2310/2022
Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Thuleweg in Köln-Höhenhaus
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Anlage 1 Kostenrahmen BSA Thuleweg
589 Zeichen
Kostenrahmen Sportamt Planungskosten KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 42.000,00 € 7.980,00 € 49.980,00 € Summe Bau- und Planungskosten 42.000,00 € 7.980,00 € 49.980,00 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 50.000,00 € Stand: 22.07.2022Generalsanierung Bezirkssportanlage Thuleweg
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss v. 2.6.2025
2633 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/52/521
Vorlagen-Nummer
2310/2022
Stand: 02.06.2025
Sachstandsbericht
Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Thuleweg in Köln-
Höhenhaus
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Mül-
heim, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage
Thuleweg.
Die Sanierung umfasst die Belagsänderung von zwei Großspielfeldern von Tenne- in Kunst-
stoffrasen, den Neubau der Entwässerungssysteme, umlaufender Wege und die Sanierung
von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlagen in Verbin-
dung mit der RheinEnergie. Die weitere Ausgestaltung der Nebenflächen der Sportanlage wird
mit den zukünftigen Nutzern*innen abgestimmt.
Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter*innen des Sportamtes unter Beteili-
gung von Fachplaner*innen durchgeführt.
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 50.000 €. Die Gesamtkosten der Bau-
maßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca.
3.550.000 €.
Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhal-
tung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-
0801-9-5291 (BSA Thuleweg-Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 sowie im Haushalts-
jahr 2024 jeweils 25.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des In-
krafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024.
Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Frei-
gabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 25.000 € im
Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5291 (BSA Thuleweg-Generalsanierung).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Aufgrund fehlender Haushaltsmittel konnten die Planungsleistungen nicht wie zuletzt unter der
Vorlage Nr. 2310/2022/1 beschlossen an ein externes Planungsbüro vergeben werden.
Die Verwaltung übernimmt daher die weitere Planung mithilfe städtischer Mitarbeitender.
2
Die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) ist bereits abgeschlossen. Derzeit erfolgt die Er-
stellung eines ersten Planungskonzepts als Vorplanung im Rahmen der Leistungsphase 2.
Nächste Schritte:
Die nächsten Schritte umfassen die weitere Planung bis zur Genehmigungsplanung und Ein-
reichung des Bauantrages.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Juni 2026
Anlage 3 Schrägluftbild BSA Thuleweg
150 Zeichen
Bezirkssportanlage Thuleweg Mittelpunkt: 362862, 5649689 1:2500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 22.07.2022Seite 1 / 1
Anlage 2 Luftbild BSA Thuleweg
150 Zeichen
Bezirkssportanlage Thuleweg Mittelpunkt: 362911, 5649778 1:2500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 22.07.2022Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2310/2022 Freigabedatum 18.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Thuleweg in Köln- Höhenhaus Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Mülheim, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Bezirkssportanlage Thuleweg. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung von zwei Großspielfeldern von Tenne- in Kunststoffrasen, den Neubau der Entwässerungssysteme, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlagen in Verbindung mit der RheinEnergie. Die weitere Ausgestaltung der Nebenflächen der Sportanlage wird mit den zukünftigen Nutzern*innen ab- gestimmt. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter*innen des Sportamtes unter Beteiligung von Fachplaner*innen durchgeführt. Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 50.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaß- nahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 3.550.000 €. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5291 (BSA Thuleweg-Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 sowie im Haushaltsjahr 2024 jeweils 25.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalts- satzung 2023/2024. Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 25.000 € im Teilfinanz- plan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaß- nahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5291 (BSA Thuleweg-Generalsanierung). Sportausschuss 01.09.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 19.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirkssportanlage Thuleweg wurde 1974 errichtet. Sie verfügt über zwei Großspielfelder mit Tennenbelag. An einem Großspielfeld schließt eine Kurzstreckenlaufbahn, ebenfalls mit Tennenbe- lag, eine Weitsprunganlage und eine Kugelstoßanlage an. Außerdem verfügt die Anlage über ein städtisches Umkleidegebäude sowie zwei Trainingsbeleuchtungsanlagen. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und wird von Bosna Köln e.V., FC Energie 2008 Köln e.V., Turnverein Köln Höhenhaus e.V. 1960, der Betriebssportgemeinschaft 1926 der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, dem Netzwerk "Sportive Kids" e.V., der Willy-Brandt-Gesamtschule, der Gemeinschaftsgrundschule Honschaftsstraße, der Förderschule Lernen Thymianweg und der Gemeinschaftsgrundschule Leuch- terstraße genutzt. Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund der bestehenden Nut- zungsintensität beabsichtigt die Verwaltung, die Sportanlage zu sanieren und die beiden Großspiel- felder mit Kunststoffrasen zu versehen. Dabei ist es auch erforderlich, die Entwässerung der Sportan- lage, die an die Spielfelder angrenzenden befestigten Wegeflächen, Spielfeldbarrieren und Ballfang- zäune neu zu errichten. Die Trainingsbeleuchtungsanlage wird in Verbindung mit der RheinEnergie saniert. Die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag ergibt sich aus der Notwendigkeit, die 3 vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeit- gemäß nutzen zu können. Die Sportanlage wird in der Prioritätenliste 2021-2025 auf Rang 3 geführt. Die weitere Ausgestaltung der Nebenflächen der Sportanlage wird mit den zukünftigen Nutzer*innen abgestimmt. Die Ergebnisse werden in den Entwurf einfließen und in der Vorlage zum Baubeschluss den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Nach einem ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten inkl. Nebenkosten für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 3.550.000 €. Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs- planung) werden auf 50.000 € geschätzt. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5291 (BSA Thuleweg-Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 sowie im Haushaltsjahr 2024 jeweils 25.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalts- satzung 2023/2024. Anlagen Kostenrahmen, Luftbild, Schrägluftbild
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Honschaftsstraße
- Thuleweg
- Thymianweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2310/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.08.2022
- Erstellt
- 20.07.2022 17:33