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2585/2019

Jahresbericht "Haus des Jugendrechts" 2018

Mitteilung Ausschuss 31.07.2019

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2018 
10 Jahre Kölner 
Haus des 
Jugendrechts 
 
 
Jahresbericht

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________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
REDAKTION 
Rachel Hohn 
Koordinatorin Kölner Haus des Jugendrechts 
Am Justizzentrum 6 
50939 Köln 
mit freundlicher Unterstützung der Kooperationspartner

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
INHALT 
 
 
Grußworte……………………….…S.   4 
 
Eine Bilanz…………………………S.   9 
 
Die Grundlagen……………………S. 16 
 
Das Konzept……………………….S. 24 
 
Streiflichter………………………...S. 37 
 
Statistische Daten………………..S. 44 
 
Hilfen zur Erziehung……………..S. 48 
 
Kooperationspartner 
kommen zu Wort………………….S. 51 
Am 12.06.2009 wurde das Kölner Haus des 
Jugendrechts als erstes Haus dieser Art in 
Nordrhein-Westfalen eröffnet. Heute – zum 
Zeitpunkt der Veröffentlichung des 
Jahresberichts 2018 – sehen wir bereits auf 
eine 10-jährige erfolgreiche Arbeit zurück. 
Einige Mitarbeiter waren von Anfang an dabei. 
Andere kamen später oder auch erst kürzlich 
hinzu. Egal ob „alter Hase“ oder „neues Blut“, 
alle eint die Überzeugung, dass die enge, 
interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kölner 
Haus des Jugendrechts hilft, jugendliche und 
heranwachsende Straftäterinnen und 
Straftäter, die bereits mehrfach auffällig 
geworden sind und sich in besonderen sozialen 
Problemlagen befinden, vor weiterer 
Gefährdung und weiteren Straftaten zu 
schützen. 
 
In diesem Jahresbericht wollen wir nicht nur auf 
das vergangene Jahr, sondern auf den 
gesamten Zeitraum unserer Tätigkeit 
zurückblicken.

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
 
GRUSSWORTE  
 
 
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 
 
 
mit Beschluss des Rates der Stadt Köln 
wurde das Kölner Haus des 
Jugendrechts im Juni 2009 als erstes 
Haus des Jugendrechts in Nordrhein-
Westfalen und bundesweit als erstes 
Haus des Jugendrechts speziell für 
junge Intensivtäter eingeweiht. 
 
Die beteiligten Kooperationspartner aus 
den Behörden Polizei, 
Staatsanwaltschaft und Jugend-
gerichtshilfe der Stadt Köln blicken heute 
auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit 
von zehn Jahren zurück. 
 
 
 
Im Fokus stehen Jugendliche und Heranwachsende im S inne des 
Jugendgerichtsgesetzes, die zumeist vor dem Hinterg rund multifaktorieller 
Problemlagen in die Kriminalität abzugleiten drohen.  
 
Die intensive Vernetzung und das abgestimmte Vorgehen der Kooperationspartner im 
Kölner Haus des Jugendrechts ermöglichen, kriminell e „Karrieren“ junger Menschen 
frühzeitig zu erkennen und durch behördenspezifisch e Interventionen nachhaltig zu 
begegnen. 
 
Die Akteure des Kölner Haus des Jugendrechts haben darüber hinaus mit dem Amts- 
und Landgericht Köln, den freien Trägern der Jugend hilfe, dem Streetwork der Stadt 
Foto: Stadt Köln

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Köln und dem Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz - Fachbereich Bewährungshilfe 
des Landgerichts Köln, ein weitreichendes Netzwerk aufgebaut. 
 
In diesem Verbund zeigt sich, wie mit der Bündelung  aller Kräfte im Sinne des 
Erziehungsgedankens sowohl strafrechtlich als auch sozialpädagogisch wirkungsvoll 
auf die Verläufe devianten Verhaltens junger Mensch en in ihrem gesamten 
Lebenskontext eingewirkt wird. 
 
Ich spreche allen Beteiligten meinen herzlichen Dan k aus für die erfolgreiche 
Zusammenarbeit. Ihre Arbeit leistet auch einen wich tigen Beitrag für das subjektive 
Sicherheitsempfinden der Kölnerinnen und Kölner. 
 
Henriette Reker 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,   
 
vor nunmehr zehn Jahren ging in Köln 
das erste Haus des Jugendrechts in 
Nordrhein-Westfalen an den Start.  
 
Schnelles und koordiniertes Handeln, 
ohne dabei die individuelle 
erzieherische Einwirkung auf junge 
Straftäter zu vernachlässigen, ist im 
Bereich der Jugendkriminalität von 
besonderer Bedeutung und war von 
Beginn an erklärtes Ziel des Kölner 
Haus des Jugendrechts. 
 
 
 
 
 
 
Um kriminelle Karrieren im Ansatz zu stoppen, verli eßen Staatsanwälte ihren 
angestammten Schreibtisch und arbeiten vernetzt mit Polizei und Jugendgerichtshilfe 
unter einem Dach zusammen. 
 
Mitten in Köln, in unmittelbarer Nähe zu Staatsanwa ltschaft, Amts- und Landgericht 
wird ermittelt, angeklagt, Hilfe geleistet und Kriminalität verhindert.   
 
Die vor Ort gelebte enge und vertrauensvolle Kooper ation, die auch die Gerichte und 
den ambulanten Sozialen Dienst einbezieht, stellt d en jungen Menschen und sein 
soziales Umfeld in den Fokus. 
 
Foto: Land NRW / R. Sondermann

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Das ermöglicht nicht nur eine schnellere Intervention, sondern es werden die Weichen 
für ein künftig straffreies Leben gestellt.   
  
Seit zehn Jahren leisten die Mitarbeiter von Staats anwaltschaft, Polizei und 
Jugendgerichtshilfe im Kölner Haus des Jugendrechts  erfolgreiche Arbeit, die die 
ursprüngliche Erwartung weit übertroffen hat. Die gelungene Zusammenarbeit in Köln 
war Vorbild für die Gründung der Häuser des Jugendr echts in Paderborn, Dortmund 
und Essen, weitere Häuser sollen folgen.  
  
Ich danke den hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kölner Haus des 
Jugendrechts für ihren fortwährend engagierten Einsatz und bin gewiss, dass sie auch 
künftig mit ihrer erfolgreichen Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in der Stadt 
Köln leisten werden.  
 
  
   
 
 
Peter Biesenbach 
Minister der Justiz

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Kriminalitätsbekämpfung kann nur               
im Zusammenspiel erfolgreich sein.  
 
Das Prinzip der zusammengerückten 
Schreibtische hat sich bewährt, wenn es 
gilt, schnell und effektiv gerade bei 
jugendlichen Straffälligen zu reagieren.  
Polizei, Staatsanwaltschaft und 
Jugendgerichtshilfe können hier auf 
kurzem Weg direkt Abstimmungen treffen 
und koordiniert vorgehen. Hiervon 
profitieren wir alle. 
Null-Toleranz wird hier nicht mit 
Verspätung, sondern zeitnah und 
verbunden mit Hilfestellungen für 
Intensivtäter aus besonderen sozialen 
Problemlagen praktiziert. 
 
Die bisherige Entwicklung ist ein Beweis für die Wi rksamkeit des Konzeptes. Sie ist 
vor allem Ansporn, den gemeinsamen Weg weiterzugehen. 
Dem Kölner Haus des Jugendrechts gratuliere ich zu zehn erfolgreichen Jahren und 
wünsche ihm auch in Zukunft viel Erfolg und Ausdaue r, um Jugendlichen eine 
Perspektive und unserer Gesellschaft mehr Sicherheit zu geben. 
 
Herbert Reul 
Minister des Innern 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
Foto: Ministerium des Innern NRW

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
EINE BILANZ 
 
Wo andere nicht weiterkommen, fangen sie erst richtig an 
Nach einem Jahrzehnt zieht das Haus des Jugendrechts  Bilanz 
 
Seit zehn Jahren arbeiten Staatsanwalt als Gruppenleiter  Wolfgang Ettelt, Jugendgerichtshelferin Susanne Monsieur und 
Kriminalhauptkommissar Bernhard Kleinalstede (v.l.n.r.) im Haus des Jugendrechts Hand in Hand.    Fotos: Polizei Köln/Carsten Rust  
Von CARSTEN RUST 
Köln  – Bevor ein 
Jugendlicher in Köln an 
diese drei engagierten 
Menschen gerät, muss er 
bereits eine Menge auf dem 
Kerbholz haben. Denn 
Susanne Monsieur (49), 
Bernhard Kleinalstede (61) 
und Wolfgang Ettelt (53) 
arbeiten gemeinsam im Haus 
des Jugendrechts . 
Hier kümmern sich die 
Spezialisten von Jugend-
gerichtshilfe, Polizei und 
Staatsanwaltschaft aus-
schließlich um jugendliche 
und heranwachsende 
Intensiv- und Mehrfachtäter. 
Am häufigsten geht es dabei 
um Raubdelikte (Raub, räub. 
Erpressung), Körperver-
letzungsdelikte (einfache 
und gefährliche Körper-
verletzung), Bedrohungen, 
Nötigungen und Diebstähle. 
Doch vereinzelt geht es bei 
den jungen Straftätern auch 
um noch schwerere 
Straftaten.

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Und wirklich immer stecken 
menschliche Schicksale 
hinter den Einzelfällen, mit 
denen sich die insgesamt 39 
Mitarbeiter des Hauses 
tagtäglich beschäftigen. 
Junge Menschen, die unter 
unterschiedlichsten Bedin-
gungen auf die schiefe Bahn  
geraten sind, finden bei den 
Beamten im Haus des 
Jugendrechts  Halt und 
Unterstützung – auch wenn 
sie beides am Anfang 
meistens gar nicht wollen.  
„Jedes Jahr arbeiten wir mit 
bis zu 100 ausgewählten 
Teilnehmern, um ihnen aus 
dem Abwärtsstrudel aus 
Drogen, Straftaten, Gewalt 
und Perspektivlosigkeit 
herauszuhelfen. Einige der 
Teilnehmer kommen gar 
nicht mit der neuen Situation 
klar, dass da plötzlich 
Menschen sind, die ihnen 
helfen wollen, die sie nicht 
direkt vorverurteilen. Wir 
tun alles, um den 
Intensivtätern Auswege aus 
der Kriminalität aufzuzeigen 
und sie vor langen 
Haftstrafen zu bewahren“, 
erklärt Kriminalhaupt-
kommissar Kleinalstede. Es 
geht immer darum, die 
Zusammenhänge zu 
erkennen, die Hintergründe 
herauszufinden und fest-
zustellen, warum der 
jeweilige Proband immer 
wieder zum Straftäter wird 
oder warum er ein besonders 
brutales Verbrechen verübt 
hat. 
 
515 Teilnehmer bisher 
Die Probanden werden im 
Haus des Jugendrechts  
durchschnittlich ein bis zwei 
Jahre betreut. Insgesamt 
durchliefen in den 
vergangenen zehn Jahren bis 
heute 515 Teilnehmer das 
Programm, 471 Jungs und 44 
Mädchen. Im Durchschnitt 
waren sie 16 bis 17 Jahre alt 
und kamen meistens aus den 
Stadtteilen Chorweiler, 
Finkenberg und vom 
Kölnberg. 
Im Jahr 2009 gründeten die 
Polizei, die Staatsanwalt-
schaft und die Stadt Köln 
gemeinsam das Haus des 
Jugendrechts. Die ersten 
sieben Jahre war es im Süden 
der Stadt am Salierring zu 
finden. 
Mitte 2016 folgte der Umzug 
neben das Kölner Amts- und 
Landgericht in die Straße 
„Am Justizzentrum“ in Sülz.  
 
 
Jede Zuständigkeit hat ihre eigene 
Etage im Haus. 
 
Die generelle Idee hinter 
dem Kooperationskonzept: 
Kurze Informationswege, 
schnellere Sachbearbeitung 
und ein gemeinsames 
Abstimmen von not-
wendigen Maßnahmen. Und 
ganz wichtig: Das Vertrauen 
der Teilnehmer gewinnen, 
um sie mit diesen 
Maßnahmen auch erreichen 
zu können. 
„Heute wissen wir, dass 
dieser Plan aufgeht“, sagt 
Staatsanwalt als Gruppen-
leiter Ettelt. Eine interne 
Auswertung zeigt, dass 
insgesamt 34 Prozent der 
Teilnehmer innerhalb des 
ersten Jahres nach dem 
Ausstieg aus dem Programm

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
keine neue Straftat begangen 
haben. 
Dem gegenüber stehen etwa 
25 Prozent, die mit mehr als 
drei Taten wieder polizeilich 
in Erscheinung getreten sind. 
„Die jüngsten Teilnehmer 
sind 14 und die ältesten 
gerade noch 20 Jahre alt. Ein 
besonderer Härtefall war 
bereits vor seinem 14. 
Lebensjahr mit 43 Straftaten 
aufgefallen. Bis zu seiner 
Aufnahme in das Programm, 
fünf Monate nach seinem 14. 
Geburtstag, hatte er elf neue 
Straftaten verübt und 
während des Programms 
kamen noch 46 weitere 
hinzu. Erst eine längere 
Haftstrafe setzte dem 
Treiben des heute 22-
Jährigen ein vorüber-
gehendes Ende.“, berichtet 
Bernd Reuther, der Leiter 
des Kriminalkommissariats 
43 für Jugendkriminalität. 
Dies war keine Erfolgs-
geschichte, aber bei sog. 
„Systemsprengern“ kommen 
auch die verständnisvollsten 
Beamten hin und wieder an 
ihre Grenzen. 
 „Wir beraten Richter“ 
Susanne Monsieur war vor 
ihrer Zeit als 
Jugendgerichtshelferin im 
Haus des Jugendrechts  
bereits 14 Jahre im 
Allgemeinen Sozialen Dienst 
des Jugendamts Köln tätig. 
Für sie ist die gezielte Arbeit 
mit delinquenten Jugend-
lichen und Heran-
wachsenden eine Heraus-
forderung, die sie begeistert. 
Als Vermittlerin zwischen 
Jugendamt, Polizei und 
Staatsanwaltschaft betreut 
sie Intensivtäter, fertigt 
Berichte über sie an und 
berät später die Richter im 
Hinblick auf die 
Sanktionsmöglichkeiten.      
„Zu meinen Aufgaben 
zählen auch Hausbesuche 
oder Besuche der 
Jugendlichen und Heran-
wachsenden in der U-Haft. 
Es ist erstaunlich, wie sehr 
sich das Bild, das man durch 
das Lesen der Fallakten von 
einem Menschen erhält, von 
dem Eindruck aus dem 
persönlichen Gespräch 
unterscheidet.“ 
Sie fallen durchs System  
Oft kommen die 
Jugendlichen und Heran-
wachsenden aus sehr 
schwierigen Familien-
verhältnissen und immer 
häufiger spielen Drogen eine 
Rolle, auch bei den Eltern. 
Die Kinder fallen zumindest 
temporär durch das System. 
Sie haben oft keine 
Tagesstruktur, keine Per-
spektive. „Da greifen wir ein 
und helfen. Wir prüfen auch 
immer, ob eine Haft-
vermeidung möglich ist. 
Anstelle von Gefängnis 
kommen die Intensivtäter 
dann in einer eng betreuten 
Haftvermeidungsgruppe un-
ter. Dort gibt es dann sehr 
strenge Auflagen, an die man 
sich halten muss. Zum 
Beispiel: regelmäßige 
Schulbesuche, kein Handy.   
Unter dem Druck der 
drohenden Untersuchungs-
haft gelingt es den 
Jugendlichen und ihren 
Familien häufig erstmalig, 
sich mit ihren 
Schwierigkeiten aus-
einanderzusetzen und sich 
auf Jugendhilfe einzu-
lassen“, so Monsieur. 
 
 
Zu dritt wird überlegt mit welchen 
Maßnahmen das beste Ergebnis 
erzielt werden könnte.

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Das Elternhaus spielt in allen 
Fällen der Jugendge-
richtshelferin und ihrer 
Kollegen eine entscheidende 
Rolle. „Wenn die Eltern ein 
massives Drogenproblem 
haben, haben es die Kinder 
oft besonders schwer. Einige 
sagten mir schon, dass die 
einzig schöne Zeit ihres 
Lebens die zwei Jahre im 
Kinderdorf war. Und kaum 
waren sie wieder zu Hause, 
brach alles wieder 
zusammen, weil die Eltern 
Drogen nahmen, dafür aber 
nichts zu essen im 
Kühlschrank stand. Da 
verwundert es dann nicht, 
dass die Jugendlichen auch 
schon sehr früh mit harten 
Drogen anfangen“, berichtet 
Susanne Monsieur. 
 
Die psychische Belastung  
Der 49-Jährigen fällt auf, 
dass ihre Probanden immer 
mehr mit massiven 
psychischen Belastungen zu 
tun haben. Rund 80 Prozent 
von ihnen sind durch 
sämtliche Schulformen bis in 
die Förderschulen abge-
stiegen. Doch je jünger die 
Teilnehmer sind, desto mehr 
können die Mitarbeiter im 
Haus des Jugendrechts  
Einfluss auf sie nehmen und 
ihnen helfen. 
Wie in dem Fall einer gerade 
erst strafmündigen Kölnerin. 
Das Mädchen hatte, mit 
Unterstützung ihres wesent-
lich älteren Freundes, eine 
gleichaltrige Bekannte zur 
Prostitution gezwungen. 
„Wir waren bei ihr zu Hause 
und haben uns mit den 
aktuellen Schwierigkeiten 
des Mädchens beschäftigt. 
So ist es gelungen, 
passgenaue Auflagen zu 
finden. Vom Amtsgericht 
wurde sie zu einem Anti-
Aggressionstraining und 
regelmäßigen Drogenscree-
nings verurteilt. Kontakt- 
und Bereichsbetretungs-
verbote wurden ausge-
sprochen, Zeiten erteilt, an 
denen sie abends wieder bei 
ihrer Mutter zu Hause sein 
muss, usw.“, sagt Monsieur. 
Denn tatsächlich hat die Teil-
nehmerin seit Sommer 
letzten Jahres keine einzige 
Straftat mehr verübt.  
    Bei einem anderen ihrer 
Langzeitintensivtäter stieß 
die quirlige Sozialarbeiterin 
allerdings an ihre Grenzen. 
„Ich war seine ganze Jugend 
über mit ihm in Kontakt. Von 
seinem 14. bis zu seinem 21. 
Geburtstag. Und als ich 
dachte, er hätte es geschafft, 
ging es wieder rapide 
bergab.“ Die ganze Familie 
war massiv auffällig. Seine 
Mutter hatte bereits die 
gleiche Sachbearbeiterin 
beim Amt. Sein älterer 
Bruder brachte sich in der 
Haft um und der jüngere 
Bruder ist ebenfalls bereits 
im Intensivtäter-Programm. 
 
 
Jugendgerichtshelferin Susanne  
Monsieur vor ihrem Büro in Sülz. 
    „Dennoch dachte ich, dass 
er es schafft. Nach seiner 
letzten Entlassung aus der 
Haft fand er eine Freundin 
und fiel kaum noch auf. 
Doch dann wurde die 
Freundin schwanger. Wenig 
später musste das Kind 
wegen Verdachts der 
Kindesmisshandlung aus der 
Familie genommen werden.“ 
Zum 21. Geburtstag schickte 
Susanne Monsieur ihm noch 
eine Geburtstagskarte. Ob er 
sie las, ist unklar. „Denn in 
der Nacht nach seinem 
Geburtstag kam es zu einer

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Kneipenschlägerei und er 
wurde wieder fest-
genommen. Schon traurig, 
dass es Familien gibt, wo all 
unsere Bemühungen nicht 
helfen können.“ 
 
Staatsanwalt als Gruppen-
leiter Wolfgang Ettelt ist 
einer von zwei Staats-
anwälten im Haus des 
Jugendrechts  und ist auch 
schon von Beginn an voller 
Überzeugung dabei: „Ich 
sehe uns als Speerspitze bei 
der Bekämpfung der 
Jugendkriminalität, als 
Impulsgeber und Ideen-
werkstatt. Und wir werden 
mit dem Status Quo  nie 
zufrieden sein – müssen uns 
stets weiterentwickeln.“ Der 
53-Jährige hat festgestellt, 
dass manche Jugendliche 
und Heranwachsende es 
genießen, wenn sie ganze 
Stadtteile in Angst und 
Schrecken versetzen. Die 
Furcht der anderen wird dann 
oft als „Respekt“ 
fehlinterpretiert. 
„Dabei macht mir die 
Perspektivlosigkeit der 
Teilnehmer Sorgen. Viele 
Teilnehmer brechen die 
Schule ab. Anstelle von 
Tagesstruktur drängen 
Playstation und auf der 
Straße rumhängen in den 
Vordergrund. Unsere Ange-
bote werden von ihnen dann 
nicht angenommen und 
Eltern geben ihre Kinder 
auf.“  
Dabei haben viele Probanden 
noch nie oder viel zu spät 
erfahren, was Konsequenzen 
sind. Oft begreifen sie erst 
nach dem intensiven Kontakt 
zu den Mitarbeitern im Haus 
des Jugendrechts, dass ihr 
Handeln und ihre verübten 
Straftaten Folgen für sie nach 
sich ziehen, die ihr Leben 
nachhaltig beeinflussen.  
„Wir versuchen so früh wie 
möglich zu intervenieren. 
Denn je länger wir warten, 
desto mehr Straftaten begeht 
der Teilnehmer und desto 
höher fällt auch seine 
Jugendstrafe aus“, erklärt 
Ettelt. Dabei setzen sich die 
Mitarbeiter von Staats-
anwaltschaft, Polizei, 
Jugendgerichtshilfe, Street-
work und Schule bei 
Fallkonferenzen zusammen 
und verschaffen sich erst 
einmal einen Überblick. 
 
Keine Kuscheljustiz  
Dabei weist er den häufiger 
in der Öffentlichkeit zu 
vernehmendem Vorwurf der 
kölschen Kuscheljustiz 
entschieden zurück. „Gerade 
bei Straftätern in dieser 
jungen Altersgruppe soll 
eine Hauptverhandlung 
immer auch erzieherisch 
wertvoll sein. Der Be-
schuldigte wird nicht selten 
auch mit den Opfern und 
dessen Folgen durch die Tat 
konfrontiert und im besten 
Fall führt das zu einem 
Umdenken bei dem 
Intensivtäter.“ 
 
 
Zwischen Gesetzesbüchern und 
Fallakten: Staatsanwalt als 
Gruppenleiter Wolfgang Ettelt bei 
der Arbeit im Haus des 
Jugendrechts. 
    Und wenn der Proband 
jegliche Zusammenarbeit 
ablehnt und letztendlich in 
eine längere Haft geht, ist das 
für die Staatsanwaltschaft 
dennoch ein Erfolg. „Im 
Gefängnis haben die 
Teilnehmer die Möglichkeit, 
ihren Schulabschluss oder 
eine Ausbildung nachzu-
holen. Sie merken, dass ihr 
kriminelles Verhalten Kon-

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
sequenzen hat, dass sie 
bestraft werden. Doch genau 
darin liegt oft auch die letzte 
Chance für einen kompletten 
Neuanfang.“ 
    Es gibt aber auch 
Momente, die der 53-Jährige 
trotz aller Professionalität 
mit nach Hause nimmt. 
„Zum Beispiel, wenn ich 
sehe, dass ein Raubopfer so 
schwer verletzt wurde, dass 
es seinen eigentlichen 
Berufswunsch an den Nagel 
hängen kann. Oder bei 
Straftaten, bei denen 
Jugendliche beispielsweise 
gegen Senioren vorgegangen 
sind und/oder diese teils auch 
schwer verletzt haben. 
Besonders wenn man weiß, 
dass die Opfer sich nach 
einem Überfall oder 
Trickbetrug kaum noch 
allein aus dem Haus trauen“, 
so Ettelt weiter. 
 
„Arbeit ist alternativlos“  
Trotz dieser Fälle ist die 
Arbeit des Hauses des 
Jugendrechts  für Wolfgang 
Ettelt alternativlos, wenn es 
darum geht, kriminelle 
Karrieren schnell und 
effektiv zu beenden. „Als ich 
mich damals für die 
Einrichtung dieses Projekts 
eingesetzt habe, war ich der 
festen Überzeugung, dass 
wir durch die Zusammen-
arbeit unter einem Dach 
schneller agieren, uns besser 
austauschen und bessere 
Ergebnisse erzielen können. 
Und heute kann ich sagen, 
dass sich das zu 100 Prozent 
bestätigt hat.“ 
   
 
Ein Jahr macht Bernhard 
Kleinalstede noch mit vollem 
Einsatz weiter. Dann geht er in 
Rente. 
 
Für Kriminalhaupt-
kommissar Bernhard Klein-
alstede ist es jedes Mal 
wieder eine Heraus-
forderung, um die 
Teilnehmer ein Netzwerk 
aufzubauen. „Wir erarbeiten 
uns erst das Vertrauen der 
Teilnehmer. Sie müssen aber 
auch direkt merken, dass es 
keinen Sinn macht, uns 
anzulügen. Zum Glück 
arbeiten wir hier fallreduziert 
und haben so die Zeit, uns 
auf die Probanden 
einzustellen.“  
 
Viele schaffen es da raus  
Das führt unter anderem 
dazu, dass Intensivtäter, die 
bei einer Straftat erwischt 
werden und auf der Wache 
vernommen werden sollen, 
zunächst keinen Ton sagen. 
Betritt aber Kleinalstede den 
Raum, fangen sie an zu reden 
wie ein Wasserfall, räumen 
Taten ein und bitten ihn um 
Hilfe. 
 
„Es macht Spaß, wenn man 
die Erfolge sieht, besonders, 
wenn sie sich Jahre später 
melden und berichten, dass 
sie etwas aus ihrem Leben 
gemacht haben“, sagt der 
Polizist stolz. Dennoch 
stimmt ihn eine Entwicklung 
unter den jungen Menschen 
mehr als nachdenklich. „Die 
Gewalt unter Jugendlichen 
geht zwar in der Masse 
weiter zurück, aber die 
Heftigkeit der Gewalt steigt 
immer weiter an. Immer 
mehr Kids haben ein Messer 
in der Tasche und selbst 
wenn jemand bereits am

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Boden liegt, gehen sie weiter 
drauf.“ 
 
Taten werden oft gefilmt  
Der Hauptkommissar geht 
davon aus, dass diese 
Entwicklung auch mit den 
sozialen Medien und der 
heutigen Handynutzung 
zusammenhängt. „In Zeiten, 
in denen die jungen 
Menschen immer und überall 
Fotos und Videos machen 
und posten können, nehmen 
auch immer mehr ihre Taten 
mit dem Smartphone auf und 
brüsten sich damit in ihren 
Cliquen.“ Doch auch diese 
Probanden merken bei 
Kleinalstede schnell, dass er 
sich nicht vorführen lässt. 
Manche seiner „Kunden“ 
holt er sogar zu Hause ab und 
bringt sie zur Schule, wenn 
mal wieder zu viele 
Fehlstunden drohen. Sein 
Motto lautet: „Wer 
mitarbeitet, bekommt eine 
Chance. Wer nicht mitmacht, 
fährt mit an Sicherheit 
grenzender Wahrschein-
lichkeit früher oder später 
ein!“ 
    Diesen Grundsatz sollten 
auch die Eltern von 
Intensivstraftätern beachten. 
„Ich erinnere mich an einen 
14-Jährigen, den wir gegen 
den Willen seiner Eltern aus 
der Familie holen mussten. 
Der Vater war Professor und 
die Mutter Doktorandin. Der 
Erwartungsdruck der Eltern 
war aber so groß, dass er in 
der Schule rasant abstieg und 
sich mit den falschen Leuten 
umgab“, erklärt Klein-
alstede. 
 
Harter Weg zum Abitur  
 
Gemeinsam mit Stadt und 
Staatsanwaltschaft holte er 
den Jungen aus dem 
Elternhaus. „Er wurde dann 
in einem Heim unter-
gebracht, wo er in den ersten 
zwei Wochen auch noch 
Rabatz gemacht hat. Dann 
ging es aber bergauf. Er 
wechselte von der Förder- 
auf die Haupt-, weiter auf die 
Realschule und machte 
später sein Abitur in Köln. 
Am Ende waren die Eltern 
mir unheimlich dankbar. 
Und genau diese 
Geschichten sind es, die mir 
berufliche Zufriedenheit 
verschaffen.“ 
    Solange hochmotivierte 
Mitarbeiter wie Susanne 
Monsieur, Wolfgang Ettelt 
und Bernhard Kleinalstede 
im Haus des Jugendrechts  
arbeiten, werden junge 
Intensivtäter in Köln auch 
hoffentlich in den nächsten 
zehn Jahren eine Chance 
haben, ihr Leben wieder in 
den Griff zu bekommen.

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
DIE GRUNDLAGEN 
 
RATSBESCHLUSS 
 
Angeregt durch eine Diskussion in der Öffentlichkeit und den Medien veranstaltete der 
Rat der Stadt Köln im Mai 2007 ein behörden- und institutionsübergreifendes Hearing 
zum Thema Jugendkriminalität. Ein Ergebnis dieses H earings war nachfolgender 
Beschluss, den der Rat in seiner Sitzung vom 19.06.2007 fasste: 
„Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den  Kooperationspartnern 
Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe ein Pil otprojekt zu entwickeln, 
welches analog zum Stuttgarter Modell eines „Haus d es Jugendrechts“ eine 
konzentrierte Zusammenarbeit ermöglicht, um strafre chtliche Verfahren zu 
verkürzen und damit zeitnahe Reaktionen auf jugendk riminelle Aktivitäten zu 
ermöglichen.“ 
Zur Prüfung und Umsetzung dieses Auftrags wurde die  behördenübergreifende 
Arbeitsgruppe „Netz des Jugendrechts“ unter Federfü hrung der Stadt Köln 
eingerichtet. Insbesondere die Notwendigkeit zeitna her Reaktionen auf 
Jugendkriminalität sowie das Erfordernis, die Verfa hren insgesamt zu beschleunigen 
und kriminelle Aktivitäten zu unterbinden, waren dabei Objekte der Erörterungen. 
 
UMSETZUNG  
 
Jugendkriminalität ist in erster Linie ein entwickl ungsbedingtes Phänomen und 
charakterisiert sich durch Ubiquität, Episoden- und  Bagatellhaftigkeit. Das heißt eine 
große, unspezifische Gruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden fällt nur wenige 
Male, häufig nur einmal und dann in der Regel mit S traftaten aus dem Bereich der 
Bagatelldelikte (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung,  einfache Körperverletzung) auf. 
Hier handelt es sich zahlenmäßig um eine sehr große  Gruppe, die insbesondere bei 
Polizei und Staatsanwaltschaft viele Ressourcen bin det, aber auf Grund der 
Episodenhaftigkeit ihrer Delinquenz keine Veranlassung zu nachhaltigen behördlichen 
Reaktionen gibt.

17 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Entwicklung der Tatverdächtigen (TV) U 21 im Stadtgebiet Köln  
(Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik PKS) 
 
 
 
Durchaus problematisch hingegen ist die Gruppe der Mehrfachtatverdächtigen (MTV), 
aus der heraus sich häufig folgenreiche kriminelle Karrieren entwickeln. 
 
So hat eine Untersuchung des Polizeipräsidiums Köln  ergeben, dass die 
Mehrfachtatverdächtigen unter 21 Jahren einen Anteil von ca. 5 % an allen ermittelten 
Tatverdächtigen unter 21 Jahren haben, jedoch für c a. 30 % aller aufgeklärten Taten 
der Tatverdächtigen dieser Altersgruppe verantwortlich sind. 
 
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis richtete die Polizei Köln sich bereits im Jahr 
2004 strategisch auf die Bekämpfung der Kriminalität von besonders „belasteten“ MTV 
aus, um durch die Fokussierung der Aktivitäten und Maßnahmen auf diese Zielgruppe 
eine größtmögliche Effizienz der Maßnahmen zu erreichen. 
 
 
 
 
 
3709 
4087 
4795 4876 4713 4892 4454 
4196 4150 
4495 4562 4344 4150 
3579 3324 3642 
4436 4518 4605 4687 4977 
4923 4743 4983 5287 5168 
4628 
4024 
7033 
7729 
9231 9394 9318 9579 9431 9119 8893 
9478 
9849 
9512 
8778 
7603 
2000 
3000 
4000 
5000 
6000 
7000 
8000 
9000 
10000 
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Jugendliche (14-17) Heranwachsene (18-20) Summe U 21

18 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
 
Entwicklung der Zahlen Mehrfachtatverdächtiger im Stadtgebiet Köln  
(Quelle PKS) 
 
 
 
Auch die Arbeitsgruppe "Netz des Jugendrechts" kam zu dem Ergebnis, dass die 
große Menge der „normalen“ jugendlichen und heranwachsenden Straftäter nicht die 
Zielgruppe ist, der mit dem im Ratsbeschluss skizzierten Pilotprojekt begegnet werden 
muss. 
 
 
 
445 520 605 
493 473 443 492 487 502 478 435 388 386 374 
1599 
1925 
2032 
1733 
1824 1789 
2032 2051 2117 2091 
1945 1887 1961 
1841 
0
500 
1000 
1500 
2000 
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
MTV u21 MTV insgesamt 
Definition Mehrfachtatverdächtige (MTV)  gemäß PKS: Die PKS bezieht sich 
immer auf Kalenderjahre und weist Personen, die in einem solchen Zeitraum 
verdächtig sind, mindestens 5 Straftaten begangen zu haben, als MTV aus. 
Definition Tatverdacht  gemäß PKS: Tatverdächtig ist jeder, der nach dem 
polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureiche nder tatsächlicher 
Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtwidrige (St raf-)Tat begangen zu 
haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen .

19 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Mit Blick auf die hohen Zahlen Mehrfachauffälliger und insbesondere die bereits guten 
Erfolge des Kölner Konzepts zur Bekämpfung der Krim inalität von so genannten 
Intensivtätern beschlossen die Experten, die Zusamm enarbeit in diesem Bereich 
analog des Ratsbeschlusses zu optimieren.  
 
In einer umfangreichen Verfahrensanalyse konnte her ausgestellt werden, dass eine 
weitere Verbesserung dieser bereits sehr guten Koop eration am ehesten durch den 
räumlichen Zusammenzug in ein „Kölner Haus des Juge ndrechts“ zu erreichen sei. 
Damit waren die „Weichen gestellt“ für die Realisie rung des ersten Haus des 
Jugendrechts in Nordrhein-Westfalen, das im Juni 20 09 seinen Wirkbetrieb 
aufnehmen konnte.

20 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Kölner Stadtanzeiger, 13.06.2009

21 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
 
BILD, 13.06.2009

22 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
 
KOOPERATIONSPARTNER  
 
Im Kölner Haus des Jugendrechts sind die Kooperatio nspartner Polizei Köln, 
Staatsanwaltschaft Köln und Stadt Köln mit den Dienststellen 
 
 
 
in der Liegenschaft Am Justizzentrum 6 ansässig. In sgesamt haben im Haus des 
Jugendrechts 20 Mitarbeiter der Polizei, 15 Mitarbe iter der Jugendgerichtshilfe und 4 
Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Köln ihren Arbei tsplatz. Alle Kooperationspartner 
haben über die gemeinsame Zielgruppe hinaus weitere fachliche Zuständigkeiten.  
 
Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag begleitet die Juge ndgerichtshilfe im 
Jahresdurchschnitt aktuell ca. 3000 Jugendliche und  Heranwachsende im Verfahren 
vor dem Jugendgericht. Bei über 90 % dieser jungen Straftäter handelt es sich um 
Menschen, die entwicklungsbedingt und episodenhaft mit dem Gesetz in Konflikt 
gekommen sind. 
 
Die Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft bearbeiten neben der Gesamtheit aller 
Verfahren gegen die in das Kölner Programm des Haus  des Jugendrechts 
aufgenommenen Personen auch alle Verfahren gegen di e Teilnehmer der NRW-

23 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Initiative „Kurve kriegen“, alle Verfahren gegen di e aktuell ca. 15 als Intensivtäter 
eingestuften Taschen- und Trickdiebe sowie ein Teil -Pensum eines allgemeinen 
Jugenddezernates. 
 
Das Kriminalkommissariat 43 bearbeitet neben der Kr iminalität von jugendlichen und 
heranwachsenden Programmteilnehmern alle Rohheitsde likte Minderjähriger sowie 
Sachbeschädigungen durch Graffiti. Die Programme „K urve kriegen“ und 
„klarkommen“ - zwei vom Ministerium des Innern NRW finanzierte Initiativen zur 
Verhinderung von Jugendkriminalität - sind ebenfalls hier angesiedelt. 
 
Die Grundlagen der Zusammenarbeit im Rahmen des Int ensivtäterprogramms sind 
neben dem Kooperationsvertrag und der Geschäftsordn ung für das Haus des 
Jugendrechts die datenschutzrechtlichen Bestimmunge n des Polizeigesetzes NRW, 
der Strafprozessordnung (StPO) und der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen 
(MiStra) sowie die §§ 61 bis 68 SGB VIII; § 35 SGB I und §§ 67 bis 85a SGB X. 
 
 
 
2018 - Kölner Delegation auf dem 2.bundesweiten Fachkongress der Häuser des Jugendrechts.

24 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
DAS KONZEPT 
 
ZIELE 
Das Kölner Haus des Jugendrechts verfolgt folgende Ziele: 
 
• strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen jugendl iche und 
heranwachsende Mehrfachtatverdächtige zu beschleuni gen und 
dadurch zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Ak tivitäten zu 
ermöglichen, 
• kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwac hsenden 
Intensivtätern zu beenden bzw. deren Rückfallquote zu verringern, um 
so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren 
• und damit insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur  Verbesserung des 
Sicherheitsgefühls und der objektiven Sicherheitsla ge in der Stadt Köln 
zu schaffen. 
 
AUFNAHME IN DAS PROGRAMM 
 
Die Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts wi dmen sich (bezogen auf ihre 
jeweiligen Arbeitsfelder) jugendlichen und heranwachsenden Menschen, die mehrfach 
strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und sic h in der Regel in besonderen 
sozialen Problemlagen befinden. Insbesondere die Ko mbination dieser Umstände 
kann zu der Prognose einer beginnenden oder sich verfestigenden kriminellen Karriere 
und somit zur Aufnahme in das Programm des Kölner Haus des Jugendrechts führen. 
 
AUFNAHMEKRITERIEN 
 
Die Polizei, das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft und die Bewährungshilfe haben 
ein Vorschlagsrecht bzgl. Personen, die ihrer Meinu ng nach einer Aufnahme in die 
konzertierte Bearbeitung bedürfen. In der Regel füh ren behördenspezifische 
Erkenntnisse zu solchen Vorschlägen, die im Rahmen der Auswertungsbesprechung 
(siehe S. 28) vom Vorschlagenden vorgestellt und abschließend diskutiert werden.

25 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Die Summe der behördenspezifischen Erkenntnisse füh rt regelmäßig dann zur 
Aufnahmeentscheidung, wenn erwartet wird, dass die Person sich und/oder ihr Umfeld 
durch die Begehung von Straftaten weiter gefährden wird und die grundsätzlichen 
Aufnahmekriterien erfüllt sind. 
 
GRUNDSÄTZLICHE KRITERIEN 
  
1. Mindestens 14, Maximal 20 Jahre alt 
2. Mindestens 5 angezeigte Straftaten/rechtswidrige  Taten innerhalb von 12 
Monaten 
(Deliktsspektrum: Raub/räuberische Erpressung, 
Körperverletzungsdelikte, Straftaten gegen die pers önliche 
Freiheit, Diebstahl unter erschwerenden Umständen, Diebstahl 
ohne erschwerende Umstände) 
3. Sehr gute Beweislage bei allen Taten 
(Nach Prognose der Polizei/StA keine Einstellung de r Straftaten 
gemäß § 170 Abs. 2 StPO sondern Anklage wahrscheinlich) 
4. Belastungsfaktoren, die in ihrer Gesamtbewertung  die Gefahr weiterer 
Straftaten deutlich wahrscheinlicher erscheinen las sen als den zeitnahen 
Abbruch des delinquenten Verhaltens ohne weitere Ei nflussnahme (d.h. 
Kontrolldruck, Hilfen) 
5. Durch „Hilfe zur Erziehung“ schwer  zu erreichen 
6. „Bearbeitungsmöglichkeit“ für alle Kooperationspartner 
7. Wohnort Köln 
(Zu beachten ist, dass die Zuständigkeiten des Deze rnats 169 
und des KK 43 sich bzgl. der Zielgruppe auch auf das Stadtgebiet 
Leverkusen beziehen. Sinngemäß gelten als Kriterien  der 
Aufnahme bzw. der Entlassung der Wohnort in bzw. der Wegzug 
aus Leverkusen)

26 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Bezüglich des Sprachgebrauchs und der Statuierung innerhalb des Programms haben 
die Kooperationspartner  folgende Regelungen vereinbart: 
 
Liegen bei einem/einer aufgenommenen Jugendlichen/Heranwachsenden noch keine 
Verurteilungen vor, so lautet die Bezeichnung „Mehr fachtatverdächtige(r) in 
besonderen sozialen Problemlagen“.  
 
Liegt bei einem/einer aufgenommenen Jugendlichen/He ranwachsenden bereits eine 
Verurteilung wegen einer oder mehrerer Taten vor un d begeht der 
Programmteilnehmer danach eine weitere Tat mit hinr eichendem Tatverdacht, so 
lautet die Bezeichnung „Intensivtäter(in) in besonderen sozialen Problemlagen“. 
 
STANDARDISIERTE SONDIERUNG DURCH DIE POLIZEI KÖLN 
 
Durch die Polizei Köln erfolgt eine monatliche Ausw ertung der Jugendlichen und 
Heranwachsenden, die innerhalb der jeweils letzten 12 Monate wegen mindestens 5 
Straftaten aus den in der nachfolgenden Abbildung n äher beschriebenen 
Deliktsfeldern polizeilich auffällig geworden sind.  Basis dieser Auswertung ist die 
elektronische Vorgangsverwaltung des PP Köln (IGVP)  und nicht die Polizeiliche 
Kriminalstatistik (PKS), da letztere keine Personal ien verarbeitet und zudem als 
Jahresstatistik (Bezug: Kalenderjahr) nicht ausreic hend aktuell wäre. Abhängig von 
der Art der begangenen Straftaten erfolgt eine Fakt orisierung.  Damit erhält das 
Kriminalkommissariat 43 die so genannte „Rankinglis te“, die somit zunächst nichts 
weiter ist, als eine Rangfolge in Abhängigkeit polizeilich festgestellter und gewichteter 
Delinquenz.  
Hinzu tritt ggf. die Bewertung weiterer bekannter U mstände, z. B. das Alter, 
Schwerpunkt der Taten im Bereich der Gewaltdelikte,  aktuelle Delinquenzdichte, 
familiäre Situation, Alkohol- und/oder Drogenkonsum, delinquente Peer pp.

27 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Filter und Faktorisierung für die Auswahl geeigneter Kandidaten 
 
  
 
STANDARDISIERTE SONDIERUNG DURCH DAS JUGENDAMT KÖLN 
 
Das Jugendamt schlägt diejenigen Jugendlichen und H eranwachsenden zur 
Aufnahme in das Programm vor, die polizeilich/strafrechtlich mehrfach in Erscheinung 
getreten sind, sich in sozialen Problemlagen befinden und durch Hilfen zur Erziehung 
gemäß Sozialgesetzbuch VIII schwer zu erreichen sind.  
Beispiele typischer sozialer Problemlagen: 
● kaum Erziehungseinfluss 
● Schulverweigerung 
● fehlende familiäre Einbindung 
● gefährdender Konsum von Drogen 
● (eigene) Gewalterfahrung im familiären Umfeld  
● Straffälligkeit der Eltern 
 
Step 1: Mindestens 5 Straftaten 
Step 2: Faktorisierung der Straftaten 
Faktor 5: Raub, räub. Erpressung 
Faktor 4: Körperverletzung 
Faktor 3: Straftaten gegen die persönliche Freiheit 
Faktor 2: Diebstahl unter erschwerenden Umständen 
Faktor 1: Diebstahl ohne erschwerende Umstände 
Step 3: Erstellung der Rankingliste 
1) P. 17 Jahre männlich 
2) D. 15 Jahre männlich 
3) C. 14 Jahre weiblich 
4) ...

28 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Die Jugendgerichtshilfe klärt im Rahmen der Sondier ung mit den neun 
Bezirksjugendämtern die vorbereiteten Kandidatenvor schläge sowie weitere 
Vorschläge zur Aufnahme ab. In dem Rahmen werden auch geeignete Kandidaten für 
eine Fallkonferenz abgefragt.  
 
AUSNAHMEN 
 
Eine Abweichung von o. a. Kriterien ist möglich. In  solchen Ausnahmefällen ist ein 
Aufnahmevorschlag von der vorschlagenden Institutio n mit der Mitteilung der 
Personaldaten schriftlich zu begründen und den Kooperationspartnern vorzulegen. 
 
AUSWERTUNGSBESPRECHUNG 
 
Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm des Kölner Haus des 
Jugendrechts erfolgt im Rahmen der monatlich stattf indenden 
Auswertungsbesprechung. Stimmberechtigte Teilnehmer dieser Zusammenkunft sind 
die drei Kooperationspartner im Haus. Entscheidunge n müssen dort grundsätzlich 
einstimmig erfolgen, das heißt, die begründete Able hnung eines Vorschlags durch 
einen Partner hat aufschiebende Wirkung; eine Aufna hme erfolgt zunächst nicht, der 
Kandidat wird weiter „beobachtet“ und gegebenenfalls erneut diskutiert. 
 
Neben den Entscheidungen zur Aufnahme ergehen in di esem Gremium solche zu 
Entlassungen aus dem Programm und zur Kandidatenbestimmung für Fallkonferenzen 
und Schwellentätergespräche. Auch diese unterliegen  den o. a. Regeln. Darüber 
hinaus werden aktuelle oder herausragende Entwicklu ngen/Aktivitäten der im 
Programm befindlichen Jugendlichen und Heranwachsenden dargelegt. 
 
Weiterer, nicht stimmberechtigter Teilnehmer der Au swertungsbesprechung ist der 
Spezialdienst „Streetwork“ der Stadt Köln in Kooper ation mit der Arbeiterwohlfahrt 
Köln, der die dort gewonnenen Informationen nutzt, um seine aufsuchende Arbeit zu 
optimieren.

29 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
BEARBEITUNGSKAPAZITÄTEN DES HAUS DES JUGENDRECHTS 
 
Das nachfolgende Diagramm zeigt die jährlichen Bearbeitungskapazitäten des Kölner 
Haus des Jugendrechts. Diese Zahlen umfassen auch d ie 
Intensivtäter/Mehrfachtatverdächtigen, die ihren Wo hnsitz in Leverkusen haben.  Das 
waren in 2018 16 Personen. Personen mit Wohnsitz in Leverkusen werden nicht durch 
das Jugendamt Köln betreut. Die Bearbeitungszuständ igkeit erstreckt sich für diesen 
Personenkreis nur auf das Dezernat 169 und das Kriminalkommissariat 43. 
 
Programmteilnehmer pro Kalenderjahr               
Altersangaben berücksichtigen die Geburtstage im Jahr der Auswertung 
 
Von den insgesamt 123 Programmteilnehmern im Jahr 2 018 waren lediglich 6 
weiblich. Die übrigen 117 Teilnehmer waren männlich. 
 
KONSEQUENZEN DER AUFNAHME 
 
 
Um bei den aufgenommenen Jugendlichen und Heranwach senden die Bearbeitung 
der Ermittlungsverfahren zu beschleunigen, die kriminellen Karrieren zu beenden und 
die ggf. zu Grunde liegenden sozialen Problemlagen positiv zu verändern, wird die 
Sachbearbeitung bzw. die fachliche Zusammenarbeit umgestellt:  
 
92 
85 84 
65 
53 52 59 53 49 43 
54 
46 48 54 
69 62 
73 77 82 80 
146 
131 132 
119 122 
114 
132 130 131 
123 
0
20 
40 
60 
80 
100 
120 
140 
160 
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Jugendliche Heranwachsene Summe

30 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Personenorientierte Sachbearbeitung auf Seiten der Polizei 
• Der Jugendliche/Heranwachsende hat deliktsübergrei fend nur einen 
festen Sachbearbeiter/eine feste Sachbearbeiterin.  
• Austrennung von Verfahren gegen Intensivtäter (bei mehreren  
Tatbeteiligten). Somit werden die Verfahren gegen I ntensivtäter immer 
vor demselben Richter verhandelt. 
• Gefährderansprachen durch das Kriminalkommissariat  43 und die 
zuständigen Beamten des Bezirks- und Schwerpunktdienstes der Polizei 
Köln. 
Spiegelbildliche Organisation der Staatsanwaltschaf t 
(Sonderdezernenten für Intensivtäter und Intensivtäterinnen, Dez. 169) 
• Begleitung polizeilicher Vernehmungen bzw. Ansprac hen des 
Jugendlichen/ Heranwachsenden, um sich ein persönli ches Bild zu 
machen. 
• Anklage aller nachweisbaren Straftaten 
• Sitzungsvertretung wird grundsätzlich nur von den Sonderdezernenten 
wahrgenommen. 
Aktivierung von Jugendhilfeangeboten durch den Allg emeinen Sozialen 
Dienst der Stadt Köln 
Gemeinsame Ansprache der Zielgruppe und deren Angeh öriger durch 
Jugendamt und Polizei 
• Ziel ist es, auf diese Weise Einfluss auf das Verh alten der Personen zu 
nehmen und dadurch einer weiteren Fremd- und Eigeng efährdung 
entgegen zu wirken. Durch die gemeinsamen Ansprache n soll der 
Zielgruppe und den Angehörigen zudem die Geschlosse nheit der 
Akteure vor Augen geführt werden. 
Einberufung von Fallkonferenzen 
Der Postversand zwischen den Kooperationspartnern i m Haus erfolgt 
über dafür eingerichtete Postfächer oder „von Hand zu Hand“.

31 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
FALLKONFERENZEN 
 
Fallkonferenzen sind anlassbezogene und planmäßige,  in jedem Fall aber 
einzelfallbezogene, überbehördliche Zusammenkünfte der Kooperationspartner des 
Haus des Jugendrechts, sowie weiterer fallbezogener Fachkräfte, die im Rahmen ihrer 
Zuständigkeiten und Aufgaben mit den im Haus bearbeiteten Mehrfachtatverdächtigen 
bzw. Intensivtätern befasst sind. Die Fallkonferenz ist Teil des Prozesses, eine weitere 
Gefährdung des Jugendlichen zu verhindern. Anlass für eine Fallkonferenz kann zum 
Beispiel sein, dass bei dem Jugendlichen die Straftatendichte respektive -qualität stark 
zunimmt und er durch Maßnahmen wie Gefährderansprac hen der Polizei oder 
Maßnahmen der Jugendhilfe nur schwer oder nicht mehr zu erreichen ist.  
Fallkonferenzen dienen, auf Basis datenschutzrechtl icher Vorschriften, dem 
wechselseitigen, interdisziplinären Informationsaustausch. Wesentliche Ziele sind:  
● Abstimmung zukünftiger Handlungs- bzw. Verfahrensw eisen der 
Kooperationspartner - insbesondere zur Vermeidung von Jugendstrafe. 
● Verhinderung von konträrer oder Doppelarbeit. 
● Den Betroffenen und den Personensorgeberechtigten die Situation sowie 
Konsequenzen bei ungehindertem Fortgang aufzeigen u nd sie zu motivieren, 
Hilfen anzunehmen. 
 
 
Grundsätzlich erfolgt die Durchführung in drei Teilen  
 
 
 
 
Teil  I 
Fallbesprechung 
Teil II 
Ergebnismitteilung 
Teil III 
Erörterung

32 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Teil I Fallbesprechung 
Die Fallbesprechung umfasst folgende Bestandteile: 
• Vorstellung des Falls durch die vorschlagende Inst itution  
• Berichterstattungen der Teilnehmer zum Fall 
• Diskussion und Erörterung von Handlungsmöglichkeit en 
• Abstimmung des weiteren Vorgehens als Empfehlung d er Fallkonferenz  
• Abstimmung der Botschaften an den Jugendlichen und  dessen 
Personensorgeberechtigte bzw. an den Heranwachsenden   
• Abstimmung der weiteren Zusammenarbeit  nach der F allkonferenz 
 
Teil II Ergebnismitteilung 
In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ist im unmittelbaren Anschluss an 
die Fallbesprechung die Mitteilung der Ergebnisse a n den Kandidaten und die 
Personensorgeberechtigten vorgesehen. Ziel ist es, den Kandidaten ihre Situation 
deutlich vor Augen zu führen, das gemeinsame Handeln von staatlichen Behörden und 
weiteren Akteuren aufzuzeigen, mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei weiterem 
Fehlverhalten zu benennen und die Bereitschaft, Hil fe anzunehmen, zu fördern. Zur 
Unterstützung einer Verhaltensänderung werden z. B.  Angebote der Jugendhilfe 
empfohlen oder andere Unterstützung angeboten.  
 
Teil III Erörterung 
Im Anschluss an den Teil II der Fallkonferenz ist e in Zeitfenster von ca. 15 Minuten 
vorgesehen, in dem der Jugendliche respektive die P ersonensorgeberechtigten oder 
der Heranwachsende die Mitteilungen aus Teil II bei  den vertretenen Institutionen 
unmittelbar hinterfragen können. Dabei ersetzt Teil  III natürlich nicht weitere 
Gespräche oder Kontakte in der regelmäßigen bzw. so nstigen anlassbezogenen 
Fallarbeit. Teil III stellt aber sicher, dass Frage n, die sich aus der Fallkonferenz 
ergeben, unmittelbar und nötigenfalls isoliert von der Gesamtgruppe thematisiert 
werden können. 
Zu den Teilen I und II der Fallkonferenz wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt und an alle 
Teilnehmer versandt. Das Protokoll umfasst dabei die erarbeiteten Empfehlungen aus 
dem Teil I der Fallkonferenz sowie die den Kandidat en und ggf. deren 
Personensorgeberechtigten übermittelten Botschaften des Teils II. 
Im Jahr 2018 wurden zwölf Fallkonferenzen durchgeführt.

33 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
 
ENTLASSUNG  
Ähnlich wie für die Aufnahme, gelten auch für die E ntlassung aus dem Programm 
bestimmte Voraussetzungen. 
 
 
 
Voraussetzung für die Entlassung eines im Kölner Ha us des Jugendrechts 
bearbeiteten Jugendlichen/Heranwachsenden ist das E invernehmen der 
Kooperationspartner.  
 
Mehrfach- oder Intensivtäter, die aus dem Programm des Kölner Hauses des 
Jugendrechts mit Erreichen des 21. Lebensjahres ohn e positive Prognose 
ausscheiden, werden in die personenorientierte Sach bearbeitung des 
Kriminalkommissariats 45, zuständig für erwachsene Intensivtäter, übernommen. Im 
Berichtsjahr waren dies zwei Personen. 
 
 
 
 
Optionale Entlassung 
→ Mind. 6 Monate 
Legalbewährung + pos. 
Prognose und 
Einvernehmen über das 
Ausscheiden in der 
Auswertungsbesprechung 
oder 
→ Seit mind. drei Monaten 
in stationärer Unterbringung 
gem. § 34 SGB VIII oder 
gem. § 1631b BGB und 
Einvernehmen über das 
Ausscheiden in der 
Auswertungsbesprechung 
Obligatorische Entlassung 
→ Legalbewährung von 
mind. 12 Monaten 
oder 
→ Wegzug aus Köln 
oder 
→ Vollendung des 21. 
Lebensjahres

34 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
KOMMUNIKATION 
 
SCHNITTSTELLENMANAGEMENT BEI DER JUGENDGERICHTSHILFE 
Mit dem Einzug in die erste gemeinsame Liegenschaft  am Salierring wurde durch die 
Stadt Köln bei der Jugendgerichtshilfe ein Schnitts tellenmanagement mit 
fallübergreifender koordinierender Funktion eingeri chtet. Die Funktion umfasst die 
Koordination der Anliegen der im Haus ansässigen Sa chgebiete mit den 9 
Bezirksjugendämtern in den Stadtteilen.  So werden über sie z. B. die Anliegen der 
Bezirksjugendämter bezüglich Neuaufnahmen und Vorschlägen für Fallkonferenzen in 
die Auswertungsbesprechung transportiert oder deren  Ergebnisse anschließend den 
betreffenden Sachbearbeitern in den Bezirken mitgeteilt.  
 
BESPRECHUNGSARCHITEKTUR 
Nach den Vorgaben der Kooperationsvereinbarung wurd en folgende regelmäßige 
Besprechungen im Haus des Jugendrechts etabliert: 
• Hausbesprechungen (1-2 pro Monat) 
• Leitungsbesprechungen ( ca. 1 pro Jahr) 
• Auswertungsbesprechungen (1 pro Monat) 
• Fallkonferenzen (min. 12 pro Jahr) 
• Schwellentätergespräche ( monatlich / bis zu 3 Sch wellentäter) 
 
Neben den bereits erwähnten Auswertungsbesprechunge n und Fallkonferenzen, 
welche die Auswahl/Entlassung der Kandidaten bzw. d ie einzelfallbezogene 
Besprechung eines bestimmten Kandidaten des Program ms zum Inhalt haben, hat 
sich die Hausbesprechung in besonderem Maße als Mit tel zur schnellen und 
transparenten Abarbeitung von dienststellenübergrei fenden Themen und 
Problemstellungen jeglicher Art bewährt. Neben Themen, welche die Zusammenarbeit 
zwischen den Kooperationspartnern betreffen, können auch Abstimmungen getroffen 
und Organisatorisches besprochen werden. Über die K ooperationspartner können 
zudem zeitnah Themen mit Entscheidungsvorbehalten d er Leitungsebene nach dort 
gespiegelt und Entscheidungen eingeholt werden.  
Mindestens einmal im Jahr wird die Leitungsbesprech ung einberufen. Bei Bedarf 
können hier bestimmte Themen und Problematiken im K reis der Leitungsebene 
thematisiert und ggf. an die Behördenleitungen herangetragen werden.

35 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
 
POST 
Post, die von einem zum anderen Kooperationspartner  zugestellt werden muss, wird 
nicht über die jeweilige Dienstpost versandt. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich und 
unmittelbar über die Geschäftsstellen im Haus oder „von Hand zu Hand“. Diese 
Vorgehensweise führt dazu, dass Akten und Post nich t mehr mehrere Tage, sondern 
nur noch wenige Minuten unterwegs sind. Zudem beste ht bei der Übergabe die 
Gelegenheit für unmittelbare Absprachen.  
 
SONSTIGE KOMMUNIKATION 
Im Haus des Jugendrechts werden zudem neue Erkenntnisse und Entwicklungen (z.B. 
erneute Straffälligkeit oder Auffälligkeiten von In tensivtätern, Erkenntnisse aus 
Gerichtsverhandlungen) tagesaktuell und unmittelbar  zwischen den 
Kooperationspartnern übermittelt. Dieser ständige u nd zeitnahe 
Informationsaustausch ermöglicht es den Kooperationspartnern frühzeitig und auf der 
Grundlage umfassender Erkenntnisse zu reagieren, gg f. bereits in einem frühen 
Verfahrensstadium Maßnahmen zu ergreifen oder auf d en 
Jugendlichen/Heranwachsenden einzuwirken. 
 
KOORDINATIONSSTELLE 
Eine Kooperationsform wie die im Haus des Jugendrec hts bedarf einer 
kontinuierlichen Koordination, d. h. eines zentrale n und neutralen Ansprechpartners 
im Haus. Neben der Vor- bzw. Nachbereitung und der Durchführung sämtlicher 
Besprechungen sowie der Fallkonferenzen, der Erledi gung bzw. Abstimmung des 
Berichtswesens, Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und der 
kontinuierlichen inhaltlichen Fortentwicklung der K ooperation geht es bei dieser 
Funktion im Weiteren darum, die Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben bzw. Termine bzgl. 
der Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen, Besuche zu k oordinieren und Besucher zu 
betreuen, Anfragen (i. d. R. durch andere Behörden oder Studierende) zu beantworten 
und in erster Linie zentraler Ansprechpartner für a lle Belange des Hauses bzw. 
Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sein. 
Seit Oktober 2016 ist Frau Staatsanwältin Rachel Hohn in dieser Funktion tätig.

36 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
WEITERE KOOPERATIONSPARTNER  
Das Kölner Haus des Jugendrechts hat ein weitreiche ndes Netzwerk aufgebaut. 
Neben verschiedenen Dienststellen der Polizei Köln,  wie z. B. dem Bezirks- und 
Schwerpunktdienst sowie dem KK 45 oder der Stadt Köln, wie z. B. dem Allgemeinen 
Sozialen Dienst und dem Gefährdungsmeldungssofortdi enst, besteht eine enge 
Kooperation mit: 
• Landgericht Köln 
• Amtsgericht Köln 
• Freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Arbeiterwohlfa hrt Kreisverband Köln, 
Brücke e.V., Waage e.V., Sozialdienst Katholischer Frauen) 
• Sozialdienste der Justizvollzugsanstalten 
• Streetwork der Stadt Köln in Kooperation mit der A rbeiterwohlfahrt 
• Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz, Fachbereich  Bewährungshilfe des 
Landgerichts Köln

37 
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
STREIFLICHTER DURCH DIE AKTIVITÄTEN DES KÖLNER 
HAUS DES JUGENDRECHTS 
 
STERN TV - BEITRAG 
„Immer mehr Mädchen schlagen brutal 
zu - Letzter Ausweg Staatsanwalt?“, 
lautete der Titel eines Berichtes der 
Sendung Stern-TV am 24.02.2010. Live 
bei Günther Jauch wurde das Konzept 
des Kölner Haus des Jugendrechts am 
Beispiel eines Mädchens aus unserem 
Intensivtäterprogramm vorgestellt. 
 
 
 
EXKURSION NACH BRÜSSEL 
Im Dezember 2011 besuchte das Kölner Haus des Jugen drechts die Vertretung des 
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Uni on in Brüssel. Die 
Fachbereichsleiterin in der Vertretung des Landes N ordrhein-Westfalen informierte 
über die Grundzüge des Europarechts sowie über die Entwicklungen der 
Jugendkriminalität und des Jugendstrafrechts in Eur opa. Im Anschluss referierte der 
Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht über die Ges etzesvorhaben im Bereich des 
Strafrechts auf europäischer Ebene. Am Nachmittag b ot sich den Teilnehmern die 
Gelegenheit, das Europäische Parlament zu besichtig en. Eine Fortbildung, die 
eindrucksvoll die Wertigkeit und Bedeutung des Them as Jugendkriminalität auf 
europäischer Ebene deutlich machte und dabei Grenze n und Möglichkeiten der 
internationalen Zusammenarbeit aufzeigte. 
 
ERSTER BUNDESWEITER FACHKONGRESS „HÄUSER DES JUGEND RECHTS“ 
IN KÖLN 
Das Kölner Haus des Jugendrechts organisierte im No vember 2012 einen 
zweitägigen, bundesweiten Fachkongress unter dem Titel „Häuser des Jugendrechts“. 
Teilnehmer waren, neben den „Praktikern“ aus den mi ttlerweile zwölf Häusern des 
Jugendrechts/Jugendstationen der Republik, Fachleut e aus den Bereichen

38 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Jugendhilfe, Justiz, Polizei und Politik. Obwohl di ese sich mit durchaus 
unterschiedlichen Zielgruppen befassen, ist die Mot ivation, solche Häuser 
einzurichten, grundsätzlich ähnlich. Es geht um die Optimierung von Schnittstellen, die 
Verbesserung von Informationsstrukturen und die sin nvolle und aufgabentreue 
Verzahnung von Arbeitsschritten, um Jugendkriminali tät modern, Ressourcen 
schonend und möglichst nachhaltig zu bearbeiten.  
Die Zusammenkunft der Experten auf diesem Fachkongr ess hatte zum Ziel, 
Erfahrungen zu erheben und abzugleichen sowie Optim ierungen zu diskutieren und 
festzuhalten. Der erste Tag des Kolloquiums liefert e mit zwei Impulsreferaten 
hochkarätiger Referenten zu den Themen „Vernetzung“  (Seniorprofessor Dr. Hans 
Jürgen Kerner, Institut für Kriminologie der Univer sität zu Tübingen) und 
„Rückfallvermeidung“ (Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier, Kriminalwissenschaftliches Institut 
der Universität zu Hannover) sowie der Präsentation  der Konzeption und Methoden 
der teilnehmenden Häuser des Jugendrechts allgemein e Informationen und die 
Grundlage für die Vertiefung von Themen in den vier Workshops des zweiten Tages.  
Mit insgesamt über 130 Teilnehmern war der Fachkongress ein großer Erfolg. Neben 
den vielen gewonnenen Erkenntnissen und Information en wurde insbesondere auch 
die Notwendigkeit thematisiert, diese durch das Köl ner Haus des Jugendrechts 
angestoßene Vernetzung zu verstetigen.  
 
VERLEIHUNG DES FRIEDRICH-JACOBS-PREISES  
 
 
Am 18.12.2013 wurde dem Kölner 
Haus des Jugendrechts von der FDP-
Fraktion im Rat der Stadt Köln der 
Friedrich-Jacobs-Preis verliehen. Mit 
diesem Preis ehrt die FDP-Fraktion 
jährlich herausragende Initiativen, die 
für die Stadt Köln und ihre 
Stadtgesellschaft von großem Nutzen 
sind. In Anwesenheit des Leitenden 
Oberstaatsanwaltes, Herrn Heiko 
Manteuffel, der Amtsleiterin des

39 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Jugendamtes, Frau Carolin Krause und des Polizeiprä sidenten, Herrn Wolfgang 
Albers, sowie zahlreichen Vertretern des Haus des J ugendrechts, nahm Herr KHK 
Wolfgang Wendelmann in seiner Funktion als Koordina tor des Hauses den Preis 
entgegen. 
Der Preis war eine Bestätigung für die gelungene Zu sammenarbeit der 
Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts. Gleic hermaßen war und ist er aber 
auch Ansporn, sich mit dem bereits Erreichten nicht zufrieden zu geben und die stete 
Suche nach Optimierungsmöglichkeiten fortzusetzen. 
ENTWICKLUNG DES SCHWELLENTÄTERKONZEPTS 
Das im Kölner Haus des Jugendrechts entwickelte Sch wellentäterkonzept wurde ab 
2016 umgesetzt. Einmal im Monat werden bis zu drei sogenannte „Schwellentäter“ und 
deren Erziehungsberechtigte zu einem Gespräch ins H aus des Jugendrechts 
eingeladen. Bei den „Schwellentätern“ handelt es si ch um Jugendliche und 
Heranwachsende, die bereits aufgrund ihrer erheblic hen Straffälligkeit und/oder 
sonstiger belastender Faktoren auffällig geworden sind, andererseits aber (noch) nicht 
in das Intensivtäterprogramm aufgenommen werden sollen. In dem Gespräch, bei dem 
jeweils ein Vertreter der drei Kooperationspartner anwesend ist, wird die aktuelle 
Situation des jeweiligen Kandidaten dargelegt und aufgezeigt, welche Konsequenzen 
im Falle weiterer Straffälligkeit drohen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auch darauf, 
die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortlichkeit zu  unterstützen und mögliche 
Hilfsangebote gemeinsam zu besprechen bzw. die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen, zu 
fördern. Durch diese frühzeitige gemeinsame Intervention der Kooperationspartner soll 
der Verfestigung der beginnenden kriminellen Karrie re entgegengewirkt werden, um 
letztlich eine Aufnahme des Kandidaten in das Inten sivtäterprogramm des Haus des 
Jugendrechts entbehrlich zu machen. 
Im Berichtsjahr 2018 wurden insgesamt 17 Jugendlich e ausgewählt. Davon nahmen 
zehn Kandidaten mit ihren Erziehungsberechtigten da s angebotene Gespräch wahr. 
Sechs Kandidaten erschienen dagegen nicht, ein Gesp räch wurde in das 
nachfolgende Kalenderjahr verschoben. Seit 2016 wur den von den 46 insgesamt für 
das Schwellentäterprogramm ausgewählten Personen sp äter 17 Kandidaten in das 
Intensivtäterprogramm aufgenommen. 
Festzustellen ist, dass zum einen die Sorgeberechti gten (Eltern oder Vormünder) 
meist erstmals umfassende Informationen über die an gezeigten Straftaten erhielten.

40 
 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Zum anderen war für die Kooperationspartner die Möglichkeit, die Interaktion zwischen 
den Familienmitgliedern beobachten zu können, häufig aufschlussreich. In jedem Fall, 
in dem Gespräche zustande kamen, konnten Informatio nen über das 
Intensivtäterprogramm und dessen Aufnahmekriterien,  aber auch über Hilfsangebote 
der Jugendhilfe den Betroffenen vermittelt werden. 
Aus Sicht der Kooperationspartner hat sich das Konz ept etabliert. Geeigneten 
Kandidaten wird auch in den kommenden Jahren „die gelbe Karte“ gezeigt werden. 
 
UMZUG IN DIE NEUE LIEGENSCHAFT 
Sieben Jahre lang war das Kölner Haus des Jugendrec hts in der Liegenschaft 
„Salierring 42“ ansässig.  
 
 
 
Das Jahr 2016 war für die Mitarbeiter geprägt durch den Umzug vom Barbarossaplatz 
in die neue gemeinsame Liegenschaft „Am Justizzentrum 6“. Auch der neue Standort 
ist zentral gelegen und gut erreichbar für die Jugendlichen und Heranwachsenden. Er 
punktet zudem durch die Nähe zu Staatsanwaltschaft,  Amts- und Landgericht. Die 
neuen räumlichen Gegebenheiten der wesentlich größe ren Liegenschaft und der 
Umstand, dass weitere Abteilungen der Kooperationsp artner im Haus ansässig sind, 
brachten aber auch neue Herausforderungen mit sich,  die gemeinsam durch die 
Kooperationspartner bewältigt wurden.

41 
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
 
 
QUALITÄTSPRÜFUNG: ERGEBNISSE DER FALLKONFERENZEN 
In dem Bestreben, die Arbeit des Kölner Haus des Ju gendrechts eigenverantwortlich 
weiterzuentwickeln und Abläufe zu optimieren, entst and die Idee, die Ergebnisse der 
Fallkonferenzen zu analysieren. Die Kooperationspartner stellten dafür 2017 die Frage 
in den Mittelpunkt, ob und wie die Empfehlungen der  Fallkonferenzen aus dem 
Zeitraum von Mai 2015 bis April 2016 umgesetzt worden sind. Die Auswertung zeigte, 
dass die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen außerordentlich gut funktionierte 
und die Empfehlungen von diesen zielführend aufgegr iffen und umgesetzt wurden. 
Andererseits wurde klar, dass der Erfolg der Fallkonferenzen – soweit dieser durch die 
Frage nach weiterer Straffälligkeit, nach der Zahl weiterer Anklagen oder dem Verbleib 
im Intensivtäterprogramm definiert wird – zu großen  Teilen von der Mitwirkungs-
bereitschaft der Kandidaten und deren Erziehungsber echtigten abhängig ist. Sie sind 
gefordert, die angebotenen Hilfen anzunehmen. Verwe igern sie dies, ist den 
Institutionen eine weitere positive Einflussnahme nur schwer möglich, oft bleibt nur die 
Option, mit repressiven Mitteln zu agieren.

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
THEMA „HOTELUNTERBRINGUNG“ 
Im Rahmen des Besuchs von Frau Sozialdezernentin Dr . Agnes Klein, Herrn 
Polizeipräsidenten Jürgen Mathies und Herrn Leitend en Oberstaatsanwalt Jakob 
Klaas im Kölner Haus des Jugendrechts im November 2 016 wurden auf Initiative der 
Kooperationspartner u.a. das Thema „Hotelunterbring ung“ von jugendlichen 
Intensivtätern und die damit einhergehenden Problem atiken diskutiert. Diese 
Unterbringungsform betrifft hochgradig desintegrier te Jugendliche, die für andere 
Maßnahmen/Einrichtungen nicht in Frage kommen, weil  sie damit entweder nicht 
einverstanden oder dort untragbar sind. Andererseit s sind die Voraussetzungen für 
eine freiheitsentziehende Maßnahme in Form einer ge schlossenen Unterbringung 
regelmäßig nicht gegeben, weil die Familiengerichte  sehr zurückhaltend mit der 
Feststellung einer Eigen- bzw. Fremdgefährdung sind  oder die notwendigen Anträge 
seitens der Familien nicht gestellt werden. Zudem s tehen nicht viele Plätze zur 
Verfügung. Faktisch ist die Hotelunterbringung – of tmals von mehreren Intensivtätern 
in demselben Objekt – daher in vielen Fällen eine V orstufe zur U-Haft, weil die dort 
bestehenden Freiheiten regelmäßig zur weiteren Begehung von Straftaten ausgenutzt 
werden. 
Den Kooperationspartnern des Kölner Haus des Jugendrechts gelang es in der Folge, 
eine verbesserte Kommunikation zwischen dem ASD, de n freien Trägern der 
Jugendhilfe und den Polizeidienststellen für den Fa ll notwendiger 
Hotelunterbringungen zu erreichen, sodass bei der P olizei Anschriftenänderungen 
zeitnäher bekannt werden und auf Hinweise zu sich e ntwickelnden Problemlagen 
reagiert werden kann, soweit Alternativen bestehen.  
Im Fokus der Kooperationspartner blieb das Thema aber nach wie vor. Die Stadt Köln 
richtete 2018 eine Wohngruppe speziell für Systemsp renger ein. Ein Hotel wird 
inzwischen durch einen Jugendhilfeträger anstatt du rch einen gewerblichen Anbieter 
betrieben, sodass dort bessere Interventionsmöglich keiten sichergestellt sind. Die 
Stadt Köln hat einen anderen Jugendhilfeträger dami t beauftragt, ein neues Angebot 
für geschlossene Unterbringungen einzurichten. Dafü r fehlt allerdings bislang eine 
geeignete Immobilie.  
Ziel des Kölner Haus des Jugendrechts ist es, das T hema auf überörtliche Ebene zu 
transportieren und weiterzuverfolgen.

43 
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
HAFTENTLASSENENGESPRÄCHE 
Im Jahr 2018 haben wir als neues Projekt die Situat ion Jugendlicher und 
Heranwachsender im Jugendstrafvollzug in den Blick genommen. Ehemalige 
Intensivtäter, die Haft verbüßen mussten, werden in s Haus des Jugendrechts 
eingeladen und gebeten, über ihre subjektiven – pos itiven wie negativen – 
Erfahrungen während dieser Zeit zu berichten.  
Die Kooperationspartner versprechen sich davon Einb licke in die Realität des 
Jugendstrafvollzugs, die bislang verborgen gebliebe n sind. Anfang 2019 haben die 
beiden ersten Gespräche stattgefunden. Im Ersten zo g unser Gesprächspartner das 
überraschende Fazit: „Haft müsste strenger sein.“ U nser zweiter Gesprächspartner 
stellte zusammenfassend fest: „Haft ist verschwendete Zeit, weil ich währenddessen 
nicht an meiner Zukunft arbeiten konnte.“  
Ob sich die Angaben aus diesen und den weiteren, ge planten Gesprächen zu 
allgemeinen Schlussfolgerungen zusammenführen lasse n, und welche Erkenntnisse 
die Kooperationspartner daraus ziehen werden, wird erst die Zukunft zeigen.

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
STATISTISCHE DATEN  
 
AUFNAHMEN/ENTLASSUNGEN 
Im Berichtsjahr 2018 wurden 26 Personen neu in das Programm aufgenommen und 
34 Personen entlassen. 
 
  
 
VERFAHRENSDAUER 
Zur Analyse der Verfahrensdauer im Kriminalkommissa riat 43 werden die 
Ermittlungsvorgänge der Personen, die in dem betref fenden Jahr im 
Intensivtäterprogramm, somit in der personenorienti erten Sachbearbeitung des 
Kriminalkommissariats 43 waren, ausgewertet.  
Betrachtet wird die Zeit von der Anzeigenfertigung (in der Regel durch die 
Schutzpolizei) bis zur Abgabe des durch das Krimina lkommissariat 43 bearbeiteten 
Vorgangs an die Staatsanwaltschaft. Unschärfen durch z.B.  mehr Feiertage in einem 
Jahr, Personalausfall pp. sind zufällig und über de n gesamten Erhebungszeitraum so 
verteilt, dass diese Komponente im mehrjährigen Vergleich statistisch nicht bedeutsam 
ist. 
 
 
 
40 45 
62 
38 39 35 38 
30 27 
34 
41 
47 49 45 43 
28 
51 
36 
30 26 
          2008       2010       2011       2012       2013       2014       2015       2016      2017 ___2018  
+ 
-

45 
________________________________ 
10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Verfahrensdauern Kriminalkommissariat 46 (Tage) 
 
 
Bei der Staatsanwaltschaft Köln wurden jeweils alle  Verfahren des Dezernats 169, 
vom Eingang bis zur Verfahrenserledigung durch z. B . Fertigung der Anklageschrift, 
ausgewertet. 
 
Verfahrensdauern Dezernat 169 der Staatsanwaltschaft Köln (Tage) 
 
 
 
 
42,9 
46,9 
36,3 
33,3 
44,4 
27,9 
24,7 
33,0 
30,0 32,0 
2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
28,0 
25,5 
15,9 
13,8 
27,4 
21,4 
16,2 
11,9 11,2 12,0 
2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

46 
 
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der Staa tsanwaltschaft konnte annähernd 
auf dem niedrigen Niveau der beiden Vorjahre gehalt en werden, die beim 
Kriminalkommissariat 43 hat sich leicht erhöht.  
In der Summe der Bearbeitungszeiten des KK 43 und d es Dezernats 169 ergibt sich 
eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 44,0 Tag en. Zwischen Fertigung der 
Strafanzeige bis zur Anklageerhebung bzw. Einstellu ngsentscheidung der 
Staatsanwaltschaft vergehen damit im Mittel nicht e inmal sieben Wochen. Ein nach 
den Erfahrungen der Beteiligten beachtlicher Erfolg. 
 
RÜCKFALLQUOTE   
Die Rückfallquote zu verringern ist, bezogen auf di e Sicherheit und das 
Sicherheitsgefühl in der Stadt sowie auf das indivi duelle Wohl der zu betreuenden 
Jugendlichen und Heranwachsenden, deren weitere Gefährdung abgewendet werden 
soll, das relevanteste Ziel der Arbeit im Kölner Haus des Jugendrechts. 
Was aber ist ein Rückfall? Ein „Rückfall“ wird im Kölner Haus des Jugendrechts nach 
dem von allen Kooperationspartnern einvernehmlich f estgelegten Grenzwert von drei 
Straftaten binnen 12 Monaten nach Entlassung aufgru nd ausreichender 
Legalbewährung definiert. Für das vergangene Jahr 2018 wurden somit die Personen 
betrachtet, die in 2017 entlassen wurden und deren „Beobachtungsjahr“, ein Jahr nach 
Entlassung aus dem Programm, in 2018 endete. 
 
Die Falldaten zum Entlassungsgrund haben sich wie folgt entwickelt: 
 
Jahr Anzahl der 
Programmteilnehmer 
 
Anzahl der wegen 
Legalbewährung 
entlassenen 
Programmteilnehmer 
Anzahl der aus 
anderen Gründen 
entlassenen 
Programmteilnehmer 
2010 131 32 13 
2011 132 46 16 
2012 119 28 10 
2013 122 38   1 
2014 114 34   1 
2015 132 24 14 
2016 130 22   8 
2017 131 15 12

47 
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Die darauf aufbauende Auswertung der von den wegen Legalbewährung entlassenen 
Programmteilnehmern anschließend begangenen Strafta ten zeigt folgende Rückfall-
Entwicklung (die Jahreszahl gibt das Jahr der Entlassung an): 
 
Rückfallquote 12 Monate nach Entlassung aus dem Programm 
 
Festzustellen ist, dass die letzte Quote mit 40 % e inen Höchstwert erreicht hat. 
Gleichzeitig hat sich die Quote der Programmteilneh mer, die als ehemalige 
Intensivtäter im Beobachtungsjahr gar keine Strafta ten mehr begangen haben, 
ebenfalls auf 40 % - den Höchstwert seit 2012 - ent wickelt. In absoluten Zahlen 
gesprochen haben also von den 15 in 2017 wegen Lega lbewährung entlassenen 
Personen im Folgejahr sechs Personen drei oder mehr  Straftaten, aber auch sechs 
Personen keine neuen Taten begangen. 
 
Der Erfolg der Arbeit im Haus des Jugendrechts kann  anhand der Entwicklung der 
Falldaten zur Legalbewährung bzw. zur Rückfallquote  nur unzureichend 
veranschaulicht werden. Die Falldaten zur Legalbewährung und zur Rückfallquote sind 
naturgemäß erheblichen Schwankungen unterworfen. Da  sich die Betrachtungen auf 
eine nur relativ kleine Personengruppe beziehen, wi rken sich positive oder negative 
Einzelfallentwicklungen unmittelbar statistisch aus . Es kommt im Einzelfall zum 
Beispiel entscheidend darauf an, ob die Programmtei lnehmer und deren 
Sorgeberechtigten durch die Kooperationspartner motiviert werden können, Hilfen zur 
Erziehung anzunehmen und die dafür notwendige Mitwirkungsleistungen zu erbringen. 
40% 
31% 
25% 
21% 
39% 
50% 
24% 
44% 
7% 
8% 
25% 
27% 
21% 
14% 
28% 
25% 
13% 
30% 
13% 
26% 
16% 
25% 
28% 
9% 
40% 
31% 
37% 
26% 
24% 
11% 
20% 
22% 
2017 
2016 
2015 
2014 
2013 
2012 
2011 
2010 
Keine Staftat Eine Straftat Zwei Straftaten Drei und mehr Straftaten = Rückfall

48 
 
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Weitere entscheidende Risikofaktoren sind problematische Wohnsituationen in Hotels, 
Notschlafstellen oder Ähnlichem und der Umgang mit anderen delinquenten 
Jugendlichen. Auf diese Umstände haben die Kooperationspartner trotz der besonders 
engen Begleitung der Programmteilnehmer nur sehr begrenzten Einfluss.  
 
 
 
 
HILFEN ZUR ERZIEHUNG  
 
Es ist unterschiedlich, ob und welche Hilfen zur Er ziehung gemäß SGB VIII bei den 
Personen, die im Intensivtäterprogramm des Kölner H aus des Jugendrechts 
eingebunden sind, eingerichtet werden. Teilweise be stehen bereits vor 
Programmaufnahme Hilfen zur Erziehung durch das Köl ner Jugendamt, teilweise 
werden diese während der Programmteilnahme eingerichtet oder verändert.  
Die Quote eingerichteter Hilfen zur Erziehung berei ts vor der Aufnahme in das 
Programm des Kölner Haus des Jugendrechts ist erfahrungsgemäß recht hoch. Dieser 
Umstand spiegelt das Vorhandensein sozialer Risikof aktoren, welches in der Regel 
Bedingung für eine Programmaufnahme ist, erkennbar wider und verdeutlicht 
gleichfalls die eigenständige Wirksamkeit der Zugän ge ins Jugendhilfesystem der 
erzieherischen Hilfen. Dass es in einigen Fällen ni cht zur Einrichtung von Hilfen 
kommt, hat verschiedene Ursachen, wie z. B. einen f aktisch nicht vorhandenen 
Hilfebedarf oder die Ablehnung solcher Unterstützung durch die Zielgruppe respektive 
deren Sorgeberechtigte.  
Und genau hier ist der Punkt, an dem wir gemeinsam ansetzen können und es auch 
regelmäßig tun. So ist z. B. eines der erklärten Zi ele der Fallkonferenzen, die 
Teilnehmer und deren Sorgeberechtigte zu motivieren, Hilfen anzunehmen.  
 
EIN FALLVERLAUF AUS DEM BLICKWINKEL „JUGENDHILFE IM 
STRAFVERFAHREN“ 
Die Hintergründe und Ursachen für eine Aufnahme in das Intensivtäterprogramm, 
sowie die Ergebnisse der kooperativen Zusammenarbei t im Kölner Haus des 
Jugendrechts sollen auch für das Jahr 2018 mit eine m Fallbeispiel exemplarisch aus 
dem Blickwinkel der Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt werden.

49 
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
 
Vorgestellt wird eine weibliche 14-jährige Jugendliche, die bereits ab dem Jahre 2015 
aufgrund von fremd- und eigengefährdendem sowie dev iantem Verhalten im 
strafunmündigen Alter im Rahmen von ambulanten Hilf en und stationären 
Maßnahmen über die Kölner Jugendhilfe betreut worden ist. 
 
Gemeinsam mit 2 älteren Geschwistern ist die Jugend liche im Haushalt der 
alleinerziehenden Mutter aufgewachsen, der Vater is t unbekannt. Aufgrund von 
Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten w urde die Jugendliche nach 
Abschluss der Grundschule an einer Förderschule mit  Schwerpunkt emotionale und 
soziale Entwicklung weiterbeschult, wo sie zuletzt eine Intensivklasse im 8. Schuljahr 
besuchte. Über ihre Peers wurde die Jugendliche ber eits früh an den Konsum von 
Cannabis und später auch an den Konsum von Amphetamin und Ecstasy herangeführt 
und in Straftaten älterer Freunde mit einbezogen. D ie Jugendliche ließ sich von ihrer 
Mutter erzieherisch kaum noch lenken und brach Maßnahmen der Kölner Jugendhilfe 
jeweils bereits nach wenigen Wochen wieder ab. Im K ontext ihrer Peers drohte die 
Jugendliche zunehmend dem Helfersystem zu entgleite n und in die Kriminalität 
abzurutschen. 
 
Mit Vollendung ihres 14. Lebensjahres und Eintritt in die Strafmündigkeit wandte sich 
der für die Jugendliche und ihre Familie zuständige  Allgemeine Soziale Dienst der 
Stadt Köln zwecks Austauschs und Zusammenarbeit an die Kooperationspartner des 
Kölner Haus des Jugendrechts. Den Beteiligten im Kölner Haus des Jugendrechts war 
die Jugendliche im Zusammenhang mit ihren älteren P eers, die teilweise Teilnehmer 
im Intensivtäterprogramm gewesen sind, bereits im strafunmündigen Alter aufgefallen 
und als hochgefährdet eingestuft worden. Kurz nach Erreichen der Strafmündigkeit 
kam es zu einem Gewaltdelikt, für das sie von der S taatsanwaltschaft vor dem 
Jugendschöffengericht angeklagt wurde. 
 
Bei den Beratungen der Kooperationspartner im Kölne r Haus des Jugendrechts war 
entscheidend, dass zeitnahe Reaktionen mit klaren u nd unmissverständlichen 
Erläuterungen zum Verfahrensstand und konkrete erzi eherische Maßnahmen zu 
erfolgen haben, um einem weiteren Abgleiten der Jug endlichen in die Kriminalität 
entgegensteuern zu können.

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Zur Kontaktaufnahme wurde die Jugendliche mit ihrer  Mutter umgehend zu einem 
Schwellentätergespräch eingeladen, zu dem beide Ein geladenen erschienen sind. 
Wegen der weiter negativen Entwicklung wurde die Ju gendliche aber nur wenige 
Monate später mit Terminsetzung für eine Fallkonferenz in das Intensivtäterprogramm 
aufgenommen. 
 
In der Fallkonferenz gelang es unter Beteiligung al ler Fachkräfte, einvernehmlich 
individuelle Maßnahmen für die Jugendliche herauszu arbeiten und deren 
Notwendigkeit der Jugendlichen und ihrer Mutter gegenüber klar und nachvollziehbar 
zu verdeutlichen. 
 
Die Jugendliche und ihre Mutter haben sich auf eine  Zusammenarbeit mit den 
Kooperationspartnern im Kölner Haus des Jugendrechts eingelassen, so dass bereits 
im Vorfeld der Hauptverhandlung vor dem Jugendschöf fengericht die vereinbarten 
Maßnahmen, wie Kontaktaufnahme zur Ambulanten Inten siven Betreuung (AIB) des 
Ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - Fachberei ch Bewährungshilfe - und zur 
Suchtberatung, sowie die Teilnahme an einem Antigewalttraining speziell für Mädchen 
eingeleitet werden konnten. 
 
Im späteren Urteil des Jugendschöffengerichts wurde  der Jugendlichen aufgrund der 
durch das Gericht gestellten positiven Prognose, di e auf diese vorbereitenden 
Maßnahmen zurückgeführt werden konnte, eine Bewähru ngschance eingeräumt. 
Diese Chance hat die Jugendliche bis heute für sich nutzen können.

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
ERWEITERTE KOOPERATIONSPARTNER KOMMEN ZU 
WORT 
 
AMTSGERICHT KÖLN 
Sehr geehrte Frau Hohn, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
in diesem Jahr feiert das Kölner Haus des Jugendrechts sein zehnjähriges Bestehen. 
Es lässt sich ohne jede Einschränkung sagen, dass s ich das Konzept der 
Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Stadt Köln 
(Jugendgerichtshilfe) unter einem Dach in jeder Hin sicht bewährt hat.   
 
Ziel ist es, hochgefährdete Jugendliche mit strafba rem und deviantem Verhalten 
möglichst frühzeitig an der Fortsetzung ihrer krimi nellen „Karriere“ durch 
entsprechende intensive pädagogische, polizeiliche und strafprozessuale 
Maßnahmen zu hindern. Dabei hat sich gezeigt, dass durch die Konzentration der 
Zuständigkeiten im Haus des Jugendrechts die persön liche Kontaktaufnahme zu den 
Probanden und deren Familien erleichtert wird. Auch  die Sonderzuständigkeit von 
zwei Jugendstaatsanwälten trägt zur Kontinuität und  Beschleunigung bei. Dadurch, 
dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichts hilfe in einem Haus sitzen und 
jederzeit Informationen austauschen können, gelingt  es den Probanden seltener, die 
Trägheit des Systems auszunutzen und sich irgendwie  „durchzumogeln“. Durch die 
persönliche Ansprache haben auf der einen Seite die  Ermittlungsbehörden und das 
Jugendamt die Möglichkeit des Beziehungsaufbaus und  der frühzeitigen 
Intervention, auf der anderen Seite wird den Proban den deutlich vor Augen geführt, 
dass sie unter Beobachtung stehen und zur Verantwor tung gezogen werden. Allein 
dies kann bereits einen positiven erzieherischen Ef fekt haben. Bewährt haben sich 
die monatlich stattfindenden Fallkonferenzen, da do rt fachübergreifend ein 
Informationsaustausch stattfindet, einschließlich d er Teilnahme eines Jugendrichters 
in beratender Funktion. In diesem Rahmen können sow ohl pädagogische als auch 
strafprozessuale Maßnahmen besprochen und damit das  weitere Vorgehen 
abgestimmt werden.

52 
 
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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Zwischen den Jugendrichtern des Amtsgerichts Köln u nd dem Haus des 
Jugendrechts hat sich eine vertrauensvolle Zusammen arbeit entwickelt. Es ist sehr 
angenehm, feste Ansprechpartner zu haben. Nicht zul etzt bei sehr schwierigen 
Jugendlichen wirken sich die direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten, die 
Weitergabe aller relevanten Informationen auf schne llem Wege und die daraus 
resultierende Möglichkeit der raschen Reaktion auf strafbares Verhalten von 
Jugendlichen und Heranwachsenden positiv aus. 
 
Die Jugendrichter des Amtsgerichts Köln gratulieren  zu zehn Jahren erfolgreicher 
Arbeit des Hauses des Jugendrechts. 
 
Maren Sütterlin-Müsse 
Richterin am Amtsgericht 
Abteilungsleiterin für den Jugendstrafbereich 
 
 
 
 
ANWALTSCHAFT 
„Haus-“Aufgaben – ein Glückwunsch! 
 
Man könnte es sich in kerniger Strafverteidigermanier leicht machen:  
Das Strafverfahren und damit auch das Jugendstrafve rfahren sind tendenziell 
unharmonische Veranstaltungen, kontradiktorisch, mi t programmierten 
Übelzufügungen oder anderen Freiheitsbeschränkungen im Köcher. Strafverteidigung 
ist Kampf und nicht (Fall-)konferenztauglich.  
 
Andererseits ist der Erziehungsgedanke ein Teil des  Resozialisierungsziels des 
Strafverfahrens und damit, wie Hassemer das einmal dargelegt hat, Folge des 
Sozialstaatsprinzips. Und die Überlegungen, zum Woh le der Jugendlichen möglichst 
an einem Strang zu ziehen, sind jedenfalls so alt wie die Idee der Jugendgerichte aus 
dem Jahr 1908.

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Wer erinnert sich noch an die Vorschläge der Arbeit erwohlfahrt von 1970 zu einem 
erweiterten Jugendkonfliktrecht im Sinne einer weit gehenden Fusion von 
Jugendhilferecht und Jugendstrafrecht?  
Gab es nicht mal die Idee einer „Hauptverhandlung a m runden Tisch“, die rund 10 
Jahre später dann die Fachwelt beschäftigte?  
Beide Aspekte bleiben wohl ineinander verschränkt, jeder mit seinem Recht und 
unauflösbar zugunsten des einen oder anderen. 
 
Beleuchten wir unter diesen Vorbemerkungen das Haus des Jugendrechts. Und sagen 
wir besser, das Kölner Haus des Jugendrechts, denn die Konzepte mit diesem Namen 
sind ein bunter Strauß von Ansätzen. 
 
„Bad Cannstatt“ hieß das erste und das Fallaufkomme n dieser eher 
schwäbischordentlichen Stuttgarter Vorstadt ist zum  Vergleich mit großstädtischeren 
Herausforderungen nicht sehr gut geeignet.  
Und wie sehr man das offenbar so politiktaugliche E tikett „Haus des Jugendrechts“ 
strapazieren kann, mag Niedersachsen zeigen, wo (im  Ernst) jetzt gerade „virtuelle 
Häuser des Jugendrechts“ herbeigerufen werden; es k önnten ja sonst Mehrkosten 
entstehen. 
Arbeitsfähig wird die Unternehmung „Haus des Jugendrechts“ nur unter Bedingungen: 
Es braucht Sensibilitäten für die ganz eigene Rolle  der Jugendgerichtshilfe als 
Institution der Jugendhilfe im Strafverfahren. Das fängt beim Datenschutz an und hört 
bei der Innenarchitektur nicht auf. Es braucht Sens ibilitäten für notwendige 
Transparenz der „Vorverfahren“ im Haus des Jugendrechts.  
 
Wenn die Richterbank aus der Fallkonferenz, egal ob  man selbst dabei gewesen ist 
oder vertreten wurde, die Position ihres Angeklagte n auf der Rankingliste der 
Intensivtäter schon kennt, die Verteidigung jedoch nicht, ist das schnell eine 
Schieflage. 
Wenn beschuldigten Jugendlichen und Heranwachsenden  das Reden über eigene 
Taten oder die von Mittätern mit „Wir alle wollen hier nur dein Bestes“ erleichtert wird, 
mag der Profit der Veranstaltung am Ende etwas einseitig verteilt sein. Es braucht ein 
Händchen dafür, dass Beschleunigung nicht alles ist.

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Und doch: Der Autor dieser Zeilen ist im Jubiläumsz eitraum zwar nicht gänzlich weg 
von seinem skeptischen Ausgangspunkt konvertiert, a ber er ist um eine bedeutsame 
Erfahrung reicher: Häuser des Jugendrechts, und das geht über Köln hinaus, schaffen 
eine Plattform für spezialisiertes Arbeiten von Jug endhilfe und Polizei im 
Jugendstrafverfahren.  
Mein ganz persönlicher Eindruck besteht darin, dass  insbesondere die hier 
eingebundene Polizei einen viel empathischeren Blic k auf die uns gemeinsam 
anvertraute Klientel gewonnen hat oder in diesem Fo rmat zulassen kann. Gut so. 
Glückwunsch! 
 
Lukas Pieplow 
 
Lukas Pieplow ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für S trafrecht, Lehrbeauftragter an 
der TH Köln und Mitglied des Bundesvorstands der DVJJ 
 
 
 
 
INTENSIVBEWÄHRUNGSHILFE 
Sehr geehrte Frau Hohn, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
das zehnjährige Bestehen des Kölner Haus des Jugendrechts ist für den Ambulanten 
Sozialen Dienst der Justiz und für uns als Bewährungshelfer ein willkommener Anlass, 
um zu der langjährigen erfolgreichen Arbeit zu gratulieren. 
Die Entscheidung zur räumlichen Zusammenlegung von Staatsanwaltschaft, Polizei 
und Jugendgerichtshilfe hat sich in mehrfacher Hinsicht als richtig herausgestellt. 
 
Das Ziel, angemessen auf Jugendliche und Heranwachsende einzuwirken, die bereits 
mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und als deutlich gefährdet einzustufen 
sind, ist durch die Installation des Haus des Jugendrechts in Köln erreicht worden.  
 
Die persönlichen Zuständigkeiten in den beteiligten  Behörden unter einem Dach 
ermöglichen einen schnellen Informationsaustausch u nd eine deutlich verbesserte

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
Kommunikation. Über beschleunigte Verfahrensabläufe, zeitnahe Ansprachen und die 
Vermittlung adäquater Hilfsangebote werden junge De linquenten schneller erreicht 
und beeindruckt. 
 
Als Bewährungshelfer profitieren wir bei der Betreu ung von jugendlichen und 
heranwachsenden Probanden in besonderem Maße von de r verbesserten 
Zusammenarbeit von Jugendgerichtshilfe, Polizei und  Staatsanwaltschaft. Der 
Informationsfluss im Vorfeld von gerichtlichen Bewährungsentscheidungen, aber auch 
in Sekundärverfahren ermöglicht uns einen deutlich verbesserten Einstieg in die 
Betreuung und Beziehungsarbeit mit den Probanden. 
 In der Ambulanten Intensiven Betreuung (AIB), in d er eine besonders engmaschige 
Betreuung durch den Bewährungshelfer vorgesehen ist , kommt der guten 
Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Haus des Ju gendrechts noch einmal eine 
besondere Bedeutung zu. Während von Seiten der Juge ndgerichtshilfe zeitnah und 
auf den Einzelfall zugeschnittene Jugendhilfe-Maßna hmen geprüft, angeboten und 
gegebenenfalls eingeleitet werden, ermöglichen uns die Adhoc-Informationen der 
personenorientierten Sachbearbeiter des KK 43 über neue polizeiliche Vorgänge nicht 
nur ein „Arbeiten an der Realität“ mit den jungen P robanden, sondern auch eine 
sofortige Rückmeldung an das Jugendgericht. Auf die sem Weg kann umgehend eine 
neue Abstimmung des beabsichtigten weiteren erziehe rischen Einwirkens auf den 
betroffenen jungen Probanden erfolgen. 
Das Haus des Jugendrechts ist in Köln zu einer fest en Institution geworden und hat 
von Beginn an eine große Signalwirkung auf das gesamte Kölner Netzwerk im Bereich 
der Jugendkriminalität ausgeübt. Über die Stadtgren zen von Köln hinaus hat sich 
längst herumgesprochen: Hier in Köln wird Jugendkri minalität bekämpft, indem um 
jeden einzelnen straffälligen Jugendlichen gekämpft wird. 
 
Als Bewährungshelfer des Ambulanten Sozialen Dienst  der Justiz bedanken wir uns 
daher ganz herzlich bei allen Verantwortlichen und Beteiligten des Haus des 
Jugendrechts für die vertrauensvolle gute Zusammena rbeit und wünschen für die 
Zukunft weiterhin viel Erfolg!  
  
Martin Kuhnigk  
Bewährungshelfer (AIB)

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10 Jahre Kölner Haus des Jugendrechts 
ERREICHBARKEIT DES  
 KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS  
  
Kölner Haus des Jugendrechts 
Am Justizzentrum 6, 50939 Köln 
haus.des.jugendrechts@stadt-koeln.de 
Koordinatorin  
Rachel Hohn 
Telefon 0221-990445-14 
rachel.hohn@sta-koeln.nrw.de 
 
 
 
     Staatsanwaltschaft Köln Staatsanwaltschaft Köln  
Dezernat 169 
Wolfgang Ettelt  
Telefon 0221-990445-12 
wolfgangbernd.ettelt@sta-koeln.nrw.de 
 
 
Polizeipräsidium Köln  
Kriminalkommissariat 43 
Bernd Reuther 
Telefon 0221-229-8430 
bernd.reuther@polizei.nrw.de  
 
 
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Jugendgerichtshilfe 
Beate Po 
ëtes 
 
Telefon 0221-221-24854 
Beate.poetes@stadt-koeln.de

Mitteilung Ausschuss

712 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer  31.07.2019 
 2585/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 
 
Jahresbericht "Haus des Jugendrechts" 2018 
Dieser Mitteilung beigefügt ist der Jahresbericht des „Haus des Jugendrechts“ in 2018. Der Bericht 
wird in der Sitzung in gedruckter Form ausliegen. 
Das „Haus des Jugendrechts“ blickt inzwischen auf 10 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit zurück. 
Zur Würdigung der Zusammenarbeit haben der Polizeipräsident von Köln, der leitende Oberstaats-
anwalt der Staatsanwaltschaft Köln und die Oberbürgermeisterin zu einem Festakt am 04.09.2019 ins 
Rathaus eingeladen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2585/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.07.2019
Erstellt
25.07.2019 11:05