3276/2023
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln
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Anlage 4 9.2.2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 22.01.2024 3276-2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 22.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2024 öffentlich 9.2.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans 3276/2023 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol- genden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß Anlage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei- tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen ungeändert zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Becker, Herr Wolters, Frau Krautz, Herr Hertel, Herr Schmitt)
Anlage 6 Beschluss BV Nippes vom 25.01.2024 zu 3276_2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 26.01.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 25.01.2024 öffentlich 9.2.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans 3276/2023 Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An- lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei- tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen ungeändert zustimmen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Linken einstimmig beschlossen.
Anlage 8 Beschluss BV 4 vom 29.01.2024 zu 3276_2023
1655 Zeichen
Geschäftsführung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Herr Schmitz (02-4)
Telefon: (0221) 221-94313
Fax: (0221) 221-94342
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de
Datum: 30.01.2024
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld vom 29.01.2024
öffentlich
10.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen
Plans
3276/2023
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An-
lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis.
Im Höhenentwicklungskonzept sollen verkehrliche Anbindungen als zusätzli-
cher Grundsatz berücksichtigt werden ("Grundsatz 9"). Hierbei sollten Hoch-
punkte insbesondere im direkten Umfeld von SPNV / ÖPNV-Haltepunkten mit
guter Radverkehrsinfrastruktur bzw. an den Straßen des MIV Grundnetzes er-
möglicht und bei fehlender Erschließung perspektivisch ausgeschlossen wer-
den. Insbesondere Gebiete im Umfeld von gebündelten SPNV bzw. ÖPNV-Um-
steigepunkten sollten als "Möglichkeitsbereich" definiert, Gebiet mit fehlender
schienengebundener Erschließung als "Ausschlussgebiete".
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 10 Beantwortung von Rückfragen aus Sitzung vom 01.02.2024
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ANLAGE 10 zur Beschlussvorlage 3276/2023 Beantwortung von Rückfragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsaus- schusses vom 01.02.2024: Städtebaulicher Masterplan Innenstadt - Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln ; hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans Im Vorabauszug der Niederschrift über die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.02.2024 sind folgende Fragen zur Beantwortung als Anlage durch die Verwaltung vermerkt: RM Schwanitz (Bündnis 9 0/ Die Grünen) begrüßt die Entwicklung des Vorhabens aus der Sicht seiner Fraktion und möchte die folgenden drei Fragen in Form einer Anlage zur Vor- lage beantwortet wissen: Er erkundigt sich, inwiefern es möglich ist, das Pri nzip des Schüsselkonzepts außerhalb des Gürtels anzuwenden. Des Weiteren stellt er fest, dass der Masterplan Stadt grün in den Grundsätzen nicht so stark bei diesem Vorhaben verankert sei und fragt nach dem Grund dafür. Zudem fragt er, wie die Ge wichtung der beide räumlich -thematischen Analy- sen zum ÖPNV ist. Er hebt hervor, dass der Fokus bei der dritten Frage auf der Stadtachse und dem ÖPNV liegt und nennt aus Sicht seiner Fraktion das gelungene Beispiel „Dürener Straße“. RM Weisenstein möchte wissen, aus welchem Grunde die beiden Gebiete Weststadt und LiebigQuartier / Gleisdreieck als Hochhauscampus vorgesehen sind? Stellungnahme der Verwaltung: 1) Anwendbarkeit des Schüsselkonzepts außerhalb des Gürtels Die Vision des sog. Schüsselkonzepts leitet sich aus dem Innenstadtkonzept von 1973 ab. Hierin wurde das Stadtbild Kölns anhand einer radialen Struktur um den Dom herum dar- gestellt und Aussagen für Höhenentwicklung bzw. Potenziale hierfür bis zum Inneren Grüngürtel im Zeichen der „autogerechten Stadt“ thematisiert. Die Inhalte des Schüsselkonzepts wurden in der Erarbeitung des HEK betrachtet. Die Lo- gik nach welcher die Stadt seitdem gewachsen ist und insbesondere die Komplexität nach welcher für das HEK Aussagen zu neuen Möglichkeitsräumen der Höhenentwicklungen – insbesondere au ch außerhalb des Grüngürtels – erarbeitet werden haben sich stark wei- terentwickelt. Eine Anwendung des Schüsselkonzeptes für den Bereich ab Grüngürtel ist daher weder zeitgemäß noch kann es die strategischen Steuerungsansprüche des Räum- lichen Plans abbilden. 2) Berücksichtigung des Masterplans Grün Die Belange des Masterplans Grün sind in der Erstellung des HEK eingeflossen und finden sich sowohl im Bewertungsinstrument 0426/2023 als auch den Grundsätzen des R äumli- chen Plans 3276/2023 wieder. Im o.g. Bewertungsinstrument werden über das Themenfeld „Klima“ gesonderte Qualitäts- kriterien für Freiraum, Stadtklima und Nachhaltigkeit formuliert. Für neue Höhenentwick- lungen sind hiermit erhöhte qualitative Anforderungen zu berücksichtigen. Diese sehen insbesondere Überprüfungen von Fallwinden, Verschattungen des direkten Umfelds und Schutz von Flora & Faun a sowie umgebender empfindlicher Nutzungen vor. Ziel ist die Sicherung und Schaffung qualitativer Freiräume und Einbindung von Aspekten der Schwammstadt im Kontext solcher Vorhaben. Auch auf gesamtstädtischer Ebene wird hier die Berücksichtigung von Frisch - und Kaltluftschneisen und Vermeidung neuer Hitzeinseln durch Dimensionierung, Standort und Form neuer Baukörper vorgegeben ( siehe 0426/2023 Anlage 2 , Seite 9). In den o.g. Grundsätzen des Räumlichen Plans wiederum stellt insbesondere der „Grund- satz 3: Besondere Prüfung an Kanten zu Grünräumen“ auf die Belange des Masterplan Grün ab. Hieraus ergeben sich für die Kanten zu Freiraumstrukturen wie den Inneren Grüngürtel oder den Rhein besondere Prüfbelange hinsichtlich klimatischer Auswirkun- gen, Aufenthaltsqualität und Sichtbeziehungen. 3) Gewichtung der räumlich -thematischen Analysen zum ÖPNV Der Einzugsbereich leistungsfähiger ÖPNV -Knotenpunkte ist ein wesentliches Kriterium für die Ausweisung von Möglichkeitsbereichen von Höhenentwicklung. In der räumlichen Analyse wurden daher sowohl Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs als auch der Stadtbahn betrachtet. Die nun formulierten Grundsätze stellen hierbei Querschnittsbetrachtungen verschiedener Belange dar, die ÖPNV-Erreichbarkeit findet sich daher als Teilaspekt in den Grundsätzen wieder. Insbesondere Grundsatz 4: Höhenentwicklung an Sta dtachsen stellt hierauf ab. Somit ist nicht grundsätzlich jede Fläche um einen Haltepunkt geeignet, entscheidend ist hier die Querschnittsbetrachtung mit z.B. individuellen Dichtezielen (KölnKatalog), dem Zentrenkonzept oder den Schutzzonen des Doms. Auch ohne eine Höhenentwicklung per Definition des HEK kann über eine grundsätzlich höhere Dichte eine optimale Flächenaus- nutzung erzielt werden – dies kann über die Festlegungen des KölnKatalogs nachvollzo- gen werden. 4) Einordnung der Weststadt und des Liebigquartiers als Hochhauscampus Die unter „Grundsatz 7: Bestehende Entwicklungen sind gesetzt“ dargestellten Gebiete eint, dass sie sich bereits in einem laufenden Qualifizierun gs- und Planungsverfahren be- finden. Die in der Plangrafik zum Grundsatz 7 rot dargestellten Bereiche verfügen bereits über konkretisierte Planungen, welche einen Hochpunkt vorsehen. Die Weststadt und das LiebigQuartier sind Entwicklungen, für die aus der Analyse des Höhenentwicklungskonzeptes die Möglichkeit gesehen wird, in Abhängigkeit der weiteren Planung, eine Höhenentwicklung vorzusehen. Diese sind daher als „Möglichkeitsräume“ einzuordnen. Für die laufenden Verfahren trifft das HEK daher keine stärk er bindenden Aussagen.
Anlage 13 Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 8.2.1, BV 8, 07.03.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 08.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.03.2024 öffentlich 8.2.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans 3276/2023 Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Be- schluss zu fassen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An- lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei- tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen ungeändert zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt.
Anlage 5 Auszug BV 1 Innenstadt vom 25.01.2024
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Geschäftsführung
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Frau Brohl
Telefon: (0221) 221-91709
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de
Datum: 29.01.2024
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung
Innenstadt vom 25.01.2024
öffentlich
3.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen
Plans
3276/2023
Ergänzter Beschluss (Änderungsanträge von B90/Die Grünen (Verkehr/ÖPNV)
und CDU (stadtbilddefinierende Silhouette):
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss
folgenden Beschluss zu fassen und fasst diesen Beschluss vorbehaltlich der
Beantwortung der Fragen bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An-
lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat auf, die folgende Maßgabe für
das weitere Vorgehen im Höhenentwicklungskonzept zu beschließen:
Im Höhenentwicklungskonzept sollen verkehrliche Anbindungen als zusätzli-
cher Grundsatz berücksichtigt werden ("Grundsatz 9"). Hierbei sollten Hoch-
punkte insbesondere im direkten Umfeld von SPNV / ÖPNV-Haltepunkten mit
guter Radverkehrsinfrastruktur bzw. an den Straßen des MIV Grundnetzes er-
möglicht und bei fehlender Erschließung perspektivisch ausgeschlossen wer-
den. Insbesondere Gebiete im Umfeld von gebündelten SPNV bzw. ÖPNV-Um-
steigepunkten sollten als "Möglichkeitsbereich" definiert, Gebiet mit fehlender
schienengebundener Erschließung als "Ausschlussgebiete".
Ergänzend zum Dom und den romanischen Kirchen ist die stadtbilddefinierende
Silhouette um St. Maria Himmelfahrt, die gotischen Kirchen Kartäuserkirche,
Antoniterkirche, Minoriten Kirche und mittelalterliche Stadttore zu erweitern.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung Frau Dr. Börschel
(SPD)
Fragen:
1. Entgegen der vielfach herbei fantasierten Engpässe im Bereich Büroraum,
mangelt es der Stadt faktisch an Wohnraum. In welchem Umfang gibt es
Hochbaupläne, die diesem Missverhältnis effektiv entgegenwirken könnten?
Wieviel Wohnfläche konnte seit der Kommunalwahl in Hochhäusern im Bezirk
Innenstadt realisiert werden?
2. Wie kann es der Stadt Köln nachhaltig gelingen, dass Hochhäuser einen deut-
lichen und nachvollziehbaren Mehrwert für die Allgemeinheit erzeugen und
somit zukünftig auf breitere Akzeptanz stoßen? Inwieweit lassen sich die be-
stehen Vorgaben zur Konzeptvergabe u.a. heranziehen, um zukünftig soziale
Nutzungen in Hochbauten verbindlich zu integrieren (Wohnen, Kultur, Sozial-
einrichtungen, Mehrgenerationenprojekte, etc.)?
3. Der exorbitant verdichte Stadtbezirk Innenstadt (124.000 Einwohner*innen auf
16,4 Quadratkilometern) gebietet es zwingend, auch vertikal zu denken und
zu planen. Zwecks effektiver Nutzung der begrenzten Flächen sind sowohl
ökologische Standards zu setzen als auch sozial integrative Ansätze zu för-
dern. Warum verzichten die Planungsbehörden darauf, entsprechende Krite-
rien zu Mischnutzungen und Nutzungsvielfalt in die Ausschreibungs-, Jury-
und Planfestellungs-Vorgaben zu nehmen?
4. Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass „Synergien zwischen Adress-
bildung für ein neues Vorhaben und die Profilierung der bestehenden Lagen“
(Grundsatz 6) in den sog. Campusstandorten nicht zu unerwünschten Auf-
wertungsprozessen, Mietsteigerungen, Verdrängungen, etc. führen (Mülheim-
Süd, Otto-Langen-Quartier)?
Anlage 12 Beantwortung von Rückfragen der BV8 SPD-Fraktion vom 28.02.2024
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ANLAGE 12 Beschlussvorlage 3276/2023 Stellungnahme Amt 61 zu Rückfragen der SPD-Fraktion, BV8 vom 28.02.2024: Städtebaulicher Masterplan Innenstadt - Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln; hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans In Folge wird die Beantwortung von Rückfra gen der SPD -Fraktion, BV8 vom 28.02.2024 durch die Verwaltung zur Kenntnis gegeben: Frage 1: Welche städtebaulichen Erw ägungen haben die Verw altung dazu bew ogen, im Grundsatz 5 eine Höhenentwicklung im Bereich der Frankfurter Straße für beson- ders erw ägensw ert zu halten? Es w ird um eine detaillierte Darstellung gebeten, die über den allgemein gehaltenen Verw eis auf die Kölner Perspektiven hinausgeht. Was unterscheidet aus Sicht der Verw altung d ie Situation auf der Frankfurter Straße von vergleichbaren Ac hsen im linksrheinischen Köln ( etw a Gürtel oder Äußere Kanal- straße, die im Konzept offenbar auch nicht als Verkehrsachsen angesehen w erden)? Antwort 1: Die mit den Grundsätzen zum Räumlichen Plan dargestellten Gebietstypen sind eine abstrakte Darstellung städtischer Räume anhand derer in einem ersten Schritt formuliert wird: Wo wollen wir in Folge über mögliche Höhenentwicklungen re- den und wo schließt es sich bereits jetzt grundsätzlich aus? Der in Grundsatz 5 dargestellte Einzugsbereich lehnt sich hierbei an die Formulierung der Stadtstrategie an. Der Zukunftsraum Frankfurter Straße wird als stadtbedeutsamer Zukunftsraum und Entwicklungskorridor festgestellt. Das Höhenentwicklungskonzept sieht konkret die besonderen Potenziale in: Lage- gunst durch starke infrastrukturellen Anbindung, besondere Bedeutung der Frankfurter Straße als regionaler Korridor, anliegende Stadtteilzentren sowie bestehende Impuls- geber in deren Einzugsbereich. In Folge soll unter Einbezug der Bezirksvertretungen eine genauere Betrachtung und Differenzierung der jeweiligen Räume sowie deren individuellen Potenziale stattfinden. Frage 2: Wie soll der Betrachtungsraum im Detail räumlich eingegrenzt sein (auch der Plan in höherer Auflösung lässt dies w eiterhin nicht erkennen). Warum w urde genau diese räumliche Begrenzung gew ählt? Antwort 2: Der in Grundsatz 5 gewählte Darstellungsbereich soll vermitteln, dass hier Potenziale nicht nur in direkter Adresse der Frankfurter Straße, sondern auch in einem größeren Betrachtungsbereich derer erachtet werden. Dies stellt zudem auf die beste- hende Logik der erweiterten Frankfurter Straße ab – hier orientieren sich insbesondere gewerbliche Einheiten in Clustern/Gruppen. Wie oben erwähnt soll eine kleinteilige Betrachtung der Frankfurter Straße im weiteren Arbeitsprozess hier erst noch ein dif- ferenzierteres Raumbild mitsamt individuellen Entwicklungszielen erzeugen. Frage 3: Welche Besonderheiten ergeben sich, wenn Grundsätze/Achsen aufeinan- dertreffen, z. B. im Bereich Frankfurter Straße/ Olpener Straße? Ergibt sich allein dar- aus eine besondere Geeignetheit für Hochpunkte? Antwort 3: An Schnittstellen von Grundsätzen/Achsen treffen auch besondere Lage- eigenschaften ergänzend aufeinander. Konkret bildet sich im Bereich Frankfurter/Ol- pener Straße daher auch ein Knotenpunkt aus, der eine besondere infrastrukturelle Lagegunst aufweist. Dennoch greift hier auch der besondere Prüfbedarf entlang von Grünräumen (Grundsatz 3). Frage 4: Wie ist der Stand der Prüfungen zur luftrechtlichen Zulässigkeit (Einflug- schneise FKB)? Antwort 4: Die luftrechtliche Zulässigkeit fließt selbstverständlich als Bindung in die fortlaufende Konkretisierung des Räumlichen Plans ein und bildet somit Belang für Höhenbegrenzungen insbesondere im Rechtsrheinischen. Frage 5: Insbesondere im Stadtteil Kalk haben in den vergangenen Jahren im erheb- lichen Umfang Nachverdichtungen durch Wohnungsbau stattgefunden bzw . sind in Planung/ Realisierung. Es erscheint insow eit nicht gesichert, dass w eitere Verdichtun- gen durch Hochpunkte i m Bezirkszentrum Kalk bzw . entlang der Kalker Hauptstraße/ Olpener Straße ohne nachhaltige V erbesserung von Infrastruktur ( Verkehr, Bildung etc.) oder Einrichtung von Grünflächen noch umsetzbar sind. Wie w ird mit dieser Prob- lematik im w eiteren Prozess umgegangen? Antwort 5: Auch die Kalker Hauptstraße weist eine Lagegunst für Dichte bzw. Höhe auf. Der weitere Prozess nimmt eine kleinräumige Betrachtung der in den Grundsätzen dargestellten Gebietsumgriffe vor, sodass hier die „Möglichkeitsbereiche“ auch räu m- lich genauer differenziert werden. Dass grundsätzlich für jedes Vorhaben auch eine besondere Prüfung der Eignung hin- sichtlich verkehrlicher Erschließung oder auch freiräumlicher Verträglichkeit bereits in einem frühen Zeitpunkt am konkreten Projekt vorzuweisen ist, ist durch das im vergan- genen Jahr bereits beschlossene vorläufige Bewertungsinstrument (0426/2023) (An- lage 2) des Höhenentwicklungskonzepts vorgeschrieben. Frage 6: Es w ird um eine vollständige Legende des Plans auf Seite 17 der Anlage 2.1 (Konzept HEK 2023) gebeten. Insbesondere: w as w ird mit dem w aagerecht gestrichel- ten Bereich links und rechts der Frankfurter Straße dargestellt? Antwort 6: Hier handelt es sich um einen redaktionellen Fehler. Der gestrichelte Be- reich ist dem Legendeneintrag „Rechtsrheinische Potenziale“ zuzuordnen und stellt eine Verräumlichung der unter Grundsatz 5 erläuterten Potenziale dar. Frage 7: Mit w elcher Geschossigkeit w ird bei der Höhenentw icklung in Kalk und Hö- henberg gerechnet? Antwort 7: Eine Annäherung an mögliche bzw. angemessene Höhengrenzen in Teil- bereichen der Stadt soll im weiteren Prozess unter Einbezug der BVen diskutiert und gemeinsam erarbeitet werden.
Anlage 11 Auszug aus der Niederschrift der BV 6 3276_2023 Sitzung vom 01.02.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Raschke Telefon: (0221) 0221 221 96312 Fax: (0221) E-Mail: Anja.Raschke@STADT- KOELN.DE Datum: 06.03.2024 Auszug aus der Niederschrift der 38. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 01.02.2024 öffentlich 9.2.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans 3276/2023 Bezirksvertreter Roth (Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich) regt folgende Ergänzung an: „Die BV 6 w ünscht ein Höhenentw icklungskonzept für den Stadtbezirk Chorw eiler.“ Bezirksvertreter Schlimgen (FDP) beantragt Einzelabstimmung. Herr Bezirksbürgermeister Zöllner lässt zunächst über den Ergänzungsantrag, im Fol- genden über die Beschlussvorlage und abschließende über den geänderten Gesamt- beschluss abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsbeschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An- lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei- tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen ungeändert zustimmen. Die BV 6 wünscht ein Höhenentwicklungskonzept für den Stadtbezirk Chorwei- ler. Abstimmungsergebnis: Abstimmung über den Ergänzungsantrag: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreter Schlimgen (FDP) Abstimmung über den ergänzten Beschlussvorschlag: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Schlimgen (FDP)
Anlage 7 Beschluss BV 3 vom 29.01.2023 zu 3276_2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 30.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 29.01.2024 öffentlich 9.2.4 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans 3276/2023 geänderter Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An- lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei- tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen ungeändert zustimmen. Bezüglich der Sichtpunkte und Sichtachsen ist klarzustellen, dass in Anlage 2 Grundsatz 1 Sichtpunkte und Sichtachsen nicht abschließend dargestellt sind, etwa durch die Formulierung: „Daneben fließen hier Sichtachsen … ein. Da die Sichtbeziehungen zum Dom explizit Prüfgegenstände in den jeweiligen Qualifizierungsverfahren sind (0426/2023), werden hier zwar wesentliche Sichtpunkte aufgegriffen, eine Unter- suchung der einzuhaltenden Korridore aber der individuellen Untersuchung in der Projektentwicklung zugeschrieben.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt nicht anwesend: Herr Dr. Reinartz (FDP)
Anlage 2 HEK Grundsätze des Räumlichen Plans
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 1 Anlage 2 zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT Grundsätze des Räumlichen Plans Dezernat für Planen und Bauen Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt 61 Folie 3 1| Einführung und Ziele AN/0384/2020 Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) Erweiterter Betrachtungsraum LINKSRHEINISCHE INNENSTADT „INNERE STADT“ ÄUßERER GRÜNGÜRTEL Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 2 Inhalt Zielstellung und Anlass Rückblick & Sachstandsbericht Grundsätze des Räumlichen Plans Grundlage zur Erarbeitung eines Instruments Entwurf des Räumlichen Plans Gebietstypen & Entwicklung Prozessgestaltung Prozessstruktur & Arbeitsweise 1 2 3 4 3 5 15 18 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 3 Kapitel 1 - Zielstellung & Anlass Rückblick & Sachstandsbericht Die vorliegende Vorlage dient dem Beschluss von Grundsätzen für den räumlichen Plan des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt (HEK). Diese sollen einen ersten Konsens über die zu steuernden Inhalte des HEK darstellen, und haben als Funktion: • Den Ausbau der städtischen Rahmenbedin - gungen gegenüber Höhenentwicklungen, anknüpfend an den vorherigen Beschluss eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023) • Die Schaffung einer Grundlage für die Er - stellung des Räumlichen Plans für das HEK. Dieses soll in Folge ausgearbeitet werden und langfristig als Planwerk und Instrument für die Steuerung der Höhenentwicklung von Vorhaben dienen. Die Grundsätze sind hierbei nicht abschließend, sondern stellen eine vorläufige und im weiteren Prozess auszudifferenzierende Basis für die ge- meinsame Erarbeitung des räumlichen Plans dar. Anlass Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der Haupt-ausschuss die Verwaltung ein Höhen - entwicklungskonzept (HEK) für den links- und rechtsrheinischen Bereich innerhalb des Äuße - ren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. Bestehende Planwerke, wie z.B. das Höhen - konzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt werden. Zudem gilt es, Qualitätskriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu entwickeln sowie die Fachöffentlichkeit und die Stadtgesellschaft zu beteiligen. In einem ersten Schritt hat die Verwaltung in 2020 verschiedene europäische Metropolen - wie z.B. Berlin, München und Wien - in Bezug auf ihre Instrumente und Konzepte zur Steue - rung der Höhenentwicklung recherchiert und analysiert. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde daran anschließend als Auftakt am 17.04.2021 ein Fachsymposium durchgeführt. Darüber hinaus wurde sich anhand von Refe - renzen aus anderen Städten der Formulierung eines räumlichen Ansatzes, eines Bewertungs - instruments sowie der Gestaltung eines Prozes- ses zur Erstellung des HEK Köln angenähert. Die Ergebnisse wurden am 29.09.2022 als Mit - teilung MT 2640/2022 im Stadtentwicklungsaus- schuss vorgestellt. In Folge dessen hat die Verwaltung ein vorläufi - ges Bewertungsinstrument, bestehend aus Aus- löser (Wofür gilt das Instrument?), Qualitätskri - terien (Welche Qualitäten für neue Projekte?) und Planungsstufen (Welches Verfahren soll durchlaufen werden?) entwickelt und dieses im Rahmen der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan am 25.11.2022 vor- gestellt und intensiv diskutiert. Die Ergebnisse dessen führten mit Vorlage 0426/2023 zum Beschluss des vorläufigen Be - wertungsinstruments im Stadtentwicklungsaus - schuss am 04.05.2023. Gleicherweise wurde hier der Bedarf zur Beauftragung eines externen Unternehmens festgestellt. Das Vergabeverfah- ren wurde im Sommer 2023 durchgeführt und der Auftrag im August erteilt. Als nächster Meilenstein in der Erstellung des HEK ist der Beschluss von Grundsätzen für den Räumlichen Plan definiert. Gemeinsam mit dem beauftragen Büro ASTOC, Köln mit urbanista, Hamburg als Nachunternehmerin hat die Verwal- tung diese erarbeitet und mit externen Expert*In- Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 4 Abb. 1: Darstellung Lernendes System & Meilensteine Beschluss Qualitätsstandards 1. Quartal 2023 Ziel: Grundsatzbeschluss Zonenplan 4. Quartal 2023 HEK Innere Stadt Räumliche Ebene Zonenplan Qualitative Ebene Qualitätsstandards Beschluss AN 0384/2020 I/ 2020; Auftrag Höhenentwicklung- konzept Innere Stadt „lernendes System“ nen und politischen Vertreter*Innen aus dem Stadtentwicklungsausschuss und den Bezirks - vertretungen in der 34. Sitzung der Lenkungs - gruppe Masterplan am 10.11.2023 gemeinsam diskutiert und ausgearbeitet. Wie bereits dargestellt, dient die vorliegende Vorlage dem Beschluss von Grundsätzen, um einerseits die städtischen Rahmenbedingungen in Bezug auf Höhenentwicklungen auszubauen und gleicherweise eine Grundlage für die Ent - wicklung des räumlichen Plans zu schaffen. Des Weiteren wird ein Entwurf zum Räum - lichen Plan zur Kenntnis gegeben, der hierbei die Grundsätze als ein Planwerk visualisiert und den Arbeitsstand darstellt. Im Abschnitt Prozessgestaltung ist dargestellt, wie sich der weitere Erarbeitungsprozess und die Entwicklung des Räumlichen Plans im wei - teren Projektverlauf darstellen. Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 5 Kapitel 2 - Grundsätze des Räumlichen Plans Grundlage zur Entwicklung des Instruments Die Grundsätze des Räumlichen Plans sollen, anknüpfend an das vorläufige Bewertungsinst - rument (0426/2023), den nächsten Teilschritt in der Erarbeitung des HEK als Gesamtkonzept darstellen. Die somit formulierten Grundsätze wurden durch Analyse und Auswertung sämtlicher bestehender Grundlagen und einer integrierten räumlichen Analyse derer abgeleitet. Analysegegenstän - de waren insbesondere bestehende städtische Konzepte, Beschlüsse und bisherige Arbeits - stände aus dem Arbeitsprozess zum HEK. Die Übersicht der Analysekarten sowie die Grundsätze des räumlichen Plans im Detail sind in Folge aufgeführt: Abb. 2: Methodik zur Entwicklung des Räumlichen Plans Methodische Vorgehensweise - Gesamtübersicht Steuernde Instrumente und Beschlüsse Rahmengebende Konzepte Grundlagen Räumliche und thematische Analyse Grundsätze, räumliche Zuordnung und Raumtypen Räumlicher Plan und Qualitätskriterien Standorte Hochhäuser Schutzzone Innenstadt Sichtachsen Stadtachsen Zentren Ringstraßen Dichte ÖPNV Campusgebiete Entwicklungsgebiete Abwägungs- bereiche Schutzbereich HEK Köln 2023 Räumlicher Plan Höhenentwicklungskonzept + Qualitätskriterien Räumliche und thematische Analyse Räumliche Zuordnung (Raumgerüst) und 8 Grundsätze Raumtypen der Höhenentwicklung I II Entwicklungsbereich Möglichkeitsbereich Passivbereich 1. Schutz Weltkulturerbe und Sichtachsen Dom 2. Möglichkeit an Ringen und Innerem Grüngürtel 3. Kante zu Grünräumen 4. Stadtachsen und Zukunftsräume 5. Rechtsrheinischer Korridor 6. Möglichkeit an Campusstandorte 7. Bestehende Entwicklungen 8. Siedlungsbereiche 1534. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan, 10.11.2023 STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C Ausgangslage Räumlicher Plan März/Mai 2023 - Anlage zum Beschluss 0426/2023 STADTRAUM & GESTALTUNG NUTZUNG VERNETZUNG KLIMA + Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 1 Anlage 2 zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT Prozessschema & Bewertungsinstrument Dezernat für Planen und Bauen Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt 61 Folie 3 1| Einführung und Ziele AN/0384/2020 Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) Erweiterter Betrachtungsraum LINKSRHEINISCHE INNENSTADT „INNERE STADT“ ÄUßERER GRÜNGÜRTEL 1534. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan, 10.11.2023 STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C Ausgangslage Räumlicher Plan März/Mai 2023 - Anlage zum Beschluss 0426/2023 STADTRAUM & GESTALTUNG NUTZUNG VERNETZUNG KLIMA + Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 1 Anlage 2 zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT Prozessschema & Bewertungsinstrument Dezernat für Planen und Bauen Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt 61 Folie 3 1| Einführung und Ziele AN/0384/2020 Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) Erweiterter Betrachtungsraum LINKSRHEINISCHE INNENSTADT „INNERE STADT“ ÄUßERER GRÜNGÜRTEL 1534. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan, 10.11.2023 STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C Ausgangslage Räumlicher Plan März/Mai 2023 - Anlage zum Beschluss 0426/2023 STADTRAUM & GESTALTUNG NUTZUNG VERNETZUNG KLIMA + Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 1 Anlage 2 zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT Prozessschema & Bewertungsinstrument Dezernat für Planen und Bauen Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt 61 Folie 3 1| Einführung und Ziele AN/0384/2020 Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) Erweiterter Betrachtungsraum LINKSRHEINISCHE INNENSTADT „INNERE STADT“ ÄUßERER GRÜNGÜRTEL 1534. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan, 10.11.2023 STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C STUFE 1 Eignungsprüfung STUFE 2 Qualifizierungsverfahren Maßstabsebene Gesamtstadt Quartier Objekt Aspekte des Hochhauses in der Stadt Der städtebauliche Entwurf… Der architektonische Entwurf… Handlungsfelder Stadtraum und Gestaltung STADTBILDVERTRÄGLICHKEIT Untersuchung markanter Sichtachsen und aussagekräftiger Sichtbeziehungen. Der Dom setzt hierbei mit 154m die Höhenobergrenze für neue Vorhaben. … berücksichtigt die Erkenntnisse der Sichtachsenprüfung und komponiert wohl proportioniert Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes …. gestaltet qualitätsvoll Sockel, Schaft und oberen Abschluss des Gebäudes BAUKÖRPER Blickbeziehungen / Wahrnehmung aus Fußgänger*innenperspektive. Wirkung der Gebäudekubatur in seinem städtischen Kontext wird dargestellt … integriert Technikaufbauten und Tiefgaragenzufahrten in die Gebäudekubatur … integriert die Technikaufbauten. … gestaltet die Dachfläche im Sinne einer 5. Fassade. ANSPRUCH Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch höchster baulicher & qualitativer Standards. … formuliert grundlegende Aussagen zu Materialität und Fassade. … stellt die Einordnung in den städtebaulichen Kontext anhand verschiedener Ansichten dar … überzeugt durch besonders hohe Qualität der Fassadengestaltung im architektonischen Detail und bestätigt dies im Vorfeld auch mittels einer Tag-/ Nachtsimulation. …gestaltet die Verzahnung mit dem öffentlichen Raum. Nutzung NUTZUNGSMISCHUNG Mischnutzung entweder innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes … vermeidet ein monofunktionales Gebäude und beschreibt eine vielseitige Nutzungskomposition. … ergänzt sinnvoll die Nutzungen im städtebaulichen Kontext … setzt in der architektonischen Ausgestaltung eine angemessene Nutzungskomposition um ÖFFENTLICHER MEHRWERT Stellt einen Mehrwert für die gesamte Stadt dar, insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen. … integriert lebendige Nutzungen (insbesondere in der Sockelzone und im Dachgeschoss), die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung … setzt die Ziele im Sinne einer qualitätvollen und offenen Ausgestaltung um FLEXIBILITÄT Aspekte einer langfristigen Nutzbarkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes werden berücksichtigt. … Konkretisierung im städtebaulichen Entwurf und Entwicklungsprinzipien … Umsetzung in architektonischer Ausgestaltung (z.b. Flexibilität, Modularität) Vernetzung EINBINDUNG UMWELTVERBUND Standortprüfung im Sinne einer hochleistungsfähigen Anbindung an den Umweltverbund (z.B. Entfernung zu ÖPNV- Knotenpunkt/ Radschnellweg ca. 300 - 500m) … ist optimal in das städtische Fuß-/ Radwegenetz eingebunden … erzeugt in seiner Ausgestaltung keine räumlichen Barrieren und fördert Durchlässigkeit und Wegeverbindungen insbesondere für Fuß- und Radverkehr … bildet eindeutige Schnittstellen zum direkten Umfeld aus FÖRDERUNG FUß- UND RADVERKEHR Neue Hochhausstandorte erzeugen so wenig wie möglich neue MIV-Belastung für die Stadt … schafft Bedingungen, die eine größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr bestärken MOBILITÄTSWENDE Innovatives Mobilitätskonzept zahlt auf Mobilitätswende ein, bspw. mit reduzierter Stellplatzzahl, öffentlich zugänglichen Mobilitätsstationen … setzt die Ansprüche des Mobilitätskonzeptes um (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation) … zeigt baulich-entwerferische Lösungen auf für: - eine reduzierte Stellplatzzahl umzusetzeb(Faktor 0,5) - die Integration einer Mobilitätsstation - für gut gestaltete Parkierungsmöglichkeiten Klima FREIRAUM Überprüfung der Auswirkung von Fallwinden und Verschattung auf das direkte Umfeld sowie Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität (Stichworte: Schutz von Flora/ Fauna, Wohnnutzung, soziale Infrastruktur etc.) … hält die Vorgaben aus Eignungsprüfung ein, wie bspw. max. Höhe, Standort, Ausrichtung … erzeugt qualitative Freiräume in seinem Umfeld (z.B. durch Vermeidung Fallwinde/Verschattung, Regenwassermanagement) STADTKLIMA Überprüfung der Auswirkung auf Frischluft- /Kaltluftschneisen hinsichtlich Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung. … schützt/ fördert in Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Ausrichtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen … fördert Retention … vermeidet bestmöglich zusätzliche Aufheizung … fördert Verdunstungskälte NACHHALTIGKEIT Absichtserklärung für Nachhaltigkeitszertifizierung, allgemeine Aussagen zum Umgang mit Bau- und Rohstoffen, Retention. Einhaltung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln … begünstigt eine spätere positive Gesamtbilanz/ Nachhaltigkeitszertifizierung … berücksichtigt einen möglichen Austausch von Wärme oder Energie im Quartier … Ressourcenschonende Bauweise sowie energetische Bilanzierung und Konstruktionsweise sind zukunftsweisend und erreichen den Standard der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln oder besser, ggf. Zertifizierung DGNB platin … Die verwendeten Materialien und Konstruktionsweisen sind bestmöglich kreislauffähig, z.B. Cradle-to-Cradle C2C Ausgangslage Räumlicher Plan März/Mai 2023 - Anlage zum Beschluss 0426/2023 STADTRAUM & GESTALTUNG NUTZUNG VERNETZUNG KLIMA + Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 1 Anlage 2 zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT Prozessschema & Bewertungsinstrument Dezernat für Planen und Bauen Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt 61 Folie 3 1| Einführung und Ziele AN/0384/2020 Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) Erweiterter Betrachtungsraum LINKSRHEINISCHE INNENSTADT „INNERE STADT“ ÄUßERER GRÜNGÜRTEL Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 6 Abb. 3: Übersicht der räumlich-thematischen Analysen als Grundlage Räumlich-thematische Analyse heutige Hochhaus- standorte Ringstraßen Entwicklungsgebiete Schutzzone Innenstadt Dichte Sichtachsen ÖPNV - Stadtbahn Stadtachsen ÖPNV - RE & S-Bahn Zentren Sondergebiete Übersicht: Räumlich-Thematische Analyse Fundament zur Erarbeitung der Grundsätze für die Entwicklung eines räumlichen Plans. Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 7 Die weitreichende Geschichte der Kölner Höhen - entwicklung geht seit jeher vom Dom und seiner stadtbilddefinierenden Silhouette inklusive der roma- nischen Kirchen aus, mit der Sicherung seiner visu - ellen Integrität als oberstes Motiv. Insbesondere die UNESCO-Debatte der 2000er Jah- re und die drohende Aberkennung des Weltkulturer - bestatus haben mit den Pufferzonen für den Kölner Dom (2007) gemeinsam mit dem Höhenkonzept für die Innenstadt (2007) zwei bedeutsame und weiter - hin gesetzte Planwerke, welche in dem neuen Instru- ment, dem räumlichen Plan, aufgehen und integriert werden. In den Wirkungsbereichen des Höhenkon - zept 2007 und der Pufferzonen werden keine neuen Höhenentwicklungen vorgesehen. Daneben fließen hier die Sichtachsen bzw. der Ster- nenplan von 1998/2003 ein. Da die Sichtbeziehun - gen zum Dom explizit Prüfgegenstände in den je - weiligen Qualifizierungsverfahren sind (0426/2023), werden hier zwar die Sichtpunkte aufgegriffen, eine Untersuchung der einzuhaltenden Korridore aber der individuellen Untersuchung in der Projektentwicklung zugeschrieben. Überlegungen: • Schutz des Weltkulturerbes Dom • Pufferzone Dom bleibt unberührt • Hochhäuser innerhalb der Sichtachsen unter- liegen erhöhten Anforderungen und einer zusätzlichen Prüfung im Rahmen einer Sicht- feldstudie Zugrundeliegende Konzepte: • Festigung Höhenkonzept Innenstadt 2007 (max. 35m / keine Hochhäuser) • Pufferzone Weltkulturerbe 2006 Sichtachsenplan 1998/2003 Ausblick für das HEK: • Definition Schutzbereich: keine Höhenent- wicklung • Genaue Prüfung der Sichtachsen bei neuen Hochpunktprojekten 1 Der Schutz des Weltkulturerbes bleibt bestehen / Die Sichtbeziehung zum Dom werden respektiert Grundsatz 1 Sichtpunkt Sichtachse zum Dom Abb. 4: Grundsatz 1 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 8 Die Ringe als gemischter verdichteter und gut ange - bundener Stadtraum bieten Rahmenbedingungen für die Integration von Höhenentwicklungen, insbeson - dere im Sinne gemäßigter Entwicklungen „in zweiter Reihe“, so wie es bereits im Bestand wiederzufinden ist. Diese Raumstruktur geht auf Festlegungen des Ringkonzepts 2009 zurück. Sie wird gefestigt durch historische städtebauliche akzentuierte Stadtein - gangssituationen im Bereich der Ringe und des In - neren Grüngürtels. Diese Stadteingangssituationen bieten die Möglichkeit qualitativer Orientierungs - punkte in der Stadt. Die genaue Abgrenzung des Betrachtungsraums gegenüber der in Grundsatz 1 dargestellten Schutzzone, insbesondere entlang der Ringe, ist im weiteren Prozess zu klären. Ebenso wird das Ringkonzept 2009 geprüft und geht inhalt - lich im neuen HEK auf. Der Grüngürtel selbst ist hierbei Ausschlussgebiet für weitere bauliche Entwicklungen. Vorhaben in dessen Kontext unterliegen erhöhten Anforderungen hin - sichtlich klimatischer Auswirkungen und Sichtbezie - hungen. Überlegungen: • Ringe als gemischter verdichteter und gut an- gebundener Stadtraum vertragen Hochhäuser (in zweiter Reihe), bietet gute Rahmenbedin- gungen für die Integration von Hochpunkten • anknüpfen: Es bestehen gemäßigte Höhen- entwicklungen (2. Reihe) Ringe, Ringkonzept 2009 formuliert bereits Hochpunkte • historisch städtebaulich akzentuierte Stadtein- gangssituationen im Bereich Innerer Grüngür- tel und Ringen • Innerer Grüngürtel mit Blick auf Stadtmarken in 2. + 3. Reihe als qualitative Orientierungs- punkte in der Stadt • Freihaltung der definierten Grüngürtelflächen • Überprüfung der Sichtbeziehungen und Klima- bedingungen zum Inneren Grüngürtel Zugrundeliegende Konzepte: • Kölner Perspektiven 2030+ • Ringkonzept 2009 • Schüsselprinzip Ausblick für das HEK: • Qualitätskriterien sind zu definieren (z.B. Schnittstelle ÖPNV/ Stadtachsen Stadtpers- pektive / Sicht aus Grünraum heraus) 2 Möglichkeit der Höhenentwicklung an Ringen und Innerem Grüngürtel Grundsatz 2 Abb. 5: Grundsatz 2 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 9 Große Grünzonen sind im Hinblick auf ihre Verträg - lichkeit für Höhenentwicklung insbesondere zu prü - fen. Dies betrifft den Inneren und Äußeren Grüngürtel sowie den Rhein. Hier sind klimatische Auswirkun - gen, Blickbeziehungen und Sichtbarkeit in besonde - rem Maße zu prüfen. Wesentliche Grundlage sind hier Belange des Masterplan Grün und der Kölner Perspektiven 2030+. Überlegungen: • großen Grünzonen im Hinblick auf ihre Ver- träglichkeit zur Höhenentwicklung besonders zu überprüfen • insbesondere Klimaaspekte, Sichtbarkeit, Blickbeziehungen etc. müssen betrachtet und berücksichtigt werden Zugrundeliegende Konzepte: • Kölner Perspektiven 2030+ • Masterplan Grün Ausblick für das HEK: • Qualitätskriterien sind zu definieren 3 Besondere Prüfung an Kanten zu Grünräumen Grundsatz 3 Abb. 6: Grundsatz 3 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 10 Mit den Stadtachsen formulieren die „Kölner Pers - pektiven 2030+“ zentrale Entwicklungsbereiche für die „Sicherung und Weiterentwicklung gesamtstädti - scher und lokaler Nutzungen“ mit einer „Aufwertung stadträumlicher und städtebaulicher Qualitäten“. In Kombination mit den Lageeigenschaften der hier - an befindlichen Stadtteilzentren sowie der leistungs - fähigen Anbindung an das städtische ÖPNV-Netz (vgl. Qualitätskriterien HEK0426/2023) ergeben sich hier Räume, welche sich grundsätzlich für Höhenent- wicklung als geeignet zeigen. Überlegungen: • Betonung der Stadtachsen, Erhöhung der Nutzungsmischung, Nähe Zentren, Lagegunst ÖPNV • eigene Logik des Rechtsrheinischen -> hier geht mehr • größere Körnungen in der Stadtstruktur ermög- lichen andere Maßstäblichkeiten Zugrundeliegende Konzepte: • Kölner Perspektiven 2030+ Ausblick für das HEK: • Definition Entwicklungsgebiete • Qualitätskriterien an exponierten Standorten sind zu definierten (z.B. Stadtachsen Stadt- perspektive, Sicht aus Freiräumen) 4 Höhenentwicklung an Stadtachsen & Zukunftsräumen Grundsatz 4 Abb. 7: Grundsatz 4 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 11 Der mit den Kölner Perspektiven 2030+ als Zukunfts- raum formulierte rechtsrheinische Korridor wird über den Grundsatz 4 hinaus als eigene räumliche Ein - heit begriffen, deren Einzugsbereich durch die Frank- furter Straße geprägt ist. Diesen gilt es im Weiteren hinsichtlich seines räumlichen Umrisses und seiner Potenziale für Höhenentwicklungen genauer zu un - tersuchen ist. Überlegungen: • Zukunftsraum Rechtsrheinischer Korridor als räumliche Einheit begreifen Zugrundeliegende Konzepte: • Kölner Perspektiven 2030+ Ausblick für das HEK: • Definition Entwicklungsgebiete • Qualitätskriterien an exponierten Standorten sind zu definierten (z.B. Stadtachsen Stadt- perspektive, Sicht aus Freiräumen) 5 Höhenentwicklung im rechtsrheinischen Korridor Grundsatz 5 Abb. 8: Grundsatz 5 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 12 Sogenannte Campusstandorte werden im Sinne zu - sammenhängende Nutzungscluster in der Stadt als gesonderter Stadtbaustein verstanden und wurden bereits in den Kölner Perspektiven 2030+ als solche definiert. An Gebieten wie der Messe, der Sporthoch- schule oder der Uni-Klinik wird hier Möglichkeit für ergänzende Höhenentwicklung gesehen. Hier beste- hen Synergien zwischen Adressbildung für ein neu - es Vorhaben und die Profilierung der bestehenden Lagen. Überlegungen: • Campusgebiete als zusammenhängende Nut- zungscluster der Stadt • Ergänzung von Hochhäusern möglich • Synergien zwischen der Adressbildung für neues Hochhaus und Profilierung bestehender Lagen Zugrundeliegende Konzepte: • Kölner Perspektiven 2030+ Ausblick für das HEK: • Definition Campusgebiete • Qualitätskriterien im Sinne der Adressbildung sind zu definieren 6 Möglichkeit der Höhenentwicklung an Campusstandorten mit besonderen Adressen Grundsatz 6 Abb. 9: Grundsatz 6 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 13 Bereits laufende Verfahren und bestehende Planun - gen für neue Hochpunktentwicklungen werden vom HEK nicht mehr gesondert behandelt und als Set - zung erachtet, jedoch sind noch undefinierte Berei - che großräumiger Entwicklungen, wie etwa im Fall der Weststadt, mit dem HEK abzustimmen. Überlegungen: • bereits laufende Verfahren und bestehende Pla- nungen mit Hochpunktentwicklungen werden von dem Höhenentwicklungskonzept nicht mehr angetastet - die Masterpläne haben Bestand • anstehenden kommenden Planungen und neuen Entwicklungsgebieten ist das HEK zu- grundezulegen Zugrundeliegende Konzepte: • Kölner Perspektiven 2030+ • laufende Planungen und Qualifizierungsver- fahren Ausblick für das HEK: • Definition der Entwicklungsgebiete - neue Qualifizierungsverfahren 7 Bestehende Entwicklungen sind gesetzt / Neue zu definieren Grundsatz 7 Mülheimer Süden Deutzer Hafen Weststadt Max-Becker LiebigQuartier Parkstadt Süd Abb. 10: Grundsatz 7 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 14 Gewachsene kleinteilige bis dörfliche Siedlungsge - biete sind durch den KölnKatalog definiert. Diese werden im Sinne des HEK als grundsätzlich nicht geeignet für Höhenentwicklungen im Sinne des Aus- lösers (vgl. 0426/2023) erachtet. Überlegungen: • gewachsene, kleinteilige Siedlungsgebiete eig- nen sich nicht für eine Höhenentwickung Zugrundeliegende Konzepte: • Köln-Katalog / Köln-DNA (Siedlungstypologien EFH/RH/DH/Dorf) Ausblick für das HEK: • Definition Schutzbereich 8 Kleinteilige Siedlungsbereiche sind ungeeignet Grundsatz 8 Abb. 11: Grundsatz 8 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 15 Kapitel 3 - Entwurf des Räumlichen Plans Der Entwurf zum Räumlichen Plan für das HEK Innere Stadt visualisiert vorläufige Bereichsab - grenzungen für die unter 3. formulierten Grund - sätze. Der Entwurf differenziert hierbei zwei Raumty - pen, welche die Diskussion und Erarbeitung des Räumlichen Plans leiten sollen. Die dem räumli- chen Plan zu Grunde liegenden Raumtypen sind in Folge erläutert: RAUMTYP I – Schutzbereich In diesen Bereichen sind neue Höhenentwick - lungen grundsätzlich zu vermeiden. Schutz - bereiche sind dabei sowohl die durch das Hö - henkonzept 2007 als auch die Pufferzonen für den Dom betroffenen Gebiete zum Schutze des Weltkulturerbes inklusive romanischer Kirchen sowie kleinteilige, dörfliche Siedlungstypologien gemäß dem Köln Katalog. RAUMTYP II – Abwägungsbereich Der Abwägungsbereich umfasst drei Unterkate - gorien, die sich wie folgt definieren: 1. Entwicklungsbereiche: Dies umfasst in konkreter Planung befindliche Gebiets- und Projektentwicklungen, welche be - reits als gesetzt betrachtet werden und sich in laufenden oder abgeschlossenen Qualifizie - rungsverfahren befinden. Diese werden im Rah- men des HEK als gesetzt erachtet. Sofern es sich hier bei Teilentwicklungen einer größeren Maßnahme handelt, wie z.B. im Falle des Max- Becker-Areals als Teil Weststadt, so wird das komplette Areal als möglicher Entwicklungsbe - reich betrachtet, den es im Weiteren zu präzisie- ren gilt. 2. Möglichkeitsbereiche: Diese Räume zeichnen eine grundsätzliche Eig- nung für die Entwicklung neuer Hochpunkte aus. Möglichkeitsräume sind hierbei insbesondere Gebiete, die durch bestehende Konzepte als Entwicklungsschwerpunkte definiert sind, wie z.B. Zukunftsräume der Stadtstrategie oder sich aufgrund von Qualitäten und Lageeigenschaften wie z.B. leistungsfähige ÖPNV-Anbindung aus - zeichnen. 3. Passivbereiche: Räume, die sich weder durch aktive Projekte noch durch die durchgeführte Analyse als für Hö- henentwicklung geeignete Bereiche auszeich - nen, dennoch aber nicht Schutzbereiche gem. Raumtyp I darstellen. Jeder der formulierten Grundsätze lässt sich den vier Bereichstypen zuordnen. Der räumliche Plan lässt hierüber eine unkomplizierte aber im Einzelfall methodisch herleitbare Einordnung für neue Projekte und Entwicklungen zu und ist als vorläufiger Entwurf in Folge dargestellt Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 16 Raumtyp I: Schutzbereich Raumtyp II: Abwägungsbereich • Schutzzone Innenstadt, kleinteilige Siedlungstypo- logien, Sichtachsen sind zu prüfen (Sichtfeldstudien) • keine Hochhausentwicklung möglich Unterteilung in drei verschie- dene Raumtypen mit unter- schiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, in den eine Hochhausentwick- lung möglich ist: • Entwicklungsbereich (ge- setzt) • Möglichkeitsbereich • Passivbereich Entwicklungsbereich • in konkreter Planung befindliche Gebiets- und Projektentwicklungen in laufenden oder abge- schlossenen Qualifizierungsverfahren • diese sehen zumeist Hochhausentwicklungen vor, die bereits auf ihre Verträglichkeit geprüft wurden • deren Masterpläne sind gesetzt. • anstehenden kommenden Planungen und neu- en Entwicklungsgebieten ist das HEK zugrun- dezulegen Möglichkeitsbereich • grundsätzliche Eignung für die Entwicklung neuer Hochpunkte • insbesondere Gebiete, welche durch bestehen- de Konzepte als Entwicklungsschwerpunkte wie z.B. Zukunftsräume der Stadtstrategie definiert sind oder sich aufgrund von Qualitäten wie z.B. Lageeigenschaften wie leistungsfähige ÖPNV- Anbindung auszeichnen • Gegenstand der weiteren Diskussion und ge- meinsamen Ausarbeitung Passivbereich • weder durch aktive Projekte noch durch die durchgeführte Analyse für Höhenentwicklung geeignete Bereiche, dennoch aber nicht Aus- schlussgebiete gem. Schutzbereich - diese sind im Verfahren noch zu verfeinern. • im Passivbereich ist demnach im Einzelfall durch die Verwaltung abzuwägen Raumtyp II: Abwägungsbereich - weitere Differenzierung 1.Entwicklungsbereiche 2.Möglichkeitsbereiche 3.Passivbereiche Abb. 12: Gebietstypologien Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 17 Konzept Entwurf Höhenentwicklungskonzept Köln Einordnung Köln: • Köln ist keine „Hochhausstadt“ und definiert seine Stadtsilhouette nicht über Hochhäuser • trotzdem sind Kölns Hochhäuser stadtbildprä- gend • Präzise Vorgaben im Sinne von konkreten Set- zungen sind nicht möglich und sinnvoll • auch flächendeckende abschliessende Vorga- ben sind nicht möglich • Die Definition von Ausschlussräumen und ge- setzten Entwicklungen (Masterpläne der Ent- wicklungsgebiete) dagegen scheint notwendig -> JA / NEIN - Einteilung • Das Höhenkonzept wird im weiteren Verfahren weiterentwickelt, verfeinert und beispielhaft illustriert Konzept Entwurf HEK 2023 Abb. 13: Entwurf Räumlicher Plan Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 18 Kapitel 4 - Prozessgestaltung Die begonnene Arbeitsweise und Einbindung der verschiedenen Akteursgruppen wird bis zur Fertigstellung des HEK in folgender Form weiter- ausgebaut werden. Prozessstruktur – das „lernende System“ Der Gesamtprozess zur Erarbeitung des HEK Köln folgt dem Ansatz des „lernenden Systems“. Dies will durch einen schrittweisen Beschluss von Arbeitsschritten einerseits dafür sorgen, dass in Teilschritten bereits eine städtische Handlungs - fähigkeit gegenüber Vorhaben(trägern) entsteht, andererseits eine Grundlage für die gemeinsa - me Erarbeitung des HEK als Gesamtwerk ge - schaffen wird. Mit Beschluss 0426/2023 konnte hierdurch be - reits ein vorläufiges Instrument zur Bewertung aktueller Hochhausvorhaben beschlossen wer - den, um Transparenz und Verbindlichkeit zu er - zeugen, und kommt in laufenden Verfahren zur Anwendung. Der Beschluss von Grundsätzen für den Räum - lichen Plan stellt den nächsten Teilschritt in der Erstellung des HEK dar. Der Räumliche Plan soll als Steuerungsinstrument und strategisches Ge- genstück zum Bewertungsinstrument aus vorhe- rigem Beschluss wirken. Die Prozessgestaltung um die Teilschritte kann in der folgenden Prozessgrafik nachvollzogen werden. Abb. 14: Prozessstruktur Beteiligungsformate Stadtentwicklungs- Verwaltungsspitze Bezirksvertretungen Begleitgremium Verwaltungsworkshop Kernteam AG Arbeitsschritte Prozesspapier Symposium + Online-Beteiligung Prozessklärung Rahmenbedingungen räumlicher Ansatz + Qualitätskriterien + Instrumente 1 2 Zonenplan Grundlagen + ausschuss 07/2023 09/2023 12/2023 01/2024 Diagnose & BewertungDiagnose & Bewertung Kickoff 21.08.202321.08.2023 10.11.202310.11.2023 SEPT/OKT ‚23SEPT/OKT ‚23 GrundsatzbeschlussGrundsatzbeschlussVorberatungVorberatung 30.11.202330.11.2023 Anfang `24 Anfang `24 Abgabe 2 Wochen vorher! tba ZonenplanZonenplan 3 Start Symposium und Onlinebeteiligung Symposium + 10.11.2023 GrundsatzbeschlussBeschluss HEKVorberatungVorberatung Abgabe 2 Wochen vorher! tba Zonenplan Kriterien und Ausstellung III. Quartal ‚24 optionaloptional Instrumente räumlicher Plan Vertiefung Finalisierung Dokumentation + Broschüre Mitte 2024 20.11.2023 4 Grundsatzbeschluss Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 19 Arbeitsweise: Die Herangehensweise sieht stets die frühzeitige Beteiligung der Politik sowie das Einspeisen ex - terner Expertise in die Erarbeitung vor. Aus dem o.g. Prinzip des „lernenden Systems“ ergibt sich eine Arbeitsweise die für jede der Teil- projektphasen, eine Abfolge von Arbeits- und Beteiligungsschritten vorsieht: • Das Arbeitsteam aus Verwaltung und beauf - tragten Unternehmen erarbeitet, aufbauend auf bestehenden Grundlagen und bisherigen Be - schlüssen, die Inhalte für die Projektphase. • Die Lenkungsgruppe Masterplan dient als poli- tisch-fachliches Gremium zur inhaltlichen Erar - beitung des HEK. Das Gremium setzt sich aus der Verwaltung, externen ExpertInnen sowie VertreterInnen aus Politik zusammen. Im Be - gleitgremium werden die Inhalte vorgestellt, dis - kutiert und anschließend überarbeitet. • Um insbesondere die Bezirksvertretungen der Stadt Köln in den Prozess einzubinden, ist ein regelmäßiger einstündiger digitaler Informations- termin geplant, in dem sich ihre Vertreter*innen über den Sachstand des Prozesses informieren können. • In einem gesonderten Fachsymposium sowie über Pressemitteilungen und die Online-Präsenz des Projekts soll auch für die interessierte Stadt- gesellschaft ermöglich werden, sich unkompli - ziert zum Prozess und zu den Hintergründen zu informieren und sich über niedrigschwellige Zu - gänge am Prozess zu beteiligen. Die hieraus entstehenden Arbeits- und Entschei- dungskaskaden können beigefügten Prozess - struktur (Abb. 14) entnommen werden.
Anlage 14 (Vorab-) Auszug Niederschrift 8.2.1, BV 8, 07.03.2024, 3276_2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 11.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.03.2024 öffentlich 8.2.1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans 3276/2023 Bezirksvertreter Krems (SPD Fraktion) unterstreicht die Wichtigkeit dieses komple- xen Themas. Anlass seien verschiedenen Entwicklungen im gesamten Stadtgebiet bei dem die Hochpunkte/Hochhäuser jeweils Thema waren (am Ring, am Stadtrand, im Bereich Deutzer Hafen u.a.). Daher habe das Bedürfnis nach einem gesamtstädti- schen grundsätzlichen Plan mit abgestimmten Qualitätskriterien bestanden. Das Grundanliegen der Verwaltung sei aus Sicht der SPD Fraktion sinnvoll. Er wolle auch nicht den Eindruck erwecken, die SPD Fraktion sei gegen eine Höhenentwicklung, weder im Bezirk noch in der Gesamtstadt. Dennoch werde man heute der Vorlage nicht zustimmen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum in diese Vorlage zwei Punkte mitbehandelt würden, deren Zusammenhang mit dem eigentlichen Auftrag zur Erstel- lung des Plans nicht erkennbar sei. Jedenfalls nicht mit dem derzeitigen Wissens- und Diskussionstand. Zum einen würde ansonsten über Grundlagen zur Entwicklung eines rechtsrheinischen Korridors beschlossen. Wo genau dieser Korridor rund um die Frankfurter Straße liegen soll, erschließe sich nicht aus der Vorlage. Er kritisiert, dass alle Versuche, dies von der Verwaltung erläutert zu bekommen gescheitert seien. Die SPD Fraktion habe erhebliche Zweifel, dass eine wünschenswerte Entwicklung im Be- reich rund um die Olpener und Frankfurter Str. mit dem Thema Hochpunkte verknüpft werden sollte. Hier werde kein Potential für eine Verknüpfung gesehen. Zum anderen soll die Entwicklung entlang der Verkehrsachsen, hier die Kalker Haupt- straße und in der Verlängerung mindestens Richtung Frankfurter Straße. Insbeson- dere im Stadtteil Kalk, dem Bezirkszentrum, seien in der Vergangenheit infrastruktu- relle Problem durch verschiedenste Verdichtungsentwicklungen entstanden. Die Ver- träglichkeit, die im Konzept nachgewiesen werden solle, werde, bevor nicht im Vorfeld massiv in Grün, in Schule, in Infrastruktur und Verkehr investiert würde, nicht gese- hen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei daher ein Signal zu setzten, dass die Entwicklung hier nicht gesehen werde. Er kritisiert erneut die strikte Weigerung der sonst geschätzten Fachverwaltung sich im Vorfeld der Beschlussfassung der Diskussion zu stellen. Immerhin seien noch Fra- gen kurzfristig per Mail beantwortet worden. Dies reiche aber nicht aus. Er fragt nach einer Möglichkeit, die Beantwortung auch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Frau Brecher (Bürgeramt Kalk) gibt Auskunft, dass die Beantwortung seitens des Fachamtes in das Ratsinformationssystem eingepflegt aber noch nicht freigegeben sei. Es wird zugesagt, falls die Freigabe der Anlage 12 nicht erfolgt, die Antworten zur Niederschrift zu nehmen. Auf eine Verlesung wird verzichtet. Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) stuft, auch in Anbe- tracht der zahlreichen Änderungsanträge, das Höhenkonzept als unausgereift ein. Es lasse für eine Zustimmung zu viele Fragen offen. Bezirksvertreter Müller (CDU Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Bezirks- vertreter Krems an und signalisiert ebenfalls eine Ablehnung seiner Fraktion. Es gibt viel zu viele Fragen, die noch geklärt werden müssen. Er kritisiert deutlich, dass das geforderte Fachgespräch verweigert worden sei, in dem Fragen hätten geklärt werden können. Für Bezirksvertreter Fischer (Fraktion Die Linke.) sind bereits die Grundsätze im Konzept falsch. Grundsatz 1, nachdem die Sichtbeziehungen zum Dom respektiert werden, greife schon für den Blick vom Kalkberg nicht. Ebenso sei der Grundsatz 7 (Bestehende Entwicklungen sind gesetzt) fehlerhaft, da hiernach die DEVK bauen könne so hoch sie möchte. Nur bestimmte Bereiche seien unter Schutz gestellt. Er befürchte, dass die Begren- zung des Konzeptes auf die Innere Stadt Ideen für eine Bebauung mit Hochpunkten von Stammheim den kompletten österlichen Ring herunter bis nach Porz beflügeln könnte. Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Be- schluss zu fassen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An- lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei- tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. Der StEA verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen ungeändert zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt.
Anlage 15 Übersicht Anfragen und Anträge zu 3276/2023
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/ 2 ANLAGE 15 zur Beschlussvorlage 3276/2023 Übersicht von Anfragen und Anträgen – Stand 11.03.2024 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt - Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln; hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans Die folgenden Kurzdarstellungen dienen lediglich zur Übersicht aller Anfragen mit Beantw ortungen (1.) und Anträge samt Stellungnahme (2.) und ersetzt nicht die umfassenden Beantw ortungen in den jew eiligen Anlagen zur Vorlage. 1. Beantwortung von Anfragen: BV/Datum Anfrage Antwort SteA, 01.02.24 1. Anw endbarkeit des „Schüsselkonzepts“ außerhalb des Grün- gürtels? 2. Wie ist der Masterplan Grün berücksichtigt? 3. Wie sind die räumlich-thematischen Analysen zum ÖPNV eingeflossen? 4. Einordnung der Weststadt und des Liebigquartiers als Hoch- hauscampus? 1. Schüsselkonzept ist im Arbeitsprozess eingeflossen, die Kom- plexität der Betrachtung hat sich jedoch weiterentwickelt, sodass eine Anwendung dessen weder zeitgemäß ist noch den Steue- rungsansprüchen des HEK gerecht würde. 2. Masterplan Grün ist maßgeblich in den Qualitätskriterien (0426/2023) eingeflossen und erfordert von neuen Vorhaben, Umwelt- und Klimaaspekte sowie Freiraumbelange planerisch zu berücksichtigen. Der Räumliche Plan konkretisiert dies für beson- deren Prüfbedarf an Kanten zu Grün- und Freiräumen. 3. Dies ist als wesentliches Kriterium in die Grundsätze eingeflos- sen. Aussagen finden sich in Querschnittsbetrachtung in Kontext mit z.B. Zentren oder Schutzbereichen wieder. 4. Bestehende Planungen wurden in das HEK aufgenommen, für laufende Gebietsentwicklungen lässt das Konzept grundsätzlich die Möglichkeit für Höhenentwicklung offen. Darüber hinaus soll nicht in laufende Entwicklungen/Verfahren eingegriffen werden. BV1, 25.01.24 1. Wieviel Wohnfläche w urde im Bezirk Innenstadt in Hochhäu- sern seit der Kommunalw ahl geschaffen? 1. Hierzu bestehen keine Erhebungen. Wohnhochhäuser sind aufgrund Wohnraumförderbestimmung NRW (nur bis 6 Ge- schosse förderfähig) sowie Milieueffekten kritisch zu sehen. - 2 - / 3 2. Wie lässt sich ein Mehrw ert für die Allgemeinheit in Höhen- entw icklungen sichern? (Wohnen, Kultur, Soziales) 3. Warum keine Kriterien an verbindliche Mischnutzung in Wett- bew erben für Höhenentw icklungen? 4. Bezug „Campusgebiete“ – Wie kann Mietsteigerung / Ver- drängung vermieden w erden? 2. Mehrwert für Stadtgesellschaft ist in Qualitätskriterien definiert (vgl. Beschluss 0426/2023, Anlage 2) – neue Vorhaben müssen insbesondere im Nutzungskonzept einen Mehrwert für ihr Umfeld generieren. 3. Nutzung ist nicht durch HEK zu regulieren, sondern Gegen- stand des jeweiligen Projekts bzw. grundsätzlich auch über Flä- chennutzungsplanung reguliert. Konkret fordern die o.g. Quali- tätskriterien ein Nutzungskonzept mit Mehrwert für das Umfeld bzw. die Allgemeinheit. 4. Campusgebiete (Uni, Messe) stellen in dieser Hinsicht durch ihre funktionale Unabhängigkeit kein Einflussfaktor dar. Generell werden Nutzungen sowie deren Dichte über z.B. den FNP festge- legt und gesamtstädtisch abgewogen. BV2 (FDP), 22.01.24 1. Bedarf Wohnraum in Rodenkirchen? (Nach Typologie) 2. Höhe als Instrument gegen Wohnungsknappheit? 3. Verhältnis Höhe und bezahlbarer Wohnraum? 4.-6. Beachtet das HEK: Fallwinde / Parkplatzschlüssel / Mobili- tätsangebote? 1. Hierzu bestehen Studien des Amts für Stadtentwicklung und Statistik – [LINK 1] und [LINK 2] 2./3.: Durch verringerte Flächeninanspruchnahme grundsätzlich möglich. Konkrete Nutzungskonzepte aber Gegenstand des indi- viduellen Planungsverfahrens. Hier jedoch durch Wohnraumför- derbestimmung NRW (Förderung bis max. 6 Geschosse) einge- schränkt. 4.-6.: Alle Aspekte sind in den bereits beschlossenen Qualitäts- kriterien berücksichtigt (vgl. Beschluss 0426/2023, Anlage 2) und in neuen Verfahren anzuwenden. - 3 - / 4 BV8 (SPD), 28.02.24 1. Erläuterung zum Grundsatz 5: Möglichkeitsraum Frankfurter Straße? 2. Erläuterung zur räumlichen Umgrenzung des o.g. Grundsatz 5? 3. Besonderheiten beim Aufeinandertreffen von Grundsätzen? 4. Stand der Prüfung zur luftrechtlichen Zulässigkeit? 5. Umgang mit weiterer Nachverdichtung in Kalk? (insbes. Aus- wirkung auf Infrastruktur, Freiflächen) 6. Bedeutung Horizontal linierte Schraffur im Rechtsrheini- schen? (Anlage 2.1, S.17) 7. Welche Geschossigkeit ist in Kalk/Höhenberg vorgesehen? 1. Lagegunst im Einzugsbereich der Frankfurter Straße als Ent- wicklungskorridor. Starke Infrastruktur, Regionaler Wirtschafts- raum, Stadtteilzentren und bestehende Impulsgeber. 2. Derzeit ist ein vorläufiger Einzugsbereich dargestellt, Potenzi- ale werden nicht nur in direkter Lage an der Frankfurter Str. son- dern auch im erweiterten Bereich erachtet. Konkretisierung soll in Folge unter Einbezug der BVen erfolgen. 3. Grundsätzlich bündelt sich hier Lagegunst, aber auch restrik- tive Merkmale (z.B. Grundsatz 3 – Kante zu Grünräumen). 4. Erfolgt im weiteren Prozess. 5. Im konkreten Planungsprozess ist immer auch eine Eignungs- prüfung vorzunehmen, die eine grundsätzliche Verträglichkeit ei- nes Vorhabens im Raum prüft. Dies betrifft insbesondere auch eine verkehrliche Machbarkeit sowie Verhältnis zu Freiräumen. 6. Dies ist ein redaktioneller Fehler – Darstellung „Rechtsrheini- scher Korridor“ 7. Dies soll in Folge unter Einbezug der BVen erarbeitet werden. - 4 - 2. Stellungnahme der Verwaltung bezüglich Anträgen zu 3276/2023: BV Antrag Stellungnahme BV1 Aufnahme eines neuen Grundsatzes 9, der Höhen- entw icklung an ÖPNV-Knoten grundsätzlich er- möglicht bzw . in Bereichen ohne ÖPNV-Erschlie- ßung Vorhaben perspektivisch ausschließt Aufnahme w eiterer stadtbilddefinierender Bau- w erke (St.Maria Himmelfahrt, Minoriten, Kartäuser- kirche & Stadttore) - ÖPNV-Analyse ist bereits in anderen Grundsätzen (Zentren, Entwicklungs- achsen) eingeflossen. Hierbei wurde die ÖPNV-Erschließung bzw. Infra- struktur generell als Kriterium im Querschnitt mit anderen Belangen be- trachtet. In diesem Sinne ist der Einzugsbereich eines ÖPNV-Knoten nicht grundsätzlich einer Eignung gleichzusetzen und das Fehlen nicht automa- tisch Ausschlussgrund. - Aufnahme weiterer Bauwerke/Schutzgüter (insbesondere im Grundsatz 1) wird im weiteren Prozess berücksichtigt. BV3 Ergänzung des Beschlusses, dass die in Grund- satz 1 dargestellten Sichtachsen nicht abschlie- ßend und im konkreten Projekt zu prüfen sind. - Dies ist bereits durch das beschlossene Bewertungsinstrument für neue Vorhaben (0426/2023) wie dargestellt geregelt. Das Zusammenspiel zwi- schen Instrument und dem künftigen Räumlichen Plan wird die Prüfung von Sichtbeziehungen am Projekt weiterhin präzisieren. BV4 Aufnahme eines neuen Grundsatzes 9, der Höhen- entw icklung an ÖPNV-Knoten grundsätzlich er- möglicht bzw . in Bereichen ohne ÖPNV-Erschlie- ßung Vorhaben perspektivisch ausschließt. - siehe BV1 - ÖPNV-Analyse ist bereits in anderen Grundsätzen (Zentren, Entwicklungsachsen) eingeflossen. Hierbei wurde die ÖPNV-Erschließung bzw. Infrastruktur generell als Kriterium im Querschnitt mit anderen Belan- gen betrachtet. In diesem Sinne ist der Einzugsbereich eines ÖPNV-Kno- ten nicht grundsätzlich einer Eignung gleichzusetzen und das Fehlen nicht automatisch Ausschlussgrund. BV6 BV 6 w ünscht Höhenentw icklungskonzept für den Stadtbezirk Chorw eiler. - Der polit. Auftrag zum HEK definiert die „Innere Stadt“ als Untersuchungs- raum. Die BV6 ist dennoch in die Anhörung einbezogen, da es sich bei Vorhaben, die durch das HEK adressiert gesteuert werden z.T. um Pro- jekte deren Bedeutung und Kontext gesamtstädtisch zu sehen sind.
Anlage 9 Auszug aus der Niederschrift BV 4 vom 29.01.2024 zu 3276_2023
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Geschäftsführung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Herr Schmitz (02-4)
Telefon: (0221) 221-94313
Fax: (0221) 221-94342
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de
Datum: 31.01.2024
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung der
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.01.2024
öffentlich
10.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln
hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen
Plans
3276/2023
Bezirksvertreterin Kings (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) regt an, folgende Ergän-
zung aus dem Beschluss der BV 1 zu übernehmen:
„Im Höhenentw icklungskonzept sollen verkehrliche Anbindungen als zusätzlicher
Grundsatz berücksichtigt w erden ("Grundsatz 9"). Hierbei sollten Hochpunkte insbe-
sondere im direkten Umfeld von SPNV / ÖPNV-Haltepunkten mit guter Radverkehrsin-
frastruktur bzw . an den Straßen des MIV Grundnetzes ermöglicht und bei fehlender
Erschließung perspektivisch ausgeschlossen w erden. Insbesondere Gebiete im Um-
feld von gebündelten SPNV bzw . ÖPNV-Umsteigepunkten sollten als "Möglichkeitsbe-
reich" definiert, Gebiet mit fehlender schienengebundener Erschließung als "Aus-
schlussgebiete".“
Herr Bezirksbürgermeister Spelthann lässt über den so geänderten Beschlusstext ab-
stimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß An-
lage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß
Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbei-
tung des Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis.
Im Höhenentwicklungskonzept sollen verkehrliche Anbindungen als zusätzli-
cher Grundsatz berücksichtigt werden ("Grundsatz 9"). Hierbei sollten Hoch-
punkte insbesondere im direkten Umfeld von SPNV / ÖPNV-Haltepunkten mit
guter Radverkehrsinfrastruktur bzw. an den Straßen des MIV Grundnetzes er-
möglicht und bei fehlender Erschließung perspektivisch ausgeschlossen wer-
den. Insbesondere Gebiete im Umfeld von gebündelten SPNV bzw. ÖPNV-Um-
steigepunkten sollten als "Möglichkeitsbereich" definiert, Gebiet mit fehlender
schienengebundener Erschließung als "Ausschlussgebiete".
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Bei der Vorlage handelt es sich um einen Baustein in der Erstellung des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Konzept, hierbei auch zu den Inhalten der Vorlage 3267/2023, ist für den weiteren Prozessverlauf vorgesehen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans Vorlage 3276/2023 hier: Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.11.2023 Das Erreichen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 30.11.2023 soll den geplanten und bereits politisch und öffentlich in 0426/2023 kommunizierten Meilenstein zum o.g. Beschlusslauf sicherstellen. Die Inhalte zur Beschlussvorlage wurden in der Lenkungsgruppe Masterplan gemeinsam mit externen Expert*Innen und politischen Vertreter*Innen aus dem Stadtentwicklungsausschuss und den Bezirksvertretungen in der 34. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan am 10.11.2023 gemeinsam diskutiert und ausgearbeitet. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem zwingenden Einzug der Ergeb nisse aus o.g. Sitzung in die Vorlage und der Sicherung der kommunizierten Zeitschiene für das Projekt durch Einleitung des Beschlusslaufs. Darüber hinaus ist auch die Stärkung der städtischen Rahmenbedingungen gegenüber medienwirksamen aktuellen sowie neuen Höhenentwicklungsv orhaben in Kombination mit dem bereits in diesem Jahr beschlossenen vorlä ufigen Bewertungsinstrument (0426/2023) von Bedeutung. Dieses Ziel gilt es im gesamtstädtischen Interesse einzuhalten. Daher ist diese Vorlage bitte mit Dringlichkeit zu behandeln.
Anlage 3 Protokoll Lenkungsgruppe Masterplan 10.11.2023
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34. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln Ergebnisprotokoll Thema: Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt Montag, 10.11.23, 10:00 – 14:00 Uhr Karl Rahner Akademie, Jabachstraße 8, 50676 Köln Moderation: Eva Herr TOP Thema Begrüßung Markus Greitemann, Beigeordneter Dezernat VI für Planen und Bauen Der Beigeordnete für Planen und Bauen Herr Markus Greitemann begrüßt die Teil- nehmenden der Sitzung, hierbei insbesondere die heute anwesenden Vertreter*In- nen aus den Bezirksvertretungen. Zielstellung und Ablauf der Sitzung Eva Herr, Leiterin Stadtplanungsamt Die Leiterin des Stadtplanungsamtes Frau Eva Herr stellt einleitend den Ablauf und die Tagesordnungspunkte der Sitzung vor. Demnach soll mittels Inputs die Entwick- lung eines Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept anhand von Grundsätzen dargestellt und anschließend in Kleingruppen diskutiert werden. Die Ergebnisse hieraus werden anknüpfend im Plenum vorgestellt und diskutiert. TOP 1 INPUT Ausgangslage für einen Räumlichen Plan Wo kommen wir her? Peter Kösterke, Stadtplanungsamt Input Herr Kösterke erläutert die bisherigen Meilensteine des Höhenentwicklungskonzep- tes Innere Stadt (HEK) und stellt hieran für die Anwesenden dar, auf welchen Grund- lagen die heute zu diskutierenden Grundsätze entstanden sind. Maßgeblich sind hierbei die bestehenden Steuerungsinstrumente (z.B. Pufferzonen Dom, Höhenkonzept 2007), rahmengebende Planwerke wie die Kölner Perspekti- ven, die Bestandserhebung von Hochhäusern und Projekten durch die Verwaltung sowie die in diesem Jahr bereits beschlossenen Qualitätskriterien (0426/2023). Die Behandlung der Grundsätze in heutiger Sitzung folgt, wie die vorherigen Schritte, dem sogenannten „lernenden System“, welches eine schrittweise Erarbei- tung des HEK unter frühzeitigem Einbezug von Politik und externer Fachexpertise vorsieht. Rückfragen Auf Rückfrage zur Definition des sog. Auslösers für das HEK stellt Hr. Kösterke dar, dass die durch den Stadtentwicklungsausschuss veranlasste Formulierungs- anpassung hierfür eine Gebäudehöhe von 40m bzw. eine Überschreitung der um- gebenden Bebauung um 30% definiert. Diese Definition wurde im Rahmen der Seite 2 von 5 vorläufigen Qualitätskriterien beschlossen und wird in der weiteren Bearbeitung ggf. noch differenziert. TOP 2 INPUT Entwicklung eines Räumlichen Plans für das Höhenentwicklungskonzept Analyse, Grundsätze und der Räumliche Plan ASTOC / urbanista Input Hr. Hermann vom Büro ASTOC stellt die Entwicklung eines Räumlichen Plans an- hand von Grundsätzen dar. Die formulierten Grundsätze wurden methodisch durch Analyse und Auswertung sämtlicher bestehender Grundlagen und einer integrierten räumlichen Analyse her- geleitet. Analysegegenstände waren insbesondere bestehende städtische Kon- zepte, Beschlüsse und bisherige Arbeitsstände aus dem Arbeitsprozess zum HEK. Die acht formulierten Grundsätze sind in zwei Raumtypen - den Schutzbereich und den Abwägungsbereich -differenziert. 1. Im Schutzbereich sind neue Höhenentwicklungen grundsätzlich zu vermeiden. Schutzbereiche sind dabei sowohl die durch das Höhenkonzept 2007 al s auch die Pufferzonen für den Dom betroffenen Gebiete zum Schutze des Weltkultur- erbes inklusive romanischer Kirchen sowie kleinteilige, dörfliche Siedlungstypo- logien gemäß dem Köln Katalog. 2. Der Abwägungsbereich umfasst drei Unterkategorien, in welchen Höhenentwick- lungen gesetzt oder im Weiteren zu diskutieren sind und die sich wie folgt definieren: a) Entwicklungsbereiche: Dies umfasst in konkreter Planung befindliche Gebiets - und Projektentwicklungen, welche bereits als gesetzt betrachtet werden und sich in laufenden oder abgeschlossenen Qualifizierungsverfahren befinden. Diese werden im Rahmen des HEK als gesetzt erachtet. b) Möglichkeitsbereiche: Diese Räume zeichnen eine grundsätzliche Eignung für Höhenentwicklung aus. c) Passivbereiche: Räume, die sich weder durch aktive Projekte noch durch die durchgeführte Analyse als für Höhenentwicklung geeignete Bereiche auszeichnen, dennoch aber nicht Schutzbereiche gem. Raumtyp 1 darstellen. Im weiteren Projektverlauf sollen diese Grundsätze weiter ausdifferenziert und mit teilräumlichen Qualitäten hinterlegt werden, um letztlich einen gesamtheitlichen Räumlichen Plan zur Steuerung städtischen Höhenentwicklung zu erstellen. Die Darstellungen zur Entwicklungen eines Räumlichen Plans sowie zum weiteren Prozess sind den, dem Protokoll beigefügten, Präsentationsfolien zu entnehmen. Rückfragen Auf Rückfrage wird in Folge eine Aufstellung bestehender Hochhausstandorte nach Bezirken Kölns aufgestellt. Ebenso wird ein Einbezug der Einflugschneisen im städtischen Gebiet im weiteren Projekt geprüft. Vorstellung der Arbeitsweise Peter Kösterke, Stadtplanungsamt Hr. Kösterke stellt die Arbeitsweise für die folgende Kleingruppenarbeit vor. Seite 3 von 5 Jeweils ein/e externe/r Fachexpert*in pro Gruppe behandelt zwei bis drei der vor- gestellten Grundsätze in deren inhaltlichen sowie räumlichen Diskussion. Ziel ist eine Schärfung der Formulierung sowie der Gebietsabgrenzung derer und Samm- lung von Inhalten für die weitere Präzisierung. TOP 3 Arbeit in 4 Kleingruppen Die Ergebnisse der Kleingruppenarbeiten werden in Anschluss an die Mittags- pause durch die Expert*innen vorgestellt und im Plenum diskutiert. *** Mittagspause *** TOP 4 Ergebnispräsentation Fachexpert*in der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Die Expert*Innen stellen die Ergebnisse der Kleingruppenarbeit dar. Diese sind in Folge stichpunktartig aufgeführt: Gruppe 1 – Herr Rothfuchs Grundsätze: Stadtachsen / Zukunftsräume im Linksrheinischen • Künftig zu entwickelnde ÖPNV-Haltepunkte sollen in Analyse sowie die Mög- lichkeitsräume als Potenziale berücksichtigt werden. • Insbesondere die Stadtachsen müssen im weiteren Prozess sequenziert und in Teilräume mit eigenen Definitionen differenziert werden. • Stadtachsen bzw. Zukunftsräume im Linksrheinischen und R echtsrheini- schen sollten als ein gemeinsamer Grundsatz zusammengefasst werden. • Bezüglich der Schutz- und Passivbereiche wurde diskutiert, dass diese ins- besondere zur Festigung bestehender schützender Planwerke und Gebiets- typologisierung notwendig sind. Allerdings sind die Passivbereiche im weite- ren Prozess noch genauer in ihrer Charakteristik zu definieren. Gruppe 2 – Herr Dr. Nollert Grundsätze: Zukunftsräume im Rechtsrheinischen / Sternenplan • Die Fläche des rechtsrheinischen Korridors ist in den nächsten Schritten zu differenzieren/ sequenzieren. • Eine Zusammenlegung der Links- und Rechtsrheinischen Grundsätze zu ei- nem Grundsatz Stadtachsen wird auch hier befürwortet. • Auch ÖPNV- und SPNV-Potenziale bzw. künftige Infrastrukturplanungen im Rechtsrheinischen sind in die Konzeptentwicklung einzubeziehen. • Die Funktion sowie die Art und Weise der Anwendung des Sternen- bzw. Sichtachsenplans gilt es zu überprüfen. Zusätzlich seien Sichtbeziehungen im städtischen Raum – auch zum Dom – Prüfgegenstand auf Projektebene Seite 4 von 5 und als solche im vorläufigen Bewertungsinstrument (0426/2023) beschlos- sen. Gruppe 3 – Herr Minkus Grundsätze: Entwicklungsgebiete & Sonderstandorte • Den dargestellten Entwicklungsgebieten als Setzungen wird zugestimmt. Es wird angeregt, ob diese Gebiete demnach auch als Schutzbereich zu verstehen sei. (Anm. d. Verwaltung: Entwicklungsgebiete werden als ge- setzt betrachtet. Allerdings nicht als Schutzbereich, da es hier um Aus- schluss weiterer Höhenentwicklung geht.) • Es wird die Änderung der Bezeichnung „Sonderstandorte“ in „Campus- standorte“ angeregt, da ersterer negativ konnotiert sei. • Es wird angeregt, den Untersuchungsraum auf weitere solcher Campus- standorte zu prüfen sowie die Eigenschaften der einzelnen Standorte mit Bezug zu deren Höhenentwicklung im Weiteren zu differenzieren. Gruppe 4 – Frau Prof. Lohaus Grundsätze: Innenstadt / Ringe & Innerer Grüngürtel • Die formulierten Schutzzonen für die Innenstadt wurden im Zuge der Dis- kussion bestätigt. • Auch in Gruppe 4 wird – insbesondere für die Teilabschnitte um Ringe und Inneren Grüngürtel – die Notwendigkeit einer Differenzierung und Charak- terisierung im fortlaufenden Prozess gesehen. • Für die Ränder der Grünräume ist festzulegen, welche Teilbereiche hiervon Schutzbereiche seien und welche Möglichkeiten für Höhenentwicklungen darstellen. Diskussion im Plenum & Zusammenfassung Diskussion Bezüglich des sogenannten Schüsselprinzips wird geäußert, dass dieses kein ge- eignetes Mittel sei, um den Status Quo des Kölner Stadtbildes zu beschreiben. Es wird hieran anknüpfend in Frage gestellt, ob ein so präzises Zielbild für die Höhen- entwicklung der Stadt generell zielführend sei. In der fortlaufenden Präzisierung des räumlichen Plans, soll insbesondere eine wei- tere Bebauung des Inneren Grüngürtels vermieden werden. Speziell Belange wie Fallwinde und Frischluftschneisen seien auch in ihrer räumlichen Dimension zu un- tersuchen. Möglichkeitsräume für Höhenentwicklungen seien daher insbesondere außerhalb der Inneren Kanalstraße zu suchen. Eine Versiegelung neuer Flächen – insbesondere im Bereich öffentlicher Grünflä- chen – sei genau zu prüfen und generell zu vermeiden. Um dem Wachstum Kölns und den einhergehenden Flächen bedarfen gerecht zu werden, wird die Wichtigkeit robuster Rahmenbedingungen unterstrichen. Eine Seite 5 von 5 stadtweite Steuerung von Nutzungen und auch präzise Formulierung von für Hö- henentwicklung geeigneter als auch ungeeigneter Flächen sei demnach unvermeid- bar, um das Wachstum im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung angemessen zu steuern. Um sich dem Räumlichen Plan weiter anzunähern, seien somit die Aussagen der einzelnen Grundsätze zu überlagern, um Rückschlüsse auf mögliche Clusterberei- che für Ansiedelungen von Höhenentwicklungen auch im Sinne einer o.g. nachhal- tigen Stadtentwicklung zu detaillieren. Für die nächsten Schritte der Erarbeitung des HEK wird angeregt, begehbare Mo- delle, 3D-Modelle und Visualisierungen zur Diskussion des Stadtbilds einzusetzen. Zusammen- fassung Eva Herr stellt dar, dass im weiteren Vorgehen die Inhalte der heutigen Sitzung ein- gearbeitet und mit der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.11.2023 in die politische Beratung gegeben wird. Durch den Grundsatzbeschluss „Räumli- cher Plan“ soll ergänzend zu den bereits beschlossenen vorläufigen Qualitätskrite- rien die inhaltliche Grundlage für die weitere Bearbeitung geschaffen werden. Ausblick Markus Greitemann, Beigeordneter Dezernat VI für Planen und Bauen Die 35. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan findet am 22.04.2024 von 10:00 – 14:00 Uhr statt. Die 36. Sitzung der Lenkungsgruppe Masterplan findet am 25.11.2024 von 10:00 – 14:00 Uhr statt. Herr Greitemann dankt allen Anwesenden und schließt die 34. Sitzung der Len- kungsgruppe Masterplan. Köln, den 7.12.2023, gez. AL 61 Eva Herr
Anlage 2.1 HEK Grundsätze des Räumlichen Plans_hochauflösend
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 1 Anlage 2.1 zum Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss HÖHENENTWICKLUNGSKONZEPT INNERE STADT Grundsätze des Räumlichen Plans Dezernat für Planen und Bauen Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt 61 Folie 3 1| Einführung und Ziele AN/0384/2020 Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Konzept für Höhenentwicklung innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) Erweiterter Betrachtungsraum LINKSRHEINISCHE INNENSTADT „INNERE STADT“ ÄUßERER GRÜNGÜRTEL Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 2 Inhalt Zielstellung und Anlass Rückblick & Sachstandsbericht Grundsätze des Räumlichen Plans Grundlage zur Erarbeitung eines Instruments Entwurf des Räumlichen Plans Gebietstypen & Entwicklung Prozessgestaltung Prozessstruktur & Arbeitsweise 1 2 3 4 3 5 15 18 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 3 Kapitel 1 - Zielstellung & Anlass Rückblick & Sachstandsbericht Die vorliegende Vorlage dient dem Beschluss von Grundsätzen für den räumlichen Plan des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt (HEK). Diese sollen einen ersten Konsens über die zu steuernden Inhalte des HEK darstellen, und haben als Funktion: • Den Ausbau der städtischen Rahmenbedin - gungen gegenüber Höhenentwicklungen, anknüpfend an den vorherigen Beschluss eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023) • Die Schaffung einer Grundlage für die Er - stellung des Räumlichen Plans für das HEK. Dieses soll in Folge ausgearbeitet werden und langfristig als Planwerk und Instrument für die Steuerung der Höhenentwicklung von Vorhaben dienen. Die Grundsätze sind hierbei nicht abschließend, sondern stellen eine vorläufige und im weiteren Prozess auszudifferenzierende Basis für die ge- meinsame Erarbeitung des räumlichen Plans dar. Anlass Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der Haupt-ausschuss die Verwaltung ein Höhen - entwicklungskonzept (HEK) für den links- und rechtsrheinischen Bereich innerhalb des Äuße - ren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. Bestehende Planwerke, wie z.B. das Höhen - konzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt werden. Zudem gilt es, Qualitätskriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu entwickeln sowie die Fachöffentlichkeit und die Stadtgesellschaft zu beteiligen. In einem ersten Schritt hat die Verwaltung in 2020 verschiedene europäische Metropolen - wie z.B. Berlin, München und Wien - in Bezug auf ihre Instrumente und Konzepte zur Steue - rung der Höhenentwicklung recherchiert und analysiert. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde daran anschließend als Auftakt am 17.04.2021 ein Fachsymposium durchgeführt. Darüber hinaus wurde sich anhand von Refe - renzen aus anderen Städten der Formulierung eines räumlichen Ansatzes, eines Bewertungs - instruments sowie der Gestaltung eines Prozes- ses zur Erstellung des HEK Köln angenähert. Die Ergebnisse wurden am 29.09.2022 als Mit - teilung MT 2640/2022 im Stadtentwicklungsaus- schuss vorgestellt. In Folge dessen hat die Verwaltung ein vorläufi - ges Bewertungsinstrument, bestehend aus Aus- löser (Wofür gilt das Instrument?), Qualitätskri - terien (Welche Qualitäten für neue Projekte?) und Planungsstufen (Welches Verfahren soll durchlaufen werden?) entwickelt und dieses im Rahmen der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan am 25.11.2022 vor- gestellt und intensiv diskutiert. Die Ergebnisse dessen führten mit Vorlage 0426/2023 zum Beschluss des vorläufigen Be - wertungsinstruments im Stadtentwicklungsaus - schuss am 04.05.2023. Gleicherweise wurde hier der Bedarf zur Beauftragung eines externen Unternehmens festgestellt. Das Vergabeverfah- ren wurde im Sommer 2023 durchgeführt und der Auftrag im August erteilt. Als nächster Meilenstein in der Erstellung des HEK ist der Beschluss von Grundsätzen für den Räumlichen Plan definiert. Gemeinsam mit dem beauftragen Büro ASTOC, Köln mit urbanista, Hamburg als Nachunternehmerin hat die Verwal- tung diese erarbeitet und mit externen Expert*In- Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 4 Abb. 1: Darstellung Lernendes System & Meilensteine Beschluss Qualitätsstandards 1. Quartal 2023 Ziel: Grundsatzbeschluss Zonenplan 4. Quartal 2023 HEK Innere Stadt Räumliche Ebene Zonenplan Qualitative Ebene Qualitätsstandards Beschluss AN 0384/2020 I/ 2020; Auftrag Höhenentwicklung- konzept Innere Stadt „lernendes System“ nen und politischen Vertreter*Innen aus dem Stadtentwicklungsausschuss und den Bezirks - vertretungen in der 34. Sitzung der Lenkungs - gruppe Masterplan am 10.11.2023 gemeinsam diskutiert und ausgearbeitet. Wie bereits dargestellt, dient die vorliegende Vorlage dem Beschluss von Grundsätzen, um einerseits die städtischen Rahmenbedingungen in Bezug auf Höhenentwicklungen auszubauen und gleicherweise eine Grundlage für die Ent - wicklung des räumlichen Plans zu schaffen. Des Weiteren wird ein Entwurf zum Räum - lichen Plan zur Kenntnis gegeben, der hierbei die Grundsätze als ein Planwerk visualisiert und den Arbeitsstand darstellt. Im Abschnitt Prozessgestaltung ist dargestellt, wie sich der weitere Erarbeitungsprozess und die Entwicklung des Räumlichen Plans im wei - teren Projektverlauf darstellen. Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 5 Kapitel 2 - Grundsätze des Räumlichen Plans Grundlage zur Entwicklung des Instruments Die Grundsätze des Räumlichen Plans sollen, anknüpfend an das vorläufige Bewertungsinst - rument (0426/2023), den nächsten Teilschritt in der Erarbeitung des HEK als Gesamtkonzept darstellen. Die somit formulierten Grundsätze wurden durch Analyse und Auswertung sämtlicher bestehender Grundlagen und einer integrierten räumlichen Analyse derer abgeleitet. Analysegegenstän - de waren insbesondere bestehende städtische Konzepte, Beschlüsse und bisherige Arbeits - stände aus dem Arbeitsprozess zum HEK. Die Übersicht der Analysekarten sowie die Grundsätze des räumlichen Plans im Detail sind in Folge aufgeführt: Abb. 2: Methodik zur Entwicklung des Räumlichen Plans Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 6 Abb. 3: Übersicht der räumlich-thematischen Analysen als Grundlage Übersicht: Räumlich-Thematische Analyse Fundament zur Erarbeitung der Grundsätze für die Entwicklung eines räumlichen Plans. Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 7 Die weitreichende Geschichte der Kölner Höhen - entwicklung geht seit jeher vom Dom und seiner stadtbilddefinierenden Silhouette inklusive der roma- nischen Kirchen aus, mit der Sicherung seiner visu - ellen Integrität als oberstes Motiv. Insbesondere die UNESCO-Debatte der 2000er Jah- re und die drohende Aberkennung des Weltkulturer - bestatus haben mit den Pufferzonen für den Kölner Dom (2007) gemeinsam mit dem Höhenkonzept für die Innenstadt (2007) zwei bedeutsame und weiter - hin gesetzte Planwerke, welche in dem neuen Instru- ment, dem räumlichen Plan, aufgehen und integriert werden. In den Wirkungsbereichen des Höhenkon - zept 2007 und der Pufferzonen werden keine neuen Höhenentwicklungen vorgesehen. Daneben fließen hier die Sichtachsen bzw. der Ster- nenplan von 1998/2003 ein. Da die Sichtbeziehun - gen zum Dom explizit Prüfgegenstände in den je - weiligen Qualifizierungsverfahren sind (0426/2023), werden hier zwar die Sichtpunkte aufgegriffen, eine Untersuchung der einzuhaltenden Korridore aber der individuellen Untersuchung in der Projektentwicklung zugeschrieben. Abb. 4: Grundsatz 1 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 8 Die Ringe als gemischter verdichteter und gut ange - bundener Stadtraum bieten Rahmenbedingungen für die Integration von Höhenentwicklungen, insbeson - dere im Sinne gemäßigter Entwicklungen „in zweiter Reihe“, so wie es bereits im Bestand wiederzufinden ist. Diese Raumstruktur geht auf Festlegungen des Ringkonzepts 2009 zurück. Sie wird gefestigt durch historische städtebauliche akzentuierte Stadtein - gangssituationen im Bereich der Ringe und des In - neren Grüngürtels. Diese Stadteingangssituationen bieten die Möglichkeit qualitativer Orientierungs - punkte in der Stadt. Die genaue Abgrenzung des Betrachtungsraums gegenüber der in Grundsatz 1 dargestellten Schutzzone, insbesondere entlang der Ringe, ist im weiteren Prozess zu klären. Ebenso wird das Ringkonzept 2009 geprüft und geht inhalt - lich im neuen HEK auf. Der Grüngürtel selbst ist hierbei Ausschlussgebiet für weitere bauliche Entwicklungen. Vorhaben in dessen Kontext unterliegen erhöhten Anforderungen hin - sichtlich klimatischer Auswirkungen und Sichtbezie - hungen. Abb. 5: Grundsatz 2 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 9 Große Grünzonen sind im Hinblick auf ihre Verträg - lichkeit für Höhenentwicklung insbesondere zu prü - fen. Dies betrifft den Inneren und Äußeren Grüngürtel sowie den Rhein. Hier sind klimatische Auswirkun - gen, Blickbeziehungen und Sichtbarkeit in besonde - rem Maße zu prüfen. Wesentliche Grundlage sind hier Belange des Masterplan Grün und der Kölner Perspektiven 2030+. Abb. 6: Grundsatz 3 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 10 Mit den Stadtachsen formulieren die „Kölner Pers - pektiven 2030+“ zentrale Entwicklungsbereiche für die „Sicherung und Weiterentwicklung gesamtstädti - scher und lokaler Nutzungen“ mit einer „Aufwertung stadträumlicher und städtebaulicher Qualitäten“. In Kombination mit den Lageeigenschaften der hier - an befindlichen Stadtteilzentren sowie der leistungs - fähigen Anbindung an das städtische ÖPNV-Netz (vgl. Qualitätskriterien HEK0426/2023) ergeben sich hier Räume, welche sich grundsätzlich für Höhenent- wicklung als geeignet zeigen. Abb. 7: Grundsatz 4 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 11 Der mit den Kölner Perspektiven 2030+ als Zukunfts- raum formulierte rechtsrheinische Korridor wird über den Grundsatz 4 hinaus als eigene räumliche Ein - heit begriffen, deren Einzugsbereich durch die Frank- furter Straße geprägt ist. Diesen gilt es im Weiteren hinsichtlich seines räumlichen Umrisses und seiner Potenziale für Höhenentwicklungen genauer zu un - tersuchen ist. Abb. 8: Grundsatz 5 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 12 Sogenannte Campusstandorte werden im Sinne zu - sammenhängende Nutzungscluster in der Stadt als gesonderter Stadtbaustein verstanden und wurden bereits in den Kölner Perspektiven 2030+ als solche definiert. An Gebieten wie der Messe, der Sporthoch- schule oder der Uni-Klinik wird hier Möglichkeit für ergänzende Höhenentwicklung gesehen. Hier beste- hen Synergien zwischen Adressbildung für ein neu - es Vorhaben und die Profilierung der bestehenden Lagen. Abb. 9: Grundsatz 6 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 13 Bereits laufende Verfahren und bestehende Planun - gen für neue Hochpunktentwicklungen werden vom HEK nicht mehr gesondert behandelt und als Set - zung erachtet, jedoch sind noch undefinierte Berei - che großräumiger Entwicklungen, wie etwa im Fall der Weststadt, mit dem HEK abzustimmen. Abb. 10: Grundsatz 7 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 14 Gewachsene kleinteilige bis dörfliche Siedlungsge - biete sind durch den KölnKatalog definiert. Diese werden im Sinne des HEK als grundsätzlich nicht geeignet für Höhenentwicklungen im Sinne des Aus- lösers (vgl. 0426/2023) erachtet. Abb. 11: Grundsatz 8 Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 15 Kapitel 3 - Entwurf des Räumlichen Plans Der Entwurf zum Räumlichen Plan für das HEK Innere Stadt visualisiert vorläufige Bereichsab - grenzungen für die unter 3. formulierten Grund - sätze. Der Entwurf differenziert hierbei zwei Raumty - pen, welche die Diskussion und Erarbeitung des Räumlichen Plans leiten sollen. Die dem räumli- chen Plan zu Grunde liegenden Raumtypen sind in Folge erläutert: RAUMTYP I – Schutzbereich In diesen Bereichen sind neue Höhenentwick - lungen grundsätzlich zu vermeiden. Schutz - bereiche sind dabei sowohl die durch das Hö - henkonzept 2007 als auch die Pufferzonen für den Dom betroffenen Gebiete zum Schutze des Weltkulturerbes inklusive romanischer Kirchen sowie kleinteilige, dörfliche Siedlungstypologien gemäß dem Köln Katalog. RAUMTYP II – Abwägungsbereich Der Abwägungsbereich umfasst drei Unterkate - gorien, die sich wie folgt definieren: 1. Entwicklungsbereiche: Dies umfasst in konkreter Planung befindliche Gebiets- und Projektentwicklungen, welche be - reits als gesetzt betrachtet werden und sich in laufenden oder abgeschlossenen Qualifizie - rungsverfahren befinden. Diese werden im Rah- men des HEK als gesetzt erachtet. Sofern es sich hier bei Teilentwicklungen einer größeren Maßnahme handelt, wie z.B. im Falle des Max- Becker-Areals als Teil Weststadt, so wird das komplette Areal als möglicher Entwicklungsbe - reich betrachtet, den es im Weiteren zu präzisie- ren gilt. 2. Möglichkeitsbereiche: Diese Räume zeichnen eine grundsätzliche Eig- nung für die Entwicklung neuer Hochpunkte aus. Möglichkeitsräume sind hierbei insbesondere Gebiete, die durch bestehende Konzepte als Entwicklungsschwerpunkte definiert sind, wie z.B. Zukunftsräume der Stadtstrategie oder sich aufgrund von Qualitäten und Lageeigenschaften wie z.B. leistungsfähige ÖPNV-Anbindung aus - zeichnen. 3. Passivbereiche: Räume, die sich weder durch aktive Projekte noch durch die durchgeführte Analyse als für Hö- henentwicklung geeignete Bereiche auszeich - nen, dennoch aber nicht Schutzbereiche gem. Raumtyp I darstellen. Jeder der formulierten Grundsätze lässt sich den vier Bereichstypen zuordnen. Der räumliche Plan lässt hierüber eine unkomplizierte aber im Einzelfall methodisch herleitbare Einordnung für neue Projekte und Entwicklungen zu und ist als vorläufiger Entwurf in Folge dargestellt Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 16 1.Entwicklungsbereiche 2.Möglichkeitsbereiche 3.Passivbereiche Abb. 12: Gebietstypologien Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 17 Abb. 13: Entwurf Räumlicher Plan Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 18 Kapitel 4 - Prozessgestaltung Die begonnene Arbeitsweise und Einbindung der verschiedenen Akteursgruppen wird bis zur Fertigstellung des HEK in folgender Form weiter- ausgebaut werden. Prozessstruktur – das „lernende System“ Der Gesamtprozess zur Erarbeitung des HEK Köln folgt dem Ansatz des „lernenden Systems“. Dies will durch einen schrittweisen Beschluss von Arbeitsschritten einerseits dafür sorgen, dass in Teilschritten bereits eine städtische Handlungs - fähigkeit gegenüber Vorhaben(trägern) entsteht, andererseits eine Grundlage für die gemeinsa - me Erarbeitung des HEK als Gesamtwerk ge - schaffen wird. Mit Beschluss 0426/2023 konnte hierdurch be - reits ein vorläufiges Instrument zur Bewertung aktueller Hochhausvorhaben beschlossen wer - den, um Transparenz und Verbindlichkeit zu er - zeugen, und kommt in laufenden Verfahren zur Anwendung. Der Beschluss von Grundsätzen für den Räum - lichen Plan stellt den nächsten Teilschritt in der Erstellung des HEK dar. Der Räumliche Plan soll als Steuerungsinstrument und strategisches Ge- genstück zum Bewertungsinstrument aus vorhe- rigem Beschluss wirken. Die Prozessgestaltung um die Teilschritte kann in der folgenden Prozessgrafik nachvollzogen werden. Abb. 14: Prozessstruktur Beteiligungsformate Stadtentwicklungs- Verwaltungsspitze Bezirksvertretungen Begleitgremium Verwaltungsworkshop Kernteam AG Arbeitsschritte Prozesspapier Symposium + Online-Beteiligung Prozessklärung Rahmenbedingungen räumlicher Ansatz + Qualitätskriterien + Instrumente 1 2 Zonenplan Grundlagen + ausschuss 07/2023 09/2023 12/2023 01/2024 Diagnose & BewertungDiagnose & Bewertung Kickoff 21.08.202321.08.2023 10.11.202310.11.2023 SEPT/OKT ‚23SEPT/OKT ‚23 GrundsatzbeschlussGrundsatzbeschlussVorberatungVorberatung 30.11.202330.11.2023 Anfang `24 Anfang `24 Abgabe 2 Wochen vorher! tba ZonenplanZonenplan 3 Start Symposium und Onlinebeteiligung Symposium + 10.11.2023 GrundsatzbeschlussBeschluss HEKVorberatungVorberatung Abgabe 2 Wochen vorher! tba Zonenplan Kriterien und Ausstellung III. Quartal ‚24 optionaloptional Instrumente räumlicher Plan Vertiefung Finalisierung Dokumentation + Broschüre Mitte 2024 20.11.2023 4 Grundsatzbeschluss Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Planen und Bauen Seite 19 Arbeitsweise: Die Herangehensweise sieht stets die frühzeitige Beteiligung der Politik sowie das Einspeisen ex - terner Expertise in die Erarbeitung vor. Aus dem o.g. Prinzip des „lernenden Systems“ ergibt sich eine Arbeitsweise die für jede der Teil- projektphasen, eine Abfolge von Arbeits- und Beteiligungsschritten vorsieht: • Das Arbeitsteam aus Verwaltung und beauf - tragten Unternehmen erarbeitet, aufbauend auf bestehenden Grundlagen und bisherigen Be - schlüssen, die Inhalte für die Projektphase. • Die Lenkungsgruppe Masterplan dient als poli- tisch-fachliches Gremium zur inhaltlichen Erar - beitung des HEK. Das Gremium setzt sich aus der Verwaltung, externen ExpertInnen sowie VertreterInnen aus Politik zusammen. Im Be - gleitgremium werden die Inhalte vorgestellt, dis - kutiert und anschließend überarbeitet. • Um insbesondere die Bezirksvertretungen der Stadt Köln in den Prozess einzubinden, ist ein regelmäßiger einstündiger digitaler Informations- termin geplant, in dem sich ihre Vertreter*innen über den Sachstand des Prozesses informieren können. • In einem gesonderten Fachsymposium sowie über Pressemitteilungen und die Online-Präsenz des Projekts soll auch für die interessierte Stadt- gesellschaft ermöglich werden, sich unkompli - ziert zum Prozess und zu den Hintergründen zu informieren und sich über niedrigschwellige Zu - gänge am Prozess zu beteiligen. Die hieraus entstehenden Arbeits- und Entschei- dungskaskaden können beigefügten Prozess - struktur (Abb. 14) entnommen werden.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/0 Vorlagen-Nummer 3276/2023 Freigabedatum 21.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln hier: Beschluss von Grundsätzen für die Entwicklung des Räumlichen Plans Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Grundsätze (gemäß Anlage 2, Kap. 2) als Grundlage für die Entwicklung des Räumlichen Plans. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum Räumlichen Plan (gemäß Anlage 2, Kap. 3) sowie die Prozessgestaltung (gemäß Anlage 2, Kap. 4) zur Erarbeitung des Räumli- chen Plans für das Höhenentwicklungskonzept zur Kenntnis. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage sofern die Be- zirksvertretungen ungeändert zustimmen. Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Zielsetzung Die vorliegende Vorlage dient dem Beschluss von Grundsätzen für den räumlichen Plan des Höhenentwicklungskonzepts Innere Stadt (HEK). Diese sollen einen ersten Konsens über die zu steuernden Inhalte des HEK darstellen, und haben als Funktion: Den Ausbau der städtischen Rahmenbedingungen gegenüber Höhenentwicklungen, anknüpfend an den vorherigen Beschluss eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023) Die Schaffung einer Grundlage für die Erstellung des Räumlichen Plans für das HEK. Diese soll in Folge ausgearbeitet werden und langfristig als Planwerk und Instrument für die Steuerung der Höhenentwicklung von Vorhaben dienen. Die Grundsätze sind hierbei nicht abschließend, sondern stellen eine vorläufige und im weiteren Prozess auszudifferenzierende Basis für die gemeinsame Erarbeitung des räumlichen Plans dar. 2. Anlass Mit Beschluss zum politischen Antrag AN 0384/2020 vom 26.03.2020 beauftragte der Haupt- ausschuss die Verwaltung ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für den links- und rechtsrhei- nischen Bereich innerhalb des Äußeren Grüngürtels („Innere Stadt“) zu erarbeiten. Bestehende Planwerke, wie z.B. das Höhenkonzept 2007, sollen hierbei zugrunde gelegt werden. Zudem gilt es, Qualitätskriterien für die Höhenentwicklung künftiger Bauvorhaben zu entwickeln sowie die Fachöffentlichkeit und die Stadtgesellschaft zu beteiligen. In einem ersten Schritt hat die Verwaltung in 2020 verschiedene europäische Metropolen - wie z.B. Berlin, München und Wien - in Bezug auf ihre Instrumente und Konzepte zur Steuerung der Höhenentwicklung recherchiert und analysiert. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde daran anschließend als Auftakt am 17.04.2021 ein Fachsymposium durchgeführt. Darüber hinaus wurde sich anhand von Referenzen aus anderen Städten der Formulierung eines räumlichen Ansatzes, eines Bewertungsinstruments sowie der Gestaltung eines Prozes- ses zur Erstellung des HEK Köln angenähert. Die Ergebnisse wurden am 29.09.2022 als Mit- teilung MT 2640/2022 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. In Folge dessen hat die Verwaltung ein vorläufiges Bewertungsinstrument, bestehend aus Aus- löser (Wofür gilt das Instrument?), Qualitätskriterien (Welche Qualitäten für neue Projekte?) und Planungsstufen (Welches Verfahren soll durchlaufen werden?) entwickelt und dieses im Rah- men der 32. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan am 25.11.2022 vorge- stellt und intensiv diskutiert. Die Ergebnisse dessen führten mit Vorlage 0426/2023 zum Beschluss des vorläufigen Bewer- tungsinstruments im Stadtentwicklungsausschuss am 04.05.2023. Gleicherweise wurde hier der Bedarf zur Beauftragung eines externen Unternehmens festgestellt. Das Vergabeverfahren wurde im Sommer 2023 durchgeführt und der Auftrag im August erteilt. Als nächster Meilenstein in der Erstellung des HEK ist der Beschluss von Grundsätzen für den 3 Räumlichen Plan definiert. Gemeinsam mit dem beauftragen Büro ASTOC, Köln mit urbanista, Hamburg als Nachunternehmerin hat die Verwaltung diese erarbeitet und mit externen Ex- pert*Innen und politischen Vertreter*Innen aus dem Stadtentwicklungsausschuss und den Be- zirksvertretungen in der 34. Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan am 10.11.2023 gemeinsam diskutiert und ausgearbeitet. Wie unter 1. Zielsetzung bereits dargestellt, dient die vorliegende Vorlage dem Beschluss von Grundsätzen, um einerseits die städtischen Rahmenbedingungen in Bezug auf Höhenentwick- lungen auszubauen und gleicherweise eine Grundlage für die Entwicklung des räumlichen Plans zu schaffen. Des Weiteren wird ein Entwurf zum Räumlichen Plan zur Kenntnis gegeben, der hierbei die Grundsätze als ein Planwerk visualisiert und den Arbeitsstand darstellt. Im Abschnitt Prozess- gestaltung ist dargestellt, wie sich der weitere Erarbeitungsprozess und die Entwicklung des Räumlichen Plans im weiteren Projektverlauf darstellen. 3. Grundsätze des Räumlichen Plans Die Grundsätze des Räumlichen Plans sollen, anknüpfend an das vorläufige Bewertungsinstru- ment (0426/2023), den nächsten Teilschritt in der Erarbeitung des HEK als Gesamtkonzept darstellen. Die somit formulierten Grundsätze wurden durch Analyse und Auswertung sämtlicher b este- hender Grundlagen und einer integrierten räumlichen Analyse derer abgeleitet. Analysegegen- stände waren insbesondere bestehende städtische Konzepte, Beschlüsse und bisherige Ar- beitsstände aus dem Arbeitsprozess zum HEK. Erläuterungen im Detail sowie die räumlichen Darstellungen zu den in Folge aufgeführten Grundsätzen können Anlage 2 entnommen werden: Grundsatz 1: DER SCHUTZ DES WELTKULTURERBES BLEIBT BESTEHEN Die weitreichende Geschichte der Kölner Höhenentwicklung geht seit jeher vom Dom und sei- ner stadtbilddefinierenden Silhouette inklusive der romanischen Kirchen aus, mit der Sicherung seiner visuellen Integrität als oberstes Motiv. Insbesondere die UNESCO-Debatte der 2000er Jahre und die drohende Aberkennung des Weltkulturerbestatus haben mit den Pufferzonen für den Kölner Dom (2007) gemeinsam mit dem Höhenkonzept für die Innenstadt (2007) zwei bedeutsame und weiterhin gesetzte Plan- werke, welche in dem neuen Instrument, dem räumlichen Plan, aufgehen und integriert werden. In den Wirkungsbereichen des Höhenkonzept 2007 und der Pufferzonen werden keine neuen Höhenentwicklungen vorgesehen. Daneben fließen hier die Sichtachsen bzw. der Sternenplan von 1998/2003 ein. Da die Sicht- beziehungen zum Dom explizit Prüfgegenstände in den jeweiligen Qualifizierungsverfahren sind (0426/2023), werden hier zwar die Sichtpunkte aufgegriffen, eine Untersuchung der einzu- haltenden Korridore aber der individuellen Untersuchung in der Projektentwicklung zugeschrie- ben. Grundsatz 2: MÖGLICHKEITEN AN RINGEN UND INNEREM GRÜNGÜRTEL Die Ringe als gemischter verdichteter und gut angebundener Stadtraum bieten Rahmenbedin- gungen für die Integration von Höhenentwicklungen, insbesondere im Sinne gemäßigter Ent- wicklungen „in zweiter Reihe“, so wie es bereits im Bestand wiederzufinden ist. Diese Raumstruktur geht auf Festlegungen des Ringkonzepts 2009 zurück. Sie wird gefestigt durch historische städtebauliche akzentuierte Stadteingangssituationen im Bereich der Ringe und des Inneren Grüngürtels. Diese Stadteingangssituationen bieten die Möglichkeit qualitativer Orientierungspunkte in der Stadt. Die genaue Abgrenzung des Betrachtungsraums gegenüber der in Grundsatz 1 dargestellten Schutzzone, insbesondere entlang der Ringe, ist im weiteren Prozess zu klären. Ebenso wird das Ringkonzept 2009 geprüft und geht inhaltlich im neuen HEK auf. Der Grüngürtel selbst ist hierbei Ausschlussgebiet für weitere bauliche Entwicklungen. Vorha- ben in dessen Kontext unterliegen erhöhten Anforderungen hinsichtlich klimatischer Auswirkun- gen und Sichtbeziehungen. 4 Grundsatz 3: BESONDERE PRÜFUNG AN KANTEN ZU GRÜNRÄUMEN Große Grünzonen sind im Hinblick auf ihre Verträglichkeit für Höhenentwicklung insbesondere zu prüfen. Dies betrifft den Inneren und Äußeren Grüngürtel sowie den Rhein. Hier sind klima- tische Auswirkungen, Blickbeziehungen und Sichtbarkeit in besonderem Maße zu prüfen. We- sentliche Grundlage sind hier Belange des Masterplan Grün und der Kölner Perspektiven 2030+. Grundsatz 4: HÖHENENTWICKLUNG AN STADTACHSEN & ZUKUNFTSRÄUME Mit den Stadtachsen formulieren die „Kölner Perspektiven 2030+“ zentrale Entwicklungsberei- che für die „Sicherung und Weiterentwicklung gesamtstädtischer und lokaler Nutzungen“ mit einer „Aufwertung stadträumlicher und städtebaulicher Qualitäten“. In Kombination mit den Lageeigenschaften der hieran befindlichen Stadtteilzentren sowie der leistungsfähigen Anbindung an das städtische ÖPNV -Netz (vgl. Qualitätskriterien HEK 0426/2023) ergeben sich hier Räume, welche sich grundsätzlich für Höhenentwicklung als ge- eignet zeigen. Grundsatz 5: HÖHENENTWICKLUNG IM RECHTSRHEINISCHEN KORRIDOR Der mit den Kölner Perspektiven 2030+ als Zukunftsraum formulierte rechtsrheinische Korridor wird über den Grundsatz 4 hinaus als eigene räumliche Einheit begriffen, deren Einzugsbereich durch die Frankfurter Straße geprägt ist. Diesen gilt es im Weiteren hinsichtlich seines räumli- chen Umrisses und seiner Potenziale für Höhenentwicklungen genauer zu untersuchen ist. Grundsatz 6: MÖGLICHKEITEN AN CAMPUSSTANDORTEN MIT BESONDEREN ADRES- SEN Sogenannte Campusstandorte werden im Sinne zusammenhängende Nutzungscluster in der Stadt als gesonderter Stadtbaustein verstanden und wurden bereits in den Kölner Perspektiven 2030+ als solche definiert. An Gebieten wie der Messe, der Sporthochschule oder der Uni-Klinik wird hier Möglichkeit für ergänzende Höhenentwicklung gesehen. Hier bestehen Synergien zwi- schen Adressbildung für ein neues Vorhaben und die Profilierung der bestehenden Lagen. Grundsatz 7: BESTEHENDE ENTWICKLUNGEN SIND GESETZT Bereits laufende Verfahren und bestehende Planungen für neue Hochpunktentwicklungen wer- den vom HEK nicht mehr gesondert behandelt und als Setzung erachtet, jedoch sind noch un- definierte Bereiche großräumiger Entwicklungen, wie etwa im Fall der Weststadt, mit dem HEK abzustimmen. Grundsatz 8: KLEINTEILIGE SIEDLUNGSBEREICHE SIND UNGEEIGNET Gewachsene kleinteilige bis dörfliche Siedlungsgebiete sind durch den KölnKatalog definiert. Diese werden im Sinne des HEK als grundsätzlich nicht geeignet für Höhenentwicklungen im Sinne des Auslösers (vgl. 0426/2023) erachtet. 4. Entwurf des Räumlichen Plans Der Entwurf zum Räumlichen Plan für das HEK Innere Stadt visualisiert vorläufige Bereichsab- grenzungen für die unter 3. formulierten Grundsätze. Der Entwurf differenziert hierbei zwei Raumtypen, welche die Diskussion und Erarbeitung des Räumlichen Plans leiten sollen. Die dem räumlichen Plan zu Grunde liegenden Raumtypen sind in Folge erläutert: RAUMTYP I – Schutzbereich In diesen Bereichen sind neue Höhenentwicklungen grundsätzlich zu vermeiden. Schutzbereiche sind dabei sowohl die durch das Höhenkonzept 2007 als auch die Puf- ferzonen für den Dom betroffenen Gebiete zum Schutze des Weltkulturerbes inklusive romanischer Kirchen sowie kleinteilige, dörfliche Siedlungstypologien gemäß dem Köln Katalog. RAUMTYP II – Abwägungsbereich Der Abwägungsbereich umfasst drei Unterkategorien, die sich wie folgt definieren: 1. Entwicklungsbereiche: Dies umfasst in konkreter Planung befindliche Gebiets- und Projektentwicklungen, wel- che bereits als gesetzt betrachtet werden und sich in laufenden oder abgeschlossenen 5 Qualifizierungsverfahren befinden. Diese werden im Rahmen des HEK als gesetzt er- achtet. Sofern es sich hier bei Teilentwicklungen einer größeren Maßnahme handelt, wie z.B. im Falle des Max-Becker-Areals als Teil Weststadt, so wird das komplette Areal als möglicher Entwicklungsbereich betrachtet, den es im Weiteren zu präzisieren gilt. 2. Möglichkeitsbereiche: Diese Räume zeichnen eine grundsätzliche Eignung für die Entwicklung neuer Hoch- punkte aus. Möglichkeitsräume sind hierbei insbesondere Gebiete, die durch beste- hende Konzepte als Entwicklungsschwerpunkte definiert sind, wie z.B. Zukunftsräume der Stadtstrategie oder sich aufgrund von Qualitäten und Lageeigenschaften wie z.B. leistungsfähige ÖPNV-Anbindung auszeichnen. 3. Passivbereiche: Räume, die sich weder durch aktive Projekte noch durch die durchgeführte Analyse als für Höhenentwicklung geeignete Bereiche auszeichnen, dennoch aber nicht Schutzbe- reiche gem. Raumtyp I darstellen. Jeder der unter 3. formulierten Grundsätze lässt sich den vier Bereichstypen zuordnen. Der räumliche Plan lässt hierüber eine unkomplizierte aber im Einzelfall methodisch herleitbare Ein- ordnung für neue Projekte und Entwicklungen zu und ist als vorläufiger Entwurf der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. 5. Prozessgestaltung Die begonnene Arbeitsweise und Einbindung der verschiedenen Akteursgruppen wird bis zur Fertigstellung des HEK in folgender Form weiterausgebaut werden. Prozessstruktur – das „lernende System“ Der Gesamtprozess zur Erarbeitung des HEK Köln folgt dem Ansatz des „lernenden Systems“. Dies will durch einen schrittweisen Beschluss von Arbeitsschritten einerseits dafür sorgen, dass in Teilschritten bereits eine städtische Handlungsfähigkeit gegenüber Vorhaben(trägern) ent- steht, andererseits eine Grundlage für die gemeinsame Erarbeitung des HEK als Gesamtwerk geschaffen wird. Mit Beschluss 0426/2023 konnte hierdurch bereits ein vorläufiges Instrument zur Bewertung aktueller Hochhausvorhaben beschlossen werden, um Transparenz und Verbindlichkeit zu er- zeugen, und kommt in laufenden Verfahren zur Anwendung. Der Beschluss von Grundsätzen für den Räumlichen Plan (2.) stellt den nächsten Teilschritt in der Erstellung des HEK dar. Der Räumliche Plan soll als Steuerungsinstrument und strategi- sches Gegenstück zum Bewertungsinstrument aus vorherigem Beschluss wirken. Die Prozessgestaltung um die Teilschritte kann in der mit Anlage 2, Kap. 4 beigefügten Pro- zessgrafik nachvollzogen werden. Arbeitsweise: Die Herangehensweise sieht stets die frühzeitige Beteiligung der Politik sowie das Einspeisen externer Expertise in die Erarbeitung vor. Aus dem o.g. Prinzip des „lernenden Systems“ ergibt sich eine Arbeitsweise die für jede der Teilprojektphasen, eine Abfolge von Arbeits- und Beteiligungsschritten vorsieht: Das Arbeitsteam aus Verwaltung und beauftragten Unternehmen erarbeitet, aufbauend auf bestehenden Grundlagen und bisherigen Beschlüssen die Inhalte für die Projekte- phase. Die Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan dient als politisch-fachliches Gremium zur inhaltlichen Erarbeitung des HEK. Das Gremium setzt sich aus der Verwaltung, ex- ternen ExpertInnen sowie VertreterInnen aus Politik zusammen. Im Begleitgremium wer- den die Inhalte vorgestellt, diskutiert und anschließend überarbeitet. Um insbesondere die Bezirksvertretungen der Stadt Köln in den Prozess einzubinden, ist ein regelmäßiger einstündiger digitaler Informationstermin geplant, in dem sich ihre Vertreter*innen über den Sachstand des Prozesses informieren können. 6 In einem gesonderten Fachsymposium sowie über Pressemitteilungen und die Online- Präsenz des Projekts soll auch für die interessierte Stadtgesellschaft ermöglich werden, sich unkompliziert zum Prozess und zu den Hintergründen zu informieren und sich über niedrigschwellige Zugänge am Prozess zu beteiligen. Die hieraus entstehenden Arbeits- und Entscheidungskaskaden können der in Anlage 2, Kap. 4 beigefügten Prozessgrafik entnommen werden. 6. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Das HEK Köln trägt dazu bei, die Versiegelung von Freiflächen durch Steuerung von Höhen- entwicklung im Stadtraum zu verringern. Daneben wird insbesondere eine nachhaltige, res- sourcenschonende Bauweise begünstigt, sowie neue Bauvorhaben hinsichtlich Mobilitätsan- bindung und Berücksichtigung ökologischer Aspekte qualifiziert. Anlagen Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: HEK Grundsätze des Räumlichen Plans
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3276/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.03.2024
- Erstellt
- 12.10.2023 18:19