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Jahresbericht "Haus des Jugendrechts" 2018

Mitteilung Ausschuss 2585/2019 vom 31.07.2019

Stand: Am 17.09.2019 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    2018 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Jahresbericht 2 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts REDAKTION Rachel Hohn Koordinatorin Kölner Haus des Jugendrechts Am Justizzentrum 6 50939 Köln mit freundlicher Unterstützung der Kooperationspartner 3 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts INHALT Grußworte……………………….…S. 4 Eine Bilanz…………………………S. 9 Die Grundlagen……………………S. 16 Das Konzept……………………….S. 24 Streiflichter………………………...S. 37 Statistische Daten………………..S. 44 Hilfen zur Erziehung……………..S. 48 Kooperationspartner kommen zu Wort………………….S. 51 Am 12.06.2009 wurde das Kölner Haus des Jugendrechts als erstes Haus dieser Art in Nordrhein-Westfalen eröffnet. Heute – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresberichts 2018 – sehen wir bereits auf eine 10-jährige erfolgreiche Arbeit zurück. Einige Mitarbeiter waren von Anfang an dabei. Andere kamen später oder auch erst kürzlich hinzu. Egal ob „alter Hase“ oder „neues Blut“, alle eint die Überzeugung, dass die enge, interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kölner Haus des Jugendrechts hilft, jugendliche und heranwachsende Straftäterinnen und Straftäter, die bereits mehrfach auffällig geworden sind und sich in besonderen sozialen Problemlagen befinden, vor weiterer Gefährdung und weiteren Straftaten zu schützen. In diesem Jahresbericht wollen wir nicht nur auf das vergangene Jahr, sondern auf den gesamten Zeitraum unserer Tätigkeit zurückblicken. 4 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts GRUSSWORTE Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit Beschluss des Rates der Stadt Köln wurde das Kölner Haus des Jugendrechts im Juni 2009 als erstes Haus des Jugendrechts in Nordrhein- Westfalen und bundesweit als erstes Haus des Jugendrechts speziell für junge Intensivtäter eingeweiht. Die beteiligten Kooperationspartner aus den Behörden Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugend- gerichtshilfe der Stadt Köln blicken heute auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit von zehn Jahren zurück. Im Fokus stehen Jugendliche und Heranwachsende im S inne des Jugendgerichtsgesetzes, die zumeist vor dem Hinterg rund multifaktorieller Problemlagen in die Kriminalität abzugleiten drohen. Die intensive Vernetzung und das abgestimmte Vorgehen der Kooperationspartner im Kölner Haus des Jugendrechts ermöglichen, kriminell e „Karrieren“ junger Menschen frühzeitig zu erkennen und durch behördenspezifisch e Interventionen nachhaltig zu begegnen. Die Akteure des Kölner Haus des Jugendrechts haben darüber hinaus mit dem Amts- und Landgericht Köln, den freien Trägern der Jugend hilfe, dem Streetwork der Stadt Foto: Stadt Köln 5 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Köln und dem Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz - Fachbereich Bewährungshilfe des Landgerichts Köln, ein weitreichendes Netzwerk aufgebaut. In diesem Verbund zeigt sich, wie mit der Bündelung aller Kräfte im Sinne des Erziehungsgedankens sowohl strafrechtlich als auch sozialpädagogisch wirkungsvoll auf die Verläufe devianten Verhaltens junger Mensch en in ihrem gesamten Lebenskontext eingewirkt wird. Ich spreche allen Beteiligten meinen herzlichen Dan k aus für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Ihre Arbeit leistet auch einen wich tigen Beitrag für das subjektive Sicherheitsempfinden der Kölnerinnen und Kölner. Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 6 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Sehr geehrte Damen und Herren, vor nunmehr zehn Jahren ging in Köln das erste Haus des Jugendrechts in Nordrhein-Westfalen an den Start. Schnelles und koordiniertes Handeln, ohne dabei die individuelle erzieherische Einwirkung auf junge Straftäter zu vernachlässigen, ist im Bereich der Jugendkriminalität von besonderer Bedeutung und war von Beginn an erklärtes Ziel des Kölner Haus des Jugendrechts. Um kriminelle Karrieren im Ansatz zu stoppen, verli eßen Staatsanwälte ihren angestammten Schreibtisch und arbeiten vernetzt mit Polizei und Jugendgerichtshilfe unter einem Dach zusammen. Mitten in Köln, in unmittelbarer Nähe zu Staatsanwa ltschaft, Amts- und Landgericht wird ermittelt, angeklagt, Hilfe geleistet und Kriminalität verhindert. Die vor Ort gelebte enge und vertrauensvolle Kooper ation, die auch die Gerichte und den ambulanten Sozialen Dienst einbezieht, stellt d en jungen Menschen und sein soziales Umfeld in den Fokus. Foto: Land NRW / R. Sondermann 7 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Das ermöglicht nicht nur eine schnellere Intervention, sondern es werden die Weichen für ein künftig straffreies Leben gestellt. Seit zehn Jahren leisten die Mitarbeiter von Staats anwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe im Kölner Haus des Jugendrechts erfolgreiche Arbeit, die die ursprüngliche Erwartung weit übertroffen hat. Die gelungene Zusammenarbeit in Köln war Vorbild für die Gründung der Häuser des Jugendr echts in Paderborn, Dortmund und Essen, weitere Häuser sollen folgen. Ich danke den hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kölner Haus des Jugendrechts für ihren fortwährend engagierten Einsatz und bin gewiss, dass sie auch künftig mit ihrer erfolgreichen Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in der Stadt Köln leisten werden. Peter Biesenbach Minister der Justiz 8 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Sehr geehrte Damen und Herren, Kriminalitätsbekämpfung kann nur im Zusammenspiel erfolgreich sein. Das Prinzip der zusammengerückten Schreibtische hat sich bewährt, wenn es gilt, schnell und effektiv gerade bei jugendlichen Straffälligen zu reagieren. Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe können hier auf kurzem Weg direkt Abstimmungen treffen und koordiniert vorgehen. Hiervon profitieren wir alle. Null-Toleranz wird hier nicht mit Verspätung, sondern zeitnah und verbunden mit Hilfestellungen für Intensivtäter aus besonderen sozialen Problemlagen praktiziert. Die bisherige Entwicklung ist ein Beweis für die Wi rksamkeit des Konzeptes. Sie ist vor allem Ansporn, den gemeinsamen Weg weiterzugehen. Dem Kölner Haus des Jugendrechts gratuliere ich zu zehn erfolgreichen Jahren und wünsche ihm auch in Zukunft viel Erfolg und Ausdaue r, um Jugendlichen eine Perspektive und unserer Gesellschaft mehr Sicherheit zu geben. Herbert Reul Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Foto: Ministerium des Innern NRW 9 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts EINE BILANZ Wo andere nicht weiterkommen, fangen sie erst richtig an Nach einem Jahrzehnt zieht das Haus des Jugendrechts Bilanz Seit zehn Jahren arbeiten Staatsanwalt als Gruppenleiter Wolfgang Ettelt, Jugendgerichtshelferin Susanne Monsieur und Kriminalhauptkommissar Bernhard Kleinalstede (v.l.n.r.) im Haus des Jugendrechts Hand in Hand. Fotos: Polizei Köln/Carsten Rust Von CARSTEN RUST Köln – Bevor ein Jugendlicher in Köln an diese drei engagierten Menschen gerät, muss er bereits eine Menge auf dem Kerbholz haben. Denn Susanne Monsieur (49), Bernhard Kleinalstede (61) und Wolfgang Ettelt (53) arbeiten gemeinsam im Haus des Jugendrechts . Hier kümmern sich die Spezialisten von Jugend- gerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft aus- schließlich um jugendliche und heranwachsende Intensiv- und Mehrfachtäter. Am häufigsten geht es dabei um Raubdelikte (Raub, räub. Erpressung), Körperver- letzungsdelikte (einfache und gefährliche Körper- verletzung), Bedrohungen, Nötigungen und Diebstähle. Doch vereinzelt geht es bei den jungen Straftätern auch um noch schwerere Straftaten. 10 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Und wirklich immer stecken menschliche Schicksale hinter den Einzelfällen, mit denen sich die insgesamt 39 Mitarbeiter des Hauses tagtäglich beschäftigen. Junge Menschen, die unter unterschiedlichsten Bedin- gungen auf die schiefe Bahn geraten sind, finden bei den Beamten im Haus des Jugendrechts Halt und Unterstützung – auch wenn sie beides am Anfang meistens gar nicht wollen. „Jedes Jahr arbeiten wir mit bis zu 100 ausgewählten Teilnehmern, um ihnen aus dem Abwärtsstrudel aus Drogen, Straftaten, Gewalt und Perspektivlosigkeit herauszuhelfen. Einige der Teilnehmer kommen gar nicht mit der neuen Situation klar, dass da plötzlich Menschen sind, die ihnen helfen wollen, die sie nicht direkt vorverurteilen. Wir tun alles, um den Intensivtätern Auswege aus der Kriminalität aufzuzeigen und sie vor langen Haftstrafen zu bewahren“, erklärt Kriminalhaupt- kommissar Kleinalstede. Es geht immer darum, die Zusammenhänge zu erkennen, die Hintergründe herauszufinden und fest- zustellen, warum der jeweilige Proband immer wieder zum Straftäter wird oder warum er ein besonders brutales Verbrechen verübt hat. 515 Teilnehmer bisher Die Probanden werden im Haus des Jugendrechts durchschnittlich ein bis zwei Jahre betreut. Insgesamt durchliefen in den vergangenen zehn Jahren bis heute 515 Teilnehmer das Programm, 471 Jungs und 44 Mädchen. Im Durchschnitt waren sie 16 bis 17 Jahre alt und kamen meistens aus den Stadtteilen Chorweiler, Finkenberg und vom Kölnberg. Im Jahr 2009 gründeten die Polizei, die Staatsanwalt- schaft und die Stadt Köln gemeinsam das Haus des Jugendrechts. Die ersten sieben Jahre war es im Süden der Stadt am Salierring zu finden. Mitte 2016 folgte der Umzug neben das Kölner Amts- und Landgericht in die Straße „Am Justizzentrum“ in Sülz. Jede Zuständigkeit hat ihre eigene Etage im Haus. Die generelle Idee hinter dem Kooperationskonzept: Kurze Informationswege, schnellere Sachbearbeitung und ein gemeinsames Abstimmen von not- wendigen Maßnahmen. Und ganz wichtig: Das Vertrauen der Teilnehmer gewinnen, um sie mit diesen Maßnahmen auch erreichen zu können. „Heute wissen wir, dass dieser Plan aufgeht“, sagt Staatsanwalt als Gruppen- leiter Ettelt. Eine interne Auswertung zeigt, dass insgesamt 34 Prozent der Teilnehmer innerhalb des ersten Jahres nach dem Ausstieg aus dem Programm 11 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts keine neue Straftat begangen haben. Dem gegenüber stehen etwa 25 Prozent, die mit mehr als drei Taten wieder polizeilich in Erscheinung getreten sind. „Die jüngsten Teilnehmer sind 14 und die ältesten gerade noch 20 Jahre alt. Ein besonderer Härtefall war bereits vor seinem 14. Lebensjahr mit 43 Straftaten aufgefallen. Bis zu seiner Aufnahme in das Programm, fünf Monate nach seinem 14. Geburtstag, hatte er elf neue Straftaten verübt und während des Programms kamen noch 46 weitere hinzu. Erst eine längere Haftstrafe setzte dem Treiben des heute 22- Jährigen ein vorüber- gehendes Ende.“, berichtet Bernd Reuther, der Leiter des Kriminalkommissariats 43 für Jugendkriminalität. Dies war keine Erfolgs- geschichte, aber bei sog. „Systemsprengern“ kommen auch die verständnisvollsten Beamten hin und wieder an ihre Grenzen. „Wir beraten Richter“ Susanne Monsieur war vor ihrer Zeit als Jugendgerichtshelferin im Haus des Jugendrechts bereits 14 Jahre im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts Köln tätig. Für sie ist die gezielte Arbeit mit delinquenten Jugend- lichen und Heran- wachsenden eine Heraus- forderung, die sie begeistert. Als Vermittlerin zwischen Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft betreut sie Intensivtäter, fertigt Berichte über sie an und berät später die Richter im Hinblick auf die Sanktionsmöglichkeiten. „Zu meinen Aufgaben zählen auch Hausbesuche oder Besuche der Jugendlichen und Heran- wachsenden in der U-Haft. Es ist erstaunlich, wie sehr sich das Bild, das man durch das Lesen der Fallakten von einem Menschen erhält, von dem Eindruck aus dem persönlichen Gespräch unterscheidet.“ Sie fallen durchs System Oft kommen die Jugendlichen und Heran- wachsenden aus sehr schwierigen Familien- verhältnissen und immer häufiger spielen Drogen eine Rolle, auch bei den Eltern. Die Kinder fallen zumindest temporär durch das System. Sie haben oft keine Tagesstruktur, keine Per- spektive. „Da greifen wir ein und helfen. Wir prüfen auch immer, ob eine Haft- vermeidung möglich ist. Anstelle von Gefängnis kommen die Intensivtäter dann in einer eng betreuten Haftvermeidungsgruppe un- ter. Dort gibt es dann sehr strenge Auflagen, an die man sich halten muss. Zum Beispiel: regelmäßige Schulbesuche, kein Handy. Unter dem Druck der drohenden Untersuchungs- haft gelingt es den Jugendlichen und ihren Familien häufig erstmalig, sich mit ihren Schwierigkeiten aus- einanderzusetzen und sich auf Jugendhilfe einzu- lassen“, so Monsieur. Zu dritt wird überlegt mit welchen Maßnahmen das beste Ergebnis erzielt werden könnte. 12 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Das Elternhaus spielt in allen Fällen der Jugendge- richtshelferin und ihrer Kollegen eine entscheidende Rolle. „Wenn die Eltern ein massives Drogenproblem haben, haben es die Kinder oft besonders schwer. Einige sagten mir schon, dass die einzig schöne Zeit ihres Lebens die zwei Jahre im Kinderdorf war. Und kaum waren sie wieder zu Hause, brach alles wieder zusammen, weil die Eltern Drogen nahmen, dafür aber nichts zu essen im Kühlschrank stand. Da verwundert es dann nicht, dass die Jugendlichen auch schon sehr früh mit harten Drogen anfangen“, berichtet Susanne Monsieur. Die psychische Belastung Der 49-Jährigen fällt auf, dass ihre Probanden immer mehr mit massiven psychischen Belastungen zu tun haben. Rund 80 Prozent von ihnen sind durch sämtliche Schulformen bis in die Förderschulen abge- stiegen. Doch je jünger die Teilnehmer sind, desto mehr können die Mitarbeiter im Haus des Jugendrechts Einfluss auf sie nehmen und ihnen helfen. Wie in dem Fall einer gerade erst strafmündigen Kölnerin. Das Mädchen hatte, mit Unterstützung ihres wesent- lich älteren Freundes, eine gleichaltrige Bekannte zur Prostitution gezwungen. „Wir waren bei ihr zu Hause und haben uns mit den aktuellen Schwierigkeiten des Mädchens beschäftigt. So ist es gelungen, passgenaue Auflagen zu finden. Vom Amtsgericht wurde sie zu einem Anti- Aggressionstraining und regelmäßigen Drogenscree- nings verurteilt. Kontakt- und Bereichsbetretungs- verbote wurden ausge- sprochen, Zeiten erteilt, an denen sie abends wieder bei ihrer Mutter zu Hause sein muss, usw.“, sagt Monsieur. Denn tatsächlich hat die Teil- nehmerin seit Sommer letzten Jahres keine einzige Straftat mehr verübt. Bei einem anderen ihrer Langzeitintensivtäter stieß die quirlige Sozialarbeiterin allerdings an ihre Grenzen. „Ich war seine ganze Jugend über mit ihm in Kontakt. Von seinem 14. bis zu seinem 21. Geburtstag. Und als ich dachte, er hätte es geschafft, ging es wieder rapide bergab.“ Die ganze Familie war massiv auffällig. Seine Mutter hatte bereits die gleiche Sachbearbeiterin beim Amt. Sein älterer Bruder brachte sich in der Haft um und der jüngere Bruder ist ebenfalls bereits im Intensivtäter-Programm. Jugendgerichtshelferin Susanne Monsieur vor ihrem Büro in Sülz. „Dennoch dachte ich, dass er es schafft. Nach seiner letzten Entlassung aus der Haft fand er eine Freundin und fiel kaum noch auf. Doch dann wurde die Freundin schwanger. Wenig später musste das Kind wegen Verdachts der Kindesmisshandlung aus der Familie genommen werden.“ Zum 21. Geburtstag schickte Susanne Monsieur ihm noch eine Geburtstagskarte. Ob er sie las, ist unklar. „Denn in der Nacht nach seinem Geburtstag kam es zu einer 13 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Kneipenschlägerei und er wurde wieder fest- genommen. Schon traurig, dass es Familien gibt, wo all unsere Bemühungen nicht helfen können.“ Staatsanwalt als Gruppen- leiter Wolfgang Ettelt ist einer von zwei Staats- anwälten im Haus des Jugendrechts und ist auch schon von Beginn an voller Überzeugung dabei: „Ich sehe uns als Speerspitze bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität, als Impulsgeber und Ideen- werkstatt. Und wir werden mit dem Status Quo nie zufrieden sein – müssen uns stets weiterentwickeln.“ Der 53-Jährige hat festgestellt, dass manche Jugendliche und Heranwachsende es genießen, wenn sie ganze Stadtteile in Angst und Schrecken versetzen. Die Furcht der anderen wird dann oft als „Respekt“ fehlinterpretiert. „Dabei macht mir die Perspektivlosigkeit der Teilnehmer Sorgen. Viele Teilnehmer brechen die Schule ab. Anstelle von Tagesstruktur drängen Playstation und auf der Straße rumhängen in den Vordergrund. Unsere Ange- bote werden von ihnen dann nicht angenommen und Eltern geben ihre Kinder auf.“ Dabei haben viele Probanden noch nie oder viel zu spät erfahren, was Konsequenzen sind. Oft begreifen sie erst nach dem intensiven Kontakt zu den Mitarbeitern im Haus des Jugendrechts, dass ihr Handeln und ihre verübten Straftaten Folgen für sie nach sich ziehen, die ihr Leben nachhaltig beeinflussen. „Wir versuchen so früh wie möglich zu intervenieren. Denn je länger wir warten, desto mehr Straftaten begeht der Teilnehmer und desto höher fällt auch seine Jugendstrafe aus“, erklärt Ettelt. Dabei setzen sich die Mitarbeiter von Staats- anwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe, Street- work und Schule bei Fallkonferenzen zusammen und verschaffen sich erst einmal einen Überblick. Keine Kuscheljustiz Dabei weist er den häufiger in der Öffentlichkeit zu vernehmendem Vorwurf der kölschen Kuscheljustiz entschieden zurück. „Gerade bei Straftätern in dieser jungen Altersgruppe soll eine Hauptverhandlung immer auch erzieherisch wertvoll sein. Der Be- schuldigte wird nicht selten auch mit den Opfern und dessen Folgen durch die Tat konfrontiert und im besten Fall führt das zu einem Umdenken bei dem Intensivtäter.“ Zwischen Gesetzesbüchern und Fallakten: Staatsanwalt als Gruppenleiter Wolfgang Ettelt bei der Arbeit im Haus des Jugendrechts. Und wenn der Proband jegliche Zusammenarbeit ablehnt und letztendlich in eine längere Haft geht, ist das für die Staatsanwaltschaft dennoch ein Erfolg. „Im Gefängnis haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihren Schulabschluss oder eine Ausbildung nachzu- holen. Sie merken, dass ihr kriminelles Verhalten Kon- 14 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts sequenzen hat, dass sie bestraft werden. Doch genau darin liegt oft auch die letzte Chance für einen kompletten Neuanfang.“ Es gibt aber auch Momente, die der 53-Jährige trotz aller Professionalität mit nach Hause nimmt. „Zum Beispiel, wenn ich sehe, dass ein Raubopfer so schwer verletzt wurde, dass es seinen eigentlichen Berufswunsch an den Nagel hängen kann. Oder bei Straftaten, bei denen Jugendliche beispielsweise gegen Senioren vorgegangen sind und/oder diese teils auch schwer verletzt haben. Besonders wenn man weiß, dass die Opfer sich nach einem Überfall oder Trickbetrug kaum noch allein aus dem Haus trauen“, so Ettelt weiter. „Arbeit ist alternativlos“ Trotz dieser Fälle ist die Arbeit des Hauses des Jugendrechts für Wolfgang Ettelt alternativlos, wenn es darum geht, kriminelle Karrieren schnell und effektiv zu beenden. „Als ich mich damals für die Einrichtung dieses Projekts eingesetzt habe, war ich der festen Überzeugung, dass wir durch die Zusammen- arbeit unter einem Dach schneller agieren, uns besser austauschen und bessere Ergebnisse erzielen können. Und heute kann ich sagen, dass sich das zu 100 Prozent bestätigt hat.“ Ein Jahr macht Bernhard Kleinalstede noch mit vollem Einsatz weiter. Dann geht er in Rente. Für Kriminalhaupt- kommissar Bernhard Klein- alstede ist es jedes Mal wieder eine Heraus- forderung, um die Teilnehmer ein Netzwerk aufzubauen. „Wir erarbeiten uns erst das Vertrauen der Teilnehmer. Sie müssen aber auch direkt merken, dass es keinen Sinn macht, uns anzulügen. Zum Glück arbeiten wir hier fallreduziert und haben so die Zeit, uns auf die Probanden einzustellen.“ Viele schaffen es da raus Das führt unter anderem dazu, dass Intensivtäter, die bei einer Straftat erwischt werden und auf der Wache vernommen werden sollen, zunächst keinen Ton sagen. Betritt aber Kleinalstede den Raum, fangen sie an zu reden wie ein Wasserfall, räumen Taten ein und bitten ihn um Hilfe. „Es macht Spaß, wenn man die Erfolge sieht, besonders, wenn sie sich Jahre später melden und berichten, dass sie etwas aus ihrem Leben gemacht haben“, sagt der Polizist stolz. Dennoch stimmt ihn eine Entwicklung unter den jungen Menschen mehr als nachdenklich. „Die Gewalt unter Jugendlichen geht zwar in der Masse weiter zurück, aber die Heftigkeit der Gewalt steigt immer weiter an. Immer mehr Kids haben ein Messer in der Tasche und selbst wenn jemand bereits am 15 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Boden liegt, gehen sie weiter drauf.“ Taten werden oft gefilmt Der Hauptkommissar geht davon aus, dass diese Entwicklung auch mit den sozialen Medien und der heutigen Handynutzung zusammenhängt. „In Zeiten, in denen die jungen Menschen immer und überall Fotos und Videos machen und posten können, nehmen auch immer mehr ihre Taten mit dem Smartphone auf und brüsten sich damit in ihren Cliquen.“ Doch auch diese Probanden merken bei Kleinalstede schnell, dass er sich nicht vorführen lässt. Manche seiner „Kunden“ holt er sogar zu Hause ab und bringt sie zur Schule, wenn mal wieder zu viele Fehlstunden drohen. Sein Motto lautet: „Wer mitarbeitet, bekommt eine Chance. Wer nicht mitmacht, fährt mit an Sicherheit grenzender Wahrschein- lichkeit früher oder später ein!“ Diesen Grundsatz sollten auch die Eltern von Intensivstraftätern beachten. „Ich erinnere mich an einen 14-Jährigen, den wir gegen den Willen seiner Eltern aus der Familie holen mussten. Der Vater war Professor und die Mutter Doktorandin. Der Erwartungsdruck der Eltern war aber so groß, dass er in der Schule rasant abstieg und sich mit den falschen Leuten umgab“, erklärt Klein- alstede. Harter Weg zum Abitur Gemeinsam mit Stadt und Staatsanwaltschaft holte er den Jungen aus dem Elternhaus. „Er wurde dann in einem Heim unter- gebracht, wo er in den ersten zwei Wochen auch noch Rabatz gemacht hat. Dann ging es aber bergauf. Er wechselte von der Förder- auf die Haupt-, weiter auf die Realschule und machte später sein Abitur in Köln. Am Ende waren die Eltern mir unheimlich dankbar. Und genau diese Geschichten sind es, die mir berufliche Zufriedenheit verschaffen.“ Solange hochmotivierte Mitarbeiter wie Susanne Monsieur, Wolfgang Ettelt und Bernhard Kleinalstede im Haus des Jugendrechts arbeiten, werden junge Intensivtäter in Köln auch hoffentlich in den nächsten zehn Jahren eine Chance haben, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. 16 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts DIE GRUNDLAGEN RATSBESCHLUSS Angeregt durch eine Diskussion in der Öffentlichkeit und den Medien veranstaltete der Rat der Stadt Köln im Mai 2007 ein behörden- und institutionsübergreifendes Hearing zum Thema Jugendkriminalität. Ein Ergebnis dieses H earings war nachfolgender Beschluss, den der Rat in seiner Sitzung vom 19.06.2007 fasste: „Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Kooperationspartnern Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe ein Pil otprojekt zu entwickeln, welches analog zum Stuttgarter Modell eines „Haus d es Jugendrechts“ eine konzentrierte Zusammenarbeit ermöglicht, um strafre chtliche Verfahren zu verkürzen und damit zeitnahe Reaktionen auf jugendk riminelle Aktivitäten zu ermöglichen.“ Zur Prüfung und Umsetzung dieses Auftrags wurde die behördenübergreifende Arbeitsgruppe „Netz des Jugendrechts“ unter Federfü hrung der Stadt Köln eingerichtet. Insbesondere die Notwendigkeit zeitna her Reaktionen auf Jugendkriminalität sowie das Erfordernis, die Verfa hren insgesamt zu beschleunigen und kriminelle Aktivitäten zu unterbinden, waren dabei Objekte der Erörterungen. UMSETZUNG Jugendkriminalität ist in erster Linie ein entwickl ungsbedingtes Phänomen und charakterisiert sich durch Ubiquität, Episoden- und Bagatellhaftigkeit. Das heißt eine große, unspezifische Gruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden fällt nur wenige Male, häufig nur einmal und dann in der Regel mit S traftaten aus dem Bereich der Bagatelldelikte (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung, einfache Körperverletzung) auf. Hier handelt es sich zahlenmäßig um eine sehr große Gruppe, die insbesondere bei Polizei und Staatsanwaltschaft viele Ressourcen bin det, aber auf Grund der Episodenhaftigkeit ihrer Delinquenz keine Veranlassung zu nachhaltigen behördlichen Reaktionen gibt. 17 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Entwicklung der Tatverdächtigen (TV) U 21 im Stadtgebiet Köln (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik PKS) Durchaus problematisch hingegen ist die Gruppe der Mehrfachtatverdächtigen (MTV), aus der heraus sich häufig folgenreiche kriminelle Karrieren entwickeln. So hat eine Untersuchung des Polizeipräsidiums Köln ergeben, dass die Mehrfachtatverdächtigen unter 21 Jahren einen Anteil von ca. 5 % an allen ermittelten Tatverdächtigen unter 21 Jahren haben, jedoch für c a. 30 % aller aufgeklärten Taten der Tatverdächtigen dieser Altersgruppe verantwortlich sind. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis richtete die Polizei Köln sich bereits im Jahr 2004 strategisch auf die Bekämpfung der Kriminalität von besonders „belasteten“ MTV aus, um durch die Fokussierung der Aktivitäten und Maßnahmen auf diese Zielgruppe eine größtmögliche Effizienz der Maßnahmen zu erreichen. 3709 4087 4795 4876 4713 4892 4454 4196 4150 4495 4562 4344 4150 3579 3324 3642 4436 4518 4605 4687 4977 4923 4743 4983 5287 5168 4628 4024 7033 7729 9231 9394 9318 9579 9431 9119 8893 9478 9849 9512 8778 7603 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 10000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jugendliche (14-17) Heranwachsene (18-20) Summe U 21 18 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Entwicklung der Zahlen Mehrfachtatverdächtiger im Stadtgebiet Köln (Quelle PKS) Auch die Arbeitsgruppe "Netz des Jugendrechts" kam zu dem Ergebnis, dass die große Menge der „normalen“ jugendlichen und heranwachsenden Straftäter nicht die Zielgruppe ist, der mit dem im Ratsbeschluss skizzierten Pilotprojekt begegnet werden muss. 445 520 605 493 473 443 492 487 502 478 435 388 386 374 1599 1925 2032 1733 1824 1789 2032 2051 2117 2091 1945 1887 1961 1841 0 500 1000 1500 2000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 MTV u21 MTV insgesamt Definition Mehrfachtatverdächtige (MTV) gemäß PKS: Die PKS bezieht sich immer auf Kalenderjahre und weist Personen, die in einem solchen Zeitraum verdächtig sind, mindestens 5 Straftaten begangen zu haben, als MTV aus. Definition Tatverdacht gemäß PKS: Tatverdächtig ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureiche nder tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtwidrige (St raf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen . 19 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Mit Blick auf die hohen Zahlen Mehrfachauffälliger und insbesondere die bereits guten Erfolge des Kölner Konzepts zur Bekämpfung der Krim inalität von so genannten Intensivtätern beschlossen die Experten, die Zusamm enarbeit in diesem Bereich analog des Ratsbeschlusses zu optimieren. In einer umfangreichen Verfahrensanalyse konnte her ausgestellt werden, dass eine weitere Verbesserung dieser bereits sehr guten Koop eration am ehesten durch den räumlichen Zusammenzug in ein „Kölner Haus des Juge ndrechts“ zu erreichen sei. Damit waren die „Weichen gestellt“ für die Realisie rung des ersten Haus des Jugendrechts in Nordrhein-Westfalen, das im Juni 20 09 seinen Wirkbetrieb aufnehmen konnte. 20 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Kölner Stadtanzeiger, 13.06.2009 21 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts BILD, 13.06.2009 22 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts KOOPERATIONSPARTNER Im Kölner Haus des Jugendrechts sind die Kooperatio nspartner Polizei Köln, Staatsanwaltschaft Köln und Stadt Köln mit den Dienststellen in der Liegenschaft Am Justizzentrum 6 ansässig. In sgesamt haben im Haus des Jugendrechts 20 Mitarbeiter der Polizei, 15 Mitarbe iter der Jugendgerichtshilfe und 4 Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Köln ihren Arbei tsplatz. Alle Kooperationspartner haben über die gemeinsame Zielgruppe hinaus weitere fachliche Zuständigkeiten. Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag begleitet die Juge ndgerichtshilfe im Jahresdurchschnitt aktuell ca. 3000 Jugendliche und Heranwachsende im Verfahren vor dem Jugendgericht. Bei über 90 % dieser jungen Straftäter handelt es sich um Menschen, die entwicklungsbedingt und episodenhaft mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Die Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft bearbeiten neben der Gesamtheit aller Verfahren gegen die in das Kölner Programm des Haus des Jugendrechts aufgenommenen Personen auch alle Verfahren gegen di e Teilnehmer der NRW- 23 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Initiative „Kurve kriegen“, alle Verfahren gegen di e aktuell ca. 15 als Intensivtäter eingestuften Taschen- und Trickdiebe sowie ein Teil -Pensum eines allgemeinen Jugenddezernates. Das Kriminalkommissariat 43 bearbeitet neben der Kr iminalität von jugendlichen und heranwachsenden Programmteilnehmern alle Rohheitsde likte Minderjähriger sowie Sachbeschädigungen durch Graffiti. Die Programme „K urve kriegen“ und „klarkommen“ - zwei vom Ministerium des Innern NRW finanzierte Initiativen zur Verhinderung von Jugendkriminalität - sind ebenfalls hier angesiedelt. Die Grundlagen der Zusammenarbeit im Rahmen des Int ensivtäterprogramms sind neben dem Kooperationsvertrag und der Geschäftsordn ung für das Haus des Jugendrechts die datenschutzrechtlichen Bestimmunge n des Polizeigesetzes NRW, der Strafprozessordnung (StPO) und der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) sowie die §§ 61 bis 68 SGB VIII; § 35 SGB I und §§ 67 bis 85a SGB X. 2018 - Kölner Delegation auf dem 2.bundesweiten Fachkongress der Häuser des Jugendrechts. 24 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts DAS KONZEPT ZIELE Das Kölner Haus des Jugendrechts verfolgt folgende Ziele: • strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen jugendl iche und heranwachsende Mehrfachtatverdächtige zu beschleuni gen und dadurch zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Ak tivitäten zu ermöglichen, • kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwac hsenden Intensivtätern zu beenden bzw. deren Rückfallquote zu verringern, um so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren • und damit insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der objektiven Sicherheitsla ge in der Stadt Köln zu schaffen. AUFNAHME IN DAS PROGRAMM Die Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts wi dmen sich (bezogen auf ihre jeweiligen Arbeitsfelder) jugendlichen und heranwachsenden Menschen, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und sic h in der Regel in besonderen sozialen Problemlagen befinden. Insbesondere die Ko mbination dieser Umstände kann zu der Prognose einer beginnenden oder sich verfestigenden kriminellen Karriere und somit zur Aufnahme in das Programm des Kölner Haus des Jugendrechts führen. AUFNAHMEKRITERIEN Die Polizei, das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft und die Bewährungshilfe haben ein Vorschlagsrecht bzgl. Personen, die ihrer Meinu ng nach einer Aufnahme in die konzertierte Bearbeitung bedürfen. In der Regel füh ren behördenspezifische Erkenntnisse zu solchen Vorschlägen, die im Rahmen der Auswertungsbesprechung (siehe S. 28) vom Vorschlagenden vorgestellt und abschließend diskutiert werden. 25 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Die Summe der behördenspezifischen Erkenntnisse füh rt regelmäßig dann zur Aufnahmeentscheidung, wenn erwartet wird, dass die Person sich und/oder ihr Umfeld durch die Begehung von Straftaten weiter gefährden wird und die grundsätzlichen Aufnahmekriterien erfüllt sind. GRUNDSÄTZLICHE KRITERIEN 1. Mindestens 14, Maximal 20 Jahre alt 2. Mindestens 5 angezeigte Straftaten/rechtswidrige Taten innerhalb von 12 Monaten (Deliktsspektrum: Raub/räuberische Erpressung, Körperverletzungsdelikte, Straftaten gegen die pers önliche Freiheit, Diebstahl unter erschwerenden Umständen, Diebstahl ohne erschwerende Umstände) 3. Sehr gute Beweislage bei allen Taten (Nach Prognose der Polizei/StA keine Einstellung de r Straftaten gemäß § 170 Abs. 2 StPO sondern Anklage wahrscheinlich) 4. Belastungsfaktoren, die in ihrer Gesamtbewertung die Gefahr weiterer Straftaten deutlich wahrscheinlicher erscheinen las sen als den zeitnahen Abbruch des delinquenten Verhaltens ohne weitere Ei nflussnahme (d.h. Kontrolldruck, Hilfen) 5. Durch „Hilfe zur Erziehung“ schwer zu erreichen 6. „Bearbeitungsmöglichkeit“ für alle Kooperationspartner 7. Wohnort Köln (Zu beachten ist, dass die Zuständigkeiten des Deze rnats 169 und des KK 43 sich bzgl. der Zielgruppe auch auf das Stadtgebiet Leverkusen beziehen. Sinngemäß gelten als Kriterien der Aufnahme bzw. der Entlassung der Wohnort in bzw. der Wegzug aus Leverkusen) 26 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Bezüglich des Sprachgebrauchs und der Statuierung innerhalb des Programms haben die Kooperationspartner folgende Regelungen vereinbart: Liegen bei einem/einer aufgenommenen Jugendlichen/Heranwachsenden noch keine Verurteilungen vor, so lautet die Bezeichnung „Mehr fachtatverdächtige(r) in besonderen sozialen Problemlagen“. Liegt bei einem/einer aufgenommenen Jugendlichen/He ranwachsenden bereits eine Verurteilung wegen einer oder mehrerer Taten vor un d begeht der Programmteilnehmer danach eine weitere Tat mit hinr eichendem Tatverdacht, so lautet die Bezeichnung „Intensivtäter(in) in besonderen sozialen Problemlagen“. STANDARDISIERTE SONDIERUNG DURCH DIE POLIZEI KÖLN Durch die Polizei Köln erfolgt eine monatliche Ausw ertung der Jugendlichen und Heranwachsenden, die innerhalb der jeweils letzten 12 Monate wegen mindestens 5 Straftaten aus den in der nachfolgenden Abbildung n äher beschriebenen Deliktsfeldern polizeilich auffällig geworden sind. Basis dieser Auswertung ist die elektronische Vorgangsverwaltung des PP Köln (IGVP) und nicht die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), da letztere keine Personal ien verarbeitet und zudem als Jahresstatistik (Bezug: Kalenderjahr) nicht ausreic hend aktuell wäre. Abhängig von der Art der begangenen Straftaten erfolgt eine Fakt orisierung. Damit erhält das Kriminalkommissariat 43 die so genannte „Rankinglis te“, die somit zunächst nichts weiter ist, als eine Rangfolge in Abhängigkeit polizeilich festgestellter und gewichteter Delinquenz. Hinzu tritt ggf. die Bewertung weiterer bekannter U mstände, z. B. das Alter, Schwerpunkt der Taten im Bereich der Gewaltdelikte, aktuelle Delinquenzdichte, familiäre Situation, Alkohol- und/oder Drogenkonsum, delinquente Peer pp. 27 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Filter und Faktorisierung für die Auswahl geeigneter Kandidaten STANDARDISIERTE SONDIERUNG DURCH DAS JUGENDAMT KÖLN Das Jugendamt schlägt diejenigen Jugendlichen und H eranwachsenden zur Aufnahme in das Programm vor, die polizeilich/strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten sind, sich in sozialen Problemlagen befinden und durch Hilfen zur Erziehung gemäß Sozialgesetzbuch VIII schwer zu erreichen sind. Beispiele typischer sozialer Problemlagen: ● kaum Erziehungseinfluss ● Schulverweigerung ● fehlende familiäre Einbindung ● gefährdender Konsum von Drogen ● (eigene) Gewalterfahrung im familiären Umfeld ● Straffälligkeit der Eltern Step 1: Mindestens 5 Straftaten Step 2: Faktorisierung der Straftaten Faktor 5: Raub, räub. Erpressung Faktor 4: Körperverletzung Faktor 3: Straftaten gegen die persönliche Freiheit Faktor 2: Diebstahl unter erschwerenden Umständen Faktor 1: Diebstahl ohne erschwerende Umstände Step 3: Erstellung der Rankingliste 1) P. 17 Jahre männlich 2) D. 15 Jahre männlich 3) C. 14 Jahre weiblich 4) ... 28 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Die Jugendgerichtshilfe klärt im Rahmen der Sondier ung mit den neun Bezirksjugendämtern die vorbereiteten Kandidatenvor schläge sowie weitere Vorschläge zur Aufnahme ab. In dem Rahmen werden auch geeignete Kandidaten für eine Fallkonferenz abgefragt. AUSNAHMEN Eine Abweichung von o. a. Kriterien ist möglich. In solchen Ausnahmefällen ist ein Aufnahmevorschlag von der vorschlagenden Institutio n mit der Mitteilung der Personaldaten schriftlich zu begründen und den Kooperationspartnern vorzulegen. AUSWERTUNGSBESPRECHUNG Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm des Kölner Haus des Jugendrechts erfolgt im Rahmen der monatlich stattf indenden Auswertungsbesprechung. Stimmberechtigte Teilnehmer dieser Zusammenkunft sind die drei Kooperationspartner im Haus. Entscheidunge n müssen dort grundsätzlich einstimmig erfolgen, das heißt, die begründete Able hnung eines Vorschlags durch einen Partner hat aufschiebende Wirkung; eine Aufna hme erfolgt zunächst nicht, der Kandidat wird weiter „beobachtet“ und gegebenenfalls erneut diskutiert. Neben den Entscheidungen zur Aufnahme ergehen in di esem Gremium solche zu Entlassungen aus dem Programm und zur Kandidatenbestimmung für Fallkonferenzen und Schwellentätergespräche. Auch diese unterliegen den o. a. Regeln. Darüber hinaus werden aktuelle oder herausragende Entwicklu ngen/Aktivitäten der im Programm befindlichen Jugendlichen und Heranwachsenden dargelegt. Weiterer, nicht stimmberechtigter Teilnehmer der Au swertungsbesprechung ist der Spezialdienst „Streetwork“ der Stadt Köln in Kooper ation mit der Arbeiterwohlfahrt Köln, der die dort gewonnenen Informationen nutzt, um seine aufsuchende Arbeit zu optimieren. 29 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts BEARBEITUNGSKAPAZITÄTEN DES HAUS DES JUGENDRECHTS Das nachfolgende Diagramm zeigt die jährlichen Bearbeitungskapazitäten des Kölner Haus des Jugendrechts. Diese Zahlen umfassen auch d ie Intensivtäter/Mehrfachtatverdächtigen, die ihren Wo hnsitz in Leverkusen haben. Das waren in 2018 16 Personen. Personen mit Wohnsitz in Leverkusen werden nicht durch das Jugendamt Köln betreut. Die Bearbeitungszuständ igkeit erstreckt sich für diesen Personenkreis nur auf das Dezernat 169 und das Kriminalkommissariat 43. Programmteilnehmer pro Kalenderjahr Altersangaben berücksichtigen die Geburtstage im Jahr der Auswertung Von den insgesamt 123 Programmteilnehmern im Jahr 2 018 waren lediglich 6 weiblich. Die übrigen 117 Teilnehmer waren männlich. KONSEQUENZEN DER AUFNAHME Um bei den aufgenommenen Jugendlichen und Heranwach senden die Bearbeitung der Ermittlungsverfahren zu beschleunigen, die kriminellen Karrieren zu beenden und die ggf. zu Grunde liegenden sozialen Problemlagen positiv zu verändern, wird die Sachbearbeitung bzw. die fachliche Zusammenarbeit umgestellt: 92 85 84 65 53 52 59 53 49 43 54 46 48 54 69 62 73 77 82 80 146 131 132 119 122 114 132 130 131 123 0 20 40 60 80 100 120 140 160 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jugendliche Heranwachsene Summe 30 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Personenorientierte Sachbearbeitung auf Seiten der Polizei • Der Jugendliche/Heranwachsende hat deliktsübergrei fend nur einen festen Sachbearbeiter/eine feste Sachbearbeiterin. • Austrennung von Verfahren gegen Intensivtäter (bei mehreren Tatbeteiligten). Somit werden die Verfahren gegen I ntensivtäter immer vor demselben Richter verhandelt. • Gefährderansprachen durch das Kriminalkommissariat 43 und die zuständigen Beamten des Bezirks- und Schwerpunktdienstes der Polizei Köln. Spiegelbildliche Organisation der Staatsanwaltschaf t (Sonderdezernenten für Intensivtäter und Intensivtäterinnen, Dez. 169) • Begleitung polizeilicher Vernehmungen bzw. Ansprac hen des Jugendlichen/ Heranwachsenden, um sich ein persönli ches Bild zu machen. • Anklage aller nachweisbaren Straftaten • Sitzungsvertretung wird grundsätzlich nur von den Sonderdezernenten wahrgenommen. Aktivierung von Jugendhilfeangeboten durch den Allg emeinen Sozialen Dienst der Stadt Köln Gemeinsame Ansprache der Zielgruppe und deren Angeh öriger durch Jugendamt und Polizei • Ziel ist es, auf diese Weise Einfluss auf das Verh alten der Personen zu nehmen und dadurch einer weiteren Fremd- und Eigeng efährdung entgegen zu wirken. Durch die gemeinsamen Ansprache n soll der Zielgruppe und den Angehörigen zudem die Geschlosse nheit der Akteure vor Augen geführt werden. Einberufung von Fallkonferenzen Der Postversand zwischen den Kooperationspartnern i m Haus erfolgt über dafür eingerichtete Postfächer oder „von Hand zu Hand“. 31 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts FALLKONFERENZEN Fallkonferenzen sind anlassbezogene und planmäßige, in jedem Fall aber einzelfallbezogene, überbehördliche Zusammenkünfte der Kooperationspartner des Haus des Jugendrechts, sowie weiterer fallbezogener Fachkräfte, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben mit den im Haus bearbeiteten Mehrfachtatverdächtigen bzw. Intensivtätern befasst sind. Die Fallkonferenz ist Teil des Prozesses, eine weitere Gefährdung des Jugendlichen zu verhindern. Anlass für eine Fallkonferenz kann zum Beispiel sein, dass bei dem Jugendlichen die Straftatendichte respektive -qualität stark zunimmt und er durch Maßnahmen wie Gefährderansprac hen der Polizei oder Maßnahmen der Jugendhilfe nur schwer oder nicht mehr zu erreichen ist. Fallkonferenzen dienen, auf Basis datenschutzrechtl icher Vorschriften, dem wechselseitigen, interdisziplinären Informationsaustausch. Wesentliche Ziele sind: ● Abstimmung zukünftiger Handlungs- bzw. Verfahrensw eisen der Kooperationspartner - insbesondere zur Vermeidung von Jugendstrafe. ● Verhinderung von konträrer oder Doppelarbeit. ● Den Betroffenen und den Personensorgeberechtigten die Situation sowie Konsequenzen bei ungehindertem Fortgang aufzeigen u nd sie zu motivieren, Hilfen anzunehmen. Grundsätzlich erfolgt die Durchführung in drei Teilen Teil I Fallbesprechung Teil II Ergebnismitteilung Teil III Erörterung 32 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Teil I Fallbesprechung Die Fallbesprechung umfasst folgende Bestandteile: • Vorstellung des Falls durch die vorschlagende Inst itution • Berichterstattungen der Teilnehmer zum Fall • Diskussion und Erörterung von Handlungsmöglichkeit en • Abstimmung des weiteren Vorgehens als Empfehlung d er Fallkonferenz • Abstimmung der Botschaften an den Jugendlichen und dessen Personensorgeberechtigte bzw. an den Heranwachsenden • Abstimmung der weiteren Zusammenarbeit nach der F allkonferenz Teil II Ergebnismitteilung In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ist im unmittelbaren Anschluss an die Fallbesprechung die Mitteilung der Ergebnisse a n den Kandidaten und die Personensorgeberechtigten vorgesehen. Ziel ist es, den Kandidaten ihre Situation deutlich vor Augen zu führen, das gemeinsame Handeln von staatlichen Behörden und weiteren Akteuren aufzuzeigen, mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten zu benennen und die Bereitschaft, Hil fe anzunehmen, zu fördern. Zur Unterstützung einer Verhaltensänderung werden z. B. Angebote der Jugendhilfe empfohlen oder andere Unterstützung angeboten. Teil III Erörterung Im Anschluss an den Teil II der Fallkonferenz ist e in Zeitfenster von ca. 15 Minuten vorgesehen, in dem der Jugendliche respektive die P ersonensorgeberechtigten oder der Heranwachsende die Mitteilungen aus Teil II bei den vertretenen Institutionen unmittelbar hinterfragen können. Dabei ersetzt Teil III natürlich nicht weitere Gespräche oder Kontakte in der regelmäßigen bzw. so nstigen anlassbezogenen Fallarbeit. Teil III stellt aber sicher, dass Frage n, die sich aus der Fallkonferenz ergeben, unmittelbar und nötigenfalls isoliert von der Gesamtgruppe thematisiert werden können. Zu den Teilen I und II der Fallkonferenz wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt und an alle Teilnehmer versandt. Das Protokoll umfasst dabei die erarbeiteten Empfehlungen aus dem Teil I der Fallkonferenz sowie die den Kandidat en und ggf. deren Personensorgeberechtigten übermittelten Botschaften des Teils II. Im Jahr 2018 wurden zwölf Fallkonferenzen durchgeführt. 33 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts ENTLASSUNG Ähnlich wie für die Aufnahme, gelten auch für die E ntlassung aus dem Programm bestimmte Voraussetzungen. Voraussetzung für die Entlassung eines im Kölner Ha us des Jugendrechts bearbeiteten Jugendlichen/Heranwachsenden ist das E invernehmen der Kooperationspartner. Mehrfach- oder Intensivtäter, die aus dem Programm des Kölner Hauses des Jugendrechts mit Erreichen des 21. Lebensjahres ohn e positive Prognose ausscheiden, werden in die personenorientierte Sach bearbeitung des Kriminalkommissariats 45, zuständig für erwachsene Intensivtäter, übernommen. Im Berichtsjahr waren dies zwei Personen. Optionale Entlassung → Mind. 6 Monate Legalbewährung + pos. Prognose und Einvernehmen über das Ausscheiden in der Auswertungsbesprechung oder → Seit mind. drei Monaten in stationärer Unterbringung gem. § 34 SGB VIII oder gem. § 1631b BGB und Einvernehmen über das Ausscheiden in der Auswertungsbesprechung Obligatorische Entlassung → Legalbewährung von mind. 12 Monaten oder → Wegzug aus Köln oder → Vollendung des 21. Lebensjahres 34 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts KOMMUNIKATION SCHNITTSTELLENMANAGEMENT BEI DER JUGENDGERICHTSHILFE Mit dem Einzug in die erste gemeinsame Liegenschaft am Salierring wurde durch die Stadt Köln bei der Jugendgerichtshilfe ein Schnitts tellenmanagement mit fallübergreifender koordinierender Funktion eingeri chtet. Die Funktion umfasst die Koordination der Anliegen der im Haus ansässigen Sa chgebiete mit den 9 Bezirksjugendämtern in den Stadtteilen. So werden über sie z. B. die Anliegen der Bezirksjugendämter bezüglich Neuaufnahmen und Vorschlägen für Fallkonferenzen in die Auswertungsbesprechung transportiert oder deren Ergebnisse anschließend den betreffenden Sachbearbeitern in den Bezirken mitgeteilt. BESPRECHUNGSARCHITEKTUR Nach den Vorgaben der Kooperationsvereinbarung wurd en folgende regelmäßige Besprechungen im Haus des Jugendrechts etabliert: • Hausbesprechungen (1-2 pro Monat) • Leitungsbesprechungen ( ca. 1 pro Jahr) • Auswertungsbesprechungen (1 pro Monat) • Fallkonferenzen (min. 12 pro Jahr) • Schwellentätergespräche ( monatlich / bis zu 3 Sch wellentäter) Neben den bereits erwähnten Auswertungsbesprechunge n und Fallkonferenzen, welche die Auswahl/Entlassung der Kandidaten bzw. d ie einzelfallbezogene Besprechung eines bestimmten Kandidaten des Program ms zum Inhalt haben, hat sich die Hausbesprechung in besonderem Maße als Mit tel zur schnellen und transparenten Abarbeitung von dienststellenübergrei fenden Themen und Problemstellungen jeglicher Art bewährt. Neben Themen, welche die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern betreffen, können auch Abstimmungen getroffen und Organisatorisches besprochen werden. Über die K ooperationspartner können zudem zeitnah Themen mit Entscheidungsvorbehalten d er Leitungsebene nach dort gespiegelt und Entscheidungen eingeholt werden. Mindestens einmal im Jahr wird die Leitungsbesprech ung einberufen. Bei Bedarf können hier bestimmte Themen und Problematiken im K reis der Leitungsebene thematisiert und ggf. an die Behördenleitungen herangetragen werden. 35 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts POST Post, die von einem zum anderen Kooperationspartner zugestellt werden muss, wird nicht über die jeweilige Dienstpost versandt. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich und unmittelbar über die Geschäftsstellen im Haus oder „von Hand zu Hand“. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass Akten und Post nich t mehr mehrere Tage, sondern nur noch wenige Minuten unterwegs sind. Zudem beste ht bei der Übergabe die Gelegenheit für unmittelbare Absprachen. SONSTIGE KOMMUNIKATION Im Haus des Jugendrechts werden zudem neue Erkenntnisse und Entwicklungen (z.B. erneute Straffälligkeit oder Auffälligkeiten von In tensivtätern, Erkenntnisse aus Gerichtsverhandlungen) tagesaktuell und unmittelbar zwischen den Kooperationspartnern übermittelt. Dieser ständige u nd zeitnahe Informationsaustausch ermöglicht es den Kooperationspartnern frühzeitig und auf der Grundlage umfassender Erkenntnisse zu reagieren, gg f. bereits in einem frühen Verfahrensstadium Maßnahmen zu ergreifen oder auf d en Jugendlichen/Heranwachsenden einzuwirken. KOORDINATIONSSTELLE Eine Kooperationsform wie die im Haus des Jugendrec hts bedarf einer kontinuierlichen Koordination, d. h. eines zentrale n und neutralen Ansprechpartners im Haus. Neben der Vor- bzw. Nachbereitung und der Durchführung sämtlicher Besprechungen sowie der Fallkonferenzen, der Erledi gung bzw. Abstimmung des Berichtswesens, Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und der kontinuierlichen inhaltlichen Fortentwicklung der K ooperation geht es bei dieser Funktion im Weiteren darum, die Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben bzw. Termine bzgl. der Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen, Besuche zu k oordinieren und Besucher zu betreuen, Anfragen (i. d. R. durch andere Behörden oder Studierende) zu beantworten und in erster Linie zentraler Ansprechpartner für a lle Belange des Hauses bzw. Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sein. Seit Oktober 2016 ist Frau Staatsanwältin Rachel Hohn in dieser Funktion tätig. 36 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts WEITERE KOOPERATIONSPARTNER Das Kölner Haus des Jugendrechts hat ein weitreiche ndes Netzwerk aufgebaut. Neben verschiedenen Dienststellen der Polizei Köln, wie z. B. dem Bezirks- und Schwerpunktdienst sowie dem KK 45 oder der Stadt Köln, wie z. B. dem Allgemeinen Sozialen Dienst und dem Gefährdungsmeldungssofortdi enst, besteht eine enge Kooperation mit: • Landgericht Köln • Amtsgericht Köln • Freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Arbeiterwohlfa hrt Kreisverband Köln, Brücke e.V., Waage e.V., Sozialdienst Katholischer Frauen) • Sozialdienste der Justizvollzugsanstalten • Streetwork der Stadt Köln in Kooperation mit der A rbeiterwohlfahrt • Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz, Fachbereich Bewährungshilfe des Landgerichts Köln 37 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts STREIFLICHTER DURCH DIE AKTIVITÄTEN DES KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS STERN TV - BEITRAG „Immer mehr Mädchen schlagen brutal zu - Letzter Ausweg Staatsanwalt?“, lautete der Titel eines Berichtes der Sendung Stern-TV am 24.02.2010. Live bei Günther Jauch wurde das Konzept des Kölner Haus des Jugendrechts am Beispiel eines Mädchens aus unserem Intensivtäterprogramm vorgestellt. EXKURSION NACH BRÜSSEL Im Dezember 2011 besuchte das Kölner Haus des Jugen drechts die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Uni on in Brüssel. Die Fachbereichsleiterin in der Vertretung des Landes N ordrhein-Westfalen informierte über die Grundzüge des Europarechts sowie über die Entwicklungen der Jugendkriminalität und des Jugendstrafrechts in Eur opa. Im Anschluss referierte der Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht über die Ges etzesvorhaben im Bereich des Strafrechts auf europäischer Ebene. Am Nachmittag b ot sich den Teilnehmern die Gelegenheit, das Europäische Parlament zu besichtig en. Eine Fortbildung, die eindrucksvoll die Wertigkeit und Bedeutung des Them as Jugendkriminalität auf europäischer Ebene deutlich machte und dabei Grenze n und Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit aufzeigte. ERSTER BUNDESWEITER FACHKONGRESS „HÄUSER DES JUGEND RECHTS“ IN KÖLN Das Kölner Haus des Jugendrechts organisierte im No vember 2012 einen zweitägigen, bundesweiten Fachkongress unter dem Titel „Häuser des Jugendrechts“. Teilnehmer waren, neben den „Praktikern“ aus den mi ttlerweile zwölf Häusern des Jugendrechts/Jugendstationen der Republik, Fachleut e aus den Bereichen 38 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Jugendhilfe, Justiz, Polizei und Politik. Obwohl di ese sich mit durchaus unterschiedlichen Zielgruppen befassen, ist die Mot ivation, solche Häuser einzurichten, grundsätzlich ähnlich. Es geht um die Optimierung von Schnittstellen, die Verbesserung von Informationsstrukturen und die sin nvolle und aufgabentreue Verzahnung von Arbeitsschritten, um Jugendkriminali tät modern, Ressourcen schonend und möglichst nachhaltig zu bearbeiten. Die Zusammenkunft der Experten auf diesem Fachkongr ess hatte zum Ziel, Erfahrungen zu erheben und abzugleichen sowie Optim ierungen zu diskutieren und festzuhalten. Der erste Tag des Kolloquiums liefert e mit zwei Impulsreferaten hochkarätiger Referenten zu den Themen „Vernetzung“ (Seniorprofessor Dr. Hans Jürgen Kerner, Institut für Kriminologie der Univer sität zu Tübingen) und „Rückfallvermeidung“ (Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier, Kriminalwissenschaftliches Institut der Universität zu Hannover) sowie der Präsentation der Konzeption und Methoden der teilnehmenden Häuser des Jugendrechts allgemein e Informationen und die Grundlage für die Vertiefung von Themen in den vier Workshops des zweiten Tages. Mit insgesamt über 130 Teilnehmern war der Fachkongress ein großer Erfolg. Neben den vielen gewonnenen Erkenntnissen und Information en wurde insbesondere auch die Notwendigkeit thematisiert, diese durch das Köl ner Haus des Jugendrechts angestoßene Vernetzung zu verstetigen. VERLEIHUNG DES FRIEDRICH-JACOBS-PREISES Am 18.12.2013 wurde dem Kölner Haus des Jugendrechts von der FDP- Fraktion im Rat der Stadt Köln der Friedrich-Jacobs-Preis verliehen. Mit diesem Preis ehrt die FDP-Fraktion jährlich herausragende Initiativen, die für die Stadt Köln und ihre Stadtgesellschaft von großem Nutzen sind. In Anwesenheit des Leitenden Oberstaatsanwaltes, Herrn Heiko Manteuffel, der Amtsleiterin des 39 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Jugendamtes, Frau Carolin Krause und des Polizeiprä sidenten, Herrn Wolfgang Albers, sowie zahlreichen Vertretern des Haus des J ugendrechts, nahm Herr KHK Wolfgang Wendelmann in seiner Funktion als Koordina tor des Hauses den Preis entgegen. Der Preis war eine Bestätigung für die gelungene Zu sammenarbeit der Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts. Gleic hermaßen war und ist er aber auch Ansporn, sich mit dem bereits Erreichten nicht zufrieden zu geben und die stete Suche nach Optimierungsmöglichkeiten fortzusetzen. ENTWICKLUNG DES SCHWELLENTÄTERKONZEPTS Das im Kölner Haus des Jugendrechts entwickelte Sch wellentäterkonzept wurde ab 2016 umgesetzt. Einmal im Monat werden bis zu drei sogenannte „Schwellentäter“ und deren Erziehungsberechtigte zu einem Gespräch ins H aus des Jugendrechts eingeladen. Bei den „Schwellentätern“ handelt es si ch um Jugendliche und Heranwachsende, die bereits aufgrund ihrer erheblic hen Straffälligkeit und/oder sonstiger belastender Faktoren auffällig geworden sind, andererseits aber (noch) nicht in das Intensivtäterprogramm aufgenommen werden sollen. In dem Gespräch, bei dem jeweils ein Vertreter der drei Kooperationspartner anwesend ist, wird die aktuelle Situation des jeweiligen Kandidaten dargelegt und aufgezeigt, welche Konsequenzen im Falle weiterer Straffälligkeit drohen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auch darauf, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortlichkeit zu unterstützen und mögliche Hilfsangebote gemeinsam zu besprechen bzw. die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen, zu fördern. Durch diese frühzeitige gemeinsame Intervention der Kooperationspartner soll der Verfestigung der beginnenden kriminellen Karrie re entgegengewirkt werden, um letztlich eine Aufnahme des Kandidaten in das Inten sivtäterprogramm des Haus des Jugendrechts entbehrlich zu machen. Im Berichtsjahr 2018 wurden insgesamt 17 Jugendlich e ausgewählt. Davon nahmen zehn Kandidaten mit ihren Erziehungsberechtigten da s angebotene Gespräch wahr. Sechs Kandidaten erschienen dagegen nicht, ein Gesp räch wurde in das nachfolgende Kalenderjahr verschoben. Seit 2016 wur den von den 46 insgesamt für das Schwellentäterprogramm ausgewählten Personen sp äter 17 Kandidaten in das Intensivtäterprogramm aufgenommen. Festzustellen ist, dass zum einen die Sorgeberechti gten (Eltern oder Vormünder) meist erstmals umfassende Informationen über die an gezeigten Straftaten erhielten. 40 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Zum anderen war für die Kooperationspartner die Möglichkeit, die Interaktion zwischen den Familienmitgliedern beobachten zu können, häufig aufschlussreich. In jedem Fall, in dem Gespräche zustande kamen, konnten Informatio nen über das Intensivtäterprogramm und dessen Aufnahmekriterien, aber auch über Hilfsangebote der Jugendhilfe den Betroffenen vermittelt werden. Aus Sicht der Kooperationspartner hat sich das Konz ept etabliert. Geeigneten Kandidaten wird auch in den kommenden Jahren „die gelbe Karte“ gezeigt werden. UMZUG IN DIE NEUE LIEGENSCHAFT Sieben Jahre lang war das Kölner Haus des Jugendrec hts in der Liegenschaft „Salierring 42“ ansässig. Das Jahr 2016 war für die Mitarbeiter geprägt durch den Umzug vom Barbarossaplatz in die neue gemeinsame Liegenschaft „Am Justizzentrum 6“. Auch der neue Standort ist zentral gelegen und gut erreichbar für die Jugendlichen und Heranwachsenden. Er punktet zudem durch die Nähe zu Staatsanwaltschaft, Amts- und Landgericht. Die neuen räumlichen Gegebenheiten der wesentlich größe ren Liegenschaft und der Umstand, dass weitere Abteilungen der Kooperationsp artner im Haus ansässig sind, brachten aber auch neue Herausforderungen mit sich, die gemeinsam durch die Kooperationspartner bewältigt wurden. 41 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts QUALITÄTSPRÜFUNG: ERGEBNISSE DER FALLKONFERENZEN In dem Bestreben, die Arbeit des Kölner Haus des Ju gendrechts eigenverantwortlich weiterzuentwickeln und Abläufe zu optimieren, entst and die Idee, die Ergebnisse der Fallkonferenzen zu analysieren. Die Kooperationspartner stellten dafür 2017 die Frage in den Mittelpunkt, ob und wie die Empfehlungen der Fallkonferenzen aus dem Zeitraum von Mai 2015 bis April 2016 umgesetzt worden sind. Die Auswertung zeigte, dass die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen außerordentlich gut funktionierte und die Empfehlungen von diesen zielführend aufgegr iffen und umgesetzt wurden. Andererseits wurde klar, dass der Erfolg der Fallkonferenzen – soweit dieser durch die Frage nach weiterer Straffälligkeit, nach der Zahl weiterer Anklagen oder dem Verbleib im Intensivtäterprogramm definiert wird – zu großen Teilen von der Mitwirkungs- bereitschaft der Kandidaten und deren Erziehungsber echtigten abhängig ist. Sie sind gefordert, die angebotenen Hilfen anzunehmen. Verwe igern sie dies, ist den Institutionen eine weitere positive Einflussnahme nur schwer möglich, oft bleibt nur die Option, mit repressiven Mitteln zu agieren. 42 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts THEMA „HOTELUNTERBRINGUNG“ Im Rahmen des Besuchs von Frau Sozialdezernentin Dr . Agnes Klein, Herrn Polizeipräsidenten Jürgen Mathies und Herrn Leitend en Oberstaatsanwalt Jakob Klaas im Kölner Haus des Jugendrechts im November 2 016 wurden auf Initiative der Kooperationspartner u.a. das Thema „Hotelunterbring ung“ von jugendlichen Intensivtätern und die damit einhergehenden Problem atiken diskutiert. Diese Unterbringungsform betrifft hochgradig desintegrier te Jugendliche, die für andere Maßnahmen/Einrichtungen nicht in Frage kommen, weil sie damit entweder nicht einverstanden oder dort untragbar sind. Andererseit s sind die Voraussetzungen für eine freiheitsentziehende Maßnahme in Form einer ge schlossenen Unterbringung regelmäßig nicht gegeben, weil die Familiengerichte sehr zurückhaltend mit der Feststellung einer Eigen- bzw. Fremdgefährdung sind oder die notwendigen Anträge seitens der Familien nicht gestellt werden. Zudem s tehen nicht viele Plätze zur Verfügung. Faktisch ist die Hotelunterbringung – of tmals von mehreren Intensivtätern in demselben Objekt – daher in vielen Fällen eine V orstufe zur U-Haft, weil die dort bestehenden Freiheiten regelmäßig zur weiteren Begehung von Straftaten ausgenutzt werden. Den Kooperationspartnern des Kölner Haus des Jugendrechts gelang es in der Folge, eine verbesserte Kommunikation zwischen dem ASD, de n freien Trägern der Jugendhilfe und den Polizeidienststellen für den Fa ll notwendiger Hotelunterbringungen zu erreichen, sodass bei der P olizei Anschriftenänderungen zeitnäher bekannt werden und auf Hinweise zu sich e ntwickelnden Problemlagen reagiert werden kann, soweit Alternativen bestehen. Im Fokus der Kooperationspartner blieb das Thema aber nach wie vor. Die Stadt Köln richtete 2018 eine Wohngruppe speziell für Systemsp renger ein. Ein Hotel wird inzwischen durch einen Jugendhilfeträger anstatt du rch einen gewerblichen Anbieter betrieben, sodass dort bessere Interventionsmöglich keiten sichergestellt sind. Die Stadt Köln hat einen anderen Jugendhilfeträger dami t beauftragt, ein neues Angebot für geschlossene Unterbringungen einzurichten. Dafü r fehlt allerdings bislang eine geeignete Immobilie. Ziel des Kölner Haus des Jugendrechts ist es, das T hema auf überörtliche Ebene zu transportieren und weiterzuverfolgen. 43 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts HAFTENTLASSENENGESPRÄCHE Im Jahr 2018 haben wir als neues Projekt die Situat ion Jugendlicher und Heranwachsender im Jugendstrafvollzug in den Blick genommen. Ehemalige Intensivtäter, die Haft verbüßen mussten, werden in s Haus des Jugendrechts eingeladen und gebeten, über ihre subjektiven – pos itiven wie negativen – Erfahrungen während dieser Zeit zu berichten. Die Kooperationspartner versprechen sich davon Einb licke in die Realität des Jugendstrafvollzugs, die bislang verborgen gebliebe n sind. Anfang 2019 haben die beiden ersten Gespräche stattgefunden. Im Ersten zo g unser Gesprächspartner das überraschende Fazit: „Haft müsste strenger sein.“ U nser zweiter Gesprächspartner stellte zusammenfassend fest: „Haft ist verschwendete Zeit, weil ich währenddessen nicht an meiner Zukunft arbeiten konnte.“ Ob sich die Angaben aus diesen und den weiteren, ge planten Gesprächen zu allgemeinen Schlussfolgerungen zusammenführen lasse n, und welche Erkenntnisse die Kooperationspartner daraus ziehen werden, wird erst die Zukunft zeigen. 44 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts STATISTISCHE DATEN AUFNAHMEN/ENTLASSUNGEN Im Berichtsjahr 2018 wurden 26 Personen neu in das Programm aufgenommen und 34 Personen entlassen. VERFAHRENSDAUER Zur Analyse der Verfahrensdauer im Kriminalkommissa riat 43 werden die Ermittlungsvorgänge der Personen, die in dem betref fenden Jahr im Intensivtäterprogramm, somit in der personenorienti erten Sachbearbeitung des Kriminalkommissariats 43 waren, ausgewertet. Betrachtet wird die Zeit von der Anzeigenfertigung (in der Regel durch die Schutzpolizei) bis zur Abgabe des durch das Krimina lkommissariat 43 bearbeiteten Vorgangs an die Staatsanwaltschaft. Unschärfen durch z.B. mehr Feiertage in einem Jahr, Personalausfall pp. sind zufällig und über de n gesamten Erhebungszeitraum so verteilt, dass diese Komponente im mehrjährigen Vergleich statistisch nicht bedeutsam ist. 40 45 62 38 39 35 38 30 27 34 41 47 49 45 43 28 51 36 30 26 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ___2018 + - 45 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Verfahrensdauern Kriminalkommissariat 46 (Tage) Bei der Staatsanwaltschaft Köln wurden jeweils alle Verfahren des Dezernats 169, vom Eingang bis zur Verfahrenserledigung durch z. B . Fertigung der Anklageschrift, ausgewertet. Verfahrensdauern Dezernat 169 der Staatsanwaltschaft Köln (Tage) 42,9 46,9 36,3 33,3 44,4 27,9 24,7 33,0 30,0 32,0 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 28,0 25,5 15,9 13,8 27,4 21,4 16,2 11,9 11,2 12,0 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 46 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der Staa tsanwaltschaft konnte annähernd auf dem niedrigen Niveau der beiden Vorjahre gehalt en werden, die beim Kriminalkommissariat 43 hat sich leicht erhöht. In der Summe der Bearbeitungszeiten des KK 43 und d es Dezernats 169 ergibt sich eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 44,0 Tag en. Zwischen Fertigung der Strafanzeige bis zur Anklageerhebung bzw. Einstellu ngsentscheidung der Staatsanwaltschaft vergehen damit im Mittel nicht e inmal sieben Wochen. Ein nach den Erfahrungen der Beteiligten beachtlicher Erfolg. RÜCKFALLQUOTE Die Rückfallquote zu verringern ist, bezogen auf di e Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in der Stadt sowie auf das indivi duelle Wohl der zu betreuenden Jugendlichen und Heranwachsenden, deren weitere Gefährdung abgewendet werden soll, das relevanteste Ziel der Arbeit im Kölner Haus des Jugendrechts. Was aber ist ein Rückfall? Ein „Rückfall“ wird im Kölner Haus des Jugendrechts nach dem von allen Kooperationspartnern einvernehmlich f estgelegten Grenzwert von drei Straftaten binnen 12 Monaten nach Entlassung aufgru nd ausreichender Legalbewährung definiert. Für das vergangene Jahr 2018 wurden somit die Personen betrachtet, die in 2017 entlassen wurden und deren „Beobachtungsjahr“, ein Jahr nach Entlassung aus dem Programm, in 2018 endete. Die Falldaten zum Entlassungsgrund haben sich wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl der Programmteilnehmer Anzahl der wegen Legalbewährung entlassenen Programmteilnehmer Anzahl der aus anderen Gründen entlassenen Programmteilnehmer 2010 131 32 13 2011 132 46 16 2012 119 28 10 2013 122 38 1 2014 114 34 1 2015 132 24 14 2016 130 22 8 2017 131 15 12 47 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Die darauf aufbauende Auswertung der von den wegen Legalbewährung entlassenen Programmteilnehmern anschließend begangenen Strafta ten zeigt folgende Rückfall- Entwicklung (die Jahreszahl gibt das Jahr der Entlassung an): Rückfallquote 12 Monate nach Entlassung aus dem Programm Festzustellen ist, dass die letzte Quote mit 40 % e inen Höchstwert erreicht hat. Gleichzeitig hat sich die Quote der Programmteilneh mer, die als ehemalige Intensivtäter im Beobachtungsjahr gar keine Strafta ten mehr begangen haben, ebenfalls auf 40 % - den Höchstwert seit 2012 - ent wickelt. In absoluten Zahlen gesprochen haben also von den 15 in 2017 wegen Lega lbewährung entlassenen Personen im Folgejahr sechs Personen drei oder mehr Straftaten, aber auch sechs Personen keine neuen Taten begangen. Der Erfolg der Arbeit im Haus des Jugendrechts kann anhand der Entwicklung der Falldaten zur Legalbewährung bzw. zur Rückfallquote nur unzureichend veranschaulicht werden. Die Falldaten zur Legalbewährung und zur Rückfallquote sind naturgemäß erheblichen Schwankungen unterworfen. Da sich die Betrachtungen auf eine nur relativ kleine Personengruppe beziehen, wi rken sich positive oder negative Einzelfallentwicklungen unmittelbar statistisch aus . Es kommt im Einzelfall zum Beispiel entscheidend darauf an, ob die Programmtei lnehmer und deren Sorgeberechtigten durch die Kooperationspartner motiviert werden können, Hilfen zur Erziehung anzunehmen und die dafür notwendige Mitwirkungsleistungen zu erbringen. 40% 31% 25% 21% 39% 50% 24% 44% 7% 8% 25% 27% 21% 14% 28% 25% 13% 30% 13% 26% 16% 25% 28% 9% 40% 31% 37% 26% 24% 11% 20% 22% 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Keine Staftat Eine Straftat Zwei Straftaten Drei und mehr Straftaten = Rückfall 48 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Weitere entscheidende Risikofaktoren sind problematische Wohnsituationen in Hotels, Notschlafstellen oder Ähnlichem und der Umgang mit anderen delinquenten Jugendlichen. Auf diese Umstände haben die Kooperationspartner trotz der besonders engen Begleitung der Programmteilnehmer nur sehr begrenzten Einfluss. HILFEN ZUR ERZIEHUNG Es ist unterschiedlich, ob und welche Hilfen zur Er ziehung gemäß SGB VIII bei den Personen, die im Intensivtäterprogramm des Kölner H aus des Jugendrechts eingebunden sind, eingerichtet werden. Teilweise be stehen bereits vor Programmaufnahme Hilfen zur Erziehung durch das Köl ner Jugendamt, teilweise werden diese während der Programmteilnahme eingerichtet oder verändert. Die Quote eingerichteter Hilfen zur Erziehung berei ts vor der Aufnahme in das Programm des Kölner Haus des Jugendrechts ist erfahrungsgemäß recht hoch. Dieser Umstand spiegelt das Vorhandensein sozialer Risikof aktoren, welches in der Regel Bedingung für eine Programmaufnahme ist, erkennbar wider und verdeutlicht gleichfalls die eigenständige Wirksamkeit der Zugän ge ins Jugendhilfesystem der erzieherischen Hilfen. Dass es in einigen Fällen ni cht zur Einrichtung von Hilfen kommt, hat verschiedene Ursachen, wie z. B. einen f aktisch nicht vorhandenen Hilfebedarf oder die Ablehnung solcher Unterstützung durch die Zielgruppe respektive deren Sorgeberechtigte. Und genau hier ist der Punkt, an dem wir gemeinsam ansetzen können und es auch regelmäßig tun. So ist z. B. eines der erklärten Zi ele der Fallkonferenzen, die Teilnehmer und deren Sorgeberechtigte zu motivieren, Hilfen anzunehmen. EIN FALLVERLAUF AUS DEM BLICKWINKEL „JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN“ Die Hintergründe und Ursachen für eine Aufnahme in das Intensivtäterprogramm, sowie die Ergebnisse der kooperativen Zusammenarbei t im Kölner Haus des Jugendrechts sollen auch für das Jahr 2018 mit eine m Fallbeispiel exemplarisch aus dem Blickwinkel der Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt werden. 49 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Vorgestellt wird eine weibliche 14-jährige Jugendliche, die bereits ab dem Jahre 2015 aufgrund von fremd- und eigengefährdendem sowie dev iantem Verhalten im strafunmündigen Alter im Rahmen von ambulanten Hilf en und stationären Maßnahmen über die Kölner Jugendhilfe betreut worden ist. Gemeinsam mit 2 älteren Geschwistern ist die Jugend liche im Haushalt der alleinerziehenden Mutter aufgewachsen, der Vater is t unbekannt. Aufgrund von Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten w urde die Jugendliche nach Abschluss der Grundschule an einer Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung weiterbeschult, wo sie zuletzt eine Intensivklasse im 8. Schuljahr besuchte. Über ihre Peers wurde die Jugendliche ber eits früh an den Konsum von Cannabis und später auch an den Konsum von Amphetamin und Ecstasy herangeführt und in Straftaten älterer Freunde mit einbezogen. D ie Jugendliche ließ sich von ihrer Mutter erzieherisch kaum noch lenken und brach Maßnahmen der Kölner Jugendhilfe jeweils bereits nach wenigen Wochen wieder ab. Im K ontext ihrer Peers drohte die Jugendliche zunehmend dem Helfersystem zu entgleite n und in die Kriminalität abzurutschen. Mit Vollendung ihres 14. Lebensjahres und Eintritt in die Strafmündigkeit wandte sich der für die Jugendliche und ihre Familie zuständige Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Köln zwecks Austauschs und Zusammenarbeit an die Kooperationspartner des Kölner Haus des Jugendrechts. Den Beteiligten im Kölner Haus des Jugendrechts war die Jugendliche im Zusammenhang mit ihren älteren P eers, die teilweise Teilnehmer im Intensivtäterprogramm gewesen sind, bereits im strafunmündigen Alter aufgefallen und als hochgefährdet eingestuft worden. Kurz nach Erreichen der Strafmündigkeit kam es zu einem Gewaltdelikt, für das sie von der S taatsanwaltschaft vor dem Jugendschöffengericht angeklagt wurde. Bei den Beratungen der Kooperationspartner im Kölne r Haus des Jugendrechts war entscheidend, dass zeitnahe Reaktionen mit klaren u nd unmissverständlichen Erläuterungen zum Verfahrensstand und konkrete erzi eherische Maßnahmen zu erfolgen haben, um einem weiteren Abgleiten der Jug endlichen in die Kriminalität entgegensteuern zu können. 50 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Zur Kontaktaufnahme wurde die Jugendliche mit ihrer Mutter umgehend zu einem Schwellentätergespräch eingeladen, zu dem beide Ein geladenen erschienen sind. Wegen der weiter negativen Entwicklung wurde die Ju gendliche aber nur wenige Monate später mit Terminsetzung für eine Fallkonferenz in das Intensivtäterprogramm aufgenommen. In der Fallkonferenz gelang es unter Beteiligung al ler Fachkräfte, einvernehmlich individuelle Maßnahmen für die Jugendliche herauszu arbeiten und deren Notwendigkeit der Jugendlichen und ihrer Mutter gegenüber klar und nachvollziehbar zu verdeutlichen. Die Jugendliche und ihre Mutter haben sich auf eine Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Kölner Haus des Jugendrechts eingelassen, so dass bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung vor dem Jugendschöf fengericht die vereinbarten Maßnahmen, wie Kontaktaufnahme zur Ambulanten Inten siven Betreuung (AIB) des Ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - Fachberei ch Bewährungshilfe - und zur Suchtberatung, sowie die Teilnahme an einem Antigewalttraining speziell für Mädchen eingeleitet werden konnten. Im späteren Urteil des Jugendschöffengerichts wurde der Jugendlichen aufgrund der durch das Gericht gestellten positiven Prognose, di e auf diese vorbereitenden Maßnahmen zurückgeführt werden konnte, eine Bewähru ngschance eingeräumt. Diese Chance hat die Jugendliche bis heute für sich nutzen können. 51 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts ERWEITERTE KOOPERATIONSPARTNER KOMMEN ZU WORT AMTSGERICHT KÖLN Sehr geehrte Frau Hohn, sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Jahr feiert das Kölner Haus des Jugendrechts sein zehnjähriges Bestehen. Es lässt sich ohne jede Einschränkung sagen, dass s ich das Konzept der Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Stadt Köln (Jugendgerichtshilfe) unter einem Dach in jeder Hin sicht bewährt hat. Ziel ist es, hochgefährdete Jugendliche mit strafba rem und deviantem Verhalten möglichst frühzeitig an der Fortsetzung ihrer krimi nellen „Karriere“ durch entsprechende intensive pädagogische, polizeiliche und strafprozessuale Maßnahmen zu hindern. Dabei hat sich gezeigt, dass durch die Konzentration der Zuständigkeiten im Haus des Jugendrechts die persön liche Kontaktaufnahme zu den Probanden und deren Familien erleichtert wird. Auch die Sonderzuständigkeit von zwei Jugendstaatsanwälten trägt zur Kontinuität und Beschleunigung bei. Dadurch, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichts hilfe in einem Haus sitzen und jederzeit Informationen austauschen können, gelingt es den Probanden seltener, die Trägheit des Systems auszunutzen und sich irgendwie „durchzumogeln“. Durch die persönliche Ansprache haben auf der einen Seite die Ermittlungsbehörden und das Jugendamt die Möglichkeit des Beziehungsaufbaus und der frühzeitigen Intervention, auf der anderen Seite wird den Proban den deutlich vor Augen geführt, dass sie unter Beobachtung stehen und zur Verantwor tung gezogen werden. Allein dies kann bereits einen positiven erzieherischen Ef fekt haben. Bewährt haben sich die monatlich stattfindenden Fallkonferenzen, da do rt fachübergreifend ein Informationsaustausch stattfindet, einschließlich d er Teilnahme eines Jugendrichters in beratender Funktion. In diesem Rahmen können sow ohl pädagogische als auch strafprozessuale Maßnahmen besprochen und damit das weitere Vorgehen abgestimmt werden. 52 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Zwischen den Jugendrichtern des Amtsgerichts Köln u nd dem Haus des Jugendrechts hat sich eine vertrauensvolle Zusammen arbeit entwickelt. Es ist sehr angenehm, feste Ansprechpartner zu haben. Nicht zul etzt bei sehr schwierigen Jugendlichen wirken sich die direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten, die Weitergabe aller relevanten Informationen auf schne llem Wege und die daraus resultierende Möglichkeit der raschen Reaktion auf strafbares Verhalten von Jugendlichen und Heranwachsenden positiv aus. Die Jugendrichter des Amtsgerichts Köln gratulieren zu zehn Jahren erfolgreicher Arbeit des Hauses des Jugendrechts. Maren Sütterlin-Müsse Richterin am Amtsgericht Abteilungsleiterin für den Jugendstrafbereich ANWALTSCHAFT „Haus-“Aufgaben – ein Glückwunsch! Man könnte es sich in kerniger Strafverteidigermanier leicht machen: Das Strafverfahren und damit auch das Jugendstrafve rfahren sind tendenziell unharmonische Veranstaltungen, kontradiktorisch, mi t programmierten Übelzufügungen oder anderen Freiheitsbeschränkungen im Köcher. Strafverteidigung ist Kampf und nicht (Fall-)konferenztauglich. Andererseits ist der Erziehungsgedanke ein Teil des Resozialisierungsziels des Strafverfahrens und damit, wie Hassemer das einmal dargelegt hat, Folge des Sozialstaatsprinzips. Und die Überlegungen, zum Woh le der Jugendlichen möglichst an einem Strang zu ziehen, sind jedenfalls so alt wie die Idee der Jugendgerichte aus dem Jahr 1908. 53 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Wer erinnert sich noch an die Vorschläge der Arbeit erwohlfahrt von 1970 zu einem erweiterten Jugendkonfliktrecht im Sinne einer weit gehenden Fusion von Jugendhilferecht und Jugendstrafrecht? Gab es nicht mal die Idee einer „Hauptverhandlung a m runden Tisch“, die rund 10 Jahre später dann die Fachwelt beschäftigte? Beide Aspekte bleiben wohl ineinander verschränkt, jeder mit seinem Recht und unauflösbar zugunsten des einen oder anderen. Beleuchten wir unter diesen Vorbemerkungen das Haus des Jugendrechts. Und sagen wir besser, das Kölner Haus des Jugendrechts, denn die Konzepte mit diesem Namen sind ein bunter Strauß von Ansätzen. „Bad Cannstatt“ hieß das erste und das Fallaufkomme n dieser eher schwäbischordentlichen Stuttgarter Vorstadt ist zum Vergleich mit großstädtischeren Herausforderungen nicht sehr gut geeignet. Und wie sehr man das offenbar so politiktaugliche E tikett „Haus des Jugendrechts“ strapazieren kann, mag Niedersachsen zeigen, wo (im Ernst) jetzt gerade „virtuelle Häuser des Jugendrechts“ herbeigerufen werden; es k önnten ja sonst Mehrkosten entstehen. Arbeitsfähig wird die Unternehmung „Haus des Jugendrechts“ nur unter Bedingungen: Es braucht Sensibilitäten für die ganz eigene Rolle der Jugendgerichtshilfe als Institution der Jugendhilfe im Strafverfahren. Das fängt beim Datenschutz an und hört bei der Innenarchitektur nicht auf. Es braucht Sens ibilitäten für notwendige Transparenz der „Vorverfahren“ im Haus des Jugendrechts. Wenn die Richterbank aus der Fallkonferenz, egal ob man selbst dabei gewesen ist oder vertreten wurde, die Position ihres Angeklagte n auf der Rankingliste der Intensivtäter schon kennt, die Verteidigung jedoch nicht, ist das schnell eine Schieflage. Wenn beschuldigten Jugendlichen und Heranwachsenden das Reden über eigene Taten oder die von Mittätern mit „Wir alle wollen hier nur dein Bestes“ erleichtert wird, mag der Profit der Veranstaltung am Ende etwas einseitig verteilt sein. Es braucht ein Händchen dafür, dass Beschleunigung nicht alles ist. 54 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Und doch: Der Autor dieser Zeilen ist im Jubiläumsz eitraum zwar nicht gänzlich weg von seinem skeptischen Ausgangspunkt konvertiert, a ber er ist um eine bedeutsame Erfahrung reicher: Häuser des Jugendrechts, und das geht über Köln hinaus, schaffen eine Plattform für spezialisiertes Arbeiten von Jug endhilfe und Polizei im Jugendstrafverfahren. Mein ganz persönlicher Eindruck besteht darin, dass insbesondere die hier eingebundene Polizei einen viel empathischeren Blic k auf die uns gemeinsam anvertraute Klientel gewonnen hat oder in diesem Fo rmat zulassen kann. Gut so. Glückwunsch! Lukas Pieplow Lukas Pieplow ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für S trafrecht, Lehrbeauftragter an der TH Köln und Mitglied des Bundesvorstands der DVJJ INTENSIVBEWÄHRUNGSHILFE Sehr geehrte Frau Hohn, sehr geehrte Damen und Herren, das zehnjährige Bestehen des Kölner Haus des Jugendrechts ist für den Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz und für uns als Bewährungshelfer ein willkommener Anlass, um zu der langjährigen erfolgreichen Arbeit zu gratulieren. Die Entscheidung zur räumlichen Zusammenlegung von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe hat sich in mehrfacher Hinsicht als richtig herausgestellt. Das Ziel, angemessen auf Jugendliche und Heranwachsende einzuwirken, die bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und als deutlich gefährdet einzustufen sind, ist durch die Installation des Haus des Jugendrechts in Köln erreicht worden. Die persönlichen Zuständigkeiten in den beteiligten Behörden unter einem Dach ermöglichen einen schnellen Informationsaustausch u nd eine deutlich verbesserte 55 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts Kommunikation. Über beschleunigte Verfahrensabläufe, zeitnahe Ansprachen und die Vermittlung adäquater Hilfsangebote werden junge De linquenten schneller erreicht und beeindruckt. Als Bewährungshelfer profitieren wir bei der Betreu ung von jugendlichen und heranwachsenden Probanden in besonderem Maße von de r verbesserten Zusammenarbeit von Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Informationsfluss im Vorfeld von gerichtlichen Bewährungsentscheidungen, aber auch in Sekundärverfahren ermöglicht uns einen deutlich verbesserten Einstieg in die Betreuung und Beziehungsarbeit mit den Probanden. In der Ambulanten Intensiven Betreuung (AIB), in d er eine besonders engmaschige Betreuung durch den Bewährungshelfer vorgesehen ist , kommt der guten Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Haus des Ju gendrechts noch einmal eine besondere Bedeutung zu. Während von Seiten der Juge ndgerichtshilfe zeitnah und auf den Einzelfall zugeschnittene Jugendhilfe-Maßna hmen geprüft, angeboten und gegebenenfalls eingeleitet werden, ermöglichen uns die Adhoc-Informationen der personenorientierten Sachbearbeiter des KK 43 über neue polizeiliche Vorgänge nicht nur ein „Arbeiten an der Realität“ mit den jungen P robanden, sondern auch eine sofortige Rückmeldung an das Jugendgericht. Auf die sem Weg kann umgehend eine neue Abstimmung des beabsichtigten weiteren erziehe rischen Einwirkens auf den betroffenen jungen Probanden erfolgen. Das Haus des Jugendrechts ist in Köln zu einer fest en Institution geworden und hat von Beginn an eine große Signalwirkung auf das gesamte Kölner Netzwerk im Bereich der Jugendkriminalität ausgeübt. Über die Stadtgren zen von Köln hinaus hat sich längst herumgesprochen: Hier in Köln wird Jugendkri minalität bekämpft, indem um jeden einzelnen straffälligen Jugendlichen gekämpft wird. Als Bewährungshelfer des Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz bedanken wir uns daher ganz herzlich bei allen Verantwortlichen und Beteiligten des Haus des Jugendrechts für die vertrauensvolle gute Zusammena rbeit und wünschen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg! Martin Kuhnigk Bewährungshelfer (AIB) 56 ________________________________ 10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts ERREICHBARKEIT DES KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS Kölner Haus des Jugendrechts Am Justizzentrum 6, 50939 Köln haus.des.jugendrechts@stadt-koeln.de Koordinatorin Rachel Hohn Telefon 0221-990445-14 rachel.hohn@sta-koeln.nrw.de Staatsanwaltschaft Köln Staatsanwaltschaft Köln Dezernat 169 Wolfgang Ettelt Telefon 0221-990445-12 wolfgangbernd.ettelt@sta-koeln.nrw.de Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat 43 Bernd Reuther Telefon 0221-229-8430 bernd.reuther@polizei.nrw.de Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Jugendgerichtshilfe Beate Po ëtes Telefon 0221-221-24854 Beate.poetes@stadt-koeln.de
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 31.07.2019 2585/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 Jahresbericht "Haus des Jugendrechts" 2018 Dieser Mitteilung beigefügt ist der Jahresbericht des „Haus des Jugendrechts“ in 2018. Der Bericht wird in der Sitzung in gedruckter Form ausliegen. Das „Haus des Jugendrechts“ blickt inzwischen auf 10 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit zurück. Zur Würdigung der Zusammenarbeit haben der Polizeipräsident von Köln, der leitende Oberstaats- anwalt der Staatsanwaltschaft Köln und die Oberbürgermeisterin zu einem Festakt am 04.09.2019 ins Rathaus eingeladen. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2019

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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