder sich 
aufgrund von Qualitäten und Lageeigenschaften 
wie z.B. leistungsfähige ÖPNV-Anbindung aus -
zeichnen.
3. Passivbereiche:
Räume, die sich weder durch aktive Projekte 
noch durch die durchgeführte Analyse als für Hö-
henentwicklung geeignete Bereiche auszeich -
nen, dennoch aber nicht Schutzbereiche gem. 
Raumtyp I darstellen. 
Jeder der formulierten Grundsätze lässt sich 
den vier Bereichstypen zuordnen. Der räumliche 
Plan lässt hierüber eine unkomplizierte aber im 
Einzelfall methodisch herleitbare Einordnung für 
neue Projekte und Entwicklungen zu und ist als 
vorläufiger Entwurf in Folge dargestellt

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 16
Raumtyp I: Schutzbereich
Raumtyp II: Abwägungsbereich
• Schutzzone Innenstadt, 
kleinteilige Siedlungstypo-
logien, Sichtachsen sind zu 
prüfen (Sichtfeldstudien)
• keine Hochhausentwicklung 
möglich 
Unterteilung in drei verschie-
dene Raumtypen mit unter-
schiedlichen Voraussetzungen 
und Rahmenbedingungen, in 
den eine Hochhausentwick-
lung möglich ist: 
• Entwicklungsbereich (ge-
setzt)
• Möglichkeitsbereich
• Passivbereich
Entwicklungsbereich
• in konkreter Planung befindliche Gebiets- und 
Projektentwicklungen in laufenden oder abge-
schlossenen Qualifizierungsverfahren
• diese sehen zumeist Hochhausentwicklungen 
vor, die bereits auf ihre Verträglichkeit geprüft 
wurden
• deren Masterpläne sind gesetzt.
• anstehenden kommenden Planungen und neu-
en Entwicklungsgebieten ist das HEK zugrun-
dezulegen
Möglichkeitsbereich
• grundsätzliche Eignung für die Entwicklung 
neuer Hochpunkte 
• insbesondere Gebiete, welche durch bestehen-
de Konzepte als Entwicklungsschwerpunkte wie 
z.B. Zukunftsräume der Stadtstrategie definiert 
sind oder sich aufgrund von Qualitäten wie z.B. 
Lageeigenschaften wie leistungsfähige ÖPNV-
Anbindung auszeichnen 
• Gegenstand der weiteren Diskussion und ge-
meinsamen Ausarbeitung 
Passivbereich
• weder durch aktive Projekte noch durch die 
durchgeführte Analyse für Höhenentwicklung 
geeignete Bereiche, dennoch aber nicht Aus-
schlussgebiete gem. Schutzbereich - diese sind 
im Verfahren noch zu verfeinern. 
• im Passivbereich ist demnach im Einzelfall 
durch die Verwaltung abzuwägen
Raumtyp II: Abwägungsbereich - weitere Differenzierung
1.Entwicklungsbereiche
2.Möglichkeitsbereiche
3.Passivbereiche
Abb. 12: Gebietstypologien

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 17
Konzept Entwurf Höhenentwicklungskonzept Köln
Einordnung Köln: 
• Köln ist keine „Hochhausstadt“ und definiert 
seine Stadtsilhouette nicht über Hochhäuser 
• trotzdem sind Kölns Hochhäuser stadtbildprä-
gend 
• Präzise Vorgaben im Sinne von konkreten Set-
zungen sind nicht möglich und sinnvoll 
• auch flächendeckende abschliessende Vorga-
ben sind nicht möglich  
• Die Definition von Ausschlussräumen und ge-
setzten Entwicklungen (Masterpläne der Ent-
wicklungsgebiete) dagegen scheint notwendig  
-> JA / NEIN - Einteilung
• Das Höhenkonzept wird im weiteren Verfahren 
weiterentwickelt, verfeinert und beispielhaft 
illustriert 
 
Konzept Entwurf HEK 2023
Abb. 13: Entwurf Räumlicher Plan

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 18
Kapitel 4 - Prozessgestaltung
Die begonnene Arbeitsweise und Einbindung 
der verschiedenen Akteursgruppen wird bis zur 
Fertigstellung des HEK in folgender Form weiter-
ausgebaut werden.
Prozessstruktur – das „lernende System“
Der Gesamtprozess zur Erarbeitung des HEK 
Köln folgt dem Ansatz des „lernenden Systems“. 
Dies will durch einen schrittweisen Beschluss von 
Arbeitsschritten einerseits dafür sorgen, dass in 
Teilschritten bereits eine städtische Handlungs -
fähigkeit gegenüber Vorhaben(trägern) entsteht, 
andererseits eine Grundlage für die gemeinsa -
me Erarbeitung des HEK als Gesamtwerk ge -
schaffen wird. 
Mit Beschluss 0426/2023 konnte hierdurch be -
reits ein vorläufiges Instrument zur Bewertung 
aktueller Hochhausvorhaben beschlossen wer -
den, um Transparenz und Verbindlichkeit zu er -
zeugen, und kommt in laufenden Verfahren zur 
Anwendung. 
Der Beschluss von Grundsätzen für den Räum -
lichen Plan stellt den nächsten Teilschritt in der 
Erstellung des HEK dar. Der Räumliche Plan soll 
als Steuerungsinstrument und strategisches Ge-
genstück zum Bewertungsinstrument aus vorhe-
rigem Beschluss wirken.
Die Prozessgestaltung um die Teilschritte kann 
in der folgenden Prozessgrafik nachvollzogen 
werden.
Abb. 14: Prozessstruktur
Beteiligungsformate 
 Stadtentwicklungs-
Verwaltungsspitze
 
 
Bezirksvertretungen
Begleitgremium 
Verwaltungsworkshop 
Kernteam AG  
Arbeitsschritte 
Prozesspapier
 
Symposium + Online-Beteiligung
Prozessklärung
 
Rahmenbedingungen räumlicher Ansatz +
 
 
Qualitätskriterien + Instrumente
 
1 2
Zonenplan 
Grundlagen +
ausschuss
07/2023 09/2023 12/2023 01/2024
Diagnose & BewertungDiagnose & Bewertung
Kickoff
21.08.202321.08.2023
10.11.202310.11.2023
SEPT/OKT ‚23SEPT/OKT ‚23
GrundsatzbeschlussGrundsatzbeschlussVorberatungVorberatung
30.11.202330.11.2023 Anfang `24 Anfang `24
Abgabe 2 Wochen vorher!
tba
ZonenplanZonenplan
3
Start
Symposium und Onlinebeteiligung Symposium + 
10.11.2023
GrundsatzbeschlussBeschluss HEKVorberatungVorberatung
Abgabe 2 Wochen vorher!
tba
Zonenplan
Kriterien und
Ausstellung
III. Quartal ‚24
optionaloptional
Instrumente
räumlicher Plan
Vertiefung
 
Finalisierung
Dokumentation
+ Broschüre
Mitte 2024
20.11.2023
4
Grundsatzbeschluss

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 19
Arbeitsweise:
Die Herangehensweise sieht stets die frühzeitige 
Beteiligung der Politik sowie das Einspeisen ex -
terner Expertise in die Erarbeitung vor.
Aus dem o.g. Prinzip des „lernenden Systems“ 
ergibt sich eine Arbeitsweise die für jede der Teil-
projektphasen, eine Abfolge von Arbeits- und 
Beteiligungsschritten vorsieht:
• Das Arbeitsteam aus Verwaltung und beauf -
tragten Unternehmen erarbeitet, aufbauend auf 
bestehenden Grundlagen und bisherigen Be -
schlüssen, die Inhalte für die Projektphase.
• Die Lenkungsgruppe Masterplan dient als poli-
tisch-fachliches Gremium zur inhaltlichen Erar -
beitung des HEK. Das Gremium setzt sich aus 
der Verwaltung, externen ExpertInnen sowie 
VertreterInnen aus Politik zusammen. Im Be -
gleitgremium werden die Inhalte vorgestellt, dis -
kutiert und anschließend überarbeitet.
• Um insbesondere die Bezirksvertretungen der 
Stadt Köln in den Prozess einzubinden, ist ein 
regelmäßiger einstündiger digitaler Informations-
termin geplant, in dem sich ihre Vertreter*innen 
über den Sachstand des Prozesses informieren 
können. 
• In einem gesonderten Fachsymposium sowie 
über Pressemitteilungen und die Online-Präsenz 
des Projekts soll auch für die interessierte Stadt-
gesellschaft ermöglich werden, sich unkompli -
ziert zum Prozess und zu den Hintergründen zu 
informieren und sich über niedrigschwellige Zu -
gänge am Prozess zu beteiligen.
Die hieraus entstehenden Arbeits- und Entschei-
dungskaskaden können beigefügten Prozess -
struktur (Abb. 14) entnommen werden.

Anlage 14 (Vorab-) Auszug Niederschrift 8.2.1, BV 8, 07.03.2024, 3276_2023

5060 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon:  (0221) 221 98313 
Fax:   (0221) 221 98347 
E-Mail:   
corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 11.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk vom 07.03.2024 
öffentlich 
8.2.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen 
Plans 
3276/2023 
Bezirksvertreter Krems (SPD Fraktion) unterstreicht die Wichtigkeit dieses komple-
xen Themas. Anlass seien verschiedenen Entwicklungen im gesamten Stadtgebiet bei 
dem die Hochpunkte/Hochhäuser jeweils Thema waren (am Ring, am Stadtrand, im 
Bereich Deutzer Hafen u.a.). Daher habe das Bedürfnis nach einem gesamtstädti-
schen grundsätzlichen Plan mit abgestimmten Qualitätskriterien bestanden. Das 
Grundanliegen der Verwaltung sei aus Sicht der SPD Fraktion sinnvoll. Er wolle auch 
nicht den Eindruck erwecken, die SPD Fraktion sei gegen eine Höhenentwicklung, 
weder im Bezirk noch in der Gesamtstadt. Dennoch werde man heute der Vorlage 
nicht zustimmen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum in diese Vorlage zwei Punkte 
mitbehandelt würden, deren Zusammenhang mit dem eigentlichen Auftrag zur Erstel-
lung des Plans nicht erkennbar sei. Jedenfalls nicht mit dem derzeitigen Wissens- und 
Diskussionstand. Zum einen würde ansonsten über Grundlagen zur Entwicklung eines 
rechtsrheinischen Korridors beschlossen. Wo genau dieser Korridor rund um die 
Frankfurter Straße liegen soll, erschließe sich nicht aus der Vorlage. Er kritisiert, dass 
alle Versuche, dies von der Verwaltung erläutert zu bekommen gescheitert seien. Die 
SPD Fraktion habe erhebliche Zweifel, dass eine wünschenswerte Entwicklung im Be-
reich rund um die Olpener und Frankfurter Str. mit dem Thema Hochpunkte verknüpft 
werden sollte. Hier werde kein Potential für eine Verknüpfung gesehen.  
Zum anderen soll die Entwicklung entlang der Verkehrsachsen, hier die Kalker Haupt-
straße und in der Verlängerung mindestens Richtung Frankfurter Straße. Insbeson-
dere im Stadtteil Kalk, dem Bezirkszentrum, seien in der Vergangenheit infrastruktu-
relle Problem durch verschiedenste Verdichtungsentwicklungen entstanden. Die Ver-
träglichkeit, die im Konzept nachgewiesen werden solle, werde, bevor nicht im Vorfeld 
massiv in Grün, in Schule, in Infrastruktur und Verkehr investiert würde, nicht gese-
hen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei daher ein Signal zu setzten, dass die Entwicklung hier 
nicht gesehen werde.

Er kritisiert erneut die strikte Weigerung der sonst geschätzten Fachverwaltung sich 
im Vorfeld der Beschlussfassung der Diskussion zu stellen. Immerhin seien noch Fra-
gen kurzfristig per Mail beantwortet worden. Dies reiche aber nicht aus. Er fragt nach 
einer Möglichkeit, die Beantwortung auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.  
Frau Brecher (Bürgeramt Kalk) gibt Auskunft, dass die Beantwortung seitens des 
Fachamtes in das Ratsinformationssystem eingepflegt aber noch nicht freigegeben 
sei. Es wird zugesagt, falls die Freigabe der Anlage 12 nicht erfolgt, die Antworten zur 
Niederschrift zu nehmen. Auf eine Verlesung wird verzichtet.  
  
Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) stuft, auch in Anbe-
tracht der zahlreichen Änderungsanträge, das Höhenkonzept als unausgereift ein. Es 
lasse für eine Zustimmung zu viele Fragen offen. 
 
Bezirksvertreter Müller (CDU Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Bezirks-
vertreter Krems an und signalisiert ebenfalls eine Ablehnung seiner Fraktion. Es gibt 
viel zu viele Fragen, die noch geklärt werden müssen. Er kritisiert deutlich, dass das 
geforderte Fachgespräch verweigert worden sei, in dem Fragen hätten geklärt werden 
können. 
 
Für Bezirksvertreter Fischer (Fraktion Die Linke.) sind bereits die Grundsätze im 
Konzept falsch. Grundsatz 1, nachdem die Sichtbeziehungen zum Dom respektiert 
werden, greife schon für den Blick vom Kalkberg nicht. Ebenso sei der Grundsatz 7 
(Bestehende Entwicklungen sind gesetzt) fehlerhaft, da hiernach die DEVK bauen 
könne so hoch sie möchte.  
Nur bestimmte Bereiche seien unter Schutz gestellt. Er befürchte, dass die Begren-
zung des Konzeptes auf die Innere Stadt Ideen für eine Bebauung mit Hochpunkten 
von Stammheim den kompletten österlichen Ring herunter bis nach Porz beflügeln 
könnte.  
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Be-
schluss zu fassen:  
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An-
lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß 
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. 
 
Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen 
ungeändert zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig abgelehnt.

Anlage 15 Übersicht Anfragen und Anträge zu 3276/2023

7755 Zeichen

/ 2 
ANLAGE 15 zur Beschlussvorlage 3276/2023  
Übersicht von Anfragen und Anträgen – Stand 11.03.2024 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt - Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln; hier: Beschluss von Grundsätzen 
für die Entwicklung des Räumlichen Plans 
Die folgenden Kurzdarstellungen dienen lediglich zur Übersicht aller Anfragen mit Beantw ortungen (1.) und Anträge samt 
Stellungnahme (2.) und ersetzt nicht die umfassenden Beantw ortungen in den jew eiligen Anlagen zur Vorlage. 
 
1. Beantwortung von Anfragen: 
 
BV/Datum Anfrage Antwort 
SteA,  
01.02.24 
1. Anw endbarkeit des „Schüsselkonzepts“ außerhalb des Grün-
gürtels? 
 
 
2. Wie ist der Masterplan Grün berücksichtigt? 
 
 
 
 
3. Wie sind die räumlich-thematischen Analysen zum ÖPNV 
eingeflossen? 
 
4. Einordnung der Weststadt und des Liebigquartiers als Hoch-
hauscampus? 
1. Schüsselkonzept ist im Arbeitsprozess eingeflossen, die Kom-
plexität der Betrachtung hat sich jedoch weiterentwickelt, sodass 
eine Anwendung dessen weder zeitgemäß ist noch den Steue-
rungsansprüchen des HEK gerecht würde. 
2. Masterplan Grün ist maßgeblich in den Qualitätskriterien 
(0426/2023) eingeflossen und erfordert von neuen Vorhaben, 
Umwelt- und Klimaaspekte sowie Freiraumbelange planerisch zu 
berücksichtigen. Der Räumliche Plan konkretisiert dies für beson-
deren Prüfbedarf an Kanten zu Grün- und Freiräumen. 
3. Dies ist als wesentliches Kriterium in die Grundsätze eingeflos-
sen. Aussagen finden sich in Querschnittsbetrachtung in Kontext 
mit z.B. Zentren oder Schutzbereichen wieder.  
4. Bestehende Planungen wurden in das HEK aufgenommen, für 
laufende Gebietsentwicklungen lässt das Konzept grundsätzlich 
die Möglichkeit für Höhenentwicklung offen. Darüber hinaus soll 
nicht in laufende Entwicklungen/Verfahren eingegriffen werden.  
 
BV1,  
25.01.24 
1. Wieviel Wohnfläche w urde im Bezirk Innenstadt in Hochhäu-
sern seit der Kommunalw ahl geschaffen? 
 
1. Hierzu bestehen keine Erhebungen. Wohnhochhäuser sind 
aufgrund Wohnraumförderbestimmung NRW (nur bis 6 Ge-
schosse förderfähig) sowie Milieueffekten kritisch zu sehen.

- 2 - 
 
/ 3 
2. Wie lässt sich ein Mehrw ert für die Allgemeinheit in Höhen-
entw icklungen sichern? (Wohnen, Kultur, Soziales) 
 
3. Warum keine Kriterien an verbindliche Mischnutzung in Wett-
bew erben für Höhenentw icklungen? 
 
 
4. Bezug „Campusgebiete“ – Wie kann Mietsteigerung / Ver-
drängung vermieden w erden? 
2. Mehrwert für Stadtgesellschaft ist in Qualitätskriterien definiert 
(vgl. Beschluss 0426/2023, Anlage 2) – neue Vorhaben müssen 
insbesondere im Nutzungskonzept einen Mehrwert für ihr Umfeld 
generieren. 
3. Nutzung ist nicht durch HEK zu regulieren, sondern Gegen-
stand des jeweiligen Projekts bzw. grundsätzlich auch über Flä-
chennutzungsplanung reguliert. Konkret fordern die o.g. Quali-
tätskriterien ein Nutzungskonzept mit Mehrwert für das Umfeld 
bzw. die Allgemeinheit. 
4. Campusgebiete (Uni, Messe) stellen in dieser Hinsicht durch 
ihre funktionale Unabhängigkeit kein Einflussfaktor dar. Generell 
werden Nutzungen sowie deren Dichte über z.B. den FNP festge-
legt und gesamtstädtisch abgewogen. 
 
BV2 (FDP),  
22.01.24 
 
1. Bedarf Wohnraum in Rodenkirchen? (Nach Typologie) 
 
2. Höhe als Instrument gegen Wohnungsknappheit? 
3. Verhältnis Höhe und bezahlbarer Wohnraum? 
 
 
 
4.-6. Beachtet das HEK: Fallwinde / Parkplatzschlüssel / Mobili-
tätsangebote? 
1. Hierzu bestehen Studien des Amts für Stadtentwicklung und 
Statistik – [LINK 1] und [LINK 2] 
2./3.: Durch verringerte Flächeninanspruchnahme grundsätzlich 
möglich. Konkrete Nutzungskonzepte aber Gegenstand des indi-
viduellen Planungsverfahrens. Hier jedoch durch Wohnraumför-
derbestimmung NRW (Förderung bis max. 6 Geschosse) einge-
schränkt. 
4.-6.:  Alle Aspekte sind in den bereits beschlossenen Qualitäts-
kriterien berücksichtigt (vgl. Beschluss 0426/2023, Anlage 2) und 
in neuen Verfahren anzuwenden.

- 3 - 
 
/ 4 
BV8 (SPD),  
28.02.24 
 
1. Erläuterung zum Grundsatz 5: Möglichkeitsraum Frankfurter 
Straße? 
 
2. Erläuterung zur räumlichen Umgrenzung des o.g. Grundsatz 
5? 
 
 
3. Besonderheiten beim Aufeinandertreffen von Grundsätzen? 
 
4. Stand der Prüfung zur luftrechtlichen Zulässigkeit? 
5. Umgang mit weiterer Nachverdichtung in Kalk? (insbes. Aus-
wirkung auf Infrastruktur, Freiflächen) 
 
 
6. Bedeutung Horizontal linierte Schraffur im Rechtsrheini-
schen? (Anlage 2.1, S.17) 
7. Welche Geschossigkeit ist in Kalk/Höhenberg vorgesehen? 
1. Lagegunst im Einzugsbereich der Frankfurter Straße als Ent-
wicklungskorridor. Starke Infrastruktur, Regionaler Wirtschafts-
raum, Stadtteilzentren und bestehende Impulsgeber. 
2. Derzeit ist ein vorläufiger Einzugsbereich dargestellt, Potenzi-
ale werden nicht nur in direkter Lage an der Frankfurter Str. son-
dern auch im erweiterten Bereich erachtet. Konkretisierung soll in 
Folge unter Einbezug der BVen erfolgen. 
3. Grundsätzlich bündelt sich hier Lagegunst, aber auch restrik-
tive Merkmale (z.B. Grundsatz 3 – Kante zu Grünräumen). 
4. Erfolgt im weiteren Prozess. 
5. Im konkreten Planungsprozess ist immer auch eine Eignungs-
prüfung vorzunehmen, die eine grundsätzliche Verträglichkeit ei-
nes Vorhabens im Raum prüft. Dies betrifft insbesondere auch 
eine verkehrliche Machbarkeit sowie Verhältnis zu Freiräumen. 
6. Dies ist ein redaktioneller Fehler – Darstellung „Rechtsrheini-
scher Korridor“ 
7. Dies soll in Folge unter Einbezug der BVen erarbeitet werden.

- 4 - 
 
 
2. Stellungnahme der Verwaltung bezüglich Anträgen zu 3276/2023: 
 
BV Antrag Stellungnahme 
BV1 Aufnahme eines neuen Grundsatzes 9, der Höhen-
entw icklung an ÖPNV-Knoten grundsätzlich er-
möglicht bzw . in Bereichen ohne ÖPNV-Erschlie-
ßung Vorhaben perspektivisch ausschließt 
 
 
 
Aufnahme w eiterer stadtbilddefinierender Bau-
w erke (St.Maria Himmelfahrt, Minoriten, Kartäuser-
kirche & Stadttore) 
- ÖPNV-Analyse ist bereits in anderen Grundsätzen (Zentren, Entwicklungs-
achsen) eingeflossen. Hierbei wurde die ÖPNV-Erschließung bzw. Infra-
struktur generell als Kriterium im Querschnitt mit anderen Belangen be-
trachtet. In diesem Sinne ist der Einzugsbereich eines ÖPNV-Knoten nicht 
grundsätzlich einer Eignung gleichzusetzen und das Fehlen nicht automa-
tisch Ausschlussgrund.  
 
- Aufnahme weiterer Bauwerke/Schutzgüter (insbesondere im Grundsatz 1) 
wird im weiteren Prozess berücksichtigt. 
 
BV3 Ergänzung des Beschlusses, dass die in Grund-
satz 1 dargestellten Sichtachsen nicht abschlie-
ßend und im konkreten Projekt zu prüfen sind. 
- Dies ist bereits durch das beschlossene Bewertungsinstrument für neue 
Vorhaben (0426/2023) wie dargestellt geregelt. Das Zusammenspiel zwi-
schen Instrument und dem künftigen Räumlichen Plan wird die Prüfung 
von Sichtbeziehungen am Projekt weiterhin präzisieren. 
BV4 Aufnahme eines neuen Grundsatzes 9, der Höhen-
entw icklung an ÖPNV-Knoten grundsätzlich er-
möglicht bzw . in Bereichen ohne ÖPNV-Erschlie-
ßung Vorhaben perspektivisch ausschließt. 
 
- siehe BV1 - ÖPNV-Analyse ist bereits in anderen Grundsätzen (Zentren, 
Entwicklungsachsen) eingeflossen. Hierbei wurde die ÖPNV-Erschließung 
bzw. Infrastruktur generell als Kriterium im Querschnitt mit anderen Belan-
gen betrachtet. In diesem Sinne ist der Einzugsbereich eines ÖPNV-Kno-
ten nicht grundsätzlich einer Eignung gleichzusetzen und das Fehlen nicht 
automatisch Ausschlussgrund.  
BV6 BV 6 w ünscht Höhenentw icklungskonzept für den 
Stadtbezirk Chorw eiler. 
- Der polit. Auftrag zum HEK definiert die „Innere Stadt“ als Untersuchungs-
raum. Die BV6 ist dennoch in die Anhörung einbezogen, da es sich bei 
Vorhaben, die durch das HEK adressiert gesteuert werden z.T. um Pro-
jekte deren Bedeutung und Kontext gesamtstädtisch zu sehen sind.

Anlage 9 Auszug aus der Niederschrift BV 4 vom 29.01.2024 zu 3276_2023

2484 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313 
Fax:   (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 31.01.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld  vom 29.01.2024  
öffentlich 
10.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln  
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen 
Plans 
3276/2023 
Bezirksvertreterin Kings (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) regt an, folgende Ergän-
zung aus dem Beschluss der BV 1 zu übernehmen: 
 
„Im Höhenentw icklungskonzept sollen verkehrliche Anbindungen als zusätzlicher 
Grundsatz berücksichtigt w erden ("Grundsatz 9"). Hierbei sollten Hochpunkte insbe-
sondere im direkten Umfeld von SPNV / ÖPNV-Haltepunkten mit guter Radverkehrsin-
frastruktur bzw . an den Straßen des MIV Grundnetzes ermöglicht und bei fehlender 
Erschließung perspektivisch ausgeschlossen w erden. Insbesondere Gebiete im Um-
feld von gebündelten SPNV bzw . ÖPNV-Umsteigepunkten sollten als "Möglichkeitsbe-
reich" definiert, Gebiet mit fehlender schienengebundener Erschließung als "Aus-
schlussgebiete".“ 
 
Herr Bezirksbürgermeister Spelthann lässt über den so geänderten Beschlusstext ab-
stimmen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An-
lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß 
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis.

Im Höhenentwicklungskonzept sollen verkehrliche Anbindungen als zusätzli-
cher Grundsatz berücksichtigt werden ("Grundsatz 9"). Hierbei sollten Hoch-
punkte insbesondere im direkten Umfeld von SPNV / ÖPNV-Haltepunkten mit 
guter Radverkehrsinfrastruktur bzw. an den Straßen des MIV Grundnetzes er-
möglicht und bei fehlender Erschließung perspektivisch ausgeschlossen wer-
den. Insbesondere Gebiete im Umfeld von gebündelten SPNV bzw. ÖPNV-Um-
steigepunkten sollten als "Möglichkeitsbereich" definiert, Gebiet mit fehlender 
schienengebundener Erschließung als "Ausschlussgebiete". 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1416 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Bei der Vorlage handelt es sich um einen Baustein in der Erstellung des Höhenentwicklungskonzepts 
Innere Stadt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Konzept, hierbei auch zu den Inhalten der 
Vorlage 3267/2023, ist für den weiteren Prozessverlauf vorgesehen. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1480 Zeichen

Anlage 0 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln 
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans 
Vorlage 3276/2023 
hier: Begründung der Dringlichkeit 
für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 
am 30.11.2023 
 
Das Erreichen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 30.11.2023  soll den 
geplanten und bereits politisch und öffentlich in 0426/2023 kommunizierten Meilenstein zum 
o.g. Beschlusslauf sicherstellen.  
Die Inhalte zur Beschlussvorlage wurden in der Lenkungsgruppe Masterplan gemeinsam mit 
externen Expert*Innen und politischen Vertreter*Innen aus dem Stadtentwicklungsausschuss 
und den Bezirksvertretungen in der 34. Sitzung der  Lenkungsgruppe Städtebaulicher 
Masterplan am 10.11.2023 gemeinsam diskutiert und ausgearbeitet. Die Dringlichkeit ergibt 
sich aus dem zwingenden Einzug der Ergeb nisse aus o.g. Sitzung in die Vorlage und der 
Sicherung der kommunizierten Zeitschiene für das  Projekt durch Einleitung des 
Beschlusslaufs. 
Darüber hinaus ist auch die Stärkung der städtischen  Rahmenbedingungen gegenüber 
medienwirksamen aktuellen sowie neuen Höhenentwicklungsv orhaben in Kombination mit 
dem bereits in diesem Jahr beschlossenen vorlä ufigen Bewertungsinstrument (0426/2023) 
von Bedeutung. Dieses Ziel gilt es im gesamtstädtischen Interesse einzuhalten. 
Daher ist diese Vorlage bitte mit Dringlichkeit zu behandeln.

Anlage 3 Protokoll Lenkungsgruppe Masterplan 10.11.2023

11159 Zeichen

34. Sitzung der Lenkungsgruppe  
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln  
Ergebnisprotokoll 
Thema: Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt 
Montag, 10.11.23, 10:00 – 14:00 Uhr 
Karl Rahner Akademie, Jabachstraße 8, 50676 Köln   
 
Moderation: Eva Herr 
 
TOP Thema 
  
 Begrüßung 
Markus Greitemann, Beigeordneter Dezernat VI für Planen und Bauen 
  
 Der Beigeordnete für Planen und Bauen Herr Markus Greitemann begrüßt die Teil-
nehmenden der Sitzung, hierbei insbesondere die heute anwesenden Vertreter*In-
nen aus den Bezirksvertretungen. 
 
  
 Zielstellung und Ablauf der Sitzung 
Eva Herr, Leiterin Stadtplanungsamt 
  
 Die Leiterin des Stadtplanungsamtes Frau Eva Herr stellt einleitend den Ablauf und 
die Tagesordnungspunkte der Sitzung vor. Demnach soll mittels Inputs die Entwick-
lung eines Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept anhand von 
Grundsätzen dargestellt und anschließend in Kleingruppen diskutiert werden.  Die 
Ergebnisse hieraus werden anknüpfend im Plenum vorgestellt und diskutiert. 
  
TOP 1 
 
INPUT 
Ausgangslage für einen Räumlichen Plan 
Wo kommen wir her?  
Peter Kösterke, Stadtplanungsamt 
  
Input Herr Kösterke erläutert die bisherigen Meilensteine des Höhenentwicklungskonzep-
tes Innere Stadt (HEK) und stellt hieran für die Anwesenden dar, auf welchen Grund-
lagen die heute zu diskutierenden Grundsätze entstanden sind. 
Maßgeblich sind hierbei die bestehenden Steuerungsinstrumente (z.B. Pufferzonen 
Dom, Höhenkonzept 2007), rahmengebende Planwerke wie die Kölner Perspekti-
ven, die Bestandserhebung von Hochhäusern und Projekten durch die Verwaltung 
sowie die in diesem Jahr bereits beschlossenen Qualitätskriterien (0426/2023). 
Die Behandlung der Grundsätze in heutiger Sitzung folgt, wie die vorherigen 
Schritte, dem sogenannten „lernenden System“, welches eine schrittweise Erarbei-
tung des HEK unter frühzeitigem Einbezug von Politik und externer Fachexpertise 
vorsieht. 
  
Rückfragen 
 
 
 
Auf Rückfrage zur Definition des sog. Auslösers für das HEK stellt Hr. Kösterke 
dar, dass die durch den Stadtentwicklungsausschuss veranlasste Formulierungs-
anpassung hierfür eine Gebäudehöhe von 40m bzw. eine Überschreitung der um-
gebenden Bebauung um 30% definiert. Diese Definition wurde im Rahmen der

Seite 2 von 5 
 
vorläufigen Qualitätskriterien beschlossen und wird in der weiteren Bearbeitung 
ggf. noch differenziert. 
  
TOP 2 INPUT 
Entwicklung eines Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept 
Analyse, Grundsätze und der Räumliche Plan  
ASTOC / urbanista 
  
Input Hr. Hermann vom Büro ASTOC stellt die Entwicklung eines Räumlichen Plans an-
hand von Grundsätzen dar.  
Die formulierten Grundsätze wurden methodisch durch Analyse und Auswertung 
sämtlicher bestehender Grundlagen und einer integrierten räumlichen Analyse her-
geleitet. Analysegegenstände waren insbesondere bestehende städtische Kon-
zepte, Beschlüsse und bisherige Arbeitsstände aus dem Arbeitsprozess zum HEK. 
Die acht formulierten Grundsätze sind in zwei Raumtypen - den Schutzbereich und 
den Abwägungsbereich -differenziert.  
1. Im Schutzbereich sind neue Höhenentwicklungen grundsätzlich zu vermeiden. 
Schutzbereiche sind dabei sowohl die durch das Höhenkonzept 2007 al s auch 
die Pufferzonen für den Dom betroffenen Gebiete zum Schutze des Weltkultur-
erbes inklusive romanischer Kirchen sowie kleinteilige, dörfliche Siedlungstypo-
logien gemäß dem Köln Katalog. 
2. Der Abwägungsbereich umfasst drei Unterkategorien, in welchen Höhenentwick-
lungen gesetzt oder im Weiteren zu diskutieren sind und die sich wie folgt definieren: 
a) Entwicklungsbereiche: Dies umfasst in konkreter Planung befindliche Gebiets - 
und Projektentwicklungen, welche bereits als gesetzt betrachtet werden und sich in 
laufenden oder abgeschlossenen Qualifizierungsverfahren befinden. Diese werden 
im Rahmen des HEK als gesetzt erachtet. 
b) Möglichkeitsbereiche: Diese Räume zeichnen eine grundsätzliche Eignung für 
Höhenentwicklung aus.  
c) Passivbereiche: Räume, die sich weder durch aktive Projekte noch durch die 
durchgeführte Analyse als für Höhenentwicklung geeignete Bereiche auszeichnen, 
dennoch aber nicht Schutzbereiche gem. Raumtyp 1 darstellen. 
Im weiteren Projektverlauf sollen diese Grundsätze weiter  ausdifferenziert und mit 
teilräumlichen Qualitäten hinterlegt werden, um letztlich einen gesamtheitlichen 
Räumlichen Plan zur Steuerung städtischen Höhenentwicklung zu erstellen. 
Die Darstellungen zur Entwicklungen eines Räumlichen Plans sowie zum weiteren 
Prozess sind den, dem Protokoll beigefügten, Präsentationsfolien zu entnehmen. 
  
Rückfragen Auf Rückfrage wird in Folge eine Aufstellung bestehender Hochhausstandorte nach 
Bezirken Kölns aufgestellt. 
Ebenso wird ein Einbezug der Einflugschneisen im städtischen Gebiet im weiteren 
Projekt geprüft. 
  
 Vorstellung der Arbeitsweise 
Peter Kösterke, Stadtplanungsamt 
  
 Hr. Kösterke stellt die Arbeitsweise für die folgende Kleingruppenarbeit vor.

Seite 3 von 5 
 
 
Jeweils ein/e externe/r Fachexpert*in pro Gruppe behandelt zwei bis drei der vor-
gestellten Grundsätze in deren inhaltlichen sowie räumlichen Diskussion. Ziel ist 
eine Schärfung der Formulierung sowie der Gebietsabgrenzung derer und Samm-
lung von Inhalten für die weitere Präzisierung. 
  
TOP 3 Arbeit in 4 Kleingruppen 
  
 Die Ergebnisse der Kleingruppenarbeiten werden in Anschluss an die Mittags-
pause durch die Expert*innen vorgestellt und im Plenum diskutiert. 
  
 *** Mittagspause *** 
  
TOP 4 Ergebnispräsentation  
Fachexpert*in der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Innenstadt 
  
 Die Expert*Innen stellen die Ergebnisse der Kleingruppenarbeit dar. Diese sind in 
Folge stichpunktartig aufgeführt: 
 
Gruppe 1 – Herr Rothfuchs  
Grundsätze: Stadtachsen / Zukunftsräume im Linksrheinischen  
• Künftig zu entwickelnde ÖPNV-Haltepunkte sollen in Analyse sowie die Mög-
lichkeitsräume als Potenziale berücksichtigt werden. 
• Insbesondere die Stadtachsen müssen im weiteren Prozess sequenziert und 
in Teilräume mit eigenen Definitionen differenziert werden. 
• Stadtachsen bzw. Zukunftsräume im Linksrheinischen und R echtsrheini-
schen sollten als ein gemeinsamer Grundsatz zusammengefasst werden. 
• Bezüglich der Schutz- und Passivbereiche wurde diskutiert, dass diese ins-
besondere zur Festigung bestehender schützender Planwerke und Gebiets-
typologisierung notwendig sind. Allerdings sind die Passivbereiche im weite-
ren Prozess noch genauer in ihrer Charakteristik zu definieren. 
 
Gruppe 2 – Herr Dr. Nollert 
Grundsätze: Zukunftsräume im Rechtsrheinischen / Sternenplan 
 
• Die Fläche des rechtsrheinischen Korridors ist in den nächsten Schritten zu 
differenzieren/ sequenzieren. 
• Eine Zusammenlegung der Links- und Rechtsrheinischen Grundsätze zu ei-
nem Grundsatz Stadtachsen wird auch hier befürwortet. 
• Auch ÖPNV- und SPNV-Potenziale bzw. künftige Infrastrukturplanungen im 
Rechtsrheinischen sind in die Konzeptentwicklung einzubeziehen. 
• Die Funktion sowie die Art und Weise der Anwendung  des Sternen- bzw. 
Sichtachsenplans gilt es zu überprüfen. Zusätzlich seien Sichtbeziehungen 
im städtischen Raum – auch zum Dom – Prüfgegenstand auf Projektebene

Seite 4 von 5 
 
und als solche im vorläufigen Bewertungsinstrument (0426/2023) beschlos-
sen. 
Gruppe 3 – Herr Minkus 
Grundsätze: Entwicklungsgebiete & Sonderstandorte 
 
• Den dargestellten Entwicklungsgebieten als Setzungen wird zugestimmt. 
Es wird angeregt, ob diese Gebiete demnach auch als Schutzbereich zu 
verstehen sei. (Anm. d. Verwaltung: Entwicklungsgebiete werden als ge-
setzt betrachtet. Allerdings nicht als Schutzbereich, da es hier um Aus-
schluss weiterer Höhenentwicklung geht.)  
• Es wird die Änderung der Bezeichnung „Sonderstandorte“ in „Campus-
standorte“ angeregt, da ersterer negativ konnotiert sei.  
• Es wird angeregt, den Untersuchungsraum auf weitere solcher Campus-
standorte zu prüfen sowie die Eigenschaften der einzelnen Standorte mit 
Bezug zu deren Höhenentwicklung im Weiteren zu differenzieren. 
 
Gruppe 4 – Frau Prof. Lohaus 
Grundsätze: Innenstadt / Ringe & Innerer Grüngürtel 
 
• Die formulierten Schutzzonen für die Innenstadt wurden im Zuge der Dis-
kussion bestätigt. 
• Auch in Gruppe 4 wird – insbesondere für die Teilabschnitte um Ringe und 
Inneren Grüngürtel – die Notwendigkeit einer Differenzierung und Charak-
terisierung im fortlaufenden Prozess gesehen. 
• Für die Ränder der Grünräume ist festzulegen, welche Teilbereiche hiervon 
Schutzbereiche seien und welche Möglichkeiten für Höhenentwicklungen 
darstellen. 
  
 Diskussion im Plenum & Zusammenfassung 
  
Diskussion Bezüglich des sogenannten Schüsselprinzips wird geäußert, dass dieses kein ge-
eignetes Mittel sei, um den Status Quo des Kölner Stadtbildes zu beschreiben. Es 
wird hieran anknüpfend in Frage gestellt, ob ein so präzises Zielbild für die Höhen-
entwicklung der Stadt generell zielführend sei. 
In der fortlaufenden Präzisierung des räumlichen Plans, soll insbesondere eine wei-
tere Bebauung des Inneren Grüngürtels vermieden werden. Speziell Belange wie 
Fallwinde und Frischluftschneisen seien auch in ihrer räumlichen Dimension zu un-
tersuchen. Möglichkeitsräume für Höhenentwicklungen seien daher insbesondere 
außerhalb der Inneren Kanalstraße zu suchen. 
Eine Versiegelung neuer Flächen –  insbesondere im Bereich öffentlicher Grünflä-
chen – sei genau zu prüfen und generell zu vermeiden. 
Um dem Wachstum Kölns und den einhergehenden Flächen bedarfen gerecht zu 
werden, wird die Wichtigkeit robuster Rahmenbedingungen unterstrichen. Eine

Seite 5 von 5 
 
stadtweite Steuerung von Nutzungen und auch präzise Formulierung von für Hö-
henentwicklung geeigneter als auch ungeeigneter Flächen sei demnach unvermeid-
bar, um das Wachstum im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung angemessen 
zu steuern. 
Um sich dem Räumlichen Plan weiter anzunähern, seien somit die Aussagen der 
einzelnen Grundsätze zu überlagern, um Rückschlüsse auf mögliche Clusterberei-
che für Ansiedelungen von Höhenentwicklungen auch im Sinne einer o.g. nachhal-
tigen Stadtentwicklung zu detaillieren. 
Für die nächsten Schritte der Erarbeitung des HEK wird angeregt, begehbare Mo-
delle, 3D-Modelle und Visualisierungen zur Diskussion des Stadtbilds einzusetzen. 
  
Zusammen-
fassung 
 
Eva Herr stellt dar, dass im weiteren Vorgehen die Inhalte der heutigen Sitzung ein-
gearbeitet und mit der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses  am 30.11.2023 
in die politische Beratung gegeben wird.  Durch den Grundsatzbeschluss „Räumli-
cher Plan“ soll ergänzend zu den bereits beschlossenen vorläufigen Qualitätskrite-
rien die inhaltliche Grundlage für die weitere Bearbeitung geschaffen werden. 
  
 Ausblick 
Markus Greitemann, Beigeordneter Dezernat VI für Planen und Bauen 
  
 Die 35. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan findet am 22.04.2024 von 10:00 – 
14:00 Uhr statt. 
 
Die 36. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan findet am 25.11.2024 von 10:00 – 
14:00 Uhr statt. 
 
Herr Greitemann dankt allen Anwesenden und schließt die 34. Sitzung der Len-
kungsgruppe Masterplan. 
  
 
 
Köln, den 7.12.2023, gez. AL 61 Eva Herr

Anlage 2.1 HEK Grundsätze des Räumlichen Plans_hochauflösend

18079 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 1
Anlage 2.1
zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss
HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT
Grundsätze des Räumlichen Plans
Dezernat für Planen und Bauen
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt 61 Folie 3
1| Einführung und Ziele
AN/0384/2020
Die Verwaltung wird beauftragt:
 
1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb 
des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) 
Erweiterter Betrachtungsraum
LINKSRHEINISCHE  
INNENSTADT
„INNERE STADT“
ÄUßERER GRÜNGÜRTEL

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 2
Inhalt
Zielstellung und Anlass
Rückblick & Sachstandsbericht
Grundsätze des Räumlichen Plans
Grundlage zur Erarbeitung eines Instruments
Entwurf des Räumlichen Plans
Gebietstypen & Entwicklung
Prozessgestaltung
Prozessstruktur & Arbeitsweise
1
2
3
4
3
5
15
18

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 3
Kapitel 1 - Zielstellung & Anlass
Rückblick & Sachstandsbericht
Die vorliegende Vorlage dient dem Beschluss 
von Grundsätzen für den räumlichen Plan des 
Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt 
(HEK). Diese sollen einen ersten Konsens über 
die zu steuernden Inhalte des HEK darstellen, 
und haben als Funktion:
• Den Ausbau der städtischen Rahmenbedin -
gungen gegenüber Höhenentwicklungen, 
anknüpfend an den vorherigen Beschluss 
eines vorläufigen Bewertungsinstruments 
(0426/2023)
• Die Schaffung einer Grundlage für die Er -
stellung des Räumlichen Plans für das HEK. 
Dieses soll in Folge ausgearbeitet werden 
und langfristig als Planwerk und Instrument 
für die Steuerung der Höhenentwicklung von 
Vorhaben dienen.
Die Grundsätze sind hierbei nicht abschließend, 
sondern stellen eine vorläufige und im weiteren 
Prozess auszudifferenzierende Basis für die ge-
meinsame Erarbeitung des räumlichen Plans 
dar. 
Anlass
Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 
0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der 
Haupt-ausschuss die Verwaltung ein Höhen -
entwicklungskonzept (HEK) für den links- und 
rechtsrheinischen Bereich innerhalb des Äuße -
ren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. 
Bestehende Planwerke, wie z.B. das Höhen -
konzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt 
werden. Zudem gilt es, Qualitätskriterien für die 
Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu 
entwickeln sowie die Fachöffentlichkeit und die 
Stadtgesellschaft zu beteiligen.
In einem ersten Schritt hat die Verwaltung in 
2020 verschiedene europäische Metropolen - 
wie z.B. Berlin, München und Wien - in Bezug 
auf ihre Instrumente und Konzepte zur Steue -
rung der Höhenentwicklung recherchiert und 
analysiert. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde 
daran anschließend als Auftakt am 17.04.2021 
ein Fachsymposium durchgeführt. 
Darüber hinaus wurde sich anhand von Refe -
renzen aus anderen Städten der Formulierung 
eines räumlichen Ansatzes, eines Bewertungs -
instruments sowie der Gestaltung eines Prozes-
ses zur Erstellung des HEK Köln angenähert. 
Die Ergebnisse wurden am 29.09.2022 als Mit -
teilung MT 2640/2022 im Stadtentwicklungsaus-
schuss vorgestellt.
In Folge dessen hat die Verwaltung ein vorläufi -
ges Bewertungsinstrument, bestehend aus Aus-
löser (Wofür gilt das Instrument?), Qualitätskri -
terien (Welche Qualitäten für neue Projekte?) 
und Planungsstufen (Welches Verfahren soll 
durchlaufen werden?) entwickelt und dieses im 
Rahmen der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe 
Städtebaulicher Masterplan am 25.11.2022 vor-
gestellt und intensiv diskutiert. 
Die Ergebnisse dessen führten mit Vorlage 
0426/2023 zum Beschluss des vorläufigen Be -
wertungsinstruments im Stadtentwicklungsaus -
schuss am 04.05.2023. Gleicherweise wurde 
hier der Bedarf zur Beauftragung eines externen 
Unternehmens festgestellt. Das Vergabeverfah-
ren wurde im Sommer 2023 durchgeführt und 
der Auftrag im August erteilt.
Als nächster Meilenstein in der Erstellung des 
HEK ist der Beschluss von Grundsätzen für den 
Räumlichen Plan definiert. Gemeinsam mit dem 
beauftragen Büro ASTOC, Köln mit urbanista, 
Hamburg als Nachunternehmerin hat die Verwal-
tung diese erarbeitet und mit externen Expert*In-

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 4
Abb. 1: Darstellung Lernendes System & Meilensteine
 
Beschluss 
Qualitätsstandards 
1. Quartal 2023
Ziel:  
Grundsatzbeschluss  
Zonenplan 
4. Quartal 2023
HEK 
Innere Stadt
Räumliche Ebene  
Zonenplan
Qualitative Ebene 
Qualitätsstandards
Beschluss  
AN 0384/2020
I/ 2020; Auftrag  
Höhenentwicklung-
konzept Innere Stadt
„lernendes System“
nen und politischen Vertreter*Innen aus dem 
Stadtentwicklungsausschuss und den Bezirks -
vertretungen in der 34. Sitzung der Lenkungs -
gruppe Masterplan am 10.11.2023 gemeinsam 
diskutiert und ausgearbeitet.
Wie bereits dargestellt, dient die vorliegende 
Vorlage dem Beschluss von Grundsätzen, um 
einerseits die städtischen Rahmenbedingungen 
in Bezug auf Höhenentwicklungen auszubauen 
und gleicherweise eine Grundlage für die Ent -
wicklung des räumlichen Plans zu schaffen. 
Des Weiteren wird ein Entwurf zum Räum -
lichen Plan zur Kenntnis gegeben, der hierbei 
die Grundsätze als ein Planwerk visualisiert und 
den Arbeitsstand darstellt. 
Im Abschnitt Prozessgestaltung ist dargestellt, 
wie sich der weitere Erarbeitungsprozess und 
die Entwicklung des Räumlichen Plans im wei -
teren Projektverlauf darstellen.

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 5
Kapitel 2 - Grundsätze des Räumlichen Plans
Grundlage zur Entwicklung des Instruments
Die Grundsätze des Räumlichen Plans sollen, 
anknüpfend an das vorläufige Bewertungsinst -
rument (0426/2023), den nächsten Teilschritt in 
der Erarbeitung des HEK als Gesamtkonzept 
darstellen. 
Die somit formulierten Grundsätze wurden durch 
Analyse und Auswertung sämtlicher bestehender 
Grundlagen und einer integrierten räumlichen 
Analyse derer abgeleitet. Analysegegenstän -
de waren insbesondere bestehende städtische 
Konzepte, Beschlüsse und bisherige Arbeits -
stände aus dem Arbeitsprozess zum HEK.
Die Übersicht der Analysekarten sowie die 
Grundsätze des räumlichen Plans im Detail sind 
in Folge aufgeführt:
Abb. 2: Methodik zur Entwicklung des Räumlichen Plans

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 6
Abb. 3: Übersicht der räumlich-thematischen Analysen als Grundlage
Übersicht: Räumlich-Thematische Analyse
Fundament zur Erarbeitung der Grundsätze für die Entwicklung eines räumlichen Plans.

Die Oberbürgermeisterin
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Seite 7
Die weitreichende Geschichte der Kölner Höhen -
entwicklung geht seit jeher vom Dom und seiner 
stadtbilddefinierenden Silhouette inklusive der roma-
nischen Kirchen aus, mit der Sicherung seiner visu -
ellen Integrität als oberstes Motiv.
Insbesondere die UNESCO-Debatte der 2000er Jah-
re und die drohende Aberkennung des Weltkulturer -
bestatus haben mit den Pufferzonen für den Kölner 
Dom (2007) gemeinsam mit dem Höhenkonzept für 
die Innenstadt (2007) zwei bedeutsame und weiter -
hin gesetzte Planwerke, welche in dem neuen Instru-
ment, dem räumlichen Plan, aufgehen und integriert 
werden. In den Wirkungsbereichen des Höhenkon -
zept 2007 und der Pufferzonen werden keine neuen 
Höhenentwicklungen vorgesehen.
Daneben fließen hier die Sichtachsen bzw. der Ster-
nenplan von 1998/2003 ein. Da die Sichtbeziehun -
gen zum Dom explizit Prüfgegenstände in den je -
weiligen Qualifizierungsverfahren sind (0426/2023), 
werden hier zwar die Sichtpunkte aufgegriffen, eine 
Untersuchung der einzuhaltenden Korridore aber der 
individuellen Untersuchung in der Projektentwicklung 
zugeschrieben.
Abb. 4: Grundsatz 1

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 8
Die Ringe als gemischter verdichteter und gut ange -
bundener Stadtraum bieten Rahmenbedingungen für 
die Integration von Höhenentwicklungen, insbeson -
dere im Sinne gemäßigter Entwicklungen „in zweiter 
Reihe“, so wie es bereits im Bestand wiederzufinden 
ist. 
Diese Raumstruktur geht auf Festlegungen des 
Ringkonzepts 2009 zurück. Sie wird gefestigt durch 
historische städtebauliche akzentuierte Stadtein -
gangssituationen im Bereich der Ringe und des In -
neren Grüngürtels. Diese Stadteingangssituationen 
bieten die Möglichkeit qualitativer Orientierungs -
punkte in der Stadt. Die genaue Abgrenzung des 
Betrachtungsraums gegenüber der in Grundsatz 1 
dargestellten Schutzzone, insbesondere entlang der 
Ringe, ist im weiteren Prozess zu klären. Ebenso 
wird das Ringkonzept 2009 geprüft und geht inhalt -
lich im neuen HEK auf.
Der Grüngürtel selbst ist hierbei Ausschlussgebiet für 
weitere bauliche Entwicklungen. Vorhaben in dessen 
Kontext unterliegen erhöhten Anforderungen hin -
sichtlich klimatischer Auswirkungen und Sichtbezie -
hungen.
Abb. 5: Grundsatz 2

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 9
Große Grünzonen sind im Hinblick auf ihre Verträg -
lichkeit für Höhenentwicklung insbesondere zu prü -
fen. Dies betrifft den Inneren und Äußeren Grüngürtel 
sowie den Rhein. Hier sind klimatische Auswirkun -
gen, Blickbeziehungen und Sichtbarkeit in besonde -
rem Maße zu prüfen. Wesentliche Grundlage sind 
hier Belange des Masterplan Grün und der Kölner 
Perspektiven 2030+.
Abb. 6: Grundsatz 3

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 10
Mit den Stadtachsen formulieren die „Kölner Pers -
pektiven 2030+“ zentrale Entwicklungsbereiche für 
die „Sicherung und Weiterentwicklung gesamtstädti -
scher und lokaler Nutzungen“ mit einer „Aufwertung 
stadträumlicher und städtebaulicher Qualitäten“.
In Kombination mit den Lageeigenschaften der hier -
an befindlichen Stadtteilzentren sowie der leistungs -
fähigen Anbindung an das städtische ÖPNV-Netz 
(vgl. Qualitätskriterien HEK0426/2023) ergeben sich 
hier Räume, welche sich grundsätzlich für Höhenent-
wicklung als geeignet zeigen. 
Abb. 7: Grundsatz 4

Die Oberbürgermeisterin
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Seite 11
Der mit den Kölner Perspektiven 2030+ als Zukunfts-
raum formulierte rechtsrheinische Korridor wird über 
den Grundsatz 4 hinaus als eigene räumliche Ein -
heit begriffen, deren Einzugsbereich durch die Frank-
furter Straße geprägt ist. Diesen gilt es im Weiteren 
hinsichtlich seines räumlichen Umrisses und seiner 
Potenziale für Höhenentwicklungen genauer zu un -
tersuchen ist.
Abb. 8: Grundsatz 5

Die Oberbürgermeisterin
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Seite 12
Sogenannte Campusstandorte werden im Sinne zu -
sammenhängende Nutzungscluster in der Stadt als 
gesonderter Stadtbaustein verstanden und wurden 
bereits in den Kölner Perspektiven 2030+ als solche 
definiert. An Gebieten wie der Messe, der Sporthoch-
schule oder der Uni-Klinik wird hier Möglichkeit für 
ergänzende Höhenentwicklung gesehen. Hier beste-
hen Synergien zwischen Adressbildung für ein neu -
es Vorhaben und die Profilierung der bestehenden 
Lagen.
Abb. 9: Grundsatz 6

Die Oberbürgermeisterin
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Seite 13
Bereits laufende Verfahren und bestehende Planun -
gen für neue Hochpunktentwicklungen werden vom 
HEK nicht mehr gesondert behandelt und als Set -
zung erachtet, jedoch sind noch undefinierte Berei -
che großräumiger Entwicklungen, wie etwa im Fall 
der Weststadt, mit dem HEK abzustimmen.
Abb. 10: Grundsatz 7

Die Oberbürgermeisterin
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Seite 14
Gewachsene kleinteilige bis dörfliche Siedlungsge -
biete sind durch den KölnKatalog definiert. Diese 
werden im Sinne des HEK als grundsätzlich nicht 
geeignet für Höhenentwicklungen im Sinne des Aus-
lösers (vgl. 0426/2023) erachtet.
Abb. 11: Grundsatz 8

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 15
Kapitel 3 - Entwurf des Räumlichen Plans
Der Entwurf zum Räumlichen Plan für das HEK 
Innere Stadt visualisiert vorläufige Bereichsab -
grenzungen für die unter 3. formulierten Grund -
sätze. 
Der Entwurf differenziert hierbei zwei Raumty -
pen, welche die Diskussion und Erarbeitung des 
Räumlichen Plans leiten sollen. Die dem räumli-
chen Plan zu Grunde liegenden Raumtypen sind 
in Folge erläutert:
RAUMTYP I – Schutzbereich
In diesen Bereichen sind neue Höhenentwick -
lungen grundsätzlich zu vermeiden. Schutz -
bereiche sind dabei sowohl die durch das Hö -
henkonzept 2007 als auch die Pufferzonen für 
den Dom betroffenen Gebiete zum Schutze des 
Weltkulturerbes inklusive romanischer Kirchen 
sowie kleinteilige, dörfliche Siedlungstypologien 
gemäß dem Köln Katalog.
RAUMTYP II – Abwägungsbereich
Der Abwägungsbereich umfasst drei Unterkate -
gorien, die sich wie folgt definieren:
1. Entwicklungsbereiche:
Dies umfasst in konkreter Planung befindliche 
Gebiets- und Projektentwicklungen, welche be -
reits als gesetzt betrachtet werden und sich in 
laufenden oder abgeschlossenen Qualifizie -
rungsverfahren befinden. Diese werden im Rah-
men des HEK als gesetzt erachtet. Sofern es 
sich hier bei Teilentwicklungen einer größeren 
Maßnahme handelt, wie z.B. im Falle des Max-
Becker-Areals als Teil Weststadt, so wird das 
komplette Areal als möglicher Entwicklungsbe -
reich betrachtet, den es im Weiteren zu präzisie-
ren gilt.
2. Möglichkeitsbereiche:
Diese Räume zeichnen eine grundsätzliche Eig-
nung für die Entwicklung neuer Hochpunkte aus. 
Möglichkeitsräume sind hierbei insbesondere 
Gebiete, die durch bestehende Konzepte als 
Entwicklungsschwerpunkte definiert sind, wie 
z.B. Zukunftsräume der Stadtstrategie oder sich 
aufgrund von Qualitäten und Lageeigenschaften 
wie z.B. leistungsfähige ÖPNV-Anbindung aus -
zeichnen.
3. Passivbereiche:
Räume, die sich weder durch aktive Projekte 
noch durch die durchgeführte Analyse als für Hö-
henentwicklung geeignete Bereiche auszeich -
nen, dennoch aber nicht Schutzbereiche gem. 
Raumtyp I darstellen. 
Jeder der formulierten Grundsätze lässt sich 
den vier Bereichstypen zuordnen. Der räumliche 
Plan lässt hierüber eine unkomplizierte aber im 
Einzelfall methodisch herleitbare Einordnung für 
neue Projekte und Entwicklungen zu und ist als 
vorläufiger Entwurf in Folge dargestellt

Die Oberbürgermeisterin
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Seite 16
1.Entwicklungsbereiche
2.Möglichkeitsbereiche
3.Passivbereiche
Abb. 12: Gebietstypologien

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Seite 17
Abb. 13: Entwurf Räumlicher Plan

Die Oberbürgermeisterin
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Seite 18
Kapitel 4 - Prozessgestaltung
Die begonnene Arbeitsweise und Einbindung 
der verschiedenen Akteursgruppen wird bis zur 
Fertigstellung des HEK in folgender Form weiter-
ausgebaut werden.
Prozessstruktur – das „lernende System“
Der Gesamtprozess zur Erarbeitung des HEK 
Köln folgt dem Ansatz des „lernenden Systems“. 
Dies will durch einen schrittweisen Beschluss von 
Arbeitsschritten einerseits dafür sorgen, dass in 
Teilschritten bereits eine städtische Handlungs -
fähigkeit gegenüber Vorhaben(trägern) entsteht, 
andererseits eine Grundlage für die gemeinsa -
me Erarbeitung des HEK als Gesamtwerk ge -
schaffen wird. 
Mit Beschluss 0426/2023 konnte hierdurch be -
reits ein vorläufiges Instrument zur Bewertung 
aktueller Hochhausvorhaben beschlossen wer -
den, um Transparenz und Verbindlichkeit zu er -
zeugen, und kommt in laufenden Verfahren zur 
Anwendung. 
Der Beschluss von Grundsätzen für den Räum -
lichen Plan stellt den nächsten Teilschritt in der 
Erstellung des HEK dar. Der Räumliche Plan soll 
als Steuerungsinstrument und strategisches Ge-
genstück zum Bewertungsinstrument aus vorhe-
rigem Beschluss wirken.
Die Prozessgestaltung um die Teilschritte kann 
in der folgenden Prozessgrafik nachvollzogen 
werden.
Abb. 14: Prozessstruktur
Beteiligungsformate 
 Stadtentwicklungs-
Verwaltungsspitze
 
 
Bezirksvertretungen
Begleitgremium 
Verwaltungsworkshop 
Kernteam AG  
Arbeitsschritte 
Prozesspapier
 
Symposium + Online-Beteiligung
Prozessklärung
 
Rahmenbedingungen räumlicher Ansatz +
 
 
Qualitätskriterien + Instrumente
 
1 2
Zonenplan 
Grundlagen +
ausschuss
07/2023 09/2023 12/2023 01/2024
Diagnose & BewertungDiagnose & Bewertung
Kickoff
21.08.202321.08.2023
10.11.202310.11.2023
SEPT/OKT ‚23SEPT/OKT ‚23
GrundsatzbeschlussGrundsatzbeschlussVorberatungVorberatung
30.11.202330.11.2023 Anfang `24 Anfang `24
Abgabe 2 Wochen vorher!
tba
ZonenplanZonenplan
3
Start
Symposium und Onlinebeteiligung Symposium + 
10.11.2023
GrundsatzbeschlussBeschluss HEKVorberatungVorberatung
Abgabe 2 Wochen vorher!
tba
Zonenplan
Kriterien und
Ausstellung
III. Quartal ‚24
optionaloptional
Instrumente
räumlicher Plan
Vertiefung
 
Finalisierung
Dokumentation
+ Broschüre
Mitte 2024
20.11.2023
4
Grundsatzbeschluss

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Planen und Bauen
Seite 19
Arbeitsweise:
Die Herangehensweise sieht stets die frühzeitige 
Beteiligung der Politik sowie das Einspeisen ex -
terner Expertise in die Erarbeitung vor.
Aus dem o.g. Prinzip des „lernenden Systems“ 
ergibt sich eine Arbeitsweise die für jede der Teil-
projektphasen, eine Abfolge von Arbeits- und 
Beteiligungsschritten vorsieht:
• Das Arbeitsteam aus Verwaltung und beauf -
tragten Unternehmen erarbeitet, aufbauend auf 
bestehenden Grundlagen und bisherigen Be -
schlüssen, die Inhalte für die Projektphase.
• Die Lenkungsgruppe Masterplan dient als poli-
tisch-fachliches Gremium zur inhaltlichen Erar -
beitung des HEK. Das Gremium setzt sich aus 
der Verwaltung, externen ExpertInnen sowie 
VertreterInnen aus Politik zusammen. Im Be -
gleitgremium werden die Inhalte vorgestellt, dis -
kutiert und anschließend überarbeitet.
• Um insbesondere die Bezirksvertretungen der 
Stadt Köln in den Prozess einzubinden, ist ein 
regelmäßiger einstündiger digitaler Informations-
termin geplant, in dem sich ihre Vertreter*innen 
über den Sachstand des Prozesses informieren 
können. 
• In einem gesonderten Fachsymposium sowie 
über Pressemitteilungen und die Online-Präsenz 
des Projekts soll auch für die interessierte Stadt-
gesellschaft ermöglich werden, sich unkompli -
ziert zum Prozess und zu den Hintergründen zu 
informieren und sich über niedrigschwellige Zu -
gänge am Prozess zu beteiligen.
Die hieraus entstehenden Arbeits- und Entschei-
dungskaskaden können beigefügten Prozess -
struktur (Abb. 14) entnommen werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

16795 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3276/2023 
Freigabedatum 21.11.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt 
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln 
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß Anlage 2, 
Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß Anlage 2, 
Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbeitung des Räumli-
chen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Be-
zirksvertretungen ungeändert zustimmen. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Zielsetzung 
Die vorliegende Vorlage dient dem Beschluss von Grundsätzen für den räumlichen Plan des 
Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt (HEK). Diese sollen einen ersten Konsens über die 
zu steuernden Inhalte des HEK darstellen, und haben als Funktion: 
 Den Ausbau der städtischen Rahmenbedingungen gegenüber Höhenentwicklungen, 
anknüpfend an den vorherigen Beschluss eines vorläufigen Bewertungsinstruments 
(0426/2023) 
 Die Schaffung einer Grundlage für die Erstellung des Räumlichen Plans für das HEK. 
Diese soll in Folge ausgearbeitet werden und langfristig als Planwerk und Instrument 
für die Steuerung der Höhenentwicklung von Vorhaben dienen. 
Die Grundsätze sind hierbei nicht abschließend, sondern stellen eine vorläufige und im weiteren 
Prozess auszudifferenzierende Basis für die gemeinsame Erarbeitung des räumlichen Plans 
dar. 
2. Anlass 
Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der Haupt-
ausschuss die Verwaltung ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für den links- und rechtsrhei-
nischen Bereich innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. Bestehende 
Planwerke, wie z.B. das Höhenkonzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt werden. Zudem 
gilt es, Qualitätskriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu entwickeln sowie 
die Fachöffentlichkeit und die Stadtgesellschaft zu beteiligen. 
In einem ersten Schritt hat die Verwaltung in 2020 verschiedene europäische Metropolen - wie 
z.B. Berlin, München und Wien - in Bezug auf ihre Instrumente und Konzepte zur Steuerung 
der Höhenentwicklung recherchiert und analysiert. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde daran 
anschließend als Auftakt am 17.04.2021 ein Fachsymposium durchgeführt.  
Darüber hinaus wurde sich anhand von Referenzen aus anderen Städten der Formulierung 
eines räumlichen Ansatzes, eines Bewertungsinstruments sowie der Gestaltung eines Prozes-
ses zur Erstellung des HEK Köln angenähert. Die Ergebnisse wurden am 29.09.2022 als Mit-
teilung MT 2640/2022 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. 
In Folge dessen hat die Verwaltung ein vorläufiges Bewertungsinstrument, bestehend aus Aus-
löser (Wofür gilt das Instrument?), Qualitätskriterien (Welche Qualitäten für neue Projekte?) und 
Planungsstufen (Welches Verfahren soll durchlaufen werden?) entwickelt und dieses im Rah-
men der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan am 25.11.2022 vorge-
stellt und intensiv diskutiert.  
Die Ergebnisse dessen führten mit Vorlage 0426/2023 zum Beschluss des vorläufigen Bewer-
tungsinstruments im Stadtentwicklungsausschuss am 04.05.2023. Gleicherweise wurde hier 
der Bedarf zur Beauftragung eines externen Unternehmens festgestellt. Das Vergabeverfahren 
wurde im Sommer 2023 durchgeführt und der Auftrag im August erteilt. 
Als nächster Meilenstein in der Erstellung des HEK ist der Beschluss von Grundsätzen für den

3 
Räumlichen Plan definiert. Gemeinsam mit dem beauftragen Büro ASTOC, Köln mit urbanista, 
Hamburg als Nachunternehmerin hat die Verwaltung diese erarbeitet und mit externen Ex-
pert*Innen und politischen Vertreter*Innen aus dem Stadtentwicklungsausschuss und den Be-
zirksvertretungen in der 34. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan am 
10.11.2023 gemeinsam diskutiert und ausgearbeitet. 
Wie unter 1. Zielsetzung bereits dargestellt, dient die vorliegende Vorlage dem Beschluss von 
Grundsätzen, um einerseits die städtischen Rahmenbedingungen in Bezug auf Höhenentwick-
lungen auszubauen und gleicherweise eine Grundlage für die Entwicklung des räumlichen 
Plans zu schaffen.  
Des Weiteren wird ein Entwurf zum Räumlichen Plan zur Kenntnis gegeben, der hierbei die 
Grundsätze als ein Planwerk visualisiert und den Arbeitsstand darstellt. Im Abschnitt Prozess-
gestaltung ist dargestellt, wie sich der weitere Erarbeitungsprozess und die Entwicklung des 
Räumlichen Plans im weiteren Projektverlauf darstellen. 
3. Grundsätze des Räumlichen Plans 
Die Grundsätze des Räumlichen Plans sollen, anknüpfend an das vorläufige Bewertungsinstru-
ment (0426/2023), den nächsten Teilschritt in der Erarbeitung des HEK als Gesamtkonzept 
darstellen. 
Die somit formulierten Grundsätze wurden durch Analyse und Auswertung sämtlicher b este-
hender Grundlagen und einer integrierten räumlichen Analyse derer abgeleitet. Analysegegen-
stände waren insbesondere bestehende städtische Konzepte, Beschlüsse und bisherige Ar-
beitsstände aus dem Arbeitsprozess zum HEK. 
Erläuterungen im Detail sowie die  räumlichen Darstellungen zu den in Folge aufgeführten 
Grundsätzen können Anlage 2 entnommen werden: 
Grundsatz 1: DER SCHUTZ DES WELTKULTURERBES BLEIBT BESTEHEN 
Die weitreichende Geschichte der Kölner Höhenentwicklung geht seit jeher vom Dom und sei-
ner stadtbilddefinierenden Silhouette inklusive der romanischen Kirchen aus, mit der Sicherung 
seiner visuellen Integrität als oberstes Motiv. 
Insbesondere die UNESCO-Debatte der 2000er Jahre und die drohende Aberkennung des 
Weltkulturerbestatus haben mit den Pufferzonen für den Kölner Dom (2007) gemeinsam mit 
dem Höhenkonzept für die Innenstadt (2007) zwei bedeutsame und weiterhin gesetzte Plan-
werke, welche in dem neuen Instrument, dem räumlichen Plan, aufgehen und integriert werden. 
In den Wirkungsbereichen des Höhenkonzept 2007 und der Pufferzonen werden keine neuen 
Höhenentwicklungen vorgesehen. 
Daneben fließen hier die Sichtachsen bzw. der Sternenplan von 1998/2003 ein. Da die Sicht-
beziehungen zum Dom explizit Prüfgegenstände in den jeweiligen Qualifizierungsverfahren 
sind (0426/2023), werden hier zwar die Sichtpunkte aufgegriffen, eine Untersuchung der einzu-
haltenden Korridore aber der individuellen Untersuchung in der Projektentwicklung zugeschrie-
ben. 
Grundsatz 2: MÖGLICHKEITEN AN RINGEN UND INNEREM GRÜNGÜRTEL 
Die Ringe als gemischter verdichteter und gut angebundener Stadtraum bieten Rahmenbedin-
gungen für die Integration von Höhenentwicklungen, insbesondere im Sinne gemäßigter Ent-
wicklungen „in zweiter Reihe“, so wie es bereits im Bestand wiederzufinden ist.  
Diese Raumstruktur geht auf Festlegungen des Ringkonzepts 2009 zurück. Sie wird gefestigt 
durch historische städtebauliche akzentuierte Stadteingangssituationen im Bereich der Ringe 
und des Inneren Grüngürtels. Diese Stadteingangssituationen bieten die Möglichkeit qualitativer 
Orientierungspunkte in der Stadt. Die genaue Abgrenzung des Betrachtungsraums gegenüber 
der in Grundsatz 1 dargestellten Schutzzone, insbesondere entlang der Ringe, ist im weiteren 
Prozess zu klären. Ebenso wird das Ringkonzept 2009 geprüft und geht inhaltlich im neuen 
HEK auf. 
Der Grüngürtel selbst ist hierbei Ausschlussgebiet für weitere bauliche Entwicklungen. Vorha-
ben in dessen Kontext unterliegen erhöhten Anforderungen hinsichtlich klimatischer Auswirkun-
gen und Sichtbeziehungen.

4 
Grundsatz 3: BESONDERE PRÜFUNG AN KANTEN ZU GRÜNRÄUMEN 
Große Grünzonen sind im Hinblick auf ihre Verträglichkeit für Höhenentwicklung insbesondere 
zu prüfen. Dies betrifft den Inneren und Äußeren Grüngürtel sowie den Rhein. Hier sind klima-
tische Auswirkungen, Blickbeziehungen und Sichtbarkeit in besonderem Maße zu prüfen. We-
sentliche Grundlage sind hier Belange des Masterplan Grün und der Kölner Perspektiven 
2030+. 
Grundsatz 4: HÖHENENTWICKLUNG AN STADTACHSEN & ZUKUNFTSRÄUME 
Mit den Stadtachsen formulieren die „Kölner Perspektiven 2030+“ zentrale Entwicklungsberei-
che für die „Sicherung und Weiterentwicklung gesamtstädtischer und lokaler Nutzungen“ mit 
einer „Aufwertung stadträumlicher und städtebaulicher Qualitäten“.  
In Kombination mit den Lageeigenschaften der hieran befindlichen Stadtteilzentren sowie der 
leistungsfähigen Anbindung an das städtische ÖPNV -Netz (vgl. Qualitätskriterien HEK 
0426/2023) ergeben sich hier Räume, welche sich grundsätzlich für Höhenentwicklung als ge-
eignet zeigen.  
Grundsatz 5: HÖHENENTWICKLUNG IM RECHTSRHEINISCHEN KORRIDOR 
Der mit den Kölner Perspektiven 2030+ als Zukunftsraum formulierte rechtsrheinische Korridor 
wird über den Grundsatz 4 hinaus als eigene räumliche Einheit begriffen, deren Einzugsbereich 
durch die Frankfurter Straße geprägt ist. Diesen gilt es im Weiteren hinsichtlich seines räumli-
chen Umrisses und seiner Potenziale für Höhenentwicklungen genauer zu untersuchen ist. 
Grundsatz 6: MÖGLICHKEITEN AN CAMPUSSTANDORTEN MIT BESONDEREN ADRES-
SEN 
Sogenannte Campusstandorte werden im Sinne zusammenhängende Nutzungscluster in der 
Stadt als gesonderter Stadtbaustein verstanden und wurden bereits in den Kölner Perspektiven 
2030+ als solche definiert. An Gebieten wie der Messe, der Sporthochschule oder der Uni-Klinik 
wird hier Möglichkeit für ergänzende Höhenentwicklung gesehen. Hier bestehen Synergien zwi-
schen Adressbildung für ein neues Vorhaben und die Profilierung der bestehenden Lagen. 
Grundsatz 7: BESTEHENDE ENTWICKLUNGEN SIND GESETZT 
Bereits laufende Verfahren und bestehende Planungen für neue Hochpunktentwicklungen wer-
den vom HEK nicht mehr gesondert behandelt und als Setzung erachtet, jedoch sind noch un-
definierte Bereiche großräumiger Entwicklungen, wie etwa im Fall der Weststadt, mit dem HEK 
abzustimmen. 
Grundsatz 8: KLEINTEILIGE SIEDLUNGSBEREICHE SIND UNGEEIGNET 
Gewachsene kleinteilige bis dörfliche Siedlungsgebiete sind durch den KölnKatalog definiert. 
Diese werden im Sinne des HEK als grundsätzlich nicht geeignet für Höhenentwicklungen im 
Sinne des Auslösers (vgl. 0426/2023) erachtet. 
4. Entwurf des Räumlichen Plans 
Der Entwurf zum Räumlichen Plan für das HEK Innere Stadt visualisiert vorläufige Bereichsab-
grenzungen für die unter 3. formulierten Grundsätze.  
Der Entwurf differenziert hierbei zwei Raumtypen, welche die Diskussion und Erarbeitung des 
Räumlichen Plans leiten sollen. Die dem räumlichen Plan zu Grunde liegenden Raumtypen sind 
in Folge erläutert: 
 RAUMTYP I – Schutzbereich 
In diesen Bereichen sind neue Höhenentwicklungen grundsätzlich zu vermeiden. 
Schutzbereiche sind dabei sowohl die durch das Höhenkonzept 2007 als auch die Puf-
ferzonen für den Dom betroffenen Gebiete zum Schutze des Weltkulturerbes inklusive 
romanischer Kirchen sowie kleinteilige, dörfliche Siedlungstypologien gemäß dem Köln 
Katalog. 
 RAUMTYP II – Abwägungsbereich 
Der Abwägungsbereich umfasst drei Unterkategorien, die sich wie folgt definieren: 
1. Entwicklungsbereiche: 
Dies umfasst in konkreter Planung befindliche Gebiets- und Projektentwicklungen, wel-
che bereits als gesetzt betrachtet werden und sich in laufenden oder abgeschlossenen

5 
Qualifizierungsverfahren befinden. Diese werden im Rahmen des HEK als gesetzt er-
achtet. Sofern es sich hier bei Teilentwicklungen einer größeren Maßnahme handelt, 
wie z.B. im Falle des Max-Becker-Areals als Teil Weststadt, so wird das komplette Areal 
als möglicher Entwicklungsbereich betrachtet, den es im Weiteren zu präzisieren gilt. 
2. Möglichkeitsbereiche: 
Diese Räume zeichnen eine grundsätzliche Eignung für die Entwicklung neuer Hoch-
punkte aus. Möglichkeitsräume sind hierbei insbesondere Gebiete, die durch beste-
hende Konzepte als Entwicklungsschwerpunkte definiert sind, wie z.B. Zukunftsräume 
der Stadtstrategie oder sich aufgrund von Qualitäten und Lageeigenschaften wie z.B. 
leistungsfähige ÖPNV-Anbindung auszeichnen. 
3. Passivbereiche: 
Räume, die sich weder durch aktive Projekte noch durch die durchgeführte Analyse als 
für Höhenentwicklung geeignete Bereiche auszeichnen, dennoch aber nicht Schutzbe-
reiche gem. Raumtyp I darstellen.  
Jeder der unter 3. formulierten Grundsätze lässt sich den vier Bereichstypen zuordnen. Der 
räumliche Plan lässt hierüber eine unkomplizierte aber im Einzelfall methodisch herleitbare Ein-
ordnung für neue Projekte und Entwicklungen zu und ist als vorläufiger Entwurf der beigefügten 
Anlage 2 zu entnehmen. 
5. Prozessgestaltung 
Die begonnene Arbeitsweise und Einbindung der verschiedenen Akteursgruppen wird bis zur 
Fertigstellung des HEK in folgender Form weiterausgebaut werden. 
Prozessstruktur – das „lernende System“ 
Der Gesamtprozess zur Erarbeitung des HEK Köln folgt dem Ansatz des „lernenden Systems“. 
Dies will durch einen schrittweisen Beschluss von Arbeitsschritten einerseits dafür sorgen, dass 
in Teilschritten bereits eine städtische Handlungsfähigkeit gegenüber Vorhaben(trägern) ent-
steht, andererseits eine Grundlage für die gemeinsame Erarbeitung des HEK als Gesamtwerk 
geschaffen wird.  
Mit Beschluss 0426/2023 konnte hierdurch bereits ein vorläufiges Instrument zur Bewertung 
aktueller Hochhausvorhaben beschlossen werden, um Transparenz und Verbindlichkeit zu er-
zeugen, und kommt in laufenden Verfahren zur Anwendung.  
Der Beschluss von Grundsätzen für den Räumlichen Plan (2.) stellt den nächsten Teilschritt in 
der Erstellung des HEK dar. Der Räumliche Plan soll als Steuerungsinstrument und strategi-
sches Gegenstück zum Bewertungsinstrument aus vorherigem Beschluss wirken. 
Die Prozessgestaltung um die Teilschritte kann in der mit Anlage 2, Kap. 4 beigefügten Pro-
zessgrafik nachvollzogen werden. 
Arbeitsweise: 
Die Herangehensweise sieht stets die frühzeitige Beteiligung der Politik sowie das Einspeisen 
externer Expertise in die Erarbeitung vor. 
Aus dem o.g. Prinzip des „lernenden Systems“ ergibt sich eine Arbeitsweise die für jede der 
Teilprojektphasen, eine Abfolge von Arbeits- und Beteiligungsschritten vorsieht: 
 Das Arbeitsteam aus Verwaltung und beauftragten Unternehmen erarbeitet, aufbauend 
auf bestehenden Grundlagen und bisherigen Beschlüssen die Inhalte für die Projekte-
phase. 
 Die Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan dient als politisch-fachliches Gremium 
zur inhaltlichen Erarbeitung des HEK. Das Gremium setzt sich aus der Verwaltung, ex-
ternen ExpertInnen sowie VertreterInnen aus Politik zusammen. Im Begleitgremium wer-
den die Inhalte vorgestellt, diskutiert und anschließend überarbeitet. 
 Um insbesondere die Bezirksvertretungen der Stadt Köln in den Prozess einzubinden, 
ist ein regelmäßiger einstündiger digitaler Informationstermin geplant, in dem sich ihre 
Vertreter*innen über den Sachstand des Prozesses informieren können.

6 
 In einem gesonderten Fachsymposium sowie über Pressemitteilungen und die Online-
Präsenz des Projekts soll auch für die interessierte Stadtgesellschaft ermöglich werden, 
sich unkompliziert zum Prozess und zu den Hintergründen zu informieren und sich über 
niedrigschwellige Zugänge am Prozess zu beteiligen. 
Die hieraus entstehenden Arbeits- und Entscheidungskaskaden können der in Anlage 2, Kap. 
4 beigefügten Prozessgrafik entnommen werden.  
6. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Das HEK Köln trägt dazu bei, die Versiegelung von Freiflächen durch Steuerung von Höhen-
entwicklung im Stadtraum zu verringern. Daneben wird insbesondere eine nachhaltige, res-
sourcenschonende Bauweise begünstigt, sowie neue Bauvorhaben hinsichtlich Mobilitätsan-
bindung und Berücksichtigung ökologischer Aspekte qualifiziert. 
 
Anlagen 
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: HEK Grundsätze des Räumlichen Plans

Beratungsverlauf (10)

22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
29.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3276/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.03.2024
Erstellt
12.10.2023 18:19