2585/2019
Jahresbericht "Haus des Jugendrechts" 2018
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2018
10 Jahre Kölner
Haus des
Jugendrechts
Jahresbericht
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
REDAKTION
Rachel Hohn
Koordinatorin Kölner Haus des Jugendrechts
Am Justizzentrum 6
50939 Köln
mit freundlicher Unterstützung der Kooperationspartner
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
INHALT
Grußworte……………………….…S. 4
Eine Bilanz…………………………S. 9
Die Grundlagen……………………S. 16
Das Konzept……………………….S. 24
Streiflichter………………………...S. 37
Statistische Daten………………..S. 44
Hilfen zur Erziehung……………..S. 48
Kooperationspartner
kommen zu Wort………………….S. 51
Am 12.06.2009 wurde das Kölner Haus des
Jugendrechts als erstes Haus dieser Art in
Nordrhein-Westfalen eröffnet. Heute – zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung des
Jahresberichts 2018 – sehen wir bereits auf
eine 10-jährige erfolgreiche Arbeit zurück.
Einige Mitarbeiter waren von Anfang an dabei.
Andere kamen später oder auch erst kürzlich
hinzu. Egal ob „alter Hase“ oder „neues Blut“,
alle eint die Überzeugung, dass die enge,
interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kölner
Haus des Jugendrechts hilft, jugendliche und
heranwachsende Straftäterinnen und
Straftäter, die bereits mehrfach auffällig
geworden sind und sich in besonderen sozialen
Problemlagen befinden, vor weiterer
Gefährdung und weiteren Straftaten zu
schützen.
In diesem Jahresbericht wollen wir nicht nur auf
das vergangene Jahr, sondern auf den
gesamten Zeitraum unserer Tätigkeit
zurückblicken.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
GRUSSWORTE
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
mit Beschluss des Rates der Stadt Köln
wurde das Kölner Haus des
Jugendrechts im Juni 2009 als erstes
Haus des Jugendrechts in Nordrhein-
Westfalen und bundesweit als erstes
Haus des Jugendrechts speziell für
junge Intensivtäter eingeweiht.
Die beteiligten Kooperationspartner aus
den Behörden Polizei,
Staatsanwaltschaft und Jugend-
gerichtshilfe der Stadt Köln blicken heute
auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit
von zehn Jahren zurück.
Im Fokus stehen Jugendliche und Heranwachsende im S inne des
Jugendgerichtsgesetzes, die zumeist vor dem Hinterg rund multifaktorieller
Problemlagen in die Kriminalität abzugleiten drohen.
Die intensive Vernetzung und das abgestimmte Vorgehen der Kooperationspartner im
Kölner Haus des Jugendrechts ermöglichen, kriminell e „Karrieren“ junger Menschen
frühzeitig zu erkennen und durch behördenspezifisch e Interventionen nachhaltig zu
begegnen.
Die Akteure des Kölner Haus des Jugendrechts haben darüber hinaus mit dem Amts-
und Landgericht Köln, den freien Trägern der Jugend hilfe, dem Streetwork der Stadt
Foto: Stadt Köln
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Köln und dem Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz - Fachbereich Bewährungshilfe
des Landgerichts Köln, ein weitreichendes Netzwerk aufgebaut.
In diesem Verbund zeigt sich, wie mit der Bündelung aller Kräfte im Sinne des
Erziehungsgedankens sowohl strafrechtlich als auch sozialpädagogisch wirkungsvoll
auf die Verläufe devianten Verhaltens junger Mensch en in ihrem gesamten
Lebenskontext eingewirkt wird.
Ich spreche allen Beteiligten meinen herzlichen Dan k aus für die erfolgreiche
Zusammenarbeit. Ihre Arbeit leistet auch einen wich tigen Beitrag für das subjektive
Sicherheitsempfinden der Kölnerinnen und Kölner.
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor nunmehr zehn Jahren ging in Köln
das erste Haus des Jugendrechts in
Nordrhein-Westfalen an den Start.
Schnelles und koordiniertes Handeln,
ohne dabei die individuelle
erzieherische Einwirkung auf junge
Straftäter zu vernachlässigen, ist im
Bereich der Jugendkriminalität von
besonderer Bedeutung und war von
Beginn an erklärtes Ziel des Kölner
Haus des Jugendrechts.
Um kriminelle Karrieren im Ansatz zu stoppen, verli eßen Staatsanwälte ihren
angestammten Schreibtisch und arbeiten vernetzt mit Polizei und Jugendgerichtshilfe
unter einem Dach zusammen.
Mitten in Köln, in unmittelbarer Nähe zu Staatsanwa ltschaft, Amts- und Landgericht
wird ermittelt, angeklagt, Hilfe geleistet und Kriminalität verhindert.
Die vor Ort gelebte enge und vertrauensvolle Kooper ation, die auch die Gerichte und
den ambulanten Sozialen Dienst einbezieht, stellt d en jungen Menschen und sein
soziales Umfeld in den Fokus.
Foto: Land NRW / R. Sondermann
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Das ermöglicht nicht nur eine schnellere Intervention, sondern es werden die Weichen
für ein künftig straffreies Leben gestellt.
Seit zehn Jahren leisten die Mitarbeiter von Staats anwaltschaft, Polizei und
Jugendgerichtshilfe im Kölner Haus des Jugendrechts erfolgreiche Arbeit, die die
ursprüngliche Erwartung weit übertroffen hat. Die gelungene Zusammenarbeit in Köln
war Vorbild für die Gründung der Häuser des Jugendr echts in Paderborn, Dortmund
und Essen, weitere Häuser sollen folgen.
Ich danke den hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kölner Haus des
Jugendrechts für ihren fortwährend engagierten Einsatz und bin gewiss, dass sie auch
künftig mit ihrer erfolgreichen Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in der Stadt
Köln leisten werden.
Peter Biesenbach
Minister der Justiz
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kriminalitätsbekämpfung kann nur
im Zusammenspiel erfolgreich sein.
Das Prinzip der zusammengerückten
Schreibtische hat sich bewährt, wenn es
gilt, schnell und effektiv gerade bei
jugendlichen Straffälligen zu reagieren.
Polizei, Staatsanwaltschaft und
Jugendgerichtshilfe können hier auf
kurzem Weg direkt Abstimmungen treffen
und koordiniert vorgehen. Hiervon
profitieren wir alle.
Null-Toleranz wird hier nicht mit
Verspätung, sondern zeitnah und
verbunden mit Hilfestellungen für
Intensivtäter aus besonderen sozialen
Problemlagen praktiziert.
Die bisherige Entwicklung ist ein Beweis für die Wi rksamkeit des Konzeptes. Sie ist
vor allem Ansporn, den gemeinsamen Weg weiterzugehen.
Dem Kölner Haus des Jugendrechts gratuliere ich zu zehn erfolgreichen Jahren und
wünsche ihm auch in Zukunft viel Erfolg und Ausdaue r, um Jugendlichen eine
Perspektive und unserer Gesellschaft mehr Sicherheit zu geben.
Herbert Reul
Minister des Innern
des Landes Nordrhein-Westfalen
Foto: Ministerium des Innern NRW
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
EINE BILANZ
Wo andere nicht weiterkommen, fangen sie erst richtig an
Nach einem Jahrzehnt zieht das Haus des Jugendrechts Bilanz
Seit zehn Jahren arbeiten Staatsanwalt als Gruppenleiter Wolfgang Ettelt, Jugendgerichtshelferin Susanne Monsieur und
Kriminalhauptkommissar Bernhard Kleinalstede (v.l.n.r.) im Haus des Jugendrechts Hand in Hand. Fotos: Polizei Köln/Carsten Rust
Von CARSTEN RUST
Köln – Bevor ein
Jugendlicher in Köln an
diese drei engagierten
Menschen gerät, muss er
bereits eine Menge auf dem
Kerbholz haben. Denn
Susanne Monsieur (49),
Bernhard Kleinalstede (61)
und Wolfgang Ettelt (53)
arbeiten gemeinsam im Haus
des Jugendrechts .
Hier kümmern sich die
Spezialisten von Jugend-
gerichtshilfe, Polizei und
Staatsanwaltschaft aus-
schließlich um jugendliche
und heranwachsende
Intensiv- und Mehrfachtäter.
Am häufigsten geht es dabei
um Raubdelikte (Raub, räub.
Erpressung), Körperver-
letzungsdelikte (einfache
und gefährliche Körper-
verletzung), Bedrohungen,
Nötigungen und Diebstähle.
Doch vereinzelt geht es bei
den jungen Straftätern auch
um noch schwerere
Straftaten.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Und wirklich immer stecken
menschliche Schicksale
hinter den Einzelfällen, mit
denen sich die insgesamt 39
Mitarbeiter des Hauses
tagtäglich beschäftigen.
Junge Menschen, die unter
unterschiedlichsten Bedin-
gungen auf die schiefe Bahn
geraten sind, finden bei den
Beamten im Haus des
Jugendrechts Halt und
Unterstützung – auch wenn
sie beides am Anfang
meistens gar nicht wollen.
„Jedes Jahr arbeiten wir mit
bis zu 100 ausgewählten
Teilnehmern, um ihnen aus
dem Abwärtsstrudel aus
Drogen, Straftaten, Gewalt
und Perspektivlosigkeit
herauszuhelfen. Einige der
Teilnehmer kommen gar
nicht mit der neuen Situation
klar, dass da plötzlich
Menschen sind, die ihnen
helfen wollen, die sie nicht
direkt vorverurteilen. Wir
tun alles, um den
Intensivtätern Auswege aus
der Kriminalität aufzuzeigen
und sie vor langen
Haftstrafen zu bewahren“,
erklärt Kriminalhaupt-
kommissar Kleinalstede. Es
geht immer darum, die
Zusammenhänge zu
erkennen, die Hintergründe
herauszufinden und fest-
zustellen, warum der
jeweilige Proband immer
wieder zum Straftäter wird
oder warum er ein besonders
brutales Verbrechen verübt
hat.
515 Teilnehmer bisher
Die Probanden werden im
Haus des Jugendrechts
durchschnittlich ein bis zwei
Jahre betreut. Insgesamt
durchliefen in den
vergangenen zehn Jahren bis
heute 515 Teilnehmer das
Programm, 471 Jungs und 44
Mädchen. Im Durchschnitt
waren sie 16 bis 17 Jahre alt
und kamen meistens aus den
Stadtteilen Chorweiler,
Finkenberg und vom
Kölnberg.
Im Jahr 2009 gründeten die
Polizei, die Staatsanwalt-
schaft und die Stadt Köln
gemeinsam das Haus des
Jugendrechts. Die ersten
sieben Jahre war es im Süden
der Stadt am Salierring zu
finden.
Mitte 2016 folgte der Umzug
neben das Kölner Amts- und
Landgericht in die Straße
„Am Justizzentrum“ in Sülz.
Jede Zuständigkeit hat ihre eigene
Etage im Haus.
Die generelle Idee hinter
dem Kooperationskonzept:
Kurze Informationswege,
schnellere Sachbearbeitung
und ein gemeinsames
Abstimmen von not-
wendigen Maßnahmen. Und
ganz wichtig: Das Vertrauen
der Teilnehmer gewinnen,
um sie mit diesen
Maßnahmen auch erreichen
zu können.
„Heute wissen wir, dass
dieser Plan aufgeht“, sagt
Staatsanwalt als Gruppen-
leiter Ettelt. Eine interne
Auswertung zeigt, dass
insgesamt 34 Prozent der
Teilnehmer innerhalb des
ersten Jahres nach dem
Ausstieg aus dem Programm
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
keine neue Straftat begangen
haben.
Dem gegenüber stehen etwa
25 Prozent, die mit mehr als
drei Taten wieder polizeilich
in Erscheinung getreten sind.
„Die jüngsten Teilnehmer
sind 14 und die ältesten
gerade noch 20 Jahre alt. Ein
besonderer Härtefall war
bereits vor seinem 14.
Lebensjahr mit 43 Straftaten
aufgefallen. Bis zu seiner
Aufnahme in das Programm,
fünf Monate nach seinem 14.
Geburtstag, hatte er elf neue
Straftaten verübt und
während des Programms
kamen noch 46 weitere
hinzu. Erst eine längere
Haftstrafe setzte dem
Treiben des heute 22-
Jährigen ein vorüber-
gehendes Ende.“, berichtet
Bernd Reuther, der Leiter
des Kriminalkommissariats
43 für Jugendkriminalität.
Dies war keine Erfolgs-
geschichte, aber bei sog.
„Systemsprengern“ kommen
auch die verständnisvollsten
Beamten hin und wieder an
ihre Grenzen.
„Wir beraten Richter“
Susanne Monsieur war vor
ihrer Zeit als
Jugendgerichtshelferin im
Haus des Jugendrechts
bereits 14 Jahre im
Allgemeinen Sozialen Dienst
des Jugendamts Köln tätig.
Für sie ist die gezielte Arbeit
mit delinquenten Jugend-
lichen und Heran-
wachsenden eine Heraus-
forderung, die sie begeistert.
Als Vermittlerin zwischen
Jugendamt, Polizei und
Staatsanwaltschaft betreut
sie Intensivtäter, fertigt
Berichte über sie an und
berät später die Richter im
Hinblick auf die
Sanktionsmöglichkeiten.
„Zu meinen Aufgaben
zählen auch Hausbesuche
oder Besuche der
Jugendlichen und Heran-
wachsenden in der U-Haft.
Es ist erstaunlich, wie sehr
sich das Bild, das man durch
das Lesen der Fallakten von
einem Menschen erhält, von
dem Eindruck aus dem
persönlichen Gespräch
unterscheidet.“
Sie fallen durchs System
Oft kommen die
Jugendlichen und Heran-
wachsenden aus sehr
schwierigen Familien-
verhältnissen und immer
häufiger spielen Drogen eine
Rolle, auch bei den Eltern.
Die Kinder fallen zumindest
temporär durch das System.
Sie haben oft keine
Tagesstruktur, keine Per-
spektive. „Da greifen wir ein
und helfen. Wir prüfen auch
immer, ob eine Haft-
vermeidung möglich ist.
Anstelle von Gefängnis
kommen die Intensivtäter
dann in einer eng betreuten
Haftvermeidungsgruppe un-
ter. Dort gibt es dann sehr
strenge Auflagen, an die man
sich halten muss. Zum
Beispiel: regelmäßige
Schulbesuche, kein Handy.
Unter dem Druck der
drohenden Untersuchungs-
haft gelingt es den
Jugendlichen und ihren
Familien häufig erstmalig,
sich mit ihren
Schwierigkeiten aus-
einanderzusetzen und sich
auf Jugendhilfe einzu-
lassen“, so Monsieur.
Zu dritt wird überlegt mit welchen
Maßnahmen das beste Ergebnis
erzielt werden könnte.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Das Elternhaus spielt in allen
Fällen der Jugendge-
richtshelferin und ihrer
Kollegen eine entscheidende
Rolle. „Wenn die Eltern ein
massives Drogenproblem
haben, haben es die Kinder
oft besonders schwer. Einige
sagten mir schon, dass die
einzig schöne Zeit ihres
Lebens die zwei Jahre im
Kinderdorf war. Und kaum
waren sie wieder zu Hause,
brach alles wieder
zusammen, weil die Eltern
Drogen nahmen, dafür aber
nichts zu essen im
Kühlschrank stand. Da
verwundert es dann nicht,
dass die Jugendlichen auch
schon sehr früh mit harten
Drogen anfangen“, berichtet
Susanne Monsieur.
Die psychische Belastung
Der 49-Jährigen fällt auf,
dass ihre Probanden immer
mehr mit massiven
psychischen Belastungen zu
tun haben. Rund 80 Prozent
von ihnen sind durch
sämtliche Schulformen bis in
die Förderschulen abge-
stiegen. Doch je jünger die
Teilnehmer sind, desto mehr
können die Mitarbeiter im
Haus des Jugendrechts
Einfluss auf sie nehmen und
ihnen helfen.
Wie in dem Fall einer gerade
erst strafmündigen Kölnerin.
Das Mädchen hatte, mit
Unterstützung ihres wesent-
lich älteren Freundes, eine
gleichaltrige Bekannte zur
Prostitution gezwungen.
„Wir waren bei ihr zu Hause
und haben uns mit den
aktuellen Schwierigkeiten
des Mädchens beschäftigt.
So ist es gelungen,
passgenaue Auflagen zu
finden. Vom Amtsgericht
wurde sie zu einem Anti-
Aggressionstraining und
regelmäßigen Drogenscree-
nings verurteilt. Kontakt-
und Bereichsbetretungs-
verbote wurden ausge-
sprochen, Zeiten erteilt, an
denen sie abends wieder bei
ihrer Mutter zu Hause sein
muss, usw.“, sagt Monsieur.
Denn tatsächlich hat die Teil-
nehmerin seit Sommer
letzten Jahres keine einzige
Straftat mehr verübt.
Bei einem anderen ihrer
Langzeitintensivtäter stieß
die quirlige Sozialarbeiterin
allerdings an ihre Grenzen.
„Ich war seine ganze Jugend
über mit ihm in Kontakt. Von
seinem 14. bis zu seinem 21.
Geburtstag. Und als ich
dachte, er hätte es geschafft,
ging es wieder rapide
bergab.“ Die ganze Familie
war massiv auffällig. Seine
Mutter hatte bereits die
gleiche Sachbearbeiterin
beim Amt. Sein älterer
Bruder brachte sich in der
Haft um und der jüngere
Bruder ist ebenfalls bereits
im Intensivtäter-Programm.
Jugendgerichtshelferin Susanne
Monsieur vor ihrem Büro in Sülz.
„Dennoch dachte ich, dass
er es schafft. Nach seiner
letzten Entlassung aus der
Haft fand er eine Freundin
und fiel kaum noch auf.
Doch dann wurde die
Freundin schwanger. Wenig
später musste das Kind
wegen Verdachts der
Kindesmisshandlung aus der
Familie genommen werden.“
Zum 21. Geburtstag schickte
Susanne Monsieur ihm noch
eine Geburtstagskarte. Ob er
sie las, ist unklar. „Denn in
der Nacht nach seinem
Geburtstag kam es zu einer
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Kneipenschlägerei und er
wurde wieder fest-
genommen. Schon traurig,
dass es Familien gibt, wo all
unsere Bemühungen nicht
helfen können.“
Staatsanwalt als Gruppen-
leiter Wolfgang Ettelt ist
einer von zwei Staats-
anwälten im Haus des
Jugendrechts und ist auch
schon von Beginn an voller
Überzeugung dabei: „Ich
sehe uns als Speerspitze bei
der Bekämpfung der
Jugendkriminalität, als
Impulsgeber und Ideen-
werkstatt. Und wir werden
mit dem Status Quo nie
zufrieden sein – müssen uns
stets weiterentwickeln.“ Der
53-Jährige hat festgestellt,
dass manche Jugendliche
und Heranwachsende es
genießen, wenn sie ganze
Stadtteile in Angst und
Schrecken versetzen. Die
Furcht der anderen wird dann
oft als „Respekt“
fehlinterpretiert.
„Dabei macht mir die
Perspektivlosigkeit der
Teilnehmer Sorgen. Viele
Teilnehmer brechen die
Schule ab. Anstelle von
Tagesstruktur drängen
Playstation und auf der
Straße rumhängen in den
Vordergrund. Unsere Ange-
bote werden von ihnen dann
nicht angenommen und
Eltern geben ihre Kinder
auf.“
Dabei haben viele Probanden
noch nie oder viel zu spät
erfahren, was Konsequenzen
sind. Oft begreifen sie erst
nach dem intensiven Kontakt
zu den Mitarbeitern im Haus
des Jugendrechts, dass ihr
Handeln und ihre verübten
Straftaten Folgen für sie nach
sich ziehen, die ihr Leben
nachhaltig beeinflussen.
„Wir versuchen so früh wie
möglich zu intervenieren.
Denn je länger wir warten,
desto mehr Straftaten begeht
der Teilnehmer und desto
höher fällt auch seine
Jugendstrafe aus“, erklärt
Ettelt. Dabei setzen sich die
Mitarbeiter von Staats-
anwaltschaft, Polizei,
Jugendgerichtshilfe, Street-
work und Schule bei
Fallkonferenzen zusammen
und verschaffen sich erst
einmal einen Überblick.
Keine Kuscheljustiz
Dabei weist er den häufiger
in der Öffentlichkeit zu
vernehmendem Vorwurf der
kölschen Kuscheljustiz
entschieden zurück. „Gerade
bei Straftätern in dieser
jungen Altersgruppe soll
eine Hauptverhandlung
immer auch erzieherisch
wertvoll sein. Der Be-
schuldigte wird nicht selten
auch mit den Opfern und
dessen Folgen durch die Tat
konfrontiert und im besten
Fall führt das zu einem
Umdenken bei dem
Intensivtäter.“
Zwischen Gesetzesbüchern und
Fallakten: Staatsanwalt als
Gruppenleiter Wolfgang Ettelt bei
der Arbeit im Haus des
Jugendrechts.
Und wenn der Proband
jegliche Zusammenarbeit
ablehnt und letztendlich in
eine längere Haft geht, ist das
für die Staatsanwaltschaft
dennoch ein Erfolg. „Im
Gefängnis haben die
Teilnehmer die Möglichkeit,
ihren Schulabschluss oder
eine Ausbildung nachzu-
holen. Sie merken, dass ihr
kriminelles Verhalten Kon-
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
sequenzen hat, dass sie
bestraft werden. Doch genau
darin liegt oft auch die letzte
Chance für einen kompletten
Neuanfang.“
Es gibt aber auch
Momente, die der 53-Jährige
trotz aller Professionalität
mit nach Hause nimmt.
„Zum Beispiel, wenn ich
sehe, dass ein Raubopfer so
schwer verletzt wurde, dass
es seinen eigentlichen
Berufswunsch an den Nagel
hängen kann. Oder bei
Straftaten, bei denen
Jugendliche beispielsweise
gegen Senioren vorgegangen
sind und/oder diese teils auch
schwer verletzt haben.
Besonders wenn man weiß,
dass die Opfer sich nach
einem Überfall oder
Trickbetrug kaum noch
allein aus dem Haus trauen“,
so Ettelt weiter.
„Arbeit ist alternativlos“
Trotz dieser Fälle ist die
Arbeit des Hauses des
Jugendrechts für Wolfgang
Ettelt alternativlos, wenn es
darum geht, kriminelle
Karrieren schnell und
effektiv zu beenden. „Als ich
mich damals für die
Einrichtung dieses Projekts
eingesetzt habe, war ich der
festen Überzeugung, dass
wir durch die Zusammen-
arbeit unter einem Dach
schneller agieren, uns besser
austauschen und bessere
Ergebnisse erzielen können.
Und heute kann ich sagen,
dass sich das zu 100 Prozent
bestätigt hat.“
Ein Jahr macht Bernhard
Kleinalstede noch mit vollem
Einsatz weiter. Dann geht er in
Rente.
Für Kriminalhaupt-
kommissar Bernhard Klein-
alstede ist es jedes Mal
wieder eine Heraus-
forderung, um die
Teilnehmer ein Netzwerk
aufzubauen. „Wir erarbeiten
uns erst das Vertrauen der
Teilnehmer. Sie müssen aber
auch direkt merken, dass es
keinen Sinn macht, uns
anzulügen. Zum Glück
arbeiten wir hier fallreduziert
und haben so die Zeit, uns
auf die Probanden
einzustellen.“
Viele schaffen es da raus
Das führt unter anderem
dazu, dass Intensivtäter, die
bei einer Straftat erwischt
werden und auf der Wache
vernommen werden sollen,
zunächst keinen Ton sagen.
Betritt aber Kleinalstede den
Raum, fangen sie an zu reden
wie ein Wasserfall, räumen
Taten ein und bitten ihn um
Hilfe.
„Es macht Spaß, wenn man
die Erfolge sieht, besonders,
wenn sie sich Jahre später
melden und berichten, dass
sie etwas aus ihrem Leben
gemacht haben“, sagt der
Polizist stolz. Dennoch
stimmt ihn eine Entwicklung
unter den jungen Menschen
mehr als nachdenklich. „Die
Gewalt unter Jugendlichen
geht zwar in der Masse
weiter zurück, aber die
Heftigkeit der Gewalt steigt
immer weiter an. Immer
mehr Kids haben ein Messer
in der Tasche und selbst
wenn jemand bereits am
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Boden liegt, gehen sie weiter
drauf.“
Taten werden oft gefilmt
Der Hauptkommissar geht
davon aus, dass diese
Entwicklung auch mit den
sozialen Medien und der
heutigen Handynutzung
zusammenhängt. „In Zeiten,
in denen die jungen
Menschen immer und überall
Fotos und Videos machen
und posten können, nehmen
auch immer mehr ihre Taten
mit dem Smartphone auf und
brüsten sich damit in ihren
Cliquen.“ Doch auch diese
Probanden merken bei
Kleinalstede schnell, dass er
sich nicht vorführen lässt.
Manche seiner „Kunden“
holt er sogar zu Hause ab und
bringt sie zur Schule, wenn
mal wieder zu viele
Fehlstunden drohen. Sein
Motto lautet: „Wer
mitarbeitet, bekommt eine
Chance. Wer nicht mitmacht,
fährt mit an Sicherheit
grenzender Wahrschein-
lichkeit früher oder später
ein!“
Diesen Grundsatz sollten
auch die Eltern von
Intensivstraftätern beachten.
„Ich erinnere mich an einen
14-Jährigen, den wir gegen
den Willen seiner Eltern aus
der Familie holen mussten.
Der Vater war Professor und
die Mutter Doktorandin. Der
Erwartungsdruck der Eltern
war aber so groß, dass er in
der Schule rasant abstieg und
sich mit den falschen Leuten
umgab“, erklärt Klein-
alstede.
Harter Weg zum Abitur
Gemeinsam mit Stadt und
Staatsanwaltschaft holte er
den Jungen aus dem
Elternhaus. „Er wurde dann
in einem Heim unter-
gebracht, wo er in den ersten
zwei Wochen auch noch
Rabatz gemacht hat. Dann
ging es aber bergauf. Er
wechselte von der Förder-
auf die Haupt-, weiter auf die
Realschule und machte
später sein Abitur in Köln.
Am Ende waren die Eltern
mir unheimlich dankbar.
Und genau diese
Geschichten sind es, die mir
berufliche Zufriedenheit
verschaffen.“
Solange hochmotivierte
Mitarbeiter wie Susanne
Monsieur, Wolfgang Ettelt
und Bernhard Kleinalstede
im Haus des Jugendrechts
arbeiten, werden junge
Intensivtäter in Köln auch
hoffentlich in den nächsten
zehn Jahren eine Chance
haben, ihr Leben wieder in
den Griff zu bekommen.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
DIE GRUNDLAGEN
RATSBESCHLUSS
Angeregt durch eine Diskussion in der Öffentlichkeit und den Medien veranstaltete der
Rat der Stadt Köln im Mai 2007 ein behörden- und institutionsübergreifendes Hearing
zum Thema Jugendkriminalität. Ein Ergebnis dieses H earings war nachfolgender
Beschluss, den der Rat in seiner Sitzung vom 19.06.2007 fasste:
„Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Kooperationspartnern
Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe ein Pil otprojekt zu entwickeln,
welches analog zum Stuttgarter Modell eines „Haus d es Jugendrechts“ eine
konzentrierte Zusammenarbeit ermöglicht, um strafre chtliche Verfahren zu
verkürzen und damit zeitnahe Reaktionen auf jugendk riminelle Aktivitäten zu
ermöglichen.“
Zur Prüfung und Umsetzung dieses Auftrags wurde die behördenübergreifende
Arbeitsgruppe „Netz des Jugendrechts“ unter Federfü hrung der Stadt Köln
eingerichtet. Insbesondere die Notwendigkeit zeitna her Reaktionen auf
Jugendkriminalität sowie das Erfordernis, die Verfa hren insgesamt zu beschleunigen
und kriminelle Aktivitäten zu unterbinden, waren dabei Objekte der Erörterungen.
UMSETZUNG
Jugendkriminalität ist in erster Linie ein entwickl ungsbedingtes Phänomen und
charakterisiert sich durch Ubiquität, Episoden- und Bagatellhaftigkeit. Das heißt eine
große, unspezifische Gruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden fällt nur wenige
Male, häufig nur einmal und dann in der Regel mit S traftaten aus dem Bereich der
Bagatelldelikte (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung, einfache Körperverletzung) auf.
Hier handelt es sich zahlenmäßig um eine sehr große Gruppe, die insbesondere bei
Polizei und Staatsanwaltschaft viele Ressourcen bin det, aber auf Grund der
Episodenhaftigkeit ihrer Delinquenz keine Veranlassung zu nachhaltigen behördlichen
Reaktionen gibt.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Entwicklung der Tatverdächtigen (TV) U 21 im Stadtgebiet Köln
(Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik PKS)
Durchaus problematisch hingegen ist die Gruppe der Mehrfachtatverdächtigen (MTV),
aus der heraus sich häufig folgenreiche kriminelle Karrieren entwickeln.
So hat eine Untersuchung des Polizeipräsidiums Köln ergeben, dass die
Mehrfachtatverdächtigen unter 21 Jahren einen Anteil von ca. 5 % an allen ermittelten
Tatverdächtigen unter 21 Jahren haben, jedoch für c a. 30 % aller aufgeklärten Taten
der Tatverdächtigen dieser Altersgruppe verantwortlich sind.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis richtete die Polizei Köln sich bereits im Jahr
2004 strategisch auf die Bekämpfung der Kriminalität von besonders „belasteten“ MTV
aus, um durch die Fokussierung der Aktivitäten und Maßnahmen auf diese Zielgruppe
eine größtmögliche Effizienz der Maßnahmen zu erreichen.
3709
4087
4795 4876 4713 4892 4454
4196 4150
4495 4562 4344 4150
3579 3324 3642
4436 4518 4605 4687 4977
4923 4743 4983 5287 5168
4628
4024
7033
7729
9231 9394 9318 9579 9431 9119 8893
9478
9849
9512
8778
7603
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
10000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Jugendliche (14-17) Heranwachsene (18-20) Summe U 21
18
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Entwicklung der Zahlen Mehrfachtatverdächtiger im Stadtgebiet Köln
(Quelle PKS)
Auch die Arbeitsgruppe "Netz des Jugendrechts" kam zu dem Ergebnis, dass die
große Menge der „normalen“ jugendlichen und heranwachsenden Straftäter nicht die
Zielgruppe ist, der mit dem im Ratsbeschluss skizzierten Pilotprojekt begegnet werden
muss.
445 520 605
493 473 443 492 487 502 478 435 388 386 374
1599
1925
2032
1733
1824 1789
2032 2051 2117 2091
1945 1887 1961
1841
0
500
1000
1500
2000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
MTV u21 MTV insgesamt
Definition Mehrfachtatverdächtige (MTV) gemäß PKS: Die PKS bezieht sich
immer auf Kalenderjahre und weist Personen, die in einem solchen Zeitraum
verdächtig sind, mindestens 5 Straftaten begangen zu haben, als MTV aus.
Definition Tatverdacht gemäß PKS: Tatverdächtig ist jeder, der nach dem
polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureiche nder tatsächlicher
Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtwidrige (St raf-)Tat begangen zu
haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen .
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Mit Blick auf die hohen Zahlen Mehrfachauffälliger und insbesondere die bereits guten
Erfolge des Kölner Konzepts zur Bekämpfung der Krim inalität von so genannten
Intensivtätern beschlossen die Experten, die Zusamm enarbeit in diesem Bereich
analog des Ratsbeschlusses zu optimieren.
In einer umfangreichen Verfahrensanalyse konnte her ausgestellt werden, dass eine
weitere Verbesserung dieser bereits sehr guten Koop eration am ehesten durch den
räumlichen Zusammenzug in ein „Kölner Haus des Juge ndrechts“ zu erreichen sei.
Damit waren die „Weichen gestellt“ für die Realisie rung des ersten Haus des
Jugendrechts in Nordrhein-Westfalen, das im Juni 20 09 seinen Wirkbetrieb
aufnehmen konnte.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Kölner Stadtanzeiger, 13.06.2009
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
BILD, 13.06.2009
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
KOOPERATIONSPARTNER
Im Kölner Haus des Jugendrechts sind die Kooperatio nspartner Polizei Köln,
Staatsanwaltschaft Köln und Stadt Köln mit den Dienststellen
in der Liegenschaft Am Justizzentrum 6 ansässig. In sgesamt haben im Haus des
Jugendrechts 20 Mitarbeiter der Polizei, 15 Mitarbe iter der Jugendgerichtshilfe und 4
Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Köln ihren Arbei tsplatz. Alle Kooperationspartner
haben über die gemeinsame Zielgruppe hinaus weitere fachliche Zuständigkeiten.
Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag begleitet die Juge ndgerichtshilfe im
Jahresdurchschnitt aktuell ca. 3000 Jugendliche und Heranwachsende im Verfahren
vor dem Jugendgericht. Bei über 90 % dieser jungen Straftäter handelt es sich um
Menschen, die entwicklungsbedingt und episodenhaft mit dem Gesetz in Konflikt
gekommen sind.
Die Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft bearbeiten neben der Gesamtheit aller
Verfahren gegen die in das Kölner Programm des Haus des Jugendrechts
aufgenommenen Personen auch alle Verfahren gegen di e Teilnehmer der NRW-
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Initiative „Kurve kriegen“, alle Verfahren gegen di e aktuell ca. 15 als Intensivtäter
eingestuften Taschen- und Trickdiebe sowie ein Teil -Pensum eines allgemeinen
Jugenddezernates.
Das Kriminalkommissariat 43 bearbeitet neben der Kr iminalität von jugendlichen und
heranwachsenden Programmteilnehmern alle Rohheitsde likte Minderjähriger sowie
Sachbeschädigungen durch Graffiti. Die Programme „K urve kriegen“ und
„klarkommen“ - zwei vom Ministerium des Innern NRW finanzierte Initiativen zur
Verhinderung von Jugendkriminalität - sind ebenfalls hier angesiedelt.
Die Grundlagen der Zusammenarbeit im Rahmen des Int ensivtäterprogramms sind
neben dem Kooperationsvertrag und der Geschäftsordn ung für das Haus des
Jugendrechts die datenschutzrechtlichen Bestimmunge n des Polizeigesetzes NRW,
der Strafprozessordnung (StPO) und der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen
(MiStra) sowie die §§ 61 bis 68 SGB VIII; § 35 SGB I und §§ 67 bis 85a SGB X.
2018 - Kölner Delegation auf dem 2.bundesweiten Fachkongress der Häuser des Jugendrechts.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
DAS KONZEPT
ZIELE
Das Kölner Haus des Jugendrechts verfolgt folgende Ziele:
• strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen jugendl iche und
heranwachsende Mehrfachtatverdächtige zu beschleuni gen und
dadurch zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Ak tivitäten zu
ermöglichen,
• kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwac hsenden
Intensivtätern zu beenden bzw. deren Rückfallquote zu verringern, um
so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren
• und damit insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des
Sicherheitsgefühls und der objektiven Sicherheitsla ge in der Stadt Köln
zu schaffen.
AUFNAHME IN DAS PROGRAMM
Die Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts wi dmen sich (bezogen auf ihre
jeweiligen Arbeitsfelder) jugendlichen und heranwachsenden Menschen, die mehrfach
strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und sic h in der Regel in besonderen
sozialen Problemlagen befinden. Insbesondere die Ko mbination dieser Umstände
kann zu der Prognose einer beginnenden oder sich verfestigenden kriminellen Karriere
und somit zur Aufnahme in das Programm des Kölner Haus des Jugendrechts führen.
AUFNAHMEKRITERIEN
Die Polizei, das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft und die Bewährungshilfe haben
ein Vorschlagsrecht bzgl. Personen, die ihrer Meinu ng nach einer Aufnahme in die
konzertierte Bearbeitung bedürfen. In der Regel füh ren behördenspezifische
Erkenntnisse zu solchen Vorschlägen, die im Rahmen der Auswertungsbesprechung
(siehe S. 28) vom Vorschlagenden vorgestellt und abschließend diskutiert werden.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Die Summe der behördenspezifischen Erkenntnisse füh rt regelmäßig dann zur
Aufnahmeentscheidung, wenn erwartet wird, dass die Person sich und/oder ihr Umfeld
durch die Begehung von Straftaten weiter gefährden wird und die grundsätzlichen
Aufnahmekriterien erfüllt sind.
GRUNDSÄTZLICHE KRITERIEN
1. Mindestens 14, Maximal 20 Jahre alt
2. Mindestens 5 angezeigte Straftaten/rechtswidrige Taten innerhalb von 12
Monaten
(Deliktsspektrum: Raub/räuberische Erpressung,
Körperverletzungsdelikte, Straftaten gegen die pers önliche
Freiheit, Diebstahl unter erschwerenden Umständen, Diebstahl
ohne erschwerende Umstände)
3. Sehr gute Beweislage bei allen Taten
(Nach Prognose der Polizei/StA keine Einstellung de r Straftaten
gemäß § 170 Abs. 2 StPO sondern Anklage wahrscheinlich)
4. Belastungsfaktoren, die in ihrer Gesamtbewertung die Gefahr weiterer
Straftaten deutlich wahrscheinlicher erscheinen las sen als den zeitnahen
Abbruch des delinquenten Verhaltens ohne weitere Ei nflussnahme (d.h.
Kontrolldruck, Hilfen)
5. Durch „Hilfe zur Erziehung“ schwer zu erreichen
6. „Bearbeitungsmöglichkeit“ für alle Kooperationspartner
7. Wohnort Köln
(Zu beachten ist, dass die Zuständigkeiten des Deze rnats 169
und des KK 43 sich bzgl. der Zielgruppe auch auf das Stadtgebiet
Leverkusen beziehen. Sinngemäß gelten als Kriterien der
Aufnahme bzw. der Entlassung der Wohnort in bzw. der Wegzug
aus Leverkusen)
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Bezüglich des Sprachgebrauchs und der Statuierung innerhalb des Programms haben
die Kooperationspartner folgende Regelungen vereinbart:
Liegen bei einem/einer aufgenommenen Jugendlichen/Heranwachsenden noch keine
Verurteilungen vor, so lautet die Bezeichnung „Mehr fachtatverdächtige(r) in
besonderen sozialen Problemlagen“.
Liegt bei einem/einer aufgenommenen Jugendlichen/He ranwachsenden bereits eine
Verurteilung wegen einer oder mehrerer Taten vor un d begeht der
Programmteilnehmer danach eine weitere Tat mit hinr eichendem Tatverdacht, so
lautet die Bezeichnung „Intensivtäter(in) in besonderen sozialen Problemlagen“.
STANDARDISIERTE SONDIERUNG DURCH DIE POLIZEI KÖLN
Durch die Polizei Köln erfolgt eine monatliche Ausw ertung der Jugendlichen und
Heranwachsenden, die innerhalb der jeweils letzten 12 Monate wegen mindestens 5
Straftaten aus den in der nachfolgenden Abbildung n äher beschriebenen
Deliktsfeldern polizeilich auffällig geworden sind. Basis dieser Auswertung ist die
elektronische Vorgangsverwaltung des PP Köln (IGVP) und nicht die Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS), da letztere keine Personal ien verarbeitet und zudem als
Jahresstatistik (Bezug: Kalenderjahr) nicht ausreic hend aktuell wäre. Abhängig von
der Art der begangenen Straftaten erfolgt eine Fakt orisierung. Damit erhält das
Kriminalkommissariat 43 die so genannte „Rankinglis te“, die somit zunächst nichts
weiter ist, als eine Rangfolge in Abhängigkeit polizeilich festgestellter und gewichteter
Delinquenz.
Hinzu tritt ggf. die Bewertung weiterer bekannter U mstände, z. B. das Alter,
Schwerpunkt der Taten im Bereich der Gewaltdelikte, aktuelle Delinquenzdichte,
familiäre Situation, Alkohol- und/oder Drogenkonsum, delinquente Peer pp.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Filter und Faktorisierung für die Auswahl geeigneter Kandidaten
STANDARDISIERTE SONDIERUNG DURCH DAS JUGENDAMT KÖLN
Das Jugendamt schlägt diejenigen Jugendlichen und H eranwachsenden zur
Aufnahme in das Programm vor, die polizeilich/strafrechtlich mehrfach in Erscheinung
getreten sind, sich in sozialen Problemlagen befinden und durch Hilfen zur Erziehung
gemäß Sozialgesetzbuch VIII schwer zu erreichen sind.
Beispiele typischer sozialer Problemlagen:
● kaum Erziehungseinfluss
● Schulverweigerung
● fehlende familiäre Einbindung
● gefährdender Konsum von Drogen
● (eigene) Gewalterfahrung im familiären Umfeld
● Straffälligkeit der Eltern
Step 1: Mindestens 5 Straftaten
Step 2: Faktorisierung der Straftaten
Faktor 5: Raub, räub. Erpressung
Faktor 4: Körperverletzung
Faktor 3: Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Faktor 2: Diebstahl unter erschwerenden Umständen
Faktor 1: Diebstahl ohne erschwerende Umstände
Step 3: Erstellung der Rankingliste
1) P. 17 Jahre männlich
2) D. 15 Jahre männlich
3) C. 14 Jahre weiblich
4) ...
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Die Jugendgerichtshilfe klärt im Rahmen der Sondier ung mit den neun
Bezirksjugendämtern die vorbereiteten Kandidatenvor schläge sowie weitere
Vorschläge zur Aufnahme ab. In dem Rahmen werden auch geeignete Kandidaten für
eine Fallkonferenz abgefragt.
AUSNAHMEN
Eine Abweichung von o. a. Kriterien ist möglich. In solchen Ausnahmefällen ist ein
Aufnahmevorschlag von der vorschlagenden Institutio n mit der Mitteilung der
Personaldaten schriftlich zu begründen und den Kooperationspartnern vorzulegen.
AUSWERTUNGSBESPRECHUNG
Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm des Kölner Haus des
Jugendrechts erfolgt im Rahmen der monatlich stattf indenden
Auswertungsbesprechung. Stimmberechtigte Teilnehmer dieser Zusammenkunft sind
die drei Kooperationspartner im Haus. Entscheidunge n müssen dort grundsätzlich
einstimmig erfolgen, das heißt, die begründete Able hnung eines Vorschlags durch
einen Partner hat aufschiebende Wirkung; eine Aufna hme erfolgt zunächst nicht, der
Kandidat wird weiter „beobachtet“ und gegebenenfalls erneut diskutiert.
Neben den Entscheidungen zur Aufnahme ergehen in di esem Gremium solche zu
Entlassungen aus dem Programm und zur Kandidatenbestimmung für Fallkonferenzen
und Schwellentätergespräche. Auch diese unterliegen den o. a. Regeln. Darüber
hinaus werden aktuelle oder herausragende Entwicklu ngen/Aktivitäten der im
Programm befindlichen Jugendlichen und Heranwachsenden dargelegt.
Weiterer, nicht stimmberechtigter Teilnehmer der Au swertungsbesprechung ist der
Spezialdienst „Streetwork“ der Stadt Köln in Kooper ation mit der Arbeiterwohlfahrt
Köln, der die dort gewonnenen Informationen nutzt, um seine aufsuchende Arbeit zu
optimieren.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
BEARBEITUNGSKAPAZITÄTEN DES HAUS DES JUGENDRECHTS
Das nachfolgende Diagramm zeigt die jährlichen Bearbeitungskapazitäten des Kölner
Haus des Jugendrechts. Diese Zahlen umfassen auch d ie
Intensivtäter/Mehrfachtatverdächtigen, die ihren Wo hnsitz in Leverkusen haben. Das
waren in 2018 16 Personen. Personen mit Wohnsitz in Leverkusen werden nicht durch
das Jugendamt Köln betreut. Die Bearbeitungszuständ igkeit erstreckt sich für diesen
Personenkreis nur auf das Dezernat 169 und das Kriminalkommissariat 43.
Programmteilnehmer pro Kalenderjahr
Altersangaben berücksichtigen die Geburtstage im Jahr der Auswertung
Von den insgesamt 123 Programmteilnehmern im Jahr 2 018 waren lediglich 6
weiblich. Die übrigen 117 Teilnehmer waren männlich.
KONSEQUENZEN DER AUFNAHME
Um bei den aufgenommenen Jugendlichen und Heranwach senden die Bearbeitung
der Ermittlungsverfahren zu beschleunigen, die kriminellen Karrieren zu beenden und
die ggf. zu Grunde liegenden sozialen Problemlagen positiv zu verändern, wird die
Sachbearbeitung bzw. die fachliche Zusammenarbeit umgestellt:
92
85 84
65
53 52 59 53 49 43
54
46 48 54
69 62
73 77 82 80
146
131 132
119 122
114
132 130 131
123
0
20
40
60
80
100
120
140
160
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Jugendliche Heranwachsene Summe
30
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Personenorientierte Sachbearbeitung auf Seiten der Polizei
• Der Jugendliche/Heranwachsende hat deliktsübergrei fend nur einen
festen Sachbearbeiter/eine feste Sachbearbeiterin.
• Austrennung von Verfahren gegen Intensivtäter (bei mehreren
Tatbeteiligten). Somit werden die Verfahren gegen I ntensivtäter immer
vor demselben Richter verhandelt.
• Gefährderansprachen durch das Kriminalkommissariat 43 und die
zuständigen Beamten des Bezirks- und Schwerpunktdienstes der Polizei
Köln.
Spiegelbildliche Organisation der Staatsanwaltschaf t
(Sonderdezernenten für Intensivtäter und Intensivtäterinnen, Dez. 169)
• Begleitung polizeilicher Vernehmungen bzw. Ansprac hen des
Jugendlichen/ Heranwachsenden, um sich ein persönli ches Bild zu
machen.
• Anklage aller nachweisbaren Straftaten
• Sitzungsvertretung wird grundsätzlich nur von den Sonderdezernenten
wahrgenommen.
Aktivierung von Jugendhilfeangeboten durch den Allg emeinen Sozialen
Dienst der Stadt Köln
Gemeinsame Ansprache der Zielgruppe und deren Angeh öriger durch
Jugendamt und Polizei
• Ziel ist es, auf diese Weise Einfluss auf das Verh alten der Personen zu
nehmen und dadurch einer weiteren Fremd- und Eigeng efährdung
entgegen zu wirken. Durch die gemeinsamen Ansprache n soll der
Zielgruppe und den Angehörigen zudem die Geschlosse nheit der
Akteure vor Augen geführt werden.
Einberufung von Fallkonferenzen
Der Postversand zwischen den Kooperationspartnern i m Haus erfolgt
über dafür eingerichtete Postfächer oder „von Hand zu Hand“.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
FALLKONFERENZEN
Fallkonferenzen sind anlassbezogene und planmäßige, in jedem Fall aber
einzelfallbezogene, überbehördliche Zusammenkünfte der Kooperationspartner des
Haus des Jugendrechts, sowie weiterer fallbezogener Fachkräfte, die im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten und Aufgaben mit den im Haus bearbeiteten Mehrfachtatverdächtigen
bzw. Intensivtätern befasst sind. Die Fallkonferenz ist Teil des Prozesses, eine weitere
Gefährdung des Jugendlichen zu verhindern. Anlass für eine Fallkonferenz kann zum
Beispiel sein, dass bei dem Jugendlichen die Straftatendichte respektive -qualität stark
zunimmt und er durch Maßnahmen wie Gefährderansprac hen der Polizei oder
Maßnahmen der Jugendhilfe nur schwer oder nicht mehr zu erreichen ist.
Fallkonferenzen dienen, auf Basis datenschutzrechtl icher Vorschriften, dem
wechselseitigen, interdisziplinären Informationsaustausch. Wesentliche Ziele sind:
● Abstimmung zukünftiger Handlungs- bzw. Verfahrensw eisen der
Kooperationspartner - insbesondere zur Vermeidung von Jugendstrafe.
● Verhinderung von konträrer oder Doppelarbeit.
● Den Betroffenen und den Personensorgeberechtigten die Situation sowie
Konsequenzen bei ungehindertem Fortgang aufzeigen u nd sie zu motivieren,
Hilfen anzunehmen.
Grundsätzlich erfolgt die Durchführung in drei Teilen
Teil I
Fallbesprechung
Teil II
Ergebnismitteilung
Teil III
Erörterung
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Teil I Fallbesprechung
Die Fallbesprechung umfasst folgende Bestandteile:
• Vorstellung des Falls durch die vorschlagende Inst itution
• Berichterstattungen der Teilnehmer zum Fall
• Diskussion und Erörterung von Handlungsmöglichkeit en
• Abstimmung des weiteren Vorgehens als Empfehlung d er Fallkonferenz
• Abstimmung der Botschaften an den Jugendlichen und dessen
Personensorgeberechtigte bzw. an den Heranwachsenden
• Abstimmung der weiteren Zusammenarbeit nach der F allkonferenz
Teil II Ergebnismitteilung
In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ist im unmittelbaren Anschluss an
die Fallbesprechung die Mitteilung der Ergebnisse a n den Kandidaten und die
Personensorgeberechtigten vorgesehen. Ziel ist es, den Kandidaten ihre Situation
deutlich vor Augen zu führen, das gemeinsame Handeln von staatlichen Behörden und
weiteren Akteuren aufzuzeigen, mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei weiterem
Fehlverhalten zu benennen und die Bereitschaft, Hil fe anzunehmen, zu fördern. Zur
Unterstützung einer Verhaltensänderung werden z. B. Angebote der Jugendhilfe
empfohlen oder andere Unterstützung angeboten.
Teil III Erörterung
Im Anschluss an den Teil II der Fallkonferenz ist e in Zeitfenster von ca. 15 Minuten
vorgesehen, in dem der Jugendliche respektive die P ersonensorgeberechtigten oder
der Heranwachsende die Mitteilungen aus Teil II bei den vertretenen Institutionen
unmittelbar hinterfragen können. Dabei ersetzt Teil III natürlich nicht weitere
Gespräche oder Kontakte in der regelmäßigen bzw. so nstigen anlassbezogenen
Fallarbeit. Teil III stellt aber sicher, dass Frage n, die sich aus der Fallkonferenz
ergeben, unmittelbar und nötigenfalls isoliert von der Gesamtgruppe thematisiert
werden können.
Zu den Teilen I und II der Fallkonferenz wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt und an alle
Teilnehmer versandt. Das Protokoll umfasst dabei die erarbeiteten Empfehlungen aus
dem Teil I der Fallkonferenz sowie die den Kandidat en und ggf. deren
Personensorgeberechtigten übermittelten Botschaften des Teils II.
Im Jahr 2018 wurden zwölf Fallkonferenzen durchgeführt.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
ENTLASSUNG
Ähnlich wie für die Aufnahme, gelten auch für die E ntlassung aus dem Programm
bestimmte Voraussetzungen.
Voraussetzung für die Entlassung eines im Kölner Ha us des Jugendrechts
bearbeiteten Jugendlichen/Heranwachsenden ist das E invernehmen der
Kooperationspartner.
Mehrfach- oder Intensivtäter, die aus dem Programm des Kölner Hauses des
Jugendrechts mit Erreichen des 21. Lebensjahres ohn e positive Prognose
ausscheiden, werden in die personenorientierte Sach bearbeitung des
Kriminalkommissariats 45, zuständig für erwachsene Intensivtäter, übernommen. Im
Berichtsjahr waren dies zwei Personen.
Optionale Entlassung
→ Mind. 6 Monate
Legalbewährung + pos.
Prognose und
Einvernehmen über das
Ausscheiden in der
Auswertungsbesprechung
oder
→ Seit mind. drei Monaten
in stationärer Unterbringung
gem. § 34 SGB VIII oder
gem. § 1631b BGB und
Einvernehmen über das
Ausscheiden in der
Auswertungsbesprechung
Obligatorische Entlassung
→ Legalbewährung von
mind. 12 Monaten
oder
→ Wegzug aus Köln
oder
→ Vollendung des 21.
Lebensjahres
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
KOMMUNIKATION
SCHNITTSTELLENMANAGEMENT BEI DER JUGENDGERICHTSHILFE
Mit dem Einzug in die erste gemeinsame Liegenschaft am Salierring wurde durch die
Stadt Köln bei der Jugendgerichtshilfe ein Schnitts tellenmanagement mit
fallübergreifender koordinierender Funktion eingeri chtet. Die Funktion umfasst die
Koordination der Anliegen der im Haus ansässigen Sa chgebiete mit den 9
Bezirksjugendämtern in den Stadtteilen. So werden über sie z. B. die Anliegen der
Bezirksjugendämter bezüglich Neuaufnahmen und Vorschlägen für Fallkonferenzen in
die Auswertungsbesprechung transportiert oder deren Ergebnisse anschließend den
betreffenden Sachbearbeitern in den Bezirken mitgeteilt.
BESPRECHUNGSARCHITEKTUR
Nach den Vorgaben der Kooperationsvereinbarung wurd en folgende regelmäßige
Besprechungen im Haus des Jugendrechts etabliert:
• Hausbesprechungen (1-2 pro Monat)
• Leitungsbesprechungen ( ca. 1 pro Jahr)
• Auswertungsbesprechungen (1 pro Monat)
• Fallkonferenzen (min. 12 pro Jahr)
• Schwellentätergespräche ( monatlich / bis zu 3 Sch wellentäter)
Neben den bereits erwähnten Auswertungsbesprechunge n und Fallkonferenzen,
welche die Auswahl/Entlassung der Kandidaten bzw. d ie einzelfallbezogene
Besprechung eines bestimmten Kandidaten des Program ms zum Inhalt haben, hat
sich die Hausbesprechung in besonderem Maße als Mit tel zur schnellen und
transparenten Abarbeitung von dienststellenübergrei fenden Themen und
Problemstellungen jeglicher Art bewährt. Neben Themen, welche die Zusammenarbeit
zwischen den Kooperationspartnern betreffen, können auch Abstimmungen getroffen
und Organisatorisches besprochen werden. Über die K ooperationspartner können
zudem zeitnah Themen mit Entscheidungsvorbehalten d er Leitungsebene nach dort
gespiegelt und Entscheidungen eingeholt werden.
Mindestens einmal im Jahr wird die Leitungsbesprech ung einberufen. Bei Bedarf
können hier bestimmte Themen und Problematiken im K reis der Leitungsebene
thematisiert und ggf. an die Behördenleitungen herangetragen werden.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
POST
Post, die von einem zum anderen Kooperationspartner zugestellt werden muss, wird
nicht über die jeweilige Dienstpost versandt. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich und
unmittelbar über die Geschäftsstellen im Haus oder „von Hand zu Hand“. Diese
Vorgehensweise führt dazu, dass Akten und Post nich t mehr mehrere Tage, sondern
nur noch wenige Minuten unterwegs sind. Zudem beste ht bei der Übergabe die
Gelegenheit für unmittelbare Absprachen.
SONSTIGE KOMMUNIKATION
Im Haus des Jugendrechts werden zudem neue Erkenntnisse und Entwicklungen (z.B.
erneute Straffälligkeit oder Auffälligkeiten von In tensivtätern, Erkenntnisse aus
Gerichtsverhandlungen) tagesaktuell und unmittelbar zwischen den
Kooperationspartnern übermittelt. Dieser ständige u nd zeitnahe
Informationsaustausch ermöglicht es den Kooperationspartnern frühzeitig und auf der
Grundlage umfassender Erkenntnisse zu reagieren, gg f. bereits in einem frühen
Verfahrensstadium Maßnahmen zu ergreifen oder auf d en
Jugendlichen/Heranwachsenden einzuwirken.
KOORDINATIONSSTELLE
Eine Kooperationsform wie die im Haus des Jugendrec hts bedarf einer
kontinuierlichen Koordination, d. h. eines zentrale n und neutralen Ansprechpartners
im Haus. Neben der Vor- bzw. Nachbereitung und der Durchführung sämtlicher
Besprechungen sowie der Fallkonferenzen, der Erledi gung bzw. Abstimmung des
Berichtswesens, Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und der
kontinuierlichen inhaltlichen Fortentwicklung der K ooperation geht es bei dieser
Funktion im Weiteren darum, die Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben bzw. Termine bzgl.
der Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen, Besuche zu k oordinieren und Besucher zu
betreuen, Anfragen (i. d. R. durch andere Behörden oder Studierende) zu beantworten
und in erster Linie zentraler Ansprechpartner für a lle Belange des Hauses bzw.
Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sein.
Seit Oktober 2016 ist Frau Staatsanwältin Rachel Hohn in dieser Funktion tätig.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
WEITERE KOOPERATIONSPARTNER
Das Kölner Haus des Jugendrechts hat ein weitreiche ndes Netzwerk aufgebaut.
Neben verschiedenen Dienststellen der Polizei Köln, wie z. B. dem Bezirks- und
Schwerpunktdienst sowie dem KK 45 oder der Stadt Köln, wie z. B. dem Allgemeinen
Sozialen Dienst und dem Gefährdungsmeldungssofortdi enst, besteht eine enge
Kooperation mit:
• Landgericht Köln
• Amtsgericht Köln
• Freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Arbeiterwohlfa hrt Kreisverband Köln,
Brücke e.V., Waage e.V., Sozialdienst Katholischer Frauen)
• Sozialdienste der Justizvollzugsanstalten
• Streetwork der Stadt Köln in Kooperation mit der A rbeiterwohlfahrt
• Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz, Fachbereich Bewährungshilfe des
Landgerichts Köln
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
STREIFLICHTER DURCH DIE AKTIVITÄTEN DES KÖLNER
HAUS DES JUGENDRECHTS
STERN TV - BEITRAG
„Immer mehr Mädchen schlagen brutal
zu - Letzter Ausweg Staatsanwalt?“,
lautete der Titel eines Berichtes der
Sendung Stern-TV am 24.02.2010. Live
bei Günther Jauch wurde das Konzept
des Kölner Haus des Jugendrechts am
Beispiel eines Mädchens aus unserem
Intensivtäterprogramm vorgestellt.
EXKURSION NACH BRÜSSEL
Im Dezember 2011 besuchte das Kölner Haus des Jugen drechts die Vertretung des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Uni on in Brüssel. Die
Fachbereichsleiterin in der Vertretung des Landes N ordrhein-Westfalen informierte
über die Grundzüge des Europarechts sowie über die Entwicklungen der
Jugendkriminalität und des Jugendstrafrechts in Eur opa. Im Anschluss referierte der
Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht über die Ges etzesvorhaben im Bereich des
Strafrechts auf europäischer Ebene. Am Nachmittag b ot sich den Teilnehmern die
Gelegenheit, das Europäische Parlament zu besichtig en. Eine Fortbildung, die
eindrucksvoll die Wertigkeit und Bedeutung des Them as Jugendkriminalität auf
europäischer Ebene deutlich machte und dabei Grenze n und Möglichkeiten der
internationalen Zusammenarbeit aufzeigte.
ERSTER BUNDESWEITER FACHKONGRESS „HÄUSER DES JUGEND RECHTS“
IN KÖLN
Das Kölner Haus des Jugendrechts organisierte im No vember 2012 einen
zweitägigen, bundesweiten Fachkongress unter dem Titel „Häuser des Jugendrechts“.
Teilnehmer waren, neben den „Praktikern“ aus den mi ttlerweile zwölf Häusern des
Jugendrechts/Jugendstationen der Republik, Fachleut e aus den Bereichen
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Jugendhilfe, Justiz, Polizei und Politik. Obwohl di ese sich mit durchaus
unterschiedlichen Zielgruppen befassen, ist die Mot ivation, solche Häuser
einzurichten, grundsätzlich ähnlich. Es geht um die Optimierung von Schnittstellen, die
Verbesserung von Informationsstrukturen und die sin nvolle und aufgabentreue
Verzahnung von Arbeitsschritten, um Jugendkriminali tät modern, Ressourcen
schonend und möglichst nachhaltig zu bearbeiten.
Die Zusammenkunft der Experten auf diesem Fachkongr ess hatte zum Ziel,
Erfahrungen zu erheben und abzugleichen sowie Optim ierungen zu diskutieren und
festzuhalten. Der erste Tag des Kolloquiums liefert e mit zwei Impulsreferaten
hochkarätiger Referenten zu den Themen „Vernetzung“ (Seniorprofessor Dr. Hans
Jürgen Kerner, Institut für Kriminologie der Univer sität zu Tübingen) und
„Rückfallvermeidung“ (Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier, Kriminalwissenschaftliches Institut
der Universität zu Hannover) sowie der Präsentation der Konzeption und Methoden
der teilnehmenden Häuser des Jugendrechts allgemein e Informationen und die
Grundlage für die Vertiefung von Themen in den vier Workshops des zweiten Tages.
Mit insgesamt über 130 Teilnehmern war der Fachkongress ein großer Erfolg. Neben
den vielen gewonnenen Erkenntnissen und Information en wurde insbesondere auch
die Notwendigkeit thematisiert, diese durch das Köl ner Haus des Jugendrechts
angestoßene Vernetzung zu verstetigen.
VERLEIHUNG DES FRIEDRICH-JACOBS-PREISES
Am 18.12.2013 wurde dem Kölner
Haus des Jugendrechts von der FDP-
Fraktion im Rat der Stadt Köln der
Friedrich-Jacobs-Preis verliehen. Mit
diesem Preis ehrt die FDP-Fraktion
jährlich herausragende Initiativen, die
für die Stadt Köln und ihre
Stadtgesellschaft von großem Nutzen
sind. In Anwesenheit des Leitenden
Oberstaatsanwaltes, Herrn Heiko
Manteuffel, der Amtsleiterin des
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Jugendamtes, Frau Carolin Krause und des Polizeiprä sidenten, Herrn Wolfgang
Albers, sowie zahlreichen Vertretern des Haus des J ugendrechts, nahm Herr KHK
Wolfgang Wendelmann in seiner Funktion als Koordina tor des Hauses den Preis
entgegen.
Der Preis war eine Bestätigung für die gelungene Zu sammenarbeit der
Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts. Gleic hermaßen war und ist er aber
auch Ansporn, sich mit dem bereits Erreichten nicht zufrieden zu geben und die stete
Suche nach Optimierungsmöglichkeiten fortzusetzen.
ENTWICKLUNG DES SCHWELLENTÄTERKONZEPTS
Das im Kölner Haus des Jugendrechts entwickelte Sch wellentäterkonzept wurde ab
2016 umgesetzt. Einmal im Monat werden bis zu drei sogenannte „Schwellentäter“ und
deren Erziehungsberechtigte zu einem Gespräch ins H aus des Jugendrechts
eingeladen. Bei den „Schwellentätern“ handelt es si ch um Jugendliche und
Heranwachsende, die bereits aufgrund ihrer erheblic hen Straffälligkeit und/oder
sonstiger belastender Faktoren auffällig geworden sind, andererseits aber (noch) nicht
in das Intensivtäterprogramm aufgenommen werden sollen. In dem Gespräch, bei dem
jeweils ein Vertreter der drei Kooperationspartner anwesend ist, wird die aktuelle
Situation des jeweiligen Kandidaten dargelegt und aufgezeigt, welche Konsequenzen
im Falle weiterer Straffälligkeit drohen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auch darauf,
die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortlichkeit zu unterstützen und mögliche
Hilfsangebote gemeinsam zu besprechen bzw. die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen, zu
fördern. Durch diese frühzeitige gemeinsame Intervention der Kooperationspartner soll
der Verfestigung der beginnenden kriminellen Karrie re entgegengewirkt werden, um
letztlich eine Aufnahme des Kandidaten in das Inten sivtäterprogramm des Haus des
Jugendrechts entbehrlich zu machen.
Im Berichtsjahr 2018 wurden insgesamt 17 Jugendlich e ausgewählt. Davon nahmen
zehn Kandidaten mit ihren Erziehungsberechtigten da s angebotene Gespräch wahr.
Sechs Kandidaten erschienen dagegen nicht, ein Gesp räch wurde in das
nachfolgende Kalenderjahr verschoben. Seit 2016 wur den von den 46 insgesamt für
das Schwellentäterprogramm ausgewählten Personen sp äter 17 Kandidaten in das
Intensivtäterprogramm aufgenommen.
Festzustellen ist, dass zum einen die Sorgeberechti gten (Eltern oder Vormünder)
meist erstmals umfassende Informationen über die an gezeigten Straftaten erhielten.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Zum anderen war für die Kooperationspartner die Möglichkeit, die Interaktion zwischen
den Familienmitgliedern beobachten zu können, häufig aufschlussreich. In jedem Fall,
in dem Gespräche zustande kamen, konnten Informatio nen über das
Intensivtäterprogramm und dessen Aufnahmekriterien, aber auch über Hilfsangebote
der Jugendhilfe den Betroffenen vermittelt werden.
Aus Sicht der Kooperationspartner hat sich das Konz ept etabliert. Geeigneten
Kandidaten wird auch in den kommenden Jahren „die gelbe Karte“ gezeigt werden.
UMZUG IN DIE NEUE LIEGENSCHAFT
Sieben Jahre lang war das Kölner Haus des Jugendrec hts in der Liegenschaft
„Salierring 42“ ansässig.
Das Jahr 2016 war für die Mitarbeiter geprägt durch den Umzug vom Barbarossaplatz
in die neue gemeinsame Liegenschaft „Am Justizzentrum 6“. Auch der neue Standort
ist zentral gelegen und gut erreichbar für die Jugendlichen und Heranwachsenden. Er
punktet zudem durch die Nähe zu Staatsanwaltschaft, Amts- und Landgericht. Die
neuen räumlichen Gegebenheiten der wesentlich größe ren Liegenschaft und der
Umstand, dass weitere Abteilungen der Kooperationsp artner im Haus ansässig sind,
brachten aber auch neue Herausforderungen mit sich, die gemeinsam durch die
Kooperationspartner bewältigt wurden.
41
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
QUALITÄTSPRÜFUNG: ERGEBNISSE DER FALLKONFERENZEN
In dem Bestreben, die Arbeit des Kölner Haus des Ju gendrechts eigenverantwortlich
weiterzuentwickeln und Abläufe zu optimieren, entst and die Idee, die Ergebnisse der
Fallkonferenzen zu analysieren. Die Kooperationspartner stellten dafür 2017 die Frage
in den Mittelpunkt, ob und wie die Empfehlungen der Fallkonferenzen aus dem
Zeitraum von Mai 2015 bis April 2016 umgesetzt worden sind. Die Auswertung zeigte,
dass die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen außerordentlich gut funktionierte
und die Empfehlungen von diesen zielführend aufgegr iffen und umgesetzt wurden.
Andererseits wurde klar, dass der Erfolg der Fallkonferenzen – soweit dieser durch die
Frage nach weiterer Straffälligkeit, nach der Zahl weiterer Anklagen oder dem Verbleib
im Intensivtäterprogramm definiert wird – zu großen Teilen von der Mitwirkungs-
bereitschaft der Kandidaten und deren Erziehungsber echtigten abhängig ist. Sie sind
gefordert, die angebotenen Hilfen anzunehmen. Verwe igern sie dies, ist den
Institutionen eine weitere positive Einflussnahme nur schwer möglich, oft bleibt nur die
Option, mit repressiven Mitteln zu agieren.
42
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
THEMA „HOTELUNTERBRINGUNG“
Im Rahmen des Besuchs von Frau Sozialdezernentin Dr . Agnes Klein, Herrn
Polizeipräsidenten Jürgen Mathies und Herrn Leitend en Oberstaatsanwalt Jakob
Klaas im Kölner Haus des Jugendrechts im November 2 016 wurden auf Initiative der
Kooperationspartner u.a. das Thema „Hotelunterbring ung“ von jugendlichen
Intensivtätern und die damit einhergehenden Problem atiken diskutiert. Diese
Unterbringungsform betrifft hochgradig desintegrier te Jugendliche, die für andere
Maßnahmen/Einrichtungen nicht in Frage kommen, weil sie damit entweder nicht
einverstanden oder dort untragbar sind. Andererseit s sind die Voraussetzungen für
eine freiheitsentziehende Maßnahme in Form einer ge schlossenen Unterbringung
regelmäßig nicht gegeben, weil die Familiengerichte sehr zurückhaltend mit der
Feststellung einer Eigen- bzw. Fremdgefährdung sind oder die notwendigen Anträge
seitens der Familien nicht gestellt werden. Zudem s tehen nicht viele Plätze zur
Verfügung. Faktisch ist die Hotelunterbringung – of tmals von mehreren Intensivtätern
in demselben Objekt – daher in vielen Fällen eine V orstufe zur U-Haft, weil die dort
bestehenden Freiheiten regelmäßig zur weiteren Begehung von Straftaten ausgenutzt
werden.
Den Kooperationspartnern des Kölner Haus des Jugendrechts gelang es in der Folge,
eine verbesserte Kommunikation zwischen dem ASD, de n freien Trägern der
Jugendhilfe und den Polizeidienststellen für den Fa ll notwendiger
Hotelunterbringungen zu erreichen, sodass bei der P olizei Anschriftenänderungen
zeitnäher bekannt werden und auf Hinweise zu sich e ntwickelnden Problemlagen
reagiert werden kann, soweit Alternativen bestehen.
Im Fokus der Kooperationspartner blieb das Thema aber nach wie vor. Die Stadt Köln
richtete 2018 eine Wohngruppe speziell für Systemsp renger ein. Ein Hotel wird
inzwischen durch einen Jugendhilfeträger anstatt du rch einen gewerblichen Anbieter
betrieben, sodass dort bessere Interventionsmöglich keiten sichergestellt sind. Die
Stadt Köln hat einen anderen Jugendhilfeträger dami t beauftragt, ein neues Angebot
für geschlossene Unterbringungen einzurichten. Dafü r fehlt allerdings bislang eine
geeignete Immobilie.
Ziel des Kölner Haus des Jugendrechts ist es, das T hema auf überörtliche Ebene zu
transportieren und weiterzuverfolgen.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
HAFTENTLASSENENGESPRÄCHE
Im Jahr 2018 haben wir als neues Projekt die Situat ion Jugendlicher und
Heranwachsender im Jugendstrafvollzug in den Blick genommen. Ehemalige
Intensivtäter, die Haft verbüßen mussten, werden in s Haus des Jugendrechts
eingeladen und gebeten, über ihre subjektiven – pos itiven wie negativen –
Erfahrungen während dieser Zeit zu berichten.
Die Kooperationspartner versprechen sich davon Einb licke in die Realität des
Jugendstrafvollzugs, die bislang verborgen gebliebe n sind. Anfang 2019 haben die
beiden ersten Gespräche stattgefunden. Im Ersten zo g unser Gesprächspartner das
überraschende Fazit: „Haft müsste strenger sein.“ U nser zweiter Gesprächspartner
stellte zusammenfassend fest: „Haft ist verschwendete Zeit, weil ich währenddessen
nicht an meiner Zukunft arbeiten konnte.“
Ob sich die Angaben aus diesen und den weiteren, ge planten Gesprächen zu
allgemeinen Schlussfolgerungen zusammenführen lasse n, und welche Erkenntnisse
die Kooperationspartner daraus ziehen werden, wird erst die Zukunft zeigen.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
STATISTISCHE DATEN
AUFNAHMEN/ENTLASSUNGEN
Im Berichtsjahr 2018 wurden 26 Personen neu in das Programm aufgenommen und
34 Personen entlassen.
VERFAHRENSDAUER
Zur Analyse der Verfahrensdauer im Kriminalkommissa riat 43 werden die
Ermittlungsvorgänge der Personen, die in dem betref fenden Jahr im
Intensivtäterprogramm, somit in der personenorienti erten Sachbearbeitung des
Kriminalkommissariats 43 waren, ausgewertet.
Betrachtet wird die Zeit von der Anzeigenfertigung (in der Regel durch die
Schutzpolizei) bis zur Abgabe des durch das Krimina lkommissariat 43 bearbeiteten
Vorgangs an die Staatsanwaltschaft. Unschärfen durch z.B. mehr Feiertage in einem
Jahr, Personalausfall pp. sind zufällig und über de n gesamten Erhebungszeitraum so
verteilt, dass diese Komponente im mehrjährigen Vergleich statistisch nicht bedeutsam
ist.
40 45
62
38 39 35 38
30 27
34
41
47 49 45 43
28
51
36
30 26
2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ___2018
+
-
45
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Verfahrensdauern Kriminalkommissariat 46 (Tage)
Bei der Staatsanwaltschaft Köln wurden jeweils alle Verfahren des Dezernats 169,
vom Eingang bis zur Verfahrenserledigung durch z. B . Fertigung der Anklageschrift,
ausgewertet.
Verfahrensdauern Dezernat 169 der Staatsanwaltschaft Köln (Tage)
42,9
46,9
36,3
33,3
44,4
27,9
24,7
33,0
30,0 32,0
2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
28,0
25,5
15,9
13,8
27,4
21,4
16,2
11,9 11,2 12,0
2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
46
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der Staa tsanwaltschaft konnte annähernd
auf dem niedrigen Niveau der beiden Vorjahre gehalt en werden, die beim
Kriminalkommissariat 43 hat sich leicht erhöht.
In der Summe der Bearbeitungszeiten des KK 43 und d es Dezernats 169 ergibt sich
eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 44,0 Tag en. Zwischen Fertigung der
Strafanzeige bis zur Anklageerhebung bzw. Einstellu ngsentscheidung der
Staatsanwaltschaft vergehen damit im Mittel nicht e inmal sieben Wochen. Ein nach
den Erfahrungen der Beteiligten beachtlicher Erfolg.
RÜCKFALLQUOTE
Die Rückfallquote zu verringern ist, bezogen auf di e Sicherheit und das
Sicherheitsgefühl in der Stadt sowie auf das indivi duelle Wohl der zu betreuenden
Jugendlichen und Heranwachsenden, deren weitere Gefährdung abgewendet werden
soll, das relevanteste Ziel der Arbeit im Kölner Haus des Jugendrechts.
Was aber ist ein Rückfall? Ein „Rückfall“ wird im Kölner Haus des Jugendrechts nach
dem von allen Kooperationspartnern einvernehmlich f estgelegten Grenzwert von drei
Straftaten binnen 12 Monaten nach Entlassung aufgru nd ausreichender
Legalbewährung definiert. Für das vergangene Jahr 2018 wurden somit die Personen
betrachtet, die in 2017 entlassen wurden und deren „Beobachtungsjahr“, ein Jahr nach
Entlassung aus dem Programm, in 2018 endete.
Die Falldaten zum Entlassungsgrund haben sich wie folgt entwickelt:
Jahr Anzahl der
Programmteilnehmer
Anzahl der wegen
Legalbewährung
entlassenen
Programmteilnehmer
Anzahl der aus
anderen Gründen
entlassenen
Programmteilnehmer
2010 131 32 13
2011 132 46 16
2012 119 28 10
2013 122 38 1
2014 114 34 1
2015 132 24 14
2016 130 22 8
2017 131 15 12
47
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Die darauf aufbauende Auswertung der von den wegen Legalbewährung entlassenen
Programmteilnehmern anschließend begangenen Strafta ten zeigt folgende Rückfall-
Entwicklung (die Jahreszahl gibt das Jahr der Entlassung an):
Rückfallquote 12 Monate nach Entlassung aus dem Programm
Festzustellen ist, dass die letzte Quote mit 40 % e inen Höchstwert erreicht hat.
Gleichzeitig hat sich die Quote der Programmteilneh mer, die als ehemalige
Intensivtäter im Beobachtungsjahr gar keine Strafta ten mehr begangen haben,
ebenfalls auf 40 % - den Höchstwert seit 2012 - ent wickelt. In absoluten Zahlen
gesprochen haben also von den 15 in 2017 wegen Lega lbewährung entlassenen
Personen im Folgejahr sechs Personen drei oder mehr Straftaten, aber auch sechs
Personen keine neuen Taten begangen.
Der Erfolg der Arbeit im Haus des Jugendrechts kann anhand der Entwicklung der
Falldaten zur Legalbewährung bzw. zur Rückfallquote nur unzureichend
veranschaulicht werden. Die Falldaten zur Legalbewährung und zur Rückfallquote sind
naturgemäß erheblichen Schwankungen unterworfen. Da sich die Betrachtungen auf
eine nur relativ kleine Personengruppe beziehen, wi rken sich positive oder negative
Einzelfallentwicklungen unmittelbar statistisch aus . Es kommt im Einzelfall zum
Beispiel entscheidend darauf an, ob die Programmtei lnehmer und deren
Sorgeberechtigten durch die Kooperationspartner motiviert werden können, Hilfen zur
Erziehung anzunehmen und die dafür notwendige Mitwirkungsleistungen zu erbringen.
40%
31%
25%
21%
39%
50%
24%
44%
7%
8%
25%
27%
21%
14%
28%
25%
13%
30%
13%
26%
16%
25%
28%
9%
40%
31%
37%
26%
24%
11%
20%
22%
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
Keine Staftat Eine Straftat Zwei Straftaten Drei und mehr Straftaten = Rückfall
48
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Weitere entscheidende Risikofaktoren sind problematische Wohnsituationen in Hotels,
Notschlafstellen oder Ähnlichem und der Umgang mit anderen delinquenten
Jugendlichen. Auf diese Umstände haben die Kooperationspartner trotz der besonders
engen Begleitung der Programmteilnehmer nur sehr begrenzten Einfluss.
HILFEN ZUR ERZIEHUNG
Es ist unterschiedlich, ob und welche Hilfen zur Er ziehung gemäß SGB VIII bei den
Personen, die im Intensivtäterprogramm des Kölner H aus des Jugendrechts
eingebunden sind, eingerichtet werden. Teilweise be stehen bereits vor
Programmaufnahme Hilfen zur Erziehung durch das Köl ner Jugendamt, teilweise
werden diese während der Programmteilnahme eingerichtet oder verändert.
Die Quote eingerichteter Hilfen zur Erziehung berei ts vor der Aufnahme in das
Programm des Kölner Haus des Jugendrechts ist erfahrungsgemäß recht hoch. Dieser
Umstand spiegelt das Vorhandensein sozialer Risikof aktoren, welches in der Regel
Bedingung für eine Programmaufnahme ist, erkennbar wider und verdeutlicht
gleichfalls die eigenständige Wirksamkeit der Zugän ge ins Jugendhilfesystem der
erzieherischen Hilfen. Dass es in einigen Fällen ni cht zur Einrichtung von Hilfen
kommt, hat verschiedene Ursachen, wie z. B. einen f aktisch nicht vorhandenen
Hilfebedarf oder die Ablehnung solcher Unterstützung durch die Zielgruppe respektive
deren Sorgeberechtigte.
Und genau hier ist der Punkt, an dem wir gemeinsam ansetzen können und es auch
regelmäßig tun. So ist z. B. eines der erklärten Zi ele der Fallkonferenzen, die
Teilnehmer und deren Sorgeberechtigte zu motivieren, Hilfen anzunehmen.
EIN FALLVERLAUF AUS DEM BLICKWINKEL „JUGENDHILFE IM
STRAFVERFAHREN“
Die Hintergründe und Ursachen für eine Aufnahme in das Intensivtäterprogramm,
sowie die Ergebnisse der kooperativen Zusammenarbei t im Kölner Haus des
Jugendrechts sollen auch für das Jahr 2018 mit eine m Fallbeispiel exemplarisch aus
dem Blickwinkel der Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt werden.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Vorgestellt wird eine weibliche 14-jährige Jugendliche, die bereits ab dem Jahre 2015
aufgrund von fremd- und eigengefährdendem sowie dev iantem Verhalten im
strafunmündigen Alter im Rahmen von ambulanten Hilf en und stationären
Maßnahmen über die Kölner Jugendhilfe betreut worden ist.
Gemeinsam mit 2 älteren Geschwistern ist die Jugend liche im Haushalt der
alleinerziehenden Mutter aufgewachsen, der Vater is t unbekannt. Aufgrund von
Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten w urde die Jugendliche nach
Abschluss der Grundschule an einer Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung weiterbeschult, wo sie zuletzt eine Intensivklasse im 8. Schuljahr
besuchte. Über ihre Peers wurde die Jugendliche ber eits früh an den Konsum von
Cannabis und später auch an den Konsum von Amphetamin und Ecstasy herangeführt
und in Straftaten älterer Freunde mit einbezogen. D ie Jugendliche ließ sich von ihrer
Mutter erzieherisch kaum noch lenken und brach Maßnahmen der Kölner Jugendhilfe
jeweils bereits nach wenigen Wochen wieder ab. Im K ontext ihrer Peers drohte die
Jugendliche zunehmend dem Helfersystem zu entgleite n und in die Kriminalität
abzurutschen.
Mit Vollendung ihres 14. Lebensjahres und Eintritt in die Strafmündigkeit wandte sich
der für die Jugendliche und ihre Familie zuständige Allgemeine Soziale Dienst der
Stadt Köln zwecks Austauschs und Zusammenarbeit an die Kooperationspartner des
Kölner Haus des Jugendrechts. Den Beteiligten im Kölner Haus des Jugendrechts war
die Jugendliche im Zusammenhang mit ihren älteren P eers, die teilweise Teilnehmer
im Intensivtäterprogramm gewesen sind, bereits im strafunmündigen Alter aufgefallen
und als hochgefährdet eingestuft worden. Kurz nach Erreichen der Strafmündigkeit
kam es zu einem Gewaltdelikt, für das sie von der S taatsanwaltschaft vor dem
Jugendschöffengericht angeklagt wurde.
Bei den Beratungen der Kooperationspartner im Kölne r Haus des Jugendrechts war
entscheidend, dass zeitnahe Reaktionen mit klaren u nd unmissverständlichen
Erläuterungen zum Verfahrensstand und konkrete erzi eherische Maßnahmen zu
erfolgen haben, um einem weiteren Abgleiten der Jug endlichen in die Kriminalität
entgegensteuern zu können.
50
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Zur Kontaktaufnahme wurde die Jugendliche mit ihrer Mutter umgehend zu einem
Schwellentätergespräch eingeladen, zu dem beide Ein geladenen erschienen sind.
Wegen der weiter negativen Entwicklung wurde die Ju gendliche aber nur wenige
Monate später mit Terminsetzung für eine Fallkonferenz in das Intensivtäterprogramm
aufgenommen.
In der Fallkonferenz gelang es unter Beteiligung al ler Fachkräfte, einvernehmlich
individuelle Maßnahmen für die Jugendliche herauszu arbeiten und deren
Notwendigkeit der Jugendlichen und ihrer Mutter gegenüber klar und nachvollziehbar
zu verdeutlichen.
Die Jugendliche und ihre Mutter haben sich auf eine Zusammenarbeit mit den
Kooperationspartnern im Kölner Haus des Jugendrechts eingelassen, so dass bereits
im Vorfeld der Hauptverhandlung vor dem Jugendschöf fengericht die vereinbarten
Maßnahmen, wie Kontaktaufnahme zur Ambulanten Inten siven Betreuung (AIB) des
Ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - Fachberei ch Bewährungshilfe - und zur
Suchtberatung, sowie die Teilnahme an einem Antigewalttraining speziell für Mädchen
eingeleitet werden konnten.
Im späteren Urteil des Jugendschöffengerichts wurde der Jugendlichen aufgrund der
durch das Gericht gestellten positiven Prognose, di e auf diese vorbereitenden
Maßnahmen zurückgeführt werden konnte, eine Bewähru ngschance eingeräumt.
Diese Chance hat die Jugendliche bis heute für sich nutzen können.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
ERWEITERTE KOOPERATIONSPARTNER KOMMEN ZU
WORT
AMTSGERICHT KÖLN
Sehr geehrte Frau Hohn,
sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Jahr feiert das Kölner Haus des Jugendrechts sein zehnjähriges Bestehen.
Es lässt sich ohne jede Einschränkung sagen, dass s ich das Konzept der
Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Stadt Köln
(Jugendgerichtshilfe) unter einem Dach in jeder Hin sicht bewährt hat.
Ziel ist es, hochgefährdete Jugendliche mit strafba rem und deviantem Verhalten
möglichst frühzeitig an der Fortsetzung ihrer krimi nellen „Karriere“ durch
entsprechende intensive pädagogische, polizeiliche und strafprozessuale
Maßnahmen zu hindern. Dabei hat sich gezeigt, dass durch die Konzentration der
Zuständigkeiten im Haus des Jugendrechts die persön liche Kontaktaufnahme zu den
Probanden und deren Familien erleichtert wird. Auch die Sonderzuständigkeit von
zwei Jugendstaatsanwälten trägt zur Kontinuität und Beschleunigung bei. Dadurch,
dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichts hilfe in einem Haus sitzen und
jederzeit Informationen austauschen können, gelingt es den Probanden seltener, die
Trägheit des Systems auszunutzen und sich irgendwie „durchzumogeln“. Durch die
persönliche Ansprache haben auf der einen Seite die Ermittlungsbehörden und das
Jugendamt die Möglichkeit des Beziehungsaufbaus und der frühzeitigen
Intervention, auf der anderen Seite wird den Proban den deutlich vor Augen geführt,
dass sie unter Beobachtung stehen und zur Verantwor tung gezogen werden. Allein
dies kann bereits einen positiven erzieherischen Ef fekt haben. Bewährt haben sich
die monatlich stattfindenden Fallkonferenzen, da do rt fachübergreifend ein
Informationsaustausch stattfindet, einschließlich d er Teilnahme eines Jugendrichters
in beratender Funktion. In diesem Rahmen können sow ohl pädagogische als auch
strafprozessuale Maßnahmen besprochen und damit das weitere Vorgehen
abgestimmt werden.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Zwischen den Jugendrichtern des Amtsgerichts Köln u nd dem Haus des
Jugendrechts hat sich eine vertrauensvolle Zusammen arbeit entwickelt. Es ist sehr
angenehm, feste Ansprechpartner zu haben. Nicht zul etzt bei sehr schwierigen
Jugendlichen wirken sich die direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten, die
Weitergabe aller relevanten Informationen auf schne llem Wege und die daraus
resultierende Möglichkeit der raschen Reaktion auf strafbares Verhalten von
Jugendlichen und Heranwachsenden positiv aus.
Die Jugendrichter des Amtsgerichts Köln gratulieren zu zehn Jahren erfolgreicher
Arbeit des Hauses des Jugendrechts.
Maren Sütterlin-Müsse
Richterin am Amtsgericht
Abteilungsleiterin für den Jugendstrafbereich
ANWALTSCHAFT
„Haus-“Aufgaben – ein Glückwunsch!
Man könnte es sich in kerniger Strafverteidigermanier leicht machen:
Das Strafverfahren und damit auch das Jugendstrafve rfahren sind tendenziell
unharmonische Veranstaltungen, kontradiktorisch, mi t programmierten
Übelzufügungen oder anderen Freiheitsbeschränkungen im Köcher. Strafverteidigung
ist Kampf und nicht (Fall-)konferenztauglich.
Andererseits ist der Erziehungsgedanke ein Teil des Resozialisierungsziels des
Strafverfahrens und damit, wie Hassemer das einmal dargelegt hat, Folge des
Sozialstaatsprinzips. Und die Überlegungen, zum Woh le der Jugendlichen möglichst
an einem Strang zu ziehen, sind jedenfalls so alt wie die Idee der Jugendgerichte aus
dem Jahr 1908.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Wer erinnert sich noch an die Vorschläge der Arbeit erwohlfahrt von 1970 zu einem
erweiterten Jugendkonfliktrecht im Sinne einer weit gehenden Fusion von
Jugendhilferecht und Jugendstrafrecht?
Gab es nicht mal die Idee einer „Hauptverhandlung a m runden Tisch“, die rund 10
Jahre später dann die Fachwelt beschäftigte?
Beide Aspekte bleiben wohl ineinander verschränkt, jeder mit seinem Recht und
unauflösbar zugunsten des einen oder anderen.
Beleuchten wir unter diesen Vorbemerkungen das Haus des Jugendrechts. Und sagen
wir besser, das Kölner Haus des Jugendrechts, denn die Konzepte mit diesem Namen
sind ein bunter Strauß von Ansätzen.
„Bad Cannstatt“ hieß das erste und das Fallaufkomme n dieser eher
schwäbischordentlichen Stuttgarter Vorstadt ist zum Vergleich mit großstädtischeren
Herausforderungen nicht sehr gut geeignet.
Und wie sehr man das offenbar so politiktaugliche E tikett „Haus des Jugendrechts“
strapazieren kann, mag Niedersachsen zeigen, wo (im Ernst) jetzt gerade „virtuelle
Häuser des Jugendrechts“ herbeigerufen werden; es k önnten ja sonst Mehrkosten
entstehen.
Arbeitsfähig wird die Unternehmung „Haus des Jugendrechts“ nur unter Bedingungen:
Es braucht Sensibilitäten für die ganz eigene Rolle der Jugendgerichtshilfe als
Institution der Jugendhilfe im Strafverfahren. Das fängt beim Datenschutz an und hört
bei der Innenarchitektur nicht auf. Es braucht Sens ibilitäten für notwendige
Transparenz der „Vorverfahren“ im Haus des Jugendrechts.
Wenn die Richterbank aus der Fallkonferenz, egal ob man selbst dabei gewesen ist
oder vertreten wurde, die Position ihres Angeklagte n auf der Rankingliste der
Intensivtäter schon kennt, die Verteidigung jedoch nicht, ist das schnell eine
Schieflage.
Wenn beschuldigten Jugendlichen und Heranwachsenden das Reden über eigene
Taten oder die von Mittätern mit „Wir alle wollen hier nur dein Bestes“ erleichtert wird,
mag der Profit der Veranstaltung am Ende etwas einseitig verteilt sein. Es braucht ein
Händchen dafür, dass Beschleunigung nicht alles ist.
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Und doch: Der Autor dieser Zeilen ist im Jubiläumsz eitraum zwar nicht gänzlich weg
von seinem skeptischen Ausgangspunkt konvertiert, a ber er ist um eine bedeutsame
Erfahrung reicher: Häuser des Jugendrechts, und das geht über Köln hinaus, schaffen
eine Plattform für spezialisiertes Arbeiten von Jug endhilfe und Polizei im
Jugendstrafverfahren.
Mein ganz persönlicher Eindruck besteht darin, dass insbesondere die hier
eingebundene Polizei einen viel empathischeren Blic k auf die uns gemeinsam
anvertraute Klientel gewonnen hat oder in diesem Fo rmat zulassen kann. Gut so.
Glückwunsch!
Lukas Pieplow
Lukas Pieplow ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für S trafrecht, Lehrbeauftragter an
der TH Köln und Mitglied des Bundesvorstands der DVJJ
INTENSIVBEWÄHRUNGSHILFE
Sehr geehrte Frau Hohn,
sehr geehrte Damen und Herren,
das zehnjährige Bestehen des Kölner Haus des Jugendrechts ist für den Ambulanten
Sozialen Dienst der Justiz und für uns als Bewährungshelfer ein willkommener Anlass,
um zu der langjährigen erfolgreichen Arbeit zu gratulieren.
Die Entscheidung zur räumlichen Zusammenlegung von Staatsanwaltschaft, Polizei
und Jugendgerichtshilfe hat sich in mehrfacher Hinsicht als richtig herausgestellt.
Das Ziel, angemessen auf Jugendliche und Heranwachsende einzuwirken, die bereits
mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und als deutlich gefährdet einzustufen
sind, ist durch die Installation des Haus des Jugendrechts in Köln erreicht worden.
Die persönlichen Zuständigkeiten in den beteiligten Behörden unter einem Dach
ermöglichen einen schnellen Informationsaustausch u nd eine deutlich verbesserte
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
Kommunikation. Über beschleunigte Verfahrensabläufe, zeitnahe Ansprachen und die
Vermittlung adäquater Hilfsangebote werden junge De linquenten schneller erreicht
und beeindruckt.
Als Bewährungshelfer profitieren wir bei der Betreu ung von jugendlichen und
heranwachsenden Probanden in besonderem Maße von de r verbesserten
Zusammenarbeit von Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft. Der
Informationsfluss im Vorfeld von gerichtlichen Bewährungsentscheidungen, aber auch
in Sekundärverfahren ermöglicht uns einen deutlich verbesserten Einstieg in die
Betreuung und Beziehungsarbeit mit den Probanden.
In der Ambulanten Intensiven Betreuung (AIB), in d er eine besonders engmaschige
Betreuung durch den Bewährungshelfer vorgesehen ist , kommt der guten
Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Haus des Ju gendrechts noch einmal eine
besondere Bedeutung zu. Während von Seiten der Juge ndgerichtshilfe zeitnah und
auf den Einzelfall zugeschnittene Jugendhilfe-Maßna hmen geprüft, angeboten und
gegebenenfalls eingeleitet werden, ermöglichen uns die Adhoc-Informationen der
personenorientierten Sachbearbeiter des KK 43 über neue polizeiliche Vorgänge nicht
nur ein „Arbeiten an der Realität“ mit den jungen P robanden, sondern auch eine
sofortige Rückmeldung an das Jugendgericht. Auf die sem Weg kann umgehend eine
neue Abstimmung des beabsichtigten weiteren erziehe rischen Einwirkens auf den
betroffenen jungen Probanden erfolgen.
Das Haus des Jugendrechts ist in Köln zu einer fest en Institution geworden und hat
von Beginn an eine große Signalwirkung auf das gesamte Kölner Netzwerk im Bereich
der Jugendkriminalität ausgeübt. Über die Stadtgren zen von Köln hinaus hat sich
längst herumgesprochen: Hier in Köln wird Jugendkri minalität bekämpft, indem um
jeden einzelnen straffälligen Jugendlichen gekämpft wird.
Als Bewährungshelfer des Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz bedanken wir uns
daher ganz herzlich bei allen Verantwortlichen und Beteiligten des Haus des
Jugendrechts für die vertrauensvolle gute Zusammena rbeit und wünschen für die
Zukunft weiterhin viel Erfolg!
Martin Kuhnigk
Bewährungshelfer (AIB)
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts
ERREICHBARKEIT DES
KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS
Kölner Haus des Jugendrechts
Am Justizzentrum 6, 50939 Köln
haus.des.jugendrechts@stadt-koeln.de
Koordinatorin
Rachel Hohn
Telefon 0221-990445-14
rachel.hohn@sta-koeln.nrw.de
Staatsanwaltschaft Köln Staatsanwaltschaft Köln
Dezernat 169
Wolfgang Ettelt
Telefon 0221-990445-12
wolfgangbernd.ettelt@sta-koeln.nrw.de
Polizeipräsidium Köln
Kriminalkommissariat 43
Bernd Reuther
Telefon 0221-229-8430
bernd.reuther@polizei.nrw.de
Stadt Köln
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Jugendgerichtshilfe
Beate Po
ëtes
Telefon 0221-221-24854
Beate.poetes@stadt-koeln.de
Mitteilung Ausschuss
712 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 31.07.2019 2585/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 Jahresbericht "Haus des Jugendrechts" 2018 Dieser Mitteilung beigefügt ist der Jahresbericht des „Haus des Jugendrechts“ in 2018. Der Bericht wird in der Sitzung in gedruckter Form ausliegen. Das „Haus des Jugendrechts“ blickt inzwischen auf 10 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit zurück. Zur Würdigung der Zusammenarbeit haben der Polizeipräsident von Köln, der leitende Oberstaats- anwalt der Staatsanwaltschaft Köln und die Oberbürgermeisterin zu einem Festakt am 04.09.2019 ins Rathaus eingeladen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2585/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.07.2019
- Erstellt
- 25.07.2019 11:05